2025/0218
Änderungsbeschluss Haushaltssatzung zum Haushalt 2025/2026
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Vorlage-Nr. 2025/0218 Änderungsbeschluss Haushaltssatzung zum Haushalt 2025/2026
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Punkt 5: Änderungsbeschluss Haushaltssatzung zum Haushalt 2025/2026 (V-Nr. 2025/0218) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UFFBASSE und FDP
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Haushaltssatzung 2025/2026 Haushaltssatzung 2025/2026 1 Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am XX.XX.XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird im Ergebnishaushalt 2025 2026 im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 954.433.688 EUR 979.023.892 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 990.514.217 EUR 1.015.954.479 EUR mit einem Saldo von -36.080.529 EUR -36.930.587 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.500 EUR 4.500 EUR mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR mit einem Saldo von 4.500 EUR 4.500 EUR mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -36.076.029 EUR -36.926.087 EUR, im Finanzhaushalt 2025 2026 mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit auf -2.993.659 EUR 2.591.334 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 20.673.253 EUR 36.422.796 EUR Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 95.654.812 EUR 111.251.746 EUR mit einem Saldo von -74.981.559 EUR -74.828.950 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 76.548.869 EUR 76.396.290 EUR Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.026.168 EUR 34.322.918 EUR mit einem Saldo von 44.522.701 EUR 42.073.372 EUR mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -33.452.517 EUR -30.164.244 EUR festgesetzt. Haushaltssatzung 2025/2026 2 § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen erforderlich ist, wird im Haushaltsjahr 2025 auf 76.548.869 EUR und im Haushaltsjahr 2026 auf 76.396.290 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von im Haushaltsjahr 2025 0 EUR und im Haushaltsjahr 2026 0 EUR enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2025 auf 91.843.060 EUR und im Haushaltsjahr 2026 auf 0 EUR festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genom- men werden dürfen, wird im Haushaltsjahr 2025 auf 200.000.000 EUR und im Haushaltsjahr 2026 auf 250.000.000 EUR festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: 1.a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 693 1.b) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.181 2.) Gewerbesteuer auf 459 Haushaltssatzung 2025/2026 3 § 6 Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. § 8 Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat- sächliche Bedarf ist zu überprüfen. Näheres zur Bedarfsprüfung und zu den ausgenommenen Stellen regelt die jeweils aktuell gültige Rundver- fügung zum Freigabeverfahren zur Stellenbewirtschaftung. Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) fallen, grundsätzlich ausgenommen. Darmstadt, den XX.XX.XXXX Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0218
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.07.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00