A-R/0006/2016
Rasche und dauerhafte Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt befördern - Kooperation zwischen Arbeitsagentur
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a-r-0006-2016-Arbeitsmarktintegration Geflüchtete
3660 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0006/2016
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Rasche und dauerhafte Integration von
Geflüchteten in den Arbeitsmarkt befördern -
Kooperation zwischen Arbeitsagentur
und Jobcenter fördern
zur Verweisung an den ASSGVAf
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, das in Zusam-
menarbeit zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter Münster Wege einer möglichst raschen
und dauerhaften Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt aufzeigt.
Begründung:
I. Die Integration der in Münster lebenden Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist eine
der zentralen Herausforderungen der Geflüchtetenpolitik. Eigenständige Arbeit er-
möglicht jedem Menschen ein größeres Maß an Selbstbestimmtheit, als es der Bezug
von Transferleistungen darstellt.
II. Der Rat der Stadt Münster sieht hier in erster Linie den Bund in der Verantwortung.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Modellprojekt „Early Intervention“ bis zum De-
zember 2015 Maßnahmen erprobt, die es nun zügig auszuwerten und auch für die in
Münster lebenden Geflüchteten anzuwenden gilt. Zu begrüßen ist daher die Arbeit
des Integrationpoints in der ehemaligen Oxford-Kaserne, wo die erstrebte Koopera-
tion zwischen Arbeitsagentur und Jobcenter bereits greifbar ist. So gilt es in der
dreimonatigen Wartefrist nach Beginn des Asylverfahrens, den Anspruch der Ge-
flüchteten auf Beratung und Vermittlung gegenüber der Arbeitsagentur bereits für
die ersten Beratungsschritte in Richtung des Arbeitsmarkts zu nutzen.
III. Die Zusammenarbeit zwischen dem kommunalen Jobcenter und der Agentur für Ar-
beit muss so gestaltet sein, dass ein möglichst friktionsloser Übergang zwischen den
Rechtskreisen SGB III & II erfolgen kann. Da vereinbart worden ist, dass die im SGB-
III-Bereich vereinbarten Maßnahmen aus Mitteln des Bundes bis zum Maßnahmen-
ende ausfinanziert werden, kann hier der Bund seiner finanziellen Verantwortung ge-
04.02.2016
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recht werden.
IV. Die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten darf nicht zulasten der Menschen ge-
hen, die ebenfalls durch die Maßnahmen des Staates unterstützt eine dauerhafte In-
tegration in den Arbeitsmarkt suchen. Der Bund wird daher aufgefordert, der Bunde-
sagentur und den kommunalen Jobcentern über den Eingliederungstitel zusätzliche
Mittel zur Verfügung zu stellen, die Herausforderung der Arbeitsmarktintegration für
Geflüchtete bewältigen zu können.
V. Neben einer besseren finanziellen Ausstattung von Arbeitsagentur und kommunalen
Jobcentern muss es auch darum gehen, sozialrechtliche Instrumente zu schaffen, die
die Jobcenter besser in die Lage versetzen, eine gelingende Arbeitsmarktintegration
zu befördern. Dazu gehört unter anderem die Schaffung eines Sozialen Arbeitsmark-
tes auch für Geflüchtete, mit dem es ermöglicht wird, mit den Transferleistungen Ar-
beit und nicht Arbeitslosigkeit zu finanzieren (Passiv-Aktiv-Tausch).
VI. Alle Maßnahmen sollen mit der Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Sprache ver-
bunden werden.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0006/2016
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 09.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37