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4183/2021

Rückfrage zu TOP 10.11 aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 30.11.2021

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 24.01.2022, TOP 6.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2352 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 30.11.2021 
 4183/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 
Unterausschuss Wohnen 09.12.2021 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 
Bauausschuss 24.01.2022 
 
Rückfrage zu TOP 10.11 aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 zu TOP 10.11 (Neubau einer Flüchtlingsun-
terkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 
Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss / Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdorn-
weg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen 
Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss 2831/2021) 
bittet RM Wortmann um Prüfung, ob die Rückbaukosten nicht schon pauschal in den Anschaffungs-
kosten enthalten waren, beziehungsweise für den Rückbau Rückstellungen gebildet wurden.  
 
Er fragt zudem an, ob die nicht weiter benötigten Flüchtlingsunterkünfte für studentische Wohnzwe-
cke zur Verfügung gestellt werden können. 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die Rückbaukosten waren nicht pauschal in den Anschaffungskosten enthalten. Zum Anschaffungs-
zeitpunkt wurden keine Rückstellungen gebildet. Bezogen auf die Verwendung des vierten System-
baukörpers, der nicht an den neuen Standort an der Potsdamer Straße 1b verbracht werden kann, 
wird auf die Ausführungen der Verwaltung in Anlage 12 zur Beschlussvorlage 2831/2021 verwiesen.  
 
Aktuell laufen noch Abstimmungen, den verbleibenden Baukörper an einen planungsrechtlich bereits 
vorgeprüften Standort für eine weitere soziale Nutzung zu versetzen. Sobald hier ein entsprechender 
Bearbeitungsstand erreicht ist, wird die Verwaltung über die Ergebnisse berichten.  
 
Sollte sich die beabsichtigte Nutzung für den in Rede stehenden Systembau nicht realisieren lassen, 
prüft die Verwaltung, ob stattdessen eine Verwendung für Wohnzwecke, insbesondere auch für stu-
dentisches Wohnen, möglich ist. Bei künftig freiwerdenden Wohncontainern bzw. Systembauten wird 
die Verwaltung entsprechend Kontakt zum Kölner Studierendenwerk aufnehmen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (5)

06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2021 Unterausschuss Wohnen
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2022 Bauausschuss
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4183/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
30.11.2021
Erstellt
29.11.2021 09:48