A-R/0039/2025
Erhalt und Weiterentwicklung der adaptiven Beleuchtung an der Kanalpromenade zwischen 0 und 5 Uhr
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A-R-0039-2025
2627 Zeichen
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung Münster, den 25. August 2025 Erhalt und Weiterentwicklung der adaptiven Beleuchtung an der Kanalpromenade zwischen 0 und 5 Uhr Die Stadtverwaltung wird beauftragt: 1. Der Rat stellt fest, dass die adaptive Beleuchtung ein ausgewogener Kompromiss zwischen Ar- tenschutz und Sicherheit ist. Die geplante Abschaltung ignoriert das Sicherheitsbedürfnis insbe- sondere von Radfahrenden und ist ein Rückschritt bei der Verkehrswende. Die bestehende Technik soll genutzt werden – sie schaltet sich bei Bedarf ein, spart bis zu 70 % Energie und schützt nachtaktive Tiere. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die adaptive Beleuchtung der Kanalpromenade – mit Aus- nahme des Abschnitts im Bereich Rieselfelder – alsbald ganzjährig durchgehend von Sonnenun- tergang bis Sonnenaufgang zu aktivieren. Im Bereich der Rieselfelder wird die Beleuchtung zwi- schen 24 Uhr und 5 Uhr ausgeschaltet. Begründung: Die geplante vollständige Abschaltung der Beleuchtung an der Kanalpromenade zwischen 0 und 5 Uhr verkennt grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Mobilität und Umweltverträglich- keit im städtischen Raum. • Komplett unbeleuchtete Wege schaffen Angsträume. Beleuchtung ist entscheidend für das Si- cherheitsgefühl und kann Straftaten sowie Unfälle vorbeugen, insbesondere in den weniger fre- quentierten Nachtstunden. • Die bestehende adaptive Beleuchtung spart bis zu 70 % Energie und reduziert Lichtemissio- nen. Sie ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen Energieeffizienz, Artenschutz und Nutzer- freundlichkeit – eine Komplettabschaltung ist nicht erforderlich. • Sichere Radwege müssen auch nachts nutzbar sein – z. B. für Pendler im Schichtdienst oder junge Menschen auf dem Heimweg. Eine gute Beleuchtung unterstützt die Verlagerung vom Auto aufs Fahrrad und stärkt den Umweltverbund. • Studien zeigen: Gute Beleuchtung senkt das Unfallrisiko, vor allem bei Alleinunfällen durch Stürze. Beleuchtete Wege erhöhen die Sichtbarkeit und verhindern Kollisionen. • Gerade für junge Menschen auf dem Heimweg aus dem Hafenviertel ist eine beleuchtete Pro- menade kein Luxus, sondern Voraussetzung für sichere und selbstbestimmte Mobilität. Eilbedürftigkeit: Die Behandlung dieses Anliegens ist eilbedürftig, da die Ratssitzung am 3. September 2025 die letzte Gelegenheit bietet, eine Beschlussfassung noch rechtzeitig vor Beginn der dunklen Jahres- zeit auf den Weg zu bringen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die notwendige Umsetzung bis zum Winterbeginn erfolgen kann. Gez. Stefan Weber und Fraktion Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2025
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kanalpromenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0039/2025
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 26.08.2025
- Erstellt
- 26.08.2025 18:22