0686/2024
Beantwortung einer Anfrage der CDU/SPD/FDP- Fraktion aus der Sitzung der BV9 vom 14.08.2023 (AN/1280/2023) betreffend "Tempo 30 Beschilderung Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Berliner Straße")
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (BV)
1784 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/665 Vorlagen-Nummer 0686/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Beantwortung einer Anfrage der CDU/SPD/FDP- Fraktion aus der Sitzung der BV9 vom 14.08.2023 (AN/1280/2023) betreffend "Tempo 30 Beschilderung Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Berliner Straße") Die SPD/CDU/FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen: Auf einem Teilabschnitt des Clevischen Rings zwischen Berliner Straße und Keupstraße wurde aufgrund einer vermeintlich hohen Lärmbelästigung eine Tempo-30-Beschilderung ein- gerichtet. In diesem Zusammenhang ergeben sich verschiedene Fragen: 1. „Von welchem Datum ist das Lärmgutachten?“ 2. „An welchen Daten wurden die Messungen durchgeführt?“ 3. „An welchen Stellen des Clevischen Rings genau wurden die Messstellen eingerichtet?“ 4. „Wie waren die Ergebnisse der vermeintlichen Lärmbelästigung an den einzelnen Stellen und zu welchen Uhrzeiten?“ Antwort der Verwaltung: Das Gutachten zur schalltechnische Untersuchung zu den Straßenverkehrslärmimmissionen entlang des Clevischen Rings zwischen Keupstraße und Markgrafenstraße in Köln-Mülheim erfolgte am 28.09.2020. Weitere Details zu der Durchführung der Untersuchung entnehmen sie bitte dem beigefügten Gutachten. Einer Umsetzung von Tempo 30 auf dem Abschnitt des Clevischen Rings zwischen Berliner Straße und Keupstraße standen dabei erstmal übergeordnete verkehrlicher Belange entge- gen. Die Umsetzung von Tempo 30 auf dem Teilstück beruht deshalb auf einer Klage und dem daraus resultierenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 29.04.2022 (Az.: 18 K 976/20). Anlage Anlage 1 – Schalltechnische Untersuchung
Anlage 1_Schalltechnische Untersuchung Gutachten Kramer Schalltechnik
41509 Zeichen
Kramer Schalltechnik GmbH
Otto-von-Guericke-Straße 8
D-53757 Sankt Augustin
Telefon 02241 25773–0
Fax 02241 25773–29
info@kramer-schalltechnik.de
www.kramer-schalltechnik.de
Geschäftsführer:
Jörn Latz, Darius Styra, Ralf Tölke
Amtsgericht Siegburg HRB 3289
Ust.Id. Nr. DE 123374665
Steuernummer 222/5710/0913
Messstelle für Geräusche nach § 29b BImSchG
Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109
Software-Entwicklung
Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
für den Prüfbereich Geräusche (Gruppe V)
Schalltechnische Untersuchung
zu den Straßenverkehrslärmimmissionen
entlang des Clevischen Rings zwischen
Keupstraße und Markgrafenstraße
in Köln-Mülheim
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 2 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Schalltechnische Untersuchung
zu den Straßenverkehrslärmimmissionen entlang des
Clevischen Rings zwischen Keupstraße und
Markgrafenstraße in Köln-Mülheim
Auftraggeber Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Auftrag vom 28.10.2019
Bestellung 2019-66-00068
Finanzposition
Projektleitung Dipl.-Ing. Silke Schmitz
02241 25773-18
s.schmitz@kramer-schalltechnik.de
Anschrift Kramer Schalltechnik GmbH
Otto-von-Guericke-Straße 8
D-53757 Sankt Augustin
Projekt-Nr. 20 02 006/01
Bericht vom 28.09.2020
Seitenzahl 24
2 davon Anhang
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 3 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Inhalt
1 Einleitung und Aufgabenstellung ................................ ................................ ............ 4
2 Beschreibung des Untersuchungsbereichs, des Immissionsorts sowie der
Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ .. 5
3 Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Verkehrsgeräuschsituation ................. 9
4 Verkehrsgeräuschsituation ................................ ................................ ................... 11
4.1 „Analyse-Fall“ ................................ ................................ ................................ 15
4.2 „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ ................................ ................... 17
4.3 Pegeldifferenz „Analyse-Fall“ gegenüber „Minderungs-Maßnahme“ .............. 18
5 Beurteilungsgrundlagen Lärmschutz-Richtlinien-StV ................................ ............ 19
6 Ergebnisse nach Lärmschutz-Richtlinien-StV ................................ ....................... 20
7 Zusammenfassung ................................ ................................ ............................... 22
Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und Unterlagen .......................... 23
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 4 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
1 Einleitung und Aufgabenstellung
Gemäß den uns vorliegenden Informationen liegt der Stadt Köln ein Antrag zur Ve r-
minderung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen gemäß § 45 StVO vor. Demnach
ist in Köln -Mülheim entlang des Clevischen Rings zwischen der Keupstraße und d er
Markgrafenstraße zu prüfen, inwieweit der Straßenverkehrslärm durch entspr echend
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gemindert werden kann.
Hierzu sind für bestehende Straßen die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Ma ß-
nahmen zum Schutz der Bevölk erung vor Lärm (Lärmschutz -Richtlinien-StV) heranzu-
ziehen. Nach den Lärmschutz -Richtlinien-StV kommen als „straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen […] in Betracht:
Verkehrslenkung
Lichtzeichenregelung
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Verkehrsverbote.“
Dabei soll nach den Lärmschutz -Richtlinien-StV durch die straßenverkehrsrechtlichen
Lärmschutzmaßnahmen „der Beurteilungspegel unter den Richtwert abgesenkt, mi n-
destens jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden.“
Auftragsgemäß ist im Rahmen der hier vo rliegenden Untersuchung folgende Aufg a-
benstellung gegeben: Es soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung betrachtet werden,
da dies die Maßnahme darstellt, die verhältnismäßig kurzfristig umsetzbar ist und bei
der Minderungspotentiale grundsätzlich erkennbar sind.
Hierzu sollen für die oben genannten Straßenabschnitte Berechnungen gemäß den
Lärmschutz-Richtlinien-StV stattfinden, wobei die einwirkende Straßenverkehrslär m-
immission für den Immissionsort Clevischer Ring 78 zu untersuchen und darzuste llen
ist.
Zum einen ist die am Clevischer Ring 78 einwirkende Straßenverkehrslärmimmission
für den Analyse-Fall zu berechnen. Zum anderen ist die an diesem Immissionsort ein-
wirkende Straßenverkehrslärmimmission unter Berücksichtigung einer Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h auf den zu berücksich-
tigenden Straßenabschnitten des Clevischen Rings zu untersuchen.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 5 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
2 Beschreibung des Untersuchungsbereich s, des
Immissionsorts sowie der Ausgangssituation
Der zu b etrachtende Straßenabschnitt des Clevischen Rings, an dem d er zu untersu-
chende Immissionsort liegt , befindet sich in Köln -Mülheim zwischen der südlich kreu-
zenden Keupstraße und der nördlich abzweigenden Markgrafenstraße.
Bei dem Clevischen Ring handelt es sich um die Bundesstraße (B) 8. [6]
Im zu untersuchenden Bereich werden die Fahrstreifen des Clevischen Rings je Rich-
tung u. a. durch einen begrünten Mittelstreifen mit Baumbestand getrennt.
Nächstgelegen zum Immissionsort befinden si ch i m zu berücksichtige nden Abschnitt
des Clevischen Rings in den angrenzenden Kreuzungsbereichen mit der Keupstraße
sowie der Markgrafenstraße verkehrsregelnde Lichtsignalanlagen (LSA) (vgl. Bild 2.1).
Westlich des zu untersuchenden Gebäudes Clevischer Ring zweigt die Straße Clev i-
scher Ring – südwestlich gegenüber der Markgrafenstraße – auf einen gepflasterten
„Nebenfahrstreifen“ des Clevischen Rings ab. Dieser ist durch zwei Grünstreifen sowie
einem Radweg von den „Haup tfahrstreifen“ des Clevischer R ings in Richtung S üden
getrennt. Der vorgenannte „Nebenfahrstreifen“ erschließt insbesondere die dort befind-
liche Gewerbenutzung und führt im weiteren Verlauf auf den Streckena bschnitt der
Keupstraße (westlich des Clevische n Rings). Dabei ist zu erwähnen, das s die Abbi e-
gemöglichkeit in Richtung Westen auf die Keupstraße (westlich des Clevische n Rings)
generell über den „Hauptfahrstreifen“ des Clevischen Rings in Richtung Süden geg e-
ben ist.
Weitere Einzelheiten des Untersuchungsbereichs inklusive der – in den Berechnungen
– berücksichtigten Streckenabschnitte im Bereich des Clevische n Rings bzw. der
Keupstraße und der Markgrafenstraße können dem Bild 2.1 entnommen werden. Zu-
dem werden die vorhandenen LSA-Anlagen bzw. die grundsätzlichen Kreuzungsberei-
che durch Beschriftung bzw. Markierung veranschaulicht.
Die zu untersuchenden Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß den Lärmschutz -
Richtlinien-StV [5] werden gemäß Aufgabenstellung für einen maßgebenden Immissi-
onsort – am Gebäude Clevischer Ring 78 – berechnet.
An diesem Gebäude werden die Schallimmissionspegel für alle schutzbedürftigen fünf
Geschosshöhen (Erdgeschoss (EG) bis einschließlich 4. Obergeschoss/Dachgeschoss
(OG/DG)) an der straßenzugewandte n bzw. der dem Clevischer Ring zugewandten
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 6 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Gebäudefassade ermittelt. Es sei erwähnt, dass sich auf Höhe des EG s eine gewerbli-
che Nutzung befindet.
Im Ergebnis wird ein Immissionsort (IO) über alle fünf Geschosse dargestellt, der der
maßgebende bzw. am stärksten belastete Immissionsort ist.
Information zum vorgenannten maßgebenden IO : An dem zu untersuchenden Gebä u-
de befinden sich je Geschosshöhe mehrere schutzbedürftige Räumlichkeiten bzw.
Fensterbereiche nebeneinander. Im Zuge von schal ltechnischen Voruntersuchungen
ergab sich, dass die berechnete Einwirkung an diesem Gebäude ( Clevischer Ring 78)
entlang des südlichen Fassadenbereichs am höchsten ist, wobei die südlichste „Fen s-
terreihe“ die maßgebend höchste Belastung aufweist (insbesondere aufgrund der a b-
standsbezogenen Zuschläge (vgl. Kap. 4) für die dortige LSA -Anlage und des angre n-
zenden Knotenpunkts mit dem am stärksten belasteten Streckenabschnitt des Clevi-
schen Rings (südlich der Keupstraße )). Somit wird der südliche Immissions ort als der
maßgebende bzw. am stärkste n belastete Immissionsort am Gebäude Clevischer
Ring 78 dargestellt.
Die orientierende Lage de s maßgebend dargelegten Immissionsortes (s.o.) kann dem
Bild 2.1 sowie dem Bild 2.2, welches den Nahbereich auf Basis der amtlichen Basiskar-
te veranschaulicht, entnommen werden. Zudem ist in Bild 2.3 ein im Rahmen der Ort s-
begehung aufgenommenes Foto des Gebäudes Clevischer Ring 78 abgebildet.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 7 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Bild 2.1: Übersichtsplan im Bereich Clevischer Ring , Keupstr aße/Markgrafen-
straße, sowie weitere Informationen (Abschnitts -Bezeichnungen, -
Markierungen (rote Linien), LSA -Standorte), Kartengrundlage [8]: Land
NRW(2020), Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (www.govda
ta.de/dl-de/zero-2-0), www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_[8]
Streckenabschnitt:
Clevischer Ring –
nördlich Markgrafenstraße
südlich Markgrafenstraße
bis Keupstraße
Streckenabschnitt:
Clevischer Ring -
südlich Keupstraße
LSA-Anlage im Kreu-
zungsbereich Keup-
straße/Clevischer Ring
(Markierung nächstge-
legene LSA-Bereiche
zum IO in nördliche u.
südliche Richtung )
: weitere LSA-Anlagen im
Bereich der berücksichtigten
Straßenabschnitte
Streckenabschnitt:
Keupstraße-
westlich Clevischer Ring
Keupstraße
Streckenabschnitt:
Keupstraße-
westlich Clevischer Ring
Streckenabschnitt:
Markgrafenstraße -
östlich Clevischer Ring
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 8 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Bild 2.2: Lage und Na hbereich des Immissionsortes Clevischer Ring 78 auf
Basis der amtlichen Basiskarte, Stadt Köln [6]
Bild 2.3: Foto [7], Ansicht des Gebäudes Clevischer Ring 78 inkl. orientierender
Umrandung, (Blickrichtung Ost, von gegenüberliegender Straßenseite)
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 9 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
3 Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der
Verkehrsgeräuschsituation
Die Berechnung der Verkehrsgeräuschsituation erfolgt mit dem Programmsystem
MAPANDGIS, Version 1.2.0.1.. Dieses Programm ist s peziell für derartige Berechnun-
gen entwickelt worden. Es basiert auf den Regelwerken DIN ISO 9613 -2 „Dämpfung
des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ [3] und der RLS-90 „Richtlinien für den
Lärmschutz an Straßen“ [4]. Das dem Programm zugrunde liegende Schallausbre i-
tungsmodell geht von Emissionspegeln der Geräuschquellen aus und berücksichtigt
bei der Berechnung der Schallausbreitung folgende Effekte:
Divergenz des Schallfeldes
Bodenabsorption
Luftabsorption
Reflexion an Hindernissen
Beugung über Hindernisse
Berechnet wird der an einem Punkt im Gelände (Aufpunkt) zu erwartende energie -
äquivalente Dauerschallpegel für jede einzelne Geräuschquelle und als energetische
Summe der Gesamtpegel aller Geräuschquellen. Als Eingangsdaten für das Rechner -
Programm dienen u.a.:
ein Grundriss des Geländes mit allen Geräuschquellen und Hindernissen (u.a. auf
Basis der amtlichen Basiskarte bzw. amtliches Liegenschaftskataster) auf Basis
der Geobasisdaten vom Land NRW [8].
die Höhen der Geräuschquellen, Hindernisse und Aufpunkte bezogen auf das G e-
ländeniveau bzw. über einem konstanten Bezugsniveau (z. B. NN) (u.a. auf Basis
des Gelände- und Gebäudemodells [8]).
die Emissionspegel der Geräuschquellen.
die Absorptionseigenschaften von Hindernissen.
Die geometrischen Daten werden durch Digitalisierung gewonnen.
Die Berechnung der Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß Lärmschutz -Richtlinien-
StV [5] erfolgt nach den RLS-90 [4].
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 10 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Gemäß RLS-90 werden Reflexionen durch das betrachtete Gebäude selbst (Eigenr e-
flexion) nicht einbezogen. Im vorliegenden Fall werden neben der grundsätzlich zu
betrachtenden ersten Reflexion zudem Mehrfachreflexionen (Drefl) berücksichtigt. Es
wird im Sinne des Anwohnerschutzes grundsätzlich zum einen d avon ausgegangen,
dass die Hausfassaden reflekti erend sind (es wird keine Absorption angenommen).
Zum anderen erfolgt beispiel sweise kein mindernder Abzug aufgrund der sonstigen
örtlichen Gegebenheiten o.ä., auch wenn zu erwähnen ist, dass in den gegebenenfalls
hierbei relevanten A bschnitten die Fahrstreifen u. a. durch Parkstreifen, Grünstreifen,
Baumbestand getrennt werden, was in Tatsache einen Reflexio nsverlust mit sich bri n-
gen kann. Auch wenn die RLS -90 zur Bestimmung des Mehrfachreflexio nszuschlags
generell Mittelungen über Abschnitte hinweg (Lückenanteil < 30 %) zulässt, wu rden
hier Bereiche hinsichtlich des (erhöhten) Zuschlags differenziert. Dabei wird für den
Streckenabschnitt des Clevische n Rings (nördlich der Keupstraße) zwischen sü dlich
des Clevischen Rings 76 sowie bis südlich des Clevischen Rings 82 eine entsprechend
„geschlossene, parallele“ Bebauung als gegeben angesehen, sodass in diesem A b-
schnitt ein Mehrfachreflexion szuschlag (D refl von ca. 0,5 dB) erfolgt. Nördlich dieses
Abschnitts (d.h. ab südlich des Clevische n Rings 82) wird auf dem gesamten Str e-
ckenabschnitt durchgehend bis zur Dünnwalderstraße/Berliner Straße ein Mehrfachr e-
flexionszuschlag eingerechnet (auch im Bereich der teils offenen Bereiche wie z.B. auf
Höhe der Ma rkgrafenstraße). Dabei wurden aufgrund der Gegebenheiten zwei A b-
schnitte unterschieden. Für den Str eckenabschnitt nördlich des IOs zwischen südlich
des Clevischen Rings 82 und Markgrafenstraße wird entsprechend ein höherer Meh r-
fachreflexions-Zuschlag berüc ksichtigt (Mehrfachreflexionsanteil D refl von ca. 1,6 dB),
als für den Streckenabschnitt des Clevische n Rings nördlich der Markgrafenstraße
(Mehrfachreflexionsanteil Drefl von ca. 1,2 dB). Im Bereich der Markgrafenstraße selbst
auf Höhe der parallel gegenüber liegenden Bebauung (zw. westlich Clevischer Ring 88
und östlich Clevischer Ring 92) wird eine Mehrfachreflexion Drefl von ca. 2,7 dB berück-
sichtigt. Zudem wird auf der Keup straße westlich der Adamstraße ebenso ein Mehr-
fachreflexionsanteil (Drefl von ca. 0,9 dB) angesetzt, auch wenn hier der Abstand zw i-
schen der Beba uung größer und die Bebauung selbst niedriger ist. Diese Zuschläge
(Drefl) sind gemäß RLS-90 nicht in den Schallemissionswerten (Lm,E) enthalten, sondern
werden im Zuge der oben erläuterten Schallausbreitung eingerechnet.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 11 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Für die verkehrsregelnden Lichtsignalanlagen (LSA) ausgehend de r relevant angren-
zenden Kreuzungsbereiche werden gemäß RLS -90 [4] abstandsbezogene Zuschläge
berücksichtigt. Bei einem Abstand zwisc hen dem maßgebenden Bezugsachsen-
schnittpunkt zum Immissionsort von bis zu 40 Meter erfolgt ei n Zuschlag von 3 dB(A),
über 40 m bis 70 m von 2 dB und über 70 m bis 100 m von 1 dB(A). Diese Zuschläge
sind gemäß RLS-90 nicht in den Schallemissionswerten (L m,E) enthalten, sondern wer-
den immissionsseitig bzw. im Zuge der oben erläuterten Schallausbreitung eingerec h-
net.
Neben den vorgenannten Korrektur-Werten bzw. Zuschlägen fließen zudem die für den
Straßenverkehr bzw. den zu berücksichtigenden Straßenabschnitten nach den RLS-90
zu berechnenden Schallemissionspegel in die Berechnung der Verkehrsgeräuschsitua-
tion ein.
Ausgangsbasis der Berechnung sind dabei die anhand der Verkehrsdaten berechneten
Schallemissionspegel Lm,E, die auf einen Abstand von 25 m zur Mi ttelachse des Ve r-
kehrsweges bezogen sind.
Der Schallemissionspegel L m,E errechnet sich nach den RLS -90 aus dem Mittelung s-
pegel Lm
(25), der sich u. a. aus der maßgebenden Verkehrsstärke ergibt, sowie entspre-
chender Korrektur-Werten bzw. Zuschlägen entsprechend nachfolgender Formel:
Lm,E = Lm
(25) + Dv + DStrO + DStg + DE
mit: Dv Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
DStg Zuschläge für Steigungen und Gefälle
DE Korrektur bei Spiegelschallquellen
Die für die Straßena bschnitte zugrunde gelegten Eingangsdaten zur Berechnung des
Lm,E werden im Zuge der ermittelten Verkehrsgeräuschsituation im nachfolgenden Ka-
pitel dargelegt.
4 Verkehrsgeräuschsituation
Nachfolgend werden im E rgebnis die berechneten Verkehrslärmimmissionen gemäß
den Lärmschutz-Richtlinien-StV [5] an dem zu berücksichtigenden maßgebenden I m-
missionsort am Clevischen Ring 78 dargestellt.
Die Berechnung der Verkehrsger äuschsituation erfolgt dabei entsprechend den vorhe-
rigen Erläuterungen nach den RLS-90 [4].
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 12 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Die Angaben des dabei zu berücksichtigenden Straßenverkehrsaufkommens des Cl e-
vischen Rings im Bereich der Keupstraße u nd der Markgrafenstraße wurden für die
nachfolgenden Streckenabschnitte zur Verfügung gestellt [6]. Die Lage der Strecke n-
abschnitte kann u. a. dem Bild 2.1 entnommen werden.
Clevischer Ring südlich Keupstraße (Ansatz bis Carl-Brisch-Straße)
Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Markgrafenstraße
Clevischer Ring nördlich Markgrafenstraße (Ansatz bis Dünnwalderstaße/Berliner
Straße)
Markgrafenstraße östlich Clevischer Ring (Ansatz bis zum 1. Abbiegeverhältnis
der Markgrafenstraße)
Keupstraße östlich Clevischer Ring (Ansatz bis Schanzenstraße)
Keupstraße westlich Clevischer Ring (Ansatz bis Regentenstraße)
Anmerkung bezüglich Clevischer Ring zwischen Keupstraße und Markgrafenstraße:
Im westlichen Bereich des Clevischen Rings zweigt zwischen der Keupstraße und der
Markgrafenstraße in südliche Fahrtrichtung ein gepflasterter „Parallelfahrstreifen“ ab.
Gemäß RLS -90 sind die zur Verfügung gestellten Ve rkehrsaufkommen u. a. auf die
äußeren Fahrstreifen bzw. auf sogenann te aufgeweitete Fahrstreifen zu verteilen. Da
sich der zu untersuchende Immissionsort östlich entlang des Clevischen Rings befi n-
det, und da u. a. davon auszugehen ist, dass dieser Fahrstreifen nicht gleichermaßen
wie die Hauptfahrstreifen des Clevische n Rings befahren wird , ist das zur Verfügung
gestellte Verkehrsaufkommen für diesen Querschnitt ausschließlich auf den Hauptfahr-
streifen des Clevischen Rings anzusetzen. [6]
In einem ersten Schritt ( Analyse-Fall) werden die Verkehrslärmimmissionen für den
Immissionsort im Rahmen der derzeitigen „Analyse“ -Situation berechnet [6]. Im Sinne
einer vereinfachenden Beschreibung erfolgt hierzu im weiteren Verlauf die Bezeic h-
nung „Analyse-Fall“. D. h. dieser Berechnung ohne Minderungsmaßnahmen liegen
die Verkehrsdaten bzw. Ausgangsdaten inklusive Geschwindigkeitskonzept, Fah r-
bahnbelag sowie Lkw-Anteile der derzeitigen „Analyse“-Situation zugrunde.
Anschließend erfolgt basierend au f der Berechnung des „Analyse -Falls“ in einem we i-
teren Schritt die Berechnung einer Schallminderungsmaßnahme gemäß Lärmschutz -
Richtlinien-StV [5]. Hierzu ist die nachfolgend aufgeführte Mind erungsmaßnahme zu
berechnen:
Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
hier: von der derzeit zul. Höchstgeschwindigkeit 50 km/h auf 30 km/h
Im Folgenden wird diese Berechnung als „Maßnahme Geschwindigkeitsredu-
zierung“ bezeichnet.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 13 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Dabei ist die vorgenannte Minderungsmaßnahme für alle, oben aufgeführten Strecken-
abschnitte des Clevische n Rings anzusetzen, insofern die je Abschnitt eingerechn ete
Geschwindigkeitsreduzierung auch insgesamt zu einem geringeren Immissionspegel
am Immissionsort führt, als wenn die Geschwindig keitsreduzierung z.B. ausschließlich
auf einem der Streckenabschnitte des Clevischen Rings berücksichtigt wird [6].
Im vorliegenden Fall ergab sich im Zuge von schalltechnischen Voruntersuchu n-
gen, dass bei der „M aßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ die r eduzierte zul.
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf allen oben genannten Streckenabschnit-
ten des Clevischen Rings gleichermaßen berücksichtigt wird.
Weitere Informationen zu den Eingangsdaten bzw. Zuschlägen und Korrektur-Werten:
Die hierin jeweils aufgeführten Eingangsdaten z.B. zum Verkehrsaufkommen wurden
für den gesamten Querschnitt eines Straßenabschnitts zur Verfügung gestellt [6]. Die
Eingangsdaten für die Keupst raße sowie für den südlich der Keu pstraße gelegenen
Abschnitt des Clevischen Rings liegen in Form von DTV -Werten „über den gesamten
Tag“ vor, welche gemäß RLS -90 anhand der jeweiligen Straßenkategorie in die erfo r-
derlichen Kennwerte gemäß RLS -90 umg erechnet w erden. Für die anderen obigen
Straßenabschnitte wurden differenzierte DTV -Werte für den Tagzei traum und für den
Nachtzeitraum übermittelt. Die Bestimmung der maßgebenden Verkehrsstärke erfolgt
durch Teilung der jeweiligen Beurteilungsdauer (für den Tag: 16 h; für die Nacht: 8 h)
[6]. Da die Berechnung der Verkehrslärmemission gemäß RLS -90 auf die jeweilig ä u-
ßeren Fahrstreifen zu beziehen ist, und dies somit eine richtungsbezogene Verte ilung
der Verkehrsaufkomme n beinhaltet, wurde das Verkehrsaufkommen des gesa mten
Querschnitts zu 50 % je Richtung angesetzt [4], [6].
Anzumerken ist, dass auf dem Straßenabschnitt der Keupstraße, westlich des Clev i-
schen Rings westlich ab der Adamstraße – im dort bestehenden verkehrsberuhigten
Bereich – eine zul. Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h gilt [6]. Entsprechend der nach
RLS-90 zu berechnenden Mindestgeschwindigkeit wird für di esen Abschnitt eine zul.
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h berücksichtigt. Im ersten Abschnitt der Keupstraße
westlich des Clevischen Rings ist bis zur Adamstraße ein Zweirichtungsverkehr geg e-
ben, welcher westlich der Adamstraße in eine Einbahnstraße in Ri chtung Westen
übergeht. Im Sinne eines „worst case“ -Ansatzes wird das zur Verfügung gestellte Ve r-
kehrsaufkommen auch im Bereich der Einbahnstraße zu 100% angesetzt.
Des Weiteren wird bei den berücksichtigten Straßenoberflächen von Splittmastixa s-
phalt ausg egangen [6], wonach gemäß RLS -90 keine Korrektur bzw. kein Zuschlag
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 14 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
(DStrO) einzurechnen ist. Steigungen und Gefälle liegen unter 5 % vor [6], sodass auch
hierzu nach den RLS-90 keine Zuschläge (DStg) zu beachten sind.
Für den „Analyse -Fall“ und die „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ werden i n
den nachfolgenden beiden Unterkapiteln die jeweilig, zugrunde gelegten Verkehrsd a-
ten/Ausgangsdaten mit den Schallemissionswerten tabellarisch aufgeführt.
Zudem werden jeweils in einer weiteren Tabelle die errechneten Verkehrslärmimmiss i-
onen gemäß den Lärmschutz -Richtlinien-StV [5] an dem zu untersuchenden Immiss i-
onsort Clevischer Ring 78 (vgl. u.a. Bild 2.2, Kap. 2) aufgeführt. Dabei werden die un-
gerundeten Beurteilungspegel dargestellt.
Im abschließenden Unterkapitel 4.3 wird die errechnete Pegeldifferenz zwischen dem
„Analyse-Fall“ und der „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ dargelegt.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 15 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
4.1 „Analyse-Fall“
Die nachfolgende Tabelle 4.1 stellt im Ergebnis die ermittelten Schallemissionswerte
dar, welche sich im „Analyse-Fall“ ergeben.
Tabelle 4.1: „Analyse-Fall“ - Berechnungsgrundlagen und Schallemission s-
werte (Lm,E) der Straßenabschnitte
Straße
Stra-
ßen-
kate-
gorie
DTV1,2
Mittlere
stündliche
Verkehrs-
stärke
Tag / Nacht
in Kfz/h
Lkw-
Anteil
Tag /
Nacht
in %
Zul.
Höchst-
ge-
schwin-
digkeit
in km/h
Lm,E
Tag /
Nacht
in dB(A)
Clevischer Ring
südl. Keupstr.
- je Richtung
Bundes-
des-
straße
2
22.000 1.320,0 / 242,0 20 / 20 50 69,2 / 61,9
Clevischer Ring
zw. Keupstr. u.
Markgrafenstr.
- je Richtung
Bundes-
des-
straße
1
18.967 /
1.841
1.185,5 / 230,2 12 / 12 50 67,1 / 59,9
Clevischer Ring
nördl. Markgrafenstr.
- je Richtung
Bundes-
des-
straße
1
14.825 /
1.501
926,6 / 187,7 13 / 13 50 66,2 / 59,3
Markgrafenstr.
östl. Clevischer Ring
- je Richtung
Landes-
straße
1
5.955 / 488 372,2 / 61 10 / 9 50 61,5 / 53,3
Keupstraße
östl. Clevischer Ring
- je Richtung
Ge-
meinde-
straße
2
4.535 272,1 / 49,9 10 / 3 50 60,1 / 49,9
Keupstraße
westl. Clevischer
Ring
zw. Clevischer Ring
u. Adamstraße
- je Richtung
Ge-
meinde-
straße
2
1.285 77,1 / 14,2 10 / 3 50 54,6 / 44,4
Keupstraße
westl. Clevischer
Ring
westl. Adamstraße
- im Querschnitt
Ge-
meinde-
straße
2
2.570 154,2 / 28,3 10 / 3 30 55,1 / 45,0
1 Tag (Kfz/16 h) / Nacht (Kfz/8 h)[6]
2 Kfz/24 h [6]
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 16 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Die nachfolgende Tabelle 4.2 stellt die ermittelten ungerundeten Beurteilungspegel an
dem maßgebenden Immissionsort am Clevischer Ring 78 dar.
Tabelle 4.2: „Analyse-Fall“
Darstellung der „ungerundeten“ Beurteilungspegel vor den „un-
günstigen“ Fenstern des IOs Clevischer Ring 78
Maßgeblicher
Immissionsort (IO)
„ungerundete“ Beurteilungspegel
in dB(A)
Tag Nacht
IO 1 -
Clevischer Ring
Westfassade
EG 78,8 71,6
1. OG 78,6 71,3
2. OG 78,1 70,8
3. OG 77,6 70,3
4. OG 77,1 69,8
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 17 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
4.2 „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“
Die nachfolgende Tabelle 4.3 stellt im Ergebnis die ermittelten Schallemissionswerte
dar, welche sich unter Berücksichtigung der Minderungsmaßnahme Reduzierung der
zul. Höchstgeschwindigkeit auf den Abschnitten des Clevischen Rings ergeben.
Tabelle 4.3: „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ - Berechnungsgrund-
lagen und Schallemissionswerte (Lm,E) der Straßenabschnitte
Straße
Stra-
ßen-
kate-
gorie
DTV1,2
Mittlere
stündliche
Verkehrs-
stärke
Tag / Nacht
in Kfz/h
Lkw-
Anteil
Tag /
Nacht
in %
Zul.
Höchst-
ge-
schwin-
digkeit
in km/h
Lm,E
Tag /
Nacht
in dB(A)
Clevischer Ring
südl. Keupstr.
- je Richtung
Bundes-
des-
straße
2
22.000 1.320,0 / 242,0 20 / 20 30 66,6 / 59,2
Clevischer Ring
zw. Keupstr. u.
Markgrafenstr.
- je Richtung
Bundes-
des-
straße
1
18.967 /
1.841
1.185,5 / 230,2 12 / 12 30 64,4 / 57,3
Clevischer Ring
nördl. Markgrafenstr.
- je Richtung
Bundes-
des-
straße
1
14.825 /
1.501
926,6 / 187,7 13 / 13 30 63,6 / 56,7
Markgrafenstr.
östl. Clevischer Ring
- je Richtung
Landes-
straße
1
5.955 / 488 372,2 / 61 10 / 9 50 61,5 / 53,3
Keupstraße
östl. Clevischer Ring
- je Richtung
Ge-
meinde-
straße
2
4.535 272,1 / 49,9 10 / 3 50 60,1 / 49,9
Keupstraße
westl. Clevischer
Ring
zw. Clevischer Ring
u. Adamstraße
- je Richtung
Ge-
meinde-
straße
2
1.285 77,1 / 14,2 10 / 3 50 54,6 / 44,4
Keupstraße
westl. Clevischer
Ring
westl. Adamstraße
- im Querschnitt
Ge-
meinde-
straße
2
2.570 154,2 / 28,3 10 / 3 30 55,1 / 45,0
1 Tag (Kfz/16 h) / Nacht (Kfz/8 h)[6]
2 Kfz/24 h [6]
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 18 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Die nachfolgende Tabelle 4. 4 stellt die ermittelten ungrundeten Beurteilungspegel an
dem maßgebenden Immissionsort am Clevischer Ring 78 dar.
Tabelle 4.4: „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“
Darstellung der „ungerundeten“ Beurteilungsspegel vor den „un-
günstigen“ Fenstern des IOs Clevischer Ring 78
Maßgebliche
Immissionsorte (IO)
„ungerundete“ Beurteilungspegel
in dB(A)
Tag Nacht
IO 1 -
Clevischer Ring 78
Westfassade
EG 76,1 69,0
1. OG 75,9 68,8
2. OG 75,5 68,2
3. OG 75,0 67,7
4. OG 74,5 67,3
4.3 Pegeldifferenz „Analyse-Fall“ gegenüber „Minderungs-Maßnahme“
Im Folge nden werden für den Immissionsort Clevischer Ring 78 in Tabelle 4.5 au s-
schließlich die „ungerundeten“ Pegeldifferenzen aufgeführt, welche sich durch die
„Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ gegenüber dem „Analyse-Fall“ ergeben [6].
Tabelle 4.5: Pegeldifferenz „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ gegen-
über „Analyse-Fall“
Maßgebliche
Immissionsorte (IO)
Pegeldifferenz
in dB
Tag / Nacht
IO 1 -
Clevischer Ring 78
Westfassade
EG - 2,7 / - 2,6
1. OG - 2,7 / - 2,5
2. OG - 2,6 / - 2,6
3. OG - 2,6 / - 2,6
4. OG - 2,6 / - 2,5
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 19 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
5 Beurteilungsgrundlagen Lärmschutz-Richtlinien-StV
Gemäß den heranzuziehenden Lärmschutz -Richtlinien-StV [5] kommen „straßenver-
kehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen […] insbesondere in Betracht, wenn der vom
Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel […] am Immissionsort […] einen der fo l-
genden Richtwerte[…] überschreitet“. Dabei sind die Richtwerte je nach Gebietsauswei-
sung und Tageszeit (16 Stunden im T ageszeitraum und 8 Stunden im Nachtzeitraum)
differenziert heranzuziehen.
Tabelle 5.1: Richtwerte gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV (Auszug)
Gebietsausweisung
Richtwerte für Verkehrsgeräusche
in dB(A)
Tag
zw. 06.00 Uhr u. 22.00 Uhr
in dB(A)
Nacht
zw. 22.00 Uhr u. 06.00 Uhr
in dB(A)
Reine Wohngebiete,
Allgemeine Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete,
an Krankenhäusern, Schulen,
Kur- und Altenheimen
70 60
Kern, Dorf- und Mischgebiete 72 62
Gewerbegebiete 75 65
Für den im vorliegenden Fall zu betrachtenden Immissionsort Clevischer Ring 78 wird
die Gebietsausweisung nach den Angaben im Fl ächennutzungsplan als Kerngebiet
(MK) ausgewiesen, was aus immissionsschutzrechtlicher Sicht hinsichtlich des
Schutzanspruches einem Mischgebiet entspricht. Im Zuge der hier vorliegenden Unter-
suchung wird im Sinne des Anwohnerschutzes die Gebietsausweisung eines allgeme i-
nen Wohngebiets (WA) berücksichtigt. [6]
Für den Immissionsort Clevischer Ring 78 sind folgende Richtwerte heranzuziehen:
70 dB(A) tags (zw. 6 Uhr und 22 Uhr)
60 dB(A) nachts (zw. 22 Uhr und 6 Uhr)
Nach den Lärmschutz -Richtlinien-StV soll durch stra ßenverkehrsrechtliche Lär m-
schutzmaßnahmen „der Beurteilungspegel unter den Richtwert abg esenkt, mindestens
jedoch eine Pegelminderung um 3 dB(A) bewirkt werden.“
Dabei ist zu beachten, dass gemäß den geltenden Berechnungsvorschriften eine unge-
rundete Pegeldifferenz von z. B. 2,1 dB (A) eine Minderung von 3 dB(A) darstellt, da
dieser Wert aufzurunden ist.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 20 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
6 Ergebnisse nach Lärmschutz-Richtlinien-StV
Im Folgenden werden auf Basis der vorangegangen Berechnungen die Ergebnisse
gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV [5] dargelegt. Ein Vergleich des für den Immissio n-
sort heranzuziehenden Richtwertes gemäß Lärmschutz -Richtlinien-StV mit den ermi t-
telten gerundeten Beurteilungspegeln erfolgt für den „Analyse -Fall“ in Tabelle 6.1 und
für die Minderungsmaßnahme in Tabelle 6.2.
Tabelle 6.1: Beurteilungspegel „Analyse-Fall“ mit Richtwert-Vergleich, am IO
Clevischer Ring 78
Maßgebliche
Immissionsorte (IO)
Beurteilungspegel
Analyse-Fall
in dB(A)
Richtwert
gemäß
Lärmschutz-
Richtlinien-StV
in dB(A)
Richtwert-
Über- bzw.
Unterschreitung
in dB
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht
IO 1 -
Clevischer Ring 78
Westfassade
EG 79 72 70 60 +9 / +12
1. OG 79 72 70 60 +9 / +12
2. OG 79 71 70 60 +9 / +11
3. OG 78 71 70 60 +8 / +11
4. OG 78 70 70 60 +8 / +10
Tabelle 6.2: Beurteilungspegel „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ mit
Richtwert-Vergleich, am IO Clevischer Ring 78
Maßgebliche
Immissionsorte (IO)
Beurteilungspegel
Maßnahme
Geschwindigkeits-
reduzierung
in dB(A)
Richtwert
gemäß
Lärmschutz-
Richtlinien-StV
in dB(A)
Richtwert-
Über- bzw.
Unterschreitung
in dB
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht
IO 1 -
Clevischer Ring 78
Westfassade
EG 77 69 70 60 +7 / +9
1. OG 76 69 70 60 +6 / +9
2. OG 76 69 70 60 +6 / +9
3. OG 75 68 70 60 +5 / +8
4. OG 75 68 70 60 +5 / +8
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 21 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Eine Gegenüberstellung der „ungerundeten“ Beurteilungspegel im „Analyse-Fall“ und
unter Berücksichtigung der „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ sowie die „u n-
gerundete“ Pegeldifferenz der vorgenannten Minderungsmaßnahme gegenüber dem
Analyse-Fall werden in Tabelle 6.3 dargestellt.
Tabelle 6.3: Gegenüberstellung der „ungerundeten“ Beurteilungspegel
„Analyse-Fall“ und „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“
am IO Clevischer Ring 78 sowie ungerundete Pegeldifferenz,
Verkehrslärmimmissionen gemäß den Lärmschutz-Richtlinien-StV
Maßgebliche
Immissionsorte (IO)
„ungerundete“ Beurteilungspegel
in dB(A)
ungerundete
Pegeldifferenz
in dB
Analyse-Fall Maßnahme
Geschwindigkeits-
reduzierung
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht
IO 1 -
Clevischer Ring 78
Westfassade
EG 78,8 71,6 76,1 69,0 - 2,7 / - 2,6
1. OG 78,6 71,3 75,9 68,8 - 2,7 / - 2,5
2. OG 78,1 70,8 75,5 68,2 - 2,6 / - 2,6
3. OG 77,6 70,3 75,0 67,7 - 2,6 / - 2,6
Beim Vergleich der Richtwerte eines Allgemeinen Wohngebiets mit den Ergebnissen
des „Analyse-Falls“ (vgl. Tabelle 6.1) ist eine Überschreitung dieser am Immissionsort
Clevischer Ring 78 zur Tages- sowie auch Nachtzeit festzustellen. Dabei beziffern sich
die Überschreitungen je nach Geschosshöhe zur Tageszeit auf 8 dB bis 9 dB, und zur
Nachtzeit auf 10 dB bis 12 dB.
Bei der u ntersuchten Minderungsmaßnahme „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzi e-
rung“ (vgl. Tabelle 6.2) werden ebenso Überschreitungen der Richtwerte zur Tages -
sowie auch zur Nachtzeit festgestellt. Die Überschreitungen beziffern sich je nach G e-
schosshöhe zur Tageszeit auf 5 dB bis 7 dB, und zur Nachtzeit auf 8 dB bis 9 dB.
Die Tabelle 6.3 zeigt auf, dass die berücksichtigte „Maßnahme Geschwindigkeitsred u-
zierung“, welche die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
auf 30 km/h auf den Straßenabschnitten des Clevischen Rings betrachtet, mindestens
eine Pegelminderung um 2, 5 dB bis zu 2,7 dB gegenüber dem Analyse -Fall bewirkt.
Dies entspricht nach den Richtlinien einer Minderung um 3 dB.
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 22 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
7 Zusammenfassung
Entlang des Clevischen Rings im Bereich der Keupstraße und der Markgrafenstraße in
Köln-Mülheim wurden die Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß den Lär mschutz-
Richtlinien-StV ermittelt. Die Ergebnisse wurden hierbei für den I mmissionsort Clevi-
scher Ring 78 dargestellt.
Dabei wurde zum einen die einwirken de Straßenverkehrslärmimmission für den Analy-
se-Fall berechnet. Zum anderen wurde die einwirkende Straßenverkehrslärmimmission
unter Berücksichtigung der „Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung“ unte rsucht,
welche die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwi ndigkeit von 50 km/h auf
30 km/h auf den Straßenabschnitten des Clevischen Rings beinhaltet.
Die erfolgten schalltechnischen Untersuchungen gemäß Lärmschutz -Richtlinien-StV,
die nach den RLS-90 berechnet werden, führten zu nachfolgenden Ergebnissen:
Im A nalyse-Fall wurden je nach Geschosshöhe Beurteilungspegel zur T ageszeit von
78 dB(A) bis 79 dB(A) und zur Nachtzeit von 70 dB(A) bis 72 dB(A) ermittelt.
Die gemäß den Lärmschutz -Richtlinien-StV heranzuziehenden Richtwerte für ein All-
gemeines Wohngebiet (tags 7 0 dB(A) und nachts 6 0 dB(A)) werden je nach G e-
schosshöhe zur Tageszeit um 8 dB bis 9 dB und zur Nachtzeit um 10 dB bis 12 dB
überschritten.
Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h
auf dem Clevischer Ring wer den die „ungerundeten“ Beurteilungspegel gegenüber
dem Analyse-Fall zur Tages- sowie zur Nachtzeit um 2,5 dB bis 2,7 dB gemindert. Dies
entspricht nach den Richtlinien einer Minderung um 3 dB, sodass die Mindestanford e-
rung gemäß den Lärmschutz -Richtlinien-StV an eine straßenverkehrsrechtliche Ma ß-
nahme zur Tages- sowie zur Nachtzeit gegeben ist.
Kramer Schalltechnik GmbH
Dipl.-Ing. Silke Schmitz
(Projektleiterin)
Dipl.-Ing. Jörn Latz
(Messstellenleiter)
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 23 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
Anhang A: Verwendete Vorschriften, Richtlinien und
Unterlagen
[1] “Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunrein i-
gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes -
Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der
derzeit gültigen Fassung
[2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutz-
gesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 , in
der derzeit gültigen Fassung
[3] DIN ISO 9613 -2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2:
„Allgemeine Berechnungsverfahren“, Oktober 1999
[4] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS -90 Ausgabe 1990. Der Bunde s-
minister für Verkehr, Abt. Straßenbau
[5] Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölk e-
rung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 23.11.2007
[6] Informationserhalt inklusive Daten - und Kartenmaterial vom Auftraggeber
Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Stadthaus, Köln, u.a. telefonisch
am 03. u. 09.06.2020, per E-Mail am 28. und 30. Januar 2020, am 13.02.2020, am
12.06.2020 sowie u.a. beim Abstimmungsgespräch im Stadthaus am 28. Jan u-
ar 2020
[7] Ortsbesichtigung am 12. März 2020
[8] Geobasisdaten NRW (Opendata)
Digitales Gebäudemodell (LOD1) : Land NRW(20 20), Datenlizenz Deutschland –
Zero – Version 2.0, (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
www.opengeodata.nrw.de/produkte/geobasis
Digitales Geländemodell (DGM1) : Land NRW(2019), Datenlizenz Deutschland –
Namensnennung – Version 2.0 ( www.govdata.de/dl-de/by-2-0);
www.opengeodata.nrw.de/produkte/geobasis
Orthophoto: Land NRW(20 20), Dat enlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/zero-2-0), www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop
Projekt-Nr.: 20 02 006/01 vom 28.09.2020 Seite 24 von 24
Kramer Schalltechnik GmbH | Otto-von-Guericke-Straße 8 | D-53757 Sankt Augustin | www.kramer-schalltechnik.de
ALKIS und ABK: Land NRW(2020), Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
(www.govdata.de/dl-de/zero-2-0), www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_alkis und
www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_abk
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Keupstraße
- Markgrafenstraße
- Adamstraße
- Carl-Brisch-Straße
- Schanzenstraße
- Regentenstraße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Clevischer Ring 78
- Berliner Straße
- Straße 8
- Straße 2 22
- Straße 1 18
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0686/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 06.08.2024
- Erstellt
- 20.02.2024 13:36