Mandari Insight

V/0319/2006

Ergebnis Verkehrsuntersuchung zum Thema Mautflucht

Vorlage 19.05.2006

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.08.2006, TOP 4

Anlage 1.7 Vorlage 319/2006

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Anlage 1.4 Vorlage 319/2006

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Anlage 3 Vorlage 319/2006

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Anlage 1.2 Vorlage 319/2006

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Anlage 1.6 Vorlage 319/2006

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Anlage 1 Vorlage 319/2006

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Vorlage 319/2006

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Anlage 5 Vorlage 319/2006

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Anlage 1.1 Vorlage 319/2006

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Anlage 1.3 Vorlage 319/2006

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Anlage 1.5 Vorlage 319/2006

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Ansehen

Anlage 4.1 Vorlage 319/2006

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Anlage 4.2 Vorlage 319/2006

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Ansehen

Anlage 1.7 Vorlage 319/2006

957 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B 51 Autobahnzubringer
49.698 Pkw/ Tag
207 Lkw = 41,6%
224 Lkw = 45,1%
5 Lkw = 1%
2 Lkw = 0,4%
3 Lkw = 0,6%1 Lkw = 0,2% 7 Lkw = 1,4%
8 Lkw = 1,6%
1 Lkw = 0,2%
2 Lkw = 0,4%
20 Lkw = 4%
17 Lkw = 3,4%
Summe Lkw
4.865 Lkw/ Tag = 8,9%
Belastung (DTVw) Autobahnzubringer B 51
Prozentangaben bezogen auf 54.563 Kfz/ Tag
LKW < 12t
2.262 Lkw/ Tag = 4,1%
Zielverkehr 
1.043 Lkw/ Tag = 1,91%
Verteilung
Lkw> 12t = 2.603 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
497 Lkw/ Tag = 0,91%
Quellverkehr
1.063 Lkw/ Tag = 1,95%
LKW > 12t
2.603 Lkw/ Tag = 4,8%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 54.563 Kfz/ Tag
Anlage 1.7 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 1.4 Vorlage 319/2006

951 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B 51 Warendorfer Str.
21.262 Pkw/ Tag
3 Lkw = 0,6%
8 Lkw = 1,5%
5 Lkw = 0,9%
3 Lkw = 0,6%
3 Lkw = 0,6%
1 Lkw = 0,2%26 Lkw = 4,8%
30 Lkw = 5,6%
14 Lkw = 2,6%
16 Lkw = 3%
224 Lkw = 41,5%
207 Lkw = 38,3%
Summe Lkw
2.406 Lkw/ Tag = 10,2%
Belastung (DTVw) Warendorfer Str. B 51
Prozentangaben bezogen auf 23.668 Kfz/ Tag
LKW < 12t
981 Lkw/ Tag = 4,1%
Zielverkehr 
436 Lkw/ Tag = 1,84%
Verteilung
Lkw> 12t = 1.425 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
540 Lkw/ Tag = 2,28%
Quellverkehr
449 Lkw/ Tag = 1,9%
LKW > 12t
1.425 Lkw/ Tag = 6%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 23.668 Kfz/ Tag
Anlage 1.4 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 3 Vorlage 319/2006

194 Zeichen

Anregung Nr. 44/2005                                            Anlage 3 zur Vorlage V/0319/2006

Anregung Nr. 44/2005                                            Anlage 3 zur Vorlage V/0319/2006

Anlage 1.2 Vorlage 319/2006

930 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B219 Grevener Str.
11.396 Pkw/ Tag
1 Lkw = 4,3%
2 Lkw = 8,7%
4 Lkw = 17,4%
3 Lkw = 13%
3 Lkw = 13%
1 Lkw = 4,3%
0 Lkw = 0,0%
2 Lkw = 8,7%
3 Lkw = 13%
1 Lkw = 4,3%
3 Lkw = 13%
0 Lkw = 0,0%
Summe Lkw
631 Lkw/ Tag = 5,2%
Belastung (DTVw) Aldruper Str. B 219
Prozentangaben bezogen auf 12.027 Kfz/ Tag
LKW < 12t
303 Lkw/ Tag = 2,5%
Zielverkehr 
144 Lkw/ Tag = 1,2%
Verteilung
Lkw> 12t = 328 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
23 Lkw/ Tag = 0,19%
Quellverkehr
161 Lkw/ Tag = 1,34%
LKW > 12t
328 Lkw/ Tag = 2,7%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 12.027 Kfz/ Tag
Anlage 1.2 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 1.6 Vorlage 319/2006

934 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen L 551 Dülmener Str.
8.833 Pkw/ Tag
8 Lkw = 27,6%
3 Lkw = 10,3%
0 Lkw = 0,0%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
1 Lkw = 3,4%
2 Lkw = 6,9%
3 Lkw = 10,3%
3 Lkw = 10,3%
5 Lkw = 17,2%
Summe Lkw
973 Lkw/ Tag = 9,9%
Belastung (DTVw) Dülmener Str. L 551
Prozentangaben bezogen auf 9.806 Kfz/ Tag
LKW < 12t
485 Lkw/ Tag = 4,9%
Zielverkehr 
238 Lkw/ Tag = 2,43%
Verteilung
Lkw> 12t = 488 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
29 Lkw/ Tag = 0,3%
Quellverkehr
221 Lkw/ Tag = 2,25%
LKW > 12t
488 Lkw/ Tag = 5%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 9.806 Kfz/ Tag
Anlage 1.6 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 1 Vorlage 319/2006

10115 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0319/2006 
 
Ergebnisse der Lkw- Verkehrszählungen in Münster 
(Stand 25.07.2006) 
 
Einleitung  
 
Von der Verwaltung wurden – zum Teil in Verbindung mit anderen Projekten und Anlässen - Ver- 
kehrszählungen für die Spitzenstunden (7.00 bis 8.0 0 Uhr und 16.00 bis 17.00 Uhr) und automati- 
sche Zählungen über 48 Stunden durchgeführt. Diese Verkehrszählungen wurden seit der Maut- 
einführung am 01.01.2005 systematisch mit Vorher-Zä hlungen abgeglichen. Betrachtet wurde 
hierbei, ob eine nennenswerte Zunahme des LKW-Verke hrs (alle Lkw über 3,5 t) als mögliches 
Merkmal für eine Verlagerung von Lkw-Verkehr in Folge von Mautflucht vorlag.   
 
Zusätzlich wurde am 20.10.2005 mit einem Schwerpunk t auf dem Lkw-Verkehr über vier Stunden 
von 8.00 bis 12.00 Uhr an den 7 wichtigen Ausfahrts straßen in Münster der Verkehr gezählt. Bei 
dem mautpflichtigen Lkw-Verkehr (über 12 Tonnen) wu rden mittels einer Kennzeichenverfolgung 
auch der Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehrsanteil  sowie die Netzbeziehungen erhoben und 
ausgewertet. Die Erfassung des Lkw-Verkehrs erfolgt e an nachfolgenden Zählstellen (genaue La- 
ge der Zählstellen  siehe Anlage 1.1 bis 1.7):  
  
(Anlage 1.1) B 54  Steinfurter Straße        (hinte r der Einmündung  L510 Altenberger Str.) 
(Anlage 1.2) B 219  Grevener Str./Aldruper Str. (in  Höhe Sprakel) 
(Anlage 1.3) L 587  Schifffahrter Damm  (in Höhe de r Stadtgrenze) 
(Anlage 1.4) B 51  Warendorfer Straße         (in H öhe der Stadtgrenze) 
(Anlage 1.5) B 54 Hammer Str./Westfalenstr. (in Höh e der Stadtgrenze) 
(Anlage 1.6) B 51 Weseler Straße  (am Ende des BAB Zubringers) 
(Anlage 1.7) L 551 Weseler Str./Dülmener Str.  (in Höhe der Stadtgrenze) 
 
Methodik 
 
 
Im Rahmen der Verkehrszählung wurden die Pkw und leichten Lkw (Lkw größer 3,5 Tonnen bis 12 
Tonnen) als Strichliste gezählt und bei dem mautpfl ichtigen Lkw-Verkehr (Lkw ab 12 Tonnen) zu- 
sätzlich die Kennzeichen (unter Berücksichtigung der üblichen datenschutzrechtlichen Vorrausset- 
zungen) erfasst. Die Zähler wurden im Vorfeld mit B eispielen ausführlich eingewiesen, welche 
Lkw-Typen näherungsweise zwischen 3,5 bis 12 Tonnen  sind und welche Lkw-Typen ab 12 Ton- 
nen vermutlich der Mautpflicht unterliegen. Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass 
im Übergangsbereich um die 12 Tonnen vom äußeren Ei ndruck auch Spezialisten nicht immer mit 
Sicherheit sagen können, ob die Fahrzeugpapiere den Lkw mit einem bauartbedingtem zulässigen 
Gesamtgewicht unter oder über 12 Tonnen ausweisen. Es kann aber davon ausgegangen werden, 
dass bei dieser Sondererfassung die mautpflichtigen  Lkw mit einer relativ hohen Genauigkeit er- 
fasst wurden. 
Anhand der erfassten Kennzeichen und der Uhrzeit wu rde dann ermittelt, welche mautpflichtigen 
Lkw als Durchgangsverkehr innerhalb der erforderlic hen Fahrzeiten - mit entsprechendem Tole- 
ranzbereich - das Stadtgebiet wieder an den Zählpun kten verlassen haben. Die Lkw-Fahrzeuge, 
die das Stadtgebiet an den Erfassungspunkten nicht wieder verlassen haben, wurden entspre- 
chend der Fahrtrichtung dem Ziel- und Quellverkehr zugeordnet. Die über vier Stunden von 8:00 
bis 12:00 Uhr ermittelten Verkehrsbelastungen wurde n dann mit nach den üblichen anerkannten 
Verfahren auf 24 Stunden als durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTVw ; von Montag bis Freitag) 
hochgerechnet.  
 
Ergebnisse der Zählungen 
 
In der nachstehenden Tabelle sind die nach der Einführung der Mautpflicht erhobenen Verkehrs- 
belastungen (Zählung 20.10.2005) für die wichtigen 7 Ausfallstraßen mit den früheren Zählungen

- 2 - 
 
verglichen. Die Vergleichszahlen vor der Mauteinführung wurden mit der Verkehrsuntersuchung - 
 „Verkehrsbild Münster 2001“ am 08.05.2001 von 6.00 bis 20:00 Uhr - mit Ausnahme der Ortsum- 
gehung Sprakel - an den gleichen Erhebungspunkten erhoben.  
Diese Zählwerte wurden ebenfalls mit den üblichen V erfahren auf die durchschnittliche tägliche 
Verkehrsbelastung (DTVw von Montag bis Freitag) hoc hgerechnet. Die Vorherzählungen aus dem 
Jahr 2001 sind auch in der Broschüre „Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtpla- 
nung 1/2003 „Verkehrsbild Münster 2001“ im Kap. 4.1 Seite 100 veröffentlicht und können nachge- 
lesen werden. 
 
Tab.1 Vergleich Vorher/Nachher 
Gesamtbelastung 
Lkw-Belastung 
Gesamtbelastung 
Lkw-Belastung 
Gesamtbelastung 
Lkw-Belastung 
Gesamtbelastung 
Lkw-Belastung 
Kfz/24h Lkw/24h Kfz/24h Lkw/24h Kfz/24h Lkw/24h % %
1.1 B 54 Steinfurter Straße 36.233 1.758 33.332 1.892 -2.901 134 -8,7 7,1 
1.2 B 219 GevernerStr./Aldruper Straße 11.133 654 12.027 631 894 -23 7,4 -3,6 
1.3 L 587 Schifffahrter Damm 15.390 1.019 15.820 1.126 430 107 2,7 9,5 
1.4 B 51 Warendorfer Straße 21.919 2.140 23.668 2.406 1.749 266 7,4 11,1 
1.5 B 54 Hammer Str./Westfalenstr. 10.282 686 11.001 742 719 56 6,5 7,5 
1.6 B 51 Autobahnzubringer 52.046 4.659 54.563 4.865 2.517 206 4,6 4,2 
1.7 L 551 Weseler Str/Dülmener Str. 9.140 964 9.806 973 666 9 6,8 0,9 
Vorher-Zählung 
08.05.2001 
Nachher-Zählung 
20.10.2005 
Differenz Differenz 
 
 
Der vorstehende Vergleich der Verkehrszählungen zeigt Veränderungen der Kfz-Gesamtbelastung 
von minus 8,7 Prozent bis plus 7,4 Prozent und für den Lkw-Verkehr von minus 3,6 Prozent bis 
plus 11,1 Prozent für die vier Jahre. Bei der Bewer tung dieser Veränderungen ist zu berücksichti- 
gen, dass punktuelle Verkehrszählungen durch zufäll ige Ereignisse an den Erhebungstagen in 
einer Größenordnung von bis zu 10 Prozent schwanken können. Weiterhin ist die übliche jährliche 
Verkehrszunahme zu berücksichtigen. Rechnerisch ergibt sich für den Gesamtverkehr (Kfz/24h) im 
Mittel für die sieben Strecken eine Verkehrszunahme  um die 3,8 Prozent. Für den Lkw-Verkehr 
ergibt sich im Mittel eine Zunahme von 5,2 Prozent.  
 
Eine signifikante Zunahme des Lkw-Verkehrs in Folge  von Mautausweichverkehr seit der 
Einführung der Maut zum 1.01.2005 lässt sich aus diesen Zahlen nicht ableiten.  
 
Die Tabelle 2 auf der nächsten Seite weist für die Zählung vom 20.10.2005 auch den Anteil der 
leichten Lkw unter 3,5 Tonnen aus. Weiterhin wird der Anteil der mautpflichtigen Lkw über 12 Ton- 
nen und deren Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehrsanteil im Überblick dargestellt. 
 
In den Anlagen 1.1 bis 1.7 sind diese Daten für die  untersuchten Straßen und Relationen auch 
graphisch dargestellt. Der Lkw-Anteil (alle Lkw übe r 3,5 Tonnen) an der Gesamtbelastung der un- 
tersuchten sieben Straßen in Münster liegt im Mittel bei 7,7 % und ist im Vergleich zu den entspre- 
chenden Richtlinienwerten und Vergleichszahlen aus anderen Städten als gering zu bewerten. Der 
geringste Lkw-Anteil (alle Lkw über 3,5 Tonnen) wur de an der B219 Grevener Straße mit 5,2 % 
und der höchste mit 10,2 % an der B51 Warendorfer Straße ermittelt.

-3- 
 
Der Anteil der mautpflichtigen Lkw (ab 12 Tonnen) a n der Gesamtverkehrsbelastung variiert mit  
2,6 % der Gesamtbelastung an der B51 Steinfurter St raße und 6 % an der B51 Warendorfer Stra- 
ße. Im Mittel liegt der Anteil der mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen an der Gesamtbelastung der 
Straßen bei 4 %. 
Der Durchgangsverkehr in Münster der mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen macht im Mittel 0,7 % 
der Gesamtbelastung aus. Diese Durchgangsverkehrsbe lastung in Münster kann aber nicht auto- 
matisch als „verlagerbarer“ Lkw-Verkehr eingestuft werden. Denn diese Lkw können auch Be- und 
Entladestellen im direkten Umland (Telgte, Warendor f etc.) anfahren und passieren auf dem Weg 
das Stadtgebiet von Münster nur als Durchgangsverke hr. Eine qualifizierte Aussage, ob und in 
welchem Umfang dieser Lkw-Durchgangsverkehrsanteil auch „Ausweichverkehr“ in Folge der 
Mautpflicht auf den Autobahnen berücksichtigt, ist aus den städtischen Erhebungen nicht möglich. 
Hier wird auf die Modellrechnungen des Landes NRW verwiesen. 
Tabelle 2; Ergebnisse Lkw-Belastungen                                   
Angabe als Querschnittsbelastungen 
B 54 Steinfurter Str. 
B 219 Grevener Str./Aldruper Str. 
L 587 Schifffahrter Damm 
B 51 Warendorfer Straße 
L 551 Weseler Str./Dülmener Str. 
B 51 Autobahnzubringer 
B 54 Hammer Str./Westfalenstr. 
Gesamtbelastung DTV (Kfz/24 h) Kfz/24h 33.332 12.027 15.820 23.668 9.806 54.563 11.001 
Lkw-Belastung (alle > 3,5 t) Lkw/24h 1.892 631 1.126 2.406 973 4.865 742 
LKW-Anteil an der Gesamtbelastung % 5,7 5,2 7,1 10,2 9,9 8,9 6,7 
leichte Lkw (3,5t bis 12t) Lkw/24h 1.009 303 503 981 485 2.262 349 
LKW-Anteil (3,5 bis 12 t) an der Gesamtbe. % 3 2,5 3,2 4,1 4,9 4,1 3,2 
Lkw (über 12t Mautpflichtig) Lkw/24h 883 328 623 1.425 488 2.603 393 
LKW-Anteil (über 12t) an der Gesamtbelast. % 2,6 2,7 3,9 6 5 4,8 3,6 
Quellverkehr (Lkw über 12 t) Lkw/24h 415 161 288 449 221 1063 160 
Quellverkehrsanteil der LKW-Belastung 12t % 1,25 1,34 1,82 1,9 2,25 1,95 1,45 
Zielverkehr (Lkw über 12 t) Lkw/24h 383 144 279 436 238 1043 167 
Zielverkehrsanteil der Lkw-Belastung 12t % 1,15 1,2 1,76 1,84 2,43 1,91 1,52 
Durchgangsverkehr Lkw/24h 85 23 56 540 29 497 66 
Durchgangsverkehrsanteil Lkw 12t % 0,26 0,19 0,35 2,28 0,3 0,91 0,6  
 
Fazit 
Der Lkw-Anteil (alle Lkw über 3,5 Tonnen) an der Ge samtbelastung der untersuchten Straßen in 
Münster liegt im Mittel bei 7,7 % und ist im Vergleich zu den entsprechenden Richtlinienwerten und 
Vergleichszahlen aus anderen Städten als gering zu bewerten. 
Bezogen auf das Stadtgebiet Münster liegt für mautp flichtige Lkw über 12 Tonnen der Durch- 
gangsverkehrsanteil an den untersuchten Straßen im Mittel bei 0.7 % der Gesamtbelastung. Ein so 
geringer Lkw-Durchgangsverkehrsanteil von mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen lässt in Münster 
nur eine nachrangige Menge bzw. nachrangiges Potenz ial für Lkw-Verlagerungen in Folge von 
Mautausweichverkehr erwarten.  
Da die B51 als (über-) regionale Streckenverbindung  nach Warendorf und Bielefeld konzipiert ist, 
ist ein Durchgangsverkehrsanteil für Münster von ca. 2,3 Prozent der Gesamtbelastung von 23.700 
Kfz/24h bzw. 540 mautpflichtigen Lkw pro Tag über 1 2 Tonnen als Durchgangsverkehr alleine 
noch kein eindeutiges Indiz für Mautflucht in der R elation Münster A1/A43 zur A2 Rheda-
Wiedenbrück.

Beschlussvorlage

14957 Zeichen

V/0319/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergebnis Verkehrsuntersuchung zum Thema Mautflucht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.08.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1.  Der Zwischenbericht der Stadt Münster über die Ergebnisse der Straßenverkehrszählungen 
seit Einführung der Lkw-Maut und die beigefügten Einschätzungen vom Bund/Land zum 
Thema Lkw-Maut werden zur Kenntnis genommen (Anlagen 1,2).  
 
2. Die Stadt Münster wird keinen Antrag auf Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen 
im Stadtgebiet (oder eine Lkw-Sperrung für den mautpflichtigen Durchgangsverkehr über 
12 Tonnen) stellen. Der Anregung der Bürgerinitiative Mauritz (44/2005), gemäß § 24 GO 
NW beim Land/Bund eine Umwandlung der B51 im Bereich Münster-Telgte zur mautpflich-
tigen Bundesstraße zu beantragen, wird somit nicht gefolgt (Anlage 3). 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Gesprächen mit der Höheren Straßenverkehrsbehörde 
(Bezirksregierung) auszuloten, wie eine geänderte Verkehrsführung der B54 Hammer 
Straße im Innenstadtbereich (via Hammer Straße, Umgehungsstraße B51, Weseler Straße, 
Kolde-Ring/Orlèans-Ring zur Steinfurter Straße) eingeschätzt wird und welche Rahmenbe-
dingungen und Konsequenzen bei einer Umwidmung zu beachten sind. Die Anregung des 
ADFC (11/2005) gemäß § 24 GO NW wird insoweit aufgegriffen (Anlage 4). 
 
4.   Die Verwaltung wird beauftragt, einen Lkw-Netzplan mit den zu entwickelnden wichtigen 
Informationen für den Lkw-Verkehr zum Straßennetz in Münster im Internet zu veröffentli-
chen. 
 
5.   Der Ratsantrag Nr. A-R/0046/2005 der CDU-Fraktion vom 25.10.2005 (Anlage 5) ist damit 
abgeschlossen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0319/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Pott 
Ruf: 
492 61 69 
E-Mail: 
PottA@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0319/2006 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen alle inländischen und ausländischen Lkw mit einem bauart-
bedingtem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen auf den Autobahnen in Deutschland einer 
Mautpflicht. Bei der Verwaltung sind seit diesem Zeitpunkt vermehrt Hinweise von Bürgern einge-
gangen, die auch sensibilisiert durch die öffentliche Diskussion zum Thema „Mautflucht“ den sub-
jektiven Eindruck von Lkw-Ausweichverkehr un d eine Zunahme von (schweren) Lkw-Verkehr auf 
städtischen Straßen in Münster schilderten. 
 
Mit dem Ratsantrag Nr. A-R/0046/2005 der CDU-Fraktion vom 25.10.2005 (Anlage 5) ist die Ver-
waltung beauftragt worden, einen Bericht mit entsprechenden Daten zu erstellen. 
 
In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrszählungen aufbereitet und aus-
führlich erläutert.  
 
A) Untersuchungen der Stadt Münster (Anlage1)
 
Die Verwaltung hat daraufhin im Oktober 2005 durch Verfolgungszählungen den Lkw-
Durchgangsverkehr im Stadtgebiet von Münster erhoben und bewertet. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen: 
 
• An Straßen in der Baulast der Stadt Münster konnte mit diesen Zählungen keine
 signifikan-
te Zunahme im Lkw-Aufkommen  als Folge von verdrängtem Lkw-Verkehr seit der Maut-
Einführung festgestellt werden.  
 
• Die Lkw-Belastung (alle Lkw über 3,5 Tonnen) der Hauptverkehrsstraßen in Münster ist bei 
einem Lkw-Anteil von im Mittel ca. 8 Prozent der Gesamtbelastung im Vergleich zu ande-
ren Städten und den Richtlinienwerten als gering zu bewerten. Bei einem ermittelten mittle-
ren Durchgangsverkehrsanteil von mautpflichtigen Lkw über 12 Tonnen von ca. 0,7 Prozent 
(vgl. Anlage 1.1 bis 1.7) kann mit Ausnahme der B51 davon ausgegangen werden, dass im 
Straßennetz der Stadt Münster nur eine nachrangige Menge bzw. ein nachrangiges Poten-
tial für Lkw-Verlagerungen in Folge von Mautflucht besteht.  
 
• Mit den durchgeführten Verkehrszählungen an Straßen in der Baulast der Stadt Münster 
sind lediglich die üblichen Schwankungen von Verkehrszählungen (Zu- und Abnahmen in 
Folge von zufälligen Ereignissen an den einzelnen Erhebungstagen) und Differenzen, die 
sich durch übliche jährliche Verkehrszuwächse oder größere Veränderungen der Infrastruk-
tur erklären lassen, festgestellt worden. 
 
B) Untersuchungen des Landes NRW/Bund zur Mautflucht auf Bundesstraßen (Anlage 2)
 
Das Land NRW hat durch ein gesondertes Verkehrsgutachten untersuchen lassen, welche Bun-
desstraßen für Lkw „potenziell“ von der Lagegunst etc. als Ausweichstrecken zur Vermeidung der 
Mautpflicht gefährdet sind. Im Ergebnis wurden 25 Streckenabschnitte als Verdachtsstrecken für 
„Mautausweichverkehr“ ermittelt. Darunter auch die B51/B64 (von Münster/A43 über Telgte, Wa-
rendorf bis Rheda-Wiedenbrück/A2) und die B54 (von Münster-Nord/A1 über Steinfurt in Richtung 
Niederlande). Durch Verkehrssimulationsrechnungen wurden in dieser Untersuchung die zu erwar-
tenden Lkw-Verlagerungen für die Strecken prognostiziert und mit Verkehrszählungen des Landes 
an Dauerzählstellen verglichen. 
Zusätzlich wurde auch betrachtet, welche (unerwünschten) Verkehrsverlagerungen eintreten könn-
ten, wenn diese „Verdachtsstrecken“ mit einer Mautpflicht belegt oder für den mautpflichtigen 
Durchgangsverkehr gesperrt würden. 
Der Landesverkehrsminister hat im Verkehrsausschuss des Landes NRW erklärt, dass auf der 
Basis dieser Untersuchung das Land keine Bundesstraße in NRW zur Ausweitung der Maut vor-
schlagen wird. Geplant ist, auf zwei Streckenabschnitten im Paderborner-Raum im Rahmen eines

- 3 - 
V/0319/2006 
Verkehrsversuches für zunächst ein Jahr diese Strecken für LKW mit mehr als zwölf Tonnen Ge-
samtgewicht im Durchgangsverkehr zu sperren (vgl. auch Ausführungen zu Punkt 2). 
 
Zu 2. 
 
Als rechtliche Möglichkeiten bei einer signifikanten Zunahme des schweren Lkw-Verkehrsauf-
kommens in Folge von Mautausweichverkehr stehen in Abstimmung mit dem Land grundsätzlich 
zwei Möglichkeiten zur Verfügung: 
 
• Antrag auf Ausweitung der Mautpflicht 
 
Das Land kann mit Unterstützung durch die Kommune beim Bund eine Ausweitung der Maut-
pflicht auf entsprechend belasteten Straßen beantragen. Das Land NRW hat entschieden (An-
lage 2), in NRW keine Ausweitung der Mautpflicht auf ausgewählten Bundesstraßen zu bean-
tragen. Auch die Verwaltung ist der Ansicht, dass auf der B51 die Einführung einer Mautpflicht 
nicht empfohlen werden kann, da dann mit Verlagerungen auf andere Straßen (hier vor allem 
Mondstraße und Hansaring) zu rechnen ist. Im Vergleich zur (ausgebauten) B51 sind diese 
dann betroffenen Ausweichstraßen unter vielfältigen Gesichtspunkten (Lärmschutz, Verkehrssi-
cherheit, Leistungsfähigkeit, Städtebau etc.) für die Aufnahme von zusätzlichem schwerem 
Lkw-Verkehr ungeeignet. Weiterhin würden damit der lokale Wirtschaftsstandort und der regio-
nale Lkw-Werkverkehr durch die zusätzlichen Mautkosten benachteiligt und betroffen sein. 
 
• Streckensperrungen für den mautpflichtigen Durchgangsverkehr über 12 Tonnen  
 
Seit Inkrafttreten der 15. Änderung zur Straßenverkehrsordnung Anfang dieses Jahres können 
die Straßenverkehrsbehörden in Abstimmung mit der Bezirksregierung unter bestimmten Vor-
raussetzungen Strecken für den mautbedingten Durchgangsverkehr sperren. Eine solche Sper-
rung ist mit erheblichem Aufwand verbunden und lässt wie eine Ausweitung der Mautpflicht eine 
Verlagerung des schweren Lkw-Verkehrs auf andere umliegende Straßen und somit vordring-
lich nur eine Problemverlagerung erwarten. Weiterhin gelten Lkw-Fahrten in einem Radius von 
75 Kilometern um eine Ent- oder Beladestelle per Gesetz nicht als Durchgangsverkehr sondern 
als Ziel- und Quellverkehr, der von dem Durchfahrtsverbot nicht betroffen ist. Die Kontrolle 
durch die Polizei und Behörden erscheint hier schwierig. 
 
Die vorstehend erläuterten rechtlichen Möglichkeiten (Anordnung von Streckensperrungen für den 
mautbedingten Lkw-Durchgangsverkehr über 12t oder ein Antrag auf Ausweitung der Mautpflicht) 
lassen nach Ansicht der Verwaltung im Fall Münster vordringlich eine Verlagerung von LKW-
Ausweichverkehren auf umliegende untergeordnete Straßen erwarten, die nicht  geeignet sind, 
zusätzlichen LKW-Verkehr aufzunehmen. 
 
Es wird deshalb vorgeschlagen, auf Maßnahmen zu verzichten und die Situation und weite-
re Entwicklung weiter zu beobachten. 
 
Stellungnahme zum Bürgerantrag 44/2005
 
Die Bürgerinitiative Mauritz (44/2005) hat mit Ihrem Antrag (Anlage 3) gemäß § 24 GO NW ange-
regt, beim Land/Bund die Umwandlung der B51 im Bereich Münster-Telgte zur mautpflichtigen 
Bundesstraße zu beantragen. Mit einer Mautpflicht (oder Sperrung für den LKW-Durchgangs-
verkehr über 12 Tonnen) ist nach Einschätzung der Verwaltung mit LKW-Ausweichverkehren ins 
untergeordnete Straßennetz (hier Mondstraße und Hansring) zu rechnen. Beide Straßen sind wie 
vorstehend schon ausgeführt nicht für die Aufnahme von zusätzlichem schwerem Lkw-Verkehr 
geeignet. Vielmehr soll durch den geplanten Ausbau der B51 mit einem wirksamen Lärmschutz der 
Lkw-Durchgangsverkehr ins östliche Münsterland hier gebündelt werden. 
 
Die Stadt Münster hat in Verbindung mit der Vorlage V/0252/2006 „Entwurf der Stellungnahme der 
Stadt Münster zum geplanten Ausbau der B51/Neubau der B 481 n im Planfeststellungsverfahren “ 
gegenüber dem Land auf eine Berücksichtigung der auch vom Land festgestellten Lkw-Zunahme 
im Zuge der B51 sowie einer Aktualisierung der Verkehrsprognose gedrängt. Zum Schutz der Be-

- 4 - 
V/0319/2006 
völkerung in Mauritz muss mit dem geplanten Ausbau der B51 der Lärmschutz so dimensioniert 
werden, dass auch die neueren Entwicklungen der Lkw-Belastung seit Einführung der Maut be-
rücksichtigt werden. 
 
Die Verwaltung empfiehlt, mit dieser Begründung dem Antrag der Bürgerinitiative Mauritz 
nicht zu folgen. 
 
Zu 3. 
Die Bundesstraße 54 wird im Stadtgebiet Münster über die Straßen Hammer Straße, Ludgerikreis-
verkehr, Moltkestraße, Weseler Straße, Am Stadtgraben, Hindenburgplatz und Neutor zur Steinfur-
ter Straße geführt (vgl. Übersichtsplan Anlage 4.2). 
Der ADFC regt mit dem Antrag 11/2005 (Anlage 4.1) an - auch unter Verkehrssicherheits-
gesichtspunkten vor allem im Bereich Ludgerikreisverkehr - die Bundesstraße 54 statt über Molt-
kestr. – Ludgerikreisverkehr - Hammer Str. über die Weseler Str.- Umgehungsstraße B51- Ham-
mer Str. zu leiten und auszuschildern. 
 
Nach Ansicht der Verwaltung ist die grundsätzliche Intention des Antrages zu unterstützen. Sofern 
eine Verlagerung der Verkehrsführung der B54 im Stadtgebiet möglich ist, sollte aber eine weiter-
gehende Lösung mit einer Verkehrsführung über die zweite Westtangente (Kolde-Ring bis Or-
léans-Ring) verfolgt werden. Bei diesem Vorschlag würden neben dem Ludgerikreisverkehr und 
der Moltkestraße auch die innerstädtischen Straßenzüge Weseler (im Abschnitt Kolde-Ring bis 
Aegidiitor), Am Stadtgraben, Hindenburgplatz, Neutor und die Steinfurter Straße (im Abschnitt Or-
léans-Ring bis Neutor) entlastet.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, mit der höheren Verkehrsbehörde (Bezirksregierung) in Sondie-
rungsgesprächen zu klären, wie eine geänderte Ver kehrsführung der B54 via Hammer Stra-
ße, Umgehungsstraße B51, Weseler Straße, Kolde-Ring bis Orléans-Ring zur Steinfurter 
Straße eingeschätzt wird. In diesen Gesprächen sollen auch die Rahmenbedingungen und 
Konsequenzen bei einer Umwidmung erörtert werden. Die Anregung des ADFC (11/2005) 
gemäß § 24 GO NW wird insoweit teilweise aufgegriffen.  
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Verlagerung einer Bundesstraße – wie vom 
ADFC angeregt- nicht nur eine (einfache) Änderung der Beschilderung bedeutet, sondern an ein 
aufwendiges rechtliches Verfahren einer Umwidmung auch mit finanziellen Konsequenzen gebun-
den ist. Nach einer Ersteinschätzung der Verwaltung sind zusätzlich auch bauliche Veränderungen 
dann an den Kreuzungen Hammer Str./B51 und Weseler Str./B51 erforderlich. Bei einer Verlage-
rung der B54 sind an diesen Kreuzungen Fahrtrichtungen betroffen, die schon heute in den Spit-
zenstunden ausgeprägten überlastungsbedingten Rückstau aufweisen.  
 
Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses wird die Verwaltung mit der Höheren Stra-
ßenverkehrsbehörde (Bezirksregierung) Gespräche aufnehmen, um die Möglichkeiten der verän-
derten Verkehrsführung der B54 im Stadtgebiet und einer Umwidmung zu klären. Die Verwaltung 
wird nach den Gesprächen über die Ergebnisse dem Planungsausschuss gesondert berichten.  
 
 
Zu 4. 
Auch in modernen Routingsystemen sind nicht alle für den Lkw-Verkehr notwendigen und wichti-
gen Informationen für das Stadtgebiet Münster hinterlegt. Zur Verbesserung der Information - ins-
besondere externer Lkw-Fahrer innerhalb der Stadt Münster - wird die Verwaltung deshalb alle 
notwendigen Hinweise wie z.B.: 
- Lage und Ausweisung der Gewerbegebiete 
- Lage und Ausweisung mittlerer bis größerer Einzelunternehmen 
- Empfohlene Anfahrtswege (Vorbehaltsnetz) 
- Lkw-Fahrverbote 
- Höhen- und Tonnenbeschränkungen 
- Servicestationen, Rastplätze und Tankstellen

- 5 - 
V/0319/2006 
zusammenstellen und in geeigneter Weise in einem gesonderten Lkw-Netzplan darstellen. Dieser 
Netzplan soll dann im Internet auf den Seiten der Stadt Münster veröffentlicht werden. 
 
In einem weiteren Schritt ist geplant, alle Hinweise neben der reinen grafischen Darstellung im 
Stadtplan auch im städtischen Geographischen Info rmationssystem (GIS) zur Verfügung zu stel-
len. Diese Darstellung erlaubt dann auch das Hinterlegen zusätzlicher Informationen. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, zusätzlich Kontakte mit den privaten Anbietern von Routingsystem 
mit dem Ziel aufzunehmen, dass die Anbieter Ihre Routingsysteme entsprechend ergänzen und 
aktualisieren. 
 
Zu 5. 
 
Die CDU-Fraktion hat mit dem Ratsantrag Nr. A-R/0046/2005 vom 25.10.2005 (Anlage 5) angeregt 
eine „Verlagerung von Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen zu stoppen “ und Prüfaufträge formu-
liert. Mit dieser Vorlage und den Beschlüssen ist der Antrag abgeschlossen. 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1.  Ergebnisse der Lkw-Verkehrszählungen in Münster 
Anlage 1.1 Verkehrsbelastungen B 54 Steinfurter Str. 
Anlage 1.2 Verkehrsbelastungen B 219 Grevener Str. 
Anlage 1.3 Verkehrsbelastungen L 587 Schifffahrter Damm 
Anlage 1.4 Verkehrsbelastungen B 51 Warendorfer Str. 
Anlage 1.5 Verkehrsbelastungen B 54 Hammer Str. 
Anlage 1.6 Verkehrsbelastung L 551 Weseler Str./Dülmener Str. 
Anlage 1.7 Verkehrsbelastung B51 Autobahnzubringer  
Anlage 2 Liste der 25 Verdachtsfälle für Mautflucht in NRW 
Anlage 3 Bürgerantrag Nr. 44/2005 Bürgerinitiative Mauritz vom 15.07.2005 
Anlage 4.1 Bürgerantrag Nr. 11/2005 ADFC Münster vom 12.02.2005 
Anlage 4.2 Übersicht Verkehrsführung der Bundesstraße 54 im Stadtgebiet  
Anlage 5 Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. 46/2005 vom 25.10.2005

Anlage 2 Vorlage 319/2006

4559 Zeichen

Untersuchungen des Landes NRW zum Thema Mautflucht 
(Stand 25.07.2006) 
 
Dauerzählungen                                                                                                                                                             
In NRW werden vom Land 142 Dauerzählstellen auf Aut obahnen, 88 Dauerzählstellen auf Bun- 
desstraßen, 50 auf Landstraßen sowie 2 Zählstellen auf Kreisstraßen betrieben. Diese Dauerzähl- 
stellen erfassen an 365 Tagen über 24 Stunden den Verkehr und können diesen nach bis zu 8 fest 
definierten Kfz-Arten unterscheiden. Vom Land werden die Ergebnisse dieser Zählungen regelmä- 
ßig auch im Internet veröffentlicht. Die gebräuchli che Klasse des sogenannten „schweren Güter- 
verkehr“ ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht imp liziert den mautpflichtigen Verkehr ab 12 
Tonnen zul. Gesamtgewicht mit ab.  
 
Im Umfeld der Stadt Münster befinden sich zwei dies er Dauerzählstellen. Dies sind eine Dauer- 
zählstelle im Zuge der B51 kurz hinter der Stadtgebietsgrenze von Münster nach Telgte  und 
eine Dauerzählstelle im Zuge der B54 in Höhe von Altenberge . Vom Land und dem Landesbe- 
trieb Straßen NRW wurden die Ergebnisse der Dauerzä hlstellen seit Einführung der Maut laufend 
mit früheren Daten verglichen. Nach den ersten verö ffentlichten Ergebnissen hat an der Dauer- 
zählstelle im Zuge der B51 der Lkw-Verkehr im Mittel um ca. 20 0 Lkw pro Tag  seit der Maut- 
einführung zugenommen. (vgl. hierzu auch die Internetveröffentlichung vom Land unter : 
http://www.mbv.nrw.de/verkehr/Strassenverkehr/Verkehrszaehlungen/schwerer_gueterverkehr/ind 
ex.php  Diese Daten lassen aber nicht zwangsläufig Rückschl üsse auf mautverdrängten Lkw-
Verkehr ziehen, sondern sind lediglich als ein Indi z zu werten, dass durch ergänzende regionale 
Verkehrsuntersuchungen überprüft werden sollte. 
 
Modellrechnungen 
 
Da nicht alle Straßen durch die vorgenannten Dauerz ählungen erfasst sind, hat Land NRW mit 
dem Bund die renommierte Ingenieurgruppe IVV-Achen beauftragt, zusätzlich zu den  Dauerzähl- 
stellen mit Modellrechnungen  auf der Grundlage des Bundesverkehrswegeplan (BVWP ) zu un- 
tersuchen , auf welchen  Straßen durch die Lagegunst und weit ere Kriterien mit „Mautausweich- 
verkehr“ zu rechnen ist . Der Untersuchungsbericht ist als Bundesdrucksache  16/298 auch im 
Internet unter http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600298.pdf  veröffentlicht und benennt die B51 
Münster-Telgte und die B54 Münster-Steinfurt als Ve rdachtsstrecken. Den Fraktionen wird dieser 
Bericht an den Bundestag je 1x mit farbigen Plänen zur Verfügung gestellt. 
 
Bewertung durch das Land NRW 
 
Vom Land NRW wurden in einer Pressekonferenz am 09.03.2006 mit Herrn Verkehrsminister Witt- 
ke  25 Streckenabschnitte in NRW mit signifikant er höhtem Lkw-Verkehr als Verdachtsstrecken 
für Mautflucht eingestuft.  Die vollständige Liste des Ministeriums ist auf de r nächsten Seite die- 
ser Anlage beigefügt.  
Im Umfeld von Münster sind die Bundesstraße  B51/B64 (von Münster/A43 über Telgte, Warendorf 
bis Rheda-Wiedenbrück/A2) und die B54 (von Münster- Nord/A1 über Steinfurt in Richtung Nieder- 
lande) als Verdachtsstrecken ausgewiesen. Diese Abschnitte werden vom Land und dem Landes- 
betrieb Straßen NRW weiter kritisch betrachtet. 
 
Laut der nachstehend beigefügten Beratung im Landta g bestehen in NRW keine Absichten, diese 
vorgenannten Bundesstraßen im Umfeld von Münster fü r schwere Lkw im Durchgangsverkehr zu 
sperren oder eine Maut auf diesen Straßen beim Bund  zu beantragen. Es wird bei einer Einfüh- 
rung einer Mautpflicht oder Sperrungen für den maut pflichtigen Durchgangsverkehr über 12 Ton- 
nen befürchtet, dass diese schweren Lkw dann auf nicht geeignete Straßen ausweichen. 
 
In der zweiten Jahreshälfte 2006 wird die Veröffent lichung der Bundesverkehrszählung 2005 vom 
Land erwartet, die auch unter dem Aspekt „Zunahme d es Lkw-Verkehrs im Vergleich zur letzten 
Bundesverkehrszählung im Jahr 2000“ ausgewertet werden wird. Für diese Erhebung hat die Ver- 
waltung in Münster Mitte 2005 umfangreiche Verkehrs zählungen vorwiegend im Zuge von Kreis- 
straßen in Münster durchgeführt, die derzeit zentra l vom Land ausgewertet werden. Sofern sich 
hier Handlungsbedarf zeigen sollte, wird die Verwaltung erneut berichten. 
Anlage 2 zur Vorlage V/0319/2006

- 2 - 
 
Streckenab schnitte in NRW mit signifikant erhöhtem Lkw -Verkehr als  
Verdachtstrecken für „Mautausweichverkehr“ 
Quelle: Presseveröffentlichung Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
vom 09.03.2006

Anlage 5 Vorlage 319/2006

3868 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0319/2006

Punkt 25.1 der Tagesordnung
A-R/0046/2005

straßen stoppen

Folgender Antrag der CDU-Fraktion wurde an den Hauptausschuss verwiesen:

“CDU-Fraktion Antrag Nr. A-R/0046/2005
im Rat der Stadt Münster vom 25.10.2005
Antrag

Verlagerung von Schwerlastverkehr auf Bundesstraßen stoppen

Das Ausmaß der Verlagerungen von Schwerlastverkehr, das durch die Einführung der LKW-Maut
auf Bundesautobahnen verursacht wurde, ist durch die rot-grüne Bundesregierung unterschätzt
worden. Schon kurz nach Einführung der LKW-Maut häuften sich Berichte über Ausweichverkehre
von Autobahnen auf Bundesstraßen. Die Annahme, dass sich ein solches Ausweichen nicht lohne
und deswegen aus kaufmännischen Gründen vermieden werde, hat sich nicht bewahrheitet. Vieles
spricht dafür, dass insbesondere für Speditionsverkehre die Zeitersparnis, die durch die Benutzung
einer mautpflichtigen Strecke erreicht werden kann, nicht immer von ausschlaggebender Bedeu-
tung ist. Deshalb ist eine Überprüfung von Strecken im Stadtgebiet von Münster im regionalen
Kontext, die eine besondere Attraktivität für Lkw-Schwerlastverkehre, die mautpflichtige Straßen
umgehen, zu einer Ausweitung der Mautpflicht für diese Relationen angezeigt.

Besondere Beachtung. hat bei einer Ausweitung der Mautpflicht auf Bundesstraßen jedoch der
Aspekt, wie eine Benachteiligung des städtischen Lieferverkehrs, des regionalen Schwerlastver-
kehrs und insbesondere des regionalen Werkverkehrs verhindert werden kann. Die Problematik
ergibt sich für den Fall einer Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut auf Bundesstraßen, die
schon bisher in gewissem Umfange für regionalen Schwerlastverkehr in Anspruch genommen
wurden, auf denen nun aber zusätzlich Ausweichverkehre des Güterfernverkehrs hinzugekommen
sind. Durch die Einführung einer allgemeinen Mautpflicht könnte es in Regionen zu Standort-
nachteilen kommen, in denen Straßen mautpflichtig sind, im Vergleich zu Regionen, in denen eine
solche Mautpflicht auf Bundesstraßen nicht existierten wird.

Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen dafür
zu schaffen, dass regionale Schwerlastverkehre, insbesondere Werksverkehre, von der Mautpflicht
ausgenommen werden können. Das Ziel muss sein, dass die Mautpflicht zielgenau nur auswei-
chende Fernverkehre trifft.

Die Wirtschaftsverkehre brauchen ein leistungsstarkes Straßennetz. Gleichzeitig müssen Wohn-
gebiete so gut wie möglich vor Belastungen, die von LKW-Verkehren ausgehen, geschützt werden.
Ein LKW-Führungsnetz, wie es in anderen Städten bereits existiert, kann entscheidend dazu bei-
tragen, diese Ziele zu erreichen.

Der Rat der Stadt Münster beauftragt deshalb die Verwaltung,

baldmöglichst einen Bericht mit den wesentlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen der
Mautpflicht auf das nachgeordnete Straßennetz anzufertigen und den parlamentarischen
Gremien vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die von den Ausweichverkehren besonders
betroffenen Straßen mit den entsprechenden Verkehrsdaten aufgeführt werden.

die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, wie bei
einer Bemautung von Bundesstraßen regionale Schwerlastverkehre, insbesondere ortsan-
sässige Werksverkehre und Zulieferverkehre, von der Mautpflicht ausgenommen werden
können.

die Einführung eines Lkw-Führungsnetzes für die Stadt Münster zu prüfen, dass die Schwer-
lastverkehre im Stadtnetz lenkt, ggf. bündelt und so auch vor dem Hintergrund der Fein-
staubbelastung einen Anteil für eine Emissionsreduktion leistet. Ggf. sollte eine Karte entwi-
ckelt und eine Übersichtskarte im Internet veröffentlicht werden, mit der die Speditionen auf
das LKW-Führungsnetz hingewiesen werden. Auch wäre mit Anbietern von LKW-
Routingsystemen zu verhandeln, das empfohlene Lkw-Führungsnetz besonders zu berück-
sichtigen.“ - -

Anlage 1.1 Vorlage 319/2006

943 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B54 Steinfurter Str.
31.440 Pkw/ Tag
5 Lkw = 5,9%
5 Lkw = 5,9%
4 Lkw = 4,7%
2 Lkw = 2,4%
26 Lkw = 30,6%
3 Lkw = 3,5%
3 Lkw = 3,5%2 Lkw = 2,4%
3 Lkw = 3,5%
30 Lkw = 35,3%
1 Lkw = 1,2%
1 Lkw = 1,2%
Summe Lkw
1.892 Lkw/ Tag = 5,7%
Belastung (DTVw) Steinfurter Str. B 54
Prozentangaben bezogen auf 33.332 Kfz/ Tag
LKW < 12t
1.009 Lkw/ Tag = 3%
Zielverkehr 
383 Lkw/ Tag = 1,15%
Verteilung
Lkw> 12t = 883 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
85 Lkw/ Tag = 0,26%
Quellverkehr
415 Lkw/ Tag = 1,25%
LKW > 12t
883 Lkw/ Tag = 2,6%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 33.332 Kfz/ Tag
Anlage 1.1 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 1.3 Vorlage 319/2006

950 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen L 587 Schifffahrter Damm
14.694 Pkw/ Tag
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
1 Lkw = 1,8%
0 Lkw = 0,0%
3 Lkw = 5,4%
3 Lkw = 5,4%
14 Lkw = 25%
16 Lkw = 28,6%
7 Lkw = 12,5%
8 Lkw = 14,3%
Summe Lkw
1.126 Lkw/ Tag = 7,1%
Belastung (DTVw) Schiffahrter Damm L 587
Prozentangaben bezogen auf 15.820 Kfz/ Tag
LKW < 12t
503 Lkw/ Tag = 3,2%
Zielverkehr 
279 Lkw/ Tag = 1,76%
Verteilung
Lkw> 12t = 623 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
56 Lkw/ Tag = 0,35%
Quellverkehr
288 Lkw/ Tag = 1,82%
LKW > 12t
623 Lkw/ Tag = 3,9%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 15.820 Kfz/ Tag
Anlage 1.3 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 1.5 Vorlage 319/2006

926 Zeichen

A 1
B 54
A 1
L 510
L 551
A 43
B 51
B 54
B 219
L 587
B 219
B 51
B 54
B 51
B 51
Verkehrsbelastungen B 54 Hammer Str.
10.259 Pkw/ Tag
4 Lkw = 6%
2 Lkw = 3%
4 Lkw = 6%
3 Lkw = 4,5%
1 Lkw = 1,5%
1 Lkw = 1,5%
3 Lkw = 4,5%
5 Lkw = 7,6%
3 Lkw = 4,5%
3 Lkw = 4,5%
20 Lkw = 30,3%
17 Lkw = 25,8%
Summe Lkw
742 Lkw/ Tag = 6,7%
Belastung (DTVw) Hammer Str. B 54
Prozentangaben bezogen auf 11.001 Kfz/ Tag
LKW < 12t
349 Lkw/ Tag = 3,2%
Zielverkehr 
167 Lkw/ Tag = 1,52%
Verteilung
Lkw> 12t = 393 Lkw/ Tag
Durchgangsverkehr
66 Lkw/ Tag = 0,6%
Quellverkehr
160 Lkw/ Tag = 1,45%
LKW > 12t
393 Lkw/ Tag = 3,6%
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTVw Mo-Fr) 11.001 Kfz/ Tag
Anlage 1.5 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Verteilung des
Durchgangsverkehrs
Lkw/ Tag
Zählung von Donnerstag, 
dem 20.10.2005

Anlage 4.1 Vorlage 319/2006

2869 Zeichen

Anregung Nr. 11/2005                                                       Anlage 4.1 zur Vorlage V/0319/2006 
Sparda Bank Münster (BLZ 400 605 60), Konto-Nr. 900 702, USt-IdNr.: DE 178768973 Vereinsregister Münster Nr. 2993  
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11-200 -Anlage-4.15.doc  
Bedruckt auf 100% R ecyclingpapier  
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom    Datum  12.02.2005 Unser Zeichen pw 
Bürgerantrag: Entlastung des Ludgerikreisel durch neue Führung der B 54 
 
 
Sehr geehrter Herr Vechtel! 
 
Der ADFC-Arbeitskreis Verkehr bittet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, folgenden Bürgerantrag in 
die pol. Gremien einzubringen:  
“Die Führung der Bundesstraße 54 ist von der Moltkestraße –  Ludgerikreisel –  Hammerstraße neu 
über die Weseler Straße - Umgehungsstraße –  Hammer Straße zu leiten.  
Begründung: 
Der ADFC-Arbeitskreis hat sich unlängst mit der anhaltenden Gefährdung  der Fahrradfahrer im 
Ludgerikreisel (Stichwort: Tod einer jungen Fahrradfahrerin im letzten Jahr) auseinandergesetzt 
und ebenso wie die Stadtverwaltung und die Vertreter der Parteien festgestellt,  dass es die Kö-
nigslösung, die alle Probl eme klärt, nicht gibt. Da wir auch nichts von dauernden Schnellschüssen 
halten, begrüßen wir die Ankündigung der Ratsvertreter in einem Kolloquium mit Verkehrsexpe r-
ten bis zum Sommer einen Lösungsvo rschlag zu erarbeiten. Wir gehen davon aus, dass hier auch 
der ADFC und nicht nur der ADAC, wie u nlängst in der Münsterschen Zeitung passiert („… die 
Radler müssen sich anpassen“), zu Worte kommt. Bis dahin schlagen wir jedoch als eine schnelle 
und wirksame Entlastung die vorg. neue Führung des Durc hgangsverkehrs vor. Denkbar wäre 
auch noch eine weitere Führung über die Autobahn A 2 über die A nschlussstellen Münster Nord –  
Münster Süd, so wäre die Innenstadt weitestgehend vom Durchgangsve rkehr entlastet.  
Wir denken bei der  neuen Verkehrsführung auch an Aussagen der Stadtverwaltung, dass die B e-
lastung der Anwohner der Moltkestraße durch den Verkehr am Stärksten in der gesamten Stadt 
ist. Hier sei auch an das Inkrafttreten der neuen EU -Richtlinie zu den Höchstgrenzen mit Abga sen 
und Staubpartikeln im Straßenverkehr erinnert, die dazu führen kann, dass die Moltkestraße de m-
nächst erstmals für den Verkehr gesperrt werden müsste. Ebenso verstärkt der wegen der Aut o-
bahnmaut ausweichende Schwerve rkehr noch die Situation.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
  
 
 
Peter Wolter / Beirat im Vorstand des ADFC KV Münster/Münsterland für Öffentlichkeitsarbeit  
 
-E-Mail- 
 
Stadt Münster 
Herrn Vechtel 
 
vechteln@stadt-muenster.de 
 
Kreisverband 
Münster/Münsterland e.V. 
Geschäftsstelle  
Kirchstraße 40  
48145 Münster  
Tel.: 0251 / 39 39 99  
Fax: 0251 / 37 93 41 
info@adfc-ms.de 
www.adfc-ms.de 
Öffnungszeiten: 
Do. 1600-1900 Uhr 
Sa. 1000-1300 Uhr 
Ÿ  Ÿ 
Ÿ ADFC Münster/Münsterland e.V., Postfach 1225, 48002 Münster  Ÿ

Anlage 4.2 Vorlage 319/2006

365 Zeichen

Übersicht zur Verkehrsführung der B 54 im Stadtgebiet
Anlage 4.2 zur Vorlage V/0319/2006
                                      Stadtplanung
                             Verkehrsplanung
           Amt für            Stadtentwicklung
Bestandsführung B 54
Vorschlag ADFC
Variante Verwaltung
B 54
L 551
A 43
B 51
B 51
B 51
B 51
B 219
B 54
A 1
L 587
B 54
L 510
A 1
B 219

Beratungsverlauf (3)

15.08.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Steinfurter Straße 36
  • Altenberger Straße
  • Grevener Straße 11
  • Warendorfer Straße 21
  • Hammer Straße 10
  • Weseler Straße
  • Mondstraße
  • Moltkestraße
  • Aldruper Straße 11
  • Dülmener Straße 9
  • Kirchstraße 40
  • Schifffahrter Damm 15
  • Kolde-Ring
  • Schiffahrter Damm
  • Am Stadtgraben
  • Westfalenstraße 10
  • Umgehungsstraße
  • Orléans-Ring
  • Hansaring
  • Neutor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0319/2006
Typ
Vorlage
Datum
19.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37