2015/0386
Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 166: Mehr Zebras für das Johannesviertel
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2015/0386
6491 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat III
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0386
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 13066-6011
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 166: Mehr Zebras für das
Johannesviertel
Vorlage vom: 21.08. 2015
Beschlussvorschlag :
1.) Der Bericht wird zur Kenntnis geno mmen.
2.) Weitere Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) sollen im Johannesviertel nicht eingerichtet
werden.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2015
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:
Ein Zebrastreifen fehlt besonders an der Diesterwegschule in der Wilhelm-Leuschner-Straße im
Johannesviertel. Gerade vor dem Eingangstor fehlt ein sicherer Übergang, denn meist wollen die
Kinder nicht bis zur nächsten Überquerungsmöglichkeit laufen und gehen einfach über die befa hrene
Straße.
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 26 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 2 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.
Für die Einrichtung von Zebrastreifen gibt es bundeseinheitlich eine Reihe von
Voraussetzungen:
- zunächst werden Zebrastreifen als vorfahrtsregelnde Markierung und Beschilderung
grundsätzlich nicht in Tempo 30-Zonen angelegt, da dort das Prinzip der gegenseitigen
Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und des Verzichts auf vorfahrtsregelnde
Maßnahmen besteht. An Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) haben querende
Fußgänger Vorrang gegenüber fließendem Kfz- und Radverkehr; Verstöße führen zu
identischen Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wie bei
anderen Verstößen gegen Vorfahrtsregelungen. In Tempo 30-Zonen werden daher z.B.
auch keine Fußgängerschutzanlagen installiert oder verkehrsbeschleunigende
Mittelmarkierungen angebracht.
- Für querenden Fußverkehr gibt es abgestufte Möglichkeiten: Keine Maßnahmen,
Querungsstellen mit Mittelinseln, Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und
Fußgängerschutzanlagen (Fußgängerampeln). Für den Einsatz dieser besonderen
Schutzmaßnahmen gibt es bezogen auf die Zahl der querenden Fußgänger und die
Zahl der Autos jeweils Einsatzgrenzen.
- Als eine weitere sehr wichtige Voraussetzung muss eine gute Einsehbarkeit auf den
geplanten Fußgängerüberweg gegeben sein.
Im Falle des Johannesviertels ist flächig eine Tempo 30-Zone ausgewiesen, von der lediglich
die Wilhelm-Leuschner-Straße / Liebigstraße und die Pallaswiesenstraße ausgenommen sind,
in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h mittels Einzelbeschilderung und
Vorfahrt an der jeweils nächsten Einmündung beschildert ist. Somit kommen innerhalb des
Johannesviertels Fußgängerüberwege allenfalls in diesen Straßen in Betracht:
- Wilhelm-Leuschner-Straße / Liebigstraße:
Hier existiert bereits ein Fußgängerüberweg in Höhe der Julius-Reiber-Straße /
Eleonorenschule.
Weiterhin existieren eine Fußgängerschutzanlage nördlich der Kreuzung mit der
Landwehrstraße sowie signalisierte Fußgängerüberwege an den Kreuzungen mit der
Pallaswiesenstraße und mit der Bismarckstraße.
- 4 -
- Im Vorschlag #166 zum Bürgerhaushalt wird ein weiterer Fußgängerüberweg in der
Wilhelm-Leuschner-Straße am Eingang der Diesterwegschule, vor dem Eingangstor
vorgeschlagen. Da die Diesterwegschule in der Julius-Reiber-Straße liegt und dort kaum
Kfz-Verkehr vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass die Eleonorenschule gemeint ist.
Wegen der Fußgängerschutzanlage nördlich der Landwehrstraße und dem
Fußgängerüberweg nördlich der Julius-Reiber-Straße (zum Eingang der
Eleonorenschule) wird vermutlich südlich der Landwehrstraße ein weiterer
Fußgängerüberweg vorgeschlagen. An dieser Stelle ergibt ein Fußgängerüberweg wegen
den beiden nahe gelegenen anderen Querungseinrichtungen keinen Sinn (zu kurze
Abstände) und wäre auch wegen seiner Lage in der Kurve der Wilhelm-Leuschner-
Straße / Liebigstraße nicht gut einsehbar und daher verkehrsunsicher.
Als weiterer Standort für einen Fußgängerüberweg wurde die Kreuzung mit der
Alicenstraße überprüft, da hier Fußgänger in Richtung Herrngarten bzw. in Richtung
Johanneskirche queren und ausreichende Sichtverhältnisse vorhanden sind. Allerdings
sind dort die Kfz-Zahlen gemäß den Daten aus dem Verkehrsmodell mit 1.900 Kfz/Tag
(ca. 190 Kfz/Spitzenstunde) so gering, dass in dieser 30 km/h – Straße deutlich über
500 Fußgänger in der Spitzenstunde queren müssten, um einen sinnvollen Einsatz
eines Fußgängerüberwegs zu begründen. So hohe Fußgängerzahlen sind nicht zu
erwarten, da es sich nicht um einen besonders frequentierten Schulweg o.ä. handelt.
- Pallaswiesenstraße:
Hier existieren signalisierte Fußgängerüberwege an den Kreuzungen Kasinostraße,
Liebigstraße und Frankfurter Straße, mit denen alle querenden Fußgängerströme
zwischen dem nördlichen und dem südlichen Johannesviertel gesichert geführt werden
können.
Auch bei den das Johannesviertel umschließenden Hauptverkehrsstraßen besteht weder eine
Notwendigkeit noch die Voraussetzungen zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen. Die über
Kasinostraße, Frankfurter Straße oder Bismarckstraße querenden Fußgängerströme werden
lichtsignalgesichert geführt.
Über den vorhandenen Fußgängerüberweg in der Wilhem -Leuchner-Straße hinaus sind daher
keine straßenverkehrsbehördliche Anordnungen von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
vorgesehen. Hierzu rät auch die Arbeitsgruppe Verkehrssicherheit Darmstadt
(Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Polizeipräsidium Darmstadt,
Ombudsmann für Kinderverkehrssicherheit, HEAG mobilo).
Darmstadt, 21.08.2015
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
i. V.
Jochen Partsch Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (9)
- Wilhelm-Leuschner-Straße
- Liebigstraße
- Pallaswiesenstraße
- Landwehrstraße
- Bismarckstraße
- Julius-Reiber-Straße
- Alicenstraße
- Kasinostraße
- Frankfurter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0386
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00