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2081/2019

Klimanotstand

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.29

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1, Auszug AUG 27.06.2019

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Beschlussvorlage Rat

5818 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 
 2081/2019 
Freigabedatum 
27.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Klimanotstand 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und den 
Feststellungen des Weltklimarats IPCC in seinem Sonderbericht von 2018 „1,5° globale Erwärmung“. 
Er bewertet die schon beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen der Stadt Köln für 
den Klimaschutz positiv. Gleichzeitig erkennt der Rat, dass diese Maßnahmen erst der Anfang einer 
zwingend erforderlichen Transformation der Stadt sind, die schnellstmöglich über technische, Kultur- 
und Verhaltensänderungen zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemission führt. Erhebli-
che weitere Anstrengungen zur Unterstützung dieser Transformation sind erforderlich, damit das Ziel 
zur „Klimaneutralen Kommune 2050“ erreicht wird. Um die globale Erwärmung auf 1,5° zu begrenzen, 
sind sofortige, weitreichende und beispiellose Veränderungen in allen Bereich der Gesellschaft erfor-
derlich. 
Der Rat der Stadt Köln erklärt den  „Klimanotstand“ und bestätigt damit, dass die Eindämmung 
des vom Menschen verursachten Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt 
und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung 
 
1. dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen von Treibhausgasemissionen und 
die Maßnahmen der Stadt zu deren Verringerung zu berichten. 
 
2. mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts „KölnKlimaAktiv“ 2020- 2030 inkl. 
Darstellung der von finanziellen Auswirklungen. Dabei sollen auch externe Akteure mit einbe-
zogen werden.  
 
3. dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen 
werden, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkun-
gen auf den Klimaschutz enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit 
positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant 
und umgesetzt werden.   
Dabei sind die konkurrierenden Zielsetzungen der Stadtstrategie zu berücksichtigen.  
 
4. zur Aufnahme von Gesprächen mit den SWK mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer 
Energien inkl. der Darstellung von finanziellen Auswirkungen. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.06.2019 
Rat 09.07.2019

2 
5. mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen Energie-
nutzung von städtischen Immobilien sowie zur Nutzung für die Energiegewinnung mittels 
Photovoltaik inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen. 
 
6. mit einer Mobilitätstransformation im Sinne des Konzepts Köln Mobil 2025 und des beschlos-
senen Aufbaus der Elektro-Ladeinfrastruktur inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen. 
Die dargestellten Maßnahmen sollen in den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit 
hoher Priorität einfließen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Zuletzt befasste sich der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 14.05.2019 mit einer Bür-
gereingabe hinsichtlich einer Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands (1223/2019), verwies die 
Eingabe an den zuständigen Ausschuss für Umwelt und Grün und empfahl diesem „dringend“, die 
Eingabe zur Beratung in den Rat zu geben.  
Die Bedeutung des Klimawandels wurde beispielsweise im Sonderbericht „1,5° globale Erwärmung1“ 
des Weltklimarats  dargestellt. Sie nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung eine zunehmende Bedeu-
tung ein. Folgen des Klimawandels führen zu weltweiten Fluchtbewegungen, haben erheblichen Ein-
fluss auf die Gesundheit, die Lebensqualität und die Wirtschaft. Nach dem Sonderbericht führt eine 
globale Erwärmung über 1,5° hinaus bereits kurzfristig zu erheblichen Veränderungen unserer Le-
bensbedingungen.  
Die Stadt Köln hat mit dem vom Rat am 14.02.2019 beschlossenen Konzept „KölnKlimaAktiv 2022“ 
Maßnahmen beschlossen, die bis 2022 rechnerisch einen Minderungsbeitrag hinsichtlich der CO2-
Emissionen in Höhe von 11.678t erbringen werden. Das Altbausanierungsprogramm mit der Förde-
rung der energetischen Sanierung von Altgebäuden in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro, Stromsparinitia-
tiven für private Haushalte, Unternehmen und Institutionen, Beratung hinsichtlich der energetischen 
Sanierung und der Wärmeversorgung von Gebäuden durch Fernwärme sowie Beratung hinsichtlich 
der Investition in Photovoltaik sind wichtige Bausteine dieses Konzepts. Die Voraussetzungen für die 
Umsetzungen dieses Konzepts sind bereits geschaffen, die Maßnahmen begonnen worden. 
Das auch für Köln gültige Klimaschutzziel erfordert bis 2030 eine Halbierung der CO2-Emissionen 
gegenüber 1990. Ab 2019 müssen gemäß KölnKlimaAktiv 2022 bei einer Annahme einer linearen 
Absenkung bis 2030 rechnerisch jährlich 262.000t CO2-Minderungen erreicht werden, im Zeitraum 
von 2019 bis 2022 insgesamt etwas mehr als 1 Mio. Tonnen CO2. Demzufolge sind außer den bereits 
vom Rat beschlossenen Maßnahmen des Konzepts KölnKlimaAktiv 2022 erhebliche weitere Maß-
nahmen notwendig.  
Aus diesem Grunde wird die Verwaltung mit den unter den Punkten 1 - 6 aufgeführten Aufgaben für 
alle klima- und energieimmanenten Bereiche der Verwaltung beauftragt. 
Dringlichkeitsbegründung (für Ausschuss für Umwelt und Grün) 
Die Vorlage greift die Beschlussvorlage „Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Resolution zur 
Ausrufung des Climate Emergency“ (1223/2019) auf. Um dem Ausschuss für Umwelt und Grün die 
Möglichkeit zu geben, beides in der Sitzung am 27. Juni 2019 zu beraten, wir die Vorlage verfristet 
vorgelegt.  
 
 
                                                 
1 2018, https://www.de-ipcc.de/media/content/ SR1.5-SPM_de_barrierefrei.pdf

Anlage 1, Auszug AUG 27.06.2019

13221 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 08.07.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 27.06.2019  
öffentlich 
4.1.9 Klimanotstand 
2081/2019 
4.2.2 Bürgereingabe gem. § 24 GO NRW, betr. Resolution zur Ausrufung des 
Climate Emergency 
1223/2019 
4.2.2.1 Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke 
und Einzelmandatsträgerin Frau Lisa Gerlach zur Bürgereingabe gem. 
§ 24 GO NRW, betr. Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency 
AN/0968/2019 
 
Der Ausschuss Umw elt und Grün hat dem Petenten vor Eintritt in die Tagesordnung 
Rederecht erteilt. 
Der Ausschussvorsitzende bittet den Petenten, sein Anliegen vorzutragen. 
Der Petent beschreibt die jetzige Wettersituation mit den zunehmenden Hitzewellen 
in Deutschland und vergleicht sie mit den Durchschnittstemperaturen im 20. Jahr-
hundert, wo sie lediglich an 4 Tages im Jahr über 30 Grad angestiegen seien. Eine 
deutliche Zunahme dieser Extreme sei wissenschaftlich bestätigt. Als ein Beispiel 
dafür, dass Wetterextreme weltweit der Fall seien, nennt er Chennai, die sechstgröß-
te Stadt Indiens, in der die Wasserressourcen aufgebraucht seien, so dass die Men-
schen dort Angst hätten, zu verdursten. 
Seit dem Pariser Abkommen sei die Treibhausgasemission immer weiter gestiegen 
und das gesamte CO2, was jemals in die Atmosphäre gelangt sei, bleibe dort bis zu 
1.000 Jahre. Das bedeute, dass Maßnahmen gegen den Klimawandel nicht nachhol-
bar seien und ein sofortiges Handeln unerlässlich sei.

Hinzu komme, dass die Klimaforschung seit dem Pariser Abkommen ständig neue 
Erkenntnisse gewinne. Laut Stefan Rahmstorf1 vom Potsdam-Institut für Klimafolge n-
forschung e.V. 2 verursache das Abtauen des Permafrostes in Russland und Kanada 
weitere Klimaerwärmungen. Laut Studien könnte das in historisch kurzer Zeit zu ei-
ner gewaltigen Emission von Treibhausgasen führen. 
In den Permafrost-Böden seien riesige Mengen an Kohlenstoff gespeichert, die beim 
Tauen teilweise freigesetzt werden und zusammen mit Methan in die Atmosphäre 
gelangten. Methan besitze, auf einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet, die 84-
fache Potenz von CO2. Das Auftauen des Permafrostes sei in den Klimamodellen 
bisher nicht eingerechnet worden und überhaupt nicht in den CO2-Budgets enthal-
ten, die dem Pariser Abkommen zugrunde liegen. 
Daraus lasse sich schließen, dass die bisher angenommen Wahrscheinlichkeit von 
67 %, das 2-Grad-Ziel zu erreichen, wesentlich zu hoch und eine Klimaneutralität im 
Jahre 2050 viel zu spät sei. 
Umso wichtiger sei es, dass jetzt Städte und Kommunen mit gutem Beispiel voran-
gingen und den Climate Emergency oder auch Klimanotstand ausrufen. Viele Städte, 
darunter Kiel, Aachen, Bochum, Münster, Karlsruhe, Heidelberg und v. a. haben dies 
bereits getan und nächste Woche werde Bonn darüber abstimmen. 3 
Klimanotstand bedeute, Klimaschutz zur höchsten Priorität zu erklären und alle Ent-
scheidungen unter Klimaschutzvorbehalt zu stellen. Ein Mitspracherecht, was die 
städtische Koordinationsstelle Klimaschutz jetzt habe, reiche bei weitem nicht aus, 
sondern es müsse ein Vetorecht eingerichtet werden. 
Ganz aktuell habe der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung  
heute ein Vetorecht für das Bundesumweltministerium empfohlen, auch für Geset-
zesvorlagen anderer Ministerien. 4 
Abschließend bittet der Petent die Mitglieder des Ausschusses Umwelt und Grün, die 
Eingabe zu befürworten. Eine Ablehnung der Eingabe, würde die verheerende Bot-
schaft senden, dass der Rat der Stadt Köln ein sofortiges Handeln für nicht erforder-
lich halte.  
In der anschließenden Diskussion danken die Sprecherinnen und Sprecher der Frak-
tionen und die Einzelmandatsträgerin dem Petenten für seine Eingabe und verstän-
digen sich darauf, die Bedeutung des Begriffes „Klimanotstand“ nicht formaljuristisch, 
sondern als Anerkennung des höchsten Handlungsbedarfes zu begreifen. 
SB Herr Becker teilt die Auffassung des Petenten. Die SPD-Fraktion werde der Peti-
tion zustimmen. M an sei dabei im Wesentlichen dem Ziel der Nachhaltigkeit ver-
pflichtet. Hierunter sei auch der soziale Aspekt aufgeführt, der nicht in den Hinter-
grund treten dürfe, da in der Stadt eine hohe Flächenkonkurrenz mit Wohnungsnot-
stand, Baunotstand im Bereich der Schulen und Gewerbeansiedlung herrsche, also 
andere Punkte, die ebenfalls eine hohe Priorität besäßen und ebenfalls berücksich-
tigt werden müssten. Das bedeute, dass man über alle diese Punkte diskutiere n und 
eine Entscheidung im Einzelfall treffen werde. Der Änderungsantrag zu TOP 4.2.2.1 
                                                 
1 https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Rahmstorf 
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Potsdam -Institut_f%C3%BCr_Klimafolgenforschung  
3 
https://www2.bonn.de/bo_ris/ris_sql/agm_index.asp?e_register=0&e_content=6102&e_klappmenue=&
e_standort=0&e_search_1=158591&e_search_4=1&e_search_2=1&e_caller=sum_sitzungen_result  
4 
https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2016_2020/2019_06_SG
_Legitimation_von_Umweltpolitik.html?nn=12683078

ziele genau darauf ab. Herr Becker bittet, diesem zuzustimmen und beantragt, die 
Verwaltungsvorlage ohne  Votum in den Rat zu verweisen. 
SE Frau Lange begrüßt die Diskussion über das Thema und betont, eine CO2-
Reduzierung sei überlebensnotwendig und bittet, substanzielle Maßnahmen zur 
CO2-Reduzierung zu entwickeln, a ndernfalls werde es einen Kulturbruch geben. Sie 
spricht zum gemeinsamen Änderungsantrag, in dem man die Forderungen des Pe-
tenten übernommen habe. Man habe diesen noch erweitert, da eine Veränderung 
unerlässlich sei. Man habe eine Selbstverpflichtung für die Jahre 2019 bis 2022, 1,05 
Tonnen CO2 zu reduzieren, um bis 2030 auf 50  % des CO2-Ausstoßes von 1990 zu 
kommen. Tatsächlich setze man lediglich Maßnahmen um, die gerade mal 1 % ab-
senkten. Daher brauche man jetzt ein gänzlich anderes Verkehrskonzept und alles 
auf den Prüfstand stellen, um die Selbstverpflichtung zu erreichen.  
SE Herr Bayrakçıoğlu weist darauf hin, dass es bereits in früheren Zeiten CO2-
Emissionen gegeben habe und bittet, die Angelegenheit auch aus einem anderen 
Blickwinkel zu betrachten. Er regt an, einen Geowissenschaftler zur Ratssitzung ein-
zuladen. 
RM Herr Zimmermann merkt an, dass in den unterschiedlichen Städten der Klima-
notstand mit unterschiedlichen Intentionen ausgerufen worden sei. So habe man in 
Münster keine konkreten Maßnahmen beschlossen. Hingegen gebe es in Konstanz 
eine Solarzellenpflicht für alle Baumaßnahmen. Er bewerte den Änderungsantrag als 
gut, orientiere sich aber jetzt an der Beschlussvorlage der Verwaltung unter TOP 
4.1.9, in der es um eine hohe Priorität gehe. Herr Zimmermann betont, dass ihm dies 
zu wenig sei und er eine höchste Priorität in Sachen Klimaschutz befürworte. 
Dies heiße, dass man die Kölner Bevölkerung darauf vorbereiten müsse, in vielen 
anderen Bereichen Abstriche zu machen und viele Dinge mit höchster Priorität für 
den Klimaschutz umzusetzen, was jedoch keinen Verlust von Lebensqualität bedeu-
te. Dafür werde man am 09.07.2019 im Rat streiten. Herr Zimmermann kündigt in 
dem Zusammenhang einen Änderungsantrag an. Hinsichtlich einer Reduzierung des 
motorisierten Individualverkehrs stehe die Verwaltungsvorlage im Widerspruch zur 
Vorlage Köln Klima Aktiv. Daher bestehe hier noch ein großer Änderungsbedarf. 
RM Frau Gerlach bittet um Zustimmung zum Änderungsantrag. 
RM Frau Welcker bewertet die Petition positiv, da sie konkrete Forderungen enthalte. 
Wenn jedoch Klimaschutz über alles gestellt werde, werde sozialer und bezahlbarer 
Wohnraum schnell außer Acht gelassen, weil die Klimaschutzmaßnahmen schnell 
zur Verteuerung von Wohnraum führten. Als Beispiel nennt sie die Stegerwaldsied-
lung in Köln-Mülheim. Sie betont, dass es auch wichtig sei, die Menschen in der 
Stadt zu halten, damit sie nicht mobil sein müssen, um zu ihren Arbeitsplätzen zu 
kommen. Man müsse sich über all diese Themen unterhalten und eine Verschiebung 
der Priorisierung von Klimaschutz nach vorn im Blick haben. 
Sie plädiert dafür, den Änderungsantrag und die Verwaltungsvorlage ohne Votum in 
den Rat zu verweisen, da die CDU-Fraktion die beiden Unterlagen noch nicht habe 
lesen können. 
RM Herr Brust führt namens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass man 
heute der unveränderten Eingabe des Petenten und der Ratsvorlage unter TOP 4.1.9 
zustimmen könne. Es gebe sicherlich noch einige Punkte, die man bis zur R atssit-
zung verbessern könne, die Vorlage nehme aber alle 4 wichtigen Punkte aus der 
Eingabe auf, da sie alles, was in Zukunft in der Verwaltung gemacht werde, unter 
den Vorbehalt des Klimaschutzes bzw. der Klimawirksamkeit stelle.

Sie habe aber auch den Vorteil, konkrete Dinge zu benennen, z. B. Punkt 5, klima-
neutraler Gebäudebestand. Er halte dies für wichtig, da bis 2050 weltweit alle Ge-
bäude klimaneutral, also ohne CO2-Ausstoß, sein müssen, was eine gewaltige Auf-
gabe darstelle, da alle Bestandsgebäude entsprechend energetisch saniert werden 
müssen.  
Herr Brust verweist in dem Zusammenhang auf den Energiebericht unter TOP 7.1, 
da über ihn schnell der Energieverbrauch aller Gebäude identifizierbar sei. Er kriti-
siert, dass sich immer noch nicht alle Abteilungen innerhalb der Stadtverwaltung da-
ran beteiligten. Wichtig für ihn sei, endlich damit zu beginnen, ein Konzept aufzustel-
len, wie die etwa 1.000 städtischen Gebäude saniert werden. Die Verwaltung müsse 
dazu übergehen, Plus-Energie-Häuser zu bauen und die Energieleitlinien zu ver-
schärfen. 
RM Frau Hoyer bemerkt, dass es für sie problematisch sei, alle stadtpolitischen Ziele 
dem Klimaschutz unterzuordnen. Sie befürworte, die Verwaltungsvorlage und den 
Änderungsantrag in den Rat zu verweisen und nur hier im Ausschuss über die Petiti-
on abzustimmen. Sie bitte, in diesem Fall punktweise abzustimmen. 
Der Petent betont, dass er in seiner Petition vom Begriff „Notstand“ nicht abrücken 
wolle, da dieser Begriff die höchste Priorität beinhalte und nur noch die schlimmsten 
Auswirkungen begrenzt werden können. Er entgegnet Herrn Bayrakçıoğlu, dass in 
den vergangenen 20.000 Jahren eine Erderwärmung um 4 Grad stattgefunden habe, 
man jedoch für die letzten 200 Jahre eine Erderwärmung um weitere 4 Grad befürch-
ten müsse. 
Beigeordneter Herr Dr. Rau wendet sich an den Petenten und hebt positiv hervor, 
dass er eine erhebliche Dynamik in der Verwaltung ausgelöst habe, die zu dieser 
Verwaltungsvorlage geführt habe. Die Vorlage sei im Kontext der verschiedenen 
Notstandsausrufungen vorzeigbar. Man habe im Verwaltungsvorstand ebenfalls über 
den Begriff des Notstands und die Frage, ob dieser juristisch zu verstehen sei, heftig 
diskutiert. Die gleiche Diskussion habe man im Umweltausschuss des Städtetages 
NRW geführt.  
Man habe sich jetzt in der Verwaltung unter der Oberbürgermeisterin dazu ent-
schlossen, dem Rat trotz all dieser möglichen Missverständnisse vorzuschlagen, den 
Klimanotstand auszurufen. In der Vorlage werde auch hervorgehoben, dass die bi s-
herigen Maßnahmen durchaus vorzeigbar seien, jedoch bei Weitem nicht ausreich-
ten, den Klimawandel zu stoppen und erhebliche Anstrengungen unternommen wer-
den müssen, um dies zu erreichen. 
Im Namen der Oberbürgermeisterin und des Verwaltungsvorstands bedankt Herr Dr. 
Rau sich ganz herzlich bei dem Petenten. 
RM Frau Stahlhofen regt an, dem Petenten in der Ratssitzung Rederecht einzuräu-
men. Über die Beschlussvorlage der Verwaltung ist sie enttäuscht, da sie nicht mit 
direkten Forderungen zusammen hänge. Sie unterstreicht, dass es gerade im Hi n-
blick auf das Klima in der Stadt unabdingbar sei, Schneisen in der Stadt nicht zuzu-
bauen. 
SE Herr Feles spricht den Aspekt Gesundheit bzw. die Auswirkungen des Klimawan-
dels auf die menschliche Gesundheit an. 
Ausschussvorsitzender Herr Struwe stellt zusammenfassend noch mal die verschie-
denen Beschlusstexte und mündlichen Anträge aus der vergangenen Diskussion vor.

RM Herr Zimmermann verweist auf den Beschluss des Ausschusses für Anregungen 
und Beschwerden und beantragt, die Petition ebenfalls ohne Votum in den Rat zu 
verweisen. 
RM Frau Welcker stimmt namens der CDU-Fraktion dem Vorschlag von Herrn Zim-
mermann zu. 
Der Ausschuss Umwelt und Grün bekräftigt, dem Petenten in der Ratssitzung Rede-
recht einzuräumen und bittet die Verwaltung, dies zu prüfen. 
1. Nach eingehender Beratung über das weitere Verfahren stellt der Ausschussvor-
sitzende zunächst die Verweisung der Petition unter TOP 4.2.2 und des ge-
meinsamen Änderungsantrags unter TOP 4.2.2.1 ohne Votum in den Rat zur 
Abstimmung. 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage und den Än-
derungsantrag ohne Votum in den Rat. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
2. Anschließend lässt er über die Verweisung der Verwaltungsvorlage unter TOP 
4.1.9 ohne Votum in den Rat abstimmen. 
Beschluss: 
Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in den 
Rat. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

27.06.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2081/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.06.2019
Erstellt
12.06.2019 12:28