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Vergabe eines weiteren Teils der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2017

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3197/2017 vom 18.10.2017

Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 3197/2017 Freigabedatum 18.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe eines weiteren Teils der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2017 Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt für die Durchführung einer Bürgerkonferenz in Köln-Neubrück im November 2017 die Vergabe eines weiteren Teils der bezirksorientierten Mittel 2017 in Höhe von 1.200,00 € für die Sozialraumkoordination Ostheim/Neubrück vertreten durch den Veedel e.V.. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.10.2017 TOP 8.1.5 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.200,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Für das Haushaltsjahr 2017 stehen für die Bezirksvertretung Kalk bezirksorientierte Haushaltsmittel in Höhe von 107.200,- € zur Verfügung. Über die Verwendung eines Teils dieses Betrages hat die Bezirksvertretung Kalk bereits in den Sit- zungen am 27.04.2017 und 07.09.2017 entschieden. Aktuell liegt von der Sozialraumkoordination Ostheim/Neubrück, vertreten durch den Veedel e. V., ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Durchführung einer Bürgerkonferenz im November 2017 im Stadtteil Neubrück vor. Die Kosten für die Bürgerkonferenz (Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Miete etc.) werden auf 1.700,- € geschätzt; der beantragte Zuschuss beträgt 1.200,- €.

Beratungsverlauf

  1. 19.10.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.5, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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