1497/2017
Einleitung von Vergabeverfahren und Abschluss von Rahmenverträgen für den Schulbereich
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Anlage 7_RV 195_Bedarfsanerkennung AZ 141_32_14_17
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14 A }+05.2017 40 Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Trennsystemen zur Mülltrennung auf Schulgeländen Hier: Bedarfsprüfung 40/402/1 vom 04.05.2017 über 190.390 € netto/226.564 € brutto; RPA Nr. 141/32/14/17 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.05.2017 machen Sie den Bedarf für den Abschluss eines Rahmenver- trages zur Lieferung und Montage von Trennsystemen zur Mülltrennung auf Schulgeländen geltend. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von zwei Jahren ohne Verlängerungsoption haben. Das von Ihnen ermittelte Finanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 226.564 € brutto und basiert auf Erfahrungswerten und Schätzungen. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen x
Anlage 8 Auszug AVR vom 03.07.2017
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Anlage 8 Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 04.07.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 03.07.2017 öffentlich 10.4 Einleitung von Vergabeverfahren und Abschluss von Rahmenverträgen für den Schulbereich 1497/2017 Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage wie der Ausschuss Schule und Weiterbi l- dung ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Anmerkung der Schriftführung: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung hat der Vorlage in seiner Si tzung am 26.06.2017 einstimmig ohne Diskussion zugestimmt. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/1 Vorlagen-Nummer 1497/2017 Freigabedatum 12.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einleitung von Vergabeverfahren und Abschluss von Rahmenverträgen für den Schulbereich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Zweck des Abschlusses der in Anlage 1 genannten Rahmenver- träge die jeweiligen Vergabeverfahren durchzuführen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes. Alternative: Werden keine Rahmenverträge abgeschlossen, sind Einzelvergaben / Ausschreibungen durchzufüh- ren, die deutlich zeitaufwändiger und unwirtschaftlicher sind. Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.474.074,10 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 804.440,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Verwaltung hat in den letzten Jahren regelmäßig Rahmenverträge zur Deckung des Bedarfs im Schulbereich abgeschlossen. Bei den in der Anlage 1 aufgeführten Verträgen handelt es sich zum einen um den Rahmenvertrag Nr. 3, Inspektion, Wartung und Reparatur von Sportgeräten in den Turnhallen der städtischen Schu- len, der zum 28.02.2018 ausläuft. Zum anderen handelt es sich um neue Rahmenverträge diverser Ersatz- bzw. Neu-Beschaffungen für Kölner Schulen. Neben der Standardisierung und Typisierung erfolgt durch den Abschluss von Rahmenverträgen ein wirtschaftlicher Einkauf. Auch wenn es sich im Wesentlichen um schulspezifische Artikel handelt, so ist im Einzelfall auch eine wirtschaftliche Beschaffung durch andere städtische Dienststellen erzielbar. Die geschätzten Umsatzzahlen basieren auf den Abrufen aus bisherigen Rahmenverträgen, den An- schaffungen und Reparaturkosten der vergangenen drei Jahre sowie Erfahrungswerten. Außerdem wurde die Entwicklung der OGTS-Platzzahlen berücksichtigt. Zudem sind die bisher eingesetzten Küchengroßgeräte (Gewerbespülmaschinen, Kombidämpfer, Gewerbe (-tief-) kühlschränke) meist in den Jahren 2003 – 2009 beschafft worden und somit inzwischen 8 – 14 Jahre im Einsatz. Reparatu- ren werden mit zunehmendem Alter der Geräte immer unwirtschaftlicher. Die geschätzten Umsatzzahlen dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage und bedingen keine Ab- nahmeverpflichtung. Hierauf wird in den Ausschreibungsverfahren ausdrücklich hingewiesen. Die Finanzierung der voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 4,28 Mio. € (hiervon rd. 0,8 Mio. € kon- sumtive Mittel sowie 3,5 Mio. € investive Mittel) bei vollständiger Abnahme aus dem Rahmenvertrag erfolgt über die Gesamtlaufzeit aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301 Schulträgerauf- gaben. Die Verwaltung beabsichtigt die Vergabeverfahren nach VOL, je nach Höhe des geschätzten Umsat- zes EU-weit oder innerhalb Deutschlands durchzuführen und die entsprechenden Rahmenverträge 3 abzuschließen. In der Regel werden die Rahmenverträge über eine Laufzeit von 4 Jahren abgeschlossen. Im Fall der Verträge Nr. 98, Gewerbe-Tiefkühlschränke, und Nr. 99, Gewerbe-Kühlschränke, ist eine dreijährige Laufzeit mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr geplant. Nach Ablauf dieser beiden Rahmen- verträge im Jahre 2020 ist eine Zusammenfassung unter dem laufenden Rahmenvertrag Nr. 100, Großelektrogeräte, avisiert, um gegebenenfalls Synergieeffekte zu nutzen. Im Falle des Vertrags Nr. 195, Beschaffung von 3er Trennsystemen zur Mülltrennung auf Schulgeländen, ist davon auszuge- hen, dass die Ausstattung aller Schulen innerhalb der zweijährigen Laufzeit des Rahmenvertrages abgewickelt werden kann. Nach der Zuständigkeitsordnung bittet die Verwaltung den Ausschuss für Schule und Weiterbildung um Genehmigung zur Einleitung der Vergabeverfahren und Abschluss der Rahmenverträge Nr. 3, 98, 99 und 195 sowie den Rat um Genehmigung zur Einleitung der Vergabeverfahren und Abschluss der Rahmenverträge Nr. 69 und 96. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Bedarfe zum Abschluss dieser Verträge anerkannt (s. Anlagen Nr. 2 - 7).
Anlage 1 Übersicht Rahmenverträge
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Einleitung von Vergabeverfahren und Abschluss von Rahmenverträgen für die Schulverwaltung ab 2017/2018 Anlage 1 Rahmen- vertrags- Nr. Titel laufender Vertrag endet am Laufzeit geschätzer Umsatz p.a. / netto geschätzter Umsatz für die Vertragslaufzeit / netto Bedarfs- anerkennung 14: Datum, Aktenzeichen Anlage Nr. Beschluss- gremium Vergabe- art (VOL) haushalts- mäßige Aufteilung 3 Inspektion, Wartung und Reparatur von Sportgeräten in den Turnhallen der städtischen Schulen 28.02.2018 4 Jahre 157.000,00 € 628.000,00 € 28.04.2017, AZ 141/32/10/17 2 ASW EU konsumtiv 69 Beschaffung von (Korb-) Durchschubspülmaschinen und Gewerbespülmaschinen NEU 4 Jahre 344.750,00 € 1.379.000,00 € 08.05.2017, AZ 141/32/12/17 3 Rat EU investiv 96 Beschaffung von Kombidämpfern und Zubehör NEU 4 Jahre 275.000,00 € 1.100.000,00 € 24.04.2017, AZ 141/32/04/17 4 Rat EU investiv 98 Beschaffung von Gewerbe- Tiefkühlschränken NEU 3 Jahre plus Verlängerungs- option um 1 Jahr 40.000,00 € 160.000,00 € 12.04.2017, AZ 141/66/18/17 5 ASW DE investiv 99 Beschaffung von Gewerbe-Kühlschränken NEU 3 Jahre plus Verlängerungs- option um 1 Jahr 22.500,00 € 90.000,00 € 12.04.2017, AZ 141/66/17/17 6 ASW DE investiv 195 Beschaffung von 3er Trennsystemen zur Mülltrennung auf Schulgeländen NEU 2 Jahre 95.195,00 € 190.390,00 € 17.05.2017, AZ 141/32/14/17 7 ASW DE investiv 196 Beschaffung und Einbau von Wasserenthärtungssystemen für Kombidämpfer und Wechselkartuschen NEU 4 Jahre 12.000,00 € 48.000,00 € 24.04.2017, AZ 141/32/04/17 4 nur Kenntnisnahme DE konsumtiv 3.595.390,00 € (brutto: 4.278.514,10 €) Summe geschätzter Umsatz netto:
Anlage 3 RV 69 Bedarfsanerkennung AZ 141_32_12_17
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14 0 Xosaoır 40 V Rahmenvertrag Lieferung von Durchschub- und Gewerbespülmaschinen Hier: Bedarfsprüfung 40/402/1 vom 24.04.2017 über rd. 1.379.000 € netto/rd. 1.641.000 € brutto; RPA Nr. 141/32/12/17 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 24.04.2017 machen Sie den Bedarf für den Abschluss eines Rahmenver- trages zur Lieferung von Durchschub- und Gewerbespülmaschinen geltend. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren ohne Verlängerungsoption haben. Das von Ihnen ermittelte Finanzvolumen beläuft sich auf insgesamt rd. 1.641.000 € brutto und basiert auf den Beschaffungen der vergangenen drei Jahre, den OGS Platzzahlen für das kommende Schuljahr 2017/2018 und der Tatsache, dass die meisten der vorhandenen Gerä- te zwischen 2003 und 2009 beschafft worden und somit bis zu 14 Jahre alt sind. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen € dh
Anlage 5_RV 98_Bedarfsanerkennung AZ 141_66_18_17
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14 2.04.2017 141/3 m Br, En lang 40 Ing W April 2017 j Z) vo Amt BE / L Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Gewerbetiefkühllagerschrän- ken Hier: Bedarfsprüfung 40/402/1 vom 08.03.2017 über 160.000 € netto/190.400 € brutto; RPA Nr. 141/66/18/17 Kon Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bedarfsprüfung vom 08.03.2017, hier eingegangen am 17.03.2017, machen Sie den Be- darf für den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Gewerbetiefkühllager- schränken geltend. Der Rahmenvertrag soll über eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden. In die- sem Zusammenhang rege ich an, die Laufzeit auf 3 Jahre zu beschränken, da der Rahmen- vertrag 100, der u. a. kleinere Kühlschränke und Tiefkühlkombinationen beinhaltet, zum 29.02.2020 ausläuft. Es bestünde dann die Möglichkeit die einzelnen Rahmenverträge in einen Rahmenvertrag zu integrieren und somit gegebenenfalls Synergieeffekte zu nutzen. Sie kalkulieren mit einem Auftragsvolumen von 160.000 € netto/190.400 € brutto auf der Ba- sis einer 4-jährigen Laufzeit. Bei einer 3-jährigen Laufzeit ist von einer Gesamtsumme von 120.000 € netto/142.800 € brutto auszugehen. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 9 Vorabauszug aus der Niederschrift des ASW vom 26-06-2017 zu TOP 4-2
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Bernecker Telefon: (0221) 221-29251 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de Datum: 04.07.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 26.06.2017 öffentlich 4.2 Einleitung von Vergabeverfahren und Abschluss von Rahmenverträgen für den Schulbereich 1497/2017 Herr Dr. Schlieben ruft die Beschlussvorlage auf und stellt sie zur Diskussion. Da keine Wortmeldungen oder Rückfragen vorliegen, lässt er über die Vorlage abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: "Die Verwaltung wird ermächtigt, zum Zweck des Abschlusses der in Anlage 1 ge- nannten Rahmenverträge die jeweiligen Vergabeverfahren durchzuführen. Der Rat verzichtet auf die Erteilung eines Vergabevorbehaltes.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6_RV 99_Bedarfsanerkennung AZ 141_66_17_17
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14 A 2.04.2017 141/3 40 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Gewerbekühlschränken Hier: Bedärfsprüfung 40/402/1 vom 08.03.2017 über 90.000 € netto/107.100 € brutto; RPA Nr. 141/66/17/17 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bedarfsprüfung vom 08.03.2017, hier eingegangen am 17.03.2017, machen Sie den Be- darf für den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Gewerbekühlschränken geltend. Der Rahmenvertrag soll über eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen werden. In die- sem Zusammenhang rege ich an, die Laufzeit auf 3 Jahre zu beschränken, da der Rahmen- vertrag 100, der u. a. kleinere Kühlschränke und Tiefkühlkombinationen beinhaltet, zum 29.02.2020 ausläuft. Es bestünde dann die Möglichkeit die einzelnen Rahmenverträge in einen Rahmenvertrag zu integrieren und somit gegebenenfalls Synergieeffekte zu nutzen. Sie kalkulieren mit einem Auftragsvolumen von 90.000 € netto/107.100 € brutto auf der Basis einer 4-jährigen Laufzeit. Bei einer 3-jährigen Laufzeit ist von einer Gesamtsumme von 67.500 € netto/80.325 € brutto auszugehen. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen (
Anlage 2 RV 3 Bedarfsanerkennung AZ 141_32_10_17
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14 23.04.2017 40 Rahmenvertrag Inspektion, Wartung und Reparatur von Sportgeräten in den Turnhal- len der städtischen Schulen Hier: Bedarfsprüfung 40/402/1 vom 24.04.2017 über 628.000 € netto/747.320 € brutto; RPA Nr. 141/32/10/17 Sehr geehrte Damen und Herren, der aktuelle Rahmenvertrag über die Inspektion, Wartung und Reparatur von Bpotigerfiien I in den Turnhallen der städtischen Schulen endet zum 28.02.2018. Mit Schreiben vom 24.04.2017 machen Sie den Bedarf für den Abschluss eines neuen Rah- menvertrages geltend. Dieser soll eine Laufzeit von vier Jahren ohne Verlängerungsoption haben. Das von Ihnen ermittelte Finanzvolumen beläuft sich auf insgesamt 747.320 € brutto und basiert sowohl auf den Umsätzen der Jahre 2015 und 2016 als auch auf Erfahrungswer- ten und Schätzungen. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen 03 Mai 2017 har für Schulentwicklung
Anlage 4_RV 96_196_Bedarfsanerkennung AZ 141_32_04_17
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14 d (94.2017 40 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung von Kombidämpfern und Zubehör Hier: Bedarfsprüfung 40/402/1 vom 07.04.2017 über 1.148.000 € netto/rd. 1.366.000 € brutto; RPA Nr. 141/32/04/17 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 07.04.2017 machen Sie den Bedarf für den Abschluss eines Rahmenver- trages zur Lieferung von Kombidämpfern und Zubehör geltend. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren ohne Verlängerungsoption haben. Das von Ihnen ermittelte Finanzvolumen beläuft sich auf insgesamt rd. 1.366.000 € brutto. Die Ermittlung erfolgte unter Berücksichtigung des Bedarfs der letzten drei Jahre, der zukünfti- gen Ausweitungen des Offenen Ganztages sowie des Alters und der somit ggf. notwendigen Erneuerung der aktuell eingesetzten Geräte. Die grundsätzliche sachliche Notwendigkeit für den Abschluss des Rahmenvertrages wird anerkannt. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1497/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27