Anfrage gem. § 4 der GeschO des Rates
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0860/2018 vom 16.03.2018
Stand: Am 19.03.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0860/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.03.2018 Anfrage gem. § 4 der GeschO des Rates hier: Parkplatz an der Bezirkssportanlage Rodenkirchen Zu den folgenden Fragen der SPD-Fraktion nimmt die Sportverwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Handelt es sich bei dem Parkplatz um öffentlichen Straßenraum? Antwort: Nein, es handelt sich nicht um öffentliches Straßenland. Der Parkplatz gehört zu der Sportanlage und der Gesamtschule und liegt im Verwaltungsbereich des Sportamtes. Frage 2: Wer ist für die Kontrolle und Einhaltung der Straßenverkehrsregeln im öffentlichen Straßenraum zu- ständig? Antwort: Es handelt sich nicht um den öffentlichen Straßenraum. Frage 3: Besteht die Möglichkeit, Falschparker auf den Behindertenparkplätzen mit einem Bußgeld zu bele- gen? Antwort: Das Sportamt hat die Anfrage zum Anlass genommen, die rechtlichen Möglichkeiten mit dem Ver- kehrs- und Ordnungsamt zu eruieren und wird die BV über die Ergebnisse informieren. Frage 4: Ist eine verstärkte Kontrolle bei Veranstaltungen von Gesamtschule und Sportvereinen möglich? Antwort: Sobald Frage 3 geklärt ist, wird auch hierzu eine Information in die BV gegeben.
Beratungsverlauf
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