3793/2022
Förderprogramm "BOREA - Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 3793/2022 Freigabedatum 05.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "BOREA - Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen" Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das Förderprogramm „BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen“ und beauf- tragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab dem 01.04.2023. Aus dem Förderprogramm selbst ergibt sich kein Anspruch auf eine Förderung. Zur Finan- zierung der mit dem Förderprogramm verbundenen Maßnahmen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan 1501 „Wirtschaft und Tourismus“, Teilplanzeile 15 „Trans- feraufwendungen“, unter der Zuschussbezeichnung „Kommunale Förderung der Arbeitslo- senzentren“ Mittel in Höhe von 394.739 Euro für 2023 und 402.634 Euro für 2024 zur Ver- fügung. 2. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt ferner, aus den unter Ziffer 1 genannten Mitteln a. befristet bis zum 31.03.2023 die anteilige Fortsetzung des Förderprogramms „ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung“ mit den bisher geförderten und in der Begründung im Einzelnen aufgeführten Träger in anteilig gleicher Höhe von 46.426 Euro b. befristet bis zum 31.03.2023 die Fortsetzung der bisherigen Förderung der Erwerbslo- senberatung durch die Beratungsstelle ECho der PariSozial-Gemeinnützige Gesell- schaft für paritätische Sozialdienste mbH in Köln in Höhe von 18.750 Euro und durch den Verein Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. in Höhe von 17.480 Euro, sowie die Förderung der Erwerbslosenberatung durch den Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. in Höhe von 14.000 Euro. 3. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Senioren beschließt weiterhin die vom Land Nord- rhein-Westfalen und der EU geförderte „Beratungsstelle Arbeit“ in der Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit jährlich maximal 41.177 Euro kommunal zu bezuschussen. Vorausset- zung ist ein rechtskräftiger Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan 1501 „Wirt- schaft und Tourismus“, in Teilplanzeile 15 „Transferaufwendungen“, unter der Zuschussbe- zeichnung „Z Beratungsstelle Arbeit“ eingeplant. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 435.916 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 443.811 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das in der Anlage beigefügte Förderprogramm „BOREA - Beratung und Orientierung für er- werbs- und arbeitslose Menschen" stellt einen wichtigen Baustein dar, die Kölner Beratungs- struktur für arbeits- und erwerbslose Menschen zu erhalten und möglichst ohne Verluste in eine schlagkräftige neue gemeinsame Struktur nachhaltig zu überführen. Entwicklung der Beratungsstruktur in Köln seit dem 01.01.2021 Der entsprechende kommunalpolitische Handlungsbedarf wurde ursprünglich zum 01.01.2021 durch die Änderung der Förderstruktur von Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungs- stellen durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Da aufgrund der Kurzfristigkeit für das Haushaltsjahr 2021 noch kein neues Förderprogramm vorgelegt werden konnte, wurde die ab dem 01.01.2021 fehlende Landes- und EU-Förderung einmalig seitens der Stadt Köln für alle bestehenden Angebote durch Ratsbeschluss vom 04.02.2021 (Vorlage Nr. 3244/2020) kom- pensiert. Auch zum Haushalt 2022 konnte die seit vielen Jahren bestehende kommunale Förderung zunächst für den Teilbereich Arbeitslosenzentren weitergeführt werden. Die Verwaltung hat in enger Abstimmung mit den zehn im Kölner Beratungsnetz zusammengefassten Kölner Er- werbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren das Förderprogramm ArBOr (Arbeitsbe- zogene Beratung und Orientierung) entwickelt, das nach Vorberatung im Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren am 30.09.2021 vom Finanzausschuss am 04.10.2021 be- schlossen wurde (Vorlage Nr. 2876/2021). 3 Das Förderprogramm ArBOr verfolgt das Ziel der Zukunftssicherung eines niedrigschwelligen Beratungsangebotes in Köln und somit der inhaltlichen Fortsetzung des Angebots der bisheri- gen Arbeitslosenzentren. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. standen für das geplante Förderprogramm und für die finanzielle Unterstützung der drei Träger der „Beratungsstelle Arbeit“ bei der Bereitstellung des notwendigen Eigenanteils insgesamt jährlich 126.000 Euro zur Verfügung. Die kommunal finanzierte anteilige Förderung des Eigenanteils für die „Bera- tungsstelle Arbeit“ beläuft sich dabei auf jeweils 32.740 Euro in 2021 und 2022. Somit konnten zunächst über das Förderprogramm ArBOr noch sechs weitere Projekte mit maximal jeweils 15.500 Euro finanziert werden. Eine zusätzliche kommunale Förderung zur Fortsetzung der Beratungstätigkeit der bisherigen Erwerbslosenberatungsstellen außerhalb der „Beratungs- stelle Arbeit“ war nicht vorgesehen. Über den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 wurden 60.000 Euro zur „Aufstockung Zuschuss ALZ/EBS“ sowie 56.000 Euro für die Erwerbslosenberatung durch den Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V., 70.000 Euro für die Erwerbslosenberatung durch den Verein Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. und 75.000 Euro für die Beratungsstelle ECho der PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialdienste mbH in Köln eingebracht und vom Rat am 09.11.2021 so beschlossen (Vorlage Nr. 3338/2021). Insgesamt standen im Haushaltsjahr 2022 für die Förderung der bisherigen Struktur der Ar- beitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen demnach 387.000 Euro bereit. Darüber hinaus wurde auch in 2022 die Fortsetzung der institutionellen Förderung von KALZ e.V. und Vingster Treff im Umfang von jeweils 58.000 Euro vorgesehen. Mit Beschluss vom 24.03.2022 hat der Ausschuss für Soziales und Senioren diese zusätzlich bereitgestellten Mittel freigege- ben und die vorgesehenen Zuschüsse bewilligt (Vorlagen Nr. 0272/2022). Über die im Doppelhaushalt 2023/2024 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel besteht die Chance, mit dem Förderprogramm „BOREA“ ein übergreifendes kommunales Programm zu verabschieden, mit dem die langjährig etablierte unabhängige Beratungsstruktur für arbeitslo- se, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Köln aufrecht erhalten und nunmehr erstmalig auch erweitert werden kann. Das kommunale Programm „BOREA“ unter- teilt sich in zwei unterschiedliche Bereiche, die sich im Hinblick auf die übergeordnete Zielset- zung, eine weitergehende Beratungslandschaft für arbeitslose, erwerbslose sowie von Ar- beitslosigkeit bedrohte Personen zu schaffen, überschneiden, jedoch im Schwerpunkt unter- schiedliche Akzente setzen. Das Förderprogramm ArBOr wird zukünftig integriert. Ergänzung zur landesgeförderten und kommunal kofinanzierten „Beratungsstelle Ar- beit“ Diese Angebote ergänzen zukünftig die landesgeförderte „Beratungsstelle Arbeit“. Zur Ziel- gruppe der „Beratungsstelle Arbeit“ zählen erwerbslose Menschen, von Erwerbslosigkeit be- drohte Menschen, Berufsrückkehrende, Beschäftigte mit aufstockenden SGB II-Leistungen, Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind. Es besteht eine anteilige Förderung durch die Stadt Köln hinsichtlich des von den drei Trägern der „Beratungsstelle Arbeit“ (KALZ, Vingster Treff und ABC Höhenhaus) zu leistenden Eigenanteils. Mit zwei rechtsrheinischen und einem linksrheinischem Standort der Beratungsstelle Arbeit“ kann das gesamte Kölner Stadtgebiet aus kommunaler Sicht nicht bedarfsdeckend versorgt werden. Insbesondere können keine zielgruppenspezifischen Angebote für weitere Hauptbe- troffenengruppen vorgehalten werden. Integration des bisherigen Förderprogramms „ArBOr - Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung“ Wie dargestellt, besteht in Köln ein Bedarf für eine weitergehende Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen. Dieser Bedarf wurde in weiten Teilen bisher bereits über das Förderprogramm „ArBOr“ abgedeckt, mit dem ein niedrigschwelliges Angebot für die definierte Zielgruppe ermöglicht wird. Damit kann die inhaltliche Fortsetzung des Angebots der 4 bisherigen Arbeitslosenzentren gewährleistet werden. Tiefer gehende Einzelberatungen wer- den im Gesamtsystem von der landesgeförderten „Beratungsstelle Arbeit“ durchgeführt, auf die in den niederschwelligen Angeboten verwiesen werden soll. Die Förderung umfasst wie bisher Maßnahmen, mit denen der Zielgruppe der Zugang zu Ori- entierung und Beratung ermöglicht wird. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen • (Erst-)Beratung der Zielgruppe • Orientierungs- und Informationsangebote Das können beispielsweise sein: • Offene Begleitangebote • Zielgruppenspezifische Ansprache • Gruppenangebote • Verweisberatung zu anderen Angeboten Ergänzung durch eine erweiterte Erwerbslosenberatung Über die bisherige Förderung der niederschwelligen Beratung und Orientierung ArBOr hinaus wird durch BOREA eine erweiterte Erwerbslosenberatung geschaffen. Die Förderung verfolgt das Ziel, die bestehenden kommunalen Beratungsangebote zu stärken und zu ergänzen. Dabei liegt der Fokus auf der tiefergehenden und spezifizierten Beratungs- leistung. Insbesondere (langzeit-) erwerbslose Menschen, von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen, Menschen mit besonders erschwerten Zugängen zum Arbeitsmarkt, wie zum Bei- spiel Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsgeschichte, Zugewanderte und Ge- flüchtete, Menschen mit Brüchen in den Lebens- und Erwerbsbiografien sowie Senior*innen im Übergang zur Rente gehören zur definierten Zielgruppe. Dieser Förderbereich umfasst weitergehende Leistungen, welche sowohl sozialraumbezogen als auch zielgruppenspezifisch ausgestaltet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass betroffene Menschen einen flächendeckenden Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen erhalten. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Schwerpunkt folgende Handlungsfelder abdecken: • Unterstützung der Menschen, die aus dem Programm ArBOr in spezifische Beratung weiterverwiesen wurden • Unterstützungsleistung bei der beruflichen Entwicklung von Erwerbslosen bzw. von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen in besonderen Lebenslagen im Sinne einer psychosozialen Beratung • Darbietung von Informationen zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten • Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation sowie rechtskreisübergreifende Un- terstützungsleistung • Beratung für Menschen, die durch besondere äußere Ereignisse von Erwerbslosigkeit betroffen bzw. in ihrer Existenz bedroht sind (z.B. Corona-Pandemie) • Aufzeigen weiterer möglicher Hilfeangebote sowie die Herstellung von Kontakten • Bessere individuelle Unterstützung durch Förderung der interkulturellen Sensibilität aufgrund der Bereitstellung mehrsprachiger Zugänge, möglichst durch muttersprachli- che Berater*innen • Stadtweite, niedrigschwellige zielgruppenspezifische Angebote mit Peer-Kompetenz für Menschen, die durch Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religionszuge- hörigkeit oder wegen einer körperlichen Versehrtheit verstärkt von Erwerbslosigkeit be- troffen sind • Sozialraumorientierte, lokal mit Hilfestrukturen und Behörden gut vernetzte Angebote in Stadtteilen mit hoher Anzahl an Erwerbslosen bzw. von Erwerbslosigkeit Betroffenen • Ankerfunktion im Veedel zur besseren Erreichbarkeit und Entgegenwirken von Hürden durch Mobilitätseinschränkungen • Kooperation und Austausch mit den Behörden (Jobcenterbeirat, Treffen mit Behörden) Die aufgeführten Felder sind für sich allein förderfähig, aber auch in Kombination miteinander. Die finanzielle Ausstattung des Förderprogramms BOREA ergibt sich im Einzelnen aus der 5 Anlage 1 zum Förderprogramm. Zu beachten ist dabei, dass das Förderprogramm einen Ei- genanteil der Träger von 10 % der Kosten vorsieht. Es werden deshalb 90 % der dargestellten Standardeinheitskosten als Zuwendung gewährt. Für die erweiterte Erwerbslosenberatung werden monatlich pauschal maximal 6.170 Euro Personalkosten und eine Pauschale von monatlich 1.135 Euro für arbeitsplatzbezogene Sachkosten und Verwaltungsgemeinkosten als förderungsfähig anerkannt. Die maximal zu- wendungsfähigen Ausgaben pro Projekt betragen somit 87.660 Euro pro Jahr und liegen so- mit ebenfalls über den bisher anerkannten Aufwendungen der in diesem Beratungsfeld akti- ven Träger. Vorgesehen ist zukünftig, für die Arbeit der Beratungsstellen ArBOr zuwendungsfähige Aus- gaben in Höhe von 2.870 Euro monatlich anzuerkennen. Die sich ergebende Jahresförder- summe von maximal 30.996 Euro entspricht der Fördersumme in 2022. Vor Inkrafttreten des Förderprogramms BOREA werden die Anforderungen an den Verwen- dungsnachweis (Ziffer 3.6.3 des Förderprogramms) noch verwaltungsintern abgestimmt. Ausblick zur weiteren Entwicklung der Beratungsstruktur Das Inkrafttreten des Förderprogramms BOREA ist für den 01.04.2023 vorgesehen. Die Höhe der erforderlichen finanziellen Mittel steht durch den Haushaltsbeschluss des Rates seit dem 10.11.2022 fest. Dieser Zeitraum soll für die Veröffentlichung des Förderprogramms und digitalisierte Antrags- stellung sowie Bewilligung im Rahmen des städtischen Fördermittelmanagements genutzt werden und wird nach den bisherigen Erfahrungen das 1. Quartal des Jahres 2023 in An- spruch nehmen. Um eine friktionslose Fortsetzung der Beratungsarbeit zu gewährleisten, ist es deshalb not- wendig, die in 2022 gewährten Förderungen mit diesem Beschluss bis 31.03.2023 einmalig in entsprechender Höhe fortzusetzen. Dies sind - neben den im Beschlusstext genannten drei Förderungen im Bereich der Erwerbs- losenberatung - für den Bereich der Arbeitslosenberatung im Einzelnen: - ALZ Lindweiler Treff (Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH) 7.750,00 EUR - ALZ Cafe im Veedel (Veedel e.V.) 7.713,00 EUR - ALZ Kellerladen (Initiative für gemeinsame Arbeit e.V.) 7.750,00 EUR - ALZ des Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimische Frauen e.V. 7.750,00 EUR - ALZ des Vereins Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. 7.750,00 EUR - ALZ Porz-Finkenberg (PariSozial gGmbH) 7.713,00 EUR Die Verwaltung wird die zukünftig nach dem Förderprogramm BOREA geförderten Beratungs- stellen bei der Umsetzung begleiten und Anforderungen an ein Berichtswesen entwickeln. Das Berichtswesen soll dazu dienen, zur Qualitätssicherung die Mindestanforderungen an die Beratungsstellen zu dokumentieren, bildet aber auch die Grundlage für die Weiterentwicklung des Förderprogramms. Zur Steuerung und zum Austausch wird die Verwaltung alle Beteiligten jährlich zum einem sog. „Runden Tisch“ einladen. Am Ende des Förderzeitraums ist eine Evaluation vorgesehen.
Anlage_zu BOREA
864 Zeichen
Förderprogramm BOREA
Anlage 1 für die Förderperiode 2023-2024 für Bewilligungen ab dem 01.04.2023
2.1 ArBOr
Bezeichnung der
Standardeinheitskosten
Standardeinheitskosten
(= zuwendungsfähige
Ausgaben)
Einheiten der
Standardeinheitskosten
Bemessungsgrundlage der
Standardeinheitskosten
Projektdurchführung 2.870,00 Euro pro Monat Gesamtausgaben
2.2 erweiterte Erwerbslosenberatung
Bezeichnung der
Standardeinheitskosten
Standardeinheitskosten
(= zuwendungsfähige
Ausgaben)
Einheiten der
Standardeinheitskosten
Bemessungsgrundlage der
Standardeinheitskosten
Projektmitarbeit 6.170,00 Euro pro Stelle und Monat Direkte Personalausgaben
Pauschalsatz für
arbeitsplatzbezogene
Ausgaben und
Verwaltungsgemeinkosten
1.135,00 Euro pro Projekt (unabhängig
vom Stellenanteil) und
Monat
Pauschale für arbeitsplatzbezogene
Ausgaben
Förderprogramm BOREA
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Förderprogramm „BOREA“ Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen Inhalt 1. Präambel ................................ ................................ ................................ ....................... 3 2. Fördergegenstände ................................ ................................ ................................ ...... 3 2.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ ................ 3 2.1.1 Ziel der Förderung ................................ ................................ ................................ .... 3 2.1.2 Inhalt der Förderung ................................ ................................ ................................ . 3 2.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............... 4 2.2.1 Ziel der Förderung ................................ ................................ ................................ .... 4 2.2.2 Inhalt der Förderung ................................ ................................ ................................ . 4 3. Verfahrensbestimmungen ................................ ................................ ........................... 5 3.1 Antragsberechtigte ................................ ................................ ................................ .......... 5 3.2 Förderfähige Kosten ................................ ................................ ................................ ....... 5 3.2.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ .............. 6 3.2.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............. 6 3.3 Höhe der Fördersummen ................................ ................................ ................................ 6 3.3.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ .............. 6 3.3.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............. 6 3.4 Voraussetzung für die Förderung ................................ ................................ .................... 7 3.5 Projektzeitraum ................................ ................................ ................................ ............... 7 3.6 Verfahrensablauf ................................ ................................ ................................ ............. 7 3.6.1 Antragstellung ................................ ................................ ................................ .......... 7 3.6.2 Mittelabrufe ................................ ................................ ................................ ............... 8 3.6.3 Verwendungsnachweise ................................ ................................ ........................... 8 3.7 Hinweis- und Mitteilungspflichten ................................ ................................ .................... 8 3.7.1 ArBOr– Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung ................................ ............... 8 3.7.2. Erweiterte Erwerbslosenberatung ................................ ................................ ............ 8 3.8 Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen ................................ ................................ . 8 4. Inkrafttreten ................................ ................................ ................................ .................. 9 Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 1. Präambel Arbeitslosigkeit ist in einer Großstadt wie Köln eine dauerhafte Problemlage, der im Sinne aller Bürger*innen entgegengewirkt werden muss. Veränderungen und Wandel in der Wirtschaft und bei abhängiger Beschäftigung führen immer wieder zu vermehrter Arbeitslosigkeit und in der Folge zu einer Belastung der Stadtgesellschaft. Bei dem Förderprogramm „BOREA“ handelt es sich um ein übergreifendes kommunales Programm, mit dem die Stadt Köln beabsichtigt, die langjährig etablierte, unabhängige Beratungsstruktur für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen in Köln aufrecht zu erhalten und zu erweitern. Auf diesem Wege kann den betroffenen Menschen Unterstützung geboten werden, die zum einen eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration ermöglicht und zum anderen die Lebenssituation dieser Personen perspektivisch verbessern kann. 2. Fördergegenstände Das kommunale Programm „BOREA“ unterteilt sich in zwei unterschiedliche Bereiche, welche sich im Hinblick auf die übergeordnete Zielsetzung, eine weitergehende Beratungslandschaft für arbeitslose, erwerbslose sowie von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen zu schaffen, überschneiden, jedoch im Schwerpunkt unterschiedliche Akzente setzen. 2.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung 2.1.1 Ziel der Förderung Durch die Förderung wird die Bereitstellung eines niedrigschwelligen Angebotes für die definierte Zielgruppe ermöglicht. Damit soll die inhaltliche Fortsetzung des Angebots der bisherigen Arbeitslosenzentren gewährleistet werden. Tiefer gehende Einzelberatungen werden im Gesamtsystem von der landesgeförderten „Beratungsstelle Arbeit“ durchgeführt, auf die in den niederschwelligen Angeboten verwiesen werden soll. 2.1.2 Inhalt der Förderung Die Förderung umfasst Maßnahmen, mit denen der Zielgruppe der Zugang zu Orientierung und Beratung ermöglicht wird. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen (Erst-)Beratung der Zielgruppe Orientierungs- und Informationsangebote Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen Das können beispielsweise sein: Offene Begleitangebote Zielgruppenspezifische Ansprache Gruppenangebote Verweisberatung zu anderen Angeboten Es können auch mehrere Bereiche adressiert werden. 2.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung 2.2.1 Ziel der Förderung Die Förderung verfolgt das Ziel, die bestehenden kommunalen Beratungsangebote zu stärken und zu ergänzen. Dabei liegt der Fokus auf der tiefergehenden und spezifizierten Beratungsleistung. Insbesondere (langzeit-) erwerbslose Menschen, von Erwerbslosigkeit bedrohte Menschen, Menschen mit besonders erschwerten Zugängen zum Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationsgeschichte, Zugewanderte und Geflüchtete, Menschen mit Brüchen in den Lebens- und Erwerbsbiografien sowie Senior*innen im Übergang zur Rente gehören zur definierten Zielgruppe. 2.2.2 Inhalt der Förderung Dieser Förderbereich umfasst weitergehende Leistungen, welche sowohl sozialraumbezogen als auch zielgruppenspezifisch ausgestaltet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass betroffene Menschen einen flächendeckenden Zugang zu unabhängigen Beratungsstellen erhalten. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Schwerpunkt folgende Handlungsfelder abdecken Unterstützung der Menschen, die aus dem Programm ArBOr in spezifische Beratung weiterverwiesen wurden Unterstützungsleistung bei der beruflichen Entwicklung von Erwerbslosen bzw. von Erwerbslosigkeit bedrohten Menschen in besonderen Lebenslagen im Sinne einer psychosozialen Beratung Darbietung von Informationen zu Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten Beratung hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation sowie rechtskreisübergreifende Unterstützungsleistung Beratung für Menschen, die durch besondere äußere Ereignisse von Erwerbslosigkeit betroffen bzw. in ihrer Existenz bedroht sind (z.B. Corona-Pandemie) Aufzeigen weiterer möglicher Hilfeangebote sowie die Herstellung von Kontakten Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen Bessere individuelle Unterstützung durch Förderung der interkulturellen Sensibilität aufgrund der Bereitstellung mehrsprachiger Zugänge, möglichst durch muttersprachliche Berater*innen Stadtweite, niedrigschwellige zielgruppenspezifische Angebote mit Peer-Kompetenz für Menschen, die durch Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder wegen einer körperlichen Versehrtheit verstärkt von Erwerbslosigkeit betroffen sind Sozialraumorientierte, lokal mit Hilfestrukturen und Behörden gut vernetzte Angebote in Stadtteilen mit hoher Anzahl an Erwerbslosen bzw. von Erwerbslosigkeit Betroffenen Ankerfunktion im Veedel zur besseren Erreichbarkeit und Entgegenwirken von Hürden durch Mobilitätseinschränkungen Kooperation und Austausch mit den Behörden (Jobcenterbeirat, Treffen mit Behörden) Die aufgeführten Felder sind für sich allein förderfähig, aber auch in Kombination miteinander. 3. Verfahrensbestimmungen Für die Förderung sind die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (nachfolgend „Allgemeine Bewilligungsbedingungen“) in der Fassung vom 01.01.2021 maßgeblich, soweit dieses Förderprogramm nichts Abweichendes ausdrücklich regelt. 3.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind juristische Personen. Bei diesen soll, unabhängig von der Rechtsform und der Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund stehen. Bereits in den Stadtteilen von Köln aktive soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere Akteure, sind aufgrund des bereits vorhandenen vernetzten Arbeitens insbesondere zur Antragsstellung aufgefordert. Ein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Stadt Köln aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3.2 Förderfähige Kosten Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt (Projektförderung). Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 3.2.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung Die Bemessung von Zuwendungen für die Projektdurchführung erfolgt auf Grundlage einer Pauschale (siehe Anlage 1). 3.2.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung Die Bemessung von Zuwendungen für den Personaleinsatz erfolgt auf Grundlage von Standardeinheitskosten nach der Funktion Projektmitarbeit. Maximal förderfähig ist eine 0,9 Stelle. Die Bemessung von Zuwendungen für arbeitsplatzbezogene Ausgaben erfolgt auf Grundlage einer Pauschale (siehe Anlage 1). Die Gewährung ist abhängig von einem Personaleinsatz pro Monat, wobei eine Unterbrechung von maximal drei Monaten unberücksichtigt bleibt. 3.3 Höhe der Fördersummen Für die gesamte Laufzeit eines Projektes ist die Höhe der Standardeinheitskosten anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Erstbewilligung galt. Es werden 90 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten als Zuwendung gewährt. 3.3.1 ArBOr – Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung Die Bemessung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage von vereinfachten Kostenoptionen. Zu den vereinfachten Kostenoptionen zählen Standardeinheitskosten (=zuwendungsfähige Ausgaben), Pauschalbetrag und Pauschalfinanzierung (Pauschalsatz). Die Höhe des Betrages ist der jeweils gültigen Anlage 1 des Förderprogramms zu entnehmen. 3.3.2 Erweiterte Erwerbslosenberatung Die Bemessung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage von vereinfachten Kostenoptionen. Zu den vereinfachten Kostenoptionen zählen Standardeinheitskosten (=zuwendungsfähige Ausgaben), Pauschalbeträge und Pauschalfinanzierungen (Pauschalsätze). Die Höhe der Beträge ist der jeweils gültigen Anlage 1 des Förderprogramms zu entnehmen. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die Standardeinheitskosten für Personaleinsatz nach Funktionen anteilig anzuwenden. Bei Personal, welches nicht den gesamten Monat in dem Projekt eingesetzt ist, sind die Standardeinheitskosten für Personaleinsatz nach Funktionen anteilig anzuwenden. Die Berechnung hat nach der Dreißigstel-Methode anteilig für die eingesetzten Tage zu erfolgen. Dabei ist jeder Monat unabhängig von seiner tatsächlichen Länge mit 30 Tagen anzusetzen. Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen 3.4 Voraussetzung für die Förderung Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 2 dieses Förderprogramms genannten Förderbereiche fallen. Soweit ein Projekt aus Bundes- oder Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften gefördert wird, ist die Gewährung einer Zuwendung nach dieser Richtlinie bis zur Höhe der nach den anderen Förderregelungen gewährten Leistungen ausgeschlossen. Der/die Antragsteller*in weist die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach. Neben einer Projektbeschreibung muss auch ein Kosten- und Finanzierungsplan mit dem Antrag vorgelegt werden. Die Projektbeschreibung beinhaltet die folgenden Punkte: Beschreibung des Angebotes, Begründung, warum es als zielführend erachtet wird und wie das Projekt/die Maßnahme funktionieren soll Nachweis der fachlichen Kompetenzen des im Projekt tätigen Personals (spätestens mit dem 1. Mittelabruf). Vorausgesetzt wird eine Qualifikation in der sozialen Arbeit. Erwartet wird ein abgeschlossenes Studium der Diplom-Sozialarbeit/ Diplom- Sozialpädagogik bzw. eines Bachelorstudienganges Soziale Arbeit oder ein vergleichbarer Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss. Ausnahmen können mit der Fördermittelgeberin abgestimmt werden Zeitraum der Umsetzung, Öffnungszeiten Zielgruppe des Projekts/der Maßnahme Erwartete Ergebnisse und soweit möglich Wirkungen und wie diese dokumentiert werden sollen Im Antrag ist vom Antragsstellenden subventionserheblich zu erklären, dass die Ratsuchenden kostenlos beraten werden. 3.5 Projektzeitraum Der Projektzeitraum muss beschrieben werden. Dieser ist grundsätzlich auf den in der jeweils gültigen Anlage 1 zum Förderprogramm benannten Zeitraum begrenzt. Nach Ablauf des ersten Förderzeitraums ist eine Weiterförderung auf Antrag nicht ausgeschlossen. 3.6 Verfahrensablauf 3.6.1 Antragstellung Der Antrag auf Förderung ist mit den geforderten Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln einzureichen. Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen Anträge sind grundsätzlich in elektronischer Form zu stellen. Der Eingang der Unterlagen wird elektronischer Form bestätigt. Der Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Eventuell fehlende Unterlagen werden unter Fristsetzung nachgefordert. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. 3.6.2 Mittelabrufe Die Mittelabrufe erfolgen zum 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. eines Jahres für das jeweils abgelaufene Quartal und Vorlage der geforderten Nachweise. Ein Abruf nach dem 15.12. ist ausgeschlossen. Den Mittelabrufen werden die Nachweise für das jeweilige Quartal beigefügt. 3.6.3 Verwendungsnachweise Für beide Programmteile ist ein Sachbericht und ein zahlenmäßiger Nachweis zu erstellen. 3.7 Hinweis- und Mitteilungspflichten Zur Unterstützung des/der Fördermittelempfängers/in bei der Erfüllung der in Punkt II Nr. 12 und III Nr. 2 der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen geregelten Hinweispflichten wird ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt. 3.7.1 ArBOr– Arbeitsbezogene Beratung und Orientierung Mit jedem Mittelabruf sind die durchgeführten Beratungszeiten für den jeweiligen Zeitraum des Mittelabrufs zu bestätigen. 3.7.2. Erweiterte Erwerbslosenberatung Mit jedem Mittelabruf ist der Einsatz des Projektpersonals für den jeweiligen Zeitraum des Mittelabrufs zu bestätigen. 3.8 Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen Der/die Fördermittelempfänger*in hat Nachweise über die verwendeten Mittel vorzulegen – näheres regelt der Förderbescheid. Die Stadt Köln wird den/die Fördermittelempfänger*in bei der Umsetzung des Projekts/der Maßnahme begleiten und mit dem Förderbescheid die Anforderungen an ein Berichtswesen mitteilen. Dieses dient dazu, die an den/die Fördermittelempfänger*in gestellten Mindestanforderungen zu dokumentieren, bildet aber auch die Grundlage für die Weiterentwicklung des Förderprogramms. Zur Steuerung und zum Austausch mit den Förderprogramm BOREA – Beratung und Orientierung für erwerbs- und arbeitslose Menschen Fördermittelempfänger*innen wird die Stadt Köln alle Beteiligten jährlich zum einem sog. "Runden Tisch" einladen. 4. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab 01.04.2023 in Kraft. Das Förderprogramm ArBor geht in diesem Förderprogramm auf und endet als eigenständiges Förderprogramm.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3793/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.01.2023
- Erstellt
- 10.11.2022 11:37