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Schaffung von Ersatzparkplätzen bei künftigem Wegfall von bestehenden öffentlichen Parkplätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1165/2021 vom 27.05.2021

Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) endgültig abgelehnt.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1165/2021 Stand: 10.06.2022 Sachstandsbericht Schaffung von Ersatzparkplätzen bei künftigem Wegfall von bestehenden öffentlichen Parkplätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 14.06.2021 8.1.9 Schaffung von Ersatzparkplätzen bei künftigem Wegfall von bestehenden öffentlichen Parkplätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen, Antrag der FDP-Fraktion mit Beitritt der CDU-Fraktion AN/1165/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 1) Die Verwaltung wird gebeten, für jeden künftig wegfallenden öffentlichen Parkplatz im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen in einem Radius von bis zu 500 Metern einen Ersatzparkplatz zu schaffen. 2) Dabei soll diese Regelung zunächst für die Dauer von 3 Jahren befristet sein. 3) Mit dem Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab der Umsetzung dieser Regelung, möge die Verwaltung die Entwicklung der Zulassungszahlen von PKW im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen erneut schriftlich darstellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP Fraktion und der Stimme des Herrn Kau mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, drei Stimmen der SPD- Fraktion und der Stimme von Frau Becker abgelehnt. (Nicht anwesend Herr Hertel) Status in Bearbeitung erledigt
  • Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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    Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1165/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Schaffung von Ersatzparkplätzen bei künftigem Wegfall von bestehenden öffentlichen Parkplätzen im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesord nung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1) Die Verwaltung wird gebeten, für jeden künftig wegfallenden öffentlichen Parkplatz im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen in einem Radius von bis zu 500 Metern einen Ersatzparkplatz zu schaffen. 2) Dabei soll diese Regelung zunächst für die Dauer von 3 Jahren befristet sein. 3) Mit dem Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab der Umsetzung dieser Regelung, möge die Verwaltung die Entwicklung der Zulassungszahlen von PKW im Stadtbezirk Köln - Rodenkirchen erneut schriftlich darstellen. in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Begründung: In Ihrer Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 23.03.2020 hat die Verwaltung in der BV-Sitzung vom 23.03.2020, TOP 7.2.8.1, Antragsnummer: 0919/2020, die Entwicklung der Zulassungszahlen von PKW im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen ausgiebig dargestellt. Demnach ist in den Jahren 2017 bis 2020 ein Zuwachs der Zulassungszahlen von PKW in Höhe von 5.424, entsprechend einer Steigerung von rund 13 %, zu verzeichnen. Weitaus großflächiger wurde die Betrachtung des statistischen Landesamtes NRW im Jahr 2020 durchgeführt. Demnach wuchs die PKW Dichte zwischen den Jahren 2012 bis 2020 landesweit um mehr als 1,1 Mio. Fahrzeuge. Für Köln bedeutete dies im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von 4,2 % oder von 433,6 auf 451,2 Fahrzeugen auf je 1000 Einwohner. Diese Tatsachen bedeuten, dass das Auto für die Bürger und Bürgerinnen nach wie vor unverzichtbar ist, sei es um den Weg zur Arbeit oder den Familienalltag mit all seinen Terminen und E inkäufen zu bewältigen. Ein ersatzloser Wegfall von Parkplätzen bedeutet einen teils langwierigen und umweltschädlichen Parkplatzsuchverkehr sowie ein zu vermeidendes Parken auf Fuß - und Radwegen. Dies ließe sich durch die Schaffung von Ersatzparkplätzen in fußläufiger Lage verhindern. Mit dem Ablauf von 3 Jahren, gerechnet ab der Umsetzung dieser Regelung, sollen sodann die Zulassungszahlen von PKW im Stadtbezirk Köln -Rodenkirchen erneut dargestellt werden, um zu ersehen, inwieweit sich beispielsweise ei n attraktiveres ÖPNV-Angebot oder ein verbessertes Radwegekonzept auf die Zulassungszahlen von PKW ausgewirkt hat. Ebenso gilt es dann die Entwicklung von Quartiersgaragen zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies

Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.9, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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