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Warnung vor den Gefahren beim Baden iom Rhein im Stadtnbezirk K-Rodenkirchen
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/0462/2014 vom 17.03.2014
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0462/2014 Stand: 03.07.2022 Sachstandsbericht Warnung vor den Gefahren beim Baden iom Rhein im Stadtnbezirk K-Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 05.05.2014 8.2.2 Warnung vor den Gefahren beim Baden im Rhein im Stadtbezirk K-Rodenkirchen AN/0462/2014 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, im Dialog mit der interkommunalen Arbeitsgruppe an den von Besu- chern im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen hochfrequentierten Bereichen am Rheinufer (z.B. kölsche Riviera, Panzerrampe in Sürth) Warnschilder in Form von Piktogrammen anzubringen, die vor den Gefahren des Badens im Rhein warnen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im Internetauftritt der Stadt Köln ausführlich über die Gefahren und Risiken des Badens im Rhein zu informieren. Ebenfalls soll die Verwaltung die Medien in der Badesaison zu Hinweisen auf die Gefahren des Ba- dens im Rhein veranlassen. Sachstand 2014: Der Beschluss ist von der Arbeitsgruppe Rhein zur Kenntnis genommen worden. Ein Ergebnis der AG Rhein liegt derzeit aber noch nicht vor. Es wird derzeit an einem gesamtstädtischen Konzept gearbei- tet, das dem Oberbürgermeister voraussichtlich noch in diesem Jahr zur Entscheidung vorgelegt wird. Mit der konkreten Umsetzung von Maßnahmen kann demnach erst im Laufe des nächsten Jahres gerechnet werden. Sachstand 2015: Für den Stadtbezirk Rodenkirchen kann Folgendes mitgeteilt werden: Im Frühjahr 2014 gründete die Stadt Köln eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Rhein zu erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe hat nach eingehender Beratung einen Handlungsvorschlag unterbreitet, der im Sommer 2015 umgesetzt wurde. Im Juli 2015 montierte das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege im Bezirk Rodenkirchen an 9 Stand- orten Warnschilder mit Rettungsring und an 6 weiteren Standorten Warnschilder ohne Rettungsring. Auf den Schildern ist der genaue Rheinkilometer angegeben, der im Notfall an die Rettungskräfte durchgegeben werden soll, damit eine schnellere Lokalisierung der Unfallstelle und ein gezielterer Einsatz stattfinden kann (sog. Lotsensystem). Als einheitliche Rufnummer ist die 110 als europäische Notrufnummer angegeben. 2 Der Beschluss ist damit erledigt. Status erledigt
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