Mandari Insight

A-R/0007/2018

Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge

Antrag an den Rat 23.01.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.01.2018, TOP 29.5

a-r-0007-2018-Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge

· application/pdf

Ansehen

a-r-0007-2018-Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse für Flüchtlinge

3910 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2018 
 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 
 Münster, 19.01.2018 
 
Entwicklung eines Qualitätsmanagements für Sprachkurse 
für Flüchtlinge 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt ein Instrument zu entwickeln, das alle in Münster angebotenen 
Sprachkurse für Flüchtlinge und Migranten evaluiert und diese im Hinblick auf ihre Qualität, 
Wirksamkeit und Nachhaltigkeit einschätzt. Dazu werden zielgerichtet der Status quo der 
angebotenen Sprachkurse inkl. Alphabetisierungskurse (Sprachschulen, Träger, Fach-/Lehrkräfte, 
Zahl der Kursteilnehmenden, Kosten, 
Lern- und Lehrmaterialien, Berufserfahrung der Lehrenden und 
deren Entlohnung ) sowie entsprechend die erreichten Sprachkompetenzen/Lernerfolge der 
Kursteilnehmenden gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für 
Sprachen (GER) dargestellt. Darüber hinaus soll bei den Kursteilnehmern der Prozentsatz der 
Fehlzeiten in den Kursen sowie die Gründe hierfür erhoben werden sowie eine Korrelation zum 
Bestehen der Prüfungen hergestellt werden. 
 
Begründung : 
Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine der Grundvoraussetzung und notwendige 
Schlüsselqualifikation für eine gelingende Integration geflüchteter Menschen. Die Stadt Münster hat 
die Unterbringung geflüchteter Menschen sehr gut bewältigt; jetzt geht es nun darum, 
Integrationsinstrumente für geflüchtete Menschen zu entwickeln. Dazu gehört u.a. die Förderung 
des Spracherwerbs. Viele Träger bieten dazu Kurse an. Für die pädagogische Qualität der Kurse 
einerseits und die Lernerfolge der geflüchteten Menschen andererseits fehlen bislang jedoch 
Qualitätsstandards. Das gute Unterbringungskonzept unserer Stadt ist inzwischen Vorbild für viele 
andere Kommunen. Nun sollte Münster als Stadt der Bildung auch bei der Vermittlung sprachlicher 
Kenntnisse Vorreiterin sein. 
Die 
Entwicklung eines Qualitätsmanagement und der darin eingebetteten Evaluation 
dient der Bestandsaufnahme und Bewertung der Qualität und Effektivität der angebotenen 
Sprachkurse  in der Stadt, aber auch der Transparenz und Erfolgskontrolle der Sprachvermittlung, 
und soll dabei helfen, den Erfolg der Sprachkurse strukturiert zu prüfen. Es soll festgehalten werden,

Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
auf Basis zu entwickelnder Kriterien, wie viele Kurse von welchen Trägern mit wie vielen Teilnehmern 
und auf welchem sprachlichen Niveau in Münster angeboten und auch beendet werden. Darüber 
hinaus sollen die Spracherfolge dokumentiert werden, die sich nach den erreichten 
Sprachkompetenzen/Lernerfolge der Kursteilnehmenden gemäß dem Gemeinsamen Europäischen 
Referenzrahmen für Sprachen (GER) richten.  
Laut Mitteilung der Stadtverwaltung Münster gab es zum Stichtag 12.09.2017 2.774 Geflüchtete in 
Münster im SGB-II Bezug und 1.800 Personen im Asylbewerberleistungsbezug. Allein die 
Bereitstellung einer Unterbringung und eine Aufnahme in den SGB-II Bezug reichen nicht für ein 
selbstbestimmtes und würdiges Leben aus. 
 Daher ist es zwingend notwendig durch sprachliche 
Förderung dieses zu garantieren. 
 
Nach Einschätzung von Experten, ist die Integration ohne Sprachkenntnisse auf dem Mindestniveau 
von B1 gemäß dem GER praktisch nicht möglich. Für eine "selbständige Sprachverwendung und das 
Verstehen komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen" (B2-Niveau des GER) sind die 
Sprachkenntnisse der geflüchteten Menschen zu fördern. 
Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass das Sprachniveau geflüchteter Menschen in möglichst 
kurzer Zeit mindestens auf dieses und höhere Niveaus gebracht wird. 
Ohne gute Sprachkenntnisse kann keine würdige und gleichberechtigte Perspektive für die 
geflüchteten Menschen geschaffen werden,  
 
 
gez. gez. 
Stefan Weber Otto Reiners 
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

31.01.2018 Rat
TOP 29.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0007/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
23.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37