3799/2024
Irgendwas mit 15 Müllionen - Baumaßnahme Mülldeponie Vereinigte Ville
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3447 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 30.01.2025 3799/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 30.01.2025 Irgendwas mit 15 Müllionen - Baumaßnahme Mülldeponie Vereinigte Ville In der schriftlichen Anfrage AN/1650/2024 vom 25.11.2024 stellen Frau Syndicus und Frau Michel folgende Fragen: 1. Inwiefern ist die Stadt Köln bzw. die AVG Köln GmbH auf diesen Deponiestandort angewiesen? Vor allem hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten der Müllverbren- nungsanlage Köln. 2. Warum erfolgt gegenüber 2024 so eine jährliche Ausgabenerhöhung für die kom- menden Jahre? 3. Wie sieht die Kostenbeteiligung der anderen Betreiber, RWE und Remondis, an der hier finanzierten Baumaßnahme aus? Erfolgt diese ebenfalls über jährlich 15 Mio. Euro je Unternehmen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1: Auch für die nächsten Jahrzehnte besteht weiterhin Deponiebedarf, wie auch Prognosen des Landesumweltministeriums für NRW belegen. Mit dem Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville kommt die Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ihrer Verpflich- tung zum Nachweis einer mindestens 10-jährigen Entsorgungssicherheit nach. Die Deponie Vereinigte Ville ist Teil des durch die Bezirksregierung Köln genehmigten Abfallwirtschaftskon- zepts der Stadt Köln. Die Müllverbrennungsanlage (MVA) ist kein abschließender Entsorgungsweg, denn durch die Verbrennung entstehen Aschen und Schlacken, welche nach einer weiteren Behandlung de- poniert werden müssen. Neben diesen Rückständen aus der Verbrennung fallen weitere Ab- fälle zur Behandlung und Deponierung an. Der Weiterbetrieb der Deponie Vereinigte Ville schafft insgesamt Entsorgungssicherheit für die Schlacken und Aschen aus der Verbrennung von Haus-, Sperr- und Gewerbe- müll Bodenaushub und Abbruchabfälle von Altlasten mineralische Abfälle aus Gewerbe und Industrie (Stäube, Schlacken, Sande) der Re- gion Köln nicht-verwertbare Abfälle mit besonderer Belastung (Asbest, Mineralwolle u. a.) 2 Der Ratsbeschluss 0865/2018 vom 03.05.2018 erläutert die Notwenigkeit für den Weiterbe- trieb ausführlich. Dieser Ratsbeschluss war die Grundlage für die Beantragung eines Planfest- stellungsverfahrens. Nach Prüfung und Bewertung der Antragsunterlagen sowie aller Stellung- nahmen hat die Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW) den Weiterbetrieb der drei Deponien am Standort Vereinigte Ville mit Be- schluss vom 20.09.2023 genehmigt (Planfeststellungsbeschluss für den Deponiestandort Ver- einigte Ville, AZ.: 61.v2-3.7-2014-2). Zu Frage 2: Im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. wurden für den laufenden Betrieb der Deponie Ver- einigte Ville im Teilfinanzplan 1101 - Ver- und Entsorgung, investive Mittel in Höhe von insg. 15 Mio. € p.a. pauschal eingeplant. Diese investive Planung fußt auf der jährlichen Maßnah- menplanung der AVG. Der fortgeschriebene Planansatz für sämtliche Investitionen der Depo- nie lag 2024 bei rund 7,6 Mio. €. Die Differenz im Plan zwischen 7,6 Mio. € aus 2024 und den 15 Mio. € für das Jahr 2025 ergibt sich aus einer groben Prognose zum Weiterbetrieb der De- ponie. Zu Frage 3: Die investiven Mittel in Höhe von 15 Mio. € decken die Verpflichtungen der Stadt Köln gegen- über der AVG ab. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Remondis
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 3799/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 26.11.2024 20:29