Mandari Insight

0686/2024

Beantwortung einer Anfrage der CDU/SPD/FDP- Fraktion aus der Sitzung der BV9 vom 14.08.2023 (AN/1280/2023) betreffend "Tempo 30 Beschilderung Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Berliner Straße")

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.08.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 02.09.2024, TOP 7.1.12

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Schalltechnische Untersuchung Gutachten Kramer Schalltechnik

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1784 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 0686/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU/SPD/FDP- Fraktion aus der Sitzung der BV9 vom 
14.08.2023 (AN/1280/2023) betreffend "Tempo 30 Beschilderung Clevischer Ring 
zwischen Keupstraße und Berliner Straße") 
Die SPD/CDU/FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Auf einem Teilabschnitt des Clevischen Rings zwischen Berliner Straße und Keupstraße 
wurde aufgrund einer vermeintlich hohen Lärmbelästigung eine Tempo-30-Beschilderung ein-
gerichtet. In diesem Zusammenhang ergeben sich verschiedene Fragen: 
 
1. „Von welchem Datum ist das Lärmgutachten?“ 
 
2. „An welchen Daten wurden die Messungen durchgeführt?“ 
 
3. „An welchen Stellen des Clevischen Rings genau wurden die Messstellen eingerichtet?“ 
 
4. „Wie waren die Ergebnisse der vermeintlichen Lärmbelästigung an den einzelnen Stellen 
und zu welchen Uhrzeiten?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Das Gutachten zur schalltechnische Untersuchung zu den Straßenverkehrslärmimmissionen 
entlang des Clevischen Rings zwischen Keupstraße und Markgrafenstraße in Köln-Mülheim 
erfolgte am 28.09.2020. Weitere Details zu der Durchführung der Untersuchung entnehmen 
sie bitte dem beigefügten Gutachten.  
 
Einer Umsetzung von Tempo 30 auf dem Abschnitt des Clevischen Rings zwischen Berliner 
Straße und Keupstraße standen dabei erstmal übergeordnete verkehrlicher Belange entge-
gen. Die Umsetzung von Tempo 30 auf dem Teilstück beruht deshalb auf einer Klage und 
dem daraus resultierenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 29.04.2022 (Az.: 18 K 
976/20). 
 
Anlage  
Anlage 1 – Schalltechnische Untersuchung

Anlage 1_Schalltechnische Untersuchung Gutachten Kramer Schalltechnik

41509 Zeichen

Kramer Schalltechnik GmbH 
Otto-von-Guericke-Straße 8 
D-53757 Sankt Augustin 
Telefon 02241 25773–0 
Fax 02241 25773–29 
info@kramer-schalltechnik.de 
www.kramer-schalltechnik.de 
Geschäftsführer:  
Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke 
Amtsgericht Siegburg HRB 3289 
Ust.Id. Nr. DE 123374665 
Steuernummer 222/5710/0913 
 Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG 
 Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 
 Software-Entwicklung  
 Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025  
für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schalltechnische Untersuchung  
zu den Straßenverkehrslärmimmissionen 
entlang des Clevischen Rings zwischen 
Keupstraße und Markgrafenstraße 
in Köln-Mülheim 
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 2 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Schalltechnische Untersuchung 
zu den Straßenverkehrslärmimmissionen entlang des  
Clevischen Rings zwischen Keupstraße und  
Markgrafenstraße in Köln-Mülheim 
Auftraggeber Stadt Köln 
Die Oberbürgermeisterin 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Auftrag vom 28.10.2019 
Bestellung 2019-66-00068 
Finanzposition  
Projektleitung Dipl.-Ing. Silke Schmitz 
02241 25773-18 
s.schmitz@kramer-schalltechnik.de 
Anschrift Kramer Schalltechnik GmbH 
Otto-von-Guericke-Straße 8 
D-53757 Sankt Augustin 
Projekt-Nr. 20 02 006/01  
Bericht vom 28.09.2020  
Seitenzahl 24 
2 davon Anhang

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 3 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Inhalt 
1 Einleitung und Aufgabenstellung ................................ ................................ ............ 4 
2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs, des Immissionsorts sowie der 
 Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .. 5 
3 Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Verkehrsgeräuschsituation ................. 9 
4 Verkehrsgeräuschsituation ................................ ................................ ................... 11 
4.1 „Analyse-Fall“ ................................ ................................ ................................  15 
4.2 „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ ................................ ................... 17 
4.3 Pegeldifferenz „Analyse-Fall“ gegenüber „Minderungs-Maßnahme“ .............. 18 
5 Beurteilungsgrundlagen Lärmschutz-Richtlinien-StV ................................ ............ 19 
6 Ergebnisse nach Lärmschutz-Richtlinien-StV ................................ ....................... 20 
7 Zusammenfassung ................................ ................................ ...............................  22 
Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 23

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 4 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
1 Einleitung und Aufgabenstellung 
Gemäß den uns vorliegenden Informationen liegt der Stadt Köln ein Antrag zur Ve r-
minderung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen gemäß § 45 StVO vor. Demnach 
ist in Köln -Mülheim entlang des Clevischen Rings zwischen der Keupstraße und d er 
Markgrafenstraße zu prüfen, inwieweit der Straßenverkehrslärm durch entspr echend 
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gemindert werden kann. 
 
Hierzu sind für bestehende Straßen die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Ma ß-
nahmen zum Schutz der Bevölk erung vor Lärm (Lärmschutz -Richtlinien-StV) heranzu-
ziehen. Nach den Lärmschutz -Richtlinien-StV kommen als „straßenverkehrsrechtliche 
Maßnahmen […] in Betracht: 
 Verkehrslenkung 
 Lichtzeichenregelung  
 Geschwindigkeitsbeschränkungen 
 Verkehrsverbote.“ 
 
Dabei soll nach den Lärmschutz -Richtlinien-StV durch die straßenverkehrsrechtlichen 
Lärmschutzmaßnahmen „der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mi n-
destens jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden.“ 
 
Auftragsgemäß ist im Rahmen der hier vo rliegenden Untersuchung folgende Aufg a-
benstellung gegeben: Es soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung betrachtet werden, 
da dies die Maßnahme darstellt, die verhältnismäßig kurzfristig umsetzbar ist und bei 
der Minderungspotentiale grundsätzlich erkennbar sind. 
 
Hierzu sollen für die oben genannten Straßenabschnitte Berechnungen gemäß den 
Lärmschutz-Richtlinien-StV stattfinden, wobei die einwirkende Straßenverkehrslär m-
immission für den Immissionsort Clevischer Ring 78 zu untersuchen und darzuste llen 
ist. 
 
Zum einen ist die am Clevischer Ring 78 einwirkende Straßenverkehrslärmimmission 
für den Analyse-Fall zu berechnen. Zum anderen ist die an diesem Immissionsort ein-
wirkende Straßenverkehrslärmimmission unter Berücksichtigung einer Reduzierung 
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf den zu berücksich-
tigenden Straßenabschnitten des Clevischen Rings zu untersuchen.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 5 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
2 Beschreibung des Untersuchungsbereich s, des 
Immissionsorts sowie der Ausgangssituation 
Der zu b etrachtende Straßenabschnitt des Clevischen Rings, an dem d er zu untersu-
chende Immissionsort liegt , befindet sich in Köln -Mülheim zwischen der südlich kreu-
zenden Keupstraße und der nördlich abzweigenden Markgrafenstraße.  
 
Bei dem Clevischen Ring handelt es sich um die Bundesstraße (B) 8. [6] 
 
Im zu untersuchenden Bereich werden die Fahrstreifen des Clevischen Rings je Rich-
tung u. a. durch einen begrünten Mittelstreifen mit Baumbestand getrennt. 
 
Nächstgelegen zum Immissionsort befinden si ch i m zu berücksichtige nden Abschnitt 
des Clevischen Rings in den angrenzenden Kreuzungsbereichen mit der Keupstraße 
sowie der Markgrafenstraße verkehrsregelnde Lichtsignalanlagen (LSA) (vgl. Bild 2.1).  
 
Westlich des zu untersuchenden Gebäudes Clevischer Ring zweigt die Straße Clev i-
scher Ring – südwestlich gegenüber der Markgrafenstraße – auf einen gepflasterten 
„Nebenfahrstreifen“ des Clevischen Rings ab. Dieser ist durch zwei Grünstreifen sowie 
einem Radweg von den „Haup tfahrstreifen“ des Clevischer R ings in Richtung S üden 
getrennt. Der vorgenannte „Nebenfahrstreifen“ erschließt insbesondere die dort befind-
liche Gewerbenutzung und führt im weiteren Verlauf auf den Streckena bschnitt der 
Keupstraße (westlich des Clevische n Rings). Dabei ist  zu erwähnen, das s die Abbi e-
gemöglichkeit in Richtung Westen auf die Keupstraße (westlich des Clevische n Rings) 
generell über den „Hauptfahrstreifen“ des Clevischen Rings in Richtung Süden geg e-
ben ist. 
 
Weitere Einzelheiten des Untersuchungsbereichs inklusive der – in den Berechnungen 
– berücksichtigten Streckenabschnitte im Bereich des Clevische n Rings bzw. der 
Keupstraße und der Markgrafenstraße können dem Bild  2.1 entnommen werden. Zu-
dem werden die vorhandenen LSA-Anlagen bzw. die grundsätzlichen Kreuzungsberei-
che durch Beschriftung bzw. Markierung veranschaulicht. 
 
Die zu untersuchenden Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß den Lärmschutz -
Richtlinien-StV [5] werden gemäß Aufgabenstellung für einen maßgebenden Immissi-
onsort – am Gebäude Clevischer Ring 78 – berechnet.  
 
An diesem Gebäude werden die Schallimmissionspegel für alle schutzbedürftigen fünf 
Geschosshöhen (Erdgeschoss (EG) bis einschließlich 4. Obergeschoss/Dachgeschoss 
(OG/DG)) an der straßenzugewandte n bzw. der dem Clevischer Ring zugewandten

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 6 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Gebäudefassade ermittelt. Es sei erwähnt, dass sich auf Höhe des EG s eine gewerbli-
che Nutzung befindet. 
 
Im Ergebnis wird ein Immissionsort (IO) über alle fünf Geschosse dargestellt, der der 
maßgebende bzw. am stärksten belastete Immissionsort ist. 
 
Information zum vorgenannten maßgebenden IO : An dem zu untersuchenden Gebä u-
de befinden sich je Geschosshöhe mehrere schutzbedürftige Räumlichkeiten bzw. 
Fensterbereiche nebeneinander. Im Zuge von schal ltechnischen Voruntersuchungen 
ergab sich, dass die berechnete Einwirkung an diesem Gebäude ( Clevischer Ring 78) 
entlang des südlichen Fassadenbereichs am höchsten ist, wobei die südlichste „Fen s-
terreihe“ die maßgebend höchste Belastung aufweist (insbesondere aufgrund der a b-
standsbezogenen Zuschläge (vgl. Kap. 4) für die dortige LSA -Anlage und des angre n-
zenden Knotenpunkts mit dem am stärksten belasteten Streckenabschnitt des Clevi-
schen Rings (südlich der Keupstraße )). Somit wird der südliche Immissions ort als der 
maßgebende bzw. am stärkste n belastete Immissionsort am Gebäude Clevischer 
Ring 78 dargestellt. 
 
Die orientierende Lage de s maßgebend dargelegten Immissionsortes (s.o.) kann dem 
Bild 2.1 sowie dem Bild 2.2, welches den Nahbereich auf Basis der amtlichen Basiskar-
te veranschaulicht, entnommen werden. Zudem ist in Bild 2.3 ein im Rahmen der Ort s-
begehung aufgenommenes Foto des Gebäudes Clevischer Ring 78 abgebildet.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 7 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 2.1: Übersichtsplan im Bereich Clevischer Ring , Keupstr aße/Markgrafen-
 straße, sowie weitere Informationen (Abschnitts -Bezeichnungen, -
 Markierungen (rote Linien), LSA -Standorte), Kartengrundlage [8]: Land 
 NRW(2020), Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (www.govda  
 ta.de/dl-de/zero-2-0), www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_[8] 
Streckenabschnitt: 
Clevischer Ring –  
 
nördlich Markgrafenstraße 
 
südlich Markgrafenstraße 
bis Keupstraße 
Streckenabschnitt: 
Clevischer Ring -  
südlich Keupstraße 
LSA-Anlage im Kreu-
zungsbereich Keup-
straße/Clevischer Ring 
(Markierung nächstge-
legene LSA-Bereiche 
zum IO in nördliche u. 
südliche Richtung ) 
    : weitere LSA-Anlagen im 
Bereich der berücksichtigten 
Straßenabschnitte 
Streckenabschnitt: 
Keupstraße-  
westlich Clevischer Ring 
Keupstraße 
Streckenabschnitt: 
Keupstraße-  
westlich Clevischer Ring 
Streckenabschnitt: 
Markgrafenstraße -  
östlich Clevischer Ring

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 8 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 2.2: Lage und Na hbereich des Immissionsortes Clevischer Ring 78  auf 
 Basis der amtlichen Basiskarte, Stadt Köln [6] 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bild 2.3: Foto [7], Ansicht des Gebäudes Clevischer Ring 78 inkl. orientierender 
 Umrandung, (Blickrichtung Ost, von gegenüberliegender Straßenseite)

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 9 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
3 Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der 
Verkehrsgeräuschsituation 
Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit  dem Programmsystem 
MAPANDGIS, Version 1.2.0.1.. Dieses Programm ist s peziell für derartige Berechnun-
gen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN ISO 9613 -2 „Dämpfung 
des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ [3] und der RLS-90 „Richtlinien für den 
Lärmschutz an Straßen“ [4]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbre i-
tungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt 
bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte: 
 Divergenz des Schallfeldes 
 Bodenabsorption 
 Luftabsorption 
 Reflexion an Hindernissen 
 Beugung über Hindernisse 
 
Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energie -
äquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische 
Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner -
Programm dienen u.a.: 
 ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen  (u.a. auf 
Basis der amtlichen Basiskarte bzw. amtliches Liegenschaftskataster) auf Basis 
der Geobasisdaten vom Land NRW [8]. 
 die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das G e-
ländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN)  (u.a. auf Basis 
des Gelände- und Gebäudemodells [8]). 
 die Emissionspegel der Geräuschquellen. 
 die Absorptionseigenschaften von Hindernissen. 
 
Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen.  
 
Die Berechnung der Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß Lärmschutz -Richtlinien-
StV [5] erfolgt nach den RLS-90 [4].

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 10 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Gemäß RLS-90 werden Reflexionen durch das betrachtete Gebäude selbst (Eigenr e-
flexion) nicht einbezogen.  Im vorliegenden Fall werden neben der grundsätzlich zu 
betrachtenden ersten Reflexion zudem Mehrfachreflexionen  (Drefl) berücksichtigt. Es 
wird im Sinne des Anwohnerschutzes grundsätzlich zum einen d avon ausgegangen, 
dass die Hausfassaden reflekti erend sind (es wird keine Absorption angenommen). 
Zum anderen erfolgt beispiel sweise kein mindernder Abzug aufgrund der sonstigen 
örtlichen Gegebenheiten o.ä., auch wenn zu erwähnen ist, dass in  den gegebenenfalls 
hierbei relevanten A bschnitten die Fahrstreifen u.  a. durch Parkstreifen, Grünstreifen, 
Baumbestand getrennt werden, was in Tatsache einen Reflexio nsverlust mit sich bri n-
gen kann. Auch wenn die RLS -90 zur Bestimmung des Mehrfachreflexio nszuschlags 
generell Mittelungen über Abschnitte hinweg (Lückenanteil < 30 %) zulässt, wu rden 
hier Bereiche hinsichtlich des (erhöhten) Zuschlags differenziert. Dabei wird für den 
Streckenabschnitt des Clevische n Rings (nördlich der Keupstraße) zwischen sü dlich 
des Clevischen Rings 76 sowie bis südlich des Clevischen Rings 82 eine entsprechend 
„geschlossene, parallele“ Bebauung als gegeben angesehen, sodass in diesem A b-
schnitt ein Mehrfachreflexion szuschlag (D refl von ca. 0,5  dB) erfolgt. Nördlich dieses 
Abschnitts (d.h. ab südlich des Clevische n Rings 82) wird auf dem gesamten Str e-
ckenabschnitt durchgehend bis zur Dünnwalderstraße/Berliner Straße ein Mehrfachr e-
flexionszuschlag eingerechnet (auch im Bereich der teils offenen Bereiche wie z.B. auf 
Höhe der Ma rkgrafenstraße). Dabei wurden aufgrund der Gegebenheiten zwei A b-
schnitte unterschieden. Für den Str eckenabschnitt nördlich des IOs zwischen südlich 
des Clevischen Rings 82 und Markgrafenstraße wird entsprechend ein höherer Meh r-
fachreflexions-Zuschlag berüc ksichtigt (Mehrfachreflexionsanteil D refl von ca. 1,6  dB), 
als für den Streckenabschnitt des Clevische n Rings nördlich der Markgrafenstraße 
(Mehrfachreflexionsanteil Drefl von ca. 1,2 dB). Im Bereich der Markgrafenstraße selbst 
auf Höhe der parallel gegenüber liegenden Bebauung (zw. westlich Clevischer Ring 88 
und östlich Clevischer Ring 92) wird eine Mehrfachreflexion Drefl von ca. 2,7 dB berück-
sichtigt. Zudem wird auf der Keup straße westlich der Adamstraße ebenso ein Mehr-
fachreflexionsanteil (Drefl von ca. 0,9 dB) angesetzt, auch wenn hier der Abstand zw i-
schen der Beba uung größer und die Bebauung selbst niedriger ist. Diese Zuschläge 
(Drefl) sind gemäß RLS-90 nicht in den Schallemissionswerten (Lm,E) enthalten, sondern 
werden im Zuge der oben erläuterten Schallausbreitung eingerechnet.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 11 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Für die verkehrsregelnden Lichtsignalanlagen (LSA) ausgehend de r relevant angren-
zenden Kreuzungsbereiche werden gemäß RLS -90 [4] abstandsbezogene Zuschläge 
berücksichtigt. Bei einem Abstand zwisc hen dem maßgebenden Bezugsachsen-
schnittpunkt zum Immissionsort von bis zu 40 Meter erfolgt ei n Zuschlag von 3 dB(A), 
über 40 m bis 70 m von 2 dB und über 70  m bis 100 m von 1 dB(A). Diese Zuschläge 
sind gemäß RLS-90 nicht in den Schallemissionswerten (L m,E) enthalten, sondern wer-
den immissionsseitig bzw. im Zuge der oben erläuterten Schallausbreitung eingerec h-
net. 
 
Neben den vorgenannten Korrektur-Werten bzw. Zuschlägen fließen zudem die für den 
Straßenverkehr bzw. den zu berücksichtigenden Straßenabschnitten nach den RLS-90 
zu berechnenden Schallemissionspegel in die Berechnung der Verkehrsgeräuschsitua-
tion ein.  
 
Ausgangsbasis der Berechnung sind dabei die anhand der Verkehrsdaten berechneten 
Schallemissionspegel Lm,E, die auf einen Abstand von 25 m zur Mi ttelachse des Ve r-
kehrsweges bezogen sind. 
 
Der Schallemissionspegel L m,E errechnet sich nach den RLS -90 aus dem Mittelung s-
pegel Lm
(25), der sich u. a. aus der maßgebenden Verkehrsstärke ergibt, sowie entspre-
chender Korrektur-Werten bzw. Zuschlägen entsprechend nachfolgender Formel: 
 Lm,E = Lm
(25) + Dv + DStrO + DStg + DE 
 mit: Dv Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten 
 DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen 
 DStg Zuschläge für Steigungen und Gefälle 
 DE Korrektur bei Spiegelschallquellen 
 
Die für die Straßena bschnitte zugrunde gelegten Eingangsdaten zur Berechnung des 
Lm,E werden im Zuge der ermittelten Verkehrsgeräuschsituation im nachfolgenden Ka-
pitel dargelegt. 
 
 
 
4 Verkehrsgeräuschsituation 
Nachfolgend werden im E rgebnis die berechneten Verkehrslärmimmissionen gemäß 
den Lärmschutz-Richtlinien-StV [5] an dem zu berücksichtigenden maßgebenden I m-
missionsort am Clevischen Ring 78 dargestellt.  
 
Die Berechnung der Verkehrsger äuschsituation erfolgt dabei entsprechend den vorhe-
rigen Erläuterungen nach den RLS-90 [4].

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 12 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Die Angaben des dabei zu berücksichtigenden Straßenverkehrsaufkommens des Cl e-
vischen Rings im Bereich der Keupstraße u nd der Markgrafenstraße wurden für die 
nachfolgenden Streckenabschnitte zur Verfügung gestellt [6]. Die Lage der Strecke n-
abschnitte kann u. a. dem Bild 2.1 entnommen werden. 
 
 Clevischer Ring südlich Keupstraße (Ansatz bis Carl-Brisch-Straße) 
 Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Markgrafenstraße 
 Clevischer Ring nördlich Markgrafenstraße (Ansatz bis Dünnwalderstaße/Berliner 
Straße) 
 Markgrafenstraße östlich Clevischer Ring (Ansatz bis zum 1. Abbiegeverhältnis 
der Markgrafenstraße) 
 Keupstraße östlich Clevischer Ring (Ansatz bis Schanzenstraße) 
 Keupstraße westlich Clevischer Ring (Ansatz bis Regentenstraße) 
 
Anmerkung bezüglich Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Markgrafenstraße:  
Im westlichen Bereich des Clevischen Rings zweigt zwischen der Keupstraße und der 
Markgrafenstraße in südliche Fahrtrichtung ein gepflasterter „Parallelfahrstreifen“ ab.  
Gemäß RLS -90 sind die zur Verfügung gestellten Ve rkehrsaufkommen u.  a. auf die 
äußeren Fahrstreifen bzw. auf sogenann te aufgeweitete Fahrstreifen zu verteilen. Da 
sich der zu untersuchende Immissionsort östlich entlang des Clevischen Rings befi n-
det, und da u.  a. davon auszugehen ist, dass dieser Fahrstreifen nicht gleichermaßen 
wie die Hauptfahrstreifen des Clevische n Rings befahren wird , ist das zur Verfügung 
gestellte Verkehrsaufkommen für diesen Querschnitt ausschließlich auf den Hauptfahr-
streifen des Clevischen Rings anzusetzen. [6] 
 
In einem ersten Schritt ( Analyse-Fall) werden die Verkehrslärmimmissionen für den 
Immissionsort im Rahmen der derzeitigen „Analyse“ -Situation berechnet [6]. Im Sinne 
einer vereinfachenden Beschreibung erfolgt hierzu im weiteren Verlauf die Bezeic h-
nung „Analyse-Fall“. D.  h. dieser Berechnung ohne Minderungsmaßnahmen liegen 
die Verkehrsdaten bzw. Ausgangsdaten inklusive Geschwindigkeitskonzept, Fah r-
bahnbelag sowie Lkw-Anteile der derzeitigen „Analyse“-Situation zugrunde.  
 
Anschließend erfolgt basierend au f der Berechnung des „Analyse -Falls“ in einem we i-
teren Schritt die Berechnung einer Schallminderungsmaßnahme gemäß Lärmschutz -
Richtlinien-StV [5]. Hierzu ist die nachfolgend aufgeführte Mind erungsmaßnahme zu 
berechnen:  
 Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  
hier: von der derzeit zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h auf 30 km/h  
Im Folgenden wird diese Berechnung als „Maßnahme Geschwindigkeitsredu-
zierung“ bezeichnet.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 13 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Dabei ist die vorgenannte Minderungsmaßnahme für alle, oben aufgeführten Strecken-
abschnitte des Clevische n Rings anzusetzen, insofern die je Abschnitt eingerechn ete 
Geschwindigkeitsreduzierung auch insgesamt zu einem geringeren Immissionspegel 
am Immissionsort führt, als wenn die Geschwindig keitsreduzierung z.B. ausschließlich 
auf einem der Streckenabschnitte des Clevischen Rings berücksichtigt wird [6]. 
 Im vorliegenden Fall ergab sich im Zuge von schalltechnischen Voruntersuchu n-
gen, dass bei der „M aßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ die r eduzierte zul. 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf allen oben genannten Streckenabschnit-
ten des Clevischen Rings gleichermaßen berücksichtigt wird. 
 
 
Weitere Informationen zu den Eingangsdaten bzw. Zuschlägen und Korrektur-Werten: 
Die hierin jeweils aufgeführten Eingangsdaten z.B. zum Verkehrsaufkommen wurden 
für den gesamten Querschnitt eines Straßenabschnitts zur Verfügung gestellt  [6]. Die 
Eingangsdaten für die Keupst raße sowie für den südlich der Keu pstraße gelegenen 
Abschnitt des Clevischen Rings liegen in Form von DTV -Werten „über den gesamten 
Tag“ vor, welche gemäß RLS -90 anhand der jeweiligen Straßenkategorie in die erfo r-
derlichen Kennwerte gemäß RLS -90 umg erechnet w erden. Für die anderen obigen 
Straßenabschnitte wurden differenzierte DTV -Werte für den Tagzei traum und für den 
Nachtzeitraum übermittelt. Die Bestimmung der maßgebenden Verkehrsstärke erfolgt 
durch Teilung der jeweiligen Beurteilungsdauer (für den Tag:  16 h; für die Nacht: 8  h) 
[6]. Da die Berechnung der Verkehrslärmemission gemäß RLS -90 auf die jeweilig ä u-
ßeren Fahrstreifen zu beziehen ist, und dies somit eine richtungsbezogene Verte ilung 
der Verkehrsaufkomme n beinhaltet, wurde das  Verkehrsaufkommen des gesa mten 
Querschnitts zu 50 % je Richtung angesetzt [4], [6]. 
 
Anzumerken ist, dass auf dem Straßenabschnitt der Keupstraße, westlich des Clev i-
schen Rings westlich ab der Adamstraße – im dort bestehenden verkehrsberuhigten 
Bereich – eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h gilt [6]. Entsprechend der nach 
RLS-90 zu berechnenden Mindestgeschwindigkeit wird für di esen Abschnitt eine zul. 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h berücksichtigt. Im ersten Abschnitt der Keupstraße 
westlich des Clevischen Rings ist bis zur Adamstraße ein Zweirichtungsverkehr geg e-
ben, welcher westlich der Adamstraße in eine  Einbahnstraße in Ri chtung Westen 
übergeht. Im Sinne eines „worst case“ -Ansatzes wird das zur Verfügung gestellte Ve r-
kehrsaufkommen auch im Bereich der Einbahnstraße zu 100% angesetzt. 
 
Des Weiteren wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von Splittmastixa s-
phalt ausg egangen [6], wonach gemäß RLS -90 keine Korrektur bzw. kein Zuschlag

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 14 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
(DStrO) einzurechnen ist. Steigungen und Gefälle liegen unter 5 % vor [6], sodass auch 
hierzu nach den RLS-90 keine Zuschläge (DStg) zu beachten sind. 
 
 
Für den „Analyse -Fall“ und die „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ werden i n 
den nachfolgenden beiden Unterkapiteln die jeweilig, zugrunde gelegten Verkehrsd a-
ten/Ausgangsdaten mit den Schallemissionswerten tabellarisch aufgeführt. 
 
Zudem werden jeweils in einer weiteren Tabelle die errechneten Verkehrslärmimmiss i-
onen gemäß den Lärmschutz -Richtlinien-StV [5] an dem zu untersuchenden Immiss i-
onsort Clevischer Ring 78 (vgl. u.a. Bild 2.2, Kap. 2) aufgeführt. Dabei werden die  un-
gerundeten Beurteilungspegel dargestellt. 
 
Im abschließenden Unterkapitel 4.3 wird die errechnete Pegeldifferenz zwischen dem 
„Analyse-Fall“ und der „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ dargelegt.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 15 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
4.1 „Analyse-Fall“ 
Die nachfolgende Tabelle 4.1 stellt im Ergebnis die ermittelten Schallemissionswerte 
dar, welche sich im „Analyse-Fall“ ergeben. 
 
Tabelle 4.1: „Analyse-Fall“ - Berechnungsgrundlagen und Schallemission s-
  werte (Lm,E) der Straßenabschnitte 
Straße 
 
Stra-
ßen-
kate-
gorie 
DTV1,2 
 
 
Mittlere  
stündliche 
Verkehrs-
stärke 
Tag / Nacht 
in Kfz/h 
Lkw-
Anteil 
 
Tag / 
Nacht 
 
in % 
Zul. 
Höchst- 
ge-
schwin- 
digkeit 
 
in km/h 
Lm,E 
 
 
Tag / 
Nacht 
 
in dB(A) 
Clevischer Ring 
südl. Keupstr. 
- je Richtung 
Bundes-
des-
straße 
2 
22.000 1.320,0 / 242,0 20 / 20 50 69,2 / 61,9 
Clevischer Ring 
zw. Keupstr. u. 
Markgrafenstr. 
- je Richtung 
Bundes-
des-
straße 
1 
18.967 / 
1.841  
1.185,5 / 230,2 12 / 12 50 67,1 / 59,9 
Clevischer Ring 
nördl. Markgrafenstr.  
- je Richtung 
Bundes-
des-
straße 
1 
14.825 / 
1.501 
926,6 / 187,7 13 / 13 50 66,2 / 59,3 
Markgrafenstr. 
östl. Clevischer Ring  
- je Richtung 
Landes-
straße 
1 
5.955 / 488 372,2 / 61 10 / 9 50 61,5 / 53,3 
Keupstraße 
östl. Clevischer Ring 
- je Richtung 
Ge-
meinde-
straße 
2  
4.535 272,1 / 49,9 10 / 3 50 60,1 / 49,9 
Keupstraße 
westl. Clevischer 
Ring  
zw. Clevischer Ring 
u. Adamstraße 
- je Richtung 
Ge-
meinde-
straße 
2  
1.285 77,1 / 14,2 10 / 3 50 54,6 / 44,4 
Keupstraße 
westl. Clevischer 
Ring  
westl. Adamstraße 
- im Querschnitt 
Ge-
meinde-
straße 
2  
2.570 154,2 / 28,3 10 / 3 30 55,1 / 45,0 
1 Tag (Kfz/16 h) / Nacht (Kfz/8 h)[6] 
2 Kfz/24 h [6]

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 16 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Die nachfolgende Tabelle 4.2  stellt die ermittelten ungerundeten Beurteilungspegel an 
dem maßgebenden Immissionsort am Clevischer Ring 78 dar. 
 
Tabelle 4.2: „Analyse-Fall“  
  Darstellung der „ungerundeten“ Beurteilungspegel vor den „un-
  günstigen“ Fenstern des IOs Clevischer Ring 78 
Maßgeblicher  
Immissionsort (IO)  
„ungerundete“ Beurteilungspegel 
in dB(A) 
Tag Nacht 
IO 1 - 
Clevischer Ring 
Westfassade 
EG  78,8 71,6 
1. OG 78,6 71,3 
2. OG 78,1 70,8 
3. OG 77,6 70,3 
4. OG 77,1 69,8

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 17 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
4.2 „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ 
Die nachfolgende Tabelle 4.3 stellt im Ergebnis die ermittelten Schallemissionswerte 
dar, welche sich unter Berücksichtigung  der Minderungsmaßnahme Reduzierung der 
zul. Höchstgeschwindigkeit auf den Abschnitten des Clevischen Rings ergeben. 
 
Tabelle 4.3: „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ - Berechnungsgrund-
  lagen und Schallemissionswerte (Lm,E) der Straßenabschnitte 
Straße 
 
Stra-
ßen-
kate-
gorie 
DTV1,2 
 
 
Mittlere  
stündliche 
Verkehrs-
stärke 
Tag / Nacht 
in Kfz/h 
Lkw-
Anteil 
 
Tag / 
Nacht 
 
in % 
Zul. 
Höchst- 
ge-
schwin- 
digkeit 
 
in km/h 
Lm,E 
 
 
Tag / 
Nacht 
 
in dB(A) 
Clevischer Ring 
südl. Keupstr. 
- je Richtung 
Bundes-
des-
straße 
2 
22.000 1.320,0 / 242,0 20 / 20 30 66,6 / 59,2 
Clevischer Ring 
zw. Keupstr. u. 
Markgrafenstr. 
- je Richtung 
Bundes-
des-
straße 
1 
18.967 / 
1.841  
1.185,5 / 230,2 12 / 12 30 64,4 / 57,3 
Clevischer Ring 
nördl. Markgrafenstr.  
- je Richtung 
Bundes-
des-
straße 
1 
14.825 / 
1.501 
926,6 / 187,7 13 / 13 30 63,6 / 56,7 
Markgrafenstr. 
östl. Clevischer Ring  
- je Richtung 
Landes-
straße 
1 
5.955 / 488 372,2 / 61 10 / 9 50 61,5 / 53,3 
Keupstraße 
östl. Clevischer Ring 
- je Richtung 
Ge-
meinde-
straße 
2  
4.535 272,1 / 49,9 10 / 3 50 60,1 / 49,9 
Keupstraße 
westl. Clevischer 
Ring  
zw. Clevischer Ring 
u. Adamstraße 
- je Richtung 
Ge-
meinde-
straße 
2  
1.285 77,1 / 14,2 10 / 3 50 54,6 / 44,4 
Keupstraße 
westl. Clevischer 
Ring  
westl. Adamstraße 
- im Querschnitt 
Ge-
meinde-
straße 
2  
2.570 154,2 / 28,3 10 / 3 30 55,1 / 45,0 
1 Tag (Kfz/16 h) / Nacht (Kfz/8 h)[6] 
2 Kfz/24 h [6]

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 18 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
 
Die nachfolgende Tabelle 4. 4 stellt die ermittelten ungrundeten Beurteilungspegel an 
dem maßgebenden Immissionsort am Clevischer Ring 78 dar. 
 
Tabelle 4.4: „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“  
  Darstellung der „ungerundeten“ Beurteilungsspegel vor den „un-
  günstigen“ Fenstern des IOs Clevischer Ring 78 
Maßgebliche  
Immissionsorte (IO) 
„ungerundete“ Beurteilungspegel 
in dB(A) 
Tag Nacht 
IO 1 - 
Clevischer Ring 78 
Westfassade 
EG  76,1 69,0 
1. OG 75,9 68,8 
2. OG 75,5 68,2 
3. OG 75,0 67,7 
4. OG 74,5 67,3 
 
 
 
4.3 Pegeldifferenz „Analyse-Fall“ gegenüber „Minderungs-Maßnahme“ 
Im Folge nden werden für den Immissionsort Clevischer Ring 78 in Tabelle 4.5 au s-
schließlich die „ungerundeten“ Pegeldifferenzen aufgeführt, welche sich durch die 
„Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ gegenüber dem „Analyse-Fall“ ergeben [6]. 
 
Tabelle 4.5: Pegeldifferenz „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ gegen-
  über „Analyse-Fall“ 
Maßgebliche  
Immissionsorte (IO) 
Pegeldifferenz 
in dB  
Tag / Nacht 
IO 1 - 
Clevischer Ring 78 
Westfassade 
EG  - 2,7 / - 2,6 
1. OG - 2,7 / - 2,5 
2. OG - 2,6 / - 2,6 
3. OG - 2,6 / - 2,6 
4. OG - 2,6 / - 2,5

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 19 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
5 Beurteilungsgrundlagen Lärmschutz-Richtlinien-StV 
Gemäß den heranzuziehenden Lärmschutz -Richtlinien-StV [5] kommen „straßenver-
kehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen […] insbesondere in Betracht, wenn der vom 
Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel […] am Immissionsort […] einen der fo l-
genden Richtwerte[…] überschreitet“. Dabei sind die Richtwerte je nach Gebietsauswei-
sung und Tageszeit (16 Stunden im T ageszeitraum und 8 Stunden im Nachtzeitraum) 
differenziert heranzuziehen. 
 
Tabelle 5.1: Richtwerte gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV (Auszug) 
Gebietsausweisung 
Richtwerte für Verkehrsgeräusche  
in dB(A) 
Tag 
zw. 06.00 Uhr u. 22.00 Uhr 
in dB(A) 
Nacht 
zw. 22.00 Uhr u. 06.00 Uhr 
in dB(A) 
Reine Wohngebiete, 
Allgemeine Wohngebiete, 
Kleinsiedlungsgebiete,  
an Krankenhäusern, Schulen, 
Kur- und Altenheimen 
70 60 
Kern, Dorf- und Mischgebiete 72 62 
Gewerbegebiete 75 65 
 
Für den im vorliegenden Fall zu betrachtenden Immissionsort Clevischer Ring 78 wird 
die Gebietsausweisung nach den Angaben im Fl ächennutzungsplan als Kerngebiet 
(MK) ausgewiesen, was aus immissionsschutzrechtlicher Sicht hinsichtlich des 
Schutzanspruches einem Mischgebiet entspricht. Im Zuge der hier vorliegenden Unter-
suchung wird im Sinne des Anwohnerschutzes die Gebietsausweisung eines allgeme i-
nen Wohngebiets (WA) berücksichtigt. [6] 
 
Für den Immissionsort Clevischer Ring 78 sind folgende Richtwerte heranzuziehen: 
 70 dB(A) tags (zw. 6 Uhr und 22 Uhr) 
 60 dB(A) nachts (zw. 22 Uhr und 6 Uhr) 
 
Nach den Lärmschutz -Richtlinien-StV soll durch stra ßenverkehrsrechtliche Lär m-
schutzmaßnahmen „der Beurteilungspegel unter den Richtwert abg esenkt, mindestens 
jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden.“ 
 
Dabei ist zu beachten, dass gemäß den geltenden Berechnungsvorschriften eine unge-
rundete Pegeldifferenz von z. B. 2,1  dB (A) eine Minderung von 3  dB(A) darstellt, da 
dieser Wert aufzurunden ist.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 20 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
6 Ergebnisse nach Lärmschutz-Richtlinien-StV 
Im Folgenden werden auf Basis der vorangegangen Berechnungen die Ergebnisse 
gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV [5] dargelegt. Ein Vergleich des für den Immissio n-
sort heranzuziehenden Richtwertes gemäß Lärmschutz -Richtlinien-StV mit den ermi t-
telten gerundeten Beurteilungspegeln erfolgt für den „Analyse -Fall“ in Tabelle  6.1 und 
für die Minderungsmaßnahme in Tabelle 6.2. 
 
Tabelle 6.1: Beurteilungspegel „Analyse-Fall“ mit Richtwert-Vergleich, am IO 
  Clevischer Ring 78 
Maßgebliche  
Immissionsorte (IO) 
Beurteilungspegel  
 
Analyse-Fall 
 
in dB(A) 
Richtwert  
gemäß  
Lärmschutz-
Richtlinien-StV 
in dB(A) 
Richtwert- 
Über- bzw.  
Unterschreitung 
 
in dB 
  Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht 
IO 1 - 
Clevischer Ring 78 
Westfassade 
EG  79 72 70  60 +9 / +12 
1. OG 79 72 70  60 +9 / +12 
2. OG 79 71 70  60 +9 / +11 
3. OG 78 71 70  60 +8 / +11 
4. OG 78 70 70  60 +8 / +10 
 
Tabelle 6.2: Beurteilungspegel „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ mit 
  Richtwert-Vergleich, am IO Clevischer Ring 78 
Maßgebliche  
Immissionsorte (IO) 
Beurteilungspegel  
 
Maßnahme  
Geschwindigkeits-
reduzierung 
in dB(A) 
Richtwert  
gemäß  
Lärmschutz-
Richtlinien-StV 
 
in dB(A) 
Richtwert- 
Über- bzw.  
Unterschreitung 
 
 
in dB 
  Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht 
IO 1 - 
Clevischer Ring 78 
Westfassade 
EG  77 69 70  60 +7 / +9 
1. OG 76 69 70  60 +6 / +9 
2. OG 76 69 70  60 +6 / +9 
3. OG 75 68 70  60 +5 / +8 
4. OG 75 68 70  60 +5 / +8

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 21 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Eine Gegenüberstellung der „ungerundeten“ Beurteilungspegel im „Analyse-Fall“ und 
unter Berücksichtigung der „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ sowie die „u n-
gerundete“ Pegeldifferenz der vorgenannten Minderungsmaßnahme gegenüber dem 
Analyse-Fall werden in Tabelle 6.3 dargestellt. 
 
Tabelle 6.3: Gegenüberstellung der „ungerundeten“ Beurteilungspegel  
  „Analyse-Fall“ und „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ 
  am IO Clevischer Ring 78 sowie ungerundete Pegeldifferenz,  
  Verkehrslärmimmissionen gemäß den Lärmschutz-Richtlinien-StV 
Maßgebliche  
Immissionsorte (IO) 
„ungerundete“ Beurteilungspegel 
in dB(A) 
ungerundete 
Pegeldifferenz 
in dB 
 
 
Analyse-Fall Maßnahme  
Geschwindigkeits-
reduzierung 
   Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht 
IO 1 - 
Clevischer Ring 78 
Westfassade 
EG  78,8 71,6 76,1 69,0 - 2,7 / - 2,6 
1. OG 78,6 71,3 75,9 68,8 - 2,7 / - 2,5 
2. OG 78,1 70,8 75,5 68,2 - 2,6 / - 2,6 
3. OG 77,6 70,3 75,0 67,7 - 2,6 / - 2,6 
 
Beim Vergleich der Richtwerte eines Allgemeinen Wohngebiets mit den Ergebnissen 
des „Analyse-Falls“ (vgl. Tabelle  6.1) ist eine Überschreitung dieser am Immissionsort 
Clevischer Ring 78 zur Tages- sowie auch Nachtzeit festzustellen. Dabei beziffern sich 
die Überschreitungen je nach Geschosshöhe zur Tageszeit auf 8 dB bis 9 dB, und zur 
Nachtzeit auf 10 dB bis 12 dB. 
 
Bei der u ntersuchten Minderungsmaßnahme „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzi e-
rung“ (vgl. Tabelle 6.2) werden ebenso Überschreitungen der Richtwerte zur Tages - 
sowie auch zur Nachtzeit festgestellt. Die Überschreitungen beziffern sich je nach G e-
schosshöhe zur Tageszeit auf 5 dB bis 7 dB, und zur Nachtzeit auf 8 dB bis 9 dB. 
 
Die Tabelle 6.3 zeigt auf, dass die berücksichtigte „Maßnahme Geschwindigkeitsred u-
zierung“, welche die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 
auf 30 km/h auf den Straßenabschnitten des Clevischen Rings betrachtet, mindestens 
eine Pegelminderung um 2, 5 dB bis zu 2,7 dB gegenüber dem Analyse -Fall bewirkt. 
Dies entspricht nach den Richtlinien einer Minderung um 3 dB.

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020          Seite 22 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
7 Zusammenfassung 
Entlang des Clevischen Rings im Bereich der Keupstraße und der Markgrafenstraße in 
Köln-Mülheim wurden die Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß den Lär mschutz-
Richtlinien-StV ermittelt. Die Ergebnisse wurden hierbei für den I mmissionsort Clevi-
scher Ring 78 dargestellt. 
 
Dabei wurde zum einen die einwirken de Straßenverkehrslärmimmission für den Analy-
se-Fall berechnet. Zum anderen wurde die einwirkende Straßenverkehrslärmimmission 
unter Berücksichtigung der „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ unte rsucht, 
welche die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwi ndigkeit von 50 km/h auf 
30 km/h auf den Straßenabschnitten des Clevischen Rings beinhaltet. 
 
Die erfolgten schalltechnischen Untersuchungen gemäß Lärmschutz -Richtlinien-StV, 
die nach den RLS-90 berechnet werden, führten zu nachfolgenden Ergebnissen: 
 
Im A nalyse-Fall wurden je nach Geschosshöhe Beurteilungspegel zur T ageszeit von 
78 dB(A) bis 79 dB(A) und zur Nachtzeit von 70 dB(A) bis 72 dB(A) ermittelt. 
 
Die gemäß den Lärmschutz -Richtlinien-StV heranzuziehenden Richtwerte für ein All-
gemeines Wohngebiet (tags 7 0 dB(A) und nachts 6 0 dB(A)) werden je nach G e-
schosshöhe zur Tageszeit um 8 dB bis 9 dB und zur Nachtzeit um 10 dB bis 12 dB 
überschritten. 
 
Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h 
auf dem Clevischer Ring wer den die „ungerundeten“ Beurteilungspegel gegenüber 
dem Analyse-Fall zur Tages- sowie zur Nachtzeit um 2,5 dB bis 2,7 dB gemindert. Dies 
entspricht nach den Richtlinien einer Minderung um 3  dB, sodass die Mindestanford e-
rung gemäß den Lärmschutz -Richtlinien-StV an eine straßenverkehrsrechtliche Ma ß-
nahme zur Tages- sowie zur Nachtzeit gegeben ist. 
 
 
Kramer Schalltechnik GmbH 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Silke Schmitz 
(Projektleiterin) 
Dipl.-Ing. Jörn Latz 
(Messstellenleiter)

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020                Seite 23 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und 
Unterlagen 
[1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunrein i-
gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes -
Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der 
derzeit gültigen Fassung 
[2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 , in 
der derzeit gültigen Fassung 
[3] DIN ISO 9613 -2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: 
„Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999 
[4] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS -90 Ausgabe 1990. Der Bunde s-
minister für Verkehr, Abt. Straßenbau 
[5] Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölk e-
rung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23.11.2007 
[6] Informationserhalt inklusive Daten - und Kartenmaterial vom  Auftraggeber 
Stadt  Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Stadthaus, Köln, u.a. telefonisch 
am 03. u. 09.06.2020, per E-Mail am 28. und 30. Januar 2020, am 13.02.2020, am 
12.06.2020 sowie u.a. beim Abstimmungsgespräch im Stadthaus am 28. Jan u-
ar 2020 
[7] Ortsbesichtigung am 12. März 2020 
[8] Geobasisdaten NRW (Opendata) 
Digitales Gebäudemodell (LOD1) : Land NRW(20 20), Datenlizenz Deutschland – 
Zero – Version 2.0, (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) 
www.opengeodata.nrw.de/produkte/geobasis  
Digitales Geländemodell (DGM1) : Land NRW(2019), Datenlizenz Deutschland – 
Namensnennung – Version 2.0 ( www.govdata.de/dl-de/by-2-0); 
www.opengeodata.nrw.de/produkte/geobasis 
Orthophoto: Land NRW(20 20), Dat enlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 
(www.govdata.de/dl-de/zero-2-0), www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop

Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020                Seite 24 von 24 
Kramer Schalltechnik GmbH      |      Otto-von-Guericke-Straße 8      |      D-53757 Sankt Augustin      |      www.kramer-schalltechnik.de 
ALKIS und ABK: Land NRW(2020), Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 
(www.govdata.de/dl-de/zero-2-0), www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_alkis und 
www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_abk

Beratungsverlauf (1)

02.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Keupstraße
  • Markgrafenstraße
  • Adamstraße
  • Carl-Brisch-Straße
  • Schanzenstraße
  • Regentenstraße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Clevischer Ring 78
  • Berliner Straße
  • Straße 8
  • Straße 2 22
  • Straße 1 18

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0686/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.08.2024
Erstellt
20.02.2024 13:36