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2025/0218

Änderungsbeschluss Haushaltssatzung zum Haushalt 2025/2026

Magistratsvorlage 30.07.2025

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2025/0218

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Vorlage-Nr. 2025/0218 
 
 
Änderungsbeschluss Haushaltssatzung zum Haushalt 2025/2026

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Punkt 5: Änderungsbeschluss Haushaltssatzung zum Haushalt 2025/2026 
 (V-Nr. 2025/0218) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
 
Gegenstimmen: UFFBASSE und FDP

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
Haushaltssatzung 2025/2026

Haushaltssatzung 2025/2026  
 
   
 
 1  
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. 
S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am XX.XX.XXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen: 
  
§ 1 
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird 
im Ergebnishaushalt 2025 2026 
  
im ordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 954.433.688 EUR 979.023.892 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 990.514.217 EUR 1.015.954.479 EUR 
mit einem Saldo von -36.080.529 EUR -36.930.587 EUR 
 
im außerordentlichen Ergebnis 
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 4.500 EUR 4.500 EUR 
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR 
mit einem Saldo von 4.500 EUR 4.500 EUR 
 
mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-) von -36.076.029 EUR -36.926.087 EUR, 
 
im Finanzhaushalt 2025 2026 
 
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und 
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä-
tigkeit auf -2.993.659 EUR 2.591.334 EUR 
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen 
aus Investitionstätigkeit auf 20.673.253 EUR 36.422.796 EUR 
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 95.654.812 EUR 111.251.746 EUR 
 
mit einem Saldo von -74.981.559 EUR -74.828.950 EUR 
 
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 76.548.869 EUR 76.396.290 EUR 
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 32.026.168 EUR 34.322.918 EUR 
mit einem Saldo von 44.522.701 EUR 42.073.372 EUR 
 
mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) / 
Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres 
von -33.452.517 EUR -30.164.244 EUR 
  
festgesetzt.

Haushaltssatzung 2025/2026  
 
   
 
 2  
§ 2 
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen erforderlich ist, wird 
im Haushaltsjahr 2025 auf 76.548.869 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 auf 76.396.290 EUR 
  
festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 
im Haushaltsjahr 2025 0 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 0 EUR 
  
enthalten. 
§ 3 
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für 
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird  
im Haushaltsjahr 2025 auf 91.843.060 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 auf 0 EUR 
  
festgesetzt. 
§ 4 
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genom-
men werden dürfen, wird   
im Haushaltsjahr 2025 auf 200.000.000 EUR 
und im Haushaltsjahr 2026 auf 250.000.000 EUR 
  
festgesetzt. 
  
§ 5 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt: 
  
1.a) Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 693  
1.b) Grundsteuer für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.181  
2.) Gewerbesteuer auf 459

Haushaltssatzung 2025/2026  
 
   
 
 3  
§ 6 
Es gilt das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Haushaltssicherungskonzept. 
  
§ 7 
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. 
  
§ 8 
Freie bzw. frei werdende Stellen sind der Stellenbörse zuzuführen und bleiben zunächst unbesetzt. Der tat-
sächliche Bedarf ist zu überprüfen. 
Näheres zur Bedarfsprüfung und zu den ausgenommenen Stellen regelt die jeweils aktuell gültige Rundver-
fügung zum Freigabeverfahren zur Stellenbewirtschaftung. 
Von dieser Regelung sind die Stellen, die unter § 14 Abs. 4 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) 
fallen, grundsätzlich ausgenommen. 
 
Darmstadt, den XX.XX.XXXX 
  
  
 
 
 
  
Der Magistrat 
 
 
  
  
André Schellenberg 
Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2025/0218
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.07.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00