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Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2293/2020 vom 30.07.2020

Stand: Am 03.09.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 - Hauptvariante - Lageplan Erschließung Kita Longericher Hauptstraße

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    Anlage 1
  • Anlage 3 - Alternative Ausbauplanung - Lageplan Erschließung Kita Longericher Hauptstraße

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    Dienststelle | Art der Abstimmung Legende Bestand und ws auueuo ETFEDTT 5 ıc 5.4330 Legende Planu Fahrbahnachse Hochbord H1525 Rundbord R15/22 Tiefbord T820 Querungsstein - System Matenaltrennung Buskapstenn (18,30) Rückbau vorh. Anlagen Beleuchtung Fahrbahn (Asphalt) Fahrbahn (nur Asphaltdeckschicht) Genweg (Betonplatien, Beionpflaster) Ein-Ausfahri (Betongflaster) Naturstenpfaster Bushaltestelle (Platten, anthrazit) Grünfläche Schachbretimuster Hatestellenbersich Taktie Leitelemente: Noppenplatten Taktie Leielemente: Rippenplatten tasnsın Senn LT ATBOMCADIL 1AGrundlagen\Ch\PL_2013.cb 1A1BOMCADAL\pANL017.pct Pfad: CIE: Pit: vorhandene Sielpätze geplanie Bebauung Stelpätze Außengastronomie Straßenquemeigung Tiefpunkt inder Achse Kostengrenze Fahrradnadein 00 LEUGODEDLL & un £& f —— a [ Pe : I Knieholm-Geländer otweiß ER ackw p — * Ausbauguerschnitt e v Fe Aufbau Fahrbahn: Aufbau Gehweg: nach RSIO 12. 8X 1.8, Tafel 1, Zeile 3 nach RED 12. Plaster. Tatel 6. Zeie 1 4cm Asphaltbetondacke ACBDS 8cm Beionpfasiersteine 30308, alt-graphit 12cm Asphalllragschicht AC22 TS 4Acm Brechsand-Spiil-Gemisch 015 15cm Schottertragschicht 0/45 15 cm Schotlerlragschicht 0445 3 cm Fiostschutzschicht 0445 13cm Frostschulzschicht 0445 65cm Aufbau 40 cm Aufbau SIGNA Funds GmbH & Co.KG Benrather Straße 18-20 Tel. 0211 / 1664000-0 assesjsuayl3d 40213 Düsseldorf Fax: 0211 / 1664000-4009 www.signa.de duesseldorf@singa.de Projektnummer IPLCONSULT Potthoff + Fürnkranz Inganieurparinarschaft | 804 Dürener Straße 401b Tel: 0221 !3377 33.0 bearbeitet \ " gezeichnet goprüft Projeki/Planbezeichnung Plannummer Erschließung Kita Longericher Hauptstraße, Köln L017 Aufbau Zufahrt: Aufbau Stellplätze: nach RSO 12. Bit 0, Tatel 3, Zeike 1 nach RS1O 12, Bi 0. Takel 3. Zeie 1 8cm Betonpllasiersteine 3030/8, alt-graphit 10cm Beionpflasier 30/15, L-Verband, anthrazit 4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 4 cm Brechsand-Spitt-Gemisch 05 2% cm Schoflertragschicht 0445 20 cm Schotleriragschicht 045 33 cm Frostschutzschicht 0445 31 cm Frosischutzschicht 045 65cm Aufbau 65 cm Aufbau ‚Hol- und Bringverkehr +4] 5 un Lageplan Longericher Hauptstraße nn Variante 2 1:250 Vermessungsgrundiage Ingeneur-, Planungs- und Vermessungsbüro Breuer, An der Klostermauer 39, 53773 Hennef | Erstellungsdatum Lagesiatus: UTM, Höhenstatus: 160 {NHN}, Stand: 25.10.2017 SEAD Vermessung Dieper & Henkel, Ergänzung Stand 01.03.2019 22.06.2020 6043 N
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 664 Vorlagen-Nummer 2293/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Hauptstraße 73-75 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Ausbauplanung (Variante 1) zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Haupt Straße 73-75 zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzu- leiten und die Finanzierung sicherzustellen. Alternative: Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Ausbauplanung (Variante 2) zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße im Bereich der geplanten Kindertagesstätte Longericher Haupt Straße 73-75 zu und beauftragt die Verwaltung die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme einzu- leiten und die Finanzierung sicherzustellen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 133.994,-€/ 139.230,- € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 2.679,88 €/2.784,60 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben „KITA Longericher Hauptstraße 73-75“ wurde festgestellt, dass für die Erschließung des Bauvorhabens umfangreiche Anpassungsar- beiten im öffentlichen Straßenland erforderlich sind. Das durch den Bauherren beauftragte Büro hat in Abstimmung mit dem Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung eine Straßenplanung erstellt. Es wurden zwei mögliche Varianten (Haupt- und alternative Ausbauplanung) zur Umgestaltung des betroffenen Bereiches planerisch ausgearbeitet, die als Anlage der Beschlussvorlage zur Beratung und zur Entscheidung vorgelegt werden. 2. Darstellung der Ausbauplanung der Hauptvariante Bei der Hauptvariante (siehe Anlage 2) sind folgende Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum pla- 3 nerisch vorgesehen: Die Verwaltung beabsichtigt den südlichen Gehweg vor der geplanten KITA zu verbreitern, so dass diese den heutigen Anforderungen entspricht. Der Gehweg vor dem geplanten KITA Eingang wird von der Fahrbahn durch ein Geländer abgetrennt. Das Geländer soll verhindern, dass Kinder aus der Kita direkt auf die Fahrbahn herauslaufen können. Gemäß dem Verkehrsgutachten vom Büro BERNARD Gruppe ZT GmbH (ehemals Dr. Brenner Inge- nieurgesellschaft mbH) vom 09.09.2016 zur sicheren Querung der zu Fuß Gehenden, soll ein Fuß- gängerüberweg (Zebrastreifen) vorgesehen werden. Die Verwaltung beabsichtigt daher in Höhe Hausnummern 69-75 der Longericher Hauptstraße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzu- richten. Dieser wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elemen- ten ausgestattet. Aufgrund der Lage des neuen Fußgängerüberwegs und der Sicherstellung der notwendigen Sichtver- hältnisse am Fußgängerüberweg wird die heutige Bushaltestelle „Dionysstraße“ nach Westen ver- schoben. Die neue Haltestelle wird gemäß dem Ausbaustandard der Stadt Köln hergestellt und mit taktilen Elementen ausgestattet und barrierefrei ausgebaut. Bei dieser Ausbauvariante entfallen vier vorhandene öffentliche Stellplätze. Um freie Sicht auf den Fußgängerüberweg und aus der Einfahrt der KITA auf die Longericher Hauptstraße zu gewährleisten, werden ergänzend Poller aufgestellt. Dadurch wird das verbotswidrige Abstellen von Fahrzeugen in den freizuhaltenden Sichtflächen (Sichtdreiecken) verhindert. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird im Bereich des neuen Fußgängerüberwegs und an die neue Lage der Bushaltestelle „Dionysstraße“ angepasst. Angrenzend an das Bestandsbaumbeet an der Ecke Grethenstraße und der Bushaltestelle „Dionys- straße“ sind 2 Fahrradabstellanlagen (Kölner Haarnadeln) zum Abstellen von 4 Fahrrädern vorgese- hen. Für den Hol- und Bringverkehr des KITA wird ein Stellplatz gegenüber der Grethenstraße auf der Longericher Hauptstraße vorgesehen. Die Fahrbahnbreite der Longericher Hauptstraße wird abschnittsweise durchgehend mit 6,00 m be- messen, damit sich Linienbusse verkehrssicher begegnen können. Alle in Anspruch genommenen Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Die Gesamtbaukosten für die Umgestaltung der Longericher Hauptstraße, einschließlich Ausbau der Bushaltestelle „Dionysstraße“, betragen 205.156 € (brutto). Gemäß eines Kostenaufteilungsplanes wurden die Gesamtbaukosten (ohne Planungskosten) zwischen dem Bauherrn und Stadt Köln aufge- teilt, so dass nach der zugehörigen Kostenberechnung der Anteil der Stadt Köln hier 133.994 € (brut- to) beträgt. Der Anteil des Bauherrn beträgt 71.162 € (brutto). Aufbauend auf den Gesamtkosten der Maßnahme wird zurzeit noch eine Kostenmatrix über die Kostenanteile für die Planung getrennt für den Bauherrn und die Stadt Köln erstellt. 3. Alternative Ausbauplanung Die alternative Ausbauplanung Variante 2 (s. Anlage 3) zur Umgestaltung der Longericher Straße stellt sich wie folgt dar: Die Lage des neuen Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) wird beibehalten. Die Bushaltestelle „Dionysstraße“ wird an das Bestandsbaumbeet an der Ecke Grethenstraße ge- rückt. Die neue Haltestelle wird in einer Länge von 18,20 m inkl. Winkelstützwandsteinen, die den Höhenunterschied zu den angrenzenden Stellplätzen abfangen und auf denen ein Geländer gegen Absturz zu befestigen ist, hergestellt. 4 Durch die veränderte Lage der neuen Haltestelle können 2 öffentliche Stellplätze erhalten werden. Die Gehwegbreite auf der Seite der Bushaltestelle verjüngt sich punktuell an einer Stelle auf ca. 1,80 m. Die Mindestgehwegbreite kann hier nicht eingehalten werden. Es sind 5 Fahrradabstellanlagen (Kölner Haarnadeln) zum Abstellen von 10 Fahrrädern vorgesehen, die schräg zur Fahrbahn ausgerichtet sind. Die Gesamtbaukosten für diese Ausbauvariante betragen 210.392 € (brutto). Gemäß eines Kosten- aufteilungsplanes wurden die Gesamtbaukosten (ohne Planungskosten) zwischen dem Bauherrn und Stadt Köln aufgeteilt, so dass nach der zugehörigen Kostenberechnung der Anteil der Stadt Köln hier 139.230 € (brutto) beträgt. Der Anteil des Bauherrn bleibt wie bei der Ausbauvariante 1 mit 71.162 € (brutto) unverändert. Aufbauend auf den Gesamtkosten der Maßnahme wird zurzeit noch eine Kos- tenmatrix über die Kostenanteile für die Planung getrennt für den Bauherrn und die Stadt Köln erstellt. 4. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf maximal 139.230 €, bei Beschluss der etwas teureren alternativen Ausbauplanung. Die erforderlichen investiven Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristpla- nung 2022 – 2024 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6610, Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - zur Verfügung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2020/2021 ff im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2021 entsprechende Ansätze für die jährlichen Ab- schreibungen in Höhe von 2.784,60 € berücksichtigt. 5. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür- gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan Hauptvariante 3. Lageplan alternative Ausbauplanung
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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    Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung [Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] VARIANTE 1 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 2 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsspielraum Komplexität Information einfach / standardisiert Anhörung / Beratung teilstandardisiert Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. VARIANTE 3 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 03.09.2020

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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