V/0648/2011
Veränderungssperre Nr. 100 - Erste Verlängerung
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V-0648-2011-Anlage-Geltungsbereich
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0648/2011 Veränderungssperre Nr. 100Stadtplanung Ver kehrsplanung StadtentwicklungAmt für Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof Ge ltungsbereich Maßstab 1:5000 ST ADT M T ÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0648/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 100 für den Bereich Nienberge - Altenberger Straße (Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge - Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof) Beratungsfolge 13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 19.10.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die nachfolgende Satzung wird beschlossen: Satzung der Stadt Münster zur 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 100 für den Bereich Nienberge – Altenberger Straße (Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof) Der Rat der Stadt Münster hat am aufgrund der §§ 17 (1) Baugesetzbuch und 7 und 41 Gemeindeordnung NRW folgenden Beschluss gefasst: Die Geltungsdauer der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 100 für den Bereich Nienberge – Altenberger Straße (Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge – Altenberger Straße / Hägerstraße / Am Baumberger Hof) wird um ein Jahr bis zum 30.11.2012 verlängert. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für den Geltungsbereich der Satzung die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten Vorlagen-Nr.: V/0648/2011 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 01.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0648/2011 Begründung: Die beantragte Nutzungsänderung (Automatenspielcenter) für das Grundstück Altenberger Straße Nr. 34 widerspricht den Planungszielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 527. Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten oder Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 die Veränderungssperre Nr. 100 erlassen. Die Geltungsdauer der Veränderungs- sperre Nr. 100 wurde bis zum 30.11.2011 begrenzt, da auf die Zweijahresfrist der Zeitraum ab der Zurückstellung des Nutzungsänderungsantrages anzurechnen ist. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 527 hat vom 14.06. bis zum 14.07.2011 öffentlich ausgele- gen. Die Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen und zum Satzungsbe- schluss werden den politischen Gremien ebenfalls in der Oktober-Sitzungskette vorgelegt (Vorlage Nr. V/0469/2011). Sollte das Inkrafttreten des Bebauungsplanes bis zum Ablauf der Geltungsdauer der Verände- rungssperre Nr. 100 am 30.11.2011 dennoch nicht erreicht werden, ist es erforderlich, zur weiteren Sicherung der Planung die Veränderungssperre Nr. 100 um ein Jahr zu verlängern. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Altenberger Straße
- Hägerstraße
- Am Baumberger Hof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0648/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37