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A-R/0039/2025

Erhalt und Weiterentwicklung der adaptiven Beleuchtung an der Kanalpromenade zwischen 0 und 5 Uhr

Antrag an den Rat 26.08.2025

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A-R-0039-2025

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A-R-0039-2025

2627 Zeichen

Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
Münster, den 25. August 2025 
 
Erhalt und Weiterentwicklung der adaptiven Beleuchtung an der 
Kanalpromenade zwischen 0 und 5 Uhr 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass die adaptive Beleuchtung ein ausgewogener Kompromiss zwischen Ar-
tenschutz und Sicherheit ist. Die geplante Abschaltung ignoriert das Sicherheitsbedürfnis insbe-
sondere von Radfahrenden und ist ein Rückschritt bei der Verkehrswende. Die bestehende 
Technik soll genutzt werden – sie schaltet sich bei Bedarf ein, spart bis zu 70 % Energie und 
schützt nachtaktive Tiere. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die adaptive Beleuchtung der Kanalpromenade – mit Aus-
nahme des Abschnitts im Bereich Rieselfelder – alsbald ganzjährig durchgehend von Sonnenun-
tergang bis Sonnenaufgang zu aktivieren. Im Bereich der Rieselfelder wird die Beleuchtung zwi-
schen 24 Uhr und 5 Uhr ausgeschaltet. 
 
Begründung: 
 
Die geplante vollständige Abschaltung der Beleuchtung an der Kanalpromenade zwischen 0 und 
5 Uhr verkennt grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Mobilität und Umweltverträglich-
keit im städtischen Raum. 
 
• Komplett unbeleuchtete Wege schaffen Angsträume. Beleuchtung ist entscheidend für das Si-
cherheitsgefühl und kann Straftaten sowie Unfälle vorbeugen, insbesondere in den weniger fre-
quentierten Nachtstunden. 
• Die bestehende adaptive Beleuchtung spart bis zu 70 % Energie und reduziert Lichtemissio-
nen. Sie ist ein sinnvoller Kompromiss zwischen Energieeffizienz, Artenschutz und Nutzer-
freundlichkeit – eine Komplettabschaltung ist nicht erforderlich. 
• Sichere Radwege müssen auch nachts nutzbar sein – z. B. für Pendler im Schichtdienst oder 
junge Menschen auf dem Heimweg. Eine gute Beleuchtung unterstützt die Verlagerung vom Auto 
aufs Fahrrad und stärkt den Umweltverbund. 
• Studien zeigen: Gute Beleuchtung senkt das Unfallrisiko, vor allem bei Alleinunfällen durch 
Stürze. Beleuchtete Wege erhöhen die Sichtbarkeit und verhindern Kollisionen. 
• Gerade für junge Menschen auf dem Heimweg aus dem Hafenviertel ist eine beleuchtete Pro-
menade kein Luxus, sondern Voraussetzung für sichere und selbstbestimmte Mobilität. 
 
Eilbedürftigkeit: 
Die Behandlung dieses Anliegens ist eilbedürftig, da die Ratssitzung am 3. September 2025 die 
letzte Gelegenheit bietet, eine Beschlussfassung noch rechtzeitig vor Beginn der dunklen Jahres-
zeit auf den Weg zu bringen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die notwendige Umsetzung 
bis zum Winterbeginn erfolgen kann. 
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2025

Beratungsverlauf (1)

05.11.2025 Rat
TOP 20.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kanalpromenade

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0039/2025
Typ
Antrag an den Rat
Datum
26.08.2025
Erstellt
26.08.2025 18:22