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2021/0102

Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet Ried

Magistratsvorlage 28.04.2021

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2021/0102

2133 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0102 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet Ried 
 
Vorlage vom: 28.04.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung 
und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet Ried  neu zu wählen. Hierzu 
werden folgende Beschlüsse gefasst:  
 
1. Der Magistrat wählt 1 Vertreter/in und deren/dessen Stellvertreter/in in die 
Verbandsversammlung.  
 
2. Der Magistrat benennt 1 Vertreter/in zur Wahl durch die Verbandsversammlung in den 
Verbandsvorsta nd.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.04.2021 
 
Nach §§ 9 und 15 der Satzung des Wasserverbandes Schwarzbachgebiet Ried  gehören der 
Verbandsversammlung  
 
je 1 Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied des Magistrats und  
 
dem Verbandsvorstand  
 
je Mitglied vorgeschlagen durch den Magistrat  an.  
 
Die Wahl in die Verbandsversammlung erfolgt durch den Magistrat nach Mehrheitswahl; die 
Benennung für  den Verbandsvorstand durch die Verbandsversammlung auf Vorschlag durch 
den Magistrat als Teil der Mitglie dsgruppe. 
 
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Verbandsversammlung 
sein. 
 
 
Darmstadt, 28.04.2021  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0102
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00