V/0450/2025
Finanzierung und Umsetzung von Bauprojekten
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Berichtsvorlage
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V/0450/2025 V/0450/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Finanzierung und Umsetzung von Bauprojekten Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 02.07.2025 Rat Bericht Bericht: Der Schulbau in Münster steht exemplarisch für die großen Herausforderungen, vor denen viele Kommunen derzeit stehen: steigende Bedarfe ambitionierte Ausbauziele – und ein sich zuspitzender finanzieller Rahmen. Die Stadt Münster hat bereits in den letzten Jahren erheblich in den Schulbau investiert und setzt dies auch in den kommenden Jahren fort. Steigende Schüler*innenzahlen, Ganz- tagsausbau, G9 sowie Sanierungs - und Erneuerungsbedarfe stellen erhebliche Herausforderungen dar. Seit Beginn des Schulbauprogramms in 2017 sind zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht und insgesamt bis 2024 rund 350 Mio. Euro in Schulen investiert worden. Die Zahl der laufenden Bauvorhaben ist in der letzten Zeit stark angestiegen. Die Verwaltung hat mit Blick auf die letzte ordentliche Beschlusskette in diesem Jahr die Beschluss- vorlagen für die Projekte vorbereitet, die allesamt dringlich sind und in die Umsetzung sollen. Im Zuge der gleichzeitig stattfindenden Vorbereitungen für den Haushalt 2026 ff. wurde deutlich, dass es im Gegensatz zu den Vorjahren dieses Mal nicht gelingt, alle vorgesehenen Projekte durchfinanziert im Finanzplanungszeitraum unterzubringen. Im Vorgriff auf die im Rahmen der Haushaltsplanung termi- nierte Gesamtpriorisierung wurde i n der Folge u. a. die vorbereitete Baubeschlussvorlage für den Umbau und die Sanierung des Schulzentrums Kinderhaus nicht in die Beratung gegeben. Am 24.06.2025 wurde ein breit getragener politischer Antrag für die Ratssitzung am 02.07.2025 zur sofortigen Beschlussfassung vorgelegt, der sowohl eine kurzfristige Lösung für das Schulzentrum Kinderhaus als auch eine mittel - und langfristige Perspektive für alle städtischen Bauvorhaben zum Gegenstand hatte. Mit der Vorlage „ Baubeschluss für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes am Schulzentrum Kinderhaus, Geschwister-Scholl-Realschule und Geschwister- Scholl-Gymnasium“ (Vorlage V/0234/2025) greift die Verwaltung die im Antrag enthaltene Fianzierung zum Schulzentrum Kinderhaus auf und legt einen Vorschlag zum Baubeschluss vor. Für die mittel - und langfristige Perspektive ist der Schulba u im Kontext aller städtischen Baumaß- nahmen zu betrachten und zu priorisieren. Im städtischen Gesamtinvestitionsprogramm in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro nehmen die Investiti- onsmaßnahmen des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport weiterhin mit Abstand den Dezernat IV 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Paal Frau Zeller Telefon: 0251 4927040; 492-7020 Paal@stadt-muenster.de Zeller@stadt-muenster.de - 2 - V/0450/2025 größten Umfang ein. Die politisch gewünschte Priorität im Schulbau kommt damit bereits zum Aus- druck. Um jedoch dem Schwerpunkt Bildung umfänglicher begegnen und weitere Schulbauprojekte, die bislang ausschließlich mit Planungskosten im städtischen Haushalt veranschlagt sind bzw. im nächsten Haushalt veranschlagt werden, in die Umsetzung bringen zu können, gilt es, alle Möglich- keiten zu nutzen und Spielräume zu schaffen. Nichtsdestotrotz wird vor dem Hintergrund einer Aufbe- reitung aller anstehenden Baumaßnahmen eine Priorisierung erforderlich sein, aber auch Standards auf den Prüfstand zu stellen. Das betrifft nicht nur die künftigen Projekte, sondern auch die bereits lfd. Projekte, die in der Umsetzung sind und eben die Projekte, für die aktuell Baubeschlussvorlagen vor- liegen. Als Sofortmaßnahme nimmt die Verwaltung folgende Anpassungen für die städtischen Hochbauvor- haben vor: Reduzierung des pa uschalen Risikoansatzes für Unvorhergesehenes von 10% auf 5%. Die Reduzierung des Risikoansatzes erfolgt mit dem Ziel, eine realistischere und wirtschaftlichere Haushaltsplanung sicherzustellen. In der Vergangenheit wurden Risikozuschläge häufig groß- zügig bemessen, um etwaigen Veränderungen im Projektverlauf Rechnung zu tragen , aber auch späten Planungsanpassungen zu begegnen. Durch die Absenkung des Risikoansatzes liegt der Fokus zukünftig tatsächlich auf Unvermeidbarem, der finanzielle Spielraum wird opti- miert, ohne die Projektsicherheit zu gefährden. Zur Absicherung der dadurch verringerten Re- serve-Position erfolgt eine verbindliche Inanspruchnahme entsprechender Mittel künftig erst nach Freigabe durch das Bauinvestitionscontrolling. Zur realitätsnahen Veranschlagung zukünftiger Baupreissteigerungen im Haushalt werden diese für die Kostengruppen 200-600 künftig nur noch bis zur Mitte der jeweiligen Bauzeit an- gesetzt. Ein Großteil der Ausschreibungen und Auftragsvergaben erfolgt bereits in den frühen Projektphasen. Die dabei entstehenden vertraglich fixierten Preise gelten über einen wesentli- chen Teil der Bauzeit hinweg und unterliegen somit keinen nachträglichen Preissteigerungen mehr. Eine Fortschreibung der Baupreissteigerungen über die gesamte Bauzeit führt daher häufig zu einer Überschätzung der tatsächlichen Kosten und zu einer unnötigen Bindung von Haushaltsmitteln. Durch die Begrenzung der Annahmen zur Baukostenentwicklung auf die Mitte der Bauzeit wird ein realistisches Maß angesetzt. Die Verwaltung legt zu den betreffenden Baubeschlüssen, die zur Beschlussfassung am 02.07.2025 anstehen, Ergänzungsvorlagen vor. Auch in der o.a. Vorlage zum Schulzentrum Kinderhaus wird eine entsprechende Reduktion vorgesehen. Weitere Bausteine sind: Die Bundesregierung hat zur Überwindung der aktuellen wirtschaftlichen Schwäche unter an- derem das sogenannte 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen auf den Weg gebracht, welches zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen soll. Die Verwaltung wird die auf Münster entfallenden zusätzlichen Zuwendungen für die Finanzierung des Schwerpunktes Schulbau in den kommenden Jahren verwenden. Der pauschale investive A nsatz für Planungen im Schulbau , wird ausgeweitet und dient der Ermöglichung, auch in 2026 und 2027 weitere Baubeschlüsse zu finanzieren, auch wenn ent- sprechende Investitionsmaßnahmen bislang nur mit Planungskosten veranschlagt sind. Die Mittelabflussplanung von Investitionsmaßnahmen wird noch stärker an den tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Haushaltsjahren angepasst. Dadurch soll der Umfang der gebunde- nen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelübertragungen reduziert und die Mittel- verfügbarkeit erhöht werden. - 3 - V/0450/2025 Baufachliche Einsparpotentiale werden in jedem Projekt gewerkescharf analysiert, definiert und bezif- fert. Dabei steht eine sachgerechte und wirtschaftliche Ausführung im Vordergrund. Gestalterische Elemente sollen sich in das Gesamtbild einfügen, dürfen je doch nicht mehr zu unverhältnismäßigen Mehraufwendungen führen Weiteres Vorgehen: In Vorbereitung auf die Aufstellung des Haushaltes für die Jahre 2026/2027 ff. wird die Verwaltung die absehbaren städtischen Investitionen erfassen und differenzierte Vorschläge für eine Priorisierung machen, die mit dem neuen Rat zu beraten sein werden. Für den Schulbau beabsichtigt die Verwaltung, von der jeweils eigenständigen Vorbereitung und Um- setzung von Einzelprojekten Abstand zu nehmen und stattdessen ein Schulbaupr ogramm für die kommenden Jahre vorzulegen. Dieses hat seine Grundlage in der vorliegenden und fortzuschreiben- den Schulentwicklungsplanung und wird im Kontext aller städtischen Baumaßnahmen zu priorisieren sein. In Vertretung gez. gez. Thomas Paal Christine Zeller Stadtdirektor Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0450/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 11:34