V/0401/2023
Besetzung der Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW
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Beschlussvorlage
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V/0401/2023 V/0401/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW Beratungsfolge 23.08.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 28.08.2023 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 06.09.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 07.09.2023 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Frau Birgit Edler und Herr Andreas Viehoff-Heithorn werden zum 01.10.2023 für die Dauer von drei Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 Wohn - und Teilhabegesetz bestellt. Die Aufgabenwahrneh- mung erfolgt ehrenamtlich. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2023 3.000 2024 ff. 2.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 sowie im Haus- haltsplan-Entwurf 2024 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Sozialamt 03.08.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Möllering Telefon: 492-5094 Moellering@stadt- muenster.de - 2 - V/0401/2023 Begründung: Das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG) verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städten seit 2023 zur Bestellung von Ombudspersonen. Nach § 16 WTG sollen sie auf Anfrage bei Streitigkeiten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen beziehungsweise An- gehörigen über alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Angebote nach dem WTG vermit- teln. Der Rat der Stadt Münster hat der Konzeption zur Einrichtung einer Ombudsstelle in seiner Sitzung am 14.06.2023 zugestimmt. Bei der Wahl geeigneter Personen können örtlich tätige Organisationen zur Wahrnehmung de r Inte- ressen älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder von Menschen mit Behinderungen sowie aus Selbsthilfeorganisationen von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtli- cher Identität um Vorschläge gebeten werden. Von dieser Möglichkeit hat die Verwaltung Gebrauch gemacht und die Mitglieder der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege, der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde- rungen (KIB), der Kommuna len Seniorenvertretung sowie des Netzwerkes für sexuelle un d ge- schlechtliche Vielfalt um Vorschläge ehrenamtlich engagierter Personen für diese Aufgabe gebeten. Des Weiteren wurde aus jedem Gremium ein*e Vertreter*in für ein Auswahlkomitee bestimmt, wel- ches im Faller mehrerer Bewerbungen dem Rat einen Vorschlag z ur Besetzung der Ombudsstelle unterbreiten sollte. Mit Frau Birgit Edler und Herrn Andreas Viehoff-Heithorn wurden insgesamt zwei engagierte Perso- nen vorgeschlagen, die ihr Interesse ebenfalls aktiv bekundet haben. Diese haben weiterhin angeregt, das Amt im Team auszuüben, um im gegenseitigen Austausch das Konzept der Stelle kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dies wurde seitens der Mitglieder des Auswahl- komitees einstimmig befürwortet. Frau Edler und Herr Viehoff-Heithorn verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeiten und die darüber hinaus durch verschiedene Ämter und Fortbildungen erworbenen Fähigkeiten über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen, die sie zur Übernahme der verantwortungsvollen Tätigkeit als Ombuds- personen befähigen. Sie werden zum 01.10.2023 für die Dauer von drei Jahren zu Ombudspersonen nach § 16 Wohn- und Teilhabegesetz bestellt. Die Bestellung erfolgt vorbehaltlich eines aktuellen und einwandfreien erwei- terten Führungszeugnisses. Für die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale geleistet (2023: 840 € jährlich). Darüber hinaus fallen Sachkosten für die Bekanntmachung des Angebotes in Form von Faltblättern, Visitenkarten etc. an. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0401/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Besetzung für die Ombudsstelle nach dem Wohn- und Teilhabege- setz (WTG) Nordrhein-Westfalen beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel aus dem ISM-Prozess Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: Mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft verfolgt. Ziel ist ferner, die Teilhabe älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderung, die Angebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz nutzen, weiter zu stärken. Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2023 sowie Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 16 WTG NRW sollen Kreise und kreisfreien Städte Ombudspersonen bestellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0401/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2023
- Erstellt
- 28.06.2023 17:38