A-R/0022/2021
Eine Baumschutzsatzung für Münster
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a-r-0022-2021-Grüne-SPD-Volt-Eine Baumschutzsatzung für Münster
2955 Zeichen
Antrag an den Rat A-R/0022/2021
9.3.2021
Ratsantrag
Der Rat möge beschliessen:
Eine Baumschutzsatzung für Münster
1. Der Rat bekräftigt, dass der Schutz der Bäume in Münster eine sehr hohe
Bedeutung für das Stadtklima, die Ökologie und die Lebensqualität hat. Die
Stadt Münster führt daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Baumschutzsatzung ein.
2. Die Satzung wird vom Amt für Grünflächen, Umweltschutz und Nachhaltigkeit
erarbeitet. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung (z.B.
Ausnahmetatbestände, Mindeststammumfang, Antragsverfahren, Art und
Ausmaß der Ersatzmaßnahmen, Kontrolle und Durchsetzung) erfolgt eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der im Umwelt forum Münster
organisierten Naturschutzverbände.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Sach- und Personalmittel für
die Umsetzung der Baumschutzsatzung nachzuweisen und zum Haushalt und
zum Stellenplan 2022 anzumelden.
Begründung
Infolge der anhaltend hohen Bautätigkeit, der zunehmenden Nachverdichtung und
als Folge wachsender Flächenkonkurrenz nehmen die Eingriffe in den Baumbestand
zu, sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen. Die Fällung von
Bäumen löst vor allem zur winterlichen Rodungssaison Proteste von Anwohner*innen
aus.
Antrag an den Rat A-R/0022/2021
Jede Fällung eines gesunden Baumes ist ein Eingriff in das lokale Mikroklima sowie
das Stadt- und Landschaftsbild und hat damit über mehrere Jahrzehnte einen
Einfluss auf die Lebensqualität im Quartier. Die Fällung großer und alter Bäume
beeinträchtigt die Artenvielfalt und die Anpassungsfähigkeit des Naturhaushalts im
Zuge des Klimawandels. Bäume dienen zudem als CO2-Senker und leisten so einen
wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels.
Gerade Münster als wachsende Stadt muss sehr behutsam und bedacht mit ihrem
wertvollen Baumbestand umgehen. Die Wertschätzung von Bäumen in der
Öffentlichkeit hat in den letzten Jahren zugenommen, der rechtliche Schutzrahmen,
insbesondere von Bäumen im Privatbesitz, hinkt dem jedoch noch hinterher. Aus
diesem Grund soll die Fällung von Bäumen zukünftig durch eine Baumschutzsatzung
unter Genehmigungsvorbehalt gestellt und Bäume nur noch gegen Nachweis einer
Ersatzpflanzung gefällt werden dürfen.
gez.
Leandra Praetzel Marius Herwig Helene Goldbeck
Dr. Robin Korte Ludger Steinmann Tim Pasch
Sylvia Rietenberg Doris Feldmann
Christoph Kattentidt Lia Kirsch
Andrea Blome und Fraktion
Jule Heinz-Fischer
Carsten Peters
und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0022/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 15:05