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A-R/0041/2011

"Flächenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen"

Antrag an den Rat 01.06.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 45.1

Originalantrag

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Originalantrag

5442 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0041/2011  
 
 
 
      23.05.2011  
 
 
Antrag 
 
“Flächenverbrauch stoppen: Keine Heranziehung weiterer landwirtschaftlicher 
Nutzflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen” 
 
 
 
Die Nutzbarkeit von Flächen durch Landwirtschaft geht seit geraumer Zeit um ein enormes Maß zu- 
rück. Dies führt gerade in einem Stadtgebiet wie Münster dazu, dass für die Landwirtschaft nicht mehr 
ausreichend landwirtschaftliche Flächen zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Die Stadt Münster 
verfolgt seit Jahren ein Konzept, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für einzelne Bauvorhaben 
wie auch für Planvorhaben stetig durch Heranziehung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, auf die 
die Landwirtschaft notwendig zur Bewirtschaftung angewiesen ist, realisiert werden. Dies gilt unab- 
hängig davon, ob diese im Privateigentum oder im Eigentum der Stadt befindlich sind. Dieser stetige 
Flächenverbrauch ist zu stoppen. 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen: 
 
1. Landwirtschaftliche Nutzflächen sind fortan weit estgehend von der Heranziehung für Aus- 
gleichs- und Ersatzmaßnahmen freizustellen. 
 
2. Stattdessen ist eine Qualitätsverbesserung im In nenbereich bei vorhandenen Restflächen, in 
vorhandenen ausgewiesenen Naturschutzflächen sowie auf Flächen, auf denen bereits Aus- 
gleichs- und Ersatzmaßnahmen stattgefunden haben, vorzunehmen.  
 
3. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen vorrangig im und an den Gewässern vorgenom- 
men werden. 
 
4. Es ist ein Ökokonto von der Stadt anzulegen. 
 
5. Die Verwaltung der Stadt Münster hat das Bewertu ngsverfahren und den Bepunktungskatalog 
für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Vollständigkeit zu prüfen und um alle rechtlich 
möglichen Maßnahmen zu ergänzen und den politischen Gremien vorzustellen. 
 
6. Soweit wie möglich sollen auch Ausgleichs- und E rsatzmaßnahmen zum Tragen kommen, die 
in die landwirtschaftliche Produktion integriert sind. Dabei sollen sie möglichst mit der Stiftung 
Westfälische Kulturlandschaft verwirklicht werden. 
 
7. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gewässer is t unabhängig von der Finanzierung 
der Gewässermaßnahme eine Kompensation in Höhe von 100 % durch die Maßnahme zu 
veranschlagen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Der Rückgang der Nutzflächen im Außenbereich hat ein unerträgliches Maß angenommen. Es ist 
unabdingbare Voraussetzung für den erheblichen Wirtschaftsfaktor Landwirtschaft, dass weiter 
Flächen für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Für Maßnahmen, für 
die die Heranziehung landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht zwingend notwendig ist, ist auf eine

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
solche zu verzichten. Dazu zählen auch die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaß- 
nahmen. Darüber hinaus ist nur so den Vorgaben aus § 15 Abs. 3 BNatSchG Genüge getan. 
 
Kompensationsmaßnahmen sind ohnehin sinnvoller und zum Vorteil aller durch Qualitätsverbes- 
serungen in vorhandenen Schutzgebieten bzw. auf bereits mit Kompensationsmaßnahmen be- 
lasteten Flächen oder in Gewässern bzw. an diesen durchzuführen. Mit Gewässermaßnahmen 
würden darüber hinaus zeitgleich die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt 
werden können. Die Stadt Münster würde damit auf diesem Wege mehrere gesetzliche Verpflich- 
tungen durch einzelne Maßnahmen umsetzen können. 
 
Die Stiftung „Westfälische Kulturlandschaft“ praktiziert bereits in ganz Westfalen-Lippe erfolgreich 
produktionsintegrierte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Vorhabenträ- 
gern und Flächengebern. 
 
Für die Bilanzierung der Kompensation ist ein Ökokonto anzulegen. Das derzeitig angewandte 
Bewertungsverfahren ist seitens der Verwaltung noch nicht vollständig verfasst und offen gelegt, 
insbesondere Maßnahmen, die zeitgleich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie herange- 
zogen werden können, sind dort nicht ausgewiesen. Dies hat zu erfolgen, damit der Katalog von 
versierten Dritten auf Vollständigkeit und Logik überprüft werden kann. Insbesondere ist nachzu- 
weisen, dass auch die Gewässermaßnahmen als Kompensationsmöglichkeit vorgesehen sind und 
wie die Bewertung der einzelnen Maßnahme in sich schlüssig erfolgt. 
 
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in und an Gewässern werden nach den Vorgaben der Was- 
serrahmenrichtlinie mit 80 % der Kosten vom Land NRW bezuschusst. Unabhängig von dieser Fi- 
nanzierung wird zu 100 % ein Vorteil für den Naturschutz durch die Maßnahmen erreicht. Demzu- 
folge sind in der Bilanz für den Naturschutz auch 100 % positiv zu veranschlagen und nicht nur 20 
%, die von der Stadt bzw. den Wasser- und Bodenverbänden, also den Gewässeranliegern, fi- 
nanziert werden. 
 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Teresa K üppers 
 
 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Beratungsverlauf (1)

13.07.2011 Rat
TOP 45.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0041/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
01.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37