Mandari Insight

V/0450/2025

Finanzierung und Umsetzung von Bauprojekten

Vorlagen 27.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 70

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

7663 Zeichen

V/0450/2025 
V/0450/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Finanzierung und Umsetzung von Bauprojekten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
   02.07.2025 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Schulbau in Münster steht exemplarisch für die großen Herausforderungen, vor denen viele 
Kommunen derzeit stehen: steigende Bedarfe ambitionierte Ausbauziele – und ein sich zuspitzender 
finanzieller Rahmen. Die Stadt Münster hat bereits in den letzten Jahren erheblich in den Schulbau 
investiert und setzt dies auch in den kommenden Jahren fort. Steigende Schüler*innenzahlen, Ganz-
tagsausbau, G9 sowie Sanierungs - und Erneuerungsbedarfe stellen erhebliche Herausforderungen 
dar. Seit Beginn des Schulbauprogramms in 2017 sind zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht  
und insgesamt bis 2024 rund 350 Mio. Euro in Schulen investiert  worden. Die Zahl der laufenden 
Bauvorhaben ist in der letzten Zeit stark angestiegen.  
Die Verwaltung hat mit Blick auf die letzte ordentliche Beschlusskette in diesem Jahr die Beschluss-
vorlagen für die Projekte vorbereitet, die allesamt dringlich sind und in die Umsetzung sollen. Im Zuge 
der gleichzeitig stattfindenden Vorbereitungen für den Haushalt 2026 ff. wurde deutlich, dass es im 
Gegensatz zu den Vorjahren dieses Mal nicht gelingt,  alle vorgesehenen Projekte durchfinanziert im 
Finanzplanungszeitraum unterzubringen. Im Vorgriff auf die im Rahmen der Haushaltsplanung termi-
nierte Gesamtpriorisierung wurde i n der Folge u.  a. die vorbereitete Baubeschlussvorlage für den 
Umbau und die Sanierung des Schulzentrums Kinderhaus nicht in die Beratung gegeben. 
Am 24.06.2025 wurde ein breit getragener politischer Antrag für die Ratssitzung am 02.07.2025 zur 
sofortigen Beschlussfassung vorgelegt, der sowohl eine kurzfristige Lösung für das Schulzentrum 
Kinderhaus als auch eine mittel - und langfristige Perspektive für alle städtischen Bauvorhaben zum 
Gegenstand hatte. Mit der Vorlage „ Baubeschluss für den Umbau und die Sanierung des 
Bestandsgebäudes am Schulzentrum Kinderhaus, Geschwister-Scholl-Realschule und Geschwister-
Scholl-Gymnasium“ (Vorlage V/0234/2025) greift die Verwaltung die im Antrag enthaltene Fianzierung 
zum Schulzentrum Kinderhaus auf und legt einen Vorschlag zum Baubeschluss vor. 
Für die mittel - und langfristige Perspektive ist der Schulba u im Kontext aller städtischen Baumaß-
nahmen zu betrachten und zu priorisieren. 
 
Im städtischen Gesamtinvestitionsprogramm in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro  nehmen die Investiti-
onsmaßnahmen des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport weiterhin mit Abstand den 
Dezernat IV 
 
30.06.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Paal 
Frau Zeller 
Telefon: 0251 4927040;  
492-7020 
Paal@stadt-muenster.de 
Zeller@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0450/2025 
größten Umfang ein. Die politisch gewünschte Priorität im Schulbau kommt damit  bereits zum Aus-
druck. Um jedoch dem Schwerpunkt Bildung umfänglicher begegnen und weitere Schulbauprojekte, 
die bislang ausschließlich mit Planungskosten im städtischen Haushalt veranschlagt sind bzw. im 
nächsten Haushalt veranschlagt werden, in die Umsetzung bringen zu können, gilt es, alle Möglich-
keiten zu nutzen und Spielräume zu schaffen. Nichtsdestotrotz wird vor dem Hintergrund einer Aufbe-
reitung aller anstehenden Baumaßnahmen eine Priorisierung erforderlich sein, aber auch Standards 
auf den Prüfstand zu stellen. Das betrifft nicht nur die künftigen Projekte, sondern auch die bereits lfd. 
Projekte, die in der Umsetzung sind und eben die Projekte, für die aktuell Baubeschlussvorlagen vor-
liegen. 
 
Als Sofortmaßnahme nimmt die Verwaltung folgende Anpassungen für die städtischen Hochbauvor-
haben vor: 
 
 Reduzierung des pa uschalen Risikoansatzes für Unvorhergesehenes von 10% auf 5%. Die 
Reduzierung des Risikoansatzes erfolgt mit dem Ziel, eine realistischere und wirtschaftlichere 
Haushaltsplanung sicherzustellen. In der Vergangenheit wurden Risikozuschläge häufig groß-
zügig bemessen, um etwaigen Veränderungen im Projektverlauf Rechnung zu tragen , aber 
auch späten Planungsanpassungen zu begegnen. Durch die Absenkung des Risikoansatzes 
liegt der Fokus zukünftig tatsächlich auf Unvermeidbarem, der finanzielle Spielraum wird opti-
miert, ohne die Projektsicherheit zu gefährden. Zur Absicherung der dadurch verringerten Re-
serve-Position erfolgt eine verbindliche Inanspruchnahme entsprechender Mittel künftig erst 
nach Freigabe durch das Bauinvestitionscontrolling.  
 
 Zur realitätsnahen Veranschlagung zukünftiger Baupreissteigerungen im Haushalt werden 
diese für die Kostengruppen 200-600 künftig nur noch bis zur Mitte der jeweiligen Bauzeit an-
gesetzt. Ein Großteil der Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgt bereits in den frühen 
Projektphasen. Die dabei entstehenden vertraglich fixierten Preise gelten über einen wesentli-
chen Teil der Bauzeit hinweg und unterliegen somit keinen nachträglichen Preissteigerungen 
mehr. Eine Fortschreibung der Baupreissteigerungen über die gesamte Bauzeit führt daher 
häufig zu einer Überschätzung der tatsächlichen Kosten und zu einer unnötigen Bindung von 
Haushaltsmitteln. Durch die Begrenzung der Annahmen zur Baukostenentwicklung auf die 
Mitte der Bauzeit wird ein realistisches Maß angesetzt.  
 
Die Verwaltung legt zu den betreffenden Baubeschlüssen, die zur Beschlussfassung am 02.07.2025 
anstehen, Ergänzungsvorlagen vor. Auch in der o.a. Vorlage zum Schulzentrum Kinderhaus wird eine 
entsprechende Reduktion vorgesehen. 
 
Weitere Bausteine sind: 
 
 Die Bundesregierung hat zur Überwindung der aktuellen wirtschaftlichen Schwäche unter an-
derem das sogenannte 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auf den Weg gebracht, welches 
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen soll.  Die Verwaltung wird die auf 
Münster entfallenden zusätzlichen Zuwendungen für die Finanzierung des Schwerpunktes 
Schulbau in den kommenden Jahren verwenden. 
 
 Der pauschale investive A nsatz für Planungen im Schulbau , wird ausgeweitet und dient der 
Ermöglichung, auch in 2026 und 2027 weitere Baubeschlüsse zu finanzieren, auch wenn ent-
sprechende Investitionsmaßnahmen bislang nur mit Planungskosten veranschlagt sind. 
 
 Die Mittelabflussplanung von Investitionsmaßnahmen wird noch stärker an den tatsächlichen 
Bedarf in den einzelnen Haushaltsjahren angepasst. Dadurch soll der Umfang der gebunde-
nen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelübertragungen reduziert und die Mittel-
verfügbarkeit erhöht werden.

- 3 - 
V/0450/2025 
Baufachliche Einsparpotentiale werden in jedem Projekt gewerkescharf analysiert, definiert und bezif-
fert. Dabei steht eine sachgerechte und wirtschaftliche Ausführung im Vordergrund. Gestalterische 
Elemente sollen sich in das Gesamtbild einfügen, dürfen je doch nicht mehr zu unverhältnismäßigen 
Mehraufwendungen führen 
 
Weiteres Vorgehen: 
 
In Vorbereitung auf die Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2026/2027 ff. wird die Verwaltung die 
absehbaren städtischen Investitionen erfassen und  differenzierte Vorschläge für eine Priorisierung 
machen, die mit dem neuen Rat zu beraten sein werden. 
Für den Schulbau beabsichtigt die Verwaltung, von der jeweils eigenständigen Vorbereitung und Um-
setzung von Einzelprojekten Abstand zu nehmen und stattdessen ein Schulbaupr ogramm für die 
kommenden Jahre vorzulegen. Dieses hat seine Grundlage in der vorliegenden und fortzuschreiben-
den Schulentwicklungsplanung und wird im Kontext aller städtischen Baumaßnahmen zu priorisieren 
sein. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. gez. 
 
Thomas Paal Christine Zeller 
Stadtdirektor Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 67 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 70 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0450/2025
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2025
Erstellt
27.06.2025 11:34