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Karneval auf dem Konrad-Adenauer-Ufer

Gem. Dringlichkeitsantrag (Volt) AN/1058/2025 vom 03.07.2025

Stand: Am 03.07.2025 im Rat geändert beschlossen.

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  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Volt)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 03.07.2025 AN/1058/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 03.07.2025 Karneval auf dem Konrad-Adenauer-Ufer Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 03.07.2025 aufzu- nehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird aufgefordert, in der anstehenden Karnevalssession auf die Nutzung der Uni-Wiese als Ausweichfläche zu verzichten. Um die Belastung des Kwartier Latängs und des Landschaftsschutzgebietes im Grüngürtel zu reduzieren, sollen weitere Ausweichflächen mit Nachdruck gesucht und geprüft werden, z.B. das Konrad-Adenauer-Ufer. Dabei sollen auch Kooperationen mit der Privatwirtschaft geprüft werden. Begründung: Der Kölner Karneval ist eine jahrhundertealte Tradition, die das kulturelle Leben unserer Stadt maßgeblich prägt und für Freude sowie Zusammenhalt sorgt. Allerdings hat die zuneh- mende Anzahl der Feiernden während der Karnevalszeit in den letzten Jahren zu erhebli- chen Herausforderungen geführt. Insbesondere führt die große Menschenmenge zu einer massiven Überfüllung des Zülpicher Platzes sowie der Uni-Weise im inneren Grüngürtel am 11.11. und an Weiberfastnacht. Um die Belastungen für das Landschaftsschutzgebiet abzumildern, wurde dieses aufwendig und kostenintensiv mit Sicherheitspersonal, Zäunen und Bodenplatten geschützt. - 2 - Damit auch in Zukunft sicher, aber schonender gefeiert werden kann, sollen zukünftig nur noch versiegelte Flächen als Ausweich- und Feierorte infrage kommen. Um die Naherho- lungsflächen im Grüngürtel sowie viele Anwohnende im Kwartier Latäng zu schützen, soll das Konrad-Adenauer-Ufer als Ausweich- und Feierfläche genutzt werden. Das Konrad-Ade- nauer-Ufer grenzt direkt an den Kölner Hauptbahnhof an und hat sich schon während der Fußball-EM der Herren im letzten Jahr als Feierfläche für große Menschenansammlungen bewährt. Damit sich das Konrad-Adenauer-Ufer dauerhaft als Ausweichfläche etablieren kann und das Kwartier Latäng mit seinen Anwohnenden auch wirklich entlastet wird, bedarf es einer strate- gischen Kommunikation, damit speziell die jüngeren Feiernden den Ausgleichsort, vom HBF kommend, ansteuern. Die Uni-Wiese muss voraussichtlich in Teilen abgesperrt werden, allerdings mit deutlich ge- ringerem finanziellem Aufwand, da die teure Abdeckung der Wiese mit Bodenplatten entfällt. Bei der Regelung des Verkehrs kann auf die Erfahrungen während der EM zurückgegriffen werden. Aus diesen Gründen ist es notwendig, die Entwicklung der Karnevalsfeiern in Köln zu be- obachten und Maßnahmen zu ergreifen, um die positiven Aspekte des Karnevals zu bewah- ren und gleichzeitig die Belastungen für die Stadt, die Natur im Grüngürtel und die Bewohne- rinnen und Bewohner zu minimieren. Begründung der Dringlichkeit: Die Anfrage AN/0801/2025 „Rückfragen Alternative Feierflächen” wurde am 18.06.2025 per Vorlage 1888/2025 beantwortet. Im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 23.06.2025 sind umfangreiche Rückfragen zu dieser Beantwor- tung gestellt worden. Erst mit der schriftlichen Beantwortung dieser Rückfragen nach der Ausschusssitzung konnte nachvollzogen werden, welche Flächen mit welchen Ergebnissen für eine mögliche alternative Feierfläche geprüft wurden. Zu diesem Zeitpunkt war die An- tragsfrist für die Ratssitzung bereits verstrichen. Um rechtzeitig vor der neuen Session die Planung und Umsetzung des Antrags zu ermöglichen, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause nötig. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Lucas Sickmöller GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 03.07.2025

    Rat

    TOP 3.1.11, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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