2023/0232
Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 8
7481 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.07.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0232
Magistratsbeschluss -Nr.
307
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 29.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Faltblatt, Anlage 1) und dem
Vorentwurf zum Bebauungsplan O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (Anlage 2)
wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Planungsunterlagen in das Internet und
zusätzlich durch deren öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsa mt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich
- 3 -
wird das Faltblatt ( Anlage 1) als Hauswurfsendung im Geltungsbereich an die
Anwohnerschaft verteilt sowie an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.
Die frühzeitige Unterricht ung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt digital parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit.
Anlagen: Anlage 1: Faltblatt zum Bebauungsplanverfahren O 32.1 - Besucherzentrum
Mathildenhöhe - (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)
Anlage 2: Vorentwurf zum Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum
Mathildenhöhe -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.07.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0232 vom 29.06.2023:
Anlass und Ziel der Planung
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist eine Änderung des aktuell
rechtskräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites)
gefordert worden. Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan
O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort des Besucherzentrums liegt innerhalb der
Welterbestätte – gefordert wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte. Somit
muss das Baufenster nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu
definieren sind. Hierzu mu ss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich
geändert werden. Das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren wird mit dem
Aufstellungsbeschluss eingeleitet (MV 2023/0197 im Geschäftsgang).
Der geänderte Entwurf zum Besucherzentrum und der ne u definierte Standort erfüllen alle
Vorgaben von ICOMOS. Durch die Bebauungsplanänderung w erden der geänderte Standort
und die Bebaubarkeit rechtlich gesichert.
Ziel des Bebauungsplans: Sensible Integration in das Stadtbild
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, den Standort für das Besucherzentrum entsprechend
den Anforderungen von ICOMOS anzupassen.
Hierzu wurden in der Stellungnahme von ICOMOS folgende Punkte herausgestellt:
- Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des Welterbegebietes. Die Ba umasse
wurde reduziert.
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.
- Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die vi suelle Integrität der Welterbestätte.
- Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte
abgerückt.
- Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb der
Welterbestätte sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone wird das
Parken durch Parkraumbewirtschaftung kontrolliert.
Neben einem weiteren Baufenster für kulturelle Nutzungen, ist die neu entstehende
Freifläche als öffentliche Grünfläche neu zu bewerten und entsprechend auszuweisen:
Durch die Verschiebung des Besucherzentrums und die Verkleinerung des Baufensters wird
ein höherer Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht und der Erhalt des Baumbestandes
begünstigt. Dementsprechend ist die Nutzung der Freifläche im westliche n Teil vor dem
Besucherzentrum, der Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der
Hochschule Darmstadt) sowie der Bereich östlich des Besucherzentrums (Osthang) zu
definieren und entsprechend zu sichern.
Um eine dem Standort entsprech ende sowie qualitätsvolle Entwicklung des Freiraums zu
sichern, soll dies über ein konkurrierendes Verfahren gesteuert werden.
Zu 1.:
Das Bebauungsplanverfahren wird durch einen Aufstellungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung (MV 2023/0197 im Gesch äftsgang) eingeleitet.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die
Planungsunterlagen als Grundlage dieses Verfahrensschrittes erstellt worden.
Die Planungsunterlage besteht aus einem DIN A 3 Faltblatt (All gemeine Ziele und Zwecke der
Planung) (Anlage 1) und einem Bebauungsplanvorentwurf (Anlage 2).
Zu 2.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung f rühzeitig zu unterrichten.
Dazu erfolgt eine Einstellung in das Internet und zusätzlich eine einmonatige öffentliche
Auslegung der Planungsunterlagen beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern
die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im S tadtplanungsamt vorzubringen und
zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Um möglichst viele Anwohner /
Eigentümer im Plangebiet zu erreichen, wird zusätzlich das Faltblatt (Anlage 1) an die
Haushalte verteilt bzw. per Post versendet.
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung informiert
und die Planungsunterlagen zum Download im Internet bereitgestellt.
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen
geprüft und ggf. in der weiteren Planung (Bebauungsplanentwurf) berücksichtigt.
Der Dezernent III
Michael Kolmer
Stadtrat
2023/0232
7417 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.07.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0232
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur
frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 29.06.2023
Beschlussvorschlag :
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Faltblatt, Anlage 1) und dem
Vorentwurf zum Bebauungsplan O 32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (Anlage 2)
wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Planungsunterlagen in das Internet und
zusätzlich durch deren öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beim
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich
wird das Faltblatt ( Anlage 1) als Hauswurfsendung im Geltungsbereich an die
Anwohnerschaft verteilt sowie an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.
- 2 -
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt digital parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit.
Anlagen: Anlage 1: Faltblatt zum Bebauungsplanverfahren O 32.1 - Besucherzentrum
Mathildenhöhe - (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)
Anlage 2: Vorentwurf zum Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum
Mathildenhöhe -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0232 vom 29.06.2023:
Anlass und Ziel der Planung
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist eine Änderung des aktuell
rechtskräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites)
gefordert worden. Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan
O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort des Besucherzentrums liegt innerhalb der
Welterbestätte – gefordert wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte. Somit
muss das Baufenst er nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu
definieren sind. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich
geändert werden. Das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren wird mit dem
Aufstellungsbeschluss eingeleite t (MV 2023/0197 im Geschäftsgang).
Der geänderte Entwurf zum Besucherzentrum und der neu definierte Standort erfüllen alle
Vorgaben von ICOMOS. Durch die Bebauungsplanänderung w erden der geänderte Standort
und die Bebaubarkeit rechtlich gesichert.
Ziel des Bebauungsplans: Sensible Integration in das Stadtbild
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, den Standort für das Besucherzentrum entsprechend
den Anforderungen von ICOMOS anzupassen.
Hierzu wurden in der Stellungnahme von ICOMOS folgende Punkte herausges tellt:
- Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des Welterbegebietes. Die Baumasse
wurde reduziert.
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.
- Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integrität der Welterbestätte.
- Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte
abgerückt.
- Der neu vorgesch lagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb der
Welterbestätte sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone wird das
Parken durch Parkraumbewirtschaftung kontrolliert.
Neben einem weiteren Baufenster für kulturelle Nutzung en, ist die neu entstehende
Freifläche als öffentliche Grünfläche neu zu bewerten und entsprechend auszuweisen:
Durch die Verschiebung des Besucherzentrums und die Verkleinerung des Baufensters wird
ein höherer Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht und de r Erhalt des Baumbestandes
begünstigt. Dementsprechend ist die Nutzung der Freifläche im westlichen Teil vor dem
Besucherzentrum, der Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der
Hochschule Darmstadt) sowie der Bereich östlich des Be sucherzentrums (Osthang) zu
definieren und entsprechend zu sichern.
Um eine dem Standort entsprechende sowie qualitätsvolle Entwicklung des Freiraums zu
sichern, soll dies über ein konkurrierendes Verfahren gesteuert werden.
Zu 1.:
Das Bebauungsplanverfa hren wird durch einen Aufstellungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung (MV 2023/0197 im Geschäftsgang) eingeleitet.
- 5 -
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die
Planungsunterlagen als Grundlage dieses V erfahrensschrittes erstellt worden.
Die Planungsunterlage besteht aus einem DIN A 3 Faltblatt (Allgemeine Ziele und Zwecke der
Planung) (Anlage 1) und einem Bebauungsplanvorentwurf (Anlage 2).
Zu 2.:
Das BauGB schreibt in § 3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten.
Dazu erfolgt eine Einstellung in das Internet und zusätzlich eine einmonatige öffentliche
Auslegung der Planungsunterlagen beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern
die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und
zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Um möglichst viele A nwohner /
Eigentümer im Plangebiet zu erreichen, wird zusätzlich das Faltblatt (Anlage 1) an die
Haushalte verteilt bzw. per Post versendet.
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher B elange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung informiert
und die Planungsunterlagen zum Download im Internet bereitgestellt.
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen
geprüft und ggf. in der weiteren P lanung (Bebauungsplanentwurf) berücksichtigt.
Der Dezernent III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 9
251 Zeichen
Punkt 7: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2023/0232) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 5
6455 Zeichen
4. Die wichtigsten Neuordnungsziele Das geplante Baufenster für das neue Besucherzentrum liegt mittig im Plangebiet und ist auf eine Fläche von 20 x 20 Meter begrenzt. Ein weiteres Baufenster am Fiedlerweg ergänzt die stra- ßenbegleitende Bebauung und ermöglicht eine maßvolle Nachverdichtung mit Wohn- oder kultureller Nutzung. Die Freiräume sollen über vier unterschiedliche Festset- zungen mit ihren Qualitäten gesichert werden: - Die Fläche westlich des Besucherzentrums ist als Platz- fläche mit hohem Grünanteil vorgesehen - Der Ateliergarten wird als denkmalgeschützte Grün- fläche gesichert - Die östlich vom Besucherzentrum angrenzende Fläche soll als öffentliche Parkanlage definiert werden - Nördlich des zweiten Baufeldes soll eine Fläche für die Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzungen zur Grünvernetzung entstehen. Die Vorgaben für diese unterschiedlichen Freibereiche sol- len die Grundlage für den geplanten freiraumplanerischen Wettbewerb bilden, der die einzelnen Flächen ausdetail- liert und die unterschiedlichen Qualitäten definiert. Geltungsbereich O 32.1 2. Ziel und Zweck der Planung Das Ziel des Bebauungsplans ist es, den Standort für das Besucherzentrum entsprechend den Anforderungen von ICOMOS anzupassen. Durch die Verschiebung des Besu- cherzentrums ist die Nutzung der Freifläche im westlichen Teil vor dem Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der Hochschule Darmstadt) neu zu definieren und entsprechend zu sichern. Der Raum für weitere kulturelle Nutzungen ist vor diesem Hintergrund neu zu bewerten und entsprechend auszu- weisen. In der Stellungnahme zu den Forderungen von ICOMOS wurden folgende Punkte herausgestellt: - Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des Welterbegebietes. Die Baumasse ist reduziert. - Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien. - Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien. - Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integrität der Welterbestätte. - Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte abgerückt. - Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahr- zeugverkehr. Innerhalb der Welterbestätte sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone wird das Parken durch Parkraumbewirtschaftung kon- trolliert. Da der neu vorgeschlagene Standort einen höheren Grün- und Freiflächenanteil ermöglicht und er zudem den Erhalt des Baumbestandes begünstigt, soll eine dem Standort entsprechende sowie qualitätsvolle Entwicklung des Frei- raums über ein Wettbewerbsverfahren gesteuert werden. 3. Bebauungsplanentwurf O 32.1 Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebau- ungsplanes O 32.1 umfasst die städtische Fläche am Osthang der Mathildenhöhe sowie den angrenzenden Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plan- gebiet an die Südseite der Liegenschaften an Hoetger- und Fiedlerweg sowie das Grundstück der Hochschule Darmstadt, im Osten an den Fiedlerweg und das Grund- stück Fiedlerweg 14, im Süden und Südwesten an die Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungs- bereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – sowie im Westen an die Welterbestätte der Mathilden- höhe mit dem Ausstellungsgebäude. Der Geltungsbereich überdeckt den bestehenden Bebau- ungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – in dem Bereich der städtischen Fläche am Olbrichweg, welche für kulturelle Nutzungen und das Besucherzentrum vorgesehen ist. Faltblatt_A3_ O 32.1_c.indd 1 26.06.23 12:32 Anlage 1 Kontakt Wissenschaftsstadt Darmstadt Stadtplanungsamt Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt Telefon 06151 13-2092, Fax: 06151 13-2088 E-Mail: stadtplanungsamt@darmstadt.de http://stadtplanung.darmstadt.de Stand: Juni 2023 Bauleitplanverfahren O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - Informationen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 1. Worum es geht Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbereich der Welterbestätte und befindet sich östlich der Mathilden- höhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und dem Grund- stück der Hochschule Darmstadt. Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeu- tenden Denkmälern in die Welterbeliste der UNESCO auf- genommen wurde, ist eine Änderung des aktuell rechts- kräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) gefordert worden. Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungs- plan O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort des Besucherzentrums liegt innerhalb der Welterbestätte und muss somit nach Osten verschoben werden. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teil- bereich geändert werden. Der geänderte Enwurf zum Besucherzentrum und der neue Standort erfüllen nun alle Vorgaben von ICONOS und soll durch die Bebauungsplanänderung rechtlich ge- sichert werden. Lage des Besucherzentrums ursprünglicher Entwurf und Grenze des Welterbegebietes 5. Weiteres Vorgehen Dieses Informationsblatt, in dem die Grundzüge der Pla- nung dargestellt sind, wird zusätzlich zur Auslegung im Stadtplanungsamt in das Internet eingestellt und an alle Eigentümer*innen und Bewohner*innen im Umfeld des Plangebietes verteilt. Wir laden Sie damit ein, aus Ihrer Sicht Anregungen zu geben und mit uns zu besprechen. Unter Prüfung und Beachtung Ihrer Anregungen, die Sie bitte in den nächsten 4 Wochen äußern sollen, sowie auf Grundlage der hier vorgestellten Planungsgrundsätze, wird das Stadt- planungsamt einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten. Ihre Anregungen richten Sie bitte an die unten stehende Ad- resse. Wenn die städtischen Gremien den Bebauungsplanentwurf beschlossen haben, wird er für die Dauer eines Monats öf- fentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut Gelegenheit, Ihre Anregungen zu dem Entwurf zu äußern. Der Zeitraum dieser Off enlage wird im Darmstädter Echo und im Internet bekannt gemacht. Im Anschluss werden Ihre Anregungen erneut sorgfältig geprüft, abgewogen und anschließend der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Diese entscheidet inwieweit sie berücksichtigt werden kön- nen. Über die Entscheidung werden Sie anschließend infor- miert. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Stadtrat Michael Kolmer mit freundlichen Grüßen Michael Kolmer Stadtrat 6,0 x 2,0 cm Faltblatt_A3_ O 32.1_c.indd 2 26.06.23 12:32 Anlage 1
anlage 7
2258 Zeichen
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
83
2
88
1
89
90
2
1532
38
36
Ernst-Ludwig-Haus
13A
15
T.
28 32
17
T.
34
19
21
23
39
Heinrich-Jobst-Treppe
Alexandraweg
Alexandraweg
II
II
II
II
I
II+D
II
II
II
I
I
I
I
III
I
I
I
I
I
II+D
II
I
II+D
I
II
II
I
V
I
IV
I
I
I
II
IV
IV
I
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
145
146
15
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
156
14
156
16
17
143
9
12A
30
15
8
10
24
28
26
22
20
14
34
32
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Ga
Fiedlerweg
Spielplatz
D
156
18
156
TG
St
St
St
146
15
I
I
II
II
III
I
II
IV
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
146
24
10
Olbrichweg
D
D
o
FD oS
GHmax=189,50 m ü.NHN
FD oS
GHmax=185,50 m ü.NHN
III
Ga Ga
50403020100
M aßstab im Original 1 : 500
50403020100
M aßstab im Original 1 : 500
Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Öffentliche Grünfl äche
Kulturellen Zwecken dienende
Gebäude und Einrichtungen
Garten des rückwärtigen Gebäudes
Olbrichweg 10D
LEGENDE
Bäume im Bestand
D
Gesamtanlage des Denkmalschutzes
Bebauungsplan O 32.1
Besucherzentrum Mathildenhöhe
Stand: Juni 2023
Bebauungsplanvorentwurf
Geltungsbereich des Bebauungs-
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
83
2
88
1
89
90
2
1532
38
36
Ernst-Ludwig-Haus
13A
15
T.
28 32
17
T.
34
19
21
23
39
Heinrich-Jobst-Treppe
Alexandraweg
Alexandraweg
II
II
II
II
I
II+D
II
II
II
I
I
I
I
III
I
I
I
I
I
II+D
II
I
II+D
I
II
II
I
V
I
IV
I
I
I
II
IV
IV
I
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
145
146
15
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
156
14
156
16
17
143
9
12A
30
15
8
10
24
28
26
22
20
14
34
32
Hoetgerweg
Fiedlerweg
Ga
Fiedlerweg
Spielplatz
D
156
18
156
TG
St
St
St
146
15
I
I
II
II
III
I
II
IV
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
146
24
10
Olbrichweg
D
D
o
FD oS
GHmax=189,50 m ü.NHN
FD oS
GHmax=185,50 m ü.NHN
III
50403020100
M aßstab im Original 1 : 500
50403020100
M aßstab im Original 1 : 500
Fläche für Versorgungsanlagen
FD
o Offene Bauweise
In der offenen Bauweise o sind die
Gebäude mit seitlichemGrenzab
stand als Einzelgebäude zu errichten
.
Gebäude, auf denen Staffelge
schosse nicht zulässig sind
.
Dachform: Flachdach
oS
Öffentliche Straßenverkehrsfl ächen
Verkehrsfl äche mit besonderer
Zweckbestimmung
Verkehrsberuhigter Bereich
überbaubare Grundstücksfl ächen
werden durch Baugrenzen festgesetzt.
GHmax= m max. Höhe baulicher Anlagen
Anlage 2
Beratungsverlauf (2)
Orte (6)
- Alexandraweg
- Olbrichweg 10D
- Fiedlerweg 14
- Heinrich-Jobst-Treppe
- Mina-Rees-Straße 12
- Hoetgerweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0232
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.06.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00