V/0319/2006
Ergebnis Verkehrsuntersuchung zum Thema Mautflucht
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1.7 Vorlage 319/2006
957 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B 51 Autobahnzubringer
49.698 Pkw/ Tag
207 Lkw = 41,6%
224 Lkw = 45,1%
5 Lkw = 1%
2 Lkw = 0,4%
3 Lkw = 0,6%1 Lkw = 0,2% 7 Lkw = 1,4%
8 Lkw = 1,6%
1 Lkw = 0,2%
2 Lkw = 0,4%
20 Lkw = 4%
17 Lkw = 3,4%
Summe Lkw
4.865 Lkw/ Tag = 8,9%
Belastung (DTVw) Autobahnzubringer B 51
Prozentangaben bezogen auf 54.563 Kfz/ Tag
LKW < 12t
2.262 Lkw/ Tag = 4,1%
Zielverkehr
1.043 Lkw/ Tag = 1,91%
Verteilung
Lkw> 12t = 2.603 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
497 Lkw/ Tag = 0,91%
Quellverkehr
1.063 Lkw/ Tag = 1,95%
LKW > 12t
2.603 Lkw/ Tag = 4,8%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 54.563 Kfz/ Tag
Anlage 1.7 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 1.4 Vorlage 319/2006
951 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B 51 Warendorfer Str.
21.262 Pkw/ Tag
3 Lkw = 0,6%
8 Lkw = 1,5%
5 Lkw = 0,9%
3 Lkw = 0,6%
3 Lkw = 0,6%
1 Lkw = 0,2%26 Lkw = 4,8%
30 Lkw = 5,6%
14 Lkw = 2,6%
16 Lkw = 3%
224 Lkw = 41,5%
207 Lkw = 38,3%
Summe Lkw
2.406 Lkw/ Tag = 10,2%
Belastung (DTVw) Warendorfer Str. B 51
Prozentangaben bezogen auf 23.668 Kfz/ Tag
LKW < 12t
981 Lkw/ Tag = 4,1%
Zielverkehr
436 Lkw/ Tag = 1,84%
Verteilung
Lkw> 12t = 1.425 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
540 Lkw/ Tag = 2,28%
Quellverkehr
449 Lkw/ Tag = 1,9%
LKW > 12t
1.425 Lkw/ Tag = 6%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 23.668 Kfz/ Tag
Anlage 1.4 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 3 Vorlage 319/2006
194 Zeichen
Anregung Nr. 44/2005 Anlage 3 zur Vorlage V/0319/2006 Anregung Nr. 44/2005 Anlage 3 zur Vorlage V/0319/2006
Anlage 1.2 Vorlage 319/2006
930 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B219 Grevener Str.
11.396 Pkw/ Tag
1 Lkw = 4,3%
2 Lkw = 8,7%
4 Lkw = 17,4%
3 Lkw = 13%
3 Lkw = 13%
1 Lkw = 4,3%
0 Lkw = 0,0%
2 Lkw = 8,7%
3 Lkw = 13%
1 Lkw = 4,3%
3 Lkw = 13%
0 Lkw = 0,0%
Summe Lkw
631 Lkw/ Tag = 5,2%
Belastung (DTVw) Aldruper Str. B 219
Prozentangaben bezogen auf 12.027 Kfz/ Tag
LKW < 12t
303 Lkw/ Tag = 2,5%
Zielverkehr
144 Lkw/ Tag = 1,2%
Verteilung
Lkw> 12t = 328 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
23 Lkw/ Tag = 0,19%
Quellverkehr
161 Lkw/ Tag = 1,34%
LKW > 12t
328 Lkw/ Tag = 2,7%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 12.027 Kfz/ Tag
Anlage 1.2 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 1.6 Vorlage 319/2006
934 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen L 551 Dülmener Str.
8.833 Pkw/ Tag
8 Lkw = 27,6%
3 Lkw = 10,3%
0 Lkw = 0,0%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
2 Lkw = 6,9%
3 Lkw = 10,3%
3 Lkw = 10,3%
5 Lkw = 17,2%
Summe Lkw
973 Lkw/ Tag = 9,9%
Belastung (DTVw) Dülmener Str. L 551
Prozentangaben bezogen auf 9.806 Kfz/ Tag
LKW < 12t
485 Lkw/ Tag = 4,9%
Zielverkehr
238 Lkw/ Tag = 2,43%
Verteilung
Lkw> 12t = 488 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
29 Lkw/ Tag = 0,3%
Quellverkehr
221 Lkw/ Tag = 2,25%
LKW > 12t
488 Lkw/ Tag = 5%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 9.806 Kfz/ Tag
Anlage 1.6 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 1 Vorlage 319/2006
10115 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0319/2006 Ergebnisse der Lkw- Verkehrszählungen in Münster (Stand 25.07.2006) Einleitung Von der Verwaltung wurden – zum Teil in Verbindung mit anderen Projekten und Anlässen - Ver- kehrszählungen für die Spitzenstunden (7.00 bis 8.0 0 Uhr und 16.00 bis 17.00 Uhr) und automati- sche Zählungen über 48 Stunden durchgeführt. Diese Verkehrszählungen wurden seit der Maut- einführung am 01.01.2005 systematisch mit Vorher-Zä hlungen abgeglichen. Betrachtet wurde hierbei, ob eine nennenswerte Zunahme des LKW-Verke hrs (alle Lkw über 3,5 t) als mögliches Merkmal für eine Verlagerung von Lkw-Verkehr in Folge von Mautflucht vorlag. Zusätzlich wurde am 20.10.2005 mit einem Schwerpunk t auf dem Lkw-Verkehr über vier Stunden von 8.00 bis 12.00 Uhr an den 7 wichtigen Ausfahrts straßen in Münster der Verkehr gezählt. Bei dem mautpflichtigen Lkw-Verkehr (über 12 Tonnen) wu rden mittels einer Kennzeichenverfolgung auch der Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehrsanteil sowie die Netzbeziehungen erhoben und ausgewertet. Die Erfassung des Lkw-Verkehrs erfolgt e an nachfolgenden Zählstellen (genaue La- ge der Zählstellen siehe Anlage 1.1 bis 1.7): (Anlage 1.1) B 54 Steinfurter Straße (hinte r der Einmündung L510 Altenberger Str.) (Anlage 1.2) B 219 Grevener Str./Aldruper Str. (in Höhe Sprakel) (Anlage 1.3) L 587 Schifffahrter Damm (in Höhe de r Stadtgrenze) (Anlage 1.4) B 51 Warendorfer Straße (in H öhe der Stadtgrenze) (Anlage 1.5) B 54 Hammer Str./Westfalenstr. (in Höh e der Stadtgrenze) (Anlage 1.6) B 51 Weseler Straße (am Ende des BAB Zubringers) (Anlage 1.7) L 551 Weseler Str./Dülmener Str. (in Höhe der Stadtgrenze) Methodik Im Rahmen der Verkehrszählung wurden die Pkw und leichten Lkw (Lkw größer 3,5 Tonnen bis 12 Tonnen) als Strichliste gezählt und bei dem mautpfl ichtigen Lkw-Verkehr (Lkw ab 12 Tonnen) zu- sätzlich die Kennzeichen (unter Berücksichtigung der üblichen datenschutzrechtlichen Vorrausset- zungen) erfasst. Die Zähler wurden im Vorfeld mit B eispielen ausführlich eingewiesen, welche Lkw-Typen näherungsweise zwischen 3,5 bis 12 Tonnen sind und welche Lkw-Typen ab 12 Ton- nen vermutlich der Mautpflicht unterliegen. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass im Übergangsbereich um die 12 Tonnen vom äußeren Ei ndruck auch Spezialisten nicht immer mit Sicherheit sagen können, ob die Fahrzeugpapiere den Lkw mit einem bauartbedingtem zulässigen Gesamtgewicht unter oder über 12 Tonnen ausweisen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass bei dieser Sondererfassung die mautpflichtigen Lkw mit einer relativ hohen Genauigkeit er- fasst wurden. Anhand der erfassten Kennzeichen und der Uhrzeit wu rde dann ermittelt, welche mautpflichtigen Lkw als Durchgangsverkehr innerhalb der erforderlic hen Fahrzeiten - mit entsprechendem Tole- ranzbereich - das Stadtgebiet wieder an den Zählpun kten verlassen haben. Die Lkw-Fahrzeuge, die das Stadtgebiet an den Erfassungspunkten nicht wieder verlassen haben, wurden entspre- chend der Fahrtrichtung dem Ziel- und Quellverkehr zugeordnet. Die über vier Stunden von 8:00 bis 12:00 Uhr ermittelten Verkehrsbelastungen wurde n dann mit nach den üblichen anerkannten Verfahren auf 24 Stunden als durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTVw ; von Montag bis Freitag) hochgerechnet. Ergebnisse der Zählungen In der nachstehenden Tabelle sind die nach der Einführung der Mautpflicht erhobenen Verkehrs- belastungen (Zählung 20.10.2005) für die wichtigen 7 Ausfallstraßen mit den früheren Zählungen - 2 - verglichen. Die Vergleichszahlen vor der Mauteinführung wurden mit der Verkehrsuntersuchung - „Verkehrsbild Münster 2001“ am 08.05.2001 von 6.00 bis 20:00 Uhr - mit Ausnahme der Ortsum- gehung Sprakel - an den gleichen Erhebungspunkten erhoben. Diese Zählwerte wurden ebenfalls mit den üblichen V erfahren auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw von Montag bis Freitag) hoc hgerechnet. Die Vorherzählungen aus dem Jahr 2001 sind auch in der Broschüre „Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtpla- nung 1/2003 „Verkehrsbild Münster 2001“ im Kap. 4.1 Seite 100 veröffentlicht und können nachge- lesen werden. Tab.1 Vergleich Vorher/Nachher Gesamtbelastung Lkw-Belastung Gesamtbelastung Lkw-Belastung Gesamtbelastung Lkw-Belastung Gesamtbelastung Lkw-Belastung Kfz/24h Lkw/24h Kfz/24h Lkw/24h Kfz/24h Lkw/24h % % 1.1 B 54 Steinfurter Straße 36.233 1.758 33.332 1.892 -2.901 134 -8,7 7,1 1.2 B 219 GevernerStr./Aldruper Straße 11.133 654 12.027 631 894 -23 7,4 -3,6 1.3 L 587 Schifffahrter Damm 15.390 1.019 15.820 1.126 430 107 2,7 9,5 1.4 B 51 Warendorfer Straße 21.919 2.140 23.668 2.406 1.749 266 7,4 11,1 1.5 B 54 Hammer Str./Westfalenstr. 10.282 686 11.001 742 719 56 6,5 7,5 1.6 B 51 Autobahnzubringer 52.046 4.659 54.563 4.865 2.517 206 4,6 4,2 1.7 L 551 Weseler Str/Dülmener Str. 9.140 964 9.806 973 666 9 6,8 0,9 Vorher-Zählung 08.05.2001 Nachher-Zählung 20.10.2005 Differenz Differenz Der vorstehende Vergleich der Verkehrszählungen zeigt Veränderungen der Kfz-Gesamtbelastung von minus 8,7 Prozent bis plus 7,4 Prozent und für den Lkw-Verkehr von minus 3,6 Prozent bis plus 11,1 Prozent für die vier Jahre. Bei der Bewer tung dieser Veränderungen ist zu berücksichti- gen, dass punktuelle Verkehrszählungen durch zufäll ige Ereignisse an den Erhebungstagen in einer Größenordnung von bis zu 10 Prozent schwanken können. Weiterhin ist die übliche jährliche Verkehrszunahme zu berücksichtigen. Rechnerisch ergibt sich für den Gesamtverkehr (Kfz/24h) im Mittel für die sieben Strecken eine Verkehrszunahme um die 3,8 Prozent. Für den Lkw-Verkehr ergibt sich im Mittel eine Zunahme von 5,2 Prozent. Eine signifikante Zunahme des Lkw-Verkehrs in Folge von Mautausweichverkehr seit der Einführung der Maut zum 1.01.2005 lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten. Die Tabelle 2 auf der nächsten Seite weist für die Zählung vom 20.10.2005 auch den Anteil der leichten Lkw unter 3,5 Tonnen aus. Weiterhin wird der Anteil der mautpflichtigen Lkw über 12 Ton- nen und deren Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehrsanteil im Überblick dargestellt. In den Anlagen 1.1 bis 1.7 sind diese Daten für die untersuchten Straßen und Relationen auch graphisch dargestellt. Der Lkw-Anteil (alle Lkw übe r 3,5 Tonnen) an der Gesamtbelastung der un- tersuchten sieben Straßen in Münster liegt im Mittel bei 7,7 % und ist im Vergleich zu den entspre- chenden Richtlinienwerten und Vergleichszahlen aus anderen Städten als gering zu bewerten. Der geringste Lkw-Anteil (alle Lkw über 3,5 Tonnen) wur de an der B219 Grevener Straße mit 5,2 % und der höchste mit 10,2 % an der B51 Warendorfer Straße ermittelt. -3- Der Anteil der mautpflichtigen Lkw (ab 12 Tonnen) a n der Gesamtverkehrsbelastung variiert mit 2,6 % der Gesamtbelastung an der B51 Steinfurter St raße und 6 % an der B51 Warendorfer Stra- ße. Im Mittel liegt der Anteil der mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen an der Gesamtbelastung der Straßen bei 4 %. Der Durchgangsverkehr in Münster der mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen macht im Mittel 0,7 % der Gesamtbelastung aus. Diese Durchgangsverkehrsbe lastung in Münster kann aber nicht auto- matisch als „verlagerbarer“ Lkw-Verkehr eingestuft werden. Denn diese Lkw können auch Be- und Entladestellen im direkten Umland (Telgte, Warendor f etc.) anfahren und passieren auf dem Weg das Stadtgebiet von Münster nur als Durchgangsverke hr. Eine qualifizierte Aussage, ob und in welchem Umfang dieser Lkw-Durchgangsverkehrsanteil auch „Ausweichverkehr“ in Folge der Mautpflicht auf den Autobahnen berücksichtigt, ist aus den städtischen Erhebungen nicht möglich. Hier wird auf die Modellrechnungen des Landes NRW verwiesen. Tabelle 2; Ergebnisse Lkw-Belastungen Angabe als Querschnittsbelastungen B 54 Steinfurter Str. B 219 Grevener Str./Aldruper Str. L 587 Schifffahrter Damm B 51 Warendorfer Straße L 551 Weseler Str./Dülmener Str. B 51 Autobahnzubringer B 54 Hammer Str./Westfalenstr. Gesamtbelastung DTV (Kfz/24 h) Kfz/24h 33.332 12.027 15.820 23.668 9.806 54.563 11.001 Lkw-Belastung (alle > 3,5 t) Lkw/24h 1.892 631 1.126 2.406 973 4.865 742 LKW-Anteil an der Gesamtbelastung % 5,7 5,2 7,1 10,2 9,9 8,9 6,7 leichte Lkw (3,5t bis 12t) Lkw/24h 1.009 303 503 981 485 2.262 349 LKW-Anteil (3,5 bis 12 t) an der Gesamtbe. % 3 2,5 3,2 4,1 4,9 4,1 3,2 Lkw (über 12t Mautpflichtig) Lkw/24h 883 328 623 1.425 488 2.603 393 LKW-Anteil (über 12t) an der Gesamtbelast. % 2,6 2,7 3,9 6 5 4,8 3,6 Quellverkehr (Lkw über 12 t) Lkw/24h 415 161 288 449 221 1063 160 Quellverkehrsanteil der LKW-Belastung 12t % 1,25 1,34 1,82 1,9 2,25 1,95 1,45 Zielverkehr (Lkw über 12 t) Lkw/24h 383 144 279 436 238 1043 167 Zielverkehrsanteil der Lkw-Belastung 12t % 1,15 1,2 1,76 1,84 2,43 1,91 1,52 Durchgangsverkehr Lkw/24h 85 23 56 540 29 497 66 Durchgangsverkehrsanteil Lkw 12t % 0,26 0,19 0,35 2,28 0,3 0,91 0,6 Fazit Der Lkw-Anteil (alle Lkw über 3,5 Tonnen) an der Ge samtbelastung der untersuchten Straßen in Münster liegt im Mittel bei 7,7 % und ist im Vergleich zu den entsprechenden Richtlinienwerten und Vergleichszahlen aus anderen Städten als gering zu bewerten. Bezogen auf das Stadtgebiet Münster liegt für mautp flichtige Lkw über 12 Tonnen der Durch- gangsverkehrsanteil an den untersuchten Straßen im Mittel bei 0.7 % der Gesamtbelastung. Ein so geringer Lkw-Durchgangsverkehrsanteil von mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen lässt in Münster nur eine nachrangige Menge bzw. nachrangiges Potenz ial für Lkw-Verlagerungen in Folge von Mautausweichverkehr erwarten. Da die B51 als (über-) regionale Streckenverbindung nach Warendorf und Bielefeld konzipiert ist, ist ein Durchgangsverkehrsanteil für Münster von ca. 2,3 Prozent der Gesamtbelastung von 23.700 Kfz/24h bzw. 540 mautpflichtigen Lkw pro Tag über 1 2 Tonnen als Durchgangsverkehr alleine noch kein eindeutiges Indiz für Mautflucht in der R elation Münster A1/A43 zur A2 Rheda- Wiedenbrück.
Beschlussvorlage
14957 Zeichen
V/0319/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Ergebnis Verkehrsuntersuchung zum Thema Mautflucht Beratungsfolge 15.08.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Zwischenbericht der Stadt Münster über die Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen seit Einführung der Lkw-Maut und die beigefügten Einschätzungen vom Bund/Land zum Thema Lkw-Maut werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 1,2). 2. Die Stadt Münster wird keinen Antrag auf Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen im Stadtgebiet (oder eine Lkw-Sperrung für den mautpflichtigen Durchgangsverkehr über 12 Tonnen) stellen. Der Anregung der Bürgerinitiative Mauritz (44/2005), gemäß § 24 GO NW beim Land/Bund eine Umwandlung der B51 im Bereich Münster-Telgte zur mautpflich- tigen Bundesstraße zu beantragen, wird somit nicht gefolgt (Anlage 3). 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Höheren Straßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung) auszuloten, wie eine geänderte Verkehrsführung der B54 Hammer Straße im Innenstadtbereich (via Hammer Straße, Umgehungsstraße B51, Weseler Straße, Kolde-Ring/Orlèans-Ring zur Steinfurter Straße) eingeschätzt wird und welche Rahmenbe- dingungen und Konsequenzen bei einer Umwidmung zu beachten sind. Die Anregung des ADFC (11/2005) gemäß § 24 GO NW wird insoweit aufgegriffen (Anlage 4). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Lkw-Netzplan mit den zu entwickelnden wichtigen Informationen für den Lkw-Verkehr zum Straßennetz in Münster im Internet zu veröffentli- chen. 5. Der Ratsantrag Nr. A-R/0046/2005 der CDU-Fraktion vom 25.10.2005 (Anlage 5) ist damit abgeschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0319/2006 Auskunft erteilt: Herr Pott Ruf: 492 61 69 E-Mail: PottA@stadt-muenster.de Datum: 25.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0319/2006 Begründung: Zu 1. Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen alle inländischen und ausländischen Lkw mit einem bauart- bedingtem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen auf den Autobahnen in Deutschland einer Mautpflicht. Bei der Verwaltung sind seit diesem Zeitpunkt vermehrt Hinweise von Bürgern einge- gangen, die auch sensibilisiert durch die öffentliche Diskussion zum Thema „Mautflucht“ den sub- jektiven Eindruck von Lkw-Ausweichverkehr un d eine Zunahme von (schweren) Lkw-Verkehr auf städtischen Straßen in Münster schilderten. Mit dem Ratsantrag Nr. A-R/0046/2005 der CDU-Fraktion vom 25.10.2005 (Anlage 5) ist die Ver- waltung beauftragt worden, einen Bericht mit entsprechenden Daten zu erstellen. In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen aufbereitet und aus- führlich erläutert. A) Untersuchungen der Stadt Münster (Anlage1) Die Verwaltung hat daraufhin im Oktober 2005 durch Verfolgungszählungen den Lkw- Durchgangsverkehr im Stadtgebiet von Münster erhoben und bewertet. Zusammenfassend ist festzustellen: • An Straßen in der Baulast der Stadt Münster konnte mit diesen Zählungen keine signifikan- te Zunahme im Lkw-Aufkommen als Folge von verdrängtem Lkw-Verkehr seit der Maut- Einführung festgestellt werden. • Die Lkw-Belastung (alle Lkw über 3,5 Tonnen) der Hauptverkehrsstraßen in Münster ist bei einem Lkw-Anteil von im Mittel ca. 8 Prozent der Gesamtbelastung im Vergleich zu ande- ren Städten und den Richtlinienwerten als gering zu bewerten. Bei einem ermittelten mittle- ren Durchgangsverkehrsanteil von mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen von ca. 0,7 Prozent (vgl. Anlage 1.1 bis 1.7) kann mit Ausnahme der B51 davon ausgegangen werden, dass im Straßennetz der Stadt Münster nur eine nachrangige Menge bzw. ein nachrangiges Poten- tial für Lkw-Verlagerungen in Folge von Mautflucht besteht. • Mit den durchgeführten Verkehrszählungen an Straßen in der Baulast der Stadt Münster sind lediglich die üblichen Schwankungen von Verkehrszählungen (Zu- und Abnahmen in Folge von zufälligen Ereignissen an den einzelnen Erhebungstagen) und Differenzen, die sich durch übliche jährliche Verkehrszuwächse oder größere Veränderungen der Infrastruk- tur erklären lassen, festgestellt worden. B) Untersuchungen des Landes NRW/Bund zur Mautflucht auf Bundesstraßen (Anlage 2) Das Land NRW hat durch ein gesondertes Verkehrsgutachten untersuchen lassen, welche Bun- desstraßen für Lkw „potenziell“ von der Lagegunst etc. als Ausweichstrecken zur Vermeidung der Mautpflicht gefährdet sind. Im Ergebnis wurden 25 Streckenabschnitte als Verdachtsstrecken für „Mautausweichverkehr“ ermittelt. Darunter auch die B51/B64 (von Münster/A43 über Telgte, Wa- rendorf bis Rheda-Wiedenbrück/A2) und die B54 (von Münster-Nord/A1 über Steinfurt in Richtung Niederlande). Durch Verkehrssimulationsrechnungen wurden in dieser Untersuchung die zu erwar- tenden Lkw-Verlagerungen für die Strecken prognostiziert und mit Verkehrszählungen des Landes an Dauerzählstellen verglichen. Zusätzlich wurde auch betrachtet, welche (unerwünschten) Verkehrsverlagerungen eintreten könn- ten, wenn diese „Verdachtsstrecken“ mit einer Mautpflicht belegt oder für den mautpflichtigen Durchgangsverkehr gesperrt würden. Der Landesverkehrsminister hat im Verkehrsausschuss des Landes NRW erklärt, dass auf der Basis dieser Untersuchung das Land keine Bundesstraße in NRW zur Ausweitung der Maut vor- schlagen wird. Geplant ist, auf zwei Streckenabschnitten im Paderborner-Raum im Rahmen eines - 3 - V/0319/2006 Verkehrsversuches für zunächst ein Jahr diese Strecken für LKW mit mehr als zwölf Tonnen Ge- samtgewicht im Durchgangsverkehr zu sperren (vgl. auch Ausführungen zu Punkt 2). Zu 2. Als rechtliche Möglichkeiten bei einer signifikanten Zunahme des schweren Lkw-Verkehrsauf- kommens in Folge von Mautausweichverkehr stehen in Abstimmung mit dem Land grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: • Antrag auf Ausweitung der Mautpflicht Das Land kann mit Unterstützung durch die Kommune beim Bund eine Ausweitung der Maut- pflicht auf entsprechend belasteten Straßen beantragen. Das Land NRW hat entschieden (An- lage 2), in NRW keine Ausweitung der Mautpflicht auf ausgewählten Bundesstraßen zu bean- tragen. Auch die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der B51 die Einführung einer Mautpflicht nicht empfohlen werden kann, da dann mit Verlagerungen auf andere Straßen (hier vor allem Mondstraße und Hansaring) zu rechnen ist. Im Vergleich zur (ausgebauten) B51 sind diese dann betroffenen Ausweichstraßen unter vielfältigen Gesichtspunkten (Lärmschutz, Verkehrssi- cherheit, Leistungsfähigkeit, Städtebau etc.) für die Aufnahme von zusätzlichem schwerem Lkw-Verkehr ungeeignet. Weiterhin würden damit der lokale Wirtschaftsstandort und der regio- nale Lkw-Werkverkehr durch die zusätzlichen Mautkosten benachteiligt und betroffen sein. • Streckensperrungen für den mautpflichtigen Durchgangsverkehr über 12 Tonnen Seit Inkrafttreten der 15. Änderung zur Straßenverkehrsordnung Anfang dieses Jahres können die Straßenverkehrsbehörden in Abstimmung mit der Bezirksregierung unter bestimmten Vor- raussetzungen Strecken für den mautbedingten Durchgangsverkehr sperren. Eine solche Sper- rung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und lässt wie eine Ausweitung der Mautpflicht eine Verlagerung des schweren Lkw-Verkehrs auf andere umliegende Straßen und somit vordring- lich nur eine Problemverlagerung erwarten. Weiterhin gelten Lkw-Fahrten in einem Radius von 75 Kilometern um eine Ent- oder Beladestelle per Gesetz nicht als Durchgangsverkehr sondern als Ziel- und Quellverkehr, der von dem Durchfahrtsverbot nicht betroffen ist. Die Kontrolle durch die Polizei und Behörden erscheint hier schwierig. Die vorstehend erläuterten rechtlichen Möglichkeiten (Anordnung von Streckensperrungen für den mautbedingten Lkw-Durchgangsverkehr über 12t oder ein Antrag auf Ausweitung der Mautpflicht) lassen nach Ansicht der Verwaltung im Fall Münster vordringlich eine Verlagerung von LKW- Ausweichverkehren auf umliegende untergeordnete Straßen erwarten, die nicht geeignet sind, zusätzlichen LKW-Verkehr aufzunehmen. Es wird deshalb vorgeschlagen, auf Maßnahmen zu verzichten und die Situation und weite- re Entwicklung weiter zu beobachten. Stellungnahme zum Bürgerantrag 44/2005 Die Bürgerinitiative Mauritz (44/2005) hat mit Ihrem Antrag (Anlage 3) gemäß § 24 GO NW ange- regt, beim Land/Bund die Umwandlung der B51 im Bereich Münster-Telgte zur mautpflichtigen Bundesstraße zu beantragen. Mit einer Mautpflicht (oder Sperrung für den LKW-Durchgangs- verkehr über 12 Tonnen) ist nach Einschätzung der Verwaltung mit LKW-Ausweichverkehren ins untergeordnete Straßennetz (hier Mondstraße und Hansring) zu rechnen. Beide Straßen sind wie vorstehend schon ausgeführt nicht für die Aufnahme von zusätzlichem schwerem Lkw-Verkehr geeignet. Vielmehr soll durch den geplanten Ausbau der B51 mit einem wirksamen Lärmschutz der Lkw-Durchgangsverkehr ins östliche Münsterland hier gebündelt werden. Die Stadt Münster hat in Verbindung mit der Vorlage V/0252/2006 „Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum geplanten Ausbau der B51/Neubau der B 481 n im Planfeststellungsverfahren “ gegenüber dem Land auf eine Berücksichtigung der auch vom Land festgestellten Lkw-Zunahme im Zuge der B51 sowie einer Aktualisierung der Verkehrsprognose gedrängt. Zum Schutz der Be- - 4 - V/0319/2006 völkerung in Mauritz muss mit dem geplanten Ausbau der B51 der Lärmschutz so dimensioniert werden, dass auch die neueren Entwicklungen der Lkw-Belastung seit Einführung der Maut be- rücksichtigt werden. Die Verwaltung empfiehlt, mit dieser Begründung dem Antrag der Bürgerinitiative Mauritz nicht zu folgen. Zu 3. Die Bundesstraße 54 wird im Stadtgebiet Münster über die Straßen Hammer Straße, Ludgerikreis- verkehr, Moltkestraße, Weseler Straße, Am Stadtgraben, Hindenburgplatz und Neutor zur Steinfur- ter Straße geführt (vgl. Übersichtsplan Anlage 4.2). Der ADFC regt mit dem Antrag 11/2005 (Anlage 4.1) an - auch unter Verkehrssicherheits- gesichtspunkten vor allem im Bereich Ludgerikreisverkehr - die Bundesstraße 54 statt über Molt- kestr. – Ludgerikreisverkehr - Hammer Str. über die Weseler Str.- Umgehungsstraße B51- Ham- mer Str. zu leiten und auszuschildern. Nach Ansicht der Verwaltung ist die grundsätzliche Intention des Antrages zu unterstützen. Sofern eine Verlagerung der Verkehrsführung der B54 im Stadtgebiet möglich ist, sollte aber eine weiter- gehende Lösung mit einer Verkehrsführung über die zweite Westtangente (Kolde-Ring bis Or- léans-Ring) verfolgt werden. Bei diesem Vorschlag würden neben dem Ludgerikreisverkehr und der Moltkestraße auch die innerstädtischen Straßenzüge Weseler (im Abschnitt Kolde-Ring bis Aegidiitor), Am Stadtgraben, Hindenburgplatz, Neutor und die Steinfurter Straße (im Abschnitt Or- léans-Ring bis Neutor) entlastet. Die Verwaltung schlägt vor, mit der höheren Verkehrsbehörde (Bezirksregierung) in Sondie- rungsgesprächen zu klären, wie eine geänderte Ver kehrsführung der B54 via Hammer Stra- ße, Umgehungsstraße B51, Weseler Straße, Kolde-Ring bis Orléans-Ring zur Steinfurter Straße eingeschätzt wird. In diesen Gesprächen sollen auch die Rahmenbedingungen und Konsequenzen bei einer Umwidmung erörtert werden. Die Anregung des ADFC (11/2005) gemäß § 24 GO NW wird insoweit teilweise aufgegriffen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verlagerung einer Bundesstraße – wie vom ADFC angeregt- nicht nur eine (einfache) Änderung der Beschilderung bedeutet, sondern an ein aufwendiges rechtliches Verfahren einer Umwidmung auch mit finanziellen Konsequenzen gebun- den ist. Nach einer Ersteinschätzung der Verwaltung sind zusätzlich auch bauliche Veränderungen dann an den Kreuzungen Hammer Str./B51 und Weseler Str./B51 erforderlich. Bei einer Verlage- rung der B54 sind an diesen Kreuzungen Fahrtrichtungen betroffen, die schon heute in den Spit- zenstunden ausgeprägten überlastungsbedingten Rückstau aufweisen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses wird die Verwaltung mit der Höheren Stra- ßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung) Gespräche aufnehmen, um die Möglichkeiten der verän- derten Verkehrsführung der B54 im Stadtgebiet und einer Umwidmung zu klären. Die Verwaltung wird nach den Gesprächen über die Ergebnisse dem Planungsausschuss gesondert berichten. Zu 4. Auch in modernen Routingsystemen sind nicht alle für den Lkw-Verkehr notwendigen und wichti- gen Informationen für das Stadtgebiet Münster hinterlegt. Zur Verbesserung der Information - ins- besondere externer Lkw-Fahrer innerhalb der Stadt Münster - wird die Verwaltung deshalb alle notwendigen Hinweise wie z.B.: - Lage und Ausweisung der Gewerbegebiete - Lage und Ausweisung mittlerer bis größerer Einzelunternehmen - Empfohlene Anfahrtswege (Vorbehaltsnetz) - Lkw-Fahrverbote - Höhen- und Tonnenbeschränkungen - Servicestationen, Rastplätze und Tankstellen - 5 - V/0319/2006 zusammenstellen und in geeigneter Weise in einem gesonderten Lkw-Netzplan darstellen. Dieser Netzplan soll dann im Internet auf den Seiten der Stadt Münster veröffentlicht werden. In einem weiteren Schritt ist geplant, alle Hinweise neben der reinen grafischen Darstellung im Stadtplan auch im städtischen Geographischen Info rmationssystem (GIS) zur Verfügung zu stel- len. Diese Darstellung erlaubt dann auch das Hinterlegen zusätzlicher Informationen. Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich Kontakte mit den privaten Anbietern von Routingsystem mit dem Ziel aufzunehmen, dass die Anbieter Ihre Routingsysteme entsprechend ergänzen und aktualisieren. Zu 5. Die CDU-Fraktion hat mit dem Ratsantrag Nr. A-R/0046/2005 vom 25.10.2005 (Anlage 5) angeregt eine „Verlagerung von Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen zu stoppen “ und Prüfaufträge formu- liert. Mit dieser Vorlage und den Beschlüssen ist der Antrag abgeschlossen. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1. Ergebnisse der Lkw-Verkehrszählungen in Münster Anlage 1.1 Verkehrsbelastungen B 54 Steinfurter Str. Anlage 1.2 Verkehrsbelastungen B 219 Grevener Str. Anlage 1.3 Verkehrsbelastungen L 587 Schifffahrter Damm Anlage 1.4 Verkehrsbelastungen B 51 Warendorfer Str. Anlage 1.5 Verkehrsbelastungen B 54 Hammer Str. Anlage 1.6 Verkehrsbelastung L 551 Weseler Str./Dülmener Str. Anlage 1.7 Verkehrsbelastung B51 Autobahnzubringer Anlage 2 Liste der 25 Verdachtsfälle für Mautflucht in NRW Anlage 3 Bürgerantrag Nr. 44/2005 Bürgerinitiative Mauritz vom 15.07.2005 Anlage 4.1 Bürgerantrag Nr. 11/2005 ADFC Münster vom 12.02.2005 Anlage 4.2 Übersicht Verkehrsführung der Bundesstraße 54 im Stadtgebiet Anlage 5 Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. 46/2005 vom 25.10.2005
Anlage 2 Vorlage 319/2006
4559 Zeichen
Untersuchungen des Landes NRW zum Thema Mautflucht (Stand 25.07.2006) Dauerzählungen In NRW werden vom Land 142 Dauerzählstellen auf Aut obahnen, 88 Dauerzählstellen auf Bun- desstraßen, 50 auf Landstraßen sowie 2 Zählstellen auf Kreisstraßen betrieben. Diese Dauerzähl- stellen erfassen an 365 Tagen über 24 Stunden den Verkehr und können diesen nach bis zu 8 fest definierten Kfz-Arten unterscheiden. Vom Land werden die Ergebnisse dieser Zählungen regelmä- ßig auch im Internet veröffentlicht. Die gebräuchli che Klasse des sogenannten „schweren Güter- verkehr“ ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht imp liziert den mautpflichtigen Verkehr ab 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht mit ab. Im Umfeld der Stadt Münster befinden sich zwei dies er Dauerzählstellen. Dies sind eine Dauer- zählstelle im Zuge der B51 kurz hinter der Stadtgebietsgrenze von Münster nach Telgte und eine Dauerzählstelle im Zuge der B54 in Höhe von Altenberge . Vom Land und dem Landesbe- trieb Straßen NRW wurden die Ergebnisse der Dauerzä hlstellen seit Einführung der Maut laufend mit früheren Daten verglichen. Nach den ersten verö ffentlichten Ergebnissen hat an der Dauer- zählstelle im Zuge der B51 der Lkw-Verkehr im Mittel um ca. 20 0 Lkw pro Tag seit der Maut- einführung zugenommen. (vgl. hierzu auch die Internetveröffentlichung vom Land unter : http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/schwerer_gueterverkehr/ind ex.php Diese Daten lassen aber nicht zwangsläufig Rückschl üsse auf mautverdrängten Lkw- Verkehr ziehen, sondern sind lediglich als ein Indi z zu werten, dass durch ergänzende regionale Verkehrsuntersuchungen überprüft werden sollte. Modellrechnungen Da nicht alle Straßen durch die vorgenannten Dauerz ählungen erfasst sind, hat Land NRW mit dem Bund die renommierte Ingenieurgruppe IVV-Achen beauftragt, zusätzlich zu den Dauerzähl- stellen mit Modellrechnungen auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplan (BVWP ) zu un- tersuchen , auf welchen Straßen durch die Lagegunst und weit ere Kriterien mit „Mautausweich- verkehr“ zu rechnen ist . Der Untersuchungsbericht ist als Bundesdrucksache 16/298 auch im Internet unter http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600298.pdf veröffentlicht und benennt die B51 Münster-Telgte und die B54 Münster-Steinfurt als Ve rdachtsstrecken. Den Fraktionen wird dieser Bericht an den Bundestag je 1x mit farbigen Plänen zur Verfügung gestellt. Bewertung durch das Land NRW Vom Land NRW wurden in einer Pressekonferenz am 09.03.2006 mit Herrn Verkehrsminister Witt- ke 25 Streckenabschnitte in NRW mit signifikant er höhtem Lkw-Verkehr als Verdachtsstrecken für Mautflucht eingestuft. Die vollständige Liste des Ministeriums ist auf de r nächsten Seite die- ser Anlage beigefügt. Im Umfeld von Münster sind die Bundesstraße B51/B64 (von Münster/A43 über Telgte, Warendorf bis Rheda-Wiedenbrück/A2) und die B54 (von Münster- Nord/A1 über Steinfurt in Richtung Nieder- lande) als Verdachtsstrecken ausgewiesen. Diese Abschnitte werden vom Land und dem Landes- betrieb Straßen NRW weiter kritisch betrachtet. Laut der nachstehend beigefügten Beratung im Landta g bestehen in NRW keine Absichten, diese vorgenannten Bundesstraßen im Umfeld von Münster fü r schwere Lkw im Durchgangsverkehr zu sperren oder eine Maut auf diesen Straßen beim Bund zu beantragen. Es wird bei einer Einfüh- rung einer Mautpflicht oder Sperrungen für den maut pflichtigen Durchgangsverkehr über 12 Ton- nen befürchtet, dass diese schweren Lkw dann auf nicht geeignete Straßen ausweichen. In der zweiten Jahreshälfte 2006 wird die Veröffent lichung der Bundesverkehrszählung 2005 vom Land erwartet, die auch unter dem Aspekt „Zunahme d es Lkw-Verkehrs im Vergleich zur letzten Bundesverkehrszählung im Jahr 2000“ ausgewertet werden wird. Für diese Erhebung hat die Ver- waltung in Münster Mitte 2005 umfangreiche Verkehrs zählungen vorwiegend im Zuge von Kreis- straßen in Münster durchgeführt, die derzeit zentra l vom Land ausgewertet werden. Sofern sich hier Handlungsbedarf zeigen sollte, wird die Verwaltung erneut berichten. Anlage 2 zur Vorlage V/0319/2006 - 2 - Streckenab schnitte in NRW mit signifikant erhöhtem Lkw -Verkehr als Verdachtstrecken für „Mautausweichverkehr“ Quelle: Presseveröffentlichung Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.03.2006
Anlage 5 Vorlage 319/2006
3868 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage V/0319/2006 Punkt 25.1 der Tagesordnung A-R/0046/2005 straßen stoppen Folgender Antrag der CDU-Fraktion wurde an den Hauptausschuss verwiesen: “CDU-Fraktion Antrag Nr. A-R/0046/2005 im Rat der Stadt Münster vom 25.10.2005 Antrag Verlagerung von Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen stoppen Das Ausmaß der Verlagerungen von Schwerlastverkehr, das durch die Einführung der LKW-Maut auf Bundesautobahnen verursacht wurde, ist durch die rot-grüne Bundesregierung unterschätzt worden. Schon kurz nach Einführung der LKW-Maut häuften sich Berichte über Ausweichverkehre von Autobahnen auf Bundesstraßen. Die Annahme, dass sich ein solches Ausweichen nicht lohne und deswegen aus kaufmännischen Gründen vermieden werde, hat sich nicht bewahrheitet. Vieles spricht dafür, dass insbesondere für Speditionsverkehre die Zeitersparnis, die durch die Benutzung einer mautpflichtigen Strecke erreicht werden kann, nicht immer von ausschlaggebender Bedeu- tung ist. Deshalb ist eine Überprüfung von Strecken im Stadtgebiet von Münster im regionalen Kontext, die eine besondere Attraktivität für Lkw-Schwerlastverkehre, die mautpflichtige Straßen umgehen, zu einer Ausweitung der Mautpflicht für diese Relationen angezeigt. Besondere Beachtung. hat bei einer Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen jedoch der Aspekt, wie eine Benachteiligung des städtischen Lieferverkehrs, des regionalen Schwerlastver- kehrs und insbesondere des regionalen Werkverkehrs verhindert werden kann. Die Problematik ergibt sich für den Fall einer Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut auf Bundesstraßen, die schon bisher in gewissem Umfange für regionalen Schwerlastverkehr in Anspruch genommen wurden, auf denen nun aber zusätzlich Ausweichverkehre des Güterfernverkehrs hinzugekommen sind. Durch die Einführung einer allgemeinen Mautpflicht könnte es in Regionen zu Standort- nachteilen kommen, in denen Straßen mautpflichtig sind, im Vergleich zu Regionen, in denen eine solche Mautpflicht auf Bundesstraßen nicht existierten wird. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass regionale Schwerlastverkehre, insbesondere Werksverkehre, von der Mautpflicht ausgenommen werden können. Das Ziel muss sein, dass die Mautpflicht zielgenau nur auswei- chende Fernverkehre trifft. Die Wirtschaftsverkehre brauchen ein leistungsstarkes Straßennetz. Gleichzeitig müssen Wohn- gebiete so gut wie möglich vor Belastungen, die von LKW-Verkehren ausgehen, geschützt werden. Ein LKW-Führungsnetz, wie es in anderen Städten bereits existiert, kann entscheidend dazu bei- tragen, diese Ziele zu erreichen. Der Rat der Stadt Münster beauftragt deshalb die Verwaltung, baldmöglichst einen Bericht mit den wesentlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen der Mautpflicht auf das nachgeordnete Straßennetz anzufertigen und den parlamentarischen Gremien vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die von den Ausweichverkehren besonders betroffenen Straßen mit den entsprechenden Verkehrsdaten aufgeführt werden. die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, wie bei einer Bemautung von Bundesstraßen regionale Schwerlastverkehre, insbesondere ortsan- sässige Werksverkehre und Zulieferverkehre, von der Mautpflicht ausgenommen werden können. die Einführung eines Lkw-Führungsnetzes für die Stadt Münster zu prüfen, dass die Schwer- lastverkehre im Stadtnetz lenkt, ggf. bündelt und so auch vor dem Hintergrund der Fein- staubbelastung einen Anteil für eine Emissionsreduktion leistet. Ggf. sollte eine Karte entwi- ckelt und eine Übersichtskarte im Internet veröffentlicht werden, mit der die Speditionen auf das LKW-Führungsnetz hingewiesen werden. Auch wäre mit Anbietern von LKW- Routingsystemen zu verhandeln, das empfohlene Lkw-Führungsnetz besonders zu berück- sichtigen.“ - -
Anlage 1.1 Vorlage 319/2006
943 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B54 Steinfurter Str.
31.440 Pkw/ Tag
5 Lkw = 5,9%
5 Lkw = 5,9%
4 Lkw = 4,7%
2 Lkw = 2,4%
26 Lkw = 30,6%
3 Lkw = 3,5%
3 Lkw = 3,5%2 Lkw = 2,4%
3 Lkw = 3,5%
30 Lkw = 35,3%
1 Lkw = 1,2%
1 Lkw = 1,2%
Summe Lkw
1.892 Lkw/ Tag = 5,7%
Belastung (DTVw) Steinfurter Str. B 54
Prozentangaben bezogen auf 33.332 Kfz/ Tag
LKW < 12t
1.009 Lkw/ Tag = 3%
Zielverkehr
383 Lkw/ Tag = 1,15%
Verteilung
Lkw> 12t = 883 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
85 Lkw/ Tag = 0,26%
Quellverkehr
415 Lkw/ Tag = 1,25%
LKW > 12t
883 Lkw/ Tag = 2,6%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 33.332 Kfz/ Tag
Anlage 1.1 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 1.3 Vorlage 319/2006
950 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen L 587 Schifffahrter Damm
14.694 Pkw/ Tag
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
0 Lkw = 0,0%
3 Lkw = 5,4%
3 Lkw = 5,4%
14 Lkw = 25%
16 Lkw = 28,6%
7 Lkw = 12,5%
8 Lkw = 14,3%
Summe Lkw
1.126 Lkw/ Tag = 7,1%
Belastung (DTVw) Schiffahrter Damm L 587
Prozentangaben bezogen auf 15.820 Kfz/ Tag
LKW < 12t
503 Lkw/ Tag = 3,2%
Zielverkehr
279 Lkw/ Tag = 1,76%
Verteilung
Lkw> 12t = 623 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
56 Lkw/ Tag = 0,35%
Quellverkehr
288 Lkw/ Tag = 1,82%
LKW > 12t
623 Lkw/ Tag = 3,9%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 15.820 Kfz/ Tag
Anlage 1.3 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 1.5 Vorlage 319/2006
926 Zeichen
A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B 54 Hammer Str.
10.259 Pkw/ Tag
4 Lkw = 6%
2 Lkw = 3%
4 Lkw = 6%
3 Lkw = 4,5%
1 Lkw = 1,5%
1 Lkw = 1,5%
3 Lkw = 4,5%
5 Lkw = 7,6%
3 Lkw = 4,5%
3 Lkw = 4,5%
20 Lkw = 30,3%
17 Lkw = 25,8%
Summe Lkw
742 Lkw/ Tag = 6,7%
Belastung (DTVw) Hammer Str. B 54
Prozentangaben bezogen auf 11.001 Kfz/ Tag
LKW < 12t
349 Lkw/ Tag = 3,2%
Zielverkehr
167 Lkw/ Tag = 1,52%
Verteilung
Lkw> 12t = 393 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
66 Lkw/ Tag = 0,6%
Quellverkehr
160 Lkw/ Tag = 1,45%
LKW > 12t
393 Lkw/ Tag = 3,6%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 11.001 Kfz/ Tag
Anlage 1.5 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag,
dem 20.10.2005
Anlage 4.1 Vorlage 319/2006
2869 Zeichen
Anregung Nr. 11/2005 Anlage 4.1 zur Vorlage V/0319/2006 Sparda Bank Münster (BLZ 400 605 60), Konto-Nr. 900 702, USt-IdNr.: DE 178768973 Vereinsregister Münster Nr. 2993 __ __ 11-200 -Anlage-4.15.doc Bedruckt auf 100% R ecyclingpapier Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Datum 12.02.2005 Unser Zeichen pw Bürgerantrag: Entlastung des Ludgerikreisel durch neue Führung der B 54 Sehr geehrter Herr Vechtel! Der ADFC-Arbeitskreis Verkehr bittet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, folgenden Bürgerantrag in die pol. Gremien einzubringen: “Die Führung der Bundesstraße 54 ist von der Moltkestraße – Ludgerikreisel – Hammerstraße neu über die Weseler Straße - Umgehungsstraße – Hammer Straße zu leiten. Begründung: Der ADFC-Arbeitskreis hat sich unlängst mit der anhaltenden Gefährdung der Fahrradfahrer im Ludgerikreisel (Stichwort: Tod einer jungen Fahrradfahrerin im letzten Jahr) auseinandergesetzt und ebenso wie die Stadtverwaltung und die Vertreter der Parteien festgestellt, dass es die Kö- nigslösung, die alle Probl eme klärt, nicht gibt. Da wir auch nichts von dauernden Schnellschüssen halten, begrüßen wir die Ankündigung der Ratsvertreter in einem Kolloquium mit Verkehrsexpe r- ten bis zum Sommer einen Lösungsvo rschlag zu erarbeiten. Wir gehen davon aus, dass hier auch der ADFC und nicht nur der ADAC, wie u nlängst in der Münsterschen Zeitung passiert („… die Radler müssen sich anpassen“), zu Worte kommt. Bis dahin schlagen wir jedoch als eine schnelle und wirksame Entlastung die vorg. neue Führung des Durc hgangsverkehrs vor. Denkbar wäre auch noch eine weitere Führung über die Autobahn A 2 über die A nschlussstellen Münster Nord – Münster Süd, so wäre die Innenstadt weitestgehend vom Durchgangsve rkehr entlastet. Wir denken bei der neuen Verkehrsführung auch an Aussagen der Stadtverwaltung, dass die B e- lastung der Anwohner der Moltkestraße durch den Verkehr am Stärksten in der gesamten Stadt ist. Hier sei auch an das Inkrafttreten der neuen EU -Richtlinie zu den Höchstgrenzen mit Abga sen und Staubpartikeln im Straßenverkehr erinnert, die dazu führen kann, dass die Moltkestraße de m- nächst erstmals für den Verkehr gesperrt werden müsste. Ebenso verstärkt der wegen der Aut o- bahnmaut ausweichende Schwerve rkehr noch die Situation. Mit freundlichen Grüßen Peter Wolter / Beirat im Vorstand des ADFC KV Münster/Münsterland für Öffentlichkeitsarbeit -E-Mail- Stadt Münster Herrn Vechtel vechteln@stadt-muenster.de Kreisverband Münster/Münsterland e.V. Geschäftsstelle Kirchstraße 40 48145 Münster Tel.: 0251 / 39 39 99 Fax: 0251 / 37 93 41 info@adfc-ms.de www.adfc-ms.de Öffnungszeiten: Do. 1600-1900 Uhr Sa. 1000-1300 Uhr ADFC Münster/Münsterland e.V., Postfach 1225, 48002 Münster
Anlage 4.2 Vorlage 319/2006
365 Zeichen
Übersicht zur Verkehrsführung der B 54 im Stadtgebiet
Anlage 4.2 zur Vorlage V/0319/2006
Stadtplanung
Verkehrsplanung
Amt für Stadtentwicklung
Bestandsführung B 54
Vorschlag ADFC
Variante Verwaltung
B 54
L 551
A 43
B 51
B 51
B 51
B 51
B 219
B 54
A 1
L 587
B 54
L 510
A 1
B 219
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
- Steinfurter Straße 36
- Altenberger Straße
- Grevener Straße 11
- Warendorfer Straße 21
- Hammer Straße 10
- Weseler Straße
- Mondstraße
- Moltkestraße
- Aldruper Straße 11
- Dülmener Straße 9
- Kirchstraße 40
- Schifffahrter Damm 15
- Kolde-Ring
- Schiffahrter Damm
- Am Stadtgraben
- Westfalenstraße 10
- Umgehungsstraße
- Orléans-Ring
- Hansaring
- Neutor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0319/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 19.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37