2024/0010
Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe 'Hessencampus Darmstadt'
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Regionale Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen, HESSEN vertreten durch Staatsminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz - im Folgenden „Land“ —, und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat, dieser vertreten durch Oberbürgermeister Jochen Partsch und Bürgermeister Rafael Reißer - im Folgenden „Stadt“ -, über die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des HESSENCAMPUS Darmstadt Präambel Das Land und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich die Aufgabe gestellt, den HESSENCAMPUS Darmstadt nachhaltig als ein Teilsystem der Fort- und Weiterbildung in der Bildungslandschaft der Region zu verankern mit dem Ziel, die Bildungsbeteiligung von Erwachsenen zu verbessern. Dazu wird in Anknüpfung an die Intentionen der Rahmenvereinbarung über den Aufbau von HESSENCAMPUS die vorliegende regionale Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Regelung der fachlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte, die für den unbefristeten Regelbetrieb des HESSENCAMPUS Darmstadt im Verhältnis zwischen dem Land und der Kommune wesentlich sind und damit die Umsetzung von $ 4 Absatz 4 des Hessischen Weiterbildungsgesetzes gewährleisten. Zur Förderung der Bildung in der Region durch den HESSENCAMPUS Darmstadt leisten die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Land in Umsetzung und in Fortschreibung ihrer jeweiligen Aufgaben ihren Beitrag. Das Verhältnis der Vertragspartner bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die jeweilige Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Landes und der Wissenschaftsstadt Darmstadt über ihre jeweiligen Dienststellen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt unberührt. Vor diesem Hintergrund treffen das Land und die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgende Regelungen: 8 1 Zielsetzungen (1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt nutzt die Kompetenzen seiner Träger, Verbund- und Kooperationspartner nach $ 2 Abs. 1 bis 4 in dem Bestreben, nach Art eines Bildungsnetzwerks Synergieeffekte bei der Erfüllung der Anforderungen des Lebensbegleitenden Lernens zu erzielen. (2) Der HESSENCAMPUS Darmstadt trägt zur regionalen Koordination der Förderung der Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen aller Altersstufen bei. 8 2 Organisation (1) Der regionale HESSENCAMPUS Darmstadt ist eine Verbundorganisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Träger des HESSENCAMPUS Darmstadt sind die Stadt und das Land. Am HESSENCAMPUS Darmstadt sind neben den Trägern Verbundpartner sowie ein Kooperationspartner beteiligt. (2) Zum HESSENCAMPUS Darmstadt gehören folgende Verbundpartner: die Volkshochschule Darmstadt, das Abendgymnasium Darmstadt, die Alice-Eleonoren-Schule, die Erasmus-Kittler-Schule, die Friedrich-List-Schule, die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule, die Martin-Behaim-Schule, die Peter-Behrens-Schule, so onpapanDn .. die Wilhelm-Leuschner-Schule — Abendrealschule. (3) Der Kooperationspartner unterstützt den HESSENCAMPUS Darmstadt und bringt sich mit seinen Kompetenzen im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 in den HESSENCAMPUS Darmstadt ein. Kooperationspartner ist: die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Darmstadt. (4) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Ziele des HESSENCAMPUS Darmstadt können weitere Verbund- und Kooperationspartner in den HESSENCAMPUS Darmstadt aufgenommen werden. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus und bedarf einer Zustimmung durch die Steuerungsgruppe. (5) Die Mitarbeit im HESSENCAMPUS Darmstadt kann durch schriftliche Erklärung des Verbund- oder Kooperationspartners mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. (6) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet in den Landesgremien von HESSENCAMPUS mit. 8 3 Steuerungsgruppe (1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt wird von einer Steuerungsgruppe geleitet. (2) Die Steuerungsgruppe setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. (3) Jeder Träger und jeder Verbundpartner entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied. Im Fall der Schulen und der Volkshochschule ist dies jeweils der Leiter oder die Leiterin. Das Land wird durch einen Bediensteten oder eine Bedienstete der unteren Schulaufsichtsbehörde vertreten. (4) Als beratendes Mitglied gehört die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des HESSENCAMPUS Darmstadt der Steuerungsgruppe an. (5) Die Steuerungsgruppe ist das Entscheidungsgremium des HESSENCAMPUS Darmstadt. Insbesondere 1. legt sie die Leitlinien und Grundsätze der Arbeit des HESSENCAMPUS Darmstadt fest, 2. beschließt sie den jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplan, 3 3. entscheidet sie über Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen von Arbeitsgruppen im Rahmen geltender haushaltsrechtlicher Bestimmungen, 4. beschließt sie über die Jahresrechnung und den Tätigkeitsbericht, 5. entscheidet sie über die Aufnahme weiterer Verbund- und Kooperationspartner. (6) Die Steuerungsgruppe tagt regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Sie bestimmt einen Vorsitzenden und fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Das Ergebnis der Sitzungen der Steuerungsgruppe ist in einer Niederschrift festzuhalten. (7) Vertreterinnen oder Vertreter der Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt haben Teilnahme- sowie Rederecht. 8 4 Geschäftsführung Zur Koordination der Aufgaben im HESSENCAMPUS Darmstadt wird eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt. Zu ihren oder seinen Aufgaben zählen: 1. Erstellung des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans; 2. Projektdurchführung und -koordination; 3. Erstellung der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts; 4. Nachweisführung gegenüber den beiden Trägern. Die Stadt stellt als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einen Mitarbeitenden ein, der der Volkshochschule Darmstadt zugeordnet ist. Sie oder er handelt unter Beachtung der von der Steuerungsgruppe getroffenen Entscheidungen. & 5 Handlungsfelder (1) Handlungsfelder des HESSENCAMPUS Darmstadt können alle Aktivitäten sein, die geeignet sind, die Bildungsbeteiligung von jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu verbessern. (2) Die Träger, Verbund- und Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt planen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ihre Bildungs- und Weiterbildungsangebote. Sie bringen ihre Planungen in den HESSENCAMPUS Darmstadt ein, um gemeinsam eine abgestimmte Planung für die regionale Bildungs- und Weiterbildungsarbeit zu erarbeiten. (3) Zu den Handlungsfeldern des HESSENCAMPUS Darmstadt gehören: a) Ausbau der Bildungsberatung unter Berücksichtigung der landesweiten Leitlinien für die HESSENCAMPUS Bildungsberatung in Darmstadt, b) Verbesserung des formalen und nonformalen Bildungsangebots für Erwachsene aller Altersstufen in Darmstadt, c) Stärkung und Vernetzung der beruflichen Bildung in Darmstadt. (4) Die Steuerungsgruppe kann die Tätigkeit des HESSENCAMPUS Darmstadt auf weitere Handlungsfelder im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 erstrecken. 8 6 Arbeitsweise (1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet auf der Basis eines jährlich beschlossenen Aufgaben- und Wirtschaftsplans. (2) In dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan werden konkrete Vorhaben zur Realisierung der in 88 1 und 5 genannten Ziele und Handlungsfelder, über den Einsatz der hierfür erforderlichen Ressourcen und über die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Bildungseinrichtungen festgelegt. (3) Die Ergebnisse der Umsetzung der Aufgaben- und Wirtschaftsplanung werden jährlich festgestellt und in geeigneter Form in einem Tätigkeitsbericht dargestellt. 8 7 Ressourcen - Personal — Finanzen (1) Das Land und die Stadt finanzieren den HESSENCAMPUS Darmstadt. (2) Das Budget des HESSENCAMPUS Darmstadt setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: 1. Das Land stellt ab dem ersten Tag des Monats nach dem Abschluss der vorliegenden Kooperationsvereinbarung 0,5 Stelle im Rahmen der Lehrerzuweisung zur Verfügung. Die 0,5 Stelle kann entweder besetzt oder vollständig kapitalisiert werden; eine anteilige Kapitalisierung der 0,5 Stelle ist nicht zulässig. 2. Sofern die Schulen die 0,5 Stelle nicht in Form von Personal des Landes in Anspruch nehmen, kann ihr Gegenwert ab dem oben genannten Zeitpunkt mit zurzeit jährlich 25.000 € kapitalisiert und in Sachmittel umgewandelt werden. Die Umwandlung der Personal- in Sachmittel ist dem Hessischen Kultusministerium von der unteren Schulaufsichtsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter zu den bekannten Stichtagen zu melden. Nach positiver Entscheidung wird der Gegenwert in Euro für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt. 3. Die Stadt stellt für den HESSENCAMPUS Darmstadt ebenfalls je Haushaltsjahr 25.000 € zur Verfügung. Darüber hinaus trägt die Stadt die Personalkosten der im Rahmen der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt mitarbeitenden städtischen Bediensteten. 4. Im Falle des Beitritts weiterer Verbund- oder Kooperationspartner wird deren finanzielle oder personelle Beteiligung gemeinsam verhandelt und in einer Ergänzungsvereinbarung zu der vorliegenden Kooperationsvereinbarung festgelegt. 5. Die darüber hinaus zur Verfügung gestellten Ressourcen der im Verbund tätigen Einrichtungen ergeben sich aus dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan. Über die Form dieser finanziellen Beteiligung der Einrichtungen wird jährlich mit der Aufstellung des Aufgaben- und Wirtschaftsplans entschieden. Die nach Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 und Nr. 2 kapitalisierten Mittel werden von der Stadt für die Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt jeweils jährlich unter Nachweis entsprechend erbrachter Leistungen, auf Basis zahlungswirksamer Ausgaben, dem Land in Rechnung gestellt. (3 Umfang, Art und ggf. Zeitpunkt der erbrachten Leistungen sind in der Rechnung konkret zu bezeichnen. Die Stadt weist darüber hinaus die zweckentsprechende Erbringung der Leistungen für die Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt im Rahmen der Rechenschaftslegung in einem Jahresbericht bis spätestens 31. März des Folgejahres 5 nach. Zu diesem Zweck legt sie einen Aufgaben- und Wirtschaftsplan nach $ 3 Abs. 5 Nr. 2 mit der Darstellung SOLL/IST/ABWEICHUNG in Verbindung mit dem Tätigkeitsbericht nach $ 3 Abs. 3 Nr. 4 auf Basis des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans nach & 3 Abs. 3 Nr. 2 vor. (4) Die Einnahmen und Ausgaben der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt werden im kommunalen Haushalt der Stadt, EB Volkshochschule verwaltet, gebucht und nachgewiesen. (5) Die operative Abwicklung der Landesmittel wird durch die untere Schulaufsichtsbehörde vorgenommen. (6) Die Träger sowie die Verbund- und Kooperationspartner streben an, im Rahmen der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt Drittmittel einzuwerben und Einnahmen zu erzielen. (7) Einnahmen von Dritten werden zweckgebunden für Aufwendungen innerhalb von HESSENCAMPUS Darmstadt verwendet. Nicht verbrauchte Mittel eines Jahres werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in das Folgejahr übertragen. (8) Die Modalitäten der Finanzierung sind an die Laufzeit dieser Kooperationsvereinbarung gebunden. (9) Die Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs, gegenüber dem Hessischen Kultusministerium und im Rahmen der überörtlichen Prüfungen gegenüber der Stadt sowie der Innenrevision des Hessischen Kultusministeriums und des Revisionsamtes der Stadt bleiben unberührt. & 8 Haushaltsvorbehalt Die vereinbarten Leistungen des Landes und der Stadt stehen unter dem Vorbehalt der jeweils beschlossenen Haushalte. & 9 Laufzeit und Schlussbestimmungen (1) Diese Vereinbarung wird am Tage nach der Unterzeichnung wirksam. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Beteiligten werden an Stelle der änderungsbedürftigen Regelung eine wirksame treffen, die dem ursprünglich Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich die Vereinbarung als lückenhaft erweisen sollte. (4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Prof. Dr. Ralpfi Alexander Lorz a WB chen Partsch berbürgermeister Rafael Reißer Bürgermeister
2024/0010
3633 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.01.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Volkshochschule
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0010
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe "Hessencam-
pus Darmstadt"
Vorlage vom: 04.01.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der für die vhs zuständige Bildungsdezernent
Holger Klötzner die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe des Hessen-
campus Darmstadt vertritt.
2. Im Falle der Hinderung von Stadtrat Holger Klötzner bei einer Sitzung der Steuerungs-
gruppe bestimmt der Magistrat die Bildungsmanagerin, Frau Franziska Retzlaff, als des-
sen Vertreterin.
Anlagen: 2019 Regionale Kooperationsvereinbarung_Hessencampus Darmstadt
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.01.2024
Mit Magistratsbeschluss vom 10.10.2018 nahm der Magistrat den Beschluss der Betriebs-
kommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute zur Kenntnis. Der Besc hluss der Betriebskom-
mission sieht vor, gemeinsam mit dem Land Hessen die Verbundorganisation Hessencampus
Darmstadt zu gründen. Ziel der Organisation ist es, Synergieeffekte bei de r Erfüllung des Le-
bensbegleitenden Lernens zu erzielen.
Gemäß § 3 der Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) soll diese von einer Steuerungs-
gruppe geführt werden. Jeder Träger (Wissenschaftsstadt Darmstadt und Land Hessen) sowie
jeder Verbundpartner ents enden jeweils 1 stimmberechtigtes Mitglied.
Da die Geschäftsführung des Hessencampus Darmstadt gemäß Kooperationsvertrag durch
eine/n Beschäftigte/n der Volkshochschule Darmstadt obliegt, wurde mit Ma gistratsbe-
schluss vom 05.02.2019 der zuständige Fachdez ernent für diesen Bereich mit der Vertretung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe beauftragt. Im Falle der Hinde-
rung wurde der persönliche Referent, Herrn Dominik Pollozek, mit der Vertretung beauftragt.
Aufgrund des personellen Wechs els des persönlichen Referenten, Herrn Dominik Pollozek,
schlägt das Fachdezernat die Bildungsmanagerin der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor. In
ihrer Funktion als Bildungsmanagerin berät Frau Franziska Retzlaff den Bildungsdezernenten
in Bildungsangelegen heiten. Dadurch ist sie mit den Handlungsfeldern vollumfänglich ver-
traut.
Darmstadt, 04.01.2024
Dezernat I Dezernat V
Hanno Benz Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtrat für Digitales und Bildung
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0010
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.01.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00