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2015/0386

Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 166: Mehr Zebras für das Johannesviertel

Magistratsvorlage 21.08.2015

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2015/0386

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2015/0386

6491 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat III 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0386 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  13066-6011 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 166: Mehr Zebras für das 
Johannesviertel  
 
Vorlage vom: 21.08. 2015 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.) Der Bericht wird zur Kenntnis geno mmen. 
2.) Weitere Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sollen im Johannesviertel nicht eingerichtet 
werden. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2015  
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:  
 
Ein Zebrastreifen fehlt besonders an der Diesterwegschule in der Wilhelm-Leuschner-Straße im 
Johannesviertel. Gerade vor dem Eingangstor fehlt ein sicherer Übergang, denn meist wollen die 
Kinder nicht bis zur nächsten Überquerungsmöglichkeit laufen und gehen einfach über die befa hrene 
Straße. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 26 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 2 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen. 
 
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von 
Voraussetzungen: 
 
- zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung 
grundsätzlich nicht in Tempo 30-Zonen angelegt, da dort das Prinzip der gegenseitigen 
Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und des Verzichts auf vorfahrtsregelnde 
Maßnahmen besteht. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben querende 
Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem Kfz- und Radverkehr; Verstöße führen zu 
identischen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wie bei 
anderen Verstößen gegen Vorfahrtsregelungen. In Tempo 30-Zonen werden daher z.B. 
auch keine Fußgängerschutzanlagen installiert oder verkehrsbeschleunigende 
Mittelmarkierungen angebracht. 
 
- Für querenden Fußverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: Keine Maßnahmen, 
Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und 
Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen 
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die 
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen. 
 
- Als eine weitere sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den 
geplanten Fußgängerüberweg gegeben sein. 
 
Im Falle des Johannesviertels ist flächig eine Tempo 30-Zone ausgewiesen, von der lediglich 
die Wilhelm-Leuschner-Straße / Liebigstraße und die Pallaswiesenstraße ausgenommen sind, 
in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h mittels Einzelbeschilderung und 
Vorfahrt an der jeweils nächsten Einmündung beschildert ist. Somit kommen innerhalb des 
Johannesviertels Fußgängerüberwege allenfalls in diesen Straßen in Betracht: 
 
- Wilhelm-Leuschner-Straße / Liebigstraße: 
Hier existiert bereits ein Fußgängerüberweg in Höhe der Julius-Reiber-Straße / 
Eleonorenschule. 
Weiterhin existieren eine Fußgängerschutzanlage nördlich der Kreuzung mit der 
Landwehrstraße sowie signalisierte Fußgängerüberwege an den Kreuzungen mit der 
Pallaswiesenstraße und mit der Bismarckstraße.

- 4 - 
- Im Vorschlag #166 zum Bürgerhaushalt wird ein weiterer Fußgängerüberweg in der 
Wilhelm-Leuschner-Straße am Eingang der Diesterwegschule, vor dem Eingangstor 
vorgeschlagen. Da die Diesterwegschule in der Julius-Reiber-Straße liegt und dort kaum 
Kfz-Verkehr vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass die Eleonorenschule gemeint ist. 
Wegen der Fußgängerschutzanlage nördlich der Landwehrstraße und dem 
Fußgängerüberweg nördlich der Julius-Reiber-Straße (zum Eingang der 
Eleonorenschule) wird vermutlich südlich der Landwehrstraße ein weiterer 
Fußgängerüberweg vorgeschlagen. An dieser Stelle ergibt ein Fußgängerüberweg wegen 
den beiden nahe gelegenen anderen Querungseinrichtungen keinen Sinn (zu kurze 
Abstände) und wäre auch wegen seiner Lage in der Kurve der Wilhelm-Leuschner-
Straße / Liebigstraße nicht gut einsehbar und daher verkehrsunsicher. 
 
Als weiterer Standort für einen Fußgängerüberweg wurde die Kreuzung mit der 
Alicenstraße überprüft, da hier Fußgänger in Richtung Herrngarten bzw. in Richtung 
Johanneskirche queren und ausreichende Sichtverhältnisse vorhanden sind. Allerdings 
sind dort die Kfz-Zahlen gemäß den Daten aus dem Verkehrsmodell mit 1.900 Kfz/Tag 
(ca. 190 Kfz/Spitzenstunde) so gering, dass in dieser 30 km/h – Straße deutlich über 
500 Fußgänger in der Spitzenstunde queren müssten, um einen sinnvollen Einsatz 
eines Fußgängerüberwegs zu begründen. So hohe Fußgängerzahlen sind nicht zu 
erwarten, da es sich nicht um einen besonders frequentierten Schulweg o.ä. handelt. 
 
- Pallaswiesenstraße: 
Hier existieren signalisierte Fußgängerüberwege an den Kreuzungen Kasinostraße, 
Liebigstraße und Frankfurter Straße, mit denen alle querenden Fußgängerströme 
zwischen dem nördlichen und dem südlichen Johannesviertel gesichert geführt werden 
können.  
 
Auch bei den das Johannesviertel umschließenden Hauptverkehrsstraßen besteht weder eine 
Notwendigkeit noch die Voraussetzungen zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Die über 
Kasinostraße, Frankfurter Straße oder Bismarckstraße querenden Fußgängerströme werden 
lichtsignalgesichert geführt.  
 
Über den vorhandenen Fußgängerüberweg in der Wilhem -Leuchner-Straße hinaus sind daher 
keine straßenverkehrsbehördliche Anordnungen von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 
vorgesehen. Hierzu rät auch die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit Darmstadt 
(Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Polizeipräsidium Darmstadt, 
Ombudsmann für Kinderverkehrssicherheit, HEAG mobilo).  
 
 
Darmstadt, 21.08.2015  
 
 
Dezernat I   Dezernat III    Dezernat IV 
    i. V. 
 
 
 
Jochen Partsch   Jochen Partsch    André Schellenberg  
Oberbürgermeister  Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 452
TOP 72
TOP 17
TOP 28 beschließend

Orte (9)

  • Wilhelm-Leuschner-Straße
  • Liebigstraße
  • Pallaswiesenstraße
  • Landwehrstraße
  • Bismarckstraße
  • Julius-Reiber-Straße
  • Alicenstraße
  • Kasinostraße
  • Frankfurter Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0386
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00