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2023/0232

Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 29.06.2023

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.07.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0232 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
307 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur 
frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 29.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Faltblatt, Anlage 1)  und dem 
Vorentwurf zum Bebauungsplan O  32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (Anlage 2) 
wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 
Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen . 
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Einstellung der unter Punkt  1 genannten Planungsunterlagen in das Internet und 
zusätzlich durch deren öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beim 
Stadtplanungsa mt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich

- 3 - 
wird das Faltblatt ( Anlage 1) als Hauswurfsendung im Geltungsbereich an die 
Anwohnerschaft verteilt sowie an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.  
 
Die frühzeitige Unterricht ung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt digital parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der 
Öffentlichkeit.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Faltblatt zum Bebauungsplanverfahren O 32.1 - Besucherzentrum 
Mathildenhöhe - (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)  
Anlage 2: Vorentwurf zum Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum 
Mathildenhöhe - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.07.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0232 vom 29.06.2023:  
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die 
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist eine Änderung des aktuell 
rechtskräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) 
gefordert worden.  Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan  
O 32 – Mathildenhöhe Ost  - festgelegte Standort des Besucherzentrums liegt innerhalb der 
Welterbestätte – gefordert wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte. Somit 
muss das Baufenster nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu 
definieren sind. Hierzu mu ss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich 
geändert werden. Das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren wird mit dem 
Aufstellungsbeschluss eingeleitet (MV 2023/0197 im Geschäftsgang).  
 
Der geänderte Entwurf zum Besucherzentrum und der ne u definierte Standort erfüllen alle 
Vorgaben von ICOMOS. Durch die Bebauungsplanänderung w erden der geänderte Standort 
und die Bebaubarkeit rechtlich gesichert.  
 
Ziel des Bebauungsplans: Sensible Integration in das Stadtbild  
 
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, den Standort für das Besucherzentrum entsprechend 
den Anforderungen von ICOMOS anzupassen.  
Hierzu wurden in der Stellungnahme von ICOMOS folgende Punkte herausgestellt:  
 
- Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des Welterbegebietes. Die Ba umasse 
wurde reduziert.  
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.  
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.  
- Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die vi suelle Integrität der Welterbestätte.  
- Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte 
abgerückt. 
- Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb der 
Welterbestätte sind keine Parkplätze  mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone wird das 
Parken durch Parkraumbewirtschaftung kontrolliert.  
 
Neben einem weiteren Baufenster für kulturelle Nutzungen, ist die neu entstehende 
Freifläche als öffentliche Grünfläche neu zu bewerten und entsprechend  auszuweisen: 
Durch die Verschiebung des Besucherzentrums und die Verkleinerung des Baufensters wird 
ein höherer Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht und der Erhalt des Baumbestandes 
begünstigt. Dementsprechend ist die Nutzung der Freifläche im westliche n Teil vor dem 
Besucherzentrum, der Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der 
Hochschule Darmstadt) sowie der Bereich östlich des Besucherzentrums (Osthang) zu 
definieren und entsprechend zu sichern.  
Um eine dem Standort entsprech ende sowie qualitätsvolle Entwicklung des Freiraums zu 
sichern, soll dies über ein konkurrierendes Verfahren gesteuert werden.  
 
Zu 1.: 
 
Das Bebauungsplanverfahren wird durch einen Aufstellungsbeschluss der 
Stadtverordnetenversammlung (MV 2023/0197 im Gesch äftsgang) eingeleitet.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die 
Planungsunterlagen als Grundlage dieses Verfahrensschrittes erstellt worden.  
Die Planungsunterlage besteht aus einem DIN A 3 Faltblatt (All gemeine Ziele und Zwecke der 
Planung) (Anlage 1) und einem Bebauungsplanvorentwurf (Anlage 2). 
 
Zu 2.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung f rühzeitig zu unterrichten. 
Dazu erfolgt eine Einstellung in das Internet und zusätzlich eine einmonatige öffentliche 
Auslegung der Planungsunterlagen beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern 
die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im S tadtplanungsamt vorzubringen und 
zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Um möglichst viele Anwohner / 
Eigentümer im Plangebiet zu erreichen, wird zusätzlich das Faltblatt (Anlage 1) an die 
Haushalte verteilt bzw. per Post versendet.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung informiert 
und die Planungsunterlagen zum Download  im Internet bereitgestellt. 
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen 
geprüft und ggf. in der weiteren Planung (Bebauungsplanentwurf) berücksichtigt.  
 
 
 
Der Dezernent III  
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

2023/0232

7417 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.07.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0232 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur 
frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 29.06.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Faltblatt, Anlage 1)  und dem 
Vorentwurf zum Bebauungsplan O  32.1 – Besucherzentrum Mathildenhöhe – (Anlage 2) 
wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. §  3 
Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. §  4 Abs. 1 BauGB zugrunde zu legen . 
 
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch 
Einstellung der unter Punkt  1 genannten Planungsunterlagen in das Internet und 
zusätzlich durch deren öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beim 
Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich 
wird das Faltblatt ( Anlage 1) als Hauswurfsendung im Geltungsbereich an  die 
Anwohnerschaft verteilt sowie an die Eigentümerinnen und Eigentümer versendet.

- 2 - 
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt digital parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der 
Öffentlichkeit. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Faltblatt zum Bebauungsplanverfahren O 32.1 - Besucherzentrum 
Mathildenhöhe - (Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)  
Anlage 2: Vorentwurf zum Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum 
Mathildenhöhe - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2023/0232 vom 29.06.2023: 
 
Anlass und Ziel der Planung  
 
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeutenden Denkmälern in die 
Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, ist eine Änderung des aktuell 
rechtskräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International Council of Monuments and Sites) 
gefordert worden.  Der bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungsplan  
O 32 – Mathildenhöhe Ost  - festgelegte Standort des Besucherzentrums liegt innerhalb der 
Welterbestätte – gefordert wird jedoch ein Standort außerhalb der Welterbestätte. Somit 
muss das Baufenst er nach Osten verschoben werden, wodurch die Freiräume neu zu 
definieren sind. Hierzu muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teilbereich 
geändert werden. Das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren wird mit dem 
Aufstellungsbeschluss eingeleite t (MV 2023/0197 im Geschäftsgang).  
 
Der geänderte Entwurf zum Besucherzentrum und der neu definierte Standort erfüllen alle 
Vorgaben von ICOMOS. Durch die Bebauungsplanänderung w erden der geänderte Standort 
und die Bebaubarkeit rechtlich gesichert.  
 
Ziel des Bebauungsplans: Sensible Integration in das Stadtbild  
 
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, den Standort für das Besucherzentrum entsprechend 
den Anforderungen von ICOMOS anzupassen.  
Hierzu wurden in der Stellungnahme von ICOMOS folgende Punkte herausges tellt: 
 
- Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des Welterbegebietes. Die Baumasse 
wurde reduziert.  
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die überörtlichen Sichtlinien.  
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss auf die kleinräumigen Sichtlinien.  
- Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die visuelle Integrität der Welterbestätte.  
- Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang integriert und von der Welterbestätte 
abgerückt. 
- Der neu vorgesch lagene Standort erzeugt keinen Fahrzeugverkehr. Innerhalb der 
Welterbestätte sind keine Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone wird das 
Parken durch Parkraumbewirtschaftung kontrolliert.  
 
Neben einem weiteren Baufenster für kulturelle Nutzung en, ist die neu entstehende 
Freifläche als öffentliche Grünfläche neu zu bewerten und entsprechend auszuweisen:  
Durch die Verschiebung des Besucherzentrums und die Verkleinerung des Baufensters wird 
ein höherer Grün - und Freiflächenanteil ermöglicht und de r Erhalt des Baumbestandes 
begünstigt. Dementsprechend ist die Nutzung der Freifläche im westlichen Teil vor dem 
Besucherzentrum, der Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller (heute Studienräume der 
Hochschule Darmstadt) sowie der Bereich östlich des Be sucherzentrums (Osthang) zu 
definieren und entsprechend zu sichern.  
Um eine dem Standort entsprechende sowie qualitätsvolle Entwicklung des Freiraums zu 
sichern, soll dies über ein konkurrierendes Verfahren gesteuert werden.  
 
Zu 1.: 
 
Das Bebauungsplanverfa hren wird durch einen Aufstellungsbeschluss der 
Stadtverordnetenversammlung (MV 2023/0197 im Geschäftsgang) eingeleitet.

- 5 - 
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sind die 
Planungsunterlagen als Grundlage dieses V erfahrensschrittes erstellt worden.  
Die Planungsunterlage besteht aus einem DIN A 3 Faltblatt (Allgemeine Ziele und Zwecke der 
Planung) (Anlage 1) und einem Bebauungsplanvorentwurf (Anlage 2). 
 
Zu 2.: 
 
Das BauGB schreibt in §  3 Abs. 1 zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die 
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten. 
Dazu erfolgt eine Einstellung in das Internet und zusätzlich eine einmonatige öffentliche 
Auslegung der Planungsunterlagen beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern 
die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und 
zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Um möglichst viele A nwohner / 
Eigentümer im Plangebiet zu erreichen, wird zusätzlich das Faltblatt (Anlage 1) an die 
Haushalte verteilt bzw. per Post versendet.  
 
Parallel zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher B elange gemäß §  4 Abs. 1 BauGB per E-Mail über die Planung informiert 
und die Planungsunterlagen zum Download  im Internet bereitgestellt. 
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen 
geprüft und ggf. in der weiteren P lanung (Bebauungsplanentwurf) berücksichtigt.  
 
 
 
Der Dezernent III  
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 9

251 Zeichen

Punkt 7: Bebauungsplan O 32.1 - Besucherzentrum Mathildenhöhe - (Beschluss zur 
frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2023/0232) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt 
von der Vorlage Kenntnis.

anlage 5

6455 Zeichen

4. Die wichtigsten Neuordnungsziele
Das geplante Baufenster für das neue Besucherzentrum 
liegt mittig im Plangebiet und ist auf eine Fläche von 20 x 
20 Meter begrenzt.  
Ein weiteres Baufenster am Fiedlerweg ergänzt die stra-
ßenbegleitende Bebauung und ermöglicht eine maßvolle 
Nachverdichtung mit Wohn- oder kultureller Nutzung.
Die Freiräume sollen über vier unterschiedliche Festset-
zungen mit ihren Qualitäten gesichert werden: 
- Die Fläche westlich des Besucherzentrums ist als Platz-
  fläche mit hohem Grünanteil vorgesehen
- Der Ateliergarten wird als denkmalgeschützte Grün-
   fläche gesichert 
- Die östlich vom Besucherzentrum angrenzende Fläche
  soll als öffentliche Parkanlage definiert werden
- Nördlich des zweiten Baufeldes soll eine Fläche für die
  Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
  Pflanzungen zur Grünvernetzung entstehen.
Die Vorgaben für diese unterschiedlichen Freibereiche sol-
len die Grundlage für den geplanten freiraumplanerischen 
Wettbewerb bilden, der die einzelnen Flächen ausdetail-
liert und die unterschiedlichen Qualitäten definiert.
Geltungsbereich O 32.1
2. Ziel und Zweck der Planung
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, den Standort für das 
Besucherzentrum entsprechend den Anforderungen von 
ICOMOS anzupassen. Durch die Verschiebung des Besu-
cherzentrums ist die Nutzung der Freifläche im westlichen 
Teil vor dem Garten des Ateliergebäudes von Albin Müller 
(heute Studienräume der Hochschule Darmstadt) neu zu 
definieren und entsprechend zu sichern.
Der Raum für weitere kulturelle Nutzungen ist vor diesem 
Hintergrund neu zu bewerten und entsprechend auszu-
weisen.
In der Stellungnahme zu den Forderungen von ICOMOS 
wurden folgende Punkte herausgestellt:
- Der neu vorgeschlagene Standort liegt außerhalb des
  Welterbegebietes. Die Baumasse ist reduziert.
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss 
  auf die überörtlichen Sichtlinien.
- Der neu vorgeschlagene Standort hat keinen Einfluss
  auf die kleinräumigen Sichtlinien.
- Der neu vorgeschlagene Standort berührt nicht die 
  visuelle Integrität der Welterbestätte.
- Der neu vorgeschlagene Standort ist in den Osthang
  integriert und von der Welterbestätte abgerückt.
- Der neu vorgeschlagene Standort erzeugt keinen Fahr-
  zeugverkehr. Innerhalb der Welterbestätte sind keine 
  Parkplätze mehr vorgesehen, innerhalb der Pufferzone 
  wird das Parken durch Parkraumbewirtschaftung kon-
  trolliert.
Da der neu vorgeschlagene Standort einen höheren Grün- 
und Freiflächenanteil ermöglicht und er zudem den Erhalt 
des Baumbestandes begünstigt, soll eine dem Standort 
entsprechende sowie qualitätsvolle Entwicklung des Frei-
raums über ein Wettbewerbsverfahren gesteuert werden.
3. Bebauungsplanentwurf O 32.1
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebau-
ungsplanes O 32.1 umfasst die städtische Fläche am 
Osthang der Mathildenhöhe sowie den angrenzenden 
Straßenteil des Olbrichwegs. Im Norden grenzt das Plan-
gebiet an die Südseite der Liegenschaften an Hoetger- 
und Fiedlerweg sowie das Grundstück der Hochschule 
Darmstadt, im Osten an den Fiedlerweg und das Grund-
stück Fiedlerweg 14, im Süden und Südwesten an die 
Grundstücke südlich des Olbrichwegs mit dem Geltungs-
bereich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd 
–  sowie im Westen an die Welterbestätte der Mathilden-
höhe mit dem Ausstellungsgebäude.
Der Geltungsbereich überdeckt den bestehenden Bebau-
ungsplan O 32 – Mathildenhöhe Ost – in dem Bereich der 
städtischen Fläche am Olbrichweg, welche für kulturelle 
Nutzungen und das Besucherzentrum vorgesehen ist.
Faltblatt_A3_ O 32.1_c.indd   1 26.06.23   12:32
Anlage 1

Kontakt 
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Stadtplanungsamt
Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt
Telefon 06151 13-2092, Fax: 06151 13-2088
E-Mail: stadtplanungsamt@darmstadt.de
http://stadtplanung.darmstadt.de
Stand: 
Juni 2023
Bauleitplanverfahren  O 32.1 
- Besucherzentrum Mathildenhöhe -  
Informationen zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Worum es geht
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Randbereich der 
Welterbestätte und befindet sich östlich der Mathilden-
höhe zwischen Fiedlerweg, Olbrichweg und dem Grund-
stück der Hochschule Darmstadt. 
Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren bedeu-
tenden Denkmälern in die Welterbeliste der UNESCO auf-
genommen wurde, ist eine Änderung des aktuell rechts-
kräftigen Bebauungsplans von ICOMOS (International 
Council of Monuments and Sites) gefordert worden. Der 
bisher vorgesehene und im rechtskräftigen Bebauungs-
plan O 32 – Mathildenhöhe Ost - festgelegte Standort 
des Besucherzentrums liegt innerhalb der Welterbestätte 
und muss somit nach Osten verschoben werden. Hierzu 
muss der Bebauungsplan O 32 in dem betroffenen Teil-
bereich geändert werden.
Der geänderte Enwurf zum Besucherzentrum und der 
neue Standort erfüllen nun alle Vorgaben von ICONOS 
und soll durch die Bebauungsplanänderung rechtlich ge-
sichert werden.
Lage des Besucherzentrums ursprünglicher Entwurf und 
Grenze des Welterbegebietes
5. Weiteres Vorgehen
Dieses Informationsblatt, in dem die Grundzüge der Pla-
nung dargestellt sind, wird zusätzlich zur Auslegung im 
Stadtplanungsamt in das Internet eingestellt und an alle 
Eigentümer*innen und Bewohner*innen im Umfeld des 
Plangebietes verteilt. Wir laden Sie damit ein, aus Ihrer Sicht 
Anregungen zu geben und mit uns zu besprechen. Unter 
Prüfung und Beachtung Ihrer Anregungen, die Sie bitte in 
den nächsten 4 Wochen äußern sollen, sowie auf Grundlage 
der hier vorgestellten Planungsgrundsätze, wird das Stadt-
planungsamt einen Bebauungsplanentwurf erarbeiten. 
Ihre Anregungen richten Sie bitte an die unten stehende Ad-
resse.
Wenn die städtischen Gremien den Bebauungsplanentwurf 
beschlossen haben, wird er für die Dauer eines Monats öf-
fentlich ausgelegt. Während dieser Zeit haben Sie erneut 
Gelegenheit, Ihre Anregungen zu dem Entwurf zu äußern. 
Der Zeitraum dieser Off  enlage wird im Darmstädter Echo 
und im Internet bekannt gemacht. Im Anschluss werden 
Ihre Anregungen erneut sorgfältig geprüft, abgewogen und 
anschließend der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. 
Diese entscheidet inwieweit sie berücksichtigt werden kön-
nen. Über die Entscheidung werden Sie anschließend infor-
miert.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,  
Stadtrat Michael Kolmer
mit freundlichen Grüßen
Michael Kolmer
Stadtrat
 
 
 
 
6,0 x 2,0 cm 
 
Faltblatt_A3_ O 32.1_c.indd   2 26.06.23   12:32
Anlage 1

anlage 7

2258 Zeichen

116
117
118
1
120
3
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3 122
123
5
124
1
124
2
83
2
88
1
89
90
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1532
38
36
Ernst-Ludwig-Haus
13A
15
T.
28 32
17
T.
34
19
21
23
39
Heinrich-Jobst-Treppe
Alexandraweg
Alexandraweg
II
II
II
II
I
II+D
II
II
II
I
I
I
I
III
I
I
I
I
I
II+D
II
I
II+D
I
II
II
I
V
I
IV
I
I
I
II
IV
IV
I
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
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15
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150
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151
3
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5
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143
9
12A
30
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8
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24
28
26
22
20
14
34
32
Hoetgerweg
Fiedlerweg
 Ga
Fiedlerweg
Spielplatz
D
156
18
156
TG
St
St
St
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I
I
II
II
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I
II
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I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
146
24
10
Olbrichweg
D
D
o
FD oS
GHmax=189,50 m ü.NHN
FD oS
GHmax=185,50 m ü.NHN
III
 Ga Ga
50403020100
M aßstab im Original  1 : 500
50403020100
M aßstab im Original  1 : 500
Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Öffentliche Grünfl  äche
Kulturellen Zwecken dienende 
Gebäude und Einrichtungen
Garten des rückwärtigen Gebäudes
 Olbrichweg 10D
LEGENDE
Bäume im Bestand
D
Gesamtanlage des Denkmalschutzes
Bebauungsplan O 32.1 
Besucherzentrum Mathildenhöhe
Stand: Juni 2023 
Bebauungsplanvorentwurf
Geltungsbereich des Bebauungs-
116
117
118
1
120
3
121
3 122
123
5
124
1
124
2
83
2
88
1
89
90
2
1532
38
36
Ernst-Ludwig-Haus
13A
15
T.
28 32
17
T.
34
19
21
23
39
Heinrich-Jobst-Treppe
Alexandraweg
Alexandraweg
II
II
II
II
I
II+D
II
II
II
I
I
I
I
III
I
I
I
I
I
II+D
II
I
II+D
I
II
II
I
V
I
IV
I
I
I
II
IV
IV
I
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
145
146
15
146
28
150
7
150
8
151
3
151
4
151
5
156
14
156
16
17
143
9
12A
30
15
8
10
24
28
26
22
20
14
34
32
Hoetgerweg
Fiedlerweg
 Ga
Fiedlerweg
Spielplatz
D
156
18
156
TG
St
St
St
146
15
I
I
II
II
III
I
II
IV
I
I
I
IV
VIII
I
1543
3
146
24
10
Olbrichweg
D
D
o
FD oS
GHmax=189,50 m ü.NHN
FD oS
GHmax=185,50 m ü.NHN
III
50403020100
M aßstab im Original  1 : 500
50403020100
M aßstab im Original  1 : 500
Fläche für Versorgungsanlagen
FD
o Offene Bauweise
In der offenen Bauweise o sind die
Gebäude mit seitlichemGrenzab
stand als Einzelgebäude zu errichten
. 
Gebäude, auf denen Staffelge
schosse nicht zulässig sind
.
Dachform: Flachdach 
     oS
Öffentliche Straßenverkehrsfl  ächen
Verkehrsfl  äche mit besonderer
 Zweckbestimmung
Verkehrsberuhigter Bereich
überbaubare Grundstücksfl  ächen
werden durch Baugrenzen festgesetzt. 
GHmax=  m max. Höhe baulicher Anlagen
Anlage 2

Beratungsverlauf (2)

TOP 307
TOP 7

Orte (6)

  • Alexandraweg
  • Olbrichweg 10D
  • Fiedlerweg 14
  • Heinrich-Jobst-Treppe
  • Mina-Rees-Straße 12
  • Hoetgerweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0232
Typ
Magistratsvorlage
Datum
29.06.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00