2893/2021
Ausweitung der Abstellverbotszonen und festen Rückgabeorte für E-Scooter
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Anlage 2_Stationsgebundener Verleihbetrieb
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Rhein Marspfortengasse Heu- markt Roncalli- platzWallraf- platz Bahnhofs- vorplatz Breslauer Platz Kolping- platz Dom Alter Markt Theo- Burauen- Platz Laurenz- platz ALTSTADT Hohe Straße Schildergasse Bechergasse Gürzenichstraße Burgmauer Goldgasse Augustinerstraße Große Sandkaul Obenmarspforten Nord-Süd-Fahrt Ludwigstraße Herzogstraße Perlenpfuhl Richartzstraße Trankgasse LEGENDE Rückgabeort E-Scooter Stationenzone E- Scooter Stand: Juli 2021 Plan 2 Stationenzone E-Scooter Plan 2 Stationenzone E-Scooter Sporergasse Seiden- macherinnen- gäßchen Marzellenstraße
Anlage 1_Erweiterung der Abstellverbotszonen
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1 1 4 4 4 57 57 3 3 3 59 59 559 555 RHEIN RHEIN RODENKIRCHEN VOLKSPARK MÜNGERSDORF PORZ PULHEIM CHORWEILER WORRINGEN EHRENFELD LÖVENICH KALK BRÜCK MÜLHEIM DELLBRÜCK NIPPES Kiesgruben Meschenich Kiesgruben Meschenich Äußerer Grüngürtel Äußerer Grüngürtel Innerer Grüngürtel Innerer Grüngürtel August- Sander- Park August- Sander- Park Theodor-Heuss- Park Theodor-Heuss- Park MediaparkMediapark Hansa- platz Hansa- platz Vorgebirgspark Vorgebirgspark SüdparkSüdpark MarienburgMarienburg Volksgarten Köln Volksgarten Köln Rheinenergie Sportpark Rheinenergie Sportpark Lindenthaler Tierpark Lindenthaler Tierpark JahnwieseJahnwiese Hiroshima- Nagasaki-Park Hiroshima- Nagasaki-Park Friedenspark Friedenspark Poller Wiesen Poller Wiesen BlücherparkBlücherpark Bürgerpark Nord-West Bürgerpark Nord-West Am Ginsterpfad Am Ginsterpfad Johannes-Giesberts-ParkJohannes-Giesberts-Park Lis-Böhle-ParkLis-Böhle-Park LohseparkLohsepark NordparkNordpark Schlosspark Stammheim Schlosspark Stammheim Rheinaue Langel-Merkenich Rheinaue Langel-Merkenich Rheinaue Worringen-Langel Rheinaue Worringen-Langel Von-Diergardt-See Von-Diergardt-See Dellbrücker Heide Dellbrücker Heide Rheinpark Rheinpark PyramidenparkPyramidenpark Naturfreibad Vingst Naturfreibad Vingst Mülheimer Stadtgarten Mülheimer Stadtgarten CranachwäldchenCranachwäldchen Niehler StrandNiehler Strand FlittardFlittard Rather SeeRather See GremberghovenGremberghoven Kiesgrubensee Gremberghoven Kiesgrubensee Gremberghoven PollPoll Kletten- bergpark Kletten- bergpark Wasser-Schloss Weißhaus Wasser-Schloss Weißhaus Clarenbach- kanal Clarenbach- kanal Westhovener Aue Westhovener Aue Weiss BeachWeiss Beach Zündorfer GroovZündorfer Groov Sürther AueSürther Aue Langeler WeiherLangeler Weiher Köln Bonn AirportKöln Bonn Airport Wahner HeideWahner Heide KönigsforstKönigsforst AK KÖLN-WESTAK KÖLN-WEST AK KÖLN-NORDAK KÖLN-NORD AK KÖLN-SÜDAK KÖLN-SÜD AK KÖLN-OSTAK KÖLN-OST AK KÖLN- GREMBERG AK KÖLN- GREMBERG DREIECK- KÖLN-HEUMAR DREIECK- KÖLN-HEUMAR Dünnwald Dünnwald Worringer BruchWorringer Bruch ChorbuschChorbusch Ford-WerkeFord-Werke LEGENDE E-Scooter Abstellverbotszone Stationszone E-Scooter Stand: Juli 2021 Siehe Plan 2 Siehe Plan 2 Plan 1 Abstellverbotszonen E-Scooter Plan 1 Abstellverbotszonen E-Scooter
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 25.08.2021 2893/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 30.08.2021 Verkehrsausschuss 31.08.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 02.09.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 02.09.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.09.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.09.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.09.2021 Ausweitung der Abstellverbotszonen und festen Rückgabeorte für E-Scooter Die Verwaltung und die Anbietenden von E-Scooter-Verleihsystemen befinden sich seit Ende Juli in einem wöchentlichen Austausch, um dauerhafte Verbesserungen für die Kölner*innen und das öffent- liche Erscheinungsbild zu erzielen. Im Fokus stehen zunächst die Abstellsituation in der Stadt und die Reduzierung von Konfliktsituationen. Folgende Themenfelder werden aktuell überarbeitet, um eine zeitnahe Verbesserung im öffentlichen Raum zu erzielen: - Ausweitung der Abstellverbotszonen, - weitere beschilderte Abstellbereiche, - zeitlich begrenzte Abstellverbote an sogenannten Hot-Spots, - Mengenbegrenzung in der Innenstadt, - Kontaktmöglichkeiten auf den E-Scootern und im Internet, - Gemeinsame Informationskampagnen. Die Verwaltung hat im Gespräch mit den Anbietenden erste Änderungen der städtischen Vorgaben vorgenommen, um den E-Scooter-Verleih im öffentlichen Raum grundlegend neu zu ordnen. Die Ausweitung der Abstellverbotszonen sowie die Einrichtung einer standortgebundenen Rückgabezone sind bereits am 10. August 2021 in Kraft getreten. 2 Die bisher bestehende Abstellverbotszone (Fußgängerzonen) wird nun auf folgende stadtweite Bereiche ausgeweitet (siehe Anlage 1): Brücken, vollständiger unmittelbarer Rheinbereich (mindestens 30 Meter breite Streifen entlang des Rheins), stehende und fließende Gewässerbereiche und angrenzende Flächen, alle Grünanlagen. Um eine schnelle Umsetzung und Ordnung herzustellen, ist das Konzept zunächst auf die Innenstadt und innenstadtnahen Bereiche ausgelegt und orientiert sich an den bisherigen Ausbringungsberei- chen der Anbietenden. Die Abstellverbotszonen an Gewässern und Grünanlagen werden sukzessive auf die gesamte Stadt ausgeweitet. In den neuen Abstellverbotszonen ist die Beendigung der Ausleihe nicht mehr möglich, dies wird per GPS durch die Anbietenden sichergestellt. Darüber hinaus ist ebenfalls ab dem 10. August die Been- digung der Ausleihe im Bereich der Altstadt und des Kolumbaviertels nur noch auf den ausgewiese- nen E-Scooter-Parkflächen möglich (siehe Anlage 2). Auch dies wird durch die Anbietenden sicher- gestellt. Um eine direkte Meldung von falsch abgestellten E-Scootern zu ermöglichen, sind die Anbietenden der Aufforderung der Stadt nachgekommen, auf allen E-Scootern sowohl Mailadresse als auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit anzubringen. Parallel werden weitere Anpassungen der Vereinbarung vorbereitet. Dies betrifft beispielsweise die kurzfristige Einrichtung zusätzlicher Abstellverbote an Hotspots wie der Zülpicher Straße, dem Belgi- schen Viertel und den Ringen, um das Unfallgeschehen hinsichtlich Fahren unter Alkoholeinfluss ein- zudämmen. Zudem wird eine Regelung zur Reduzierung der Anzahl der E-Scooter in der Innenstadt und einer ausgewogeneren flächenmäßigen Verteilung im Stadtgebiet erarbeitet. Anlagen Anlage 1_Erweiterung der Abstellverbotszonen Anlage 2_Stationsgebundener Verleihbetrieb Gez. i.V. Greitemann für Dez. III
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2893/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.08.2021
- Erstellt
- 13.08.2021 10:33