AN/1901/2023
TOP 3.1.8 – Stadtweite Einbürgerungsfeiern
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Vorabauszug Rat 26.10.2023, TOP 3.1.8
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 30.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 26.10.2023 öffentlich 3.1.8 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Stadtweite Einbürgerungsfeiern" AN/1690/2023 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT AN/1901/2023 Beschluss: Die Angelegenheit wird zur Stellungnahme in den Integrationsrat und zur Entschei- dung in den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verwaltung / Internationales verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN CDU-Fraktion Volt-Fraktion Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 26.10.2023 AN/1901/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Integrationsrat 14.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /Internationales 27.11.2023 TOP 3.1.8 – Stadtweite Einbürgerungsfeiern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesord- nung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen. Der Beschluss wird wie folgt ersetzt: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Bezirksbürgermeister*innen ein Konzept für festliche, öffentliche und dezentrale Einbürgerungsfeiern für in Köln lebende Menschen zu erstellen und diese dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales sowie dem Integrationsrat und den Bezirksvertretungen vorzulegen. Begründung: Laut §2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln sind die Bezirksvertretungen für die „wür- devolle Begehung von Einbürgerungen“ zuständig. Dieses würdevolle Begehen der Einbür- gerung läuft bisher in den einzelnen Bezirksvertretungen unterschiedlich feierlich und nicht- öffentlich ab. Der im Ursprungsantrag erwähnte Referentenentwurf zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass künftig „Die Einbürgerungsurkunde (…) künftig grundsätzlich im Rahmen ei- ner öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden (§ 16 Satz 3 StAG) (soll.). Nach Möglichkeit soll dies in feierlicher Form und unter Verwendung der nationalen Symbole der - 2 - Bundesrepublik Deutschland erfolgen“. Die bisherige Kölner Regelung der Zuständigkeit bliebe davon unberührt. Um entsprechend bei Verabschiedung dieses Gesetzes vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, frühzeitig gemeinsam mit den Bezirksbürgermeister*innen eine entsprechende Lösung zu finden. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäfts- führer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer gez. Karina Syndicus Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1901/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 30.10.2023
- Erstellt
- 26.10.2023 13:50