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0520/2021

Benennung des neuen Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz

Mitteilung BV 24.02.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.03.2021, TOP 11.2.4

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1532 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0520/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 
 
Benennung des neuen Vorplatzes am Radstadion in Köln-Müngersdorf in Ernst-Berliner-Platz 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 01.02.2021 (AN/0127/2021) beschlossen, 
dass die Verwaltung die Platzbenennung nach Ernst Berliner am Radstadion im Müngersdorfer 
Sportpark prüft sowie die genaue Abgrenzung des Platzes zusammen mit der Kölner Sportstätten 
GmbH erarbeitet. 
 
Die Richtlinien des Rates für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen von 1999 sehen 
vor, dass bei einem Benennungsanliegen nach einer Person das Geschichtsbild abgeklärt werden 
muss. Das Zentrale Namensarchiv hat das Prüfverfahren eingeleitet. Erfahrungsgemäß dauert es 
einige Zeit, bis alle Unterlagen aus Landes- und Bundesarchiv vorliegen und ausgewertet sind und 
ein Gutachten vom NS-Dokumentationszentrum erstellt werden kann. 
 
Das heutige Radstadion, das sich im Eigentum der Kölner Sportstätten GmbH befindet, soll bis 2024 
zum Radsportzentrum NRW aus- und umgebaut werden. Die genaue Abgrenzung des Vorplatzes ist 
erst nach Fertigstellung des künftigen Radsportzentrums NRW möglich. 
 
Das Radstadion soll ebenfalls benannt werden. Aufgrund des engen Sachzusammenhangs der bei-
den Benennungen schlägt das Zentrale Namensarchiv vor, die Benennung des Vorplatzes bis nach 
der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zurückzustellen.

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0520/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
24.02.2021
Erstellt
12.02.2021 09:44