2081/2019
Klimanotstand
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Beschlussvorlage Rat
5818 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/V/7
Vorlagen-Nummer
2081/2019
Freigabedatum
27.06.2019
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Klimanotstand
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und den
Feststellungen des Weltklimarats IPCC in seinem Sonderbericht von 2018 „1,5° globale Erwärmung“.
Er bewertet die schon beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der Stadt Köln für
den Klimaschutz positiv. Gleichzeitig erkennt der Rat, dass diese Maßnahmen erst der Anfang einer
zwingend erforderlichen Transformation der Stadt sind, die schnellstmöglich über technische, Kultur-
und Verhaltensänderungen zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemission führt. Erhebli-
che weitere Anstrengungen zur Unterstützung dieser Transformation sind erforderlich, damit das Ziel
zur „Klimaneutralen Kommune 2050“ erreicht wird. Um die globale Erwärmung auf 1,5° zu begrenzen,
sind sofortige, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereich der Gesellschaft erfor-
derlich.
Der Rat der Stadt Köln erklärt den „Klimanotstand“ und bestätigt damit, dass die Eindämmung
des vom Menschen verursachten Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt
und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
1. dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen von Treibhausgasemissionen und
die Maßnahmen der Stadt zu deren Verringerung zu berichten.
2. mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts „KölnKlimaAktiv“ 2020- 2030 inkl.
Darstellung der von finanziellen Auswirklungen. Dabei sollen auch externe Akteure mit einbe-
zogen werden.
3. dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen
werden, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkun-
gen auf den Klimaschutz enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit
positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant
und umgesetzt werden.
Dabei sind die konkurrierenden Zielsetzungen der Stadtstrategie zu berücksichtigen.
4. zur Aufnahme von Gesprächen mit den SWK mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer
Energien inkl. der Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019
Rat 09.07.2019
2
5. mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen Energie-
nutzung von städtischen Immobilien sowie zur Nutzung für die Energiegewinnung mittels
Photovoltaik inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
6. mit einer Mobilitätstransformation im Sinne des Konzepts Köln Mobil 2025 und des beschlos-
senen Aufbaus der Elektro-Ladeinfrastruktur inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
Die dargestellten Maßnahmen sollen in den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit
hoher Priorität einfließen.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Begründung
Zuletzt befasste sich der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 14.05.2019 mit einer Bür-
gereingabe hinsichtlich einer Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands (1223/2019), verwies die
Eingabe an den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Grün und empfahl diesem „dringend“, die
Eingabe zur Beratung in den Rat zu geben.
Die Bedeutung des Klimawandels wurde beispielsweise im Sonderbericht „1,5° globale Erwärmung1“
des Weltklimarats dargestellt. Sie nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung eine zunehmende Bedeu-
tung ein. Folgen des Klimawandels führen zu weltweiten Fluchtbewegungen, haben erheblichen Ein-
fluss auf die Gesundheit, die Lebensqualität und die Wirtschaft. Nach dem Sonderbericht führt eine
globale Erwärmung über 1,5° hinaus bereits kurzfristig zu erheblichen Veränderungen unserer Le-
bensbedingungen.
Die Stadt Köln hat mit dem vom Rat am 14.02.2019 beschlossenen Konzept „KölnKlimaAktiv 2022“
Maßnahmen beschlossen, die bis 2022 rechnerisch einen Minderungsbeitrag hinsichtlich der CO2-
Emissionen in Höhe von 11.678t erbringen werden. Das Altbausanierungsprogramm mit der Förde-
rung der energetischen Sanierung von Altgebäuden in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro, Stromsparinitia-
tiven für private Haushalte, Unternehmen und Institutionen, Beratung hinsichtlich der energetischen
Sanierung und der Wärmeversorgung von Gebäuden durch Fernwärme sowie Beratung hinsichtlich
der Investition in Photovoltaik sind wichtige Bausteine dieses Konzepts. Die Voraussetzungen für die
Umsetzungen dieses Konzepts sind bereits geschaffen, die Maßnahmen begonnen worden.
Das auch für Köln gültige Klimaschutzziel erfordert bis 2030 eine Halbierung der CO2-Emissionen
gegenüber 1990. Ab 2019 müssen gemäß KölnKlimaAktiv 2022 bei einer Annahme einer linearen
Absenkung bis 2030 rechnerisch jährlich 262.000t CO2-Minderungen erreicht werden, im Zeitraum
von 2019 bis 2022 insgesamt etwas mehr als 1 Mio. Tonnen CO2. Demzufolge sind außer den bereits
vom Rat beschlossenen Maßnahmen des Konzepts KölnKlimaAktiv 2022 erhebliche weitere Maß-
nahmen notwendig.
Aus diesem Grunde wird die Verwaltung mit den unter den Punkten 1 - 6 aufgeführten Aufgaben für
alle klima- und energieimmanenten Bereiche der Verwaltung beauftragt.
Dringlichkeitsbegründung (für Ausschuss für Umwelt und Grün)
Die Vorlage greift die Beschlussvorlage „Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Resolution zur
Ausrufung des Climate Emergency“ (1223/2019) auf. Um dem Ausschuss für Umwelt und Grün die
Möglichkeit zu geben, beides in der Sitzung am 27. Juni 2019 zu beraten, wir die Vorlage verfristet
vorgelegt.
1 2018, https://www.de-ipcc.de/media/content/ SR1.5-SPM_de_barrierefrei.pdf
Anlage 1, Auszug AUG 27.06.2019
13221 Zeichen
Geschäftsführung
Ausschuss für Umwelt und Grün
Frau Bültge-Oswald
Telefon: (0221) 221-23702
E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de
Datum: 08.07.2019
Auszug
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses
Umwelt und Grün vom 27.06.2019
öffentlich
4.1.9 Klimanotstand
2081/2019
4.2.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Resolution zur Ausrufung des
Climate Emergency
1223/2019
4.2.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke
und Einzelmandatsträgerin Frau Lisa Gerlach zur Bürgereingabe gem.
§ 24 GO NRW, betr. Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency
AN/0968/2019
Der Ausschuss Umw elt und Grün hat dem Petenten vor Eintritt in die Tagesordnung
Rederecht erteilt.
Der Ausschussvorsitzende bittet den Petenten, sein Anliegen vorzutragen.
Der Petent beschreibt die jetzige Wettersituation mit den zunehmenden Hitzewellen
in Deutschland und vergleicht sie mit den Durchschnittstemperaturen im 20. Jahr-
hundert, wo sie lediglich an 4 Tages im Jahr über 30 Grad angestiegen seien. Eine
deutliche Zunahme dieser Extreme sei wissenschaftlich bestätigt. Als ein Beispiel
dafür, dass Wetterextreme weltweit der Fall seien, nennt er Chennai, die sechstgröß-
te Stadt Indiens, in der die Wasserressourcen aufgebraucht seien, so dass die Men-
schen dort Angst hätten, zu verdursten.
Seit dem Pariser Abkommen sei die Treibhausgasemission immer weiter gestiegen
und das gesamte CO2, was jemals in die Atmosphäre gelangt sei, bleibe dort bis zu
1.000 Jahre. Das bedeute, dass Maßnahmen gegen den Klimawandel nicht nachhol-
bar seien und ein sofortiges Handeln unerlässlich sei.
Hinzu komme, dass die Klimaforschung seit dem Pariser Abkommen ständig neue
Erkenntnisse gewinne. Laut Stefan Rahmstorf1 vom Potsdam-Institut für Klimafolge n-
forschung e.V. 2 verursache das Abtauen des Permafrostes in Russland und Kanada
weitere Klimaerwärmungen. Laut Studien könnte das in historisch kurzer Zeit zu ei-
ner gewaltigen Emission von Treibhausgasen führen.
In den Permafrost-Böden seien riesige Mengen an Kohlenstoff gespeichert, die beim
Tauen teilweise freigesetzt werden und zusammen mit Methan in die Atmosphäre
gelangten. Methan besitze, auf einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet, die 84-
fache Potenz von CO2. Das Auftauen des Permafrostes sei in den Klimamodellen
bisher nicht eingerechnet worden und überhaupt nicht in den CO2-Budgets enthal-
ten, die dem Pariser Abkommen zugrunde liegen.
Daraus lasse sich schließen, dass die bisher angenommen Wahrscheinlichkeit von
67 %, das 2-Grad-Ziel zu erreichen, wesentlich zu hoch und eine Klimaneutralität im
Jahre 2050 viel zu spät sei.
Umso wichtiger sei es, dass jetzt Städte und Kommunen mit gutem Beispiel voran-
gingen und den Climate Emergency oder auch Klimanotstand ausrufen. Viele Städte,
darunter Kiel, Aachen, Bochum, Münster, Karlsruhe, Heidelberg und v. a. haben dies
bereits getan und nächste Woche werde Bonn darüber abstimmen. 3
Klimanotstand bedeute, Klimaschutz zur höchsten Priorität zu erklären und alle Ent-
scheidungen unter Klimaschutzvorbehalt zu stellen. Ein Mitspracherecht, was die
städtische Koordinationsstelle Klimaschutz jetzt habe, reiche bei weitem nicht aus,
sondern es müsse ein Vetorecht eingerichtet werden.
Ganz aktuell habe der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung
heute ein Vetorecht für das Bundesumweltministerium empfohlen, auch für Geset-
zesvorlagen anderer Ministerien. 4
Abschließend bittet der Petent die Mitglieder des Ausschusses Umwelt und Grün, die
Eingabe zu befürworten. Eine Ablehnung der Eingabe, würde die verheerende Bot-
schaft senden, dass der Rat der Stadt Köln ein sofortiges Handeln für nicht erforder-
lich halte.
In der anschließenden Diskussion danken die Sprecherinnen und Sprecher der Frak-
tionen und die Einzelmandatsträgerin dem Petenten für seine Eingabe und verstän-
digen sich darauf, die Bedeutung des Begriffes „Klimanotstand“ nicht formaljuristisch,
sondern als Anerkennung des höchsten Handlungsbedarfes zu begreifen.
SB Herr Becker teilt die Auffassung des Petenten. Die SPD-Fraktion werde der Peti-
tion zustimmen. M an sei dabei im Wesentlichen dem Ziel der Nachhaltigkeit ver-
pflichtet. Hierunter sei auch der soziale Aspekt aufgeführt, der nicht in den Hinter-
grund treten dürfe, da in der Stadt eine hohe Flächenkonkurrenz mit Wohnungsnot-
stand, Baunotstand im Bereich der Schulen und Gewerbeansiedlung herrsche, also
andere Punkte, die ebenfalls eine hohe Priorität besäßen und ebenfalls berücksich-
tigt werden müssten. Das bedeute, dass man über alle diese Punkte diskutiere n und
eine Entscheidung im Einzelfall treffen werde. Der Änderungsantrag zu TOP 4.2.2.1
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Rahmstorf
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Potsdam -Institut_f%C3%BCr_Klimafolgenforschung
3
https://www2.bonn.de/bo_ris/ris_sql/agm_index.asp?e_register=0&e_content=6102&e_klappmenue=&
e_standort=0&e_search_1=158591&e_search_4=1&e_search_2=1&e_caller=sum_sitzungen_result
4
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2016_2020/2019_06_SG
_Legitimation_von_Umweltpolitik.html?nn=12683078
ziele genau darauf ab. Herr Becker bittet, diesem zuzustimmen und beantragt, die
Verwaltungsvorlage ohne Votum in den Rat zu verweisen.
SE Frau Lange begrüßt die Diskussion über das Thema und betont, eine CO2-
Reduzierung sei überlebensnotwendig und bittet, substanzielle Maßnahmen zur
CO2-Reduzierung zu entwickeln, a ndernfalls werde es einen Kulturbruch geben. Sie
spricht zum gemeinsamen Änderungsantrag, in dem man die Forderungen des Pe-
tenten übernommen habe. Man habe diesen noch erweitert, da eine Veränderung
unerlässlich sei. Man habe eine Selbstverpflichtung für die Jahre 2019 bis 2022, 1,05
Tonnen CO2 zu reduzieren, um bis 2030 auf 50 % des CO2-Ausstoßes von 1990 zu
kommen. Tatsächlich setze man lediglich Maßnahmen um, die gerade mal 1 % ab-
senkten. Daher brauche man jetzt ein gänzlich anderes Verkehrskonzept und alles
auf den Prüfstand stellen, um die Selbstverpflichtung zu erreichen.
SE Herr Bayrakçıoğlu weist darauf hin, dass es bereits in früheren Zeiten CO2-
Emissionen gegeben habe und bittet, die Angelegenheit auch aus einem anderen
Blickwinkel zu betrachten. Er regt an, einen Geowissenschaftler zur Ratssitzung ein-
zuladen.
RM Herr Zimmermann merkt an, dass in den unterschiedlichen Städten der Klima-
notstand mit unterschiedlichen Intentionen ausgerufen worden sei. So habe man in
Münster keine konkreten Maßnahmen beschlossen. Hingegen gebe es in Konstanz
eine Solarzellenpflicht für alle Baumaßnahmen. Er bewerte den Änderungsantrag als
gut, orientiere sich aber jetzt an der Beschlussvorlage der Verwaltung unter TOP
4.1.9, in der es um eine hohe Priorität gehe. Herr Zimmermann betont, dass ihm dies
zu wenig sei und er eine höchste Priorität in Sachen Klimaschutz befürworte.
Dies heiße, dass man die Kölner Bevölkerung darauf vorbereiten müsse, in vielen
anderen Bereichen Abstriche zu machen und viele Dinge mit höchster Priorität für
den Klimaschutz umzusetzen, was jedoch keinen Verlust von Lebensqualität bedeu-
te. Dafür werde man am 09.07.2019 im Rat streiten. Herr Zimmermann kündigt in
dem Zusammenhang einen Änderungsantrag an. Hinsichtlich einer Reduzierung des
motorisierten Individualverkehrs stehe die Verwaltungsvorlage im Widerspruch zur
Vorlage Köln Klima Aktiv. Daher bestehe hier noch ein großer Änderungsbedarf.
RM Frau Gerlach bittet um Zustimmung zum Änderungsantrag.
RM Frau Welcker bewertet die Petition positiv, da sie konkrete Forderungen enthalte.
Wenn jedoch Klimaschutz über alles gestellt werde, werde sozialer und bezahlbarer
Wohnraum schnell außer Acht gelassen, weil die Klimaschutzmaßnahmen schnell
zur Verteuerung von Wohnraum führten. Als Beispiel nennt sie die Stegerwaldsied-
lung in Köln-Mülheim. Sie betont, dass es auch wichtig sei, die Menschen in der
Stadt zu halten, damit sie nicht mobil sein müssen, um zu ihren Arbeitsplätzen zu
kommen. Man müsse sich über all diese Themen unterhalten und eine Verschiebung
der Priorisierung von Klimaschutz nach vorn im Blick haben.
Sie plädiert dafür, den Änderungsantrag und die Verwaltungsvorlage ohne Votum in
den Rat zu verweisen, da die CDU-Fraktion die beiden Unterlagen noch nicht habe
lesen können.
RM Herr Brust führt namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass man
heute der unveränderten Eingabe des Petenten und der Ratsvorlage unter TOP 4.1.9
zustimmen könne. Es gebe sicherlich noch einige Punkte, die man bis zur R atssit-
zung verbessern könne, die Vorlage nehme aber alle 4 wichtigen Punkte aus der
Eingabe auf, da sie alles, was in Zukunft in der Verwaltung gemacht werde, unter
den Vorbehalt des Klimaschutzes bzw. der Klimawirksamkeit stelle.
Sie habe aber auch den Vorteil, konkrete Dinge zu benennen, z. B. Punkt 5, klima-
neutraler Gebäudebestand. Er halte dies für wichtig, da bis 2050 weltweit alle Ge-
bäude klimaneutral, also ohne CO2-Ausstoß, sein müssen, was eine gewaltige Auf-
gabe darstelle, da alle Bestandsgebäude entsprechend energetisch saniert werden
müssen.
Herr Brust verweist in dem Zusammenhang auf den Energiebericht unter TOP 7.1,
da über ihn schnell der Energieverbrauch aller Gebäude identifizierbar sei. Er kriti-
siert, dass sich immer noch nicht alle Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung da-
ran beteiligten. Wichtig für ihn sei, endlich damit zu beginnen, ein Konzept aufzustel-
len, wie die etwa 1.000 städtischen Gebäude saniert werden. Die Verwaltung müsse
dazu übergehen, Plus-Energie-Häuser zu bauen und die Energieleitlinien zu ver-
schärfen.
RM Frau Hoyer bemerkt, dass es für sie problematisch sei, alle stadtpolitischen Ziele
dem Klimaschutz unterzuordnen. Sie befürworte, die Verwaltungsvorlage und den
Änderungsantrag in den Rat zu verweisen und nur hier im Ausschuss über die Petiti-
on abzustimmen. Sie bitte, in diesem Fall punktweise abzustimmen.
Der Petent betont, dass er in seiner Petition vom Begriff „Notstand“ nicht abrücken
wolle, da dieser Begriff die höchste Priorität beinhalte und nur noch die schlimmsten
Auswirkungen begrenzt werden können. Er entgegnet Herrn Bayrakçıoğlu, dass in
den vergangenen 20.000 Jahren eine Erderwärmung um 4 Grad stattgefunden habe,
man jedoch für die letzten 200 Jahre eine Erderwärmung um weitere 4 Grad befürch-
ten müsse.
Beigeordneter Herr Dr. Rau wendet sich an den Petenten und hebt positiv hervor,
dass er eine erhebliche Dynamik in der Verwaltung ausgelöst habe, die zu dieser
Verwaltungsvorlage geführt habe. Die Vorlage sei im Kontext der verschiedenen
Notstandsausrufungen vorzeigbar. Man habe im Verwaltungsvorstand ebenfalls über
den Begriff des Notstands und die Frage, ob dieser juristisch zu verstehen sei, heftig
diskutiert. Die gleiche Diskussion habe man im Umweltausschuss des Städtetages
NRW geführt.
Man habe sich jetzt in der Verwaltung unter der Oberbürgermeisterin dazu ent-
schlossen, dem Rat trotz all dieser möglichen Missverständnisse vorzuschlagen, den
Klimanotstand auszurufen. In der Vorlage werde auch hervorgehoben, dass die bi s-
herigen Maßnahmen durchaus vorzeigbar seien, jedoch bei Weitem nicht ausreich-
ten, den Klimawandel zu stoppen und erhebliche Anstrengungen unternommen wer-
den müssen, um dies zu erreichen.
Im Namen der Oberbürgermeisterin und des Verwaltungsvorstands bedankt Herr Dr.
Rau sich ganz herzlich bei dem Petenten.
RM Frau Stahlhofen regt an, dem Petenten in der Ratssitzung Rederecht einzuräu-
men. Über die Beschlussvorlage der Verwaltung ist sie enttäuscht, da sie nicht mit
direkten Forderungen zusammen hänge. Sie unterstreicht, dass es gerade im Hi n-
blick auf das Klima in der Stadt unabdingbar sei, Schneisen in der Stadt nicht zuzu-
bauen.
SE Herr Feles spricht den Aspekt Gesundheit bzw. die Auswirkungen des Klimawan-
dels auf die menschliche Gesundheit an.
Ausschussvorsitzender Herr Struwe stellt zusammenfassend noch mal die verschie-
denen Beschlusstexte und mündlichen Anträge aus der vergangenen Diskussion vor.
RM Herr Zimmermann verweist auf den Beschluss des Ausschusses für Anregungen
und Beschwerden und beantragt, die Petition ebenfalls ohne Votum in den Rat zu
verweisen.
RM Frau Welcker stimmt namens der CDU-Fraktion dem Vorschlag von Herrn Zim-
mermann zu.
Der Ausschuss Umwelt und Grün bekräftigt, dem Petenten in der Ratssitzung Rede-
recht einzuräumen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen.
1. Nach eingehender Beratung über das weitere Verfahren stellt der Ausschussvor-
sitzende zunächst die Verweisung der Petition unter TOP 4.2.2 und des ge-
meinsamen Änderungsantrags unter TOP 4.2.2.1 ohne Votum in den Rat zur
Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage und den Än-
derungsantrag ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
2. Anschließend lässt er über die Verweisung der Verwaltungsvorlage unter TOP
4.1.9 ohne Votum in den Rat abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den
Rat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2081/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 12.06.2019 12:28