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Benennung des neuen Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz

Mitteilung BV 0520/2021 vom 24.02.2021

Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 Vorlagen-Nummer 0520/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Benennung des neuen Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 01.02.2021 (AN/0127/2021) beschlossen, dass die Verwaltung die Platzbenennung nach Ernst Berliner am Radstadion im Müngersdorfer Sportpark prüft sowie die genaue Abgrenzung des Platzes zusammen mit der Kölner Sportstätten GmbH erarbeitet. Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen von 1999 sehen vor, dass bei einem Benennungsanliegen nach einer Person das Geschichtsbild abgeklärt werden muss. Das Zentrale Namensarchiv hat das Prüfverfahren eingeleitet. Erfahrungsgemäß dauert es einige Zeit, bis alle Unterlagen aus Landes- und Bundesarchiv vorliegen und ausgewertet sind und ein Gutachten vom NS-Dokumentationszentrum erstellt werden kann. Das heutige Radstadion, das sich im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH befindet, soll bis 2024 zum Radsportzentrum NRW aus- und umgebaut werden. Die genaue Abgrenzung des Vorplatzes ist erst nach Fertigstellung des künftigen Radsportzentrums NRW möglich. Das Radstadion soll ebenfalls benannt werden. Aufgrund des engen Sachzusammenhangs der bei- den Benennungen schlägt das Zentrale Namensarchiv vor, die Benennung des Vorplatzes bis nach der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zurückzustellen.

Beratungsverlauf

  1. 15.03.2021

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 11.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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