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V/0401/2023

Besetzung der Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Vorlagen 26.07.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 41

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4145 Zeichen

V/0401/2023 
V/0401/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.08.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
Vorberatung 
   28.08.2023 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   07.09.2023 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Frau Birgit Edler und Herr Andreas Viehoff-Heithorn werden zum 01.10.2023 für die Dauer von drei 
Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 Wohn - und Teilhabegesetz bestellt. Die Aufgabenwahrneh-
mung erfolgt ehrenamtlich.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2023 3.000  
   2024 ff. 2.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 sowie im Haus-
haltsplan-Entwurf 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.  
Sozialamt 
 
03.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Möllering 
Telefon: 492-5094 
Moellering@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0401/2023 
Begründung: 
 
Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG) verpflichtet die Kreise und 
kreisfreien Städten seit 2023 zur Bestellung von Ombudspersonen. Nach § 16 WTG sollen sie auf 
Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen beziehungsweise An-
gehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach dem WTG vermit-
teln. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat der Konzeption zur Einrichtung einer Ombudsstelle in seiner Sitzung 
am 14.06.2023 zugestimmt.  
 
Bei der Wahl geeigneter Personen können örtlich tätige Organisationen zur Wahrnehmung de r Inte-
ressen älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen sowie aus 
Selbsthilfeorganisationen von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtli-
cher Identität um Vorschläge gebeten werden. 
Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung Gebrauch gemacht und die Mitglieder der Kommunalen 
Konferenz Alter und Pflege, der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB), der Kommuna len Seniorenvertretung sowie des  Netzwerkes für sexuelle un d ge-
schlechtliche Vielfalt um Vorschläge ehrenamtlich engagierter Personen für diese Aufgabe gebeten.  
Des Weiteren wurde aus jedem Gremium ein*e Vertreter*in für ein Auswahlkomitee bestimmt, wel-
ches im Faller mehrerer Bewerbungen dem Rat einen Vorschlag z ur Besetzung der Ombudsstelle 
unterbreiten sollte.   
 
Mit Frau Birgit Edler und Herrn Andreas Viehoff-Heithorn wurden insgesamt zwei engagierte Perso-
nen vorgeschlagen, die ihr Interesse ebenfalls aktiv bekundet haben.  
Diese haben weiterhin angeregt, das Amt im Team auszuüben, um im gegenseitigen Austausch das 
Konzept der Stelle kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dies wurde seitens der Mitglieder des Auswahl-
komitees einstimmig befürwortet. 
  
Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten und die darüber 
hinaus durch verschiedene Ämter und Fortbildungen erworbenen Fähigkeiten über umfassende 
Kenntnisse und Erfahrungen, die sie zur Übernahme der verantwortungsvollen Tätigkeit als Ombuds-
personen befähigen. 
 
Sie werden zum 01.10.2023 für die Dauer von drei Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und 
Teilhabegesetz bestellt. Die Bestellung erfolgt vorbehaltlich eines aktuellen und einwandfreien erwei-
terten Führungszeugnisses. 
 
Für die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung im Rahmen 
der Ehrenamtspauschale geleistet (2023: 840 € jährlich). 
Darüber hinaus fallen Sachkosten für die Bekanntmachung des Angebotes in Form von Faltblättern, 
Visitenkarten etc. an. 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1354 Zeichen

Anlage A zur V/0401/2023 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Besetzung für die Ombudsstelle nach dem  Wohn- und Teilhabege-
setz (WTG) Nordrhein-Westfalen beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel aus dem ISM-Prozess  
 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 
 Mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft  
 
verfolgt. 
 
Ziel ist ferner, die Teilhabe älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit 
Behinderung, die Angebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz nutzen, weiter zu stärken.   
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2023 sowie Haushaltsplanentwurf 2024  
enthalten? 
x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 16 WTG NRW sollen Kreise und kreisfreien Städte Ombudspersonen bestellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (6)

23.08.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2023 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0401/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2023
Erstellt
28.06.2023 17:38