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0524/2022

Beantwortung der Anfrage AN/0321/2022 Schulbudget für die Selbstverwaltung

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.03.2022

Anlage 1

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1

3991 Zeichen

Ansatzberechnung:
Die Betriebsmittel setzen sich aus den Pro-Kopf-Ansätzen, den Pauschalen sowie den Sonderzuschlägen pro Schule zusammen.
Schülerzahl entnommen aus der Oktoberstatistik des Vorjahres
GL-Schüler entnommen aus Oktoberstatistik des Vorjahres Pauschalen pro Schule Sonderzuschläge
sozialschw. Schüler Schuljahr xx/xx gemeldet durch Schulsachbearbeitungen (Basis LFG-Statistik) 500,00 €              Bibliothek (für Schulzentren) 5.100,00 €    
Zuschuss Schülervertretung 36,00 €                Kleine Schule (unter 500 Schüler) 500,00 €       
Zuschläge nach Förderschwerpunkt  Zuschuss Schulpflegschaft 15,00 €                zweites Sekretariat 500,00 €        
Pro-Kopf-Ansätze : FS 1 FS 2 (pflegerische Tätigkeit) Europaschule Sek I+II 10.000,00 €          Europaschule Sek I+II (Internationale Klassen)10.000,00 €  
Porto Planetarium (Sternwarte Nippes) 1.500,00 €     
Grundschule 15,00 €              21,00 €            53,00 €            Grundschulen 60,00 €                        
Hauptschule 26,50 €              9,50 €              41,50 €            Hauptschulen 60,00 €                        
Realschule 18,00 €              18,00 €            50,00 €            Realschulen 60,00 €                        
Gymnasium 15,00 €              21,00 €            53,00 €            Gymnasien 90,00 €                        
Gesamtschule 23,00 €              13,00 €            45,00 €            Gesamtschulen 60,00 €                        
Förderschule 36,00 €              -  €                 -  €                Berufskollegs 90,00 €                        
Förderschule gB 68,00 €              -  €                 -  €                Förderschulen 90,00 €                        
Ganztags- Schule (gebundener Ganztag)
Berufskollegs nach Bildungsgängen Grundschulen 250,00 €                      
Hauptschulen 375,00 €                      
Realschulen 375,00 €                      
Pro-Kopf-Ansatz für LFG 5,90 €              Gymnasien 375,00 €                      
sozial-schwache Schüler Gesamtschulen 375,00 €                      
Förderschulen 250,00 €                      
Pro-Kopf-Ansätze Berufskolleg nach Bildungsgängen: Pauschale pro Kopf
Vollzeit= kfm gew
Berufsschule A01 / Fachklassen (TZ) 10,00 17,00
Berufsschule A02 / Fachklassen/Fachhochschulreife (BS/FHR; TZ) 10,00 17,00
Berufsschule A12 / Ausbildungsvorbereitung (BS 1; VZ) (seit SchJ 17/18 VZ mit Ansatz der BFS)19,00 55,00
Berufsschule A13 / Ausbildungsvorbereitung (BS 1; TZ) 10,00 17,00
BerufsfachschuleB06 / Berufliche Kenntnisse/HSA 10 (BFS1) 19,00 55,00
BerufsfachschuleB07 / Berufliche Kenntnisse/FOR (BFS2) 19,00 55,00
BerufsfachschuleB08 / Berufsabschluss od. HSA n. Kl. 10/Fachoberschulreife (BAB,HSA10/FOR 2j; VZ)19,00 55,00
FachoberschuleC01 / Berufsabschluss/Fachhochschulreife (ohne Berufspraktikum) (BAB/FHR 3j;VZ)19,00 160,00
FachoberschuleC02 / Berufsabschluss (BAB 2j; VZ) 19,00 160,00
FachoberschuleC03 / Berufl. Kenntnisse/FHR (HBFS) (BK/FHR 2j; VZ) 19,00 55,00
FachoberschuleC05 / Fachoberschule Kl. 11 (BK/FHR 1j; TZ) 16,00 17,00
FachoberschuleC06 / Fachoberschule Kl. 12S (BK/FHR 1j; VZ) 19,00 20,00
FachoberschuleC07 / Fachoberschule Kl. 12B (BK/FHR 2j; TZ) 16,00 17,00
FachoberschuleC08 / Fachoberschule Kl. 12B (BK/FHR 1j; VZ) 19,00 20,00
FachoberschuleC13 / Berufsabschluss/FHR  (FHR 1j;VZ) 19,00 20,00
Berufsl. Gym. D01 / Berufsabschluss/Allg. Hochschulreife (mit Berufspraktikum) (BAB/AHR 4j; VZ)19,00 55,00
Berufsl. Gym. D02 / Berufl. Kenntnisse/Allg. Hochschulreife (BK/AHR 3j;VZ) 19,00 55,00
FachoberschuleD05 / AHR (gem. § 2 Abs. 3 Anlage D) FOS Kl. 13 (VZ) (AHR 1j;VZ) 19,00 20,00
Fachschule E01 / Fachschule VZ (BW 2j; VZ) 19,00 20,00
Fachschule E02 / Fachschule TZ (BW 4j; TZ) 16,00 17,00
Fachschule E03 / Fachschule (verkürzt) VZ (BW 1j; VZ) 19,00 20,00
Fachschule E05 / Fachschule für Sozialwesen (mit Berufspraktikum) (BAB/FT 3j; VZ)19,00 20,00
Fachschule E13 / Fachschule TZ (BW 3j; TZ) 16,00 17,00
+
Sockelbetrag
+
Anlage 1 zu Anfrage AN/0321/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5302 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/6 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2022 
 0524/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.03.2022 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0321/2022 Schulbudget für die Selbstverwaltung 
Die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU-Fraktion und VOLT Fraktion bitten die Verwaltung um 
die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 
 
1. Wie setzt sich das Schulbudget für Kölner Schulen zusammen?  
 
2. Gibt es dabei Unterschiede zwischen den Schulformen? Wenn ja, welchen Kriterien folgen 
diese?  
 
3. Schlägt sich der Sozialfaktor bei den in Standorttypen eingeteilten Schulen in den Budgets 
nieder? Wenn ja, in welcher Weise?  
 
4. Liegt Köln bei den Schulbudgets eher an der unteren oder an der oberen Grenze im Vergleich 
zu anderen Kommunen? Wie groß ist der Unterschied zu den niedrigsten und höchsten Pau-
schalen anderer Städte?  
 
5. Ist es richtig, dass die Verwaltung die Gelder immer pro Quartal auf das Schulgiro auszahlt, 
aber die 4. Rate gegen Ende des Jahres häufig aus haushaltspolitischen Gründen nicht mehr 
ausgezahlt wird? Wenn ja, wie häufig kommt das vor und werden dabei Unterschiede nach 
Schulformen gemacht? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Wie setzt sich das Schulbudget für Kölner Schulen zusammen? 
 
Die Schulen erhalten ein, hauptsächlich auf den zur Oktoberstatistik gemeldeten Schülerzah-
len basierendes, jährliches Budget. Zu den Pro-Kopf-Ansätzen werden Zuschläge für Förder-
schwerpunkte sowie ein Zuschlag für im Leistungsbezug stehende Kinder, Pauschalen (z.B. 
Sockelbetrag, Ganztagsschule) und Sonderzuschläge (z.B. Bibliothek, zweites Sekretariat) 
angerechnet. (siehe Anlage 1) 
 
2. Gibt es dabei Unterschiede zwischen den Schulformen? Wenn ja, welchen Kriterien 
folgen diese? 
 
Die Pro -Kopf-Ansätze variieren je nach Schulform und die Berufskollegs werden nach Bil-

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dungsgängen aufgeteilt.  
Aufteilung der seinerzeit festgestellten Ausgaben nach Schulform dividiert durch die Anzahl 
der Schüler*innen. 
 
3. Schlägt sich der Sozialfaktor bei den in Standorttypen eingeteilten Schulen in den Bud-
gets nieder? Wenn ja, in welcher Weise? 
 
Es gibt keine nach Standorttypen eingeteilte Schulen.  
Der soziale Aspekt wird bei den Betriebsmitteln durch den Zuschlag von 5,90€ je Schüler*in 
berücksichtigt, von der/dem der Schule bekannt ist, dass Leistungen nach dem Sozialgesetz-
buch (Vorlage von Leistungsbescheiden) bezogen werden.  
Die Abfrage über die Anzahl der im Leistungsbezug stehen Schüler*innen bei den Schulen er-
folgt im Mai eines Jahres über die Schulsachbearbeitungen und wird bei der Berechnung des 
Jahresanspruches zum 30.06. berücksichtigt.  
Bei den Schulbetriebsmitteln wird hierfür der Begriff „LFG-Schüler“ verwendet. Dies bedeutet, 
dass für Schüler*innen aufgrund der Vorlage eines Leistungsbescheides eine Befreiung vom 
Eigenanteil bei der Beschaffung der Schulbücher nach des  § 96 Abs. 5   Schulgesetz 
(SchulG) Lernmittelfreiheit erteilt wurde. 
 
4. Liegt Köln bei den Schulbudgets eher an der unteren oder an der oberen Grenze im 
Vergleich zu anderen Kommunen? Wie groß ist der Unterschied zu den niedrigsten und 
höchsten Pauschalen anderer Städte? 
 
Es liegen keine gesicherten Daten anderer Kommunen vor, aus welchen sich die Höhe des 
Schulbudgets und deren Berechnung ergeben. Bisher erfolgte kein Informationsaustausch 
dahingehend welcher Berechnungsansatz angewandt wird. Die Schulbetriebsmittel der Kölner 
Schulen setzen sich aus einem Pro-Kopf-Ansatz und Pauschalen zusammen. 
 
5. Ist es richtig, dass die Verwaltung die Gelder immer pro Quartal auf das Schulgiro auszahlt, 
aber die 4. Rate gegen Ende des Jahres häufig aus haushaltspolitischen Gründen nicht mehr 
ausgezahlt wird? Wenn ja, wie häufig kommt das vor und werden dabei Unterschiede nach Schul-
formen gemacht? 
 
Die Schulbetriebsmittel werden unterjährig sukzessive auf die in eigener Verantwortung ge-
führten Schulgirokonten ausgezahlt. Die Auszahlung des Budgets erfolgt anhand von Ab-
schlagszahlungen zum 15.01 und 30.03. mit jeweils 20%, basierend auf den Werten des Vor-
jahresbudgets.  
Zum 30.06. liegen die aktuellen Schülerzahlen der Oktoberstatistik vor und es erfolgt die Be-

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rechnung des tatsächlichen Anspruches für das laufende Jahr. Unter Berücksichtigung von 
Über-/ Restzahlungen aus den Abschlagszahlungen werden weitere 40% ausgezahlt. Die letz-
te Abschlagszahlung in Höhe von 20% erfolgt zum 30.09. eines Jahres. 
Die Auszahlung der 1. Abschlagszahlung zum 15.01. eines Jahres erfolgt an alle Schulen. Je-
de weitere Auszahlung ist abhängig von der Einreichung vollständiger und korrekter Jahres-
abschlussunterlagen des Schulgirokontos. Dies beinhaltet die Vorlage der Meldung Jahresab-
schluss an das Amt für Schulentwicklung, die Übersicht der Bestände der Unterkonten zum 
31.12., die Meldung bz w. die Fehl anzeige von Verbindlichkeiten sowie eine detaillierte und 
plausible Aufstellung über die Verwendung der Restmittel. Je nach Vollständigkeit sowie Rich-
tigkeit der eingereichten Informationen erfolgt die Auszahlung der weiteren Schulgiroraten 
zeitverzögert.  
Es werden keine Unterschiede nach Schulformen vorgenommen. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

28.03.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0524/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.03.2022
Erstellt
11.02.2022 13:30