V/0890/2010
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe UWG/ÖDP
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Beschlussvorlage
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V/0890/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP "Änderung der Geschäftordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP“ Beratungsfolge 08.12.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, 1.1 zu prüfen, welche rechtlich zulässigen Möglichkeiten bestehen, um auch Gruppen nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Antragsmöglich- keiten zur Gestaltung der Ratssitzungen zu ermöglichen. 1.2 auf der Basis dieser Prüfung und unter Einbeziehung weiterer Aspekte zur Ökonomie der Ratsarbeit, dem Rat im ersten Quartal 2011 eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen. Begründung: Die Ratsgruppe UWG/ÖDP hat den in der Anlage beigefügten Ratsantrag eingebracht und bean- tragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass auch einer Ratsgruppe die Möglichkeit eingeräumt wird, Anträge zur Tagesordnung für die Sitzungen des Rates zu stellen. Nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) ist neben der Bildung einer Fraktion auch die Bildung einer Gruppe mit mindestens 2 Mit- gliedern möglich. Die Ratsherren der UWG und ÖDP haben sich nach der Kommunalwahl 2009 zu einer Gruppe zusammengeschlossen und dies dem Oberbürgermeister mit Schreiben vom 25.09.2009 mitgeteilt. Nach der Gemeindeordnung werden einer Gruppe aber nur im begrenzten Vorlagen-Nr.: V/0890/2010 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 24.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0890/2010 Umfang direkte Möglichkeiten eingeräumt, im Vorfeld auf das Verfahren und die Abläufe der Rat- sitzungen Einfluss zu nehmen. Auch Antragsrechte bestehen bisher für eine Gruppe nicht. Die Verwaltung wird daher, im Zusammenhang mit der weiteren Bearbeitung des an die Fraktionsvor- sitzenden ausgehändigten Thesenpapiers zur Ökonomie der Ratsarbeit auch die Möglichkeiten prüfen, in wie weit in der Geschäftsordnung des Rates einer Gruppe weitere Gestaltungs- und Be- teiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden können und hierzu dem Rat im ersten Quartal 2011 eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. gez. Markus Lewe Anlage Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP "Änderung der Geschäftordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP“
Anlage: A-R/0064/2010
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2010 Antrag SPD-Fraktion im Rat der Stadt MünsterÄnderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP 16.08.2010 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Geschäftsordnung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: § 3 – Aufstellung der Tagesordnung alt: 2) Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer Fraktion oder von mindestens 3 Ratsmitgliedern spätestens am 8. Tage vor der Sitzung... neu: 2) Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer Fraktion, einer Gruppe oder von mindestens 2 Ratsmitglie- dern spätestens am 8. Tage vor der Sitzung … 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, welche weiteren für Fraktionen geltenden Regelungen der Geschäftsordnung auch auf Gruppen ausgeweitet werden können, ohne dass ein Verstoß gegen die Gemeinde- ordnung vorliegt. Begründung: Nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) ist neben der Bildung einer Fraktion auch die Bildung einer Gruppe mit mindestens 2 Mitgliedern möglich. Die Ratsherren der UWG und ÖDP haben sich nach der Kommunal- wahl 2009 zu einer Gruppe mit den in der Gemeindeordnung NRW festgelegten Rechten zusammengeschlossen. Um eine möglichst umfassende Mitwirkungsmöglichkeit im Rat (u. a. auch durch Einbringen von Sachanträgen) zu erreichen wird eine Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Münster beantragt. Wolfgang Heuer Hery Klas Raimund Köhn Gerd Kersting und Fraktion und Fraktion und Fraktion und Gruppe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0890/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37