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3793/2022

Förderprogramm "BOREA - Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen"

Beschlussvorlage Ausschuss 05.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 19.01.2023, TOP 4.6

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage_zu BOREA

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Förderprogramm BOREA

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Beschlussvorlage Ausschuss

15726 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/505 
 
Vorlagen-Nummer 
 3793/2022 
Freigabedatum 
 05.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "BOREA - Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose 
Menschen"  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderprogramm 
„BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen“ und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab dem 01.04.2023. 
 
Aus dem Förderprogramm selbst ergibt sich kein Anspruch auf eine Förderung. Zur Finan-
zierung der mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen stehen im Haushaltsplan 
2023/2024 im Teilergebnisplan 1501 „Wirtschaft und Tourismus“, Teilplanzeile 15 „Trans-
feraufwendungen“, unter der Zuschussbezeichnung „Kommunale Förderung der Arbeitslo-
senzentren“ Mittel in Höhe von 394.739 Euro für 2023 und 402.634 Euro für 2024 zur Ver-
fügung. 
 
2. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt ferner, aus den unter 
Ziffer 1 genannten Mitteln  
a. befristet bis zum 31.03.2023 die anteilige Fortsetzung des Förderprogramms „ArBOr – 
Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung“ mit den bisher geförderten und in der 
Begründung im Einzelnen aufgeführten Träger in anteilig gleicher Höhe von 46.426 
Euro  
b. befristet bis zum 31.03.2023 die Fortsetzung der bisherigen Förderung der Erwerbslo-
senberatung durch die Beratungsstelle ECho der PariSozial-Gemeinnützige Gesell-
schaft für paritätische Sozialdienste mbH in Köln in Höhe von 18.750 Euro und durch 
den Verein Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. in Höhe 
von 17.480 Euro, sowie die Förderung der Erwerbslosenberatung durch den Verein 
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von 14.000 Euro. 
 
3. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Senioren beschließt weiterhin die vom Land Nord-
rhein-Westfalen und der EU geförderte „Beratungsstelle Arbeit“ in der Zeit vom 01.01.2023 
bis 31.12.2024 mit jährlich maximal 41.177 Euro kommunal zu bezuschussen. Vorausset-
zung ist ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln.  
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan 1501 „Wirt-
schaft und Tourismus“, in Teilplanzeile 15 „Transferaufwendungen“, unter der Zuschussbe-
zeichnung „Z Beratungsstelle Arbeit“ eingeplant. 
 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  435.916 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    443.811 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Das in der Anlage beigefügte Förderprogramm „BOREA - Beratung und Orientierung für er-
werbs- und arbeitslose Menschen" stellt einen wichtigen Baustein dar, die Kölner Beratungs-
struktur für arbeits- und erwerbslose Menschen zu erhalten und möglichst ohne Verluste in 
eine schlagkräftige neue gemeinsame Struktur nachhaltig zu überführen.  
 
Entwicklung der Beratungsstruktur in Köln seit dem 01.01.2021 
 
Der entsprechende kommunalpolitische Handlungsbedarf wurde ursprünglich zum 01.01.2021 
durch die Änderung der Förderstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungs-
stellen durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Da aufgrund der Kurzfristigkeit für das 
Haushaltsjahr 2021 noch kein neues Förderprogramm vorgelegt werden konnte, wurde die ab 
dem 01.01.2021 fehlende Landes- und EU-Förderung einmalig seitens der Stadt Köln für alle 
bestehenden Angebote durch Ratsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 3244/2020) kom-
pensiert. 
 
Auch zum Haushalt 2022 konnte die seit vielen Jahren bestehende kommunale Förderung 
zunächst für den Teilbereich Arbeitslosenzentren weitergeführt werden. Die Verwaltung hat in 
enger Abstimmung mit den zehn im Kölner Beratungsnetz zusammengefassten Kölner Er-
werbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren das Förderprogramm ArBOr (Arbeitsbe-
zogene Beratung und Orientierung) entwickelt, das nach Vorberatung im Ausschuss für Sozia-
les, Seniorinnen und Senioren am 30.09.2021 vom Finanzausschuss am 04.10.2021 be-
schlossen wurde (Vorlage Nr. 2876/2021).

3 
 
Das Förderprogramm ArBOr verfolgt das Ziel der Zukunftssicherung eines niedrigschwelligen 
Beratungsangebotes in Köln und somit der inhaltlichen Fortsetzung des Angebots der bisheri-
gen Arbeitslosenzentren. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. standen für das geplante 
Förderprogramm und für die finanzielle Unterstützung der drei Träger der „Beratungsstelle 
Arbeit“ bei der Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils insgesamt jährlich 126.000 Euro 
zur Verfügung. Die kommunal finanzierte anteilige Förderung des Eigenanteils für die „Bera-
tungsstelle Arbeit“ beläuft sich dabei auf jeweils 32.740 Euro in 2021 und 2022. Somit konnten 
zunächst über das Förderprogramm ArBOr noch sechs weitere Projekte mit maximal jeweils 
15.500 Euro finanziert werden. Eine zusätzliche kommunale Förderung zur Fortsetzung der 
Beratungstätigkeit der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen außerhalb der „Beratungs-
stelle Arbeit“ war nicht vorgesehen.  
 
Über den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 wurden 60.000 Euro 
zur „Aufstockung Zuschuss ALZ/EBS“ sowie 56.000 Euro für die Erwerbslosenberatung durch 
den Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V., 70.000 Euro für die Erwerbslosenberatung 
durch den Verein Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. und 75.000 
Euro für die Beratungsstelle ECho der PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische 
Sozialdienste mbH in Köln eingebracht und vom Rat am 09.11.2021 so beschlossen (Vorlage 
Nr. 3338/2021).  
 
Insgesamt standen im Haushaltsjahr 2022 für die Förderung der bisherigen Struktur der Ar-
beitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen demnach 387.000 Euro bereit. Darüber 
hinaus wurde auch in 2022 die Fortsetzung der institutionellen Förderung von KALZ e.V. und 
Vingster Treff im Umfang von jeweils 58.000 Euro vorgesehen. Mit Beschluss vom 24.03.2022 
hat der Ausschuss für Soziales und Senioren diese zusätzlich bereitgestellten Mittel freigege-
ben und die vorgesehenen Zuschüsse bewilligt (Vorlagen Nr. 0272/2022). 
 
Über die im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel besteht die 
Chance, mit dem Förderprogramm „BOREA“ ein übergreifendes kommunales Programm zu 
verabschieden, mit dem die langjährig etablierte unabhängige Beratungsstruktur für arbeitslo-
se, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Köln aufrecht erhalten und 
nunmehr erstmalig auch erweitert werden kann. Das kommunale Programm „BOREA“ unter-
teilt sich in zwei unterschiedliche Bereiche, die sich im Hinblick auf die übergeordnete Zielset-
zung, eine weitergehende Beratungslandschaft für arbeitslose, erwerbslose sowie von Ar-
beitslosigkeit bedrohte Personen zu schaffen, überschneiden, jedoch im Schwerpunkt unter-
schiedliche Akzente setzen. Das Förderprogramm ArBOr wird zukünftig integriert. 
 
Ergänzung zur landesgeförderten und kommunal kofinanzierten „Beratungsstelle Ar-
beit“ 
 
Diese Angebote ergänzen zukünftig die landesgeförderte „Beratungsstelle Arbeit“. Zur Ziel-
gruppe der „Beratungsstelle Arbeit“ zählen erwerbslose Menschen, von Erwerbslosigkeit be-
drohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen, 
Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Es besteht eine anteilige Förderung 
durch die Stadt Köln hinsichtlich des von den drei Trägern der „Beratungsstelle Arbeit“ (KALZ, 
Vingster Treff und ABC Höhenhaus) zu leistenden Eigenanteils. 
 
Mit zwei rechtsrheinischen und einem linksrheinischem Standort der Beratungsstelle Arbeit“ 
kann das gesamte Kölner Stadtgebiet aus kommunaler Sicht nicht bedarfsdeckend versorgt 
werden. Insbesondere können keine zielgruppenspezifischen Angebote für weitere Hauptbe-
troffenengruppen vorgehalten werden. 
 
Integration des bisherigen Förderprogramms „ArBOr - Arbeitsbezogene Beratung und 
Orientierung“ 
 
Wie dargestellt, besteht in Köln ein Bedarf für eine weitergehende Beratung und Orientierung 
für erwerbs- und arbeitslose Menschen. Dieser Bedarf wurde in weiten Teilen bisher bereits 
über das Förderprogramm „ArBOr“ abgedeckt, mit dem ein niedrigschwelliges Angebot für die 
definierte Zielgruppe ermöglicht wird. Damit kann die inhaltliche Fortsetzung des Angebots der

4 
bisherigen Arbeitslosenzentren gewährleistet werden. Tiefer gehende Einzelberatungen wer-
den im Gesamtsystem von der landesgeförderten „Beratungsstelle Arbeit“ durchgeführt, auf 
die in den niederschwelligen Angeboten verwiesen werden soll. 
 
Die Förderung umfasst wie bisher Maßnahmen, mit denen der Zielgruppe der Zugang zu Ori-
entierung und Beratung ermöglicht wird. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen 
• (Erst-)Beratung der Zielgruppe 
• Orientierungs- und Informationsangebote 
 
Das können beispielsweise sein: 
• Offene Begleitangebote 
• Zielgruppenspezifische Ansprache 
• Gruppenangebote 
• Verweisberatung zu anderen Angeboten 
 
Ergänzung durch eine erweiterte Erwerbslosenberatung 
 
Über die bisherige Förderung der niederschwelligen Beratung und Orientierung ArBOr hinaus 
wird durch BOREA eine erweiterte Erwerbslosenberatung geschaffen. 
Die Förderung verfolgt das Ziel, die bestehenden kommunalen Beratungsangebote zu stärken 
und zu ergänzen. Dabei liegt der Fokus auf der tiefergehenden und spezifizierten Beratungs-
leistung. Insbesondere (langzeit-) erwerbslose Menschen, von Erwerbslosigkeit bedrohte 
Menschen, Menschen mit besonders erschwerten Zugängen zum Arbeitsmarkt, wie zum Bei-
spiel Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsgeschichte, Zugewanderte und Ge-
flüchtete, Menschen mit Brüchen in den Lebens- und Erwerbsbiografien sowie Senior*innen 
im Übergang zur Rente gehören zur definierten Zielgruppe. 
 
Dieser Förderbereich umfasst weitergehende Leistungen, welche sowohl sozialraumbezogen 
als auch zielgruppenspezifisch ausgestaltet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass 
betroffene Menschen einen flächendeckenden Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen 
erhalten. 
 
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Schwerpunkt folgende Handlungsfelder abdecken: 
• Unterstützung der Menschen, die aus dem Programm ArBOr in spezifische Beratung 
weiterverwiesen wurden  
• Unterstützungsleistung bei der beruflichen Entwicklung von Erwerbslosen bzw. von 
Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen in besonderen Lebenslagen im Sinne einer 
psychosozialen Beratung  
• Darbietung von Informationen zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten  
• Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation sowie rechtskreisübergreifende Un-
terstützungsleistung  
• Beratung für Menschen, die durch besondere äußere Ereignisse von Erwerbslosigkeit 
betroffen bzw. in ihrer Existenz bedroht sind (z.B. Corona-Pandemie)  
• Aufzeigen weiterer möglicher Hilfeangebote sowie die Herstellung von Kontakten 
• Bessere individuelle Unterstützung durch Förderung der interkulturellen Sensibilität 
aufgrund der Bereitstellung mehrsprachiger Zugänge, möglichst durch muttersprachli-
che Berater*innen 
• Stadtweite, niedrigschwellige zielgruppenspezifische Angebote mit Peer-Kompetenz 
für Menschen, die durch Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religionszuge-
hörigkeit oder wegen einer körperlichen Versehrtheit verstärkt von Erwerbslosigkeit be-
troffen sind  
• Sozialraumorientierte, lokal mit Hilfestrukturen und Behörden gut vernetzte Angebote 
in Stadtteilen mit hoher Anzahl an Erwerbslosen bzw. von Erwerbslosigkeit Betroffenen 
• Ankerfunktion im Veedel zur besseren Erreichbarkeit und Entgegenwirken von Hürden 
durch Mobilitätseinschränkungen  
• Kooperation und Austausch mit den Behörden (Jobcenterbeirat, Treffen mit Behörden) 
 
Die aufgeführten Felder sind für sich allein förderfähig, aber auch in Kombination miteinander. 
 
Die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms BOREA ergibt sich im Einzelnen aus der

5 
Anlage 1 zum Förderprogramm. Zu beachten ist dabei, dass das Förderprogramm einen Ei-
genanteil der Träger von 10 % der Kosten vorsieht. Es werden deshalb 90 % der dargestellten 
Standardeinheitskosten als Zuwendung gewährt. 
Für die erweiterte Erwerbslosenberatung werden monatlich pauschal maximal 6.170 Euro 
Personalkosten und eine Pauschale von monatlich 1.135 Euro für arbeitsplatzbezogene 
Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten als förderungsfähig anerkannt. Die maximal zu-
wendungsfähigen Ausgaben pro Projekt betragen somit 87.660 Euro pro Jahr und liegen so-
mit ebenfalls über den bisher anerkannten Aufwendungen der in diesem Beratungsfeld akti-
ven Träger. 
 
Vorgesehen ist zukünftig, für die Arbeit der Beratungsstellen ArBOr zuwendungsfähige Aus-
gaben in Höhe von 2.870 Euro monatlich anzuerkennen. Die sich ergebende Jahresförder-
summe von maximal 30.996 Euro entspricht der Fördersumme in 2022. 
 
Vor Inkrafttreten des Förderprogramms BOREA werden die Anforderungen an den Verwen-
dungsnachweis (Ziffer 3.6.3 des Förderprogramms) noch verwaltungsintern abgestimmt. 
 
Ausblick zur weiteren Entwicklung der Beratungsstruktur 
Das Inkrafttreten des Förderprogramms BOREA ist für den 01.04.2023 vorgesehen. Die Höhe 
der erforderlichen finanziellen Mittel steht durch den Haushaltsbeschluss des Rates seit dem 
10.11.2022 fest.  
 
Dieser Zeitraum soll für die Veröffentlichung des Förderprogramms und digitalisierte Antrags-
stellung sowie Bewilligung im Rahmen des städtischen Fördermittelmanagements genutzt 
werden und wird nach den bisherigen Erfahrungen das 1. Quartal des Jahres 2023 in An-
spruch nehmen. 
 
Um eine friktionslose Fortsetzung der Beratungsarbeit zu gewährleisten, ist es deshalb not-
wendig, die in 2022 gewährten Förderungen mit diesem Beschluss bis 31.03.2023 einmalig in 
entsprechender Höhe fortzusetzen. 
 
Dies sind - neben den im Beschlusstext genannten drei Förderungen im Bereich der Erwerbs-
losenberatung - für den Bereich der Arbeitslosenberatung im Einzelnen: 
 
- ALZ Lindweiler Treff (Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH) 7.750,00 EUR 
- ALZ Cafe im Veedel (Veedel e.V.)      7.713,00 EUR 
- ALZ Kellerladen (Initiative für gemeinsame Arbeit e.V.)   7.750,00 EUR 
- ALZ des Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. 7.750,00 EUR 
- ALZ des Vereins Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.   7.750,00 EUR 
- ALZ Porz-Finkenberg (PariSozial gGmbH)     7.713,00 EUR 
 
Die Verwaltung wird die zukünftig nach dem Förderprogramm BOREA geförderten Beratungs-
stellen bei der Umsetzung begleiten und Anforderungen an ein Berichtswesen entwickeln. 
Das Berichtswesen soll dazu dienen, zur Qualitätssicherung die Mindestanforderungen an die 
Beratungsstellen zu dokumentieren, bildet aber auch die Grundlage für die Weiterentwicklung 
des Förderprogramms. 
 
Zur Steuerung und zum Austausch wird die Verwaltung alle Beteiligten jährlich zum einem 
sog. „Runden Tisch“ einladen. Am Ende des Förderzeitraums ist eine Evaluation vorgesehen.

Anlage_zu BOREA

864 Zeichen

Förderprogramm BOREA  
Anlage 1 für die Förderperiode 2023-2024 für Bewilligungen ab dem 01.04.2023 
 
2.1 ArBOr 
Bezeichnung der 
Standardeinheitskosten 
Standardeinheitskosten 
(= zuwendungsfähige 
Ausgaben) 
Einheiten der 
Standardeinheitskosten 
Bemessungsgrundlage der 
Standardeinheitskosten 
Projektdurchführung  2.870,00 Euro pro Monat Gesamtausgaben 
 
 
2.2 erweiterte Erwerbslosenberatung 
Bezeichnung der 
Standardeinheitskosten 
Standardeinheitskosten 
(= zuwendungsfähige 
Ausgaben) 
Einheiten der 
Standardeinheitskosten 
Bemessungsgrundlage der 
Standardeinheitskosten 
Projektmitarbeit  6.170,00 Euro pro Stelle und Monat Direkte Personalausgaben 
    
Pauschalsatz für 
arbeitsplatzbezogene 
Ausgaben und 
Verwaltungsgemeinkosten 
1.135,00 Euro pro Projekt (unabhängig 
vom Stellenanteil) und 
Monat  
Pauschale für arbeitsplatzbezogene 
Ausgaben

Förderprogramm BOREA

16780 Zeichen

Förderprogramm „BOREA“ 
 
 
Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
 
Inhalt 
 
1. Präambel ................................ ................................ ................................ ....................... 3 
2. Fördergegenstände ................................ ................................ ................................ ...... 3 
2.1  ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ ................ 3 
2.1.1 Ziel der Förderung ................................ ................................ ................................ .... 3 
2.1.2 Inhalt der Förderung ................................ ................................ ................................ . 3 
2.2  Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............... 4 
2.2.1 Ziel der Förderung ................................ ................................ ................................ .... 4 
2.2.2 Inhalt der Förderung ................................ ................................ ................................ . 4 
3. Verfahrensbestimmungen ................................ ................................ ........................... 5 
3.1 Antragsberechtigte ................................ ................................ ................................ .......... 5 
3.2 Förderfähige Kosten ................................ ................................ ................................ ....... 5 
3.2.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ .............. 6 
3.2.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............. 6 
3.3 Höhe der Fördersummen ................................ ................................ ................................  6 
3.3.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ .............. 6 
3.3.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............. 6 
3.4 Voraussetzung für die Förderung ................................ ................................ .................... 7 
3.5 Projektzeitraum ................................ ................................ ................................ ............... 7 
3.6 Verfahrensablauf ................................ ................................ ................................ ............. 7 
3.6.1 Antragstellung ................................ ................................ ................................ .......... 7 
3.6.2 Mittelabrufe ................................ ................................ ................................ ............... 8 
3.6.3 Verwendungsnachweise ................................ ................................ ........................... 8 
3.7 Hinweis- und Mitteilungspflichten ................................ ................................ .................... 8 
3.7.1 ArBOr– Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ ............... 8 
3.7.2. Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............ 8 
3.8 Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen ................................ ................................ . 8 
4. Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ .................. 9

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
1. Präambel  
Arbeitslosigkeit ist in einer Großstadt wie Köln eine dauerhafte Problemlage, der im Sinne aller 
Bürger*innen entgegengewirkt werden muss. Veränderungen und Wandel in der Wirtschaft 
und bei abhängiger Beschäftigung führen immer wieder zu vermehrter Arbeitslosigkeit und in 
der Folge zu einer Belastung der Stadtgesellschaft.  
Bei dem Förderprogramm „BOREA“ handelt es sich um ein übergreifendes kommunales 
Programm, mit dem die Stadt Köln beabsichtigt, die langjährig etablierte, unabhängige 
Beratungsstruktur für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen 
in Köln aufrecht zu erhalten und zu erweitern.  
Auf diesem Wege kann den betroffenen Menschen Unterstützung geboten werden, die zum 
einen eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration ermöglicht und zum anderen die 
Lebenssituation dieser Personen perspektivisch verbessern kann.  
 
2. Fördergegenstände  
Das kommunale Programm „BOREA“ unterteilt sich in zwei unterschiedliche Bereiche, welche 
sich im Hinblick auf die übergeordnete Zielsetzung, eine weitergehende Beratungslandschaft 
für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen zu schaffen, 
überschneiden, jedoch im Schwerpunkt unterschiedliche Akzente setzen.  
 
2.1  ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung  
2.1.1 Ziel der Förderung  
Durch die Förderung wird die Bereitstellung eines niedrigschwelligen Angebotes für die 
definierte Zielgruppe ermöglicht. Damit soll die inhaltliche Fortsetzung des Angebots der 
bisherigen Arbeitslosenzentren gewährleistet werden.  
Tiefer gehende Einzelberatungen werden im Gesamtsystem von der landesgeförderten 
„Beratungsstelle Arbeit“ durchgeführt, auf die in den niederschwelligen Angeboten verwiesen 
werden soll. 
2.1.2 Inhalt der Förderung  
Die Förderung umfasst Maßnahmen, mit denen der Zielgruppe der Zugang zu Orientierung 
und Beratung ermöglicht wird. 
Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen 
 (Erst-)Beratung der Zielgruppe 
 Orientierungs- und Informationsangebote

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
Das können beispielsweise sein: 
 Offene Begleitangebote 
 Zielgruppenspezifische Ansprache 
 Gruppenangebote 
 Verweisberatung zu anderen Angeboten 
Es können auch mehrere Bereiche adressiert werden. 
 
2.2  Erweiterte Erwerbslosenberatung 
2.2.1 Ziel der Förderung  
Die Förderung verfolgt das Ziel, die bestehenden kommunalen Beratungsangebote zu stärken 
und zu ergänzen. Dabei liegt der Fokus auf der tiefergehenden und spezifizierten 
Beratungsleistung. Insbesondere (langzeit-) erwerbslose Menschen, von Erwerbslosigkeit 
bedrohte Menschen, Menschen mit besonders erschwerten Zugängen zum Arbeitsmarkt, wie 
zum Beispiel Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsgeschichte, Zugewanderte 
und Geflüchtete, Menschen mit Brüchen in den Lebens- und Erwerbsbiografien sowie 
Senior*innen im Übergang zur Rente gehören zur definierten Zielgruppe.  
2.2.2 Inhalt der Förderung  
Dieser Förderbereich umfasst weitergehende Leistungen, welche sowohl sozialraumbezogen 
als auch zielgruppenspezifisch ausgestaltet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass 
betroffene Menschen einen flächendeckenden Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen 
erhalten. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Schwerpunkt folgende Handlungsfelder 
abdecken 
 Unterstützung der Menschen, die aus dem Programm ArBOr in spezifische Beratung 
weiterverwiesen wurden  
 Unterstützungsleistung bei der beruflichen Entwicklung von Erwerbslosen bzw. von 
Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen in besonderen Lebenslagen im Sinne einer 
psychosozialen Beratung  
 Darbietung von Informationen zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten  
 Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation sowie rechtskreisübergreifende 
Unterstützungsleistung  
 Beratung für Menschen, die durch besondere äußere Ereignisse von Erwerbslosigkeit 
betroffen bzw. in ihrer Existenz bedroht sind (z.B. Corona-Pandemie)  
 Aufzeigen weiterer möglicher Hilfeangebote sowie die Herstellung von Kontakten

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
 Bessere individuelle Unterstützung durch Förderung der interkulturellen Sensibilität 
aufgrund der Bereitstellung mehrsprachiger Zugänge, möglichst durch 
muttersprachliche Berater*innen 
 Stadtweite, niedrigschwellige zielgruppenspezifische Angebote mit Peer-Kompetenz 
für Menschen, die durch Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, 
Religionszugehörigkeit oder wegen einer körperlichen Versehrtheit verstärkt von 
Erwerbslosigkeit betroffen sind  
 Sozialraumorientierte, lokal mit Hilfestrukturen und Behörden gut vernetzte Angebote 
in Stadtteilen mit hoher Anzahl an Erwerbslosen bzw. von Erwerbslosigkeit Betroffenen 
 Ankerfunktion im Veedel zur besseren Erreichbarkeit und Entgegenwirken von Hürden 
durch Mobilitätseinschränkungen  
 Kooperation und Austausch mit den Behörden (Jobcenterbeirat, Treffen mit Behörden) 
Die aufgeführten Felder sind für sich allein förderfähig, aber auch in Kombination miteinander. 
 
 
3. Verfahrensbestimmungen  
Für die Förderung sind die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, 
Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und 
Gesundheit (nachfolgend „Allgemeine Bewilligungsbedingungen“) in der Fassung vom 
01.01.2021 maßgeblich, soweit dieses Förderprogramm nichts Abweichendes ausdrücklich 
regelt. 
 
 3.1 Antragsberechtigte  
Antragsberechtigt sind juristische Personen. Bei diesen soll, unabhängig von der Rechtsform 
und der Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund stehen. 
Bereits in den Stadtteilen von Köln aktive soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und 
andere Akteure, sind aufgrund des bereits vorhandenen vernetzten Arbeitens insbesondere 
zur Antragsstellung aufgefordert.  
Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt 
Köln aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
 3.2 Förderfähige Kosten  
 Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben 
gewährt (Projektförderung). 
 Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
 
3.2.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung 
 Die Bemessung von Zuwendungen für die Projektdurchführung erfolgt auf Grundlage 
einer Pauschale (siehe Anlage 1). 
3.2.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung 
 Die Bemessung von Zuwendungen für den Personaleinsatz erfolgt auf Grundlage von 
Standardeinheitskosten nach der Funktion Projektmitarbeit. Maximal förderfähig ist 
eine 0,9 Stelle. 
 Die Bemessung von Zuwendungen für arbeitsplatzbezogene Ausgaben erfolgt auf 
Grundlage einer Pauschale (siehe Anlage 1). Die Gewährung ist abhängig von einem 
Personaleinsatz pro Monat, wobei eine Unterbrechung von maximal drei Monaten 
unberücksichtigt bleibt.  
 
3.3 Höhe der Fördersummen  
Für die gesamte Laufzeit eines Projektes ist die Höhe der Standardeinheitskosten 
anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Erstbewilligung galt. 
Es werden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten als Zuwendung 
gewährt.  
3.3.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung 
Die Bemessung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage von vereinfachten Kostenoptionen. Zu 
den vereinfachten Kostenoptionen zählen Standardeinheitskosten (=zuwendungsfähige 
Ausgaben), Pauschalbetrag und Pauschalfinanzierung (Pauschalsatz).  
Die Höhe des Betrages ist der jeweils gültigen Anlage 1 des Förderprogramms zu entnehmen. 
3.3.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung 
Die Bemessung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage von vereinfachten Kostenoptionen. Zu 
den vereinfachten Kostenoptionen zählen Standardeinheitskosten (=zuwendungsfähige 
Ausgaben), Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen (Pauschalsätze).  
Die Höhe der Beträge ist der jeweils gültigen Anlage 1 des Förderprogramms zu entnehmen.  
Bei Teilzeitbeschäftigung sind die Standardeinheitskosten für Personaleinsatz nach 
Funktionen anteilig anzuwenden. 
Bei Personal, welches nicht den gesamten Monat in dem Projekt eingesetzt ist, sind die 
Standardeinheitskosten für Personaleinsatz nach Funktionen anteilig anzuwenden. Die 
Berechnung hat nach der Dreißigstel-Methode anteilig für die eingesetzten Tage zu erfolgen. 
Dabei ist jeder Monat unabhängig von seiner tatsächlichen Länge mit 30 Tagen anzusetzen.

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
3.4 Voraussetzung für die Förderung  
Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 2 dieses Förderprogramms 
genannten Förderbereiche fallen. 
Soweit ein Projekt aus Bundes- oder Landesprogrammen oder aufgrund von 
Rechtsvorschriften gefördert wird, ist die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie 
bis zur Höhe der nach den anderen Förderregelungen gewährten Leistungen ausgeschlossen. 
Der/die Antragsteller*in weist die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach. Neben einer 
Projektbeschreibung muss auch ein Kosten- und Finanzierungsplan mit dem Antrag vorgelegt 
werden. 
Die Projektbeschreibung beinhaltet die folgenden Punkte: 
 Beschreibung des Angebotes, Begründung, warum es als zielführend erachtet wird 
und wie das Projekt/die Maßnahme funktionieren soll 
 Nachweis der fachlichen Kompetenzen des im Projekt tätigen Personals (spätestens 
mit dem 1. Mittelabruf). Vorausgesetzt wird eine Qualifikation in der sozialen Arbeit. 
Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ Diplom- 
Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder ein 
vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss.  
Ausnahmen können mit der Fördermittelgeberin abgestimmt werden 
 Zeitraum der Umsetzung, Öffnungszeiten  
 Zielgruppe des Projekts/der Maßnahme 
 Erwartete Ergebnisse und soweit möglich Wirkungen und wie diese dokumentiert 
werden sollen 
Im Antrag ist vom Antragsstellenden subventionserheblich zu erklären, dass die 
Ratsuchenden kostenlos beraten werden. 
 
3.5 Projektzeitraum  
Der Projektzeitraum muss beschrieben werden. Dieser ist grundsätzlich auf den in der jeweils 
gültigen Anlage 1 zum Förderprogramm benannten Zeitraum begrenzt. Nach Ablauf des 
ersten Förderzeitraums ist eine Weiterförderung auf Antrag nicht ausgeschlossen. 
 
3.6 Verfahrensablauf 
3.6.1 Antragstellung 
Der Antrag auf Förderung ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren der Stadt Köln einzureichen.

Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 
Anträge sind grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Der Eingang der Unterlagen wird 
elektronischer Form bestätigt.  
Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter 
Fristsetzung nachgefordert.  
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder 
schriftlichen Bescheid. 
3.6.2 Mittelabrufe 
Die Mittelabrufe erfolgen zum 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. eines Jahres für das jeweils 
abgelaufene Quartal und Vorlage der geforderten Nachweise. Ein Abruf nach dem 15.12. ist 
ausgeschlossen. 
Den Mittelabrufen werden die Nachweise für das jeweilige Quartal beigefügt. 
3.6.3 Verwendungsnachweise 
Für beide Programmteile ist ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis zu erstellen.  
 
3.7 Hinweis- und Mitteilungspflichten 
Zur Unterstützung des/der Fördermittelempfängers/in bei der Erfüllung der in Punkt II Nr. 12 
und III Nr. 2 der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen geregelten Hinweispflichten wird ein 
entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt.  
3.7.1 ArBOr– Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung 
Mit jedem Mittelabruf sind die durchgeführten Beratungszeiten für den jeweiligen Zeitraum des 
Mittelabrufs zu bestätigen. 
3.7.2. Erweiterte Erwerbslosenberatung 
Mit jedem Mittelabruf ist der Einsatz des Projektpersonals für den jeweiligen Zeitraum des 
Mittelabrufs zu bestätigen.  
 
3.8 Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen 
Der/die Fördermittelempfänger*in hat Nachweise über die verwendeten Mittel vorzulegen – 
näheres regelt der Förderbescheid. 
Die Stadt Köln wird den/die Fördermittelempfänger*in bei der Umsetzung des Projekts/der 
Maßnahme begleiten und mit dem Förderbescheid die Anforderungen an ein Berichtswesen 
mitteilen. Dieses dient dazu, die an den/die Fördermittelempfänger*in gestellten 
Mindestanforderungen zu dokumentieren, bildet aber auch die Grundlage für die 
Weiterentwicklung des Förderprogramms. Zur Steuerung und zum Austausch mit den

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Fördermittelempfänger*innen wird die Stadt Köln alle Beteiligten jährlich zum einem sog. 
"Runden Tisch" einladen. 
 
4. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab 01.04.2023 in Kraft.  
Das Förderprogramm ArBor geht in diesem Förderprogramm auf und endet als 
eigenständiges Förderprogramm.

Beratungsverlauf (1)

19.01.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3793/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.01.2023
Erstellt
10.11.2022 11:37