2019/0250
Wahl des Aufsichtsrates der Darmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH
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2019/0250
3521 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.08.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt -
Stadtwirtschaftskoordination
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0250
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl des Aufsichtsrates der Darmstädter Entsorgungs - und Dienstleistungs GmbH
Vorlage vom: 07.08.2019
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis, dass der Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt
Darmstadt Kraft Amtes gemäß § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages oder ein von ihm
bestimmtes Mitglied des Magistrats Mitglied im Aufsichtsrat der Darmstädter
Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH (DED) ist und gemäß § 7 Absatz 3 den Vorsitz
führt.
2. Der Magistrat wählt 7 weitere Mitglieder nach den Vorgaben der Verhältniswahl und
entsendet sie in den Aufsichtsrat.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.08.2019
Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Darmstädter Entsorgungs - und
Dienstleistungs GmbH (DED) wurde die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie die
Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat geändert.
Der geänderte Wortlaut § 7 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages erhielt nun folgenden
Wortlaut:
„Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ihm gehören der/die
Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Wissenschaftsstadt Darmstadt oder in
seiner/ihrer Vertretung ein von ihm/ihr bestimmtes Mitglied des Magistrats sowie 7 weitere
Mitglieder an, die vo n der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsandt werden.“
Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet gemäß Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages mit der
Niederlegung des Mandats durch das Mitglied selbst, Beendigung des Amtes oder Mandats,
welches Grundlage für die Entsendung war oder nach der Beendigung der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt , wird nicht
mitgerechnet.
Diese Änderung m acht eine Neuentsendung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter
notwendig.
Die Betriebsleitung empfiehlt, den Aufsichtsrat möglichst personenidentisch mit der
Betriebskommission des EAD zu besetzen, da sich die Aufgabengebiete überschneiden.
Die BK des EAD ist derzeit wie folgt besetzt:
Stadträtin Behr (in Vertretung des Oberbürgermeisters), Stadtkämmerer Schellenberg,
Stadtrat Dr. Gehrke, Stadtv. Dr. Jürgen Deicke , Stadtv. Peter Franz, Stadtve. Yasemin Aslan,
Stadtv. Günter Zabel und Stadtve. Hübsche r-Paul.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil
in städtischen Gremien 50 % betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 07.08.2019
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0250
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.08.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00