Rückfrage zu TOP 10.11 aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4183/2021 vom 30.11.2021
Stand: Am 24.01.2022 im Bauausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 30.11.2021 4183/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 06.12.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 Unterausschuss Wohnen 09.12.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Bauausschuss 24.01.2022 Rückfrage zu TOP 10.11 aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 In der Sitzung des Finanzausschusses vom 08.11.2021 zu TOP 10.11 (Neubau einer Flüchtlingsun- terkunft in konventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Einstellungsbeschluss / Aufgabe der städtischen Flüchtlingsunterkunft Weißdorn- weg 21, 21 a-c, 50996 Köln-Rondorf und Versetzung der modularen Gebäude zum städtischen Grundstück Potsdamer Str. 1 b, 50859 Köln-Weiden hier: Rückbau- und Baubeschluss 2831/2021) bittet RM Wortmann um Prüfung, ob die Rückbaukosten nicht schon pauschal in den Anschaffungs- kosten enthalten waren, beziehungsweise für den Rückbau Rückstellungen gebildet wurden. Er fragt zudem an, ob die nicht weiter benötigten Flüchtlingsunterkünfte für studentische Wohnzwe- cke zur Verfügung gestellt werden können. Antwort der Verwaltung Die Rückbaukosten waren nicht pauschal in den Anschaffungskosten enthalten. Zum Anschaffungs- zeitpunkt wurden keine Rückstellungen gebildet. Bezogen auf die Verwendung des vierten System- baukörpers, der nicht an den neuen Standort an der Potsdamer Straße 1b verbracht werden kann, wird auf die Ausführungen der Verwaltung in Anlage 12 zur Beschlussvorlage 2831/2021 verwiesen. Aktuell laufen noch Abstimmungen, den verbleibenden Baukörper an einen planungsrechtlich bereits vorgeprüften Standort für eine weitere soziale Nutzung zu versetzen. Sobald hier ein entsprechender Bearbeitungsstand erreicht ist, wird die Verwaltung über die Ergebnisse berichten. Sollte sich die beabsichtigte Nutzung für den in Rede stehenden Systembau nicht realisieren lassen, prüft die Verwaltung, ob stattdessen eine Verwendung für Wohnzwecke, insbesondere auch für stu- dentisches Wohnen, möglich ist. Bei künftig freiwerdenden Wohncontainern bzw. Systembauten wird die Verwaltung entsprechend Kontakt zum Kölner Studierendenwerk aufnehmen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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06.12.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
13.01.2022
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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