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V/0482/2021

Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 08.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 22.06.2021, TOP 7.26

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0482_2021_Anlage 1_AR-Vorlage 07_2021 SWMS JA 2020 final

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V_0482_2021_Anlage 2_AR-Vorlage SWMS JA 2020

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Beschlussvorlage

4752 Zeichen

V/0482/2021 
V/0482/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen:  
 
1. Der Jahresabschluss der Stadt werke Münster GmbH zum 31.12.2020  in der vorliegenden, 
vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund, 
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierten Fassung, wird von der Stadt 
Münster als alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. (Anlage 2) 
 
2. Aus dem Jahresüberschuss von 11.280 T€ verbleibt nach Anrechnung der bereits im Dezem-
ber 2020 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von 6.500  T€ ein Betrag von 4.780  T€, der 
auf Vorschlag der Geschäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. 
 
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen. 
 
4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster Gmb H wird für das Geschäftsjahr 
2020 Entlastung erteilt. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500 T€ erfolgte bereits im Dezember 2020. 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
15.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0482/2021 
Begründung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Gemäß 
§ 12 des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Beschlussfassung 
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlas-
tung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH schließt das Geschäftsjahr 20 20 mit einer Bilanzsumme von 
519.919 T€ (VJ: 537.687 T€) bei einem Jahresüberschuss von 11.280 T€ (VJ: 10.334 T€) ab. Ge-
genüber dem Wirtschaftsplan wurde der geplante Jahresüberschuss i.H.v. 8.132  T€ um 39,5 % über-
troffen. Die Ertrags- und Aufwandslage der Stadtwerke Münster GmbH zeigt im Geschäftsjahr 2020 in 
fast allen Posten der Gewinn - und Verlustrechnung große Unterschiede im Vergleich zu 2019 , die 
größtenteils als Auswirkungen aus der Übertragung der Versorgungsnetze zum 01.01.2020 auf die 
große Netzgesellschaft, die Stadtnetze Münster GmbH (vormals münsterNETZ GmbH) , zu erklären 
sind. Im Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 2) wird auf die Reduzierung 
von Erträgen und Aufwendungen und ein damit einhergehendes negatives Betriebsergebnis i.H.v.   
-11.791 T€ (VJ: +10.484  T€) zugunsten deutlich erhöhte r Finanzerträge - besonders aufgrund des 
Ergebnisabführungsvertrages mit der Stadtnetze Münster GmbH (25.034  T€; VJ: 8.581  T€) - detail-
liert eingegangen. Die Corona-bedingten Erlösrückgänge konnten insbesondere im stark betroffenen 
Verkehrsbereich durch Mittel des ÖPNV-Rettungsschirms kompensiert werden. 
 
Die Vorabgewinnausschüttung an die Stadt Münster in Höhe von 6 .500 T€ erfolgte bereits im De-
zember 20 20. Der übrige Jahresüberschuss soll i.H.v. 4.780 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt 
werden. Die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Dortmund,  hat der Stadt-
werke Münster GmbH den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  Die öffentliche Zweckset-
zung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung NRW wurde in allen Fällen erfüllt. 
 
Ausführliche Informationen sind dem Jahresabschluss 20 20 (Anlage 2) und der Aufsichtsratsvorla-
ge 07/2021 (Anlage 1) zu entnehmen, die der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH in seiner 
Sitzung am 18.06.2021 beraten wird. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & 
Co. KG, Dortmund, haben sich aus Sicht des  Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen 
oder zusätzliche Hinweise zum Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH ergeben. Nach 
Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jah-
resabschlussberichtes ers cheint der Jahresabschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend 
nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadtwerke Münster GmbH zum 
Bilanzstichtag 31.12.2020. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 07/2021 zum Jahresabschluss 2020 
Anlage 2: Jahresabschluss und Lagebericht 2020  
Anlage A

Anlage A

1956 Zeichen

Anlage A zur V/0482/2021 
Kurzüberblick 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster.  
Gemäß § 12 f-g des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung u. a. die Be-
schlussfassung über 
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses 
- die Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates. 
 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der 
Stadtwerke Münster GmbH ist ein Beschluss des Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften,  
Finanzen und Wirtschaft notwendig. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich innerhalb 
der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbe-
trieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteili-
gung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonsti-
gen Unternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu för-
dern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen so-
wie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar 
dienen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Die Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 6.500 T€ erfolgte bereits im Dezember 2020. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A:

V_0482_2021_Anlage 1_AR-Vorlage 07_2021 SWMS JA 2020 final

6068 Zeichen

Seite 1 
Münster, 31.05.2021 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 07/2021
 
 
Betreff 
Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
Herr Sebastian Jurczyk 
 
 
Anlage  
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers mit Bestätigungsvermerk, 
darin als Anlagen enthalten: 
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020, bestehend aus: 
- Bilanz  
- Gewinn- und Verlustrechnung  
- Anhang sowie  
- Lagebericht 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung werden folgende Beschlüsse zur Annahme empfohlen: 
 
1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12. 2020 in der vor-
liegenden, vom Abschlussprüfer BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH 
& Co. KG, Dortmund , mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testier-
ten Fassung, wird von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadt-
werke Münster festgestellt. 
 
2. Aus dem Jahres überschuss von 11.280.000,00 EUR verbleibt nach Anrechnung 
der bereits im Dezember 2020 geleisteten Vorabgewinnausschüttung von  
6.500.000 EUR ein Betrag von 4.780.000,00 EUR, der auf Vorschlag der Ge-
schäftsführung in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. 
 
3. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.

Seite 2 
4. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH werden für das 
Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. 
 
 
Begründung  
Mit einem Jahresüberschuss von 11,3 Mio. EUR übertrifft das Ergebnis des Geschäfts-
jahres 2020 das geplante Ergebnis von 8,1 Mio. EUR. Das operative Ergebnis liegt er-
freulicherweise trotz der wirtschaftlichen Effekte durch die Corona-Krise über den Erwar-
tungen. Hintergrund dafür sind zum einen der Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV, den 
Bund und Land NRW im Herbst 2020 zur Verfügung gestellt haben, zum anderen aber 
insbesondere auch bereits f rühzeitig im Mai 2020 ergriffene Gegensteuerungsmaßnah-
men des Stadtwerk e-Managements. Dabei wurde ein Budgetvolu men in Höhe von ca. 
5 Mio. € durch die Stadtwerke Münster und die Stadtnetze Münster proaktiv eingespart, 
um sowohl das Ergebnis als auch die Ausschüttung an die Stadt Münster gegen die ab-
sehbaren wirtschaftlich en Corona -Belastungen abzusichern. Die Einsparmaßnahmen 
wurden im Jahresverlauf eng controlled und erfolgreich umgesetzt. Ergänzt um die Er-
träge aus der Veräußerung von Grundstücken bildete es die Grundlage für dieses insge-
samt gute Jahresergebnis. 
  
Im Kerngeschäft konnte vor allem im Energievertrieb durch höhere Lieferungen an Ge-
werbekunden innerhalb des eigenen Netzgebiets sowie durch eine Absatzsteigerung bei 
den Ökostromprodukten Mengenrückgängen in anderen Segmenten entgegengewirkt 
werden. Im Wasservertrieb wurden die geplanten Mengen und Erlöse leicht übertroffen.  
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage blieb hinter der für das Geschäftsjahr 2020 ange-
setzten Planmenge deutlich zurück. Dies ist vor allem auf einen Generatorschaden an der 
Gasturbine zurückzuführen, die dadurch zeitweise nicht zur Produktion bereitstand.  Die 
Zahl der Fahrgäste reduzierte sich durch die Corona-Pandemie deutlich, so dass sich in 
2020 die seit Jahren positive Entwicklung im öffentlichen Personennahverkehr in Münster 
nicht fortsetzte. 
 
Das von der Stadtnetze Münster GmbH (vormals münsterNETZ GmbH) übernommene 
Ergebnis von 25,0 Mio. EUR lag deutlich über dem Ergebnis des Vorjahres von 8,6 Mio. 
EUR. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Ausgliederung des Teilbetriebs Versor-
gungsnetze von der Stadtwerke Münster GmbH auf die Stadtnetze Münster GmbH , die 
mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2020 vollzogen wurde. 
 
Weitere Erläuterungen der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Ein-
zelnen sowie der Geschäftsfelder finden sich  in dem beigefügten Lagebericht  (Anlage 
zum Prüfungsbericht).

Seite 3 
Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung 
Zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und zur Zweckerreichung nehmen wir ge-
mäß § 108 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für unsere wichtigsten Ge-
schäftsbereiche wie folgt Stellung:  
 
In der Strom- und Erdgasversorgung haben wir gemäß § 1 des Energiewirtschaftsgeset-
zes eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umwelt-
verträgliche Versorgung der Allgemeinheit anzustreben. Dieses Ziel wurde im Geschäfts-
jahr 2020 in allen Punkten erreicht. 
 
In der Wasserversorgung haben die Stadtwerke gemäß § 47 a Landeswassergesetz 
NRW eine dem Gemeinwohl entsprechende öffentliche Wasserversorgung sicherzustel-
len. Darüber hinaus haben die Stadtwerke als mit der Wasserversorgung verpflichtetes 
Unternehmen auf einen haushälterischen Umgang mit dem Wasser hingewirkt. Ebenfalls 
haben die St adtwerke gemäß § 1 der Trinkwasserver ordnung Wasser geliefert, das die 
menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von 
Wasser ergeben können, schützt. 
 
Im Verkehrsbereich haben die Stadtwerke Münster im Auftrag der Stadt Münster als Auf-
gabenträger des öffentlichen Nahverkehrs jederzeit sichere, effiziente und hochwertige 
Verkehrsleistungen angeboten. Die Vorgaben der Stadt Münster nach dem aktuellen Nah-
verkehrsplan wurden jederzeit erfüllt. 
 
Die Stadtwerke Münster haben auch im Geschäftsjahr 2020 entsprechend ihrer Satzung 
die Kunden und die Bevölkerung beraten mit dem Ziel, den Verbrauch von Energie und 
Wasser zu reduzieren. Ebenfalls ist die Bereitschaft zum Einsatz regenerativer Energie-
träger durch das Unternehmen gefördert worden. 
 
Die öffentliche Zwecksetzung der Stadtwerke Münster GmbH gemäß Gemeindeordnung 
NRW wurde in allen Fällen erfüllt. 
 
Der Jahresabschluss 2020 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 sind von 
der BKP Dr. Bergmann Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft, Dortmund, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der 
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Sebastian Jurczyk                    gez. Frank Gäfgen

V_0482_2021_Anlage 2_AR-Vorlage SWMS JA 2020

149975 Zeichen

Stadtwerke Münster 
Stadtwerke Münster GmbH, 
Münster 
Jahresabschluss und Lagebericht 
zum 31. Dezember 2020

Jahresabschluss und Lagebericht 
zum 31. Dezember 2020 
Bestätigungsvermerk 
Stadtwerke Münster GmbH 
Münster

Bilanz der Stadtwerke Münster GmbH 
zum 31.12.2020 
Aktivseite 
A. Anlagevermögen 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
2. Verteilungsanlagen 
3. Glasfaseranlagen 
4. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 
6. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
7. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 
III. Finanzanlagen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 
3. Beteiligungen 
4. Ausleihungen an Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 
5. Sonstige Ausleihungen 
B. Umlaufvermögen 
1. Vorräte 
1. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe 
2. Unfertige Leistungen 
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 
4. Emissionsrechte 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 
4. Forderungen gegen Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 
5. Sonstige Vermögensgegenstände 
III. Kassenbestand, 
Guthaben bei Kreditinstituten 
C. Rechnungsabgrenzungsposten 
Stand Stand 
31.12.2020 31.12.2019 
EUR TEUR 
4.508.791,00 5.241 
40.295.986,39 65.386 
3.207.489,00 168.496 
11.292.333,00 2.885 
38.077.860,00 52.033 
7.158.377,00 6.903 
8.457.071,43 14.277 
11.540.244,75 27.634 
120.029.361,57 337.614 
193.086.400,05 33.839 
60.038.172,00 7.273 
8.573.786,54 8.103 
4.540.256,85 5.031 
1.193.447,65 1.491 
267.432.063,09 55.737 
391.970.215,66 398.592 
6.829.608,09 8.782 
1.351.720,79 3.653 
95.950,05 4.074 
1.720.507,89 96 
9.997.786,82 16.605 
46.555.791,28 51.728 
1.781.300,98 7.863 
29.571.722,95 2.231 
3.219.656,26 2.578 
12.414.496,08 14.040 
93.542.967,55 78.440 
24.004.629,51 43.697 
127.545.383,88 138.742 
403.843,04 353 
519.919.442,58 537.687 
Passivseite Stand Stand 
31.12.2020 31.12.2019 
EUR TEUR 
A. Eigenkapital 
1. Gezeichnetes Kapital 51.200.000,00 51.200 
II. Kapitalrücklage 107 .125.325,40 106.828 
III. Gewinnrücklagen 
Andere Gewinnrücklagen 75.198.657,02 70.419 
IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0 
233.523.982,42 228.447 
B. Empfangene Ertragszuschüsse 0,00 1.460 
C. RückstellunQen 
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 45.585.900,00 51.642 
2. Steuerrückstellungen 10.067.350,95 13.397 
3. Sonstige Rückstellungen 35.417.089,20 40.604 
91.070.340, 15 105.643 
D. Verbindlichkeiten 
1. Genussscheinkapital 1.550.000,00 1.613 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 107.162.097,43 102.494 
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 46.550,00 1.830 
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.886.413,98 44.247 
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.275.016,80 613 
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 34.352.294,26 66 
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.507.566,44 8.413 
8. Sonstige Verbindlichkeiten 14.778.201,97 14.514 
Davon aus Steuern 4.227.560,46 € 
(i. Vj. 6.333.793,76 €) 
Davon im Rahmen der 
sozialen Sicherheit 0,00 € 
(i. Vj. 0,00€) 
193.558.140,88 173.790 
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.766.979,13 28.347 
519.919.442,58 537.687

Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2020 (01.01.-31.12.) 
Brutto-Umsatzerlöse 
Strom-und Energiesteuern 
1. Umsatzerlöse 
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 
4. Sonstige betriebliche Erträge 
5. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und 
für bezogene Waren 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
6. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 
und für Unterstützung 
Davon für Altersversorgung 6.017.314,39 € 
(i. Vj. 6.602.732,03 €) 
7. Abschreibungen 
auf immaterielle Vermögensgegenstände des 
Anlagevermögens und Sachanlagen 
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
a) Konzessionsabgaben 
b) übrige betriebliche Aufwendungen 
9. Erträge aus Beteiligungen 
Davon aus verbundenen Unternehmen 
(i. Vj. 
10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 
11. Erträge aus anderen Wertpapieren 
3.470.000,00 € 
2.722.500,00 €) 
und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Davon aus verbundenen Unternehmen 1.549.282,56 € 
i. V. 64.663,54 € 
13. Abschreibungen auf Finanzanlagen 
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Davon an verbundene Unternehmen 
i.V. 
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
16. Ergebnis nach Steuern 
17. Sonstige Steuern 
18.Jahresüberschuss 
19. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 
20. Vorabgewinnausschüttung 
21. Bilanzgewinn 
2.938,76€ 
3.764,63 € 
-~- 1---- Frank e 
2020 
EUR 
559.245.811,44 
-34.504.160, 78 
524.741.650,66 
-3.814.250,93 
436.827,83 
16.454.995,06 
263.837.339, 14 
168.424.857,23 
432.262.196,37 
43.881.919,58 
14.514.051,95 
58.395.971,53 
17.548.590,43 
5.700.655,04 
34.944.258,00 
40.644.913,04 
4.441. 783,57 
25.033. 784,53 
66.579,91 
1.692.764,92 
296.730,00 
3.959.184,73 
3.908.009,08 
12.038.540,37 
758.540,37 
11.280.000,00 
4.780.000,00 
6.500.000,00 
0,00 
2019 
EUR 
612.373.258,55 
-35. 721.024,82 
576.652.233, 73 
-2. 700.220,42 
9.295.069,91 
27 .902.317,84 
261.340.251,25 
182.404.845, 77 
443.745.097,02 
58.938.383,65 
18.175.133,96 
77.113.517,61 
28.064.840,08 
17.541.989,49 
32. 763. 722,53 
50.305.712,02 
3.842.004,63 
8.580.907,98 
138.545,76 
168.880,21 
296.730,00 
4.973.991,24 
7.610.207,06 
11. 769.644,61 
1.435.644,61 
10.334.000,00 
3.834.000,00 
6.500.000,00 
0,00

Anhang der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2020 (01.01. -31.12.) 
Handelsregister B des Amtsgerichts Münster, Handelsregisternummer HRB 343 
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung 
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung des Handelsgesetzbuches, des 
GmbH-Gesetzes sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. 
Die Bilanz und die Gewinn-und Verlustrechnung der Stadtwerke Münster GmbH (Stadt­
werke Münster), Münster, wurden nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vor­
schriften gegliedert. Unter Berücksichtigung der aus der Art des Betriebs folgenden Beson­
derheiten wurde die Darstellung der Sachanlagen in der Bilanz (§ 265 Abs. 5 HGB) um die 
Posten 
-Verteilungsanlagen 
-Glasfaseranlagen 
-Fahrzeuge für Personenverkehr, 
die Darstellung der Vorräte um den Posten 
-Emissionsrechte, 
die Darstellung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um den Posten 
-Forderungen gegen den Gesellschafter 
und die Darstellung der Verbindlichkeiten um den Posten 
-Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 
erweitert. 
Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 
Durch die Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze von der Stadtwerke Münster 
auf die Stadtnetze Münster GmbH (Stadtnetze Münster, vormals: münsterNETZ GmbH), 
Münster, zum 01.01.2020 ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresbeträgen im Jahresab­
schluss eingeschränkt.

II. Erläuterungen zu Posten von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Stadtnetze Münster ist durch einen Beherrschungs-und Ergebnisabführungsvertrag 
(Teilbeherrschungsvertrag für den regulierten Bereich) mit der Stadtwerke Münster organ­
schaftlich verbunden. Die Strom-, Gas-, Wärme-und Wasserversorgungsnetze waren in 
der Vergangenheit an die Stadtnetze verpachtet. Mit Vertrag vom 26. Juni 2020 wurde der 
Teilbetrieb Versorgungsnetze von der Stadtwerke Münster auf die Stadtnetze ausgeglie­
dert. Die Ausgliederung erfolgte mit wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. Januar 2020. 
Zwischen den Gesellschaften bestehen Dienstleistungsverträge zu Planung, Bau, Betrieb 
und Instandhaltung der bei den Stadtwerken Münster angesiedelten Bereiche Breitband 
und Straßenbeleuchtung sowie zu verschiedenen, insbesondere kaufmännischen Dienst­
leistungen. 
Das Ergebnis der Stadtnetze Münster zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,0 Mio. 
EUR (Vorjahr: 8,6 Mio. EUR) wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags 
von der Stadtwerke Münster übernommen. 
1. Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden 
Soweit Ansatzwahlrechte ausgeübt wurden, sind diese bei den Angaben zu Posten der 
Bilanz erläutert. 
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen 
sind zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten bewertet worden. 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten die direkt zurechenbaren 
Einzelkosten sowie Lagergemeinkosten. Der durchschnittliche Lagergemeinkostenzu­
schlag betrug 26,5 % auf Lagermaterialentnahmen. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die 
Herstellungskosten eingegangen. Erhaltene Zuschüsse sind von den Anschaffungs-und 
Herstellungskosten abgesetzt worden. 
Bei den planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich die betriebsgewöhnlichen 
Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Zugänge werden seit dem Geschäftsjahr 2011 linear 
(zuvor degressiv) abgeschrieben. 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen bei: 
1 mmateriellen Vermögensgegenständen 
Grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich 
der Bauten auf fremden Grundstücken 
Verteilungsanlagen 
Glasfaseranlagen 
Technischen Anlagen und Maschinen 
Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
3 - 7 Jahre 
7 -50 Jahre 
20 -55 Jahre 
5 -20 Jahre 
5 -22 Jahre 
5 -14 Jahre 
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden unmittelbar als 
Aufwand gebucht. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwi­
schen 251 EUR und 800 EUR werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Von den Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihungen, soweit es sich um unver­
zinsliche oder niedrigverzinsliche Darlehen handelt, zum Nennwert bewertet. Die übri­
gen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Wertbe­
richtigungen ausgewiesen. Soweit die Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanz­
stichtag nicht mehr bestehen, ist entsprechend § 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben wor­
den. 
Zum 28. Dezember 2017 wurde der Bürgerwindpark Löningen GmbH, Löningen, ein 
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 10.182 TEUR gewährt. Dieses wird unter Auslei­
hungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. Der Restwert des Darlehens nach 
planmäßiger Tilgung beträgt zum 31. Dezember 2020 5.818 TEUR. 
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze wurde der 
Stadtnetze zum 1. Januar 2020 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 54.220 TEUR 
gewährt. Dieses wird unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. 
Der Darlehensstand beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert 54.220 TEUR. 
Die Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe sind unter Berücksichtigung von Abschreibungen 
gemäß§ 253 Abs. 4 HGB zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten 
oder zum niedrigeren Börsen-oder Marktpreis am Abschlussstichtag bewertet. 
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten (Einzelkosten und angemes­
sene Teile der Gemeinkosten) bewertet. Die unter den Waren ausgewiesenen Wasser­
vorräte werden zu Anschaffungskosten bewertet. 
Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteilten Emissionsrechte nach § 9 TEHG 
(Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) i. V. m. § 8 TEHG i. V. m. § 7 ZuG 2012 (Zu­
teilungsgesetz) sind mit dem Wert von EUR 1 ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte 
werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Markt­
wert) zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die nicht abgerechneten Aufträge an Dritte (un­
fertige Leistungen) in Höhe von 1.352 TEUR (im Vorjahr 3.653 TEUR) werden unter den 
Vorräten bilanziert. 
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert 
oder -soweit erforderlich -unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos 
bewertet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsun­
ternehmen von insgesamt 4,1 Mio. EUR (Vorjahr 40,2 Mio. EUR) wurden mit den jewei­
ligen Forderungen verrechnet. 
Die bis einschließlich 2002 empfangenen Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse 
Netz) wurden auf den Altbestand mit 5 % des Ursprungswerts aufgelöst. Im 20. Jahr 
nach Zugang wurde der Abgang unterstellt und der verbliebene Ursprungswert vollstän­
dig aufgelöst. Die Zugänge wurden ab dem 1. Januar 2003 direkt gegen die Positionen 
des Anlagevermögens verrechnet und wirkten sich entsprechend den dort geltenden 
Nutzungsdauern abschreibungsmindernd aus. Der Sonderposten (in Höhe von 1,5 Mio. 
EUR) bzw. die geminderten Anschaffungskosten der betreffenden Anlagen wurden zum 
01.01.2020 infolge der Ausgliederung an die Stadtnetze übertragen.

Für Anschlüsse an die der Regulierung nach Energiewirtschaftsrecht unterliegenden 
Netze der Strom-und Gasversorgung von den Anschlussnehmern an den Netzbetreiber 
gezahlte Ertragszuschüsse, wurden vom Netzbetreiber im Rahmen des vor der Ausglie­
derung der Versorgungsnetze bestehenden Pachtvertrags an die Stadtwerke Münster 
GmbH als Netzeigentümer weitergeleitet. Die Beträge wurden nach den Regelungen des 
Energiewirtschaftsrechts ab 2007 als Pachtvorauszahlungen betrachtet und in einen 
passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt, der über 20 Jahre aufgelöst wurde. 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 25,3 Mio. EUR wurde zum 
01.01.2020 im Zuge der Ausgliederung an die Stadtnetze übertragen und dort infolge 
der Konfusion von aktivem und passivem Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ver­
sicherungsmathematischen Verfahren der "projected unit credit method" (Methode der 
laufenden Einmaiprämie) ermittelt. Diese Methode geht davon aus, dass in jedem 
Dienstjahr ein zusätzlicher Teil des endgültigen Leistungsanspruchs erarbeitet wird, und 
bewertet jeden dieser Leistungsbausteine separat, um so die endgültige Verpflichtung 
aufzubauen. Als Rechnungszins wurde gemäß § 253 Abs. 2 HGB in Verbindung mit der 
Rückstellungsabzinsungsverordnung der für Ende Dezember 2020 veröffentlichte Wert 
der Bundesbank in Höhe von 2,30 % einbezogen und somit das Wahlrecht zur Abzin­
sung über eine Laufzeit von 15 Jahren genutzt. Als Rechnungsgrundlage dienten die 
Richttafeln 2018 G von Dr. K. Heubeck. 
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde eine Rentendynamik von 2,00 % 
p. a. in die versicherungsmathematischen Berechnungen einbezogen. 
Bei der Rückstellung für Deputatverpflichtungen wurden Kostensteigerungen von 2,50 % 
p. a. berücksichtigt sowie Fluktuationen von 2,00 % p. a. bei einem Alter von bis zu 
30 Jahren bzw. 1,00 % bei einem Alter von bis zu 40 Jahren. 
Der Rückstellung für Altersteilzeit liegt ein Rechnungszins von 1,60 % sowie ein Anwart­
schaftstrend von 2,00 % p. a. zu Grunde. 
Die Rückstellung zur Abdeckung der aus einer möglichen Unterdeckung der Kommuna­
len Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, (KVW) resultierenden Verpflichtun­
gen wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezem­
ber 2020 (Rechnungszins 2,30 %, Gehaltstrend 1,50 % p. a., Rententrend 1,00 % p. a.) 
bewertet. Unter Berücksichtigung der durchschnittlich noch zu leistenden Arbeitszeiten 
bis zum Eintritt der Verpflichtung wird die Rückstellung anteilig dotiert. Zum Stichtag 
31. Dezember 2020 betrug der Umlagesatz 4,5 % zuzüglich eines Sanierungsgeldes in 
Höhe von 3,25 %. Umlagesatz und Sanierungsgeld werden von der Gesellschaft allein 
getragen. Die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter für das Jahr 2020 
beträgt 46,8 Mio. EUR (Vorjahr: 54, 1 Mio. EUR). Zur Abdeckung der aus einer mögli­
chen Unterdeckung der KVW folgenden Verpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2020 
ein Wert von 74.785 TEUR ermittelt. Aus der stetigen anteiligen Dotierung besteht zum 
Stichtag eine Rückstellung von 35.279 TEUR. Die verbleibende Unterdeckung beträgt 
39.506 TEUR. Es ist vorgesehen, diese Deckungslücke weiterhin durch ratierliche 
Zuführungen in den kommenden Jahren systematisch zu schließen. 
Bei den übrigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und grund­
sätzlich mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 
Zur Sicherung von Bankdarlehen werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt, die 
mit den Schuldposten zu handelsrechtlichen Bewertungseinheiten zusammengefasst 
werden. 
Die Energiebeschaffungs-und Energieabsatzverträge (Strom und Gas) werden in An­
wendung des IDW RS ÖFA 3 abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung zu Ver­
tragsportfolien zusammengefasst. 
Es besteht ein angemessenes energiewirtschaftliches Steuerungssystem, aus dem die 
gebildeten Vertragsportfolien nach der Homogenität der Risiken abgeleitet wurden. 
Daran orientiert sich der Aufbau der Mengen-, Preis-und Ergebnisplanung der Portfo­
lien. Die konkreten Beschaffungs-und Vermarktungsprozesse sowie deren Überwa­
chung setzen die Vorgaben des Steuerungssystems um. 
Die durch den Abschluss von Verträgen mit Kunden zu liefernden Mengen an Strom 
oder Gas werden durch das Portfoliomanagement je Kundenvertrag einzeln (back -to 
-back) oder zusammengefasst beschafft. Ebenso werden vom Portfoliomanagement 
die für die Energieerzeugung in der Gas-und-Dampfturbinen-Anlage (GuD-Anlage) und 
den weiteren Erzeugungseinheiten (Blockheizkraftwerke, BHKW) benötigten Mengen 
Gas beschafft sowie der erzeugte Strom vermarktet. Das Portfoliomanagement struktu­
riert die Beschaffung und den Absatz der Energiemengen Strom oder Gas jeweils 
getrennt in Bücher, das Vertriebsbuch, das Erzeugungsbuch und das Hedgebuch sowie 
den darin geführten Portfolien. 
Das implementierte Risikomanagementsystem erfasst die aggregierten Positionen im 
Hedgebuch auf Basis von vorgegebenen Risikolimiten, die ebenso wie die zur Ange­
botskalkulation und zur Bewertung verwendeten Preiskurven täglich durch das Risi­
kocontrolling überwacht werden. 
Die implementierte Deckungsbeitragsrechnung erfasst jedes gebildete Vertragsportfolio. 
Dabei werden interne Geschäfte zwischen den Vertragsportfolien zu marktüblichen 
Bedingungen abgeschlossen und in die jeweilige Deckungsbeitragsrechnung einbezo­
gen. Zurechenbare Gemeinkosten werden angemessen berücksichtigt. 
Die Bewertungszeiträume bestehen aufgrund der rollierenden Durchführung der Siche­
rungstransaktionen für einen unbegrenzten Zeitraum. Aktuell sind Zeiträume bis zum 
Lieferjahr 2023 betroffen. 
Bei einem negativen Deckungsbeitrag eines Vertragsportfolios wird eine Drohverlust­
rückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag wurden entsprechend Drohverlustrückstellun­
gen von insgesamt 4,6 Mio. EUR gebildet. 
Latente Steuern werden für zeitliche, sich in Zukunft voraussichtlich umkehrende Diffe­
renzen zwischen den handels-und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet (§ 27 4 
HGB). Im Rahmen des Organschaftsverhältnisses mit der Stadtnetze Münster (Organ­
gesellschaft) werden diese einheitlich bei den Stadtwerken Münster ermittelt. Das Wahl­
recht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird nicht ausgeübt.

2. Angaben zu Posten der Bilanz 
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage gezeigt. Im Zusammenhang 
mit der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze auf die Stadtnetze wurden 
wesentliche Teile des Anlagevermögens auf die Stadtnetze übertragen. Die Ausgliede­
rung umfasste insbesondere Sachanlagen in Höhe von 215,8 Mio.€ (davon Verteilungs­
anlagen in Höhe von 165, 7 Mio. EUR). 
Die auf die Vermögensgegenstände der stromerzeugenden Bestandteile der GuD-An­
lage Standort HKW Hafen im Jahr 2013 vorgenommene außerplanmäßige Abschrei­
bung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 13,9 Mio. EUR wurde beibehalten. 
Die Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze erfolgte gegen Gewährung von 
Gesellschaftsrechten und Gesellschafterdarlehen. Durch die Gewährung von Gesell­
schaftsrechten erhöht sich der Bilanzansatz der Beteiligung an den Stadtnetzen in Höhe 
von 159,2 Mio. EUR. Weiterhin erhöhen sich die Finanzanlagen durch den Erwerb von 
Anteilen an der Stadtteilauto CarSharing Münster GmbH um 802 TEUR. 
Auf die Beteiligung an der Westfälische Landeseisenbahn GmbH, Lippstadt, (WLE), 
wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 297 TEUR nach § 253 Abs. 3 
Satz 5 HGB vorgenommen. Der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, (FMO), 
erhielt aufgrund eines von dessen Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzie­
rungskonzepts im Dezember 2015 ein Darlehen in Höhe von 5.890 TEUR. Das Finan­
zierungskonzept wurde von allen Gesellschaftern beschlussgerecht umgesetzt. Das 
Darlehen weist vertraglich vereinbarte, marktgerechte Zins-und Tilgungsregelungen auf 
und bis zur Corona-Pandemie zeigte sich eine positive Entwicklung des FMO. Die 
Corona-bedingten Unterstützungsmaßnahmen in Form von Eigenkapitalzuführungen 
zugunsten des FMO sichern die Werthaltigkeit des Darlehens in der aktuellen Lage. 
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen erhöhen sich durch das im Zuge der 
Ausgliederung an die Stadtnetze GmbH gewährte Gesellschafterdarlehen in Höhe von 
54.220 TEUR. 
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte 
Verbrauch der Kunden der Energie-und Wasserversorgung zwischen Ablese-und 
Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen saldiert wurde. 
Die Forderungen gegen den Gesellschafter enthalten hauptsächlich (abgegrenzte) Ener­
gie-und Wasserlieferungen, die mit Abschlagszahlungen verrechnet wurden. 
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Unter­
nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen im Wesentlichen (mit 
Überzahlungen verrechnete) Energie-und Wasserlieferungen, Kostenerstattungen und 
die Gewinnübernahme der Stadtnetze. Auch hier wurden die Forderungen und Verbind­
lichkeiten sofern zulässig zum Bilanzausweis zusammengefasst.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten als wesentliche Posten Forderungen 
aus der Erstattung von Strom-und Energiesteuern in Höhe von 7.051 TEUR und noch 
nicht abziehbare Vorsteuer in Höhe von 4.472 TEUR. 
Zur Absicherung von Bürgschaften wurden Festgelder in Höhe von 0,96 Mio. EUR ver­
pfändet. Diese sind daher entsprechend ihrer Fristigkeit unter den sonstigen Ausleihun­
gen (0,83 Mio. EUR) ausgewiesen. 
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 51.200.000 EUR. 
Der Kapitalrücklage sind aus Gesellschaftermitteln 297 TEUR zugeführt worden. 
Die Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 weist einen Jahresüber­
schuss von 11,3 Mio. EUR aus. Unter Anrechnung der bereits im Dezember 2020 ge­
leisteten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR und der Einstellung in die ande­
ren Gewinnrücklagen von 4,8 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0,0 Mio. EUR. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen im Wesentli­
chen die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen einschließlich KVW (35,3 Mio. EUR) 
und Rückstellungen für Deputatverpflichtungen (7,6 Mio. EUR). Der Unterschiedsbetrag 
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen 
Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre und dem Ansatz der Rückstellungen nach 
Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre beträgt 
14,3 Mio. EUR. Es steht genügend frei verfügbares Eigenkapital zur Ausschüttung zur 
Verfügung. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungs­
netze auf die Stadtnetze wurden Rückstellungen in zuordenbarer Höhe auf die Stadt­
netze übertragen. 
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Rückstellungen für Drohver­
luste und Altlastenverpflichtungen (10,9 Mio. EUR), die (mit Abschlagszahlungen sal­
dierte) Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebs (7,3 Mio. 
EUR), ungewisse Verbindlichkeiten (2, 1 Mio. EUR) und die ATZ-Rückstellung 
(1,3 Mio. EUR). Zur Absicherung der Ansprüche von Mitarbeitern aufgrund der Verein­
barung zur Altersteilzeit wurde eine Bürgschaft abgeschlossen. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern bestehen in Höhe von 
1.550 TEUR (im Vorjahr 1.613 TEUR). Die Genussrechte wurden zur Finanzierung von 
Photovoltaikanlagen ausgegeben. Das gezeichnete Kapital wird ab dem Tag der Ein­
zahlung in Abhängigkeit der Sonneneinstrahlung verzinst. Es handelt sich um folgende 
Projekte: 
Weicon in Münster, Inbetriebnahme 2010 
Deponie Coerde in Münster, Inbetriebnahme 201 0 
Summe 
50.000,00 EUR 
1.500.000,00 EUR 
1.550.000,00 EUR

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren insbesondere aus dem 
zur Finanzierung der Strategie 2020 aufgenommenen Schuldscheindarlehen 
(70,0 Mio. EUR). Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2020 60,0 Mio. EUR. 
Die Gesellschaft hat im Jahr 2013 ein Darlehen der Hamburger Sparkasse AG, 
Hamburg, in Höhe von nominal (5,9 Mio. EUR) aufgenommen. Dieses wurde zum Er­
werb der Photovoltaik-Freiflächenanlage in Hassendorf verwendet. Durch Übertragung 
der PV-Anlage ist das Darlehen abgesichert. Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2020 
3, 1 Mio. EUR. 
Im Jahr 2017 wurde ein Darlehen der Sparkasse Münsterland Ost, in Höhe von nominal 
6,8 Mio. EUR aufgenommen. Dieses wurde zum Bau von zwei Windkraftanlagen 
(Hiltrup-Raringheide und Loevelingloh) verwendet. Durch die Übertragung der Wind­
kraftanlagen ist das Darlehen abgesichert. Der Restbuchwert beträgt zum 31.12.2020 
5,6 Mio. EUR. 
Zur preislichen Absicherung von Dieselbezügen im Bereich ÖPNV wurden Swaps abge­
schlossen. 
Zur Zinsabsicherung von variabel verzinslichen Darlehen werden folgende Zinsswaps 
eingesetzt. Hierfür wurden Mikro-Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet. 
Nr. Produkt Laufzeit Betrag in TEUR Marktwert in TEUR 
1. Zinsswap 22.11.13 -22.11.22 5.000 -250 
2. Zinsswap 22.11.13 -22.11.24 3.000 -335 
3. Zinsswap 22.10.17 -22.10.27 2.550 -192 
4. Zinsswap 30.03.12 -30.12.26 5.300 -216 
5. Zinsswap 01.09.17 -30.06.37 6.800 -555 
Die Grundgeschäfte (Darlehen) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswaps) weisen 
neben der Betragsidentität auch die gleiche Laufzeit auf. Aufgrund der deckungsgleichen 
Beziehung konnte auf eine bilanzielle Risikovorsorge für die nach bankinternen 
Berechnungsmodellen errechneten negativen Zeitwerte von insgesamt 1.548 TEUR 
verzichtet werden. Es wurde die Einfrierungsmethode verwendet. 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen hauptsächlich auf 
Strom-Gas-und Wasserbezugsrechnungen in Höhe von 21.960 TEUR und EEG-Umla­
gen in Höhe von 4.165 TEUR an Übertragungsnetzbetreiber. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen im Wesentlichen 
Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen in Höhe von 
1.267 TEUR. Forderungen wurden sofern zulässig verrechnet.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentli­
chen aus Netzentgeltabrechnungen in Höhe von 29.552 TEUR und einem kurzfristigen 
Darlehen zur konzerninternen Liquiditätssteuerung in Höhe von 3.014 TEUR. Forderun­
gen wurden sofern zulässig verrechnet. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht, betreffen insbesondere IT-Dienstleistungen. 
Durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen in 
Höhe von 15.002 TEUR. Davon entfallen 2.232 TEUR auf eine Grundschuld zur Besi­
cherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie 12. 770 TEUR auf 
Sicherungsübereignungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Mit einer In­
anspruchnahme ist nicht zu rechnen.

Für Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten: 
31.12.2020 Bilanz bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Genussscheinkapital 1.550 150 750 650 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten 107.162 19.864 57.981 29.317 
Erhaltene Anzahlungen 47 47 
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 32.886 32.627 166 93 
Verbindlichkeiten gegenüber 
dem Gesellschafter 1.275 1.275 
Verbindlichkeiten gegenüber 
verbundenen Unternehmen 34.352 34.352 
Verbindlichkeiten gegenüber Unter-
nehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht 1.508 1.508 
Sonstige Verbindlichkeiten 14.778 14.557 221 
Summe 193.558 104.380 58.897 30.281 
31.12.2019 Bilanz bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre 
TEUR TEUR TEUR TEUR 
Genussscheinkapital 1.613 63 750 800 
Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten 102.494 5.993 49.480 47.021 
Erhaltene Anzahlungen 1.830 1.830 
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 44.247 43.929 192 125 
Verbindlichkeiten gegenüber 
dem Gesellschafter 613 613 
Verbindlichkeiten gegenüber 
verbundenen Unternehmen 67 67 
Verbindlichkeiten gegenüber Unter-
nehmen, mit denen ein Beteiligungs-
verhältnis besteht 8.413 8.413

Sonstige Verbindlichkeiten 14.514 14.514 
Summe 173. 791 75.422 50.422 47.946 
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Steuern (4,2 Mio. EUR; 
Vorjahr 6,3 Mio. EUR), Guthaben aus Jahresverbrauchsabrechnungen (5,0 Mio. EUR, 
Vorjahr 3,6 Mio. EUR), auf erhaltene und noch nicht abgerechnete Zuschüsse 
(3,7 Mio. EUR; Vorjahr 3,2 Mio. EUR), auf Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Label 
Grüner Strom (0,9 Mio. EUR; Vorjahr 0,6 Mio. EUR) und um Nachrangdarlehen aus einer 
Bürgerbeteiligung (0,2 Mio. EUR; Vorjahr 0,0 Mio. EUR). 
Von der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze waren 3,8 Mio. EUR Verbind­
lichkeiten umfasst (insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 2,6 
Mio. EUR und sonstige Verbindlichkeiten: 0,7 Mio. EUR). 
Der passivische Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Vorauszahlungen von 1 +1 
Versatel für Telekommunikationsmieten in Höhe von 0,9 Mio. EUR., Mietvorauszahlun­
gen der Stadt Münster in Höhe von 0,3 Mio. EUR, Vorauszahlungen für das goCARD­
Abo in Höhe von 0,4 Mio. EUR und für das Semesterticket in Höhe von 0,2 Mio. EUR.. 
Es besteht ein nicht bilanzierter Überhang der aktiven Steuerlatenzen, denen insbeson­
dere Bewertungsunterschiede bei den Finanzanlagen, bei den Rückstellungen für Pen­
sionen und ähnliche Verpflichtungen und den sonstigen Rückstellungen zugrunde lie­
gen. Diesen steht lediglich eine passive Steuerlatenz aus den Sonderposten mit Rück­
lageanteil und dem Sachanlagevermögen gegenüber. Bewertungsunterschiede der er­
tragsteuerlichen Organgesellschaft Stadtnetze Münster werden bei der Ermittlung ein­
bezogen. Der betriebsindividuelle Steuersatz beträgt 31,9 %. 
Steuerlatenzen SWMS per 31.12.2020 in TEUR 
Posten Buchwert-Ertrag-latente 
Latenzrechnung differen-steuer-Steuern zen satz 
Aktivlatenzen 
Sachanlagen (s.u. Passivlatenzen) 0 31,93 0 
Finanzanlagen 
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 3.001.579 31,93 958.404 
Beteiligungen an Personengesellschaften 8.365.144 15,83 1.324.202 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0 31,93 0 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 51.412.020 31,93 16.415.858 Verpflichtunqen 
Sonstige Rückstellungen 16.882.265 31,93 5.390.507 
Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten 335.800 31,93 107.221 
Rechnungsabgrenzungsposten 2.783.638 31,93 888.816 
Summe Aktivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 82.780.445 15,83/31,93 25.085.008 
Verlustvortrag, körperschaftsteuerlich 0 15,83 0

Verlustvortrag, gewerbesteuerlich 0 16,10 0 
Summe Aktivlatenzen aus Verlustvortrag 0 15,83/16,10 0 
Passivlatenzen 
Sachanlagen -8.052.223 31,93 -2.571.075 
Sonderposten mit Rücklageanteil -6.707.203 31,93 -2.141.610 
- Summe Passivlatenzen aus Buchwertdifferenzen 14.759.426 31,93 -4.712.685 
Saldo: 68.021.019 20.372.323

3. Angaben zu Posten der Gewinn-und Verlustrechnung 
Die Umsatzerlöse werden vermindert um die darin enthaltene Strom-und Erdgassteuer 
ausgewiesen. Sie betragen im Berichtsjahr 524.742 TEUR. Davon entfallen (unter Berück­
sichtigung von Installationsleistungen und sonstigen Nebengeschäften der Sparten) 
291.170 TEUR auf die Stromversorgung, 91.868 TEUR auf die Gasversorgung, 
37.782 TEUR auf die Wasserversorgung, 36.179 TEUR auf die Fernwärmeversorgung, 
34.632 TEUR auf den Verkehrsbetrieb und 33.111 TEUR auf die übrigen Aktivitäten. 
Die aktivierten Eigenleistungen betragen 0,4 Mio. EUR (Vorjahr: 9,3 Mio. EUR) und 
beinhalten insbesondere die Leistungen im Breitbandnetz. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erstattungen aus Schaden­
ersatzleistungen (4,4 Mio. EUR). Als periodenfremde Erträge waren Erträge aus der Auflö­
sung von Rückstellungen (9,0 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen 
des Anlagevermögens (1,4 Mio. EUR) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zu be­
rücksichtigen. 
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sind (wie im 
Vorjahr) im Wesentlichen geprägt durch Bezugsaufwendungen für Energie-und 
Wasserlieferungen (183.374 TEUR) und EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber 
(71.306 TEUR). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen (wie im Vorjahr) 
hauptsächlich die an die Stadtnetze und fremde Netzbetreiber abgeführten Netzentgelte 
(139.028 TEUR). Periodenfremde Bezugsaufwendungen für Energie-und 
Wasserlieferungen betragen 5.214 TEUR und sind im Betrag von 183.374 TEUR enthalten. 
Die Abschreibungen beinhalten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.937 
TEUR. Diese betreffen insbesondere die Wertberichtigung einer außer Betrieb gesetzten 
Windenenergieanlage (944 TEUR). 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen IT-Dienstleistungen 
(9,4 Mio. EUR), Konzessionsabgabe (5,7 Mio. EUR), Wartung und Pflege von Software (3, 1 
Mio. EUR), Rechts-, Prüfungs-und Beratungskosten (2,8 Mio. EUR), Aufwendungen für 
Vertrieb, Sponsoring und Werbung (2,7 Mio. EUR), Porto, Fernsprechgebühren und Frach­
ten (2,0 Mio. EUR), Versicherungsbeiträge (1,9 Mio. EUR), Miet-, Pacht-und Leasingauf­
wendungen (1,4 Mio. EUR), Ablese-und Abrechnungsverpflichtungen (1, 1 Mio. EUR) und 
Gebühren und Abgaben (0,3 Mio. EUR). 
Die periodenfremden Aufwendungen betragen 0,2 Mio. EUR. Dabei handelt es um eine 
Provision für umwelttechnische Beratung aus 2019. 
Der Zinsaufwand besteht großenteils aus Zinsen für Fremddarlehen (2.656 TEUR; Vorjahr: 
2.976 TEUR) und wurde des Weiteren durch Aufzinsung von Rückstellungen 
gemäß§ 277 Abs. 5 HGB in Höhe von 1.149 TEUR (Vorjahr: 1.478 TEUR) belastet. Letz­
tere entfallen im Wesentlichen auf Pensionsrückstellungen (71 TEUR; Vorjahr: 78 TEUR), 
Rückstellung Unterdeckung KVW (801 TEUR; Vorjahr: 1.104 TEUR), Rückstellungen für 
Deputate (184 TEUR; Vorjahr: 207 TEUR) und Rückstellungen für Altersteilzeit (19 TEUR; 
Vorjahr: 19 TEUR).

Die sonstigen Steuern in Höhe von 759 TEUR (Vorjahr 1.436 TEUR) entfallen im Wesent­
lichen auf Grundsteuer (410 TEUR; Vorjahr 524 TEUR), Stromsteuer (-101 TEUR; Vorjahr 
192 TEUR) und Erdgassteuer (95 TEUR; Vorjahr 526 TEUR). Als periodenfremde Aufwen­
dungen entfallen auf Stromsteuer 126 TEUR und auf Erdgassteuer 215 TEUR für das Jahr 
2020. 
III. Angaben zum Jahresergebnis 
Die Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 weist einen Jahresüber­
schuss von 11,3 Mio. EUR aus. Unter Anrechnung der bereits im Dezember 2020 geleiste­
ten Vorabgewinnausschüttung von 6,5 Mio. EUR und der Einstellung in die anderen 
Gewinnrücklagen von 4,8 Mio. EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn von 0,0 Mio. EUR. 
IV. Ergänzende Angaben 
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
Zum 31. Dezember 2020 bestehen drei (Vorjahr fünf) Bürgschaften zugunsten der FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanz­
stichtag in Höhe von insgesamt 2.665 TEUR (Vorjahr 3.820 TEUR). Der FMO wurde 
aufgrund eines von den Gesellschaftern in 2014 beschlossenen Finanzierungskonzepts 
durch Erhöhung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehn in seiner Finanzkraft 
gestärkt. Von den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Dar­
lehn planmäßig abgelöst bzw. werden noch abgelöst werden. Die Gesellschafterver­
sammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH hat zum Ausgleich des 
Corona-bedingten Schadens Eigenkapitalzuführungen in Höhe von insgesamt 
10 Mio. EUR für 2021 beschlossen. Eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist bei 
Umsetzung der Beschlüsse und Fortsetzung der positiven Entwicklungsprognose, trotz 
der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten. 
Weiterhin wird die Finanzkraft des FMO durch ein Anschluss-Finanzierungskonzept ge­
stärkt. In Umsetzung der ersten Tranche dieses Finanzierungskonzepts sind ver­
pflichtende Beschlüsse zur Gewährung von Gesellschafterdarlehen in 2021 gefasst wor­
den. Daraus ergibt sich für die Stadtwerke Münster die Verpflichtung, dem FMO zum 
März 2021 ein Darlehen in Höhe von 2.511 TEUR zu marktüblichen Konditionen zu ge­
währen. 
Des Weiteren bestehen drei Bürgschaften zugunsten der Westfälischen Landes-Eisen­
bahn GmbH, Lippstadt, mit einer Bürgschaftsvaluta zum Bilanzstichtag in Höhe von 
642 TEUR (Vorjahr: 675 TEUR) für drei Darlehen. Die Westfälische Landes-Eisenbahn 
GmbH, Lippstadt, hat 2014 ein Darlehen über 2. 700 TEUR mit einer Laufzeit von 15 Jah­
ren, im Jahr 2015 ein Darlehen über 2.000 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren und 
im Jahr 2018 ein weiteres Darlehen über 1.300 TEUR mit einer Laufzeit von 20 Jahren

aufgenommen. Diese Darlehen werden durch die drei Hauptgesellschafter Kreis Waren­
dorf, Kreis Soest und Stadtwerke Münster GmbH verbürgt. Aufgrund eines Ergebnis­
übernahmevertrages ist das Risiko einer Inanspruchnahme nahezu auszuschließen. 
Die Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen beliefen sich zum 31. Dezem­
ber 2020 auf 14,4 Mio. EUR. Aus Leasing-Verträgen mit einer Laufzeit zwischen einem 
und fünf Jahren resultieren jährliche Verpflichtungen von 267 TEUR. 
Aus der Beteiligung an der Green Gecco Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 
Troisdorf, können sich durch die Investitionen in Projekte zur regenerativen Energieer­
zeugung finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 3,0 Mio. EUR erge­
ben. Die Höhe der möglichen finanziellen Verpflichtungen ist von den jeweils erworbe­
nen Projekten abhängig. 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sonderver­
trags-und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unterneh­
merischer Risikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie 
im Wert von 222, 1 Mio. EUR geschlossen worden. 
2. Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe 
Die Geschäftsführung besteht aus: 
Sebastian Jurczyk 
Frank Gäfgen 
Die Geschäftsführer übten und üben ihre Tätigkeit hauptberuflich aus. 
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: 
Walter von Göwels 
Vorsitzender des Aufsichtsrates 
Ratsherr 
Selbst. Versicherungsfachmann 
Wilhelm Breitenbach 
Sachkundiger Bürger 
Schulleiter i. R. 
bis 09.12.2020 
Maria Winkel 
Ratsfrau 
Erste stellvertretende Vorsitzende 
Kauffrau in der Grundstücks-
Michael Kleyboldt 
Ratsherr 
Studiendirektor 
bis 09.12.2020 
Astrid Bühl 
Ratsfrau 
Schulleiterin 
ab 09.12.2020 
Rüdiger Sagel 
Ratsherr 
Diplom-Ingenieur 
bis 09.12.2020

und Wohnungswirtschaft 
Frank Baumann 
Ratsherr 
Online-Designer 
bis 09.12.2020 
Katrin Dünzelmann 
Sachkundige Bürgerin 
Geschäftsführende Gesellschafterin 
bis 09.12.2020 
Franz Gemmeke 
Sachkundiger Bürger 
Rentmeister 
bis 09.12.2020 
Guido Gringel 
Arbeitnehmervertreter 
Abteilungsleiter Einkauf 
Anneliese Szcepanek 
Arbeitnehmervertreterin 
Kaufmännische Angestellte 
Wayne Pike 
Arbeitnehmervertreter 
Busfahrer 
Sylvia Rietenberg 
Ratsfrau 
Sozialarbeiterin 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
ab 09.12.2020 
Dr. Robin Korte 
Ratsherr 
Lebensmittelchemiker 
ab 09.12.2020 
Hermann Terborg 
Sachkundiger Bürger 
Rechtsanwalt 
bis 09.12.2020 
Hans Varnhagen 
Ratsherr 
Dachdeckermeister 
bis 09.12.2020 
Jörg Berens 
Ratsherr 
Social Media Manager 
ab 09.12.2020 
Dominic Röhricht 
2. Stellvertretender Vorsitzender 
ArbeitnehmervertreterFreigestelltes 
Betriebsratsmitglied 
Marcus Vorholt 
Arbeitnehmervertreter 
Freigestelltes Betriebsratsmitglied 
lnes Ludorf 
Arbeitnehmervertreterin 
Kaufmännische Angestellte 
Hugo Hölken 
Sachkundiger Bürger 
Landwirt und Kaufmann 
ab 09.12.2020 
Carsten Peters 
Ratsherr 
Geschäftsführer GEW Münsterland 
ab 09.12.2020 
Ludger Steinmann 
Ratsherr 
Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissen-
schaftler 
ab 09.12.2020

Dr. Ulrich Möllenhoff 
Ratsherr 
Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht 
ab 09.12.2020 
Ulrich Thoden 
Ratsherr 
Lehrer am Berufskolleg 
ab 09.12.2020 
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen für das Berichtsjahr 504 TEUR und 
setzten sich wie folgt zusammen: · 
Sebastian Jurczyk Frank Gäfgen 
TEUR TEUR 
Festvergütung* 251 193 
Leistunqsorientierte Verqütunq 17 13 
Arbeitgeberfinanzierte 
Beiträge zur Altersversorgung 15 15 
Gesamt 283 221 
*inkl. geldwertem Vorteil 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sit­
zungsgeld. Aufsichtsratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Rates der 
Stadt Münster sind, erhalten kein Sitzungsgeld von den Stadtwerken Münster. Die Be­
züge für den Aufsichtsrat betrugen insgesamt EUR 2.249, 10. Die Bezüge setzen sich 
wie folgt zusammen:

Breitenbach, Wilhelm 
Dünzelmann, Katrin 
Gemmeke, Franz 
Gringel, Guido 
Ludorf, 1 nes 
Pike, Wayne 
Röhricht, Dominic 
Szcepanek, Anneliese 
Terborg, Hermann 
Vorholt, Marcus 
249,90 EUR 
214,20 EUR 
71,40 EUR 
249,90 EUR 
214,20 EUR 
249,90 EUR 
249,90 EUR 
285,60 EUR 
249,90 EUR 
214,20 EUR 
Arbeitnehmer können nach den in einer Betriebsvereinbarung festgelegten Kriterien Dar­
lehen erhalten. Arbeitnehmervertreter haben vor oder während ihrer Tätigkeit als Mitglie­
der des Aufsichtsrates aufgrund dieser Betriebsvereinbarung Darlehen erhalten; deren 
Wert betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 8.058 bei Zinssätzen von 0,5 % bis 2,5 %. 
Von den bestehenden Darlehen wurden EUR 2.169 getilgt. Lohn-und Gehaltsvor­
schüsse wurden nicht gewährt. 
3. Belegschaft 
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2020 beträgt 948 nach 
1.097 im Vorjahr. Die Belegschaft bestand durchschnittlich aus 7 41 (Vorjahr 892) voll­
zeitbeschäftigten und 207 (Vorjahr: 205) teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern. Das Sinken 
des Personalbestands ergibt sich insbesondere aus der Ausgliederung des Teilbetriebs 
Versorgungsnetze auf die Stadtnetze Münster GmbH. Im Rahmen eines Betriebsüber­
gangs nach § 613a BGB sind zum 01.09.2020 238 Arbeitnehmer auf die Stadtnetze 
Münster übergegangen. 
Die Gesellschaft ist Mitglied der KVW. Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im 
Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-und Hinterbliebenenversor­
gung zu gewähren. Die Gesellschaft hat sich bei Begründung der Mitgliedschaft ver­
pflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem Tarifvertrag über die Versorgung 
der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Vers. TV-G) zu versichern 
sind. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,5 % + 3,25 % Sanierungsgeld und wird von 
der Gesellschaft allein getragen.

4. Angaben zu Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 HGB: 
Name und Sitz der Gesellschaft 
Stadtnetze Münster GmbH, Münster* 
Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, 
Münster*** 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 
items GmbH, Münster 
Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, 
Münster**** 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH, 
Osnabrück**** 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG, 
Osnabrück**** 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., 
Enschede, Niederlande**** 
Höhe des 
Anteils 
am Kapital 
am Eigenkapital 
31.12.2020 am 31.12.2020 Ergebnis 2020 
% TEUR TEUR 
100 101 0 
100 50 ./.4 
99 28.463 1.936 
29 7.814 1.322 
50 2.688 396 
50 218 13 
32 6.799 158 
50 1.526 50

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des 
Anteils 
am Kapital 
am 
31.12.2020 
% 
Windkraft 
Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum*/**** 49,9 
FMO 
Flughafen Münster/ Osnabrück GmbH, 
Greven**** 35 
Lokalradio Münster 
Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, 
Münster** 25 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG, 
Löningen*** 100 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH, 
Löningen*** 100 
Bädermanagement Münster GmbH, 100 
Münster*** 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH, 14, 13 
Lippstadt**** 
Tarifgemeinschaft Münsterland -Ruhr-Lippe GmbH, 3,57 
Münster**** 
Green Gecco Beteiligungsgesellschaft 
mbH & Co. KG, Troisdorf**** 
Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH 
Münster**** 
7,75 
29 
Eigenkapital 
am 
31.12.2020 
TEUR 
110 
53.605 
1.421 
33 
100 
3.714 
38 
39.946 
429 
Das Ergebnis der Gesellschaft wird aufgrund eines bestehenden Vertrags übernommen 
bzw. ausgeglichen. 
Die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses ist in Anwendung 
der Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB unterblieben. 
vorläufiges Ergebnis (vor Prüfung/ vor Gremienbeschluss). 
31. Dezember2019 
Ergebnis 
2020 
TEUR 
0 
./. 6.966 
828 
1 
./. 29 
./.1.404 
5 
1.552 
134

5. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
Von der Stadtnetze wurden Leistungen in Höhe von 127.560 TEUR (Netzentgelte 
108.211 TEUR, Bau-und Betriebsleistungen 9.981 TEUR, Wasserlieferungen 6.969 
TEUR und Mindermengen Strom und Gas 2.399 TEUR) bezogen; an die Stadtnetze 
wurden Leistungen in Höhe von 31.974 TEUR (Stromeinspeisung und KWK-Vergütung 
dezentraler Anlagen 6.275 TEUR, Mehrmengen Strom und Gas 2.434 TEUR, Netzver­
luste 1.936 TEUR, Entgelt für dezentrale Einspeisung 1.605 TEUR, Dienstleistungen im 
Rahmen der Servicevereinbarung 12.716 TEUR, Energiebezug der Netze 2.672 TEUR, 
Miete Betriebsgrundstücke 3.340 TEUR und Bau-und Betriebsleistungen 996 TEUR) 
abgerechnet. 
6. Honorar des Abschlussprüfers 
Das Honorar des Abschlussprüfers wird im Anhang zum Konzernabschluss der Stadt­
werke Münster genannt. Auf eine Angabe wird hier daher nach § 285 Nr. 17 HGB ver­
zichtet. 
7. Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen 
zustande gekommen sind 
Im Geschäftsjahr 2020 wurden weiterhin keine Geschäfte mit nahestehenden Personen 
abgeschlossen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. 
8. Einbeziehung in Konzernabschluss 
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke 
Münster GmbH, Münster, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der 
Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Konzern­
abschluss der Gesellschaft wird ferner in den NKF-Gesamtabschluss der Stadt Münster 
einbezogen. 
9. Nachtragsbericht 
Für die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie verweisen wir auf die Ausführungen im 
Lagebericht. 
Münster, den 18. Mai 2021 
-~ T ........... :: . . . . . . . . . . ................. . 
Frank Gäfgen 
(Geschäftsführer Mobilität)

Stadtwerke Münster GmbH, Münster 
Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten 
vor Abrechnung von Zuschüssen 
Stand am Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 
01.01.2020 31.12.2020 
€ € € € € 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, 45.633.227,79 1.192.339,30 5.019.190,96 2.469.558,06 44.275.934,19 
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an 
solchen Rechten und Werten 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke und Bauten 205.837.339,28 9.606,68 51.121.854,77 22.684,20 154.747.775,39 
2. Verteilungsanlagen 773.149.568,41 1.708.793,16 765.082.591,52 22.250,69 9.798.020,74 
3. Glasfaseranlagen 2.934.199,97 4.218.113,57 4.439.368,21 11.591.681,75 
4. Technische Anlagen und Maschinen 224.563.887,90 1.474.217,55 37.167.246,77 463.076,69 189.333.935,37 
5. Fahrzeuge für Personenverkehr 34.521.089,38 2.867.400, 79 1.948.044,35 48.664,15 35.489.109,97 
6. Betriebs-und Geschäftsausstattung 64.681.331,77 945.115,41 22.811.727,35 162.667,70 42.977.387,53 
7. Geleistete Anzahlungen und 27.633.959,56 7.523.357,24 15.988.802,35 7.628.269,70 11.540.244, 75 
Anlagen im Bau 
Summe II. 1.333.321.376,27 18.746.604,40 894.120.267,11 2.469.558,06 455.478.155,50 
Summe 1. und II. 1.378.954.604,06 19.938.943,70 899.139.458,07 499.754.089,69 
III. Finanzanlagen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 33.839.388,47 159.247.011,58 193.086.400,05 
2, Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 7.272.715,00 54.220.000,00 1.454.543,00 60.038.172,00 
3. Beteiligungen 69.986.200,14 1.101.355,60 334.102,03 70. 753.453, 71 
4, Ausleihungen an Unternehmen, mit denen 
ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.031.095,45 490.838,60 4.540.256,85 
5, Wertpapiere des Anla2evermögens 
6. Sonstige Ausleihungen 1.491.328,01 30.121,24 328.001,60 1.193.447,65 
Summe Finanzanlaee 117.620.727,07 214.598.488,42 2.607.485,23 329.611. 730,26 
Gesamt 1.496.575.331,13 234.537.432,12 901.746.943,30 829.365.819,95 
Erläuterung der Abkürzungen: 
pA planmäßige Abschreibungen 
gA geringwertige Anlagegüter/Vollabschreibung gemäß§ 6 Abs. 2 EStG 
apA außerplanmäßige Abschreibungen 
Entwicklung des Anlagevermögens 2020 
erhaltene Zuschüsse 
Stand am Zugänge Abgänge Stand am Stand am 
01.01.2020 31.12.2020 01.01.2020 
€ € € € € 
2.900.819,54 1.060.558,90 3.961.378,44 37.491.579,86 
427.952,74 756,46 427.196,28 140.023.468,38 
64.372.602,20 1.020.344,87 62.619.354, 72 2. 773.592,35 540.280.663,02 
48.905,97 
2.936.663,64 81.290,00 132.935,89 2.885.017,75 169.594.418,26 
11.746.779,55 1.085.313,60 473.181,00 12.358.912,15 15.871.768,83 
4.255.234,59 100,00 11.663,33 4.243.671,26 46.149.088,58 
83.739.232,72 2.187.048,47 63.237.891,40 22.688.389,79 911.968.313,04 
86.640.052,26 3.247.607,37 63.237 .891,40 26.649.768,23 949.459.892,90 
61.882.937,17 
61.882.937,17 
86.640.052,26 3.247.607,37 63.237.891,40 26.649. 768,23 1.011.342.830,07 
Abschreibungen/ Wertberichtigungen 
pA 
gA 
pA 
pA 
pA 
pA 
apA 
pA 
pA 
gA 
apA 
apA 
pA 
gA 
Zugänge 
€ 
1.827.019,96 
752,50 
4.372.830,41 
270.894,98 
250.442,78 
5.695.309,03 
943.771,00 
1.574.915,34 
1.562.803,26 
56.407,58 
993.443,59 
15. 720.817,97 
17.548.590,43 
296.730,00 
296.730,00 
17.845.320,43 
15.554.215,76 
57.160,08 
apA 2.233.944,59 
Abgänge 
( 
3.513.587,57 
30.371.706,07 
536. 734.618,61 
27.862.440,67 
1.474.863,35 
17.491.654,58 
993.443,59 
614.928.726,87 
618.442.314,44 
618.442.314,44 
Stand am 
31.12.2020 
€ 
35.805. 764, 75 
114.024.592,72 
3.816.939,39 
299.348,75 
148.371.057,62 
15.971.820,82 
?0.276.644,84 
312.760.404,14 
348.566.168,89 
62.179.667,17 
62.179.667,17 
410.745.836,06 
Buchwerte 
Stand am Stand am 
31.12.2020 31.12.2019 
€ € 
4.508.791,00 5.240.828,39 
40.295.986,39 65.385.918,16 
3.207.489,00 168.496.303,19 
11.292.333,00 2.885.294,00 
38.077.860,00 52.032.806,00 
7.158.377,00 6.902.541,00 
8.457.071,43 14.277 .008,60 
11.540.244,75 27.633.959,56 
120.029.361,57 337.613.830,51 
124.538.152,57 342.854.658,90 
193.086.400,05 33.839.388,47 
60.038.172,00 7.272.715,00 
8.573. 786,54 8.103.262,97 
4.540.256,85 5.031.095,45 
1.193.447,65 1.491.328,01 
267.432.063,09 55.737.789,90 
391.970.215,66 398.592.448,80

Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH 
für das Geschäftsjahr 2020 (01.01 .-31.12.) 
Geschäftsmodell des Unternehmens 
Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur 
Die Stadtwerke Münster GmbH, Münster, (Stadtwerke Münster) sind als 100-prozentige 
Tochter der Stadt Münster in der Versorgung von Kunden mit Energie und Wasser, im 
öffentlichen Personennahverkehr und weiteren kommunalen Dienstleistungen für die Bür­
ger und Kunden in Münster und der Region tätig. 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Geschäfts­
felder Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr. Das Ge­
schäftsfeld Versorgungsnetze wird seit 2020 im Wesentlichen durch die Stadtnetze Münster 
GmbH verantwortet, die eine 100-prozentige Tochter der Stadtwerke Münster ist und bis 
August 2020 als münsterNETZ GmbH firmierte. Weitere Ausführungen zu der Übertragung 
des Geschäftsfeld Versorgungsnetze sind unter dem gleichnamigen Abschnitt zu finden. 
Aufgrund der durchgeführten Ausgliederung sind die Vorjahreszahlen im Lagebericht zum 
Teil nur eingeschränkt vergleichbar. 
Der Lagebericht stellt die Geschäftsfelder entsprechend den betrieblichen Strukturen dar. 
Die Stadtwerke Münster haben im Geschäftsjahr 2020 energiespezifische Dienstleistungen 
für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung gegenüber dem verbun­
denen Netzbetreiber erbracht und stellen insofern einen Tätigkeitsabschluss nach § 6b 
Abs. 3 EnWG auf. 
Unternehmensstrategie 
Im laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münster eine neue, umfassende Strate­
gie entwickelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt. Die neue 
Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Kernelemente bzw. Leitgedanken, die für 
die langfristige Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maßgeblich 
sein werden: 
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
2. Mit uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
3. Wir gewinnen gemeinsam 
Die Konkretisierung dieser Kernelemente wird unten im Prognosebericht dargestellt. 
Wirtschaftsbericht 
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 
Das Bruttoinlandsprodukt1 ist 2020 um 5,0 % gesunken. Die Gesamtstromerzeugung in 
Deutschland sank in 2020 um 7,6 % auf 564 Milliarden kWh und lag damit unter dem Niveau

des Jahres 2000. Bezogen auf die Nettostromerzeugung2 haben die erneuerbaren Ener­
gien einen Anteil von 50,5 % an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland. Wind 
onshore stellt mit 21,5 % die bedeutendste aller Erzeugungsquellen -konventionell und 
erneuerbar -dar. 
Das Vertriebs-und Versorgungsgebiet der Stadtwerke Münster ist stark vom Handels-und 
Dienstleistungssektor sowie von Privatkunden geprägt. Die konjunkturelle Entwicklung wirkt 
sich daher grundsätzlich nur in begrenztem Maße auf die Geschäftsentwicklung aus. 
Lediglich der Absatz an unsere Geschäftskunden zeigt eine stärkere Abhängigkeit von der 
Konjunkturentwicklung. 
Geschäftsverlauf 
Im Geschäftsjahr 2020 konnte mit einem Jahresüberschuss von 11,3 Mio. EUR das 
gesteckte Ziel des Wirtschaftsplans wieder übertroffen werden. Das operative Ergebnis liegt 
leicht über den Erwartungen. Ergänzt um die Erträge aus der Veräußerung von Grundstü­
cken bildete es die Grundlage für dieses insgesamt gute Jahresergebnis. 
Folgende zentrale finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Darstel­
lung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft herangezogen: 
finanzielle Ist 2020 Plan 2020 relative Verände-
Indikatoren rung 
Jahresüberschuss 11,3 Mio. EUR 8,1 Mio. EUR 39,5% 
Umsatzerlöse 524,7 Mio. EUR 506,7 Mio. EUR 3,6% 
Investitionen* 16,6 Mio. EUR 26,7 Mio. EUR -37,5% 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
nichtfinanzielle Ist 2020 Plan 2020 relative Verände-
Indikatoren rung 
Stromabsatz 1.269 Mio. kWh 1.215 Mio. kWh 4,4 % 
Erdgasabsatz 2.028 Mio. kWh 2.036 Mio. kWh -0,4 % 
Wärmeabsatz 569 Mio. kWh 627 Mio. kWh -9,2% 
Wasserabsatz 17,4 Mio. m3 16,9 Mio. m3 3,0% 
Stromerzeugung 
421 Mio. kWh 497 Mio. kWh -15,2 % 
Fahrgäste 43,9 Mio. 49,0 Mio. -10,4 % 
Die Umsatzerlöse lagen um + 3,6 % über dem Planansatz. Im Strommarkt haben sich die 
abgesetzten Mengen insgesamt um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr gemindert und lagen 
damit um 4,4 % über der geplanten Menge. Die Minderung ergab sich vor allem bei Liefe­
rungen an Privat-und Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes. Die Lieferun-

gen an Privatkunden im eigenen Netz blieben stabil, während bei Lieferungen an Gewer­
bekunden im eigenen Netzgebiet Mengenzuwächse verzeichnet werden konnten. Auch bei 
den Ökostromprodukten konnte wieder eine um fast 62 % höhere Menge gegenüber dem 
Vorjahr abgesetzt werden. Im Gasmarkt hat sich die abgesetzte Menge leicht reduziert. Vor 
allem Lieferungen an Gewerbekunden außerhalb des eigenen Netzgebietes kompensieren 
die Rückgänge der abgesetzten Mengen im eigenen Netzgebiet. Im Wärmemarkt ergab 
sich, bei leicht gesunkener Kundenzahl, eine gegenüber dem Vorjahr um 4, 1 % niedrigere 
Absatzmenge, die auch in dem überdurchschnittlich warmen Jahr 2020 witterungsbedingt 
nicht die geplante Menge erreichte. 
Das trotz schwieriger Rahmenbedingungen gute operative Ergebnis sowie die Erträge aus 
dem Verkauf nicht betriebsnotwendiger Grundstücke führten zu einem Jahresüberschuss 
von 11,3 Mio. EUR. 
In 2020 lagen die Investitionen um 37,5 % unter den geplanten Werten, da sich die Aufsto­
ckung des Parkdecks am Hafenplatz auf 2021 verschoben hat, der Ausbau der Breitband­
infrastruktur aufgrund der Neuausrichtung der Ausbaustrategie (Kooperation mit der Tele­
kom) verzögert hat und die Beschaffung von modernen, umweltschonenden Elektrobussen 
aufgrund von Verzögerungen auf Seiten der Lieferanten nicht wie gewünscht realisiert wer­
den konnte. 
Die abgesetzte Menge Wasser übertraf leicht den Plan. 
Die Stromerzeugung der GuD-Anlage blieb hinter der für das Geschäftsjahr 2020 angesetz­
ten Planmenge deutlich zurück. Dies ist vor allem auf einen Generatorschaden an der Gas­
turbine zurückzuführen, die dadurch zeitweise nicht zur Produktion bereitstand. 
Die Zahl der Fahrgäste reduzierte sich durch die Corona-Pandemie deutlich, so dass sich 
in 2020 die seit Jahren positive Entwicklung im öffentlichen Personennahverkehr in Münster 
nicht fortsetzte. 
Aufgrund der soliden operativen Basis und angesichts der positiven außerplanmäßigen 
Effekte ist das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 trotz schwieriger Rahmenbedingungen 
als gut zu bezeichnen. 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
Der Personalbestand sank im Jahresdurchschnitt um 13,6 % auf 948 Mitarbeiter (Vorjahr: 
1.097 Mitarbeiter). Davon waren 7 41 (Vorjahr 892) in Vollzeit und 207 (Vorjahr: 205) in 
Teilzeit beschäftigt. Das Sinken des Personalbestands ergibt sich insbesondere aus der 
Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze auf die Stadtnetze Münster GmbH. Zum 
Jahresende 2020 befanden sich 38 junge Menschen in der Ausbildung zu 10 verschiedenen 
Berufen bei den Stadtwerken Münster. 
Ertragslage 
Die bereinigten Umsatzerlöse nach Abzug der Energiesteuern von 34,5 Mio. EUR sind um 
51,9 Mio. EUR (9,0 %) auf 524,7 Mio. EUR gesunken. Diese Entwicklung ergibt sich zum 
einen aus der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze, zum anderen aber auch 
aus Corona-bedingten Umsatzrückgängen, insbesondere im Nahverkehr.

Die aktivierten Eigenleistungen von 0,4 Mio. EUR entfallen vor allem auf die Aktivierung 
von Glasfaseranlagen. 
Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen mit 16,5 Mio. EUR um 11,5 Mio. EUR niedriger 
als im Vorjahr aus. Sie enthalten im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus der Auflö­
sung von Rückstellungen (9,0 Mio. EUR), Erstattungen aus Schadenersatzleistungen 
(4,4 Mio. EUR) und Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 
(1,4 Mio. EUR). Der Wert des Vorjahres war noch wesentlich durch höhere Erträge aus 
Belastungsausgleich nach KWKG und die Erstattung von Konzessionsabgaben geprägt. 
Die Erstattung von Konzessionsabgaben entfällt, da die Konzessionsabgaben nach der 
Ausgliederung der Versorgungsnetze unmittelbar von der Stadtnetze Münster GmbH an die 
Stadt Münster gezahlt werden. 
Der Materialaufwand sank um 11,5 Mio. EUR (2,6 %) auf 432,3 Mio. EUR. Die Reduzierung 
ergab sich vor allem aus der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze auf die 
Stadtnetze Münster GmbH. 
Die Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 um 18,7 Mio. EUR (24,2%) von 
77, 1 Mio. EUR auf 58,4 Mio. EUR gesunken. Die Reduzierung ergibt sich wesentlich aus 
der Ausgliederung des Teilbetriebs Versorgungsnetze auf die Stadtnetze Münster GmbH, 
bei der die Mitarbeiter des Teilbetriebs auf die Stadtnetze Münster GmbH übergegangen 
sind. 
Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge­
genstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit 17,6 Mio. EUR um 
10,5 Mio. EUR unter dem Wert des Vorjahres von 28, 1 Mio. EUR. Dies ergibt sich aus dem 
Übergang von Anlagevermögen auf die Stadtnetze Münster GmbH im Rahmen der Aus­
gliederung. Die außerplanmäßigen Abschreibungen ergeben sich insbesondere aus der 
Wertberichtigung einer außer Betrieb genommenen Windendenergieanlage (0,9 Mio. 
EUR). 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 40,6 Mio. EUR (im Vorjahr 
50,3 Mio. EUR). Die darin enthaltene Konzessionsabgabe (Wasser) an die Stadt Münster 
in Höhe von 5,7 Mio. EUR wurde voll erwirtschaftet. Die Konzessionsabgabe für Strom und 
Gas werden nach der Ausgliederung unmittelbar von der Stadtnetze Münster GmbH an den 
Stadt Münster bzw. die Stadt Drensteinfurt gezahlt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendun­
gen enthalten Aufwendungen für Dienstleistungen, Aufwendungen für Reparaturen sowie 
periodenfremde Aufwendungen. 
Das Finanzergebnis von 27,0 Mio. EUR wird wesentlich geprägt durch die Ergebnisabfüh­
rung der Stadtnetze Münster GmbH und die Erträge weiterer Beteiligungen, die durch Zin­
sen für Fremddarlehen und Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen nicht auf­
gezehrt wurden. 
Nach Abzug der Ertrags-und Betriebssteuern von insgesamt 3,9 Mio. EUR ergibt sich ein 
Jahresüberschuss von 11,3 Mio. EUR. 
Energie-und Wasservertrieb 
Das Geschäftsfeld Energie-und Wasservertrieb entwickelte sich im Geschäftsjahr 2020

trotz schwieriger Rahmenbedingungen insgesamt weiterhin zufriedenstellend. Im Strom­
markt sank die abgesetzte Menge bei gesunkener Kundenzahl um 4,2 %. Die Erlöse er­
höhten sich parallel um 2,3 %. Gegen den Trend der in den übrigen Kundensegmenten 
rückläufigen Absatzmengen und z. T. Erlöse, stieg die abgesetzte Menge bei den Ökos­
tromprodukten. 
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr 
über alle Kundensegmente um 0,4 % auf 2.028 Mio. kWh (im Vorjahr 2.019 Mio. kWh) er­
höht werden. Die rückläufigen Absatzmengen im eigenen Netzgebiet konnten durch die 
höheren Absatzmengen an Privat-und Gewerbekunden in fremden Netzen gesteigert wer­
den. Über alle Kundensegmente sanken in Summe die Erlöse um 3,4%. 
Im Wärmevertrieb sanken bei annähernd konstanter Anzahl an Kunden sowohl die Absatz­
menge um 4, 1 % auf 569 Mio. kWh als auch die Erlöse um 4,6 % auf 37,2 Mio. 
Die abgesetzte Menge Wasser war im Geschäftsjahr 2020 mit 17,4 Mio. m3 nach 
17,2 Mio. m3 in 2019 um 1, 1 % höher. Die Erlöse stiegen um 1,2 % auf 37,4 Mio. EUR. 
Versorgungsnetze 
Mit Vertrag vom 26. Juni 2020 wurde der Teilbetrieb Versorgungsnetze von der Stadtwerke 
Münster auf die Stadtnetze Münster GmbH ausgegliedert. Die Ausgliederung erfolgte mit 
wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. Januar 2020. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgen daher 
die Investitionen in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die Leitungsnetze, Hausan­
schlüsse und die zugehörigen Anlagen bei der Stadtnetze Münster GmbH. Schwerpunkt 
der Investitionen bei der Stadtwerke Münster GmbH war der Ausbau des Breitbandnetzes, 
das nicht von der Ausgliederung umfasst war. 
Stromerzeugung 
Die erzeugte Menge von 421 Mio. kWh lag um 15,2% unter dem Planwert. Dies ist vor allem 
auf einen Generatorschaden an der Gasturbine der GuD-Anlage zurückzuführen, die 
dadurch zeitweise nicht zur Produktion bereitstand. 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergieanlagen, über­
traf dagegen sowohl in der erzeugten Menge (8,2 %) als auch bei den Erlösen (8, 1 %) die 
Planwerte. 
Verkehr 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene öffentliche Personennahverkehr wurde deut­
lich durch die Corona-Pandemie geprägt. Die kontinuierliche steigende Zahl der Fahrgäste 
in Vorjahren setzte sich nicht fort. In 2020 sank die Zahl der Fahrgäste auf 43,9 Millionen. 
Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs waren im Geschäftsjahr 2020 mit 34,6 Mio. EUR

entsprechend niedriger als im Vorjahr. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr sank 
auf 67, 1 %. 
Zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr erhielt die Stadtwerke 
Münster GmbH aus dem sog. ÖPNV-Rettungsschirm insgesamt 5,8 Mio. EUR. Davon wur­
den 2,2 Mio. EUR für die Rückzahlung wegen Überzahlung zurückgestellt. 
Finanz-und Vermögenslage 
Kapitalausstattung/Finanzierung 
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss von 11,3 Mio. EUR erwirtschaftet. Der 
nach Anrechnung der bereits im Dezember 2020 geleisteten Vorabgewinnausschüttung 
von 6,5 Mio. EUR verbleibende Betrag von 4,8 Mio. EUR wurde in die Gewinnrücklagen 
eingestellt, so dass sich ein Bilanzgewinn von 0 EUR ergibt. 
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bilden die Verpflichtungen 
gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern unter Berücksichtigung der langjährigen 
Zinsentwicklung ab und entwickelten sich planmäßig. Insbesondere dem Risiko einer mög­
lichen Unterdeckung der Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster, (kvw) 
wurde durch eine weitere planmäßige Zuführung entgegengewirkt. Die Reduzierung der 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen resultiert aus der Ausgliede­
rung des Teilbetriebs Versorgungsnetze. Die Stadtnetze Münster GmbH hat die Verpflich­
tungen für die übergegangenen Mitarbeiter übernommen. 
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen neben der zu erwartenden Steuerbelastung auf 
das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 und in diesem Jahr angefallene Strom-und Ener­
giesteuern auch Risiken aus der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2014 bis 2016. 
Die sonstigen Rückstellungen sanken um 5,2 Mio. EUR. Dies resultiert insbesondere aus 
Abgängen infolge der Ausgliederung des Teilbetriebsversorgungsnetze sowie aus der Auf­
lösung von Rückstellungen nach dem Wegfall von Risiken. 
Im Geschäftsjahr 2020 wurden abzüglich erhaltener Zuschüsse insgesamt 16,6 Mio. EUR 
ins Sachanlagevermögen investiert. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 4,7 Mio. EUR auf insge­
samt 107,2 Mio. EUR erhöht und sind weiterhin wesentlich geprägt durch das 2012 aufge­
nommene Schuldscheindarlehen in Höhe von rd. 60 Mio. EUR. 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen waren mit 32,9 Mio. EUR um 
11,4 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. 
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter sowie gegenüber 
verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht, wurden im Bilanzausweis wiederum soweit zulässig zusammengefasst. Die zum 
Stichtag in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind um 21,9 Mio. EUR auf zusammen 
34,6 Mio. EUR gestiegen.

Vermögen 
Insbesondere infolge der Ausgliederung des Sachanlagevermögens des Teilbetriebs Versor­
gungsnetze auf die Stadtnetze Münster GmbH sank dieses um 217,6 Mio. EUR auf 
120,0 Mio. EUR zum 31.12.2020 und hat damit einen Anteil an der Bilanzsumme von 23, 1 %. 
Mit dem Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken und anderen Sachanlagen 
wurden Erträge von 1,4 Mio. EUR erzielt. 
Im Geschäftsjahr 2020 erhöhten sich die Finanzanlagen wesentlich durch die Ausgliede­
rung, die gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten und gegen Dotierung eines Gesell­
schafterdarlehens erfolgte. Die Anteile an verbundenen Unternehmen stiegen um 159,3 
Mio. EUR auf 193, 1 Mio. EUR. Die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen erhöhten 
sich um 52,8 Mio. EUR auf 60,0 Mio. EUR. Weiterhin erfolgten planmäßige Tilgungen der 
Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs­
verhältnis besteht. Die Vorräte verringerten sich um 6,6 Mio. EUR auf 10,0 Mio. EUR. Der 
Rückgang folgt ganz wesentlich aus dem Verkauf einer Windenergieanlage sowie der Aus­
gliederung, bei der das Lagermaterial für die Versorgungsnetze auf die Stadtnetze Münster 
GmbH übertragen wurde. 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind um 15, 1 Mio. EUR auf 
93,5 Mio. EUR gestiegen, insbesondere durch die höheren Forderungen gegen Unterneh­
men mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. 
Die liquiden Mittel wurden um 19,7 Mio. EUR auf 24,0 Mio. EUR zurückgeführt. Die Liqui­
dität wird zur Finanzierung saisonaler Schwankungen im Bestandsgeschäft und der Erwei­
terungsinvestitionen vorgehalten. 
Die Vermögens-und Finanzlage bildet mit einer Eigenkapitalquote von 44,9 % weiterhin eine 
gute wirtschaftliche Basis für die weitere Strategie-und Geschäftsentwicklung der Stadt­
werke Münster. 
Prognose-, Chancen-und Risikobericht 
Konjunkturelle Entwicklung 
Bereits seit einem Jahr beherrscht das Coronavirus COVI D 19 die gesellschaftliche Diskus­
sion und die Entwicklung der lokalen, nationalen und globalen wirtschaftlichen Märkte. In die­
ser für die komplexen Forschungs-und Produktionsprozesse im Bereich der Vakzine sehr 
kurzen Zeit ist es der Weltgemeinschaft gelungen, wirksame Impfstoffe gegen das Virus zu 
entwickeln. Für 2021 besteht die Hoffnung, den verheerenden Auswirkungen der Corona­
Pandemie bereits sehr weitgehend entgegenzuwirken und ansatzweise zu einem normalen 
Leben und einem normalen Wirtschaften zurückkehren zu können. Dennoch wird 2021 öko­
nomisch ein schwieriges Jahr bleiben. Bis eine hinreichende Impfquote ein durchgängiges 
Wiederanlaufen aller Wirtschaftszweige erlauben wird - dies insbesondere vor dem Hinter­
grund sich verbreitender Virusmutationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko-, werden aller Vo­
raussicht nach noch einige Monate vergehen. Zudem ist davon auszugehen, dass zahlreiche

Unternehmen aus den Bereichen Handel, Gastronomie und Kultur durch mehrere Lockdown­
phasen so sehr geschwächt wurden, dass ein signifikant erhöhtes Insolvenzrisiko entstanden 
ist. 
Für die zweite Jahreshälfte 2021 rechnet die 1KB (Industriekreditbank) allerdings für die deut­
sche Gesamtwirtschaft mit einem deutlichen Aufschwung, insbesondere durch die verarbei­
tende Industrie. In ihrer gesamtwirtschaftlichen Wachstumsprognose geht die 1KB für das 
Jahr 2021 von einer Steigerung des Bruttoinlandproduktes in Höhe von 4,5% aus. Für die 
USA lautet die Prognose +5,8%, für China +9,2%. Insgesamt kann also mit einer deutlichen 
Erholung der Weltwirtschaft in 2021 gerechnet werden, was für das exportorientierte 
Deutschland als besonders positives Signal zu bewerten ist. Hinzu kommt der Regierungs­
wechsel in den USA, wo mit Präsident Biden ein Politiker gewählt wurde, der im Gegensatz 
zu seinem protektionistisch agierenden Vorgänger Trump wieder auf konstruktive und koope­
rative internationale Wirtschaftsbeziehungen insbesondere mit Europa setzt. Auch dies ver­
bessert die Perspektiven für die makroökonomische Entwicklung in Deutschland. 
Die mikroökonomische Vorschau auf Ebene der Stadtwerke Münster lässt für das Jahr 2021 
eine differenzierte Entwicklung zwischen den Geschäftsbereichen Energie und Verkehr er­
warten. Während die Corona-Pandemie nach den Erfahrungen aus den Lockdownphasen im 
Jahre 2020 auf den Stromabsatz der Geschäftskunden in Münster tendenziell geringeren 
Einfluss hat, sind gravierende Einbußen in der Nutzung des ÖPNV und damit signifikante 
Umsatzeinbußen für die Verkehrssparte zu erwarten. Im Gegensatz zu 2020 ist bisher kein 
Ausgleich durch Bundes-und Landesmittel für die entstehenden Verluste absehbar, wenn 
auch aus 2020 noch Mittel aus dem seinerzeitigen ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung ste­
hen. Schwer einzuschätzen ist zurzeit noch die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen 
nach Auslaufen der Lockerung bei der gesetzlichen Antragspflicht. In diesen Fällen wären 
alle relevanten Sparten der Stadtwerke von Erlösausfällen betroffen. Hier ist zu hoffen, dass 
eine Großzahl der Unternehmen auf Basis der staatlichen finanziellen Unterstützungspro­
gramme am Markt verbleiben wird. Dennoch muss insgesamt von einer Zunahme der lnsol­
venzen ausgegangen werden. 
Energiepolitische Rahmenbedingungen 
Legt man den großen strategischen Maßstab an, so bleiben der Anfang 2020 beschlossene 
Kohleausstieg bis 2038 und die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im nächsten Jahr 
vermutlich die größten „Game Changer" der kommenden Jahre für die Energiebranche. Auch 
die „Reform der Reform der Reform" des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) mit Wirkung 
ab dem 01.01.2021 bringt an diesem neuralgischen Punkt keineswegs mehr Planungs-und 
Investitionssicherheit für die Ausgestaltung der energetischen Gesamtversorgung in 
Deutschland. Gerade in den rheinischen Braukohlerevieren werden bereits in den frühen 20er 
Jahren nennenswerte Stromerzeugungskapazitäten vom Netz gehen. Zusammen mit dem 
Ende der Atomkraftwerke werden also in Westdeutschland erhebliche Kapazitäten -diesmal 
wirklich -der bisherigen Erzeugungsinfrastruktur in naher Zukunft entfallen. Zugleich konnte 
das Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus (NABEG) aus 2019 bisher die Erwartun­
gen nicht erfüllen, insbesondere zu einem schnelleren Ausbau der erforderlichen Hochleis­
tungs-Übertragungsnetze zu kommen, die den Windstrom aus den Offshoreparks in Nord-

und Ostsee oder den windreichen Gebieten Nord-und Nordostdeutschlands in die bevölke­
rungs-und industrieintensiven Metropolregionen in der Mitte und im Süden transportieren 
müssen. 
Die Novellierung des EEG 2021 schafft es wieder nicht, das Paradoxon zwischen Anspruch 
und Wirklichkeit der deutschen Energiepolitik endlich aufzulösen. Zwar enthält das neue EEG 
nun klare Mengenziele für den Ausbau von Windenergie-und Photovoltaikanlagen -bis 2030 
sollen 65% des Strombedarfs in Deutschland aus regenerativen Quellen erzeugt werden. 
Leider verbaut das gleiche EEG weiterhin den Weg zu diesem Ziel, indem z.B. die bisher 
schon ausbauverhindernden Abstandsregelungen noch weiter präzisiert bzw. im Hinblick auf 
Einzellagen bestehender Wohnbebauung gar verschärft wurden. Zugleich bleibt der Aukti­
onsmechanismus, der dem Bieter mit dem geringsten Vergütungsanspruch den Zuschlag bei 
Flächenakquise und Bau sichert, ein Bremsfaktor auch in wirtschaftlicher Hinsicht, da er einen 
Wettbewerb um den geringsten Renditeanspruch initiiert und somit dazu führt, dass Investo­
ren vielfach überproportionale ökonomische Risiken akzeptieren müssen, um den Zuschlag 
zu erhalten. Das wird auch daran deutlich, dass nahezu jeder Bau von Windkraftanlagen sei­
tens verschiedener Interessengruppen beklagt wird und oftmals gerade in den wirtschaftlich 
anspruchsvollen Anfangsjahren der Nutzung von häufigen Abschaltungen aufgrund tempo­
rärer Auflagen und damit signifikanten Ertragsausfällen geprägt ist. 
Dagegen wirken die inkrementellen Verbesserungsansätze der EEG-Novelle geradezu wie 
„Kosmetik", wie z.B. die Regelung, dass Betreiber neuer Windkraftanlagen pro tatsächlich 
eingespeister Kilowattstunde der betreffenden Kommune 0,2 ct/kWh an Vergütung zwecks 
Akzeptanzerhöhung anbieten dürfen oder die Tatsache, dass Windenergieanlagen, die ab 
2021 das Ende ihres 20-jährigen Förderzeitraums mit fester Einspeisevergütung erreichen, 
nun doch nicht vom Netz genommen werden müssen, sondern bis Ende 2022 weiterbetrie­
ben werden dürfen -mit einer in einem neuen Auktionsverfahren ermittelten Einspeisever­
gütung. 
Mit einem Satz: Der Gesetzgeber packt die Grundproblematik der Energiewende in Deutsch­
land, die fast alle Stadtwerke bereit sind, massiv zu unterstützen und voranzutreiben, nicht 
bei der Wurzel: absehbarer und fest geplanter Ausstieg aus der konventionellen Stromerzeu­
gung vs. mangelnder Übertragungsnetz-Kapazitäten von Nord nach Süd vs. regulierungsbe­
dingter „Stau" beim real dringend erforderlichen Ausbau der regenerativen Kapazitäten. 
Ein positives Signal des neuen EEG ist sicherlich die Option, Seitenrandstreifen an den Au­
tobahnen auf einer Breite von bis zu 200 m zur Errichtung größerer Photovoltaikanlagen nut­
zen zu dürfen, sofern ein 15 m breiter Streifen längs zur Fahrbahn zu Naturschutzzwecken 
freigehalten wird. 
Eine Neuerung, die vielleicht in der breiteren Öffentlichkeit schnell übersehen werden könnte, 
enthält das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im neugefassten Paragrafen 6. Demnach geht 
das Recht, als Mieter -typischerweise in einem Mehrfamilienhaus und mit eigenem Strom­
zähler -seinen Messstellenbetreiber zu wählen, auf den Vermieter über. Dieser muss dazu 
das gesamte Gebäude mit intelligenten Messystemen ausstatten und die Fernablesung des 
Stromverbrauchs technisch mit der Ablesung mindestens eines weiteren Mediums (Gas, 
Fernwärme oder Heizwärme) bündeln. Dies kann mittelfristig weitreichende Auswirkungen 
auf den Markt der Energieablesung haben. Zum einen bereiten sich die traditionellen, auf die

Heizkostenverteilung spezialisierten Ablesedienstleister wie lsta, Techem oder Brunata da­
rauf vor, in die Stromverbrauchsablesung für die Wohnungswirtschaft einzutreten, zum an­
deren eröffnen sich für die Energieversorger Optionen, z.B. über Schnittstellen in den intelli­
genten Messsystemen (Smart Meter Gateways) auch Aufgaben des Submeterings i.S. der 
Heizkostenverteilung zu übernehmen -für beide Branchen grundsätzlich eine schlüssige Ge­
schäftsfelderweiterung. 
Aktuelle Preisentwicklungen 
Die Börsennotierungen der Forwardpreise für die Commodities Strom, Gas, Kohle und Öl 
unterlagen ebenso wie die C02-Preise erheblichen Schwankungen, die ihre größte 
Amplitude in den Wochen um die ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 hatten. So 
sanken bis Anfang April 2020 der Strompreis um 24%, der Gaspreis um 26%. Der Ölpreis 
stürzte im Maximum um 35% ab, der C02-Preis um 37%. Lediglich der Kohlepreis reagierte 
moderater mit einem eher kontinuierlichen Rückgang um 17% bis Anfang Juni 2020. Der 
weitere Preisverlauf bis zum Jahresende war heterogen zwischen den einzelnen Medien. 
So legte der Strompreis bis Dezember 2020 wieder deutlich zu und erreichte über das Ge­
samtjahr eine Steigerung um 10%, während der Gaspreis über das Gesamtjahr um 7% 
zurückging. Der C02-Preis legte über zwei starke Aufschwungphasen über das Gesamtjahr 
sogar um 35% zu und entfaltete damit insgesamt auch für das Forwardjahr 2021 seine 
gewollte Lenkungswirkung auf den Strom-Erzeugungsmix in Deutschland. Der Kohlepreis 
stieg über das Gesamtjahr um moderate 10% an, der Ölpreis als „Barometer für die Welt­
konjunktur" ging um ebenfalls unspektakuläre 12% zurück. Hier mögen sich die mittelfristig 
eher vorsichtigen Erwartungen für die Entwicklung der Weltwirtschaft widerspiegeln, wobei 
der Regierungswechsel in den USA mit seinen positiven Signalen hier noch nicht einge­
preist war. Die gegenläufige Entwicklung zwischen Strom -und Gaspreis wirkt positiv auf 
den Clean-Spark-Spread und unterstützt damit die Wirtschaftlichkeitsperspektive von Gas­
kraftwerken und insbesondere umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. 
Die mehrjährige Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster für Strom und Gas bewährt 
sich wiederum auch für das Jahr 2021. Trotz des 10%igen Strompreisanstiegs am Groß­
handelsmarkt konnte die Strompreisanpassung für die Privatkunden der Stadtwerke Müns­
ter auf moderate 1,2% zum 01.01.2021 beschränkt werden. Die Gaspreise konnten seit 
2018 für drei Jahre stabil gehalten werden, mussten aber zu Jahresbeginn 2021 aufgrund 
der neuen C02-Besteuerung von Erdgas nach dem Brennstoffemissionshandels-Gesetz 
(BEHG) um ca. 7,5% angehoben werden. Die Fernwärmepreise sinken zum 01.01.2021 
preisformelbedingt deutlich um 11,5%. Zum 01.07.2021 wird der Fernwärmepreis allerdings 
wiederum um ca. 14% angehoben werden. Dies resultiert aus einer neugefassten Preisan­
passungsklausel, die infolge der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Preise für C02-
Zertifikate nunmehr um einen entsprechenden Preisbestandteil zur Kompensation dieser 
nicht beeinflussbaren Kostenkomponente erweitert werden musste. Zudem gab es in den 
vergangenen Jahren überproportionale Steigerungen im Tief-und Leitungsbau für Fern­
wärme, die durch die bisher in der Preisformel enthaltenen Indizes nicht mehr adäquat ab­
gedeckt werden konnten. Nachdem der Wasserpreis seit Januar 2019 stabil gehalten wer­
den konnte, ist eine Anpassung zum 01.04.2021 in Höhe von 4,8% zur Weitergabe gestie­
gener Kosten erforderlich. Ebenfalls zum Ausgleich gestiegener Kosten, z.B. im Bereich

der Tariflöhne im Fahrbetrieb, ist zum 01.08.2021 eine durchschnittliche Erhöhung der 
Fahrpreise im ÖPNV in Höhe von 2,9% vorgesehen. 
Entwicklung der Absatzmengen 
Für die Absatzmengen der wärmegeführten Sparten Gas und Fernwärmeversorgung ist die 
Witterung im Verlauf des ersten Quartals des Jahres bereits von signifikanter Bedeutung. 
Die Gradtagszahl als Indikator für den witterungsbedingten Absatzverlauf lag für die Monate 
Januar und Februar 2021 erstmals nach mehreren Jahren wieder auf dem Niveau des lang­
jährigen Durchschnitts. Insofern befinden sich die Absatzmengen hier auf Planniveau. Das 
gilt auch für die Absatzmengen in der Wassersparte. Der coronabedingte Lockdown machte 
sich in den ersten beiden Monaten des Jahres 2021 in ähnlichem Umfang auf der Strom­
seite bemerkbar wie im Vorjahr. Die Absatzmengen an Geschäftskunden lagen hier ca. 
10% unterhalb der Planung. Im Bereich der Privatkunden waren bis dato keine Absatzrück­
gänge zu verzeichnen; infolge nach wie vor erhöhter Arbeitstätigkeit im „Horne-Office" ist 
für die Stromsparte im Privatkundensegment hingegen von einer leichten Zunahme der Ab­
satzmengen gegenüber den Planansätzen auszugehen. Eine deutliche Lücke reißt der 
Lockdown in den ersten Monaten des Jahres 2021 allerdings gegenüber den vorgesehenen 
Fahrgastzahlen im ÖPNV auf. Viele potenzielle Fahrgäste, insbesondere die Nutzer von 
Einzelfahrscheinen im Gelegenheitsverkehr, meiden zurzeit wegen des Coronavirus noch 
die ÖPNV-Nutzung. 
Strategie, Chancen und Risiken 
Im laufe des Jahres 2020 haben die Stadtwerke Münster eine neue, umfassende Strategie 
entwickelt, deren zeitliche Perspektive sich bis zum Jahr 2030 erstreckt. Der Strategiepro­
zess wurde im Topmanagement gestartet, bereits früh wurden aber die Führungskräfte in 
den verschiedenen Unternehmensbereichen intensiv mit eingebunden. Nachdem im Som­
mer die Strategie formuliert war, erfolgte eine breit angelegte, mehrstufige Informations­
phase, so dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster intensiv mit 
der Unternehmensstrategie vertraut gemacht wurden. Eine Mitarbeiterbefragung am Ende 
des Jahres zeigte, dass die Strategie von der Belegschaft sehr gut aufgenommen und ver­
standen worden ist und somit auch die interne Kommunikation erfolgreich war. 
Die neue Strategie der Stadtwerke Münster beinhaltet drei Kernelemente bzw. Leitgedan­
ken, die für die langfristige Ausgestaltung des Unternehmens in den nächsten Jahren maß­
geblich sein werden: 
1. Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
2. Mit uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
3. Wir gewinnen gemeinsam 
Diese drei Schwerpunkte wurden bewusst in Form emotionaler Botschaften nach außen 
und innen formuliert und definieren zugleich den Anspruch, den die Stadtwerke Münster in 
den kommenden Jahren an sich selbst stellen.

Wir sorgen für den Herzschlag Münsters 
Mit ihren Infrastrukturen, die die gesamte Stadt durchziehen -Versorgungsnetze, Erzeu­
gungsanlagen ebenso wie das Liniennetz mit seinen Bussen -prägen die Stadtwerke 
Münster gemeinsam mit ihrer Tochter Stadtnetze Münster auf vielfältige Weise die Lebens­
adern der Stadt und sorgen damit für den Herzschlag Münsters. 
In der kommenden Dekade gilt es nun, diese Infrastrukturen zukunftsorientiert weiterzuent­
wickeln. Ein zentraler Treiber für die zukünftige Ausgestaltung dieser Lebensadern wird der 
Klimawandel sein. In den letzten Jahren haben uns nicht zuletzt Bewegungen wie „Fridays 
for Future" gleichermaßen wie die wachsende wissenschaftliche Erkenntnis gezeigt, dass 
ein Weiterwirtschaften „wie bisher" angesichts der anhaltenden weltweiten Klimaerwär­
mung nicht mehr möglich sein wird. Ein zweiter Treiber ist die Digitalisierung. Die Gesell­
schaft der Zukunft wird mehr denn je eine „Informationsgesellschaft" sein. Dazu bedarf es 
einer hochleistungsfähigen, sicheren und verlässlichen Infrastruktur für den Datenaus­
tausch. Diese Technologie wird als Standortfaktor für Münster noch viel entscheidender 
werden, als es bereits heute der Fall ist. 
Vor diesem Hintergrund werden die Stadtwerke Münster eine umfassende Energie-Mobili­
täts-und Digitalwende einleiten, die sich auf nahezu die gesamte Infrastruktur des Unter­
nehmens erstrecken wird. 
Im Rahmen einer innovativen, klimaschutzorientierten Energieversorgung werden die 
Stadtwerke Münster in den kommenden 10 Jahren in erheblichem Umfang in regenerative 
Erzeugungskapazitäten investieren, sowohl in onshore-Windenergieanlagen als auch in die 
Errichtung von Photovoltaik auf Münsters Dächern, wo noch signifikante ungenutzte Poten­
ziale nutzbar sind. Bis zum Jahr 2030 wollen die Stadtwerke Münster alle Haushalte in 
Münster mit Wind-und Solarstrom aus eigener Erzeugung versorgen und dabei auch ge­
zielt Bürgerbeteiligungen ermöglichen, um die Menschen vor Ort am finanziellen Erfolg von 
regenerativen Projekten teilhaben zu lassen. Bereits 2024 wird im Strommix für die Haus­
haltskunden der Stadtwerke Münster weder Kohle-noch Atomstrom enthalten sein. 
Zudem wird in diesem Zeitraum auch der Umbau der Wärmeerzeugung auf „grüne Wärme" 
eingeleitet, d.h. ohne Einsatz von konventionellen Brennstoffen in der Fernwärmeerzeu­
gung. Ein Konzept mit stärker dezentralen, auf unterschiedlichen klimaschonenden Tech­
nologien basierenden Wärmeerzeugungseinheiten wurde dazu bereits erarbeitet. Dabei hat 
sich unter anderem der Einsatz von Tiefengeothermie als eine angesichts der geologischen 
Ausgangssituation für Münster vielversprechende Option herausgestellt. Dies wird auch 
Auswirkungen auf die Struktur und den weiteren Ausbau der Wärmenetze haben. Eine voll­
ständige Umstellung auf grüne Wärmeerzeugung wird allerdings nicht bereits bis zum Jahr 
2030 möglich sein. Voraussichtlich bedarf es dazu eines sukzessiven Vorgehens unter Ein­
satz partieller Übergangslösungen mit weiterhin erdgasbasierter, aber bereits heute sehr 
umwelteffizienter Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie. 
Ein weiterer wichtiger Baustein für den Herzschlag Münsters ist die konsequent weiterge­
führte Umstellung der Busflotte auf elektrische Antriebe. Bis zum Jahr 2029 soll die gesamte 
Busflotte des ÖPNV der Stadtwerke Münster von Elektromotoren mit einer C02-Emission

von null angetrieben werden. Dies wird durch einen Mix aus Fahrzeugen mit Ladetechno­
logie einerseits und Brennstoffzellen andererseits realisiert werden. Ergänzt wird das 
ÖPNV-Angebot über unsere Beteiligung am lokalen Carsharinganbieter Stadtteilauto mit 
einem kontinuierlich zunehmenden Angebot an Elektrofahrzeugen sowie über ein in den 
kommenden Jahren zu entwickelndes Bike-oder E-Bike-Verleihsystem. Auf diese Weise 
wird ein systematisch ineinandergreifendes multimodales Mobilitätssystem entstehen, das 
eine attraktive Alternative zum innerstädtischen motorisierten Individualverkehr bietet und 
eine leichte Zugänglichkeit über eine integrierte IT-basierte Mobilitätsplattform sicherstellt. 
Eine mögliche dauerhafte Ergänzung dazu ist das zurzeit in einem dreijährigen Modellver­
such getestete Shuttlesystem „Loop", das den ÖPNV-Kunden eine leicht zugängliche Bu­
chung via Smartphone ermöglicht. Dabei werden kleine, elektrisch betriebene Shuttle-Fahr­
zeuge für bis zu acht Personen eingesetzt, die in den jeweiligen Vierteln des Testgebietes 
Münster-Hiltrup im Sinne eines „Corner-to-Corner"-Betriebs die Fahrgäste bis zum Um­
stiegspunkt auf die Metrolinie bzw. von dort wieder zurück ins Viertel bringen. Der Shuttle­
Verkehr agiert nachfrageflexibel ohne festen Fahrplan und ohne feste Strecke. Die Stre­
ckenführung wird je nach Kombination der Kundenorders über einen Logistik-Algorithmus 
optimiert. Die erste Testphase in 2020 verlief im Hinblick auf die Nachfrage bereits sehr 
vielversprechend. 
Neben dieser sehr weitreichenden Zielsetzung hin zu einer konsequent klimaschutzorien­
tierten Strategie wollen die Stadtwerke Münster auch den „digitalen Herzschlag" ihrer Stadt 
sicherstellen. Bis zum Jahr 2030 sollen 80% der Haushalte in Münster mit Glasfaserverbin­
dungen bis ins Haus versorgt sein und damit ihren „Anschluss an die digitale Zukunft" er­
halten. Dazu haben wir eine umfassende Kooperation mit der deutschen Telekom verein­
bart, bei der die Stadtwerke ihre Expertise für die Verlegung der passiven Infrastruktur, der 
Glasfaserleitungen, einbringen werden und die Telekom ihr Know-How für den Netzbetrieb, 
das Bandbreitenmanagement und den Whole-Sale-Vertrieb an dritte Dienste-Provider be­
reitstellt. Somit verteilt sich das erhebliche Investitionsvolumen für die flächige Erschließung 
von Münster mit Glasfaserhausanschlüssen auf mehrere Schultern, und es lassen sich 
komplementäre Know-How-Vorteile miteinander kombinieren. 
Mit der „Herzschlag-Strategie" möchten die Stadtwerke sowohl Mitverantwortung für eine 
innovations-und klimaschutzorientierte Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft in Münster 
als auch signifikante finanzielle Beiträge in und für die Gestaltung von Münsters Zukunft 
leisten. Letzteres stützt sich auf einen stabilen finanziellen Rahmen, welcher der Strategie 
unterlegt worden ist. So soll -nach einer Anlaufphase von zwei Jahren -ab 2023 nachhal­
tig ein Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. € erzielt werden, das gleichermaßen Aus­
schüttungspotenziale für den städtischen Haushalt und Thesaurierungen zur Eigenkapital­
stärkung ermöglicht. Angesichts des zur Strategiefinanzierung erforderlichen, erheblichen 
Fremdkapitalbedarfs der kommenden Jahre und der Absicherung der des resultierenden 
Kapitaldienstes wurde eine jährliche Eigenkapitalquote von mindestens 30% fixiert. 
Ergänzt wurden diese finanziellen Ziele durch eine weitere monetäre Größe, die eine eher 
regional-volkswirtschaftliche Dimension beschreibt, die aber eine wichtige Funktion der 
Stadtwerke Münster als lokales Unternehmen widerspiegelt: Die lokale Wertschöpfung der 
Stadtwerke Münster soll mindestens 80 Mio.€ p.a. betragen. Dies umfasst neben dem Jah-

resergebnis und der Abdeckung des Verkehrsverlustes insbesondere die vielfältigen Auf­
träge an lokale Unternehmen, die vor Ort wiederum Arbeitsplätze und damit lokale Kaufkraft 
sichern. 
Mit uns wird ein Haus zum zuhause und ein Unternehmen erfolgreich 
Nachdem zum Ende des Jahres 2020 die organisatorische Restrukturierung des Vertriebs­
bereiches abgeschlossen werden konnte, wird das kommende Jahr im Zeichen der Neu­
ausrichtung der Vertriebsprozesse und des Produkt-und Serviceprogramms stehen. Aus­
gehend von der strategischen Klammer der Energie-und Mobilitätswende und verbunden 
mit der Digitalisierungsoffensive wollen die Stadtwerke Münster mit ihren Produkten und 
Dienstleistungen einen spürbaren Beitrag zur Lebensqualität in Münster und für die Müns­
teraner Bürgerinnen und Bürger leisten. 
Über ein gut strukturiertes Vertriebskanalmanagement möchten wir unsere Kunden noch 
besser kennenlernen, um ihnen maßgeschneiderte Angebote machen zu können. Dabei 
wird das Thema „Bündelprodukte" stärker in den Fokus rücken als bisher. Dies wird zum 
einen eine Intensivierung des gemeinsamen Marktauftritts von Energie und Mobilität um­
fassen, zum anderen die Einbeziehung der neuen Option der Breitbandversorgung über 
Glasfaseranschlüsse bis ins Haus beinhalten. Auf dieser Basis soll ein -insbesondere aus 
Perspektive unserer Kunden -integriertes Produktportfolio aus Energie-, Mobilitäts-und 
Glasfaserkomponenten entstehen. Kunden, die Bündelprodukte der Stadtwerke Münster 
kaufen, werden Vorteile erhalten. Ziel aus Unternehmenssicht ist es, so die bereits heute 
hohe Kundentreue noch weiter zu stärken. Strategisch werden die Stadtwerke Münster da­
rauf hinarbeiten, dass bis zum Jahr 2024 jeder Haushalt in Münster mindestens drei Pro­
dukte aus unserem Hause bezieht. 
Die besondere Attraktivität für das Produktportfolio soll neben einem exzellenten Service 
und einfacher Zugänglichkeit über digitale Kanäle insbesondere mit der durchgängigen, 
konsequenten Ausrichtung des gesamten Produktprogramms an Klimaschutzzielen er­
reicht werden. Bereits seit langem bieten die Stadtwerke Münster ihren Kunden ein über 
das „Grüne-Strom-Label (GSL)" zertifiziertes, hochwertiges Ökostromprodukt an. Ergänzt 
durch einen sukzessive bis 2029 emissionsfreien Mobilitätsmix aus Elektrobussen, E-Bikes 
und -über unsere Beteiligungsgesellschaft „Stadtteilauto Münster" -E-Carsharing-Ange­
boten stellen die Stadtwerke Münster damit attraktive und zielgerichtete Bündelprodukte 
zur Verfügung, die in der Bürgerschaft der Stadt Münster mit ihrer schon heute großen 
Zugewandtheit zur Klimaschutzthematik auf hohe Nachfrage treffen werden. Konkrete An­
sätze werden zudem in den nächsten Jahren für eine innovative, grüne Wärmeversorgung 
auf den Weg gebracht, um so das Ziel einer vollständig emissionsfreien, zukunftssicheren 
Rundum-Versorgung für Münster zu komplettieren. Ein weiteres, umweltfreundliches Con­
venience-Potenzial liegt im möglichen Einsatz von flexiblen Shuttle-Services als Ergänzung 
des bestehenden Linienverkehrs im Rahmen des LOOP-Projektes. Der dauerhafte Einsatz 
wird allerdings von den Ergebnissen der dreijährigen Modellphase und letztlich auch von 
den finanziellen Rahmenbedingungen abhängen. 
Dabei wird die bereits fest in der Welt unserer Kunden verankerte elektronische Pluscard -
neben der unmittelbar operativen Funktion als ÖPNV-Ticket -weiterhin ein wichtiges Trans­
portmedium in der Kundenkommunikation und für den Zugang zur Servicewelt der Stadt­
werke Münster sein.

Ein weiterer Aspekt der „grünen und digitalen" Rundumversorgung der Stadtwerke für die 
Menschen in Münster ist unser Engagement in der Smart City-Allianz gemeinsam mit der 
Stadt Münster. Sowohl der zunehmende Breitbandausbau durch die Stadtwerke und dar­
aus resultierende weitere Optionen für eine stadtweite 5G-Versorgung als auch die Nutzung 
des bereits errichteten Lorawan-Netzes durch unsere Tochtergesellschaft Stadtnetze 
Münster GmbH eröffnen zahlreiche Möglichkeiten für kundenorientierte smarte Anwendun­
gen, Produkte und Services. Bereits in der Projektierung befindet sich z.B. die Ausgestal­
tung einer Fläche am Albersloher Weg als „Reallabor" für den Test von smarten Services, 
wie z.B. das multimodale Mobilitätsmanagement im Mix aus intelligentem Parkraumma­
nagement inkl. einer behindertengerechten E-Ladesäule, ÖPNV und E-Rollern einschließ­
lich des zugehörigen Datenmanagements zur Optimierung der Services. Zudem sollen im 
Reallabor adaptive Beleuchtungskonzepte, WLAN-Hotspots und weitere Anwendungen 
des Internet of Things anwendungsorientiert im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen 
Rollout getestet werden. 
Leitgedanke für all diese Aktivitäten ist, dass die Stadtwerke Münster von ihren Kunden und 
den Menschen dieser Stadt noch intensiver als bisher als der gute, vertraute und verlässli­
che Nachbar wahrgenommen werden, der sie im Grunde immer schon waren. Jetzt kommt 
hinzu, dass wir es explizit zu unserer Strategie gemacht haben, für Münster mit unseren 
Services und Versorgungsinfrastrukturen eine lebenswerte Zukunft in einer modernen, le­
benswerten Stadt, in einem nachhaltig gesunden Klima zu entwickeln und unser gesamtes 
unternehmerisches Handeln daran ausrichten. 
Wir gewinnen gemeinsam 
Eine neue Ausrichtung der Stadtwerke Münster nach außen, wie die spartenübergreifende 
Gestaltung von Bündelprodukten, die Erweiterung des Produkt-und Servicespektrums um 
Innovationen und exzellente Serviceprozesse, bedarf auch einer Veränderung im Inneren 
des Unternehmens. So gilt es, die bisher vorherrschende Perspektive der verschiedenen 
Unternehmensbereiche auf spezielle Marktsegmente der Stadtwerke, sei es innerhalb der 
Energiesparten oder sei es z.B. zwischen dem Energie-und Verkehrsbereich, stärker auf 
eine „One Company-Perspektive" hin zu verändern. Für den Kunden und seinen Zugang 
zu den Stadtwerkeprodukten soll und darf es zukünftig keine Rolle mehr spielen, ob er ein 
ÖPNV-oder E-Carsharing-Abonnement, ein Energie-oder Digitalprodukt oder eben ein 
Bündelprodukt bei den Stadtwerken erwirbt. Die Stadtwerke-Mannschaft wird neben dem 
weiterhin wichtigen Expertenblick auf die einzelnen Produkte und Segmente stärker als bis­
her auch intern das organisatorische und prozessuale Zusammenspiel aller Unternehmens­
bereiche in den Fokus nehmen -unter dem Motto „Wir gewinnen gemeinsam". 
Prozessexzellenz nach außen bedarf in hohem Maße auch Prozessexzellenz im Inneren 
des Unternehmens. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung wurde im Rahmen der Strategie­
entwicklung ein umfangreiches neues Personalentwicklungsprogramm erarbeitet. Zentrale 
Elemente dieses Programms sind u.a. eine Intensivierung des crossfunktionalen Arbeitens 
in fachbereichsübergreifenden Teams, das Vermitteln und Erlernen neuer agiler Arbeits­
methoden wie Kanban, Design Thinking u.ä., verbunden mit individuellen Angeboten zur 
persönlichen Weiterentwicklung in Richtung agiler Rollen, bspw. zum Serum-Master oder 
Product Owner.

Auch das unternehmensweite Anreizsystem wird sich ab 2021 nicht mehr wie bisher auf 
individuelle Bereichsziele stützen, sondern sich auf monetäre und qualitative Ziele fokus­
sieren, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Münster gleichermaßen 
gelten. Dies soll zusätzliche Motivation für den „One Company-Spirit" sein. 
Zum Entwicklungsprogramm gehört es zudem, das IT-und Digitalisierungswissen der Be­
legschaft flächendeckend zu verbessern. Erst wenn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter 
ein Mindestwissen über die Möglichkeiten und Unterstützungsoptionen moderner IT-Appli­
kationen in seinem prozessualen Umfeld hat, wird eine umfassende Digitalisierung von 
Massenprozessen mit den entsprechenden Zeit-und Effizienzgewinnen gelingen; denn das 
heute immer spezialisiertere Wissen über Prozessabläufe und -zusammenhänge steckt in 
den Köpfen der Mitarbeitenden und wird benötigt, um Digitalisierung algorithmisch präzise 
umzusetzen. 
Um die Digitalkompetenz im Unternehmen und damit die Optionen zur Automatisierung von 
Massenprozessen noch besser zu unterstützen, wird ab dem Jahr 2021 das leistungsfähige 
Analysetool der Firma Celonis, zunächst für die kaufmännischen Massenprozesse, einge­
setzt und zugleich ein kleines Kompetenzcenter für den zielgerichteten Einsatz dieser Soft­
ware zur datenbasierten Prozessanalyse aufgebaut, um über entsprechende Dashboards 
mit ausgewählten prozessbezogenen KPls eine kontinuierliche Prozessdatenanalyse zu er­
möglichen. Ziel ist es, durch eine strukturierte Analyse von Werkflow-Daten Optimierungs­
und Automatisierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Wirksamkeit eingeleiteter Opti­
mierungsansätze im Zeitablauf messbar und transparent zu machen. 
Alle genannten Ansätze unterstützen schließlich die Entwicklung einer neuen Unterneh­
menskultur, die durch die zentralen Features „bereichsübergreifende Zusammenarbeit", 
,,Empowerment der Mitarbeitenden", ,,neue Führungskultur im Sinne von Kompass-, Kom­
munikations-und Unterstützungsfunktion" und „Gleichgewicht von Kompetenz und Verant­
wortung" geprägt sein wird. 
Die Umsetzung der Strategie 2030 in all ihren Facetten wird der Belegschaft der Stadtwerke 
Münster viel Kraft und einen langen Atem abverlangen. Vor diesem Hintergrund und auch 
in Anbetracht des kommenden demographischen Wandels sind umfangreiche Angebote im 
betrieblichen Gesundheitsmanagement Bestandteil der Strategie. So werden den Mitarbei­
tenden regelmäßige Gesundheits-Check-ups ebenso angeboten wie Trainings zu Rücken­
gesundheit, Resilienz und Stressmanagement. Zur Förderung und Erhaltung der körperli­
chen Fitness kooperieren die Stadtwerke Münster mit örtlichen Fitnessstudios und bieten 
darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten zur sportlichen Aktivität in der unternehmenseige­
nen Betriebssportgemeinschaft und stellen unbürokratisch ein modernes, ergonomisches 
Büroequipment bereit, wie z.B. höhenverstellbare Schreibtische. Diese werden vom Unter­
nehmen auch für die Ausstattung von Horne-Offices bezuschusst. 
Schließlich bietet eine neue Betriebsvereinbarung -auch außerhalb von Corona-Zeiten -
sehr flexible Möglichkeiten, ortsunabhängig zu arbeiten und zwischen dem Arbeitsplatz vor 
Ort im Unternehmen und der Arbeit im Horne-Office zu wählen und so den individuellen 
Bedürfnissen der Mitarbeitenden noch besser gerecht zu werden. Unterstützt wird dies 
durch IT-gestützte Buchungssysteme für die unternehmensinternen Büroarbeitsplätze. 
Eine positive Begleiterscheinung dieser Arbeitsorganisation ist es, dass sich zugleich so 
manches Verfügbarkeitsproblem von Büroarbeitsplätzen dadurch lösen lässt.

Qualität und Effizienz im Kerngeschäft 
Die neue Strategie wird von einem kontinuierlichen Maßnahmenpaket begleitet, das sich 
auf die Optimierung der internen Prozessqualität und Prozesseffizienz richtet. So wird die 
bereits Ende 2020 begonnene Vorbereitung der SAP S/4 HANA-Einführung in 2021 in Form 
eines grundlegenden Reviews der internen kaufmännischen Prozesse mit dem Ziel der 
Vereinfachung und Automatisierung weiterverfolgt. Mit dem Aufbau des Kompetenzcenters 
für den Einsatz der „Celonis"-Software zur fundierten und kontinuierlichen Analyse von 
Massenprozessen wird zukünftig zudem eine faktenbasierte Prozessanalyse und -steue­
rung in verschiedensten Unternehmensbereichen ermöglicht; begonnen wird mit dem 
Pu rchase-to-Pay-Prozess. 
In 2021 wird auch die finanzielle Unternehmenssteuerung und das damit verbundene Re­
porting neu ausgerichtet auf eine deckungsbeitrags-und KPl-orientierte Geschäftsbe­
reichssteuerung. Dies ermöglicht den Geschäftsbereichsverantwortlichen nach der bisheri­
gen, überwiegend margen-und budgetorientierten Steuerung einen ganzheitlicheren Blick 
auf ihr Geschäftsfeld über verschiedene Deckungsbeitragsstufen hinweg bis zum Bereichs­
EBIT und ermöglicht damit auch eine neue unternehmensweite Steuerungsphilosophie, bei 
der neben den Margen auch die Strukturkosten wieder stärker in den Blick genommen wer­
den. 
Weitere Chancen und Risiken 
Die auch in 2021 noch anhaltende Corona-Pandemie birgt nach wie vor Risiken, auch für 
die Stadtwerke Münster GmbH. Nach den Erfahrungen aus 2020 liegen diese operativ ins­
besondere in einem anhaltenden Rückgang der Fahrgäste im ÖPNV. In den Hochphasen 
der Pandemie ist von Fahrgastrückgängen von ca. 50% bis 70% auszugehen. Über die 
lange Dauer der Corona-Pandemie zeigt sich, dass nicht nur der Absatz der Einzelfahrkar­
ten einbricht, sondern es zunehmend auch zu Kündigungen von Abonnementkunden 
kommt, die bis dato noch für eine Umsatzstabilisierung gesorgt haben. Auf der Ange­
botsseite ist nur eine geringe Reaktionsflexibilität gegeben, da das öffentliche Leben durch 
einen funktionierendes ÖPNV-Angebot aufrechterhalten werden muss und insofern nur ge­
ringfügig Reduktionen der Strukturkosten für den Busbetrieb möglich sind. Ein zweiter 
ÖPNV-Rettungsschirm zum Ausgleich der entstehenden Umsatzverluste, wie er in 2020 
gegeben war, ist zurzeit noch nicht konkret in Sicht, aber möglich. Hinzu kommt das wach­
sende Risiko von Unternehmensinsolvenzen, welche in allen Stadtwerkesparten zugleich 
zu Erlösausfällen führen können. 
Zwar ist mit den inzwischen verfügbaren Impfstoffen ein Ende der Pandemie im Grundsatz 
absehbar, bis zur erforderlichen „Herdenimmunität" ist es aber noch ein weiter Weg. Inso­
fern kann die Ergebnisbelastung durch Corona auch in 2021 erheblich sein. Sofern diese 
im laufe der kommenden Wochen konkreter einschätzbar ist, werden die Stadtwerke 
Münster wiederum frühzeitig mit einem proaktiven Kostenmanagement reagieren, um die 
möglichen Ergebnisbelastungen so weit wie möglich abzufedern. 
Ein Liquiditätsrisiko wird für die Stadtwerke Münster selbst bei einem noch längeren Anhal­
ten der Coronakrise auch über den Sommer 2021 hinaus aber nicht eintreten; für entspre­
chende Reserven ist vorgesorgt.

Operative Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den politischen und 
rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergie an Land. Das im Jahr 
2020 entwickelte strategische Programm des Unternehmens sieht erhebliche Investitionen 
in Windenergie in den nächsten 10 Jahren vor. Nach wie vor können die geltenden restrik­
tiven Abstandsregelungen zur Bebauung oder aber auch die herausfordernden wirtschaft­
lichen Bedingungen im Rahmen des Auktionsmodells ebenso wie immer wieder auftretende 
Klageverfahren von NGOs oder auch einzelnen Bürgern die Investitionsgeschwindigkeit 
und damit auch den Fortschritt bei der Umsetzung der ehrgeizigen, nichtsdestotrotz für die 
Umsetzung der Energiewende aber auch notwendigen Ausbauziele behindern. 
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch und birgt systemimmanent Risi­
ken von wettbewerbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadtwerke Münster steuern dem mit 
einem exzellenten Kundenservice und einem aktiven Portfoliomanagement für den Ener­
gieeinkauf an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas entgegen. 
Ein signifikantes Risiko liegt in der Entwicklung der Netznutzungsentgelte in den regulierten 
Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt -insbesondere über die Ab­
senkung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens -perma­
nenten Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein entsprechendes Absinken 
der Netznutzungsentgelte wurde zwar planerisch bereits für die 4. Regulierungsperiode an­
tizipiert; eine darüberhinausgehende Absenkung kann aber nicht ausgeschlossen werden. 
Für das erste Halbjahr 2021 steht diesbezüglich eine neue EuGH-Rechtsprechung an, die 
die Möglichkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums, mildernd auf das methodisch zu kri­
tisierende Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur zur Eigenkapitalverzinsung einzu­
wirken, noch weiter einschränken könnte. 
Tendenziell milde Winter, erhöhte Förderung, aber auch ein zunehmendes LNG-Gasange­
bot sorgen dafür, dass die Gasversorgung in Deutschland langfristig gesichert ist. Münster 
wird allerdings mit L-Gas versorgt. Die Hauptversorgungsquelle ist das Gasfeld im nieder­
ländischen Groningen, das aufgrund tektonischer Probleme seine Förderung deutlich redu­
zieren könnte oder ggf. ganz geschlossen werden könnte. In diesem Falle müsste Münster 
auf eine H-Gas-Versorgung umgestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2028/2029 
vorgesehen, müsste im beschriebenen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit 
nicht unaufwändigen Umstellungsarbeiten an den Heizungsanlagen der Stadtwerke-Kun­
den verbunden. 
Die Stadtwerke Münster haben es aktiv in ihre Strategie 2030 aufgenommen, den ÖPNV in 
Münster vollständig über Ladetechnologie oder auch Wasserstoffbusse zu elektrifizieren 
und damit emissionsfrei zu machen. Damit soll ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung 
der Lebensqualität der Münsteraner Bürgerinnen und Bürger geleistet werden. Bundesweit, 
so auch in Münster, werden damit einhergehend in der politischen Diskussion ver­
schiedenste Ansätze zur Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV auf allen Ebenen, wie eine 
massive Erhöhung der Taktfrequenzen des Busverkehrs bei erheblicher Verbilligung der 
Ticketpreise bis hin zu einem für die Kunden kostenloser ÖPNV aufgerufen. Die Stadtwerke 
Münster möchten den lokalen Klimaschutz durch einen qualitativ hochwertigen, attraktiven 
und klimaschonenden ÖPNV strategisch unterstützen. Allerdings sind damit sehr hohe 
sprungfixe Kosten durch eine signifikante Angebotsausweitung im Busverkehr verbunden,

bei einem stark verbilligten oder gar kostenlosen Busangebot selbstverständlich auch zu­
sätzlich ein gravierender Ausfall operativer Einnahmen, die heute zumindest helfen, die 
Kosten des ÖPNV zu 60-70% zu decken und so den ÖPNV-Verlust in einem durch die 
Stadtwerke Münster tragfähigen Rahmen halten. Ein politisch gewolltes ÖPNV-Angebot der 
Zukunft mit massiver Angebotsausweitung bei gleichzeitiger drastischer Preissenkung, be­
darf, damit es für die Stadtwerke nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, neben den 
Kundeneinnahmen und der bisherigen Verlustabdeckung durch die positiven Ergebnisse 
der Energiesparten einer zusätzlichen, dritten, externen Finanzierungssäule in Form von 
öffentlichen Mitteln des Bundes, der Länder und/oder der Kommunen. Die Stadtwerke allein 
werden dies aus eigener Kraft nicht leisten können und liefen Gefahr, den enormen Finanz­
mittelbedarf für weitere zentrale Strategiefelder, wie den Breitbandausbau und den Ausbau 
der regenerativen Erzeugung, nicht generieren zu können. 
Der Rollout der Smart Meter ist weiterhin im Gange. Aufgrund der mehrjährigen Verzöge­
rung beim Start ist nach wie vor mit Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfra­
gebedingt erhöhten Montagekosten zu rechnen, welche die Amortisationszeit der installier­
ten smarten Zähler verlängern werden. Die Kapazitätsnachfrage könnten sich zukünftig so­
gar noch verschärfen, da der Gesetzgeber mit der EEG-Novelle 2021 den Einbau von 
Smart Metern nun auch für neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und für 
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ab bestimmten Größenordnungen fordert. Durch entspre­
chende Übergangsvorschriften sind z.T. auch Altanlagen davon betroffen. 
Den beschriebenen Risiken haben die Stadtwerke Münster eine proaktive Strategieentwick­
lung entgegengestellt, bei der Marktchancen in Form von neuen Produkten und Services 
und neuen Geschäftsfeldern, wie dem Glasfaserausbau und dem Ausbau der regenerati­
ven Erzeugung, mit marktadäquaten und kundenorientierten Geschäftsmodellen konse­
quent verfolgt werden. Die Strategie-Umsetzung orientiert sich konsequent an den Kriterien 
Ergebnis, Rentabilität und Liquidität bei gleichzeitiger Sicherstellung einer soliden Eigenka­
pitalquote. Dies wird gestützt durch eine nachhaltige Ausgestaltung der unternehmensin­
ternen Prozessabläufe mit modernen IT-Systemen und der zunehmenden Nutzung von Po­
tenzialen zur Prozessautomatisierung. 
Leistungsindikatoren 
finanzielle lndikato-Ist 2020 Plan 2021 relative Verän-
ren derung 
Jahresüberschuss 11,3 Mio.€ 8,4 Mio.€ -25,7 % 
Umsatzerlöse 524,7 Mio.€ 505,7 Mio.€ -3,6 % 
Investitionen Stadt-16,6 Mio.€ 31,2 Mio.€ + 86,8 % 
werke Münster* 
Investitionen Stadt-34,8 Mio.€ 34,2 Mio.€ -1,7 % 
netze Münster*

nicht-finanzielle In-Ist 2020 Plan 2021 relative Verän-
dikatoren derung 
Stromabsatz 1.269 Mio. kWh 1.277 Mio. kWh + 0,6 % 
Erdgasabsatz 2.028 Mio. kWh 2.234 Mio. kWh + 10, 1 % 
Wärmeabsatz 569 Mio. kWh 621 Mio. kWh + 9,1 % 
Wasserabsatz 17,4 Mio. m3 17,1 Mio. m3 -1,7 % 
Stromerzeugung 421 Mio. kWh 478 Mio. kWh + 13,5 % 
Fahrgastzahlen 43,9 Mio. 47,6 Mio. + 8,4 % 
* Sachanlagevermögen abzgl. Zuschüsse 
In der Stromsparte gehen die Stadtwerke Münster für das Jahr 2021 von einer leichten 
Absatzmengensteigerung gegenüber dem Vorjahr aus. Zum einen wurden die Coronaaus­
wirkungen auf das Geschäftskundensegment für 2021 aufgrund der inzwischen vorhande­
nen Impfstoffe als geringer eingeschätzt als für 2020 eingetreten. Andererseits ist im wett­
bewerbsumkämpften Geschäftskundensegment grundsätzlich von eher vorsichtigen Akqui­
sitionszahlen auszugehen, wenn man, wie die Stadtwerke Münster, noch adäquate Margen 
erzielen möchte. Der für 2021 geplante Erdgasabsatz basiert auf einem Witterungsverlauf 
entsprechend dem langjährigen Mittelwert und liegt insofern oberhalb des im warmen Jahr 
2020 erzielten Absatzniveaus. Das gleiche gilt auch für die in der Fernwärmeversorgung 
vorgesehenen Absatzmengen. Beim Wasserabsatz geht die Planung wiederum von einem 
langjährigen Durchschnittswert aus; in 2020 führte der sehr warme, regenarme Sommer zu 
einem leicht erhöhten Wasserabsatz, insbesondere durch die verstärkte Gartenbewässe­
rung. Bei der Stromerzeugung sind die Stadtwerke Münster wiederum von einer durchgän­
gigen Verfügbarkeit der Gasturbinen in der GuD-Anlage ausgegangen, nachdem eine Tur­
bine im Jahr 2020 im letzten Quartal schadensbedingt ausgefallen war. Inzwischen zeigt 
sich, dass die Reparatur sich offenbar noch bis in das erste Quartal 2021 hinzieht, so dass 
voraussichtlich die geplante Produktionsmenge nicht vollständig erreicht werden wird. 
Nachdem im Jahr 2019 die Fahrgastzahlen des ÖPNV noch bei ca. 49 Mio. Fahrgästen 
lagen, zeigen sich die dramatischen Corona-Effekte in der Verkehrssparte in den Ist-Zahlen 
2020 mit nur 43,9 Mio. Fahrgästen und einer nur langsam eintretenden Erholung für den 
neuen Planungszeitraum 2021, beginnend bei dem deutlich abgesenkten Plateau von Ende 
2020. 
Angaben gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und 
Männern an Führungspositionen 
Die vom Aufsichtsrat für das eigene Gremium festgelegte Quote von 16, 7% für die Beset­
zung mit Frauen wurde unverändert beibehalten.

Auf Ebene der Stadtwerke Münster selbst erhöhte sich die über die erste und zweite Füh­
rungsebene aggregierte Frauenquote von 8,3% Ende 2019 auf 15,2% Ende 2020. Damit 
wurde die ursprünglich fixierte Zielquote von 12,5% deutlich übertroffen und fast eine Ver­
doppelung zum Vorjahr erreicht. Die Steigerung wurde zum einen dadurch erzielt, dass eine 
bis dato männlich besetzte Abteilungsleitungsfunktion fluktuationsbedingt frei und mit einer 
Frau besetzt wurde und zudem eine neue Abteilungsleitungsfunktion ebenfalls weiblich be­
setzt werden konnte. Zudem hat sich gegenüber dem Vorjahr die Mitarbeitendenanzahl in 
der zweiten Führungsebene um zwei Stellen verringert. 
Grundsätzlich haben die Stadtwerke Münster folgende Rahmenbedingung für die Erfüllung 
zukünftiger Zielquoten festgelegt: 
bisher entsprechende mit Männern besetzte Führungspositionen werden frei, 
die Verfügbarkeit und Kompetenzen der Bewerberinnen sind männlichen Bewer­
bern gegenüber gleichwertig und 
es stehen keine geeigneten internen Bewerber für die jeweils zu besetzende Posi­
tion zur Verfügung. 
Zudem haben sich die Stadtwerke Münster entschieden, sofern sich sowohl Frauen als 
auch Männer auf freie Stellen beworben haben, bei gleicher Qualifikation immer mindestens 
eine Frau in die Endrunde des Bewerbungsverfahrens einzuladen, um Frauen auf diese 
Weise gezielter Optionen für Führungspositionen bieten zu können.

Öffentliche Zwecksetzung nach der Gemeindeordnung NRW 
Über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung der Stadtwerke 
Münster im Geschäftsjahr 2020 gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 der Gemeindeordnung Nord­
rhein-Westfalen wird gleichzeitig mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht an den 
Gesellschafter getrennt berichtet. Die öffentliche Zwecksetzung und Zweckerreichung 
wurden eingehalten. 
Die Stadtwerke Münster GmbH stellt für das Geschäftsjahr 2020 einen Konzernabschluss 
sowie einen Konzernlagebericht auf. 
Münster, den 18. Mai 2021 
Stadtwerke Münster GmbH 
Durch Rundungen können sich bei den Zahlen Abweichungen ergeben.

Lagebericht -
Fußnotenverzeichnis 
1 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14.01.2021 
2 Fraunhofer ISE, Meldung vom 04.01.2021 
3 Agora-Energiewende: https://www.agora-energiewende.de/presse/neuigkeiten-archiv/corona­
krise-und-milder-winter-lassen-deutschland-klimaziel-fuer-2020-erreichen/ 
4 https ://www.iwkoeln.de/presse/pressem itteilu ngen/beitrag/m ichael-groem ling-m ichael-huether­
corona-sorgt-fuer-katastrophalen-einbruch. htm 1

Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss nach § 6b Abs. 3 EnWG der Stadtwerke 
Münster GmbH, Münster, per 31. Dezember 2020 
Die unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke Münster gliedert sich in die vier Ge­
schäftsfelder Energie-und Wasservertrieb, Versorgungsnetze, Erzeugung und Verkehr. 
Das Geschäftsfeld Versorgungsnetze wird seit 2020 im Wesentlichen durch die Stadt­
netze Münster GmbH betrieben, die eine 1 GO-prozentige Tochter der Stadtwerke Münster 
ist. 
Die Pflicht zur Erstellung von Tätigkeitsabschlüssen für die Stadtwerke Münster ergibt 
sich für das Geschäftsjahr 2020 aus der Erbringung von mittelbaren und unmittelbaren 
energiespezifischen Dienstleistungen für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung 
und Gasverteilung gegenüber dem verbundenen Netzbetreiber. 
Zu dem nach § 6b Abs. 3 EnWG auf den Stichtag 31. Dezember 2020 aufgestellten 
Tätigkeitsabschluss der Stadtwerke Münster GmbH werden die nachfolgenden Erläute­
rungen gegeben: 
Abgrenzung der Tätigkeiten 
In der Rechnungslegung sind jeweils getrennte Konten für die Tätigkeiten 
■ Elektrizitätsverteilungsnetz und 
■ Gasverteilungsnetz 
eingerichtet. Für die anderen Aktivitäten außerhalb von Elektrizitäts-und Gasverteilungs­
netz sind ebenfalls getrennte Konten angelegt. 
Mit der Erstellung des Jahresabschlusses wurde für jeden dieser abgegrenzten Tätig­
keitsbereiche jeweils eine § 6b Abs. 3 EnWG entsprechende Bilanz und Gewinn-und 
Verlustrechnung aufgestellt. 
Fehlende Vergleichbarkeit mit Vorjahres-Tätigkeitsabschluss 
Die Stadtwerke Münster hat die noch im Vorjahr an den verbundenen Netzbetreiber ver­
pachteten Versorgungsnetze (Medien Strom, Gas, Wasser und Wärme) zusammen mit 
den Wasserwerken mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2020 im Wege der Ausglie­
derung an den verbundenen Netzbetreiber übertragen. Sämtliche Vermögensgegen­
stände und Schulden des ausgegliederten Teilbetriebs „Versorgungsnetze und Wasser­
werke" sind gegen die Gewährung von zusätzlichen Gesellschaftsanteilen am verbunde­
nen Netzbetreiber und gegen die Gewährung von Gläubigerrechten aus der Bilanz der 
Stadtwerke Münster ausgeschieden. 
In der Folge treten im Tätigkeitsabschluss der Stadtwerke Münster die energiespezifi­
schen Dienstleistungen für das Elektrizitäts-und Gasverteilungsnetz an die Stelle des an 
den Netzbetreiber ausgegliederten Elektrizitäts-und Gasverteilungsnetzes. Die Vorjah­
reswerte sind aufgrund dieser Neustrukturierung des Netzgeschäfts mit den Angaben des 
Berichtsjahres nicht vergleichbar. Vor diesem Hintergrund wurden den Werten des Be­
richtsjahres keine Vorjahreswerte gegenübergestellt. 
Buchhaltungssystematik

Die Stadtwerke Münster wickelt ihr Rechnungswesen mit den Modulen des SAP-Systems 
ab. Mit den zur Finanzbuchhaltung (SAP-FI) vollständig integrierten Instrumenten der 
Kostenrechnung (SAP-CO) und Profit-Center Rechnung (SAP-EC-PCA) wird das Unter­
nehmen in managementorientierte Organisationseinheiten (Profit-Center) hierarchisch 
aufgeteilt. Diese Profit-Center-Struktur bildet die Grundlage für die Abbildung der Tätig­
keitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG. 
Der Großteil, der in Kostenrechnung und Profit-Center-Rechnung verarbeiteten GuV-re­
levanten Vorgänge, wurde in der Finanzbuchhaltung bereits tätigkeitsgenau erfasst. 
Vorgänge, die nicht direkt zugeordnet werden konnten, wurden zunächst auf Profit-Cen­
ter der kaufmännischen und technischen Querschnittsfunktionen kontiert und in der Folge 
nach verschiedenen Schlüsseln auf die Bereiche verrechnet bzw. umgelegt. 
Die Bilanzkonten der Finanzbuchhaltung wurden in die Profit-Center-Rechnung über­
nommen. Soweit eine unmittelbare Profit-Center-Zuordnung zu den Bilanzkonten dabei 
nicht sinnvoll möglich war, wurden die Konten zunächst auf Bilanzverteilungs-Profit-Cen­
tern gesammelt und im nächsten Schritt nach Maßgabe definierter Verteilungsschlüssel 
auf die Profit-Center verteilt. 
Zugrunde gelegter Jahresabschluss 
Die Ermittlung der Tätigkeitsabschlüsse nach§ 6b Abs. 3 EnWG erfolgte auf der Grund­
lage des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Stadtwerke Münster zum 31 . De­
zember 2020. 
Die Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den 
Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden im handelsrechtlichen Jahresabschluss der 
Stadtwerke Münster. Insofern verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der 
Stadtwerke Münster. 
Abschrei bu ngssyste mati k 
Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern im Anlagevermögen betragen tätigkeitsüber­
greifend bei 
Immateriellen Vermögensgegenständen 
Grundstücken (Außenanlagen) und Bauten 
Verteilungsanlagen 
Technischen Anlagen und Maschinen 
Anderen Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
3 - 7 Jahre 
7 -50 Jahre 
20 -55 Jahre 
5 -22 Jahre 
5 -14 Jahre 
Zuweisung der Aktiva und Passiva, der Aufwendungen und Erträge zu den 
Tätigkeiten 
Den in den Tätigkeits-Bilanzen und Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnungen ausge­
wiesenen Abschlussposten wurden die Werte vorrangig direkt zugeordnet. Soweit ein nur

mittelbarer Tätigkeitsbezug vorlag oder die direkte Zuordnung auf dem Weg der Kontie­
rung mit unvertretbar hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung 
auf der Grundlage sachlich begründeter Schlüsselgrößen vorgenommen. Angewandt 
wurden dabei im Wesentlichen: 
• Die Restbuchwerte der unmittelbar zuordenbaren immateriellen Vermögensgegen­
stände des Anlagevermögens und der Sachanlagen auf das nur indirekt zuordenbare 
Anlagevermögen des Verwaltungsbereichs; 
• Die Umsatzerlöse auf die in den Positionen Forderungen aus Lieferungen und Leis­
tungen, Forderungen gegen den Gesellschafter, Forderungen gegen verbundene Un­
ternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht und sonstige Vermögensgegenstände jeweils enthaltenen Forderungen; 
• Die Anzahl der Mitarbeiterstellen auf, die unter den sonstigen Vermögensgegenstän­
den bilanzierten, kurzfristigen Forderungen gegen Mitarbeiter und auf die unter den 
sonstigen Ausleihungen bilanzierten, langfristigen Mitarbeiterforderungen; 
• Die kurzfristigen Verbindlichkeiten auf den Bestand liquider Mittel; 
• Die Anzahl der Mitarbeiterstellen auf die Pensionsrückstellungen sowie auf die jeweils 
personalabhängigen sonstigen Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten; Die 
hiernach dem gemeinsamen Verwaltungsbereich zugeordneten personalbezogenen 
Rückstellungen wurden in einem zweiten Verteilungszyklus nach Maßgabe der Leis­
tungsabgabe des gemeinsamen Verwaltungsbereichs weiterverteilt. 
• Die Restbuchwerte des Anlagevermögens auf die nicht direkt zuordenbaren Verbind­
lichkeiten gegenüber Kreditinstituten; 
• Die Umsatzerlöse auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und auf 
die sonstigen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer; 
• Die Restbuchwerte des Anlagevermögens auf die Eigenkapitalpositionen Gezeichne-
tes Kapital, Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen; 
In Höhe der nach diesen Zuordnungen verbliebenen Differenz wurde ein Kapitalverrech­
nungsposten gebildet. 
Die nur mittelbar zuordenbaren Aufwendungen und Erträge des Verwaltungsbereichs 
wurden nach Maßgabe innerbetrieblicher Leistungsverrechnungen und Umlagen den Tä­
tigkeitsbereichen zugewiesen. Die Verrechnung interner Ressourcen erfolgte entspre­
chend gemessener Leistungsinanspruchnahme. Sofern eine Messung der Leistungsin­
anspruchnahme nicht möglich oder nicht wirtschaftlich vertretbar war, wurde die Inan­
spruchnahme interner Ressourcen aufgrund einer prozentualen Verteilung vorgenom­
men. Basis der prozentualen Verteilung war eine Erhebung der aufgabenbezogenen Ka­
pazitätsbeanspruchung in den betroffenen Unternehmensbereichen.

Das Gliederungsschema der Tätigkeits-Gewinn-und Verlustrechnungen wurde um die 
aus der Entkonsolidierung der Tätigkeitsbereiche resultierenden Posten interne Umsatz­
erlöse, interne betriebliche Erträge, interne Materialaufwendungen und interne sonstige 
betriebliche Aufwendungen erweitert.

Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung 
Von den unter den Angaben zu den Posten von Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung 
im Jahresabschluss der Stadtwerke Münster gemachten Erläuterungen sind die Tätigkei­
ten des Strom-und Gasverteilungsnetzes nicht unmittelbar betroffen. Soweit eine Zu­
schlüsselung anteilig auf diese Bereiche erfolgte, ist der angewandte Verteilungsschlüs­
sel unter dem Punkt „Zuweisung der Aktiva und Passiva, der Aufwendungen und Erträge 
zu den Tätigkeiten" benannt. Es wird auf den Anhang der Stadtwerke Münster verwiesen. 
Eigenkapitaldarstellung im Tätigkeitsabschluss 
Die Darstellung der Eigenkapitalpositionen 
• Gezeichnetes Kapital 
• Kapitalrücklage 
• andere Gewinnrücklagen 
• Kapitalverrechnung 
erfolgt in den Tätigkeitsbilanzen zusammengefasst unter der Position "Zugeordnetes 
Eigenkapital". Der Ausweis erfolgt in Einklang mit der Textziffer 48 der IDW-Stellung­
nahme zur Rechnungslegung ÖFA 2 (IDW RS ÖFA).

Übersicht der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mehr als einem Jahr per 31.12.2020 
Alle Angaben in T€. 
Übersicht der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (RLZ) Elektrizitäts- Gas- Andere Tätigkeiten 
von bis zu einem Jahr(<) und mehr als einem Jahr(>) verteilungsnetz verteilungs netz außerhalb Elektrizitäts-
per 31 .12.2020 - Alle Angaben in TEUR und Gassektor 
Bilanz davon mit RLZ davon mit RLZ davon mit RLZ 
Bilanzpositionen Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr < 1 Jahr > 1 Jahr < 1 Jahr > 1 Jahr 
1. Genussscheinkapital 1.550 - - - - 150 1.400 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 107 .162 129 571 48 213 19.688 86.513 
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 47 - - - - 47 -
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32 .886 53 0 23 0 32 .551 259 
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 1.275 - - - - 1.275 -
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 34.352 - - - - 34 .352 -
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen 
ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.508 161 - 63 - 1.284 -
8. Sonstige Verbindlichkeiten 14.778 24 - 11 - 14.743 -
L Verbindlichkeiten 193 .558 367 571 145 213 104.090 88 .172

Münster, den 18. Mai 2021 
Stadtwerke Münster GmbH 
F,l:Gä~ 
Vorsitz er e Geschäftsführung Geschäftsführer Mobilität 
Geschäftsführer Energie

Tätigkeitsabschluss 
der Stadtwerke Münster GmbH 
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2020 
Aktivseite 
A. Anlagevermögen 
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie 
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 
II. Sachanlagen 
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 
2. Verteilungsanlagen 
3. Sonstige technische Anlagen und Maschinen 
4. Fahrzeuge für Personenverkehr 
5. Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung 
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 
III. Finanzanlagen 
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 
3. Beteiligungen 
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 
5. Sonstige Ausleihungen 
B. Umlaufvermögen 
1. Vorräte 
1. Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe 
2. unfertige Leistungen 
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 
4. Emissionsrechte 
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 
2. Forderungen gegen den Gesellschafter 
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 
4. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein 
Beteiligungsverhältnis besteht 
5. Sonstige Vermögensgegenstände 
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 
C. Rechnungsabgrenzungsposten 
Münster, 18. Mai 2021 
Stadtwerke Münster GmbH 
T.~ 
Frank Gäfgen 
Geschäftsführer Mobilität 
Elektrizitätsverteilungsnetz 
31.12.2020 
€ 
1.197.301,83 
1.997.099,53 
-
50.526,65 
-
653.088,43 
581.195,70 
3.281.910,31 
-
-
-
28.636,87 
28.636,87 
4.507.849,01 
-
101.206,85 
-
-
101.206,85 
1.165,58 
18,03 
-
17.462,49 
18.646,10 
110.152,36 
230.005,31 
45.083,53 
4.782.937,85 
andere Tätigkeiten 
Gasverteilungsnetz außerhalb Elektrizitäts-Gesamt 
und Gasverteilungsnetz 
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 
€ € € 
447.913,08 2.863.576,09 4.508. 791,00 
1.823.717,93 36.475.168,93 40.295.986,39 
-14.499.822,00 14.499.822,00 
46.140,09 37.981.193,26 38.077.860,00 
-7.158.377 ,00 7.158.377,00 
302.198,28 7.501.784,72 8.457.071,43 
530.738,19 10.428.310,86 11.540.244,75 
2. 702. 794,49 114.044.656,77 120.029.361,57 
-193.086.400,05 193.086.400,05 
-60.038.172,00 60.038.172,00 
8.573.786,54 8.573.786,54 
-4.540.256,85 4.540.256,85 
10.693,89 1.154.116,89 1.193.447,65 
10.693,89 267.392.732,33 267.432.063,09 
3.161.401,46 384.300.965, 19 391.970.215,66 
-6.829.608,09 6.829.608,09 
71.160,99 1.179.352,95 1.351.720,79 
95.950,05 95.950,05 
-1.720.507,89 1.720.507,89 
71.160,99 9.825.418,98 9.997.786,82 
848,54 46.553.777, 16 46.555.791,28 
13,12 1.781.269,83 1.781.300,98 
-29.571.722,95 29.571.722,95 
-3.219.656,26 3.219.656,26 
10.041,48 12.386.992, 11 12.414.496,08 
10.903,14 93.513.418,31 93.542.967 ,55 
41.134,43 23.853.342,72 24.004.629,51 
123.198,56 127.192.180,01 127.545.383,88 
16.835,58 341.923,93 403.843,04 
3.301.435,60 511.835.069, 13 519.919.442,58

Tätigkeitsabschluss 
der Stadtwerke Münster GmbH 
Bilanz nach Tätigkeiten per 31.12.2020 
Passivseite 
A. Zugeordnetes Eigenkapital 
B. Rückstellungen 
1. Rückstellungen für Pensionen 
und ähnliche Verpfiichtungen 
2. Steuerrückstellungen 
3. Sonstige Rückstellungen 
C. Verbindlichkeiten 
1. Genussscheinkapital 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
5. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter 
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, 
mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 
8. Sonstige Verbindlichkeiten 
Davon aus Steuern 
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 
D. Rechnungsabgrenzungsposten 
Münster, 18. Mai 2021 
Stadtwerke Münster GmbH 
r.w 
Geschäftsführer Mobilität 
Elektrizitätsverteilungsnetz 
31.12.2020 
€ 
1.724.485,59 
1.681.490, 11 
1.416,29 
437.485,31 
2.120.391,71 
699.810,66 
53.603,23 
-
-
160,447,54 
24.199,12 
22.696,70 
-
938.060,55 
0,00 
4.782.937,85 
andere Tätigkeiten 
Gasverteilungsnetz außerhalb Elektrizitäts-Gesamt 
und Gasverteilungsnetz 
31.12.2020 31.12.2020 31.12.2020 
€ € 
2.104.805,73 229.694.691, 10 233.523.982,42 
664.186,55 43.240.223,34 45.585,900,00 
1.154,08 10.064.780,58 10.067.350,95 
172.806,17 34.806.797,72 35.417.089,20 
838.146,80 88.111.801,64 91.070.340, 15 
-1.550.000,00 1.550.000,00 
261.330,96 106.200.955,81 107.162.097,43 
46.550,00 46.550,00 
23.060,32 32.809.750,43 32.886.413,98 
-1.275.016,80 1.275.016,80 
-34.352.294,26 34.352.294,26 
63.376,58 1.283. 742,32 1.507.566,44 
10.715,21 14,743.287.64 14.778.201.97 
9.621,45 4.195.242,31 4.227.560,46 
--
358.483,07 192.261.597,26 193.558.140,88 
0,00 1.766.979,13 1.766.979,13 
3.301.435,60 511.835.069,131 519.919.442,58

Tätigkeitsabschluss 
der Stadtwerke Münster GmbH 
Gewinn-und Verlustrechnung nach Tätigkeiten 
für das Geschäftsjahr 2020 (01.01. -31.12.) 
1. Umsatzerlöse, extern 
abzüglich Energiesleuer 
Umsatzerlöse nach Abzug Energiesteuer, extern 
2. Umsatzerlöse, intern 
3. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen 
4. Andere aktivierte Eigenleistungen 
5. Sonstige betriebliche Erträge, extern 
6. Sonstige betriebliche Erträge, intern 
7. Materialaufwand, extern 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe 
und für bezogene Waren 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
8. Materialaufwand, intern 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe 
und für bezogene Waren, intern 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen, intern 
9. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 
und für Unterstützung 
Davon für Altersversorgung 
10. Abschreibungen 
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in 
der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen, extern 
a) Konzessionsabgaben 
b) Übrige betriebliche Aufwendungen 
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen, intern 
13. Erträge aus Beteiligungen 
Davon aus verbundenen Unternehmen 
14. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 
15. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des 
Finanzanlagevermögens 
16. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
Davon aus verbundenen Unternehmen 
17. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere 
des Umlaufvermögens 
18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 
Davon an verbundene Unternehmen 
Davon aus Aufzinsung 
19. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
20. Ergebnis nach Steuern 
21. Sonstige Steuern 
22. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
23. Einstelluna in andere Gewinnrücklaaen 
24. Vorabaewinnausschüttuna 
25. Bilanzaewinn/Bilanzverlust 
Münster, 18. Mai 2021 
Stadtwerke Münster GmbH 
f~~ 
Geschäftsführer Mobilität 
Elektrizitätsverteilungsnetz 
2020 
€ 
6.591.572,32 
. 
6.591.572,32 
. 
-
-
. 
-
1.583.805, 19 
1.583.805, 19 
-
-
. 
-
-
-
. 
. 
4.627.330,67 
-
-
-
-
. 
. 
-
-
119.286,40 
261.150,06 
-
261.150,06 
. 191.135,06 -
. 70.015,00 . 
0,00 
andere Tätigkeiten 
Gasverteilungsnetz außerhalb Elektrizitäts-Gesamt 
und Gasverteilungsnetz 
2020 2020 2020 
€ € € 
4.777.396,97 547.876.842, 15 559.245.811,44 
. -34.504.160,78 . 34.504.160,78 
4.777.396,97 513.372.681,37 524.741.650,66 
. 2.399.368, 12 2.399.368, 12 
. -3.814.250,93 . 3.814.250,93 
-436.827,83 436.827,83 
-16.454.995,06 16.454.995,06 
. 8.487.903,45 8.487.903,45 
263.837.339, 14 263.837.339, 14 
168.424.857,23 168.424.857,23 
432.262.196,37 432.262.196,37 
-
609.686,83 205.876,10 2.399.368, 12 
609.686,83 205.876,10 2.399.368,12 
-43.881.919,58 43.881.919,58 
14.514.051,95 14.514.051,95 
. 6.017.314,39 6.017.314,39 
-58.395.971,53 58.395.971,53 
17.548.590,43 17.548.590,43 
. -. 
. 17.548.590,43 17.548.590,43 
. 5.700.655,04 5.700.655,04 
. 34.944.258,00 34.944.258,00 
. 40.644.913,04 40.644.913,04 
3.860.572,78 -8.487.903,45 
. 4.441.783,57 4.441.783,57 
. 3.470.000,00 3.470.000,00 
. 25.033.784,53 25.033.784,53 
. 66.579,91 66.579,91 
-1.692.764,92 1.692.764,92 
64.663,54 64.663,54 
296.730,00 296.730,00 
-3.959.184,73 3.959.184,73 
2.938,76 2.938,76 
1.149.099,00 1.149.099,00 
97.202,81 3.691.519,87 3.908.009,08 
209.934,55 11.567.455,76 12.038.540,37 
. 758.540,37 758.540,37 
209.934,55 10.808.915,39 11.280.000,00 
153.650,55 . 4.435.214,39 -4.780.000,00 
56.284,00 6.373.701,00 -6.500.000,00 
0,00 0,00 . 0,00

B 
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An die Stadtwerke Münster GmbH 
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Münster GmbH -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 
und der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie 
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus 
haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Münster GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. 
Dezember 2020 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaf­
ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord­
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Fi­
nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
2020 bis zum 31. Dezember 2020 und 
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen 
wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen 
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs­
mäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter 
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­
schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Ver­
antwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestäti­
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den 
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflich­
ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü­
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss 
und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapi­
talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass 
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind 
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen

B 
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlus­
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Ge­
sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sach­
verhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter­
nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref­
fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in 
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Ent­
wicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah­
men (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit 
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise 
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstel­
lung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La­
geberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we­
sentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein 
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab­
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor­
schriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti­
gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer {IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord­
nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche 
Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn 
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab­
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber 
hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstel­
lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese 
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un­
sere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist 
bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab­
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhal­
ten können.

B 
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem 
und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen 
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil 
zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmetho­
den sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu­
sammenhängenden Angaben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten 
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlang­
ten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei­
ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver­
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht auf­
merksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizie­
ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks 
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die 
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. 
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Anga­
ben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch­
lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das 
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Anga­
ben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe­
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen 
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annah­
men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden 
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we­
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung 
der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die 
wir während unserer Prüfung feststellen. 
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen 
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b 
Abs. 3 EnWG 
Prüfungsurteile 
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter 
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar .2020 bis zum 31.Januar 2020 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir 
die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG -be­
stehend jeweils aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 
1.Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsme­
thoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse -geprüft. 
• Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge­
trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. 
• Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beige­
fügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 
Sätze 5 bis 7 EnWG.

B 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in 
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des Entwurfs einer Neufassung des IDW Prüfungsstan­
dards: Prüfung nach § 6b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (IDW EPS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung 
nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der 
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem 
Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschrif­
ten und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir 
wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen 
an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns 
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhal­
tung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungs­
pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur 
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsab­
schlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet 
haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. 
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung 
der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jah­
resabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens , Finanz-und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. 
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesell­
schaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach 
§ 6b Abs. 3 EnWG 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
• ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter 
Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und 
• ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 
Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. 
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsur­
teile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

B 
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst 
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht 
und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. 
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Ab­
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses be­
schriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der 
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. 
Dortmund, den 19. Mai 2021 
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner 
GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft 
(Black) 
Wirtschaftsprüfer 
(Börner) 
Wirtschaftsprüferin

Beratungsverlauf (1)

22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hafenplatz
  • Albersloher Weg
  • Loevelingloh
  • Raringheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0482/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2021
Erstellt
08.06.2021 13:29