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0295/2022

AN/2168/2021: Bank-Tisch-Kombination im Pantaleonsviertel

Mitteilung BV 26.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.01.2022, TOP 9.8

Mitteilung BV

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Anlage 1 - Brief an Bezirksbürgermeister Hupke vom 16.12.2021

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Mitteilung BV

1557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 0295/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 
 
AN/2168/2021: Bank-Tisch-Kombination im Pantaleonsviertel 
Den Antrag AN/2168/2021 hat die Verwaltung zur Kenntnis genommen. Der Beschluss kann in der 
vorliegenden Form nicht umgesetzt werden.  
 
Die Verwaltung befindet sich mit dem Antragssteller der Bank-Tisch-Kombination im Austausch. Für 
die Bank-Tisch-Kombination wurde die Verlängerung einer Sondernutzung gemäß § 18 Absatz 1 
Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) beantragt. Aus der ersten Genehmi-
gungsphase liegen der Verwaltung mehrere Bürgereingaben über Lärmbeschwerden vor, welche eine 
Verlängerung der Sondernutzung zum aktuellen Zeitpunkt nicht zulassen. Der Antragssteller wurde 
gebeten, die strittigen Themen mit den Anwohner*innen zu klären, was bisher nicht erfolgt ist.  
 
Im vorliegenden Fall handelt es sich darüber hinaus um die Einzelgenehmigung einer Sondernutzung 
nach dem StrWG NRW. Dies stellt ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar, für welche die Zu-
ständigkeit gem. der aktuellen Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln bei der Verwaltung liegt. Die 
Bezirksvertretungen verfügen in solchen Fällen über kein Rückholrecht.  
 
Die weitere Begründung sowie Details zum Vorgang können dem im Anhang befindlichen Schreiben 
an Herrn Bezirksbürgermeister Hupke vom 16.12.2021 entnommen werden.  
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Brief an Bezirksbürgermeister Hupke vom 16.12.2021

Anlage 1 - Brief an Bezirksbürgermeister Hupke vom 16.12.2021

3620 Zeichen

32 16.12.2021

327/1 Herr
27713

Bezirksbürgermeister Innenstadt
Herr Andreas Hupke
01-02

Beschluss zu AN/2168/2021 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 28.
Oktober 2021

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Hupke,

Unter Bezug auf den o.g. Beschluss teile ich Ihnen mit, dass dieser aus Sicht der Verwaltung
nicht umsetzbar ist.

Punkt 3.5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in der Fassung vom 15. Juli 2021 legt
die Zuständigkeit für die Festlegung von allgemeinen Kriterien für Sondernutzungen zwar in
die Hände der jeweiligen Bezirksvertretung, jedoch befasst sich der Beschluss zum Antrag
AN/2168/2021 mit einem einzelnen Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Raumes.

Der Verein „Miteinander im Pantaleonsviertel e.V.“, vertreten durch Herrn B und
Frau EB Heantragt die Verlängerung für Sitzgelegenheiten in Parktaschen. Dies ist ein
Antrag auf eine Erlaubnis zur Sondernutzung gemäß $ 18 Absatz 1 Straßen- und Wegege-
setzt Nordrhein-Westfalen (Str WG NRW). Die Entscheidung der Verwaltung über eine mögli-
che Verlängerung der Sondernutzung bezieht sich auf diesen einzelnen Antrag und hat keine
Auswirkungen auf andere Anträge im Pantaleonsviertel beziehungsweise andere Parklets in
anderen Vierteln. Es handelt sich somit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das
die Bezirksvertretungen kein Rückholrecht haben. Die Entscheidung erfolgt, wie auch für den
Weihnachtsmarkt am Friesenplatz, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Seitens der Anwohnerschaft liegen mir diverse Beschwerden über Störung der Nachtruhe
vor. Um diese zu vermeiden, hat die Verwaltung Herrn a) einen Verfahrensweg
aufgezeigt, der einen Interessensausgleich zwischen den betroffenen Anwohner*innen und
dem Verein schaffen soll. Der Vorschlag bestand darin, dass bei einem Informationsge-
spräch die Bedenken der Anwohner*innen direkt mit den Antragsstellern besprochen und
geklärt werden können. Zur Unterstützung bei der Umsetzung habe ich Herrn

neben dem Hinweis auf die kostengünstige Anmietung von Schulgebäuden, auch angebo-
ten, eine neutrale Moderationsrolle für den avisierten Austausch mit den Anwohner*innen
einzunehmen.

Während des Verfahrens über die Verlängerung wurde Herrn ip von meiner Seite
zusätzlich vorgeschlagen, die Sitzgelegenheiten in den Abendstunden so zu sichern, dass
Ruhestörungen ausgeschlossen werden. Auf diese Vorschläge ist Herr bisher
nicht eingegangen beziehungsweise sieht sich nicht in der Lage, diese umzusetzen. Die vor-
liegenden Beschwerden und Bedenken der Anwohnerschaft kann ich jedoch nicht ignorieren.
Dieser Punkt ist auch dahingehend entscheidend, ob das öffentliche Interesse an der Son-
dernutzung die Entziehung des öffentlichen Raumes für die Allgemeinheit rechtfertigt.

12

„Bin

Zusammenfassend kann ich den Beschluss daher nicht umsetzen. Zusätzlich ist die Geneh-
migung der Verlängerung erst verhältnismäßig, wenn der vorgenannte Interessensausgleich
stattgefunden hat oder von seitens des Antragsstellers geeignete Vorkehrungen zum Schutz
der Nachtruhe der Anwohnerschaft getroffen wurden.

Einem Austausch mit Herrn stehe ich weiterhin positiv gegenüber und habe ihm
im Rahmen der Gespräche über die Verlängerung auch wie oben bereits erwähnt, meine
Unterstützung für den Interessensausgleich mit der Anwohnerschaft angeboten.

Ich würde mich freuen, wenn Sie in Ihrer Funktion als Bezirksbürgermeister diesen Interes-
senausgleich unterstützen und stehe ebenso wie mein zuständiger Abteilungsleiter
für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

it freundlichen Grüßen

Ifgang Bücher
Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friesenplatz

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Details

Aktenzeichen
0295/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
26.01.2022
Erstellt
25.01.2022 13:12