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0391/2018

Bürgereingabe gemäß § 24 GO zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014; Eingabe eines Petenten, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zuzulassen

Beschlussvorlage Ausschuss 26.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 10.04.2018, TOP 4.2

Bürgereingabe Mitführen von Hunden auf Friedhöfen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Bürgereingabe Mitführen von Hunden auf Friedhöfen

1709 Zeichen

Stadt Köln Se vw are:

Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 85 Stadt Köin / A
SEIEN

Ludwigstraße 8 Eingang 2 7. Okt. 2017

50667 Köln a

Postfach 10 35 64 ne

50475 Köln Poststelle Ludwigstr. 8

Anregung zur Änderung der Friedhofssatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte anregen, dass die Friedhofssatzung unter 8 6 (2) h dahin gehend
geändert wird, dass es zukünftig grundsätzlich erlaubt ist, mit Hunden die Friedhöfe
der Stadt Köln zu besuchen.

Begründung:

Viele Kölnerinnen und Kölner haben zuhause einen Hund, besonders auch ältere
verwitwete Menschen, für die der Hund oft noch der einzige Ansprechpartner ist.
Wenn sie die Gräber ihre Lieben oder Familien besuchen wollen, müssen sie ihren
Hund zuhause lassen, da die Friedhofssatzung das Mitführen von Hunden,
Blindenhunde ausgenommen, untersagt. Auch für alle anderen Besucher wäre es
sicher ein Gewinn, mit Hunden die Kölner Friedhöfe besuchen zu dürfen. Die Hunde
müssen selbstverständlich an der Leine geführt werden. Für eventuelle Notfälle
könnten an den Eingängen Kotbeutelhalter installiert werden.

Ich bin davon überzeugt, dass die Kölnerinnen und Kölner, die gerne mit ihrem Hund
einen Friedhof besuchen möchten, sich der Würde des Ortes bewusst sind und die
Friedhöfe nicht zum Gassigehen missbrauchen.

In anderen Städten, zum Beispiel Münster, ist das Mitführen von Hunden auf
Friedhöfen erlaubt und ich selbst nutze das auch! In Köln habe ich selbst beobachtet,
dass, seitdem es an zahlreichen Stellen Hundekotbeutelspender gibt, die
Verunreinigungen stark nachgelassen haben.

Ich würde mich freuen, wenn es für meinen Vorschlag eine Mehrheit gibt und ein
positives Votum gefällt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

2429 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 0391/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 
24.04.2014; Eingabe eines Petenten, das Mitführen von Hunden auf den städtischen 
Friedhöfen grundsätzlich zuzulassen 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er lehnt 
dessen Wunsch ab, das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen zuzulassen und bestätigt die Regelung 
der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014, nach der das Mitführen von Hunden auf Fried-
höfen nicht erlaubt ist. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 10.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
In seiner Eingabe vom 24.10.2017 regt der Petent an, das Mitführen von Hunden auf den städtischen 
Friedhöfen grundsätzlich zuzulassen (siehe Anlage). 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Nach § 6 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 ist es auf den 
Friedhöfen insbesondere nicht gestattet, Tiere - ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehinder-
tenbegleithunde - mitzuführen.  
Diese Regelung trägt dem Anspruch der Friedhöfe als besonders geschützte Orte der Ruhe und des 
Gedenkens an die Verstorbenen Rechnung. 
Für viele Friedhofsbesucherinnen und –besucher sind Hunde auf den Friedhöfen mit ihrem Pietäts-
empfinden unvereinbar. Aus zahlreichen Einzelbeschwerden, die bei der Friedhofsverwaltung zu Ver-
stößen gegen die vorgenannte Satzungsregelung eingegangen sind, ergibt sich zudem, dass viele, 
insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, Angst vor Hunden auf dem Friedhof haben und eine 
Verunreinigung der Gräber sowie der Gesamtanlage durch Hundekot befürchten.  
Bei der letzten Satzungsänderung wurde ausführlich das Mitführen von Hunden sowie das Radfahren 
auf den Friedhöfen diskutiert. Nach Abwägung aller Aspekte wurde in der Sitzung des Ausschusses 
für Umwelt und Grün vom 27.03.2014 sowie später in der Sitzung des Rates vom 08.04.2014 
schlussendlich mehrheitlich entschieden, dass das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen auch 
weiterhin nicht gestattet wird. 
Vor diesem Hintergrund kann das grundsätzliche Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhö-
fen nicht zugelassen werden.

Beratungsverlauf (1)

10.04.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Vorlagen-Nr.
0391/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.03.2018
Erstellt
31.01.2018 15:43