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Gerätesraum für Pflegegeräte der Sportanlage "Zum Häpper"

Vorlage V/0253/2004 vom 31.03.2004

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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    ... DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Geräteraum für Pflegegeräte der Sportanlage "Zum Häpper“ Beratungsfolge 06.05.2004 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 06.05.2004 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Stadt Münster genehmigt DJK Grün-Weiß Amelsbüren 1928 e. V. den förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginn für den Bau eines Geräteraums auf der kommunalen Sportanlage „Zum Häpper“. 2. Die Stadt Münster genehmigt den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung lässt die parlamentarische Beratung bzw. Beschlussfassung der Stadt Münster über den Baukostenzuschuss unbeeinflusst, den DJK Grün-Weiß Amelsbüren am 15.01.2004 beantragte. 2.2 DJK Grün-Weiß Amelsbüren wird sich selbstständig und eigenverantwortlich um eine mögli- che Förderung anderer Institutionen bemühen und deren Förderkriterien gewissenhaft ein- halten. 2.3 DJK Grün-Weiß Amelsbüren wird bei der sach- und fachgerechten Durchführung und Finan- zierung der Maßnahme einschlägige Standards bzw. Vorschriften einhalten und sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen. 3. Der Stadt Münster werden durch die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns keine Kosten entstehen. 4. Die Stadt Münster wird über den von DJK Grün-Weiß Amelsbüren beantragten Baukosten- zuschuss aus Sportfördermitteln 2005 oder später entscheiden. Vorlagen-Nr.: V/0253/2004 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: 52Klein@stadt-muenster.de Datum: 31.03.2004 Öffentliche Beschlussvorlage an den Sportausschuss - 2 - Begründung Sportförderung nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Nach ihrer Sportförderrichtlinie kann die Stadt die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster aus dem Sportetat fördern. Beantragt ein Ve rein für eine Baumaßnahme städtische Förderung, muss er mit dem Baubeginn bis zur Entscheidung der Stadt über seinen Antrag warten. Baut er vorher, ist eine städtische Förderung ausgeschlossen. Genehmigt jedoch der Sportausschuss den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, darf der Verein nach seinem Zeitplan handeln und erhält sich die grundsätzliche Möglichkeit städtischer Sportförderung. Die Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns fördert die zügige Umsetzung von Vereinbauten. Der Geräteraum von DJK Grün-Weiß Amelsbüren DJK Grün-Weiß Amelsbüren führt per Überlassungs vertrag die städtische Sportanlage „Zum Häp- per“. Er ist dafür verantwortlich, die Anlage fachgerecht zu pflegen. Einige Pflegegeräte stehen ungeschützt im Freien. Um sie vor Witterungs einflüssen, unsachgemäßem Gebrauch, Beschädi- gung zu schützen, will DJK Grün-Weiß Amelsbüren sie in einen zusätzlichen, abschließbaren Raum stellen. Ein ausreichender Geräteraum kostet 8.000 €. Dazu beantragte DJK Grün-Weiß Amelsbüren am 15.01.2004 einen städtischen Zuschuss. Sportfachliche Anforderungen Der Geräteraum muss sach- und fachgerecht gebaut werden, wenn sich die Investition bezahlt machen soll. Vertreter von DJK Grün-Weiß Amelsbüren und Sportamt überzeugten sich auf der Anlage von der Notwendigkeit, den Geräteraum zu bauen und stimmten den Standort dafür ab. Sofern nötig, wird das Sportamt DJK Grün-Weiß Amelsbüren bei der Bauausführung beraten. Über Abweichungen von Standards bzw. Vorschriften stimmen sich Verein und Stadt rechtzeitig ab. Baubeginn und städtische Förderung Die Stadt wird ab 2005 über den beantragten Zuschuss entscheiden. DJK Grün-Weiß Amelsbüren möchte den Geräteraum vorher bauen und beantragt die Genehmigung zum förderungsunschädli- chen vorzeitigen Baubeginn. Mit dieser Genehmigung kann der Verein unabhängig vom Verfahren der Stadt bauen. Das Sportamt unterstützt den Vereinsantrag, da die Geräte so bald als möglich geschützt untergebracht werden müssen. Die parlamentarischen Gremien entscheiden zunächst über den förderungsunschädlichen vorzeiti- gen Baubeginn, danach über den beantragten Zuschuss. Die Genehmigung des förderungsun- schädlichen vorzeitigen Baubeginns führt nicht automatisch zur Bewilligung des beantragten Zu- schusses. Das Zuschussverfahren läuft unabhängig vom Verfahren zum Baubeginn. Das Sportamt wies DJK Grün-Weiß Amelsbüren ausdrücklich darauf hin. Der Vereinsvorstand wird schriftlich bestätigen, dass er diese Regelung zur Kenntnis genommen hat. Förderung durch Dritte Eventuell fördern andere Institutionen DJK Grün-Weiß Amelsbüren (z. B. LSB, Fachverband). Die Förderkriterien muss DJK Grün-Weiß Amelsbüren selbstständig erfragen und beachten, um sich die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Das Sportamt unterstützt bei Bedarf in den Zuschussverfah- ren. I. V. Gez. Helga Boldt Stadträtin

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