Mandari Insight

2015/0336

Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 - Vorschlag # 162: Kontrolle Aufsammelpflicht von Hundekot

Magistratsvorlage 06.08.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2015/0336

142.3 KB · application/pdf

Ansehen

2015/0336

2620 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0336 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122060 (E) 
Kostenstelle:  032-002-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-61 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 - Vorschlag # 162: Kontrolle Aufsammelpflicht 
von Hundekot 
 
Vorlage vom: 06.08.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Vorschlag und die fachliche Stellungnahm e des Bürger- und Ordnungsamtes werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  06.08.2015 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:  
 
Idee # 162: Kontrolle Aufsammelpflicht von Hundekot  
 
Am Ortsrand Arheilgen liegt überall Hundekot. Dort spielen auch viele Kinder, was si e allerdings 
nicht tun sollten. Der längst erkannten Aufsammelpflicht wird viel zu selten nachgegangen. Daher 
sollte es stärkere Kontrollen bzw. Strafen für nicht entfernten Hundekot geben.  
 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung:  10 Ja-Stimmen und   0 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 47 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen. 
 
 
Die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts - 
und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswid rigkeit dar, 
die mit Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann. Der vom Ordnungsdezernent und 
Bürger- und Ordnungsamt  erarbeitete Verwarnungsgeldkatalog sieht für Verstöße ein Ve r-
warnungsgeld von 35,00 € vor. Obwohl die Kommunalpolizei hierfür sensibilisiert wurde, 
können Verstöße nur s elten auf frischer Tat festgestellt und geahndet werden. Ungeachtet 
dessen wird die Kommunalpolizei ihre Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten 
verstärken.  
 
 
Darmstadt, 06.08.2015 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent II   Der Dezernent IV  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Rafael Reißer   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 47 zur Kenntnis
TOP 436
TOP 14
TOP 90 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0336
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00