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2021/0077

Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum Bebauunngsplan W 51.1. - ehemaliges Bahngelände südlich der Starkenburg-Kaserne

Magistratsvorlage 21.04.2021

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.04.2021 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat III 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 715 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0077 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
106 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag ) zum 
Bebauunngsplan W 51.1. - ehemaliges Bahngelände nördlich der Starkenburg-
Kaserne 
 
Vorlage vom: 21.04.2021 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung zur Kenntnis.  
 
2. Der Magistrat beschließt, dass eine BürgerInnenbeteiligung im Rahmen der Stufen  
informieren, anhören und mitgestalten durchgeführt wird.  
 
3. Der Vorhabensteckbrief ( Anlage) wird für die Vorhabenliste aktualisiert.

- 3 - 
 
Anlagen:  Vorhabensteckbrief 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 28.04.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021 
 
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über 
einen Antrag aus der Bürgerschaft Beteiligung zu einem städtischen Vorhaben anzuregen (sog. 
Quorumsantrag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste eingestellt sein. In den 
Leitlinien ist geregelt, dass bei erfüllen des erforderlichen Unterschriftenquorums in den 
politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung entschieden 
wird. 
 
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligung: 
Für das Vorhaben „Bebauungsplan W51.1“ ist am 19. Februar 2021  fristgerecht der Antrag 
zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung im Magistrat  eingegangen. Mit dem Antrag wu rden 
348 gültige Unterschriften eingereicht. Für das Gebiet Nord, i n welchem sich das Vorhaben 
befindet, sind 285 Unterschriften erforderlich. Somit wurde das Unterschriftenquorum 
erreicht.  
 
Ausgangslage 
Die Grundstückeigentümerin Aurelis Real E state GmbH möchte das ehemalige  
Bahnbetriebsgelände nördlich der Starkenburg -Kaserne einer städtebaulichen 
Umstrukturierung vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher Nutzung zuführen. 
Dies entspricht dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Angebot an Wohnraum zu 
vergrößern, um der großen Nachfrage nach Wohnungen nachzukommen. Mit der Aufstellung 
des Bebauungsplanes W 51.1 soll für die ursprünglich als Bahnbetriebsgelände gewidmeten 
Flächen Baurecht für Wohnzwecke und teilweise gewerbliche Nutzungen geschaffen werden. 
Durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gru ndstückseigentümerin sollen Einzelheiten der 
Planung gesichert und die Übernahme von Folgekosten durch die Aurelis Real Estate GmbH 
geregelt werden. 
 
Beschlüsse 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2019 beschlossen, für das ehemalige 
Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne den Bebauungsplan W 51.1 aufzustellen. 
Ursprünglich sollte für diese Flächen zusammen mit dem Areal der Starkenburg -Kaserne der 
Bebauungsplan W 51 aufgestellt werden. Da die Starkenburg -Kaserne derzeit noch nicht für 
eine städtebauliche Entwicklung zur Verfügung steht, wird der nördliche Teil vorab als 
eigenständiger Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg -
Kaserne – aufgestellt. 
 
Stand des Verfahrens 
Der Planungsprozess verläuft in 4 aufeinanderfolgen den Phasen: 
1. Bestandsaufnahme und Analyse / Erstellen von Gutachten  
2. Zusammenfassen der Gutachten und städtebauliches Fazit in einer Machbarkeitsstudie  
3. Städtebaulicher Wettbewerb  
4. Bauleitplanverfahren 
 
(1) Das Vorhaben befindet sich derzeit in de r ersten Phase des Planungsprozesses 
(Bestandsaufnahme und Analyse). Für die ca. 12 ha große Fläche müssen mittels Gutachten 
eine Vielzahl von Rahmenbedingungen geklärt und planerische Grundlagen für die 
städtebauliche Entwicklung ermittelt werden. Untersu cht werden verschiedenste Themen wie 
Umweltschutz, Klima, Bodenbelastungen,  Luft, Geruch; Emissionsbelastungen (z.B. Lärm und 
Erschütterungen durch den angrenzenden Bahnbetrieb) sowie Mobilitätsanforderungen.

- 5 - 
 
(2) In der zweiten Phase werden die Ergebnis se der eingeholten Gutachten in einer 
Machbarkeitsstudie verglichen und zusammengefasst. Erst mit Hilfe dieser Wissensbasis 
können in der Machbarkeitsstudie Aussagen getroffen werden, wie viel Bebauung an welchen 
Stellen des Areals möglich ist, welche Nutz ungen dort vorgesehen werden können und wie die 
mögliche verkehrliche Erschließung aussehen kann. Die Machbarkeitsstudie wird gemeinsam 
von der Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Aurelis Real Estate GmbH und einem beauftragten 
Planungsbüro erarbeitet und so ll spätestens im Herbst 2021 vorliegen.   
 
(3) Die Aussagen der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für die Auslobung eines 
städtebaulichen Wettbewerbs in der dritten Phase des Planungsprozesses. Die teilnehmenden 
Planerinnen und Planer entwickeln anhan d der gemachten Vorgaben und Rahmenbedingungen 
städtebauliche Konzepte für das Areal. Zudem sollen auch prinzipielle Aussagen für die direkt 
angrenzende Starkenburg-Kaserne (ca. 30 ha) gemacht werden.  
 
(4) Das im Wettbewerb ausgewählte städtebauliche Konze pt bildet die Grundlage für das in 
Phase vier durchzuführende Bauleitplanverfahren. Dieses dient dazu, mit einem 
Bebauungsplan die erforderlichen planungsrechtlichen Festsetzungen für die Realisierung des 
städtebaulichen Konzeptes zu schaffen. Im Bauleitpl anverfahren haben sowohl die Träger 
öffentlicher Belange, zum Beispiel übergeordnete Aufsichtsbehörden, Umweltverbände und 
andere Interessenvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger in zwei Schritten der 
Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit, zu den vorli egenden Gutachten und 
Bebauungsplanentwürfen Stellung zu nehmen.  
 
Ziele des Beteiligungsprozesses und Gegenstand der Beteiligung:  
Wie im Quorumsantrag gefordert, wird es begleitend zum Planungsprozess 
Beteiligungsangebote geben, die weit über die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen 
des Bauleitplanverfahrens hinausgehen.  Somit wird es die im Antrag geforderte freiwillige 
Beteiligung in den Stufen informieren, anhören und mitgestalten geben. Ein 
Beteiligungskonzept wird gemeinsam von d er Wissenschaftsstadt Darmstadt und der 
Grundstückseigentümerin Aurelis Real Estate GmbH erarbeitet. Ziel ist es, durch Vorschläge 
und Anregungen aus der Bürgerschaft die Wissensgrundlage zu den von der Planung 
betroffenen Belangen zu erweitern. Auch die B edarfe der Bevölkerung aus den angrenzenden 
Quartieren an Infrastruktureinrichtungen in dem neu entstehenden Stadtviertel können so 
möglichst umfassend ermittelt werden.  
 
Durchführung der zusätzlichen freiwilligen Beteiligung : 
Die Vorschläge aus dem Quorum santrag können bei der Erstellung eines 
Beteiligungskonzeptes berücksichtigt werden. Beteiligungsangebote wie 
Informationsveranstaltungen, Workshops, Quartiersrundgänge mit Fachleuten oder auch eine 
Zusammenarbeit mit den Hochschulen sind denkbar. Eine ers te Informationsveranstaltung 
wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit der Aurelis Real Estate GmbH 
anbieten, sobald erste Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme und Analyse des Plangebietes 
vorliegen. Diese Veranstaltung kann nach derzeitigem Sta nd möglicherweise noch vor den 
Sommerferien 2021 stattfinden.  
 
Wie wird mit den Ergebnissen der Beteiligung umgegangen?  
Vorschläge und Ideen aus der Bürgerschaft können sowohl in die Machbarkeitsstudie als auch 
in die Auslobung für den städtebaulichen Wett bewerb einfließen. Auch die Mitwirkung von 
Bürgerinnen und Bürgern im Preisgericht, wie schon in anderen Wettbewerben praktiziert, ist

vorgesehen. Darüber hinaus soll die Mitwirkung der Bevölkerung im Rahmen von Workshops 
sichergestellt werden. Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der formellen 
Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer Abwägungstabelle gesammelt und fachlich bewertet. 
Die Abwägungstabelle wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der 
Beschlussvorlage für den Bebauungsplan vorgel egt. 
 
 
 
Entscheidungsprozess: 
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk 
aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das 
Ergebnis der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die im Rahmen der formellen 
Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt.  
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch     Dr. Barbara Boczek 
Oberbürgermeister     Stadträtin

anlage 3

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Punkt 21: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauunngsplan W 51.1. - ehemaliges Bahngelände südlich der Starkenburg-
Kaserne 
 (V-Nr. 2021/0077) 
 
Aufgrund der Abwesenheit des Magistrats wird die Vorlage aus dem Ausschuss für 
Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften an den Haupt- und Finanzaus-
schuss am 20.05.2021 zur fachlichen Beratung verwiesen.

2021/0077

8974 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.04.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
 
Amt: Büro der 
Bürgerbeauftragten   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0077 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauunngsplan  W 51.1. - ehemaliges Bahngelände südlich der Starkenburg -
Kaserne 
 
Vorlage vom: 21.04.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat  nimmt den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung zur Kenntnis . 
 
2. Der Magistrat beschließt, dass eine BürgerInnenbeteiligung im Rahmen der Stufen  
informieren, anhören und mitgestalten durchgeführt  wird.  
 
3. Der Vorhabensteckbrief ( Anlage) wird für die Vorhabenliste aktualisiert.  
 
 
Anlagen:  Vorhabensteckbrief

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.04.2021 
 
Im Rahmen der Leitlinien zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist es möglich, über einen 
Antrag aus der Bürgerschaft Beteiligung zu einem städtischen Vorhaben anzuregen (sog. 
Quorumsantrag). Hierzu muss das Vorhaben auf der Vorhabenliste eingestellt sein. In den 
Leitlinien ist geregelt, dass bei erfüllen des erforderlichen Unterschriftenquorums in den 
politischen Gremien über den Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung entschieden wird.  
 
Zulässigkeit des Antrags zur Anregung von Bürgerbeteiligu ng: 
Für das Vorhaben „Bebauungsplan W51.1“ ist am 19. Februar 2021  fristgerecht der Antrag zur 
Anregung von Bürg erInnenbeteiligung im Magistrat  eingegangen. Mit dem Antrag wu rden 348 
gültige Unterschriften eingereicht. Für das Gebiet Nord, in welchem sich das Vorhaben befindet, 
sind 285 Unterschriften erforderlich. Somit wurde das Unterschriftenqu orum erreicht.  
 
Ausgangslage 
Die Grundstückeigentümerin Aurelis Real E state GmbH möchte das ehemalige  
Bahnbetriebsgelände nördlich der Starkenburg -Kaserne einer städtebaulichen Umstrukturierung 
vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher Nutzung zuführen. Dies entspricht dem 
Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Angebot an Wohnraum zu vergrößern, um der großen 
Nachfrage nach Wohnungen nachzukommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes W 51. 1 
soll für die ursprünglich als  Bahnbetriebsgelände gewidmeten Flächen Baurecht für Wohnzwecke 
und teilweise gewerbliche Nutzungen geschaffen werden. Durch einen städtebaulichen Vertrag 
mit der Grundstückseigent ümerin sollen Einzelheiten der Planung gesichert und die Übernahme 
von Folgekosten durch die Aurelis Real Estate GmbH geregelt werden.  
 
Beschlüsse 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2019 beschlossen, für das ehemalige 
Bahngelände nördlich der Sta rkenburg-Kaserne den Bebauungsplan W 51.1 aufzustellen. 
Ursprünglich sollte für diese Flächen zusammen mit dem Areal der Starkenburg -Kaserne der 
Bebauungsplan W 51 aufgestellt werden. Da die Starkenburg -Kaserne derzeit noch nicht für eine 
städtebauliche En twicklung zur Verfügung steht, wird der nördliche Teil vorab als eigenständiger 
Bebauungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg -Kaserne – aufgestellt. 
 
Stand des Verfahrens  
Der Planungsprozess verläuft in 4 aufeinanderfolgenden Phasen:  
1. Bestandsaufnahme und Analyse / Erstellen von Gutachten  
2. Zusammenfassen der Gutachten und städtebauliches Fazit in einer Machbarkeitsstudie  
3. Städtebaulicher Wettbewerb  
4. Bauleitplanverfahren  
 
(1) Das Vorhaben befindet sich derzeit in der ersten Phase  des Planungsprozesses 
(Bestandsaufnahme und Analyse). Für die ca. 12 ha große Fläche müssen mittels Gutachten eine 
Vielzahl von Rahmenbedingungen geklärt und planerische Grundlagen für die städtebauliche 
Entwicklung ermittelt werden. Untersucht werden ver schiedenste Themen wie Umweltschutz, 
Klima, Bodenbelastungen,  Luft, Geruch; Emissionsbelastungen (z.B. Lärm und Erschütterungen 
durch den angrenzenden Bahnbetrieb) sowie Mobilitätsanforderungen.  
 
(2) In der zweiten Phase werden die Ergebnisse der eingeho lten Gutachten in einer 
Machbarkeitsstudie verglichen und zusammengefasst. Erst mit Hilfe dieser Wissensbasis können 
in der Machbarkeitsstudie Aussagen getroffen werden, wie viel Bebauung an welchen Stellen des 
Areals möglich ist, welche Nutzungen dort vor gesehen werden können und wie die mögliche

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verkehrliche Erschließung aussehen kann. Die Machbarkeitsstudie wird gemeinsam von der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt, der Aurelis Real Estate GmbH und einem beauftragten 
Planungsbüro erarbeitet und soll spätestens im Herbst 2021 vorliegen.   
 
(3) Die Aussagen der Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für die Auslobung eines 
städtebaulichen Wettbewerbs in der dritten Phase des Planungsprozesses. Die teilnehmenden 
Planerinnen und Planer entwickeln anhand der gemachte n Vorgaben und Rahmenbedingungen 
städtebauliche Konzepte für das Areal. Zudem sollen auch prinzipielle Aussagen für die direkt 
angrenzende Starkenburg -Kaserne (ca. 30 ha) gemacht werden.  
 
(4) Das im Wettbewerb ausgewählte städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für das in Phase 
vier durchzuführende Bauleitplanverfahren. Dieses dient dazu, mit einem Bebauungsplan die 
erforderlichen planungsrechtlichen Festsetzungen für die Realisierung des städtebaulichen 
Konzeptes zu schaffen. Im Bauleitplanverfahren ha ben sowohl die Träger öffentlicher Belange, 
zum Beispiel übergeordnete Aufsichtsbehörden, Umweltverbände und andere 
Interessenvertretungen sowie Bürgerinnen und Bürger in zwei Schritten der 
Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit, zu den vorliegenden Gutach ten und 
Bebauungsplanentwürfen Stellung zu nehmen.  
 
Ziele des Beteiligungsprozesses und Gegenstand der Beteiligung : 
Wie im Quorumsantrag gefordert, wird es begleitend zum Planungsprozess Beteiligungsangebote 
geben, die weit über  die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens 
hinausgehen. Somit wird es die im Antrag geforderte freiwillige Beteiligung in den Stufen 
informieren, anhören und mitgestalten geben.  Ein Beteiligungskonzept wird gemeinsam von d er 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Grundstückseigentümerin Aurelis Real Estate GmbH 
erarbeitet. Ziel ist es, durch Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerschaft die 
Wissensgrundlage zu den von der Planung betroffenen Belangen zu erweitern. Auch die B edarfe 
der Bevölkerung aus den angrenzenden Quartieren an Infrastruktureinrichtungen in dem neu 
entstehenden Stadtviertel können so möglichst umfassend ermittelt werden.  
 
Durchführung der zusätzlichen freiwilligen Beteiligung: 
Die Vorschläge aus dem Quorum santrag können bei der Erstellung eines Beteiligungskonzeptes 
berücksichtigt werden. Beteiligungsangebote wie Informationsveranstaltungen, Workshops, 
Quartiersrundgänge mit Fachleuten oder auch eine Zusammenarbeit mit den Hochschulen sind 
denkbar. Eine ers te Informationsveranstaltung wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
gemeinsam mit der Aurelis Real Estate GmbH anbieten, sobald erste Erkenntnisse aus der 
Bestandsaufnahme und Analyse des Plangebietes vorliegen. Diese Veranstaltung kann nach 
derzeitigem Sta nd möglicherweise noch vor den Sommerferien 2021 stattfinden.  
 
Wie wird mit den Ergebnissen der Beteiligung umgegangen?  
Vorschläge und Ideen aus der Bürgerschaft können sowohl in die Machbarkeitsstudie als auch in 
die Auslobung für den städtebaulichen Wett bewerb einfließen. Auch die Mitwirkung von 
Bürgerinnen und Bürgern im Preisgericht, wie schon in anderen Wettbewerben praktiziert, ist 
vorgesehen. Darüber hinaus soll die Mitwirkung der Bevölkerung im Rahmen von Workshops 
sichergestellt werden. Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der formellen 
Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer Abwägungstabelle gesammelt und fachlich bewertet. 
Die Abwägungstabelle wird der Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der 
Beschlussvorlage für den Bebauungsplan vorgel egt.

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Entscheidungsprozess : 
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anregungen in das Planwerk 
aufgenommen werden und fasst einen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das Ergebnis 
der Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die im Rahmen der formellen 
Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen abgegeben hat, gesondert mitgeteilt.  
 
 
Dezernat I      Dezernat III 
 
 
 
Jochen Partsch      Dr. Barbara Boczek  
Oberbürgermeister      Stadträtin

anlage 1

9273 Zeichen

Vorhabensteckbrief  
1 
 
 
 
 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
Dezernat I - Bürgerbeauftragte 
Luisenplatz 5a 
64283 Darmstadt 
 
 
 
 
 Ersteinstellung des Vorhabens                     Aktualisierung des Vorhabens   
 
Bezeichnung des  
Vorhabens 
Bebauungsplan W 51.1 –  ehem. Bahngelände nördlich der Sta r-
kenburg-Kaserne - (Aufstellungsbeschluss W 51.1 und erneute 
Änderung des Aufstellungsbeschlusses W 51.1)  
Datum der  
Veröffentlichung  
 
 
Datum der Aktualisierung   
 
 
 
Informationen zum Vorhaben 
Themenbereich 
(bitte nur einen 
Hauptthemen-
bereich ange-
ben bzw. the-
menübergrei-
fend) 
O  themenübergreifend  
O           Schule 
O  Kultur und Wissenschaft 
O  Soziales 
O  Kinder, Jugend und Familie  
O  Gesundheit und Sport 
X  Stadtplanung und Stadtentwicklung  
X  Bauen und Wohnen 
O  Verkehr, Mobilität und ÖPNV  
O  Natur, Grünanlagen, Landschaftspflege und  Umweltschutz 
O   Wirtschaft und Tourismus 
Betroffenes 
Gebiet 
O Mitte 
O  Nord 
O  Ost 
O  Bessungen 
X  West 
O  Arheilgen 
O  Eberstadt 
O  Wixhausen 
O  Kranichstein 
O  Gesamtstädtische s Vorhaben 
Beschreibung Die Grundstückeigentümerin Aurelis Real Estate GmbH möchte das ehemalige 
Bahnbetriebsgelände nördlich der Starkenburg-Kaserne einer städtebaulichen 
Umstrukturierung vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher 
Nutzung zuführen. Dies entspricht dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, das Angebot an Wohnraum zu vergrößern, um der großen Nachfrage

nach Wohnungen nachzukommen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes W 
51. 1 soll für die ursprünglich als Bahnbetriebsgelände gewidmeten Flächen 
Baurecht für Wohnzwecke und teilweise gewerbliche Nutzungen geschaffen 
werden. Durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Grundstückseigentüme-
rin sollen Einzelheiten der Planung gesichert und die Übernahme von Folgekos-
ten durch die Aurelis Real Estate GmbH geregelt werden. 
 
 
 
Aktueller Be-
arbeitungs-
stand, weitere 
Bearbeitungs-
schritte und 
Umsetzungs-
zeitpunkte 
Der Planungsprozess verläuft in 4 aufeinanderfolgenden Phasen:  
1. Bestandsaufnahme und Analyse / Erstellen von Gutachten 
2. Zusammenfassen der Gutachten und städtebauliches Fazit in einer Machba r-
keitsstudie 
3. Städtebaulicher Wettbewerb  
4. Bauleitplanverfahren  
 
(1) Das Vorhaben befindet sich derzeit in der ersten Phase des Planungsproze s-
ses (Bestandsaufnahme und Analyse). Für die ca. 12 ha große Fläche müssen 
mittels Gutachten eine Vielzahl von Rahmenbedingungen geklärt und planer i-
sche Grundlagen für die städtebauliche Entwicklung ermittelt werden. Unte r-
sucht werden verschiedenste Themen wie Umweltschutz, Bodenbelastungen, 
Klima, Luft, Geruch; Emissionsbelastungen (z.B. Lärm und Erschütterungen 
durch den angrenzenden Bahnbetrieb) sowie Mobilitätsanforderungen.  
 
(2) In der zweiten Phase werden die Ergebnisse der eingeholten Gutachten in 
einer Machbarkeitsstudie verglichen und zusammengefasst. Erst mit Hilfe dieser 
Wissensbasis können in der Machbarkeitsstudie Aussagen getroffen werden, wie 
viel Bebauung an welchen Stellen des Areals möglich ist, welche Nutzungen dort 
vorgesehen werden können und wie die mögliche verkeh rliche Erschließung au s-
sehen kann. Die Machbarkeitsstudie wird gemeinsam von der Wissenschafts-
stadt Darmstadt, der Aurelis Real Estate GmbH und einem beauf tragten Pla-
nungsbüro erarbeitet und soll spätestens im Herbst 2021 vorliegen.  
 
(3) Die Aussagen der M achbarkeitsstudie bilden die Grundlage für die Auslo-
bung eines städtebaulichen Wettbewerbs in der dritten Phase des Planungspr o-
zesses. Die teilnehmenden Planerinnen und Planer entwickeln anhand der g e-
machten Vorgaben und Rahmenbedingungen städtebauliche Ko nzepte für das 
Areal. Zudem sollen auch prinzipielle Aussagen für die direkt angrenzende Sta r-
kenburg-Kaserne (ca. 30 ha) gemacht werden.  
 
(4) Das im Wettbewerb ausgewählte städtebauliche Konzept bildet die Grundla-
ge für das in Phase vier durchzuführende Ba uleitplanverfahren. Dieses dient 
dazu, mit einem Bebauungsplan die erforderlichen planungsrechtlichen Festse t-
zungen für die Realisierung des städtebaulichen Konzeptes zu schaffen. Im Ba u-
leitplanverfahren haben sowohl die Träger öffentlicher Belange, zum Be ispiel 
übergeordnete Aufsichtsbehörden, Umweltverbände und andere Interessenver-
tretungen sowie Bürgerinnen und Bürger in zwei Schritten der Öffentlichkeitsb e-
teiligung Gelegenheit, zu den vorliegenden Gutachten und Bebauungsplanent-
würfen Stellung zu nehmen.

Letzter rele-
vanter  
politischer 
Beschluss  
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.06.2019 beschlossen, für das 
ehemalige Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne den Bebauungsplan 
W 51.1 aufzustellen. Ursprünglich sollte für diese Flächen zusammen mit dem 
Areal der Starkenburg -Kaserne der Bebauungsplan W 51 aufgestellt werden. Da 
die Starkenburg-Kaserne derzeit noch nicht für eine städtebauliche Entwicklung 
zur Verfügung steht, wird der nördliche Teil vorab als eigenständiger Bebau-
ungsplan W 51.1 – ehem. Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne – auf-
gestellt. 
Link zur Ma-
gistratsvorlage  
https://darmstadt.more -
rubin1.de/beschluesse_details.php?vid=20193004100154&nid=ni_2019 -Stavo-
138&status=1&suchbegriffe=Bebauungsplan+W+51.1+& select_koerperschaft=&
select_gremium=&datum_von=2006 -01-11&datum_bis=2021 -12-
14&richtung=ASC&entry=&kriterium=be&x=9&y=4  
Kosten des  
Gesamtvorha-
bens  
(soweit bezif-
ferbar) 
 
 
 
 
Vorgesehene Beteiligung  
Stufe der vorgesehenen Beteiligung 
(informieren/anhören/mitgestalten) 
und Umfang der gegebenen Gesta l-
tungsspielräume  
Für das Vorhaben „Bebauungsplan W51.1“ ist am 19. Fe b-
ruar 2021 fristgerecht ein Antrag zur Anregung von Bürg e-
rInnenbeteiligung im Magistrat eingegangen.  Das erforder-
liche Unterschriftenquorum wurde erreicht. Wie im Quo-
rumsantrag gefordert, wird es begleitend zum Planung s-
prozess Beteiligungsangebote geben, die weit über die 
formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Ba u-
leitplanverfahrens hinausgehen. Somit wird es die im  An-
trag geforderte freiwillige Beteiligung in den Stufen info r-
mieren, anhören und mitgestalten geben.  
 
Formelle Bürgerbeteiligung (geset z-
lich vorgegeben) wird durchgeführt 
(ja → Beschreibung/nein )  
Ja. Die Aufstellung des Bebauungsplans W 51.1 – ehem. 
Bahngelände nördlich der Starkenburg -Kaserne -  erfolgt 
im Rahmen eines zweistufigen regulären Bauleitplanve r-
fahrens. Erläuterungen zum Verfahrensablauf siehe  
www.darmstadt.de/bauleitplan_verfahrensablauf  
Freiwillige Bürgerbe teiligung vo r-
gesehen (ja → Beschreibung/nein→ 
kurze Begründung), bitte konkrete 
Termine bzw. Beteiligungsphasen 
angeben 
Ein Beteiligungskonzept wird gemeinsam von der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt und der Grundstückseigentümerin 
Aurelis Real Estate GmbH erar beitet. Ziel ist es, durch 
Vorschläge und Anregungen aus der Bürgerschaft die Wis-
sensgrundlage zu den von der Planung betroffenen Bela n-
gen zu erweitern. Auch die Bedarfe der Bevölkerung aus 
den angrenzenden Quartieren an Infrastruktureinrichtu n-
gen in dem neu entstehenden Stadtviertel können so mö g-
lichst umfassend ermittelt werden.  Die Vorschläge aus 
dem Quorumsantrag können bei der Erstellung eines Betei-
ligungskonzeptes berücksichtigt werden. Beteiligungsan-
gebote wie Informationsveranstaltungen, Workshops, Quar-
tiersrundgänge mit Fachleuten oder auch eine Zusammen-

arbeit mit den Hochschulen sind denkbar. Eine erste In-
formationsveranstaltung wird die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gemeinsam mit der Aurelis Real Estate GmbH 
anbieten, sobald erste Erkenntnisse aus der Bestandsauf-
nahme und Analyse des Plangebietes vorliegen. Diese Ver-
anstaltung kann nach derzeitigem Stand möglicherweise 
noch vor den Sommerferien 2021 stattfinden. 
 
 
 
Ansprechpartner  
Fachamt der Ansprechperson: Stadtplanungsamt  
Name der Ansprechperson: Frau Feldbusch 
Telefonnummer der  Ansprech-
person:  
06151 / 13-2613 
Projektspezifische E-Mail:  stadtplanungsamt@darmstadt.de  
Website des Vorhabens:   
 
 
Sonstiges 
Weitere Informationen,  
z. B. Internetseite, Konzept,  
Dokumentation, Gutachten  
Vorschläge und Ideen aus der Bürgerschaft können sowohl in 
die Machbarkeitsstudie als auch in die Auslobung für den städ-
tebaulichen Wettbewerb einfließen. Auch die Mitwirkung von 
Bürgerinnen und Bürgern im Preisgericht, wie schon in ande-
ren Wettbewerben praktiziert, ist vorgesehen. Darüber hinaus 
soll die Mitwirkung der Bevölkerung im Rahmen von Work-
shops sichergestellt werden. Anregungen und Stellungnahmen 
im Rahmen der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung werden in 
einer Abwägungstabelle gesammelt und fachlich bewertet. Die 
Abwägungstabelle wird der Stadtverordnetenversammlung zu-
sammen mit der Beschlussvorlage für den Bebauungsplan vor-
gelegt.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, welche Anre-
gungen in das Planwerk aufgenommen werden und fasst einen 
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das Ergebnis der 
Abwägungsentscheidung wird der Öffentlichkeit, die im Rah-
men der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahmen 
abgegeben hat, gesondert mitgeteilt. 
 
Auf der Bürgerbeteiligungsplattform erfolgt eine Sortierung nach Themen und Stadtteilen.  
711/106 – 08.15

anlage 4

221 Zeichen

Punkt 23: Antrag zur Anregung von BürgerInnenbeteiligung (Quorumsantrag) zum 
Bebauunngsplan W 51.1. - ehemaliges Bahngelände südlich der Starkenburg-
Kaserne 
 (V-Nr. 2021/0077) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

TOP 23
TOP 17
TOP 21
TOP 106

Orte (1)

  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0077
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.04.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00