Mandari Insight

V/0890/2010

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe UWG/ÖDP

Vorlagen 24.11.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 08.12.2010, TOP 2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage: A-R/0064/2010

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2902 Zeichen

V/0890/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE 
LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP 
"Änderung der Geschäftordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der 
Stadt Münster  
hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1.1 zu prüfen, welche rechtlich zulässigen Möglichkeiten bestehen, um auch Gruppen nach § 
56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Antragsmöglich-
keiten zur Gestaltung der Ratssitzungen zu ermöglichen.  
 
1.2 auf der Basis dieser Prüfung und unter Einbeziehung weiterer Aspekte zur Ökonomie der 
Ratsarbeit, dem Rat im ersten Quartal 2011 eine Vorlage zur Entscheidung vorzulegen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Ratsgruppe UWG/ÖDP hat den in der Anlage beigefügten Ratsantrag eingebracht und bean-
tragt, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass auch einer Ratsgruppe die Möglichkeit 
eingeräumt wird, Anträge zur Tagesordnung für die Sitzungen des Rates zu stellen.  
 
 
Nach § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW  
S. 950) ist neben der Bildung einer Fraktion auch die Bildung einer Gruppe mit mindestens 2 Mit-
gliedern möglich. Die Ratsherren der UWG und ÖDP haben sich nach der Kommunalwahl 2009 zu 
einer Gruppe zusammengeschlossen und dies dem Oberbürgermeister mit Schreiben vom 
25.09.2009 mitgeteilt. Nach der Gemeindeordnung werden einer Gruppe aber nur im begrenzten 
Vorlagen-Nr.: 
V/0890/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0890/2010 
Umfang direkte Möglichkeiten eingeräumt, im Vorfeld auf das Verfahren und die Abläufe der Rat-
sitzungen Einfluss zu nehmen. Auch Antragsrechte bestehen bisher für eine Gruppe nicht. Die 
Verwaltung wird daher, im Zusammenhang mit der weiteren Bearbeitung des an die Fraktionsvor-
sitzenden ausgehändigten Thesenpapiers zur Ökonomie der Ratsarbeit auch die Möglichkeiten 
prüfen, in wie weit in der Geschäftsordnung des Rates einer Gruppe weitere Gestaltungs- und Be-
teiligungsmöglichkeiten eingeräumt werden können und hierzu dem Rat im ersten Quartal 2011 
eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.  
 
 
 
gez. 
Markus Lewe   
 
 
 
Anlage
 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE 
LINKE. und der Ratsgruppe UWG/ÖDP 
"Änderung der Geschäftordnung für den Rat, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der 
Stadt Münster  
hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP“

Anlage: A-R/0064/2010

1803 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0064/2010 
Antrag  
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt MünsterÄnderung der Geschäftsordnung für den Rat, seine 
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt 
Münster 
hier: Rechtsstatus der Gruppe UWG/ÖDP 
 
 
                 16.08.2010 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Die Geschäftsordnung der Stadt Münster wird wie folgt 
geändert: 
 
 § 3 – Aufstellung der Tagesordnung 
 alt: 
 2)  Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer 
 Fraktion oder von mindestens 3 Ratsmitgliedern spätestens 
 am 8. Tage vor der Sitzung...  
  
 neu: 
2) Sachanträge, die dem/der Oberbürgermeister/in von einer 
Fraktion, einer Gruppe oder von mindestens 2 Ratsmitglie-
dern spätestens am 8. Tage vor der Sitzung …   
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, welche 
 weiteren für  Fraktionen geltenden Regelungen der 
 Geschäftsordnung auch auf Gruppen ausgeweitet werden 
 können, ohne dass ein Verstoß gegen die Gemeinde-
 ordnung vorliegt.  
Begründung: 
Nach § 56 der Gemeindeordnung  für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
14. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV 
NRW  S. 950)  ist neben der Bildung einer Fraktion auch die Bildung 
einer Gruppe mit mindestens 2 Mitgliedern möglich.  
 
Die Ratsherren der UWG und ÖDP haben sich nach der Kommunal-  
wahl 2009 zu einer Gruppe mit  den in der Gemeindeordnung NRW   
festgelegten Rechten zusammengeschlossen.   
 
Um eine möglichst umfassende Mitwirkungsmöglichkeit im Rat (u. a.  
auch durch Einbringen von Sachanträgen) zu erreichen wird eine  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Münster beantragt.  
 
 
Wolfgang Heuer  Hery Klas  Raimund Köhn  Gerd Kersting 
und Fraktion   und Fraktion         und Fraktion   und Gruppe

Beratungsverlauf (1)

08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0890/2010
Typ
Vorlagen
Datum
24.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37