V/0749/2007
Aktuelle Bereitstellung von Finanzmitteln für den SC Preußen 06 e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0749/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Aktuelle Bereitstellung von Finanzmitteln für den SC Preußen 06 e. V. Beratungsfolge 23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung in Anwendung des Ratsbeschlusses vom 16.07.2003 (Ratsvorlage Nr. 413/2003) beabsichtigt, die Überbrückungshilfe (als 5 %ige Verzinsung des In- vestitionszuschusses) unter Würdigung der aktuellen Umstände in diesem Jahr in voller Höhe an den Verein SC Preußen 06 e. V. auszuzahlen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kosten in Höhe von 250.000 Euro bereits im Haus- haltsplan 2007 veranschlagt sind. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sport- anlagen und -stätten Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen Kostenstelle/Auftrag 652060000 Sachkonto 530700 2007 250.000 Vorlagen-Nr.: V/0749/2007 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0749/2007 Begründung: Ausgangslage Mit Beschluss vom 16.07.2003 (Ratsvorlage Nr. 413/2003) hat der Rat der Stadt Münster seine verbindliche Absicht erklärt, einen städtischen Investitionsbeitrag in Höhe von 5 Mio. € zweckge- bunden - entweder für eine perspektivische Stadion-Neubau-Investition an einem neuen Standort im Stadtgebiet - oder für eine realisierungsfähige Sanierungsinvestition am bestehenden Stadionstandort Ham- mer Straße zugunsten des Vereins SC Preußen 06 e.V. (SCP) bereit zu stellen mit dem Ziel, diesen Zuschuss zum gegebenen Zeitpunkt an den Verein SCP oder einen von ihm beauftragten und mit der Stadt abgestimmten Projektträger auch faktisch auszuschütten, wenn die erforderlichen Projekt- und Verwendungsvoraussetzungen gegeben sind. In seinem Grundsatzbeschluss vom 16.07.2003 hat der Rat zur Zahlung der Überbrückungshilfe von jährlich 250.000 € folgende Beschlüsse gefasst. Beschlusspunkt 3: „Für den Zeitraum, in dem wegen fehlender Investitionsvoraussetzungen der unter Ziff. 1 genannte und noch bereitzustellende Betrag noch nicht ganz oder teilweise abgerufen wird, zahlt die Stadt Münster befristet bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans für den vorgesehenen Standort, voraus- sichtlich maximal bis zum 31.12.2008, an den SCP jährlich einen Betrag als Überbrückungshilfe, der einer 5 %igen Verzinsung des jeweils noch verfügbaren Investitionszuschusses entspricht. Diese Überbrückungshilfe soll durch den SCP für wirtschaftliche Belange des Vereins unter Ein- schluss des Schuldendienstes aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eingesetzt wer- den.“ Beschlusspunkt 4.2: „Grundlage für die Bereitstellung der in Ziff. 3. genannten jährlichen Überbrückungshilfe ist die Teilnahme des SCP am Spielbetrieb zumindest der 3. Fußball-Liga (z.Z. Regional-Liga). Sollte diese Voraussetzung länger als ein Jahr nicht gegeben sein, ist unter Würdigung der dann aktuel- len Umstände neu zu entscheiden (Neuer Ratsbeschluss wegen Wegfall der Geschäftsgrundla- ge).“ Aktueller Sachstand Der SC Preußen 06 e. V. (SCP) spielt seit der Saison 2006/2007 in der Oberliga Westfalen und damit in der 4. Fußball-Liga. Der Wiederaufstieg in die Regionalliga Nord (3. Fußball-Liga) ist zum Ende der Saison 2006/2007 nicht geglückt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) plant, voraussichtlich ab 2008 (Saison 2008/2009) die dritt- höchste Spielklasse neu zu strukturieren. Zwischen der 2. Fußball-Bundesliga und den heutigen Regionalligen soll eine neue, eingleisige 3. Liga eingeführt werden. Damit bilden die Regionalligen zukünftig die 4. Spielklasse. Wenn der SCP einen der ersten 4 Tabellenplätze in der Oberliga Westfalen zum Ende der laufen- den Saison erreicht, wird sich der Verein für die Regionalliga (4. Klasse) qualifizieren. Aus dieser Klasse kann er dann in der folgenden Saison in die neue 3. Liga aufsteigen, sofern eine entspre- chende Platzierung zum Abschluss der Saison erreicht wird. Für den Fall, dass der SCP nicht un- ter die ersten 4 Plätze in der Oberliga Westfalen zum Ende der Saison 2007/2008 kommt, werden die Platzierten von 5 - 11 (7 Mannschaften) dann ab der Saison 2008/2009 in der neuen NRW-Liga qualifiziert sein. - 3 - V/0749/2007 In Gesprächen mit der Verwaltung hat der Vorstand des SCP seine Absicht unterstrichen, am be- stehenden Stadionstandort realisierungsfähige Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Diese Ab- sichtserklärung steht in Kontinuität zu den bisher gefassten Ratsbeschlüssen, wonach der einmali- ge, städtische Investitionszuschuss in Höhe von 5 Mio. Euro (oder in anteiliger Höhe) für eine per- spektivische Stadion-Neubau-Investition an einem neuen Standort im Stadtgebiet oder für eine realisierungsfähige Sanierungsinvestition am bestehenden Stadionstandort Hammer Straße ge- nutzt werden kann. Hierzu wird die Verwaltung in absehbarer Zeit eine gesonderte Vorlage erstellen. Zum Beschlussvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die Überbrückungshilfe letztmalig in diesem Jahr in voller Höhe an den SCP auszuzahlen. Wie oben dargestellt, entspricht die Überbrückungshilfe einer 5 %igen Verzin- sung des jeweils noch verfügbaren Investitionszuschusses. Da der Investitionszuschuss vom SCP bislang weder ganz noch anteilig abgerufen wurde, liegt die Überbrückungshilfe weiterhin bei 250.000 Euro. In Vertretung gez. gez. Bickeböller Dr. Hanke Stadtkämmerin Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0749/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37