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2019/0250

Wahl des Aufsichtsrates der Darmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH

Magistratsvorlage 07.08.2019

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2019/0250

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.08.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt - 
Stadtwirtschaftskoordination  
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0250 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl des Aufsichtsrates der Darmstädter Entsorgungs - und Dienstleistungs GmbH  
 
Vorlage vom: 07.08.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt Kraft Amtes gemäß § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages oder ein von ihm 
bestimmtes Mitglied des Magistrats Mitglied im Aufsichtsrat der Darmstädter 
Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH (DED) ist und gemäß § 7 Absatz 3 den Vorsitz 
führt. 
 
2. Der Magistrat wählt 7 weitere Mitglieder nach den Vorgaben der Verhältniswahl und 
entsendet sie in den Aufsichtsrat.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2019 
 
Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Darmstädter Entsorgungs - und 
Dienstleistungs GmbH (DED) wurde  die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie die 
Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat geändert.  
Der geänderte Wortlaut § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages erhielt nun folgenden 
Wortlaut:  
„Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ihm gehören der/die 
Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder in 
seiner/ihrer Vertretung ein von ihm/ihr bestimmtes Mitglied des Magistrats sowie 7 weitere 
Mitglieder an, die vo n der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt werden.“  
Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet gemäß Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages mit der 
Niederlegung des Mandats durch das Mitglied selbst, Beendigung des Amtes oder Mandats, 
welches Grundlage für die  Entsendung war oder nach der Beendigung der 
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem 
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt , wird nicht 
mitgerechnet.  
 
Diese Änderung m acht eine Neuentsendung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter 
notwendig.  
Die Betriebsleitung empfiehlt, den Aufsichtsrat möglichst personenidentisch mit der 
Betriebskommission des EAD zu besetzen, da sich die Aufgabengebiete überschneiden.  
Die BK des EAD ist derzeit wie folgt besetzt:  
Stadträtin Behr (in Vertretung des Oberbürgermeisters), Stadtkämmerer Schellenberg, 
Stadtrat Dr. Gehrke, Stadtv. Dr. Jürgen Deicke , Stadtv. Peter Franz, Stadtve. Yasemin Aslan, 
Stadtv. Günter Zabel und Stadtve. Hübsche r-Paul. 
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50 % betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
Darmstadt, 07.08.2019  
772/da 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0250
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.08.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00