2015/0336
Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 - Vorschlag # 162: Kontrolle Aufsammelpflicht von Hundekot
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2015/0336
2620 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0336
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122060 (E)
Kostenstelle: 032-002-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-61 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 - Vorschlag # 162: Kontrolle Aufsammelpflicht
von Hundekot
Vorlage vom: 06.08.2015
Beschlussvorschlag :
Der Vorschlag und die fachliche Stellungnahm e des Bürger- und Ordnungsamtes werden zur
Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.08.2015
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:
Idee # 162: Kontrolle Aufsammelpflicht von Hundekot
Am Ortsrand Arheilgen liegt überall Hundekot. Dort spielen auch viele Kinder, was si e allerdings
nicht tun sollten. Der längst erkannten Aufsammelpflicht wird viel zu selten nachgegangen. Daher
sollte es stärkere Kontrollen bzw. Strafen für nicht entfernten Hundekot geben.
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 47 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen.
Die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts -
und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswid rigkeit dar,
die mit Geldbuße bis 5.000,00 € geahndet werden kann. Der vom Ordnungsdezernent und
Bürger- und Ordnungsamt erarbeitete Verwarnungsgeldkatalog sieht für Verstöße ein Ve r-
warnungsgeld von 35,00 € vor. Obwohl die Kommunalpolizei hierfür sensibilisiert wurde,
können Verstöße nur s elten auf frischer Tat festgestellt und geahndet werden. Ungeachtet
dessen wird die Kommunalpolizei ihre Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten
verstärken.
Darmstadt, 06.08.2015
Der Dezernent I Der Dezernent II Der Dezernent IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0336
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00