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2763/2023

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Robert-Bosch-Straße von Stichstraße zu Haus-Nr. 43-61 bis Kreisverkehr Industriestraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2023, TOP 16.1

Anlage 4 - Satzungstext

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Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 - Satzungstext

1244 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Robert-
Bosch-Straße im Abschnitt von Stichstraße zu Haus N r. 43-61 bis Kreisverkehr 
Industriestraße in Köln-Merkenich 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 des 
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntm achung vom 03.11.2017 
(BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77  Absatz 1 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der  Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) – jewei ls in der bei Erlass dieser 
Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Robert-Bosch-Straße im Abschnitt von Stichstraße zu Haus 
Nr. 43-61 bis Kreisverkehr Industriestraße in Köln- Merkenich ist abweichend von § 9 
Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschlie- 
ßungsbeitrages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Juni 2001 (ABl. Stadt Köln 
2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung – ohne die Bildung 
selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 - Lageplan Erschließungsanlage

122 Zeichen

Mittelpunkt: 353885, 5656227
1:2500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 28.08.2023Seite 1 / 1

Anlage 1 - Übersichtsplan

123 Zeichen

Mittelpunkt: 353748, 5656138
1:10000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 28.08.2023Seite 1 / 1

Anlage 3 - Lageplan Ausparzellierungserfordernis

122 Zeichen

Mittelpunkt: 353757, 5656181
1:2500
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 28.08.2023Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Rat

3699 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2763/2023 
Freigabedatum 
25.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Robert-Bosch-
Straße von Stichstraße zu Haus-Nr. 43-61 bis Kreisverkehr Industriestraße  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschlie-
ßungsanlage Robert-Bosch-Straße von Stichstraße zu Haus-Nr. 43-61 bis Kreisverkehr In-
dustriestraße in Köln-Merkenich in der als Anlage 4 beigefügten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 19.10.2023 
Verkehrsausschuss 21.11.2023 
Rat 07.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Begründung: 
Die Erschließungsanlage Robert-Bosch-Straße von Stichstraße zu Haus-Nr. 43-61 bis Kreis-
verkehr Industriestraße in Köln-Merkenich (Anlage 1 – Übersichtsplan) unterliegt noch in vol-
lem Umfang der Erschließungsbeitragspflicht.  
 
Die Abgrenzung der Erschließungsanlage ist auf dem Lageplan (Anlage 2) dargestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung 
eines Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage 
erst dann endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach 
der einschlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, 
dass das Straßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in An-
spruch genommen werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt 
und als separate Flurstücke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Erschließungsanlage Robert-Bosch-Straße gegeben. Ne-
ben den Verkehrsflächen der Robert-Bosch-Straße und Teilen der Industriestraße umfasst 
das Grundstück Gemarkung Worringen, Flur 62, Flurstück 464 diverse Grünflächen (siehe die 
Darstellung in dem Lageplan Ausparzellierungserfordernis – Anlage 3). Für das Straßenland 
der Robert-Bosch-Straße müsste ein eigenständiges Flurstück gebildet werden. Insgesamt 
wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kostenauf-
wändige Vermessungsarbeiten und eine Ausparzellierung erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend 
von § 9 Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage 
herbeizuführen und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist eine Abwei-
chungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 4). 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor be-
schriebenen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entspre-
chend zu erfüllen sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ ge-
mäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) der EBS 2001 bleiben damit für die Herstellung der Erschlie-
ßungsanlage Robert-Bosch-Straße unverändert erhalten.  
 
Der Erlass der Abweichungssatzung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da hiermit 
lediglich rechtliche Regelungen für die Abrechnung einer bestehenden Erschließungsanlage 
getroffen werden. 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Erschließungsanlage 
- Anlage 3: Lageplan Ausparzellierungserfordernis 
- Anlage 4: Satzungstext

Beratungsverlauf (3)

19.10.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2023 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2763/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.09.2023
Erstellt
28.08.2023 10:18