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A-R/0022/2021

Eine Baumschutzsatzung für Münster

Antrag an den Rat 09.03.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 44.8

a-r-0022-2021-Grüne-SPD-Volt-Eine Baumschutzsatzung für Münster

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a-r-0022-2021-Grüne-SPD-Volt-Eine Baumschutzsatzung für Münster

2955 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0022/2021 
 
      
 
                                                                                                 9.3.2021 
 
Ratsantrag  
 
Der Rat möge beschliessen:  
 
  
 
Eine Baumschutzsatzung für Münster  
 
1. Der Rat bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in Münster eine sehr hohe 
Bedeutung für das Stadtklima, die Ökologie und die Lebensqualität hat. Die 
Stadt Münster führt daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 
Baumschutzsatzung ein. 
 
2. Die Satzung wird vom Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit  
erarbeitet. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung (z.B. 
Ausnahmetatbestände, Mindeststammumfang, Antragsverfahren, Art und 
Ausmaß der Ersatzmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung) erfolgt eine 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der im Umwelt forum Münster 
organisierten Naturschutzverbände. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Sach- und Personalmittel für 
die Umsetzung der Baumschutzsatzung nachzuweisen und zum Haushalt und 
zum Stellenplan 2022 anzumelden. 
 
 
Begründung 
 
Infolge der anhaltend hohen Bautätigkeit, der zunehmenden Nachverdichtung und 
als Folge wachsender Flächenkonkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand 
zu, sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen. Die Fällung von 
Bäumen löst vor allem zur winterlichen Rodungssaison Proteste von Anwohner*innen 
aus.

Antrag an den Rat A-R/0022/2021 
 
Jede Fällung eines gesunden Baumes ist ein Eingriff in das lokale Mikroklima sowie 
das Stadt- und Landschaftsbild und hat damit über mehrere Jahrzehnte einen 
Einfluss auf die Lebensqualität im Quartier. Die Fällung großer und alter Bäume 
beeinträchtigt die Artenvielfalt und die Anpassungsfähigkeit des Naturhaushalts im 
Zuge des Klimawandels. Bäume dienen zudem als CO2-Senker und leisten so einen 
wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels. 
Gerade Münster als wachsende Stadt muss sehr behutsam und bedacht mit ihrem 
wertvollen Baumbestand umgehen. Die Wertschätzung von Bäumen in der 
Öffentlichkeit hat in den letzten Jahren zugenommen, der rechtliche Schutzrahmen, 
insbesondere von Bäumen im Privatbesitz, hinkt dem jedoch noch hinterher. Aus 
diesem Grund soll die Fällung von Bäumen zukünftig durch eine Baumschutzsatzung 
unter Genehmigungsvorbehalt gestellt und Bäume nur noch gegen Nachweis einer 
Ersatzpflanzung gefällt werden dürfen. 
 
 
gez.                                               
Leandra Praetzel                        Marius Herwig                               Helene Goldbeck 
Dr. Robin Korte                          Ludger Steinmann                         Tim Pasch 
Sylvia Rietenberg                       Doris Feldmann                              
Christoph Kattentidt                    Lia Kirsch       
Andrea Blome                             und Fraktion                     
Jule Heinz-Fischer                       
Carsten Peters 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

17.03.2021 Rat
TOP 44.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0022/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
09.03.2021
Erstellt
09.03.2021 15:05