0391/2018
Bürgereingabe gemäß § 24 GO zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014; Eingabe eines Petenten, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zuzulassen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bürgereingabe Mitführen von Hunden auf Friedhöfen
1709 Zeichen
Stadt Köln Se vw are: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 85 Stadt Köin / A SEIEN Ludwigstraße 8 Eingang 2 7. Okt. 2017 50667 Köln a Postfach 10 35 64 ne 50475 Köln Poststelle Ludwigstr. 8 Anregung zur Änderung der Friedhofssatzung Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte anregen, dass die Friedhofssatzung unter 8 6 (2) h dahin gehend geändert wird, dass es zukünftig grundsätzlich erlaubt ist, mit Hunden die Friedhöfe der Stadt Köln zu besuchen. Begründung: Viele Kölnerinnen und Kölner haben zuhause einen Hund, besonders auch ältere verwitwete Menschen, für die der Hund oft noch der einzige Ansprechpartner ist. Wenn sie die Gräber ihre Lieben oder Familien besuchen wollen, müssen sie ihren Hund zuhause lassen, da die Friedhofssatzung das Mitführen von Hunden, Blindenhunde ausgenommen, untersagt. Auch für alle anderen Besucher wäre es sicher ein Gewinn, mit Hunden die Kölner Friedhöfe besuchen zu dürfen. Die Hunde müssen selbstverständlich an der Leine geführt werden. Für eventuelle Notfälle könnten an den Eingängen Kotbeutelhalter installiert werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Kölnerinnen und Kölner, die gerne mit ihrem Hund einen Friedhof besuchen möchten, sich der Würde des Ortes bewusst sind und die Friedhöfe nicht zum Gassigehen missbrauchen. In anderen Städten, zum Beispiel Münster, ist das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen erlaubt und ich selbst nutze das auch! In Köln habe ich selbst beobachtet, dass, seitdem es an zahlreichen Stellen Hundekotbeutelspender gibt, die Verunreinigungen stark nachgelassen haben. Ich würde mich freuen, wenn es für meinen Vorschlag eine Mehrheit gibt und ein positives Votum gefällt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
2429 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 0391/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gemäß § 24 GO zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014; Eingabe eines Petenten, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zuzulassen Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe. Er lehnt dessen Wunsch ab, das Mitführen von Hunden auf Friedhöfen zuzulassen und bestätigt die Regelung der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014, nach der das Mitführen von Hunden auf Fried- höfen nicht erlaubt ist. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 10.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: In seiner Eingabe vom 24.10.2017 regt der Petent an, das Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhöfen grundsätzlich zuzulassen (siehe Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Nach § 6 Absatz 2 Buchstabe h der Friedhofssatzung der Stadt Köln vom 24.04.2014 ist es auf den Friedhöfen insbesondere nicht gestattet, Tiere - ausgenommen Blindenhunde und Schwerbehinder- tenbegleithunde - mitzuführen. Diese Regelung trägt dem Anspruch der Friedhöfe als besonders geschützte Orte der Ruhe und des Gedenkens an die Verstorbenen Rechnung. Für viele Friedhofsbesucherinnen und –besucher sind Hunde auf den Friedhöfen mit ihrem Pietäts- empfinden unvereinbar. Aus zahlreichen Einzelbeschwerden, die bei der Friedhofsverwaltung zu Ver- stößen gegen die vorgenannte Satzungsregelung eingegangen sind, ergibt sich zudem, dass viele, insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger, Angst vor Hunden auf dem Friedhof haben und eine Verunreinigung der Gräber sowie der Gesamtanlage durch Hundekot befürchten. Bei der letzten Satzungsänderung wurde ausführlich das Mitführen von Hunden sowie das Radfahren auf den Friedhöfen diskutiert. Nach Abwägung aller Aspekte wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 27.03.2014 sowie später in der Sitzung des Rates vom 08.04.2014 schlussendlich mehrheitlich entschieden, dass das Mitführen von Hunden auf den Friedhöfen auch weiterhin nicht gestattet wird. Vor diesem Hintergrund kann das grundsätzliche Mitführen von Hunden auf den städtischen Friedhö- fen nicht zugelassen werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ludwigstraße 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 0391/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.03.2018
- Erstellt
- 31.01.2018 15:43