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V/0649/2022

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-Roxel

Vorlagen 17.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.11.2022, TOP 6.2

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1304 Zeichen

Anlage A zur V/0649/2022 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Roxel. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beschlussvorlage

1971 Zeichen

V/0649/2022 
V/0649/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-Roxel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.11.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 5 Münster-Roxel wird gewählt: 
 
Herr Peter Koch-Tölken. 
 
Herr Koch-Tölken ist 68 Jahre alt und wohnt im Bezirk Roxel. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Kuhmann war 8 Jahre lang als Schiedsmann für den Bezirk Roxel tätig. Aus persönlichen Grün-
den hat er im Januar 2022 einen Antrag auf vorzeitige Amtsniederlegung gestellt. Das Amtsgericht 
hat diesem Antrag bereits stattgegeben, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
Herr Koch-Tölken hat sich um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Be-
zirksvertretung Münster-West, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Zentrale 
Rechtsdienstleistungen und 
Vergabemanagement 
 
21.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0649/2022 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Koch-Tölken erfüllt. 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

17.11.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0649/2022
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2022
Erstellt
17.10.2022 12:06