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2024/0010

Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe 'Hessencampus Darmstadt'

Magistratsvorlage 04.01.2024

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Regionale Kooperationsvereinbarung

zwischen

dem Land Hessen,

HESSEN

vertreten durch Staatsminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz
- im Folgenden „Land“ —,

und

der Wissenschaftsstadt Darmstadt,

vertreten durch den Magistrat,
dieser vertreten durch Oberbürgermeister Jochen Partsch
und Bürgermeister Rafael Reißer
- im Folgenden „Stadt“ -,

über die Organisation, Verwaltung und Finanzierung des
HESSENCAMPUS Darmstadt

Präambel

Das Land und die Wissenschaftsstadt Darmstadt haben sich die Aufgabe gestellt, den
HESSENCAMPUS Darmstadt nachhaltig als ein Teilsystem der Fort- und Weiterbildung in der
Bildungslandschaft der Region zu verankern mit dem Ziel, die Bildungsbeteiligung von
Erwachsenen zu verbessern.

Dazu wird in Anknüpfung an die Intentionen der Rahmenvereinbarung über den Aufbau von
HESSENCAMPUS die vorliegende regionale Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Ziel
dieser Vereinbarung ist die Regelung der fachlichen, organisatorischen und finanziellen
Aspekte, die für den unbefristeten Regelbetrieb des HESSENCAMPUS Darmstadt im
Verhältnis zwischen dem Land und der Kommune wesentlich sind und damit die Umsetzung
von $ 4 Absatz 4 des Hessischen Weiterbildungsgesetzes gewährleisten.

Zur Förderung der Bildung in der Region durch den HESSENCAMPUS Darmstadt leisten die
Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Land in Umsetzung und in Fortschreibung ihrer
jeweiligen Aufgaben ihren Beitrag.

Das Verhältnis der Vertragspartner bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen
Vorschriften. Die jeweilige Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht des Landes und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt über ihre jeweiligen Dienststellen und Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bleibt unberührt.

Vor diesem Hintergrund treffen das Land und die Wissenschaftsstadt Darmstadt folgende
Regelungen:

8 1 Zielsetzungen

(1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt nutzt die Kompetenzen seiner Träger, Verbund- und
Kooperationspartner nach $ 2 Abs. 1 bis 4 in dem Bestreben, nach Art eines
Bildungsnetzwerks Synergieeffekte bei der Erfüllung der Anforderungen des
Lebensbegleitenden Lernens zu erzielen.

(2) Der HESSENCAMPUS Darmstadt trägt zur regionalen Koordination der Förderung der
Weiterbildungsbeteiligung von Erwachsenen aller Altersstufen bei.

8 2 Organisation

(1) Der regionale HESSENCAMPUS Darmstadt ist eine Verbundorganisation ohne eigene
Rechtspersönlichkeit. Träger des HESSENCAMPUS Darmstadt sind die Stadt und das
Land. Am HESSENCAMPUS Darmstadt sind neben den Trägern Verbundpartner sowie
ein Kooperationspartner beteiligt.

(2) Zum HESSENCAMPUS Darmstadt gehören folgende Verbundpartner:
die Volkshochschule Darmstadt,

das Abendgymnasium Darmstadt,

die Alice-Eleonoren-Schule,

die Erasmus-Kittler-Schule,

die Friedrich-List-Schule,

die Heinrich-Emanuel-Merck-Schule,

die Martin-Behaim-Schule,

die Peter-Behrens-Schule,

so onpapanDn

.. die Wilhelm-Leuschner-Schule — Abendrealschule.

(3) Der Kooperationspartner unterstützt den HESSENCAMPUS Darmstadt und bringt sich mit
seinen Kompetenzen im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 in den HESSENCAMPUS
Darmstadt ein. Kooperationspartner ist:

die Bundesagentur für Arbeit - Agentur für Arbeit Darmstadt.

(4) Zur Förderung und Weiterentwicklung der Ziele des HESSENCAMPUS Darmstadt können
weitere Verbund- und Kooperationspartner in den HESSENCAMPUS Darmstadt
aufgenommen werden. Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus und bedarf
einer Zustimmung durch die Steuerungsgruppe.

(5) Die Mitarbeit im HESSENCAMPUS Darmstadt kann durch schriftliche Erklärung des
Verbund- oder Kooperationspartners mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende
gekündigt werden.

(6) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet in den Landesgremien von HESSENCAMPUS
mit.

8 3 Steuerungsgruppe
(1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt wird von einer Steuerungsgruppe geleitet.

(2) Die Steuerungsgruppe setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern
zusammen.

(3) Jeder Träger und jeder Verbundpartner entsendet ein stimmberechtigtes Mitglied. Im Fall
der Schulen und der Volkshochschule ist dies jeweils der Leiter oder die Leiterin. Das
Land wird durch einen Bediensteten oder eine Bedienstete der unteren
Schulaufsichtsbehörde vertreten.

(4) Als beratendes Mitglied gehört die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer des
HESSENCAMPUS Darmstadt der Steuerungsgruppe an.

(5) Die Steuerungsgruppe ist das Entscheidungsgremium des HESSENCAMPUS
Darmstadt. Insbesondere

1. legt sie die Leitlinien und Grundsätze der Arbeit des HESSENCAMPUS Darmstadt
fest,

2. beschließt sie den jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplan,

3

3. entscheidet sie über Projekte, Maßnahmen und Einrichtungen von Arbeitsgruppen im
Rahmen geltender haushaltsrechtlicher Bestimmungen,

4. beschließt sie über die Jahresrechnung und den Tätigkeitsbericht,
5. entscheidet sie über die Aufnahme weiterer Verbund- und Kooperationspartner.

(6) Die Steuerungsgruppe tagt regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Sie
bestimmt einen Vorsitzenden und fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Das Ergebnis der
Sitzungen der Steuerungsgruppe ist in einer Niederschrift festzuhalten.

(7) Vertreterinnen oder Vertreter der Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt
haben Teilnahme- sowie Rederecht.

8 4 Geschäftsführung
Zur Koordination der Aufgaben im HESSENCAMPUS Darmstadt wird eine

Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer bestellt. Zu ihren oder seinen Aufgaben
zählen:

1. Erstellung des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans;
2. Projektdurchführung und -koordination;

3. Erstellung der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts;
4. Nachweisführung gegenüber den beiden Trägern.

Die Stadt stellt als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einen Mitarbeitenden ein, der
der Volkshochschule Darmstadt zugeordnet ist. Sie oder er handelt unter Beachtung der
von der Steuerungsgruppe getroffenen Entscheidungen.

& 5 Handlungsfelder

(1) Handlungsfelder des HESSENCAMPUS Darmstadt können alle Aktivitäten sein, die
geeignet sind, die Bildungsbeteiligung von jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu
verbessern.

(2) Die Träger, Verbund- und Kooperationspartner des HESSENCAMPUS Darmstadt planen
in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ihre Bildungs- und Weiterbildungsangebote.
Sie bringen ihre Planungen in den HESSENCAMPUS Darmstadt ein, um gemeinsam eine
abgestimmte Planung für die regionale Bildungs- und Weiterbildungsarbeit zu erarbeiten.

(3) Zu den Handlungsfeldern des HESSENCAMPUS Darmstadt gehören:

a) Ausbau der Bildungsberatung unter Berücksichtigung der landesweiten Leitlinien für
die HESSENCAMPUS Bildungsberatung in Darmstadt,
b) Verbesserung des formalen und nonformalen Bildungsangebots für Erwachsene aller
Altersstufen in Darmstadt,
c) Stärkung und Vernetzung der beruflichen Bildung in Darmstadt.
(4) Die Steuerungsgruppe kann die Tätigkeit des HESSENCAMPUS Darmstadt auf weitere
Handlungsfelder im Rahmen der Zielsetzungen nach $ 1 erstrecken.

8 6 Arbeitsweise

(1) Der HESSENCAMPUS Darmstadt arbeitet auf der Basis eines jährlich beschlossenen
Aufgaben- und Wirtschaftsplans.

(2) In dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan werden konkrete Vorhaben zur Realisierung der in
88 1 und 5 genannten Ziele und Handlungsfelder, über den Einsatz der hierfür
erforderlichen Ressourcen und über die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten
Bildungseinrichtungen festgelegt.

(3) Die Ergebnisse der Umsetzung der Aufgaben- und Wirtschaftsplanung werden jährlich
festgestellt und in geeigneter Form in einem Tätigkeitsbericht dargestellt.

8 7 Ressourcen - Personal — Finanzen
(1) Das Land und die Stadt finanzieren den HESSENCAMPUS Darmstadt.
(2) Das Budget des HESSENCAMPUS Darmstadt setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

1. Das Land stellt ab dem ersten Tag des Monats nach dem Abschluss der vorliegenden
Kooperationsvereinbarung 0,5 Stelle im Rahmen der Lehrerzuweisung zur Verfügung.
Die 0,5 Stelle kann entweder besetzt oder vollständig kapitalisiert werden; eine
anteilige Kapitalisierung der 0,5 Stelle ist nicht zulässig.

2. Sofern die Schulen die 0,5 Stelle nicht in Form von Personal des Landes in Anspruch
nehmen, kann ihr Gegenwert ab dem oben genannten Zeitpunkt mit zurzeit jährlich
25.000 € kapitalisiert und in Sachmittel umgewandelt werden. Die Umwandlung der
Personal- in Sachmittel ist dem Hessischen Kultusministerium von der unteren
Schulaufsichtsbehörde unter Verwendung der vorgesehenen Formblätter zu den
bekannten Stichtagen zu melden. Nach positiver Entscheidung wird der Gegenwert in
Euro für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt.

3. Die Stadt stellt für den HESSENCAMPUS Darmstadt ebenfalls je Haushaltsjahr 25.000
€ zur Verfügung. Darüber hinaus trägt die Stadt die Personalkosten der im Rahmen
der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt mitarbeitenden städtischen
Bediensteten.

4. Im Falle des Beitritts weiterer Verbund- oder Kooperationspartner wird deren finanzielle
oder personelle Beteiligung gemeinsam verhandelt und in einer
Ergänzungsvereinbarung zu der vorliegenden Kooperationsvereinbarung festgelegt.

5. Die darüber hinaus zur Verfügung gestellten Ressourcen der im Verbund tätigen
Einrichtungen ergeben sich aus dem Aufgaben- und Wirtschaftsplan. Über die Form
dieser finanziellen Beteiligung der Einrichtungen wird jährlich mit der Aufstellung des
Aufgaben- und Wirtschaftsplans entschieden.

Die nach Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 und Nr. 2 kapitalisierten Mittel werden von der Stadt für die
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt jeweils jährlich unter Nachweis
entsprechend erbrachter Leistungen, auf Basis zahlungswirksamer Ausgaben, dem Land
in Rechnung gestellt.

(3

Umfang, Art und ggf. Zeitpunkt der erbrachten Leistungen sind in der Rechnung konkret
zu bezeichnen. Die Stadt weist darüber hinaus die zweckentsprechende Erbringung der
Leistungen für die Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt im Rahmen der
Rechenschaftslegung in einem Jahresbericht bis spätestens 31. März des Folgejahres

5

nach. Zu diesem Zweck legt sie einen Aufgaben- und Wirtschaftsplan nach $ 3 Abs. 5 Nr.
2 mit der Darstellung SOLL/IST/ABWEICHUNG in Verbindung mit dem Tätigkeitsbericht
nach $ 3 Abs. 3 Nr. 4 auf Basis des jährlichen Aufgaben- und Wirtschaftsplans nach & 3
Abs. 3 Nr. 2 vor.

(4) Die Einnahmen und Ausgaben der Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt
werden im kommunalen Haushalt der Stadt, EB Volkshochschule verwaltet, gebucht und
nachgewiesen.

(5) Die operative Abwicklung der Landesmittel wird durch die untere Schulaufsichtsbehörde
vorgenommen.

(6) Die Träger sowie die Verbund- und Kooperationspartner streben an, im Rahmen der
Verbundorganisation HESSENCAMPUS Darmstadt Drittmittel einzuwerben und
Einnahmen zu erzielen.

(7) Einnahmen von Dritten werden zweckgebunden für Aufwendungen innerhalb von
HESSENCAMPUS Darmstadt verwendet. Nicht verbrauchte Mittel eines Jahres werden im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten in das Folgejahr übertragen.

(8) Die Modalitäten der Finanzierung sind an die Laufzeit dieser Kooperationsvereinbarung
gebunden.

(9) Die Prüfungsrechte des Hessischen Rechnungshofs, gegenüber dem Hessischen
Kultusministerium und im Rahmen der überörtlichen Prüfungen gegenüber der Stadt sowie
der Innenrevision des Hessischen Kultusministeriums und des Revisionsamtes der Stadt
bleiben unberührt.

& 8 Haushaltsvorbehalt

Die vereinbarten Leistungen des Landes und der Stadt stehen unter dem Vorbehalt der jeweils
beschlossenen Haushalte.

& 9 Laufzeit und Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung wird am Tage nach der Unterzeichnung wirksam. Sie wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Beteiligten
werden an Stelle der änderungsbedürftigen Regelung eine wirksame treffen, die dem
ursprünglich Gewollten so weit wie möglich entspricht. Gleiches gilt, wenn sich die
Vereinbarung als lückenhaft erweisen sollte.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

Prof. Dr. Ralpfi Alexander Lorz

a WB

chen Partsch
berbürgermeister

Rafael Reißer
Bürgermeister

2024/0010

3633 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.01.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Volkshochschule  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0010 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe "Hessencam-
pus Darmstadt"  
 
Vorlage vom: 04.01.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der für die vhs zuständige Bildungsdezernent 
Holger Klötzner die Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe des Hessen-
campus Darmstadt vertritt.  
 
2. Im Falle der Hinderung von Stadtrat Holger Klötzner bei einer Sitzung der Steuerungs-
gruppe bestimmt der Magistrat die Bildungsmanagerin, Frau Franziska Retzlaff,  als des-
sen Vertreterin. 
 
 
Anlagen: 2019 Regionale Kooperationsvereinbarung_Hessencampus Darmstadt

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.01.2024 
 
Mit Magistratsbeschluss vom 10.10.2018 nahm der Magistrat den Beschluss der Betriebs-
kommission des Eigenbetriebs Kulturinstitute zur Kenntnis. Der Besc hluss der Betriebskom-
mission sieht vor, gemeinsam mit dem Land Hessen die Verbundorganisation Hessencampus 
Darmstadt zu gründen. Ziel der Organisation ist es, Synergieeffekte bei de r Erfüllung des Le-
bensbegleitenden Lernens zu erzielen.  
 
Gemäß § 3 der Kooperationsvereinbarung (siehe Anlage) soll diese von einer Steuerungs-
gruppe geführt werden. Jeder Träger (Wissenschaftsstadt Darmstadt und Land Hessen) sowie 
jeder Verbundpartner ents enden jeweils 1 stimmberechtigtes Mitglied.  
 
Da die Geschäftsführung des Hessencampus Darmstadt gemäß Kooperationsvertrag durch 
eine/n Beschäftigte/n der Volkshochschule Darmstadt obliegt, wurde mit Ma gistratsbe-
schluss vom 05.02.2019 der zuständige Fachdez ernent für diesen Bereich mit der Vertretung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der Steuerungsgruppe beauftragt. Im Falle der Hinde-
rung wurde der persönliche Referent, Herrn Dominik Pollozek, mit der Vertretung beauftragt.  
 
Aufgrund des personellen Wechs els des persönlichen Referenten, Herrn Dominik Pollozek, 
schlägt das Fachdezernat die Bildungsmanagerin der Wissenschaftsstadt Darmstadt vor. In 
ihrer Funktion als Bildungsmanagerin berät Frau Franziska Retzlaff  den Bildungsdezernenten 
in Bildungsangelegen heiten. Dadurch ist sie mit den Handlungsfeldern vollumfänglich ver-
traut. 
 
Darmstadt, 04.01.2024 
 
Dezernat I Dezernat V 
 
 
 
Hanno Benz Holger Klötzner  
Oberbürgermeister  Stadtrat für Digitales und Bildung

Beratungsverlauf (1)

TOP 29

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0010
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.01.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00