SPOA/060/2025/1
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportanlagen"
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Beschlussvorlage
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SPOA/060/2025/1 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" Fachbereich: 52 - Sportamt Dezernentin / Dezernent: Stadtdirektor Burkhard Hintzsche Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Sportausschuss 25.11.2026 Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ und beauftragt die Verwaltung beim Zuschussgeber Projektskizzen für folgende Projekte einzureichen: Bezirkssportanlage Windscheidstraße - Erneuerung der Wettkampfanlage Bezirkssportanlage Vennhauser Allee - Energetische Sanierung des Umkleidegebäudes Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld in Kunstrasen Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg - Umwandlung von Tennenflächen in Kunstrasen bzw. Kunststoff Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße - Umbau des Tennen- /Rasenspielfelds in Kunstrasen Der Sportverwaltung liegen darüber hinaus derzeit mehrere Anfragen von Düsseldorfer Sportvereinen auf Unterstützung bzw. Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms vor. Sollten die Vereinsprojekte die Anforderungen zur Teilnahme erfüllen, wird die Verwaltung die erforderlichen politischen Beschlüsse kurzfristig einholen sowie in der Sitzung des Sportausschusses am 4. März 2026 über die Antragslage berichten. Seite 2 Sachdarstellung: Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ bundesweit Fördermittel in Höhe von 333 Millionen EURO zur Verfügung gestellt. Ziel ist die Förderung von energetischer und funktionaler Sanierung kommunaler Sportstätten, um die Infrastruktur für den Schul-, Vereins- und Breitensport dauerhaft zu sichern. Mit der Teilnahme an dem Programm kann die Landeshauptstadt Düsseldorf bei einer möglichen Förderzusage Fördermittel in Höhe von 45% der zuschussfähigen Gesamtkosten generieren und gleichzeitig die Sport- und Freizeitangebote vor Ort zukunftsfähig gestalten. Die Mindestförderung beträgt 250.000 Euro, der Höchstzuschuss beläuft sich auf 8 Millionen Euro. Die Teilnahme an dem Förderprogramm erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in welchem zunächst eine Projektskizze für die jeweilige Maßnahme einzureichen ist (Interessensbekundung). Diese ist bis spätestens 15.01.2026 abzugeben. Bestandteil der Projektskizze ist zwingend ein Ratsbeschluss, der die Teilnahme an dem Programm genehmigt. Im Falle einer positiven Entscheidung kann ein formeller Förderantrag gestellt werden. Die Sportverwaltung beabsichtigt, sich mit fünf Maßnahmen um eine Förderung im SKS zu bewerben. Bezirkssportanlage Windscheidstraße: Die Wettkampfanlage wurde 1970 errichtet. Eine Erneuerung der Tennendecke ist letztmalig vor mehr als 25 Jahren erfolgt. Die Laufbahn ist stark verschlissen, nicht mehr ausreichend wasserdurchlässig und deswegen sportlich nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Die Infrastruktur (Flutlicht, Kanäle, Stehtribünen etc.) ist altersentsprechend abgängig. Eine Modernisierung der Anlage mit dem Bau eines Kunstrasenspielfeldes und einer Kunststofflaufbahn sowie weiterer Sportflächen, wie z.B. Calisthenics, Klettern, Boule, Beachvolleyball, würde die Trainingskapazitäten und die sportlichen Möglichkeiten sowohl des ansässigen Vereins, als auch des Schulsports verbessern. Dadurch wird die Bezirkssportanlage, die bereits jetzt für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht attraktiver, da auch für den nicht organisierten beziehungsweise informellen Sport Nutzwerte geschaffen werden. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist inzwischen weitestgehend fertiggestellt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher bereits erreicht. Bezirkssportanlage Vennhauser Allee: Mit dem Änderungsantrag RAT/181/2019 der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP zur Vorlage RAT/115/2019-1 "Konzept 2035 – Pfad zur Erreichung der Klimaneutralität" wurde die Verwaltung damit beauftragt, die energetisch schlechtesten Standorte im städtischen Gebäudebestand zu identifizieren und einen Sammelbeschluss zur Sanierung vorzulegen, sofern eine langfristige Weiternutzung der Gebäude sichergestellt ist. Die Identifizierung der Gebäude anhand spezifischer Kennwerte und die Erstellung einer entsprechenden Standortliste erfolgte für alle Bauherrenämter der Stadt Düsseldorf durch das Amt für Gebäudemanagement. Das Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Vennhauser Allee ist in der Sandortliste Seite 3 für die schlechtesten Standorte enthalten und bedarf dringend einer umfassenden energetischen Sanierung. Die Planung hat den Stand der Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) erreicht und umfasst damit die im Bundesprogramm geforderte Planungsreife. Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße Das Tennenspielfeld aus den 1970er Jahren ist stark erneuerungsbedürftig. Aufgrund des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld inzwischen nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Der Umbau in ein Kunstrasenspielfeld wäre eine ideale Ergänzung zu den anderen Spielfeldern der Sportanlage und würde zu einer ganzjährigen Ausweitung der Nutzungskapazitäten für den Vereinssport aber auch für den Schulsport und zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung der Bezirkssportanlage führen. Der ansässige Verein stellt mittlerweile auch Mannschaften im Fußball für Mädchen, was zu einer erhöhten Auslastung führt. Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Sitzung des Sportausschusses am 26.06.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher erfüllt. Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg Das Tennengroßspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Die Tennendecke wurde 2005 letztmalig erneuert. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Entwässerungseinrichtungen) ist altersgemäß abgängig. Das Kleinspielfeld wurde im Jahr 2003 hergestellt. Tennenspielfelder sind, insbesondere im Winter, witterungsbedingt nur eingeschränkt nutzbar. Im Sommer kommt es darüber hinaus zu einer Staubbelastung. Die Spielfelder sind nicht mehr zeitgemäß und können, insbesondere im Winter und bei schlechter Witterung, nur eingeschränkt genutzt werden. Für den Trainings- und Spielbetrieb der zahlreichen Fußballmannschaften, ist das vorhandene Kunstrasenspielfeld alleine nicht ausreichend. Das Tennenspielfeld soll daher einen Kunstrasenbelag erhalten und das Kleinspielfeld zu einer multifunktionalen Sportfläche insbesondere für die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen umgebaut werden. Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Sitzung des Sportausschusses am 12.02.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die Prüfung nach §13 KomHVO ist bereits erfolgt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher mehr als erfüllt. Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße Das Tennenspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Größere Investitionen in die Infrastruktur sind seitdem nicht erfolgt, sodass diese altersgemäß stark abgängig ist. Das Spielfeld soll daher grunderneuert und mit einem Kunstrasenbelag ausgestattet werden. Auf Teilen der Wiesenfläche, die bisher lediglich sehr eingeschränkt für das Jugendtraining genutzt werden kann, soll zusätzlich ein E-Jugendspielfeld entstehen. Seite 4 Mit dem Bau der beiden Kunstrasenspielfelder würde eine erhebliche Ausweitung der Trainingskapazität insbesondere im Jugendbereich erzielt werden. Der bereits jetzt hohe Bedarf an dieser Stelle wird zukünftig durch Neubaugebiete (z.B. Auf`m Tetelberg) und den geplanten Schulneubau (Völklinger Straße) noch gesteigert werden. Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Ratssitzung am 26.02.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die Prüfung nach §13 KomHVO ist bereits erfolgt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher mehr als erfüllt. Der Sportverwaltung liegen derzeit mehrere Anfragen von Düsseldorfer Sportvereinen auf Unterstützung bzw. Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms vor. Grundsätzlich können Vereine oder Verbände keine Förderanträge stellen, eine mögliche Zuwendung an die Stadt könnte jedoch an Dritte (Vereine) weitergegeben werden. Für diese Projekte gelten die gleichen Voraussetzungen, wie für städtische Maßnahmen, so dass auch hier ein fortgeschrittener Planungsstand vorliegen muss. Die interessierten Vereine wurden über die Anforderungen zur Teilnahme am Bundesprogramm informiert, wobei auch ausdrücklich auf den von ihnen zu erbringenden Eigenanteil zur Finanzierung hingewiesen wurde. Sollten tatsächlich Vereinsmaßnahmen für eine Teilnahme in Frage kommen, wird die Verwaltung die auch hierfür erforderliche politische Beschlussfassung gegebenenfalls kurzfristig in die Wege leiten.
Beratungsverlauf (3)
Details
- Aktenzeichen
- SPOA/060/2025/1
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 04.12.2025
- Erstellt
- 04.12.2025 12:50