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SPOA/060/2025/1

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportanlagen"

Beschlussvorlage 04.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2025, TOP 42

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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SPOA/060/2025/1
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
Fachbereich:
52 - Sportamt
Dezernentin / Dezernent:
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Sportausschuss 25.11.2026 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung 
kommunaler Sportstätten (SKS)“ und beauftragt die Verwaltung beim Zuschussgeber
Projektskizzen für folgende Projekte einzureichen:
 
 Bezirkssportanlage Windscheidstraße - Erneuerung der Wettkampfanlage
 
 Bezirkssportanlage Vennhauser Allee - Energetische Sanierung des 
Umkleidegebäudes
 
 Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld in 
Kunstrasen
 
 Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg - Umwandlung von 
Tennenflächen in Kunstrasen bzw. Kunststoff
 
 Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße - Umbau des Tennen-
/Rasenspielfelds in Kunstrasen 
Der Sportverwaltung liegen darüber hinaus derzeit mehrere
Anfragen von Düsseldorfer Sportvereinen auf Unterstützung bzw.
Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des
Bundesprogramms vor. Sollten die Vereinsprojekte die
Anforderungen zur Teilnahme erfüllen, wird die Verwaltung die
erforderlichen politischen Beschlüsse kurzfristig einholen sowie
in der Sitzung des Sportausschusses am 4. März 2026 über die
Antragslage berichten.

Seite 2
 
 
Sachdarstellung:
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler 
Sportstätten (SKS)“ bundesweit Fördermittel in Höhe von 333 Millionen EURO zur 
Verfügung gestellt. Ziel ist die Förderung von energetischer und funktionaler 
Sanierung kommunaler Sportstätten, um die Infrastruktur für den Schul-, Vereins- 
und Breitensport dauerhaft zu sichern.
Mit der Teilnahme an dem Programm kann die Landeshauptstadt Düsseldorf bei einer
möglichen Förderzusage Fördermittel in Höhe von 45% der zuschussfähigen 
Gesamtkosten generieren und gleichzeitig die Sport- und Freizeitangebote vor Ort 
zukunftsfähig gestalten.
Die Mindestförderung beträgt 250.000 Euro, der Höchstzuschuss beläuft sich auf 8 
Millionen Euro.
Die Teilnahme an dem Förderprogramm erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in 
welchem zunächst eine Projektskizze für die jeweilige Maßnahme einzureichen ist 
(Interessensbekundung). Diese ist bis spätestens 15.01.2026 abzugeben. Bestandteil
der Projektskizze ist zwingend ein Ratsbeschluss, der die Teilnahme an dem 
Programm genehmigt.
Im Falle einer positiven Entscheidung kann ein formeller Förderantrag gestellt 
werden.  
Die Sportverwaltung beabsichtigt, sich mit fünf Maßnahmen um eine Förderung im 
SKS zu bewerben.  
 
Bezirkssportanlage Windscheidstraße:
Die Wettkampfanlage wurde 1970 errichtet. Eine Erneuerung der Tennendecke ist
letztmalig vor mehr als 25 Jahren erfolgt. Die Laufbahn ist stark verschlissen, nicht
mehr ausreichend wasserdurchlässig und deswegen sportlich nur noch sehr
eingeschränkt nutzbar. Die Infrastruktur (Flutlicht, Kanäle, Stehtribünen etc.) ist
altersentsprechend abgängig. Eine Modernisierung der Anlage mit dem Bau eines
Kunstrasenspielfeldes und einer Kunststofflaufbahn sowie weiterer Sportflächen, wie
z.B. Calisthenics, Klettern, Boule, Beachvolleyball, würde die Trainingskapazitäten
und die sportlichen Möglichkeiten sowohl des ansässigen Vereins, als auch des
Schulsports verbessern. Dadurch wird die Bezirkssportanlage, die bereits jetzt für die
Öffentlichkeit zur Verfügung steht attraktiver, da auch für den nicht organisierten
beziehungsweise informellen Sport Nutzwerte geschaffen werden. Die
Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist inzwischen weitestgehend
fertiggestellt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher bereits
erreicht.
 
Bezirkssportanlage Vennhauser Allee:
Mit dem Änderungsantrag RAT/181/2019 der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP
zur Vorlage RAT/115/2019-1 "Konzept 2035 – Pfad zur Erreichung der
Klimaneutralität" wurde die Verwaltung damit beauftragt, die energetisch
schlechtesten Standorte im städtischen Gebäudebestand zu identifizieren und einen
Sammelbeschluss zur Sanierung vorzulegen, sofern eine langfristige Weiternutzung
der Gebäude sichergestellt ist. Die Identifizierung der Gebäude anhand spezifischer
Kennwerte und die Erstellung einer entsprechenden Standortliste erfolgte für alle
Bauherrenämter der Stadt Düsseldorf durch das Amt für Gebäudemanagement. Das
Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Vennhauser Allee ist in der Sandortliste

Seite 3
für die schlechtesten Standorte enthalten und bedarf dringend einer umfassenden
energetischen Sanierung. Die Planung hat den Stand der Vorplanung
(Leistungsphase 2 nach HOAI) erreicht und umfasst damit die im Bundesprogramm
geforderte Planungsreife.
 
 
Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße
Das Tennenspielfeld aus den 1970er Jahren ist stark erneuerungsbedürftig. Aufgrund
des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld
inzwischen nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Der Umbau in ein
Kunstrasenspielfeld wäre eine ideale Ergänzung zu den anderen Spielfeldern der
Sportanlage und würde zu einer ganzjährigen Ausweitung der Nutzungskapazitäten
für den Vereinssport aber auch für den Schulsport und zu einer deutlichen
Attraktivitätssteigerung der Bezirkssportanlage führen. Der ansässige Verein stellt
mittlerweile auch Mannschaften im Fußball für Mädchen, was zu einer erhöhten
Auslastung führt.
Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Sitzung des
Sportausschusses am 26.06.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf
Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine
Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die für die Förderung geforderte
Planungsreife ist daher erfüllt.
 
Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg
Das Tennengroßspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Die Tennendecke wurde 2005
letztmalig erneuert. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Entwässerungseinrichtungen)
ist altersgemäß abgängig. Das Kleinspielfeld wurde im Jahr 2003 hergestellt.
Tennenspielfelder sind, insbesondere im Winter, witterungsbedingt nur eingeschränkt
nutzbar. Im Sommer kommt es darüber hinaus zu einer Staubbelastung. Die
Spielfelder sind nicht mehr zeitgemäß und können, insbesondere im Winter und bei
schlechter Witterung, nur eingeschränkt genutzt werden. Für den Trainings- und
Spielbetrieb der zahlreichen Fußballmannschaften, ist das vorhandene
Kunstrasenspielfeld alleine nicht ausreichend. Das Tennenspielfeld soll daher einen
Kunstrasenbelag erhalten und das Kleinspielfeld zu einer multifunktionalen
Sportfläche insbesondere für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen umgebaut
werden. 
Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Sitzung des
Sportausschusses am 12.02.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf
Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine
Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die Prüfung nach §13 KomHVO ist
bereits erfolgt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher mehr als
erfüllt.
 
Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße
Das Tennenspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Größere Investitionen in die
Infrastruktur sind seitdem nicht erfolgt, sodass diese altersgemäß stark abgängig ist.
Das Spielfeld soll daher grunderneuert und mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet
werden. Auf Teilen der Wiesenfläche, die bisher lediglich sehr eingeschränkt für das
Jugendtraining genutzt werden kann, soll zusätzlich ein E-Jugendspielfeld entstehen.

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Mit dem Bau der beiden Kunstrasenspielfelder würde eine erhebliche Ausweitung der
Trainingskapazität insbesondere im Jugendbereich erzielt werden. Der bereits jetzt
hohe Bedarf an dieser Stelle wird zukünftig durch Neubaugebiete (z.B. Auf`m
Tetelberg) und den geplanten Schulneubau (Völklinger Straße) noch gesteigert
werden.
Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Ratssitzung am 26.02.2025
gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der
Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden
(SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen.
Die Prüfung nach §13 KomHVO ist bereits erfolgt. Die für die Förderung geforderte
Planungsreife ist daher mehr als erfüllt.
Der Sportverwaltung liegen derzeit mehrere Anfragen von Düsseldorfer
Sportvereinen auf Unterstützung bzw. Beantragung von Fördermitteln im Rahmen
des Bundesprogramms vor. Grundsätzlich können Vereine oder Verbände keine
Förderanträge stellen, eine mögliche Zuwendung an die Stadt könnte jedoch an
Dritte (Vereine) weitergegeben werden. Für diese Projekte gelten die gleichen
Voraussetzungen, wie für städtische Maßnahmen, so dass auch hier ein
fortgeschrittener Planungsstand vorliegen muss. Die interessierten Vereine wurden
über die Anforderungen zur Teilnahme am Bundesprogramm informiert, wobei auch
ausdrücklich auf den von ihnen zu erbringenden Eigenanteil zur Finanzierung
hingewiesen wurde. Sollten tatsächlich Vereinsmaßnahmen für eine Teilnahme in
Frage kommen, wird die Verwaltung die auch hierfür erforderliche politische
Beschlussfassung gegebenenfalls kurzfristig in die Wege leiten.

Beratungsverlauf (3)

11.12.2025 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
SPOA/060/2025/1
Typ
Beschlussvorlage
Datum
04.12.2025
Erstellt
04.12.2025 12:50