4217/2019
Nachfrage zur Vorlage 3687/2019 "Barrierefreie Gehwegmobilität"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2798 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 4217/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 Nachfrage zur Vorlage 3687/2019 "Barrierefreie Gehwegmobilität" Bei der 43. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.11.2019 stellte Bezirksvertreter Klemm (Bündnis 90/Die Grünen) unter Tagesordnungspunkt 6.6.1 Beantwortung der Anfrage AN/1085/2019 „Barrierefreie Gehwegmobilität", Vorlage 3687/2019, fünf Nachfragen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Zu Frage eins und zwei antwortet die Verwaltung, dass die Herstellung der Barrierefrei- heit ein laufendes Geschäft der Verwaltung sei. Hierzu habe er rechtliche Zweifel. Er vertrete die Auffassung, dass die Politik hierzu durchaus politische Beschlüsse fassen könne und fragt nach, mit welcher Begründung die Verwaltung das Thema Barrierefrei- heit als Geschäft der laufenden Verwaltung definiere. Antwort der Verwaltung: Die Nachfrage bezieht sich augenscheinlich auf den Satz der o.a. Vorlage 3687/2019: „Darüber hinaus erstreckt sich der o.a. Beschluss der Bezirksvertretung auf das Geschäft der laufen- den Verwaltung und kann daher nur eine Empfehlung an die die Verwaltung sein, wie beschlossen zu verfahren.“ Dieser Satz bezieht sich auf die Parkraumüberwachung, die ein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellt. 2. Warum argumentiert die Verwaltung in der Beantwortung der Frage drei bei der Ableh- nung von Begrünungsmaßnahmen mit dem Beschluss der BV zur Herstellung der Bar- rierefreiheit, obwohl sie es als Geschäft der laufenden Verwaltung ansieht? Mit der o.a. Vorlage 3687/2019 hat die Verwaltung dargelegt, dass sie den Beschluss der Bezirksver- tretung 4 (Ehrenfeld) NICHT zum Anlass nimmt, Begrünungsmaßnahmen abzulehnen. 3. Zu den Fragen vier und fünf antworte die Verwaltung, dass sie anlassbezogen eine Restgehwegbreite unter 1,20 Meter toleriere. Er fragt nach, wie die Verwaltung sicher- stelle, dass Kinder, die auf mit einem Fahrrad dem Gehweg fahren müssen, diesen dann nutzen können. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung toleriert keine Restgehwegbreite unter 1,20 Meter und hat in der o.a. Vorlage 3687/2019 nicht darstellen wollen, dass sie „…eine Restgehwegbreite unter 1,20 Meter toleriere“. 1,20 Meter stellt den unteren Wert der tolerierten Restgehwegbreite dar. 2 4. Welchen Wert nach unten toleriert die Verwaltung hinsichtlich der Restgehwegbreite? Antwort der Verwaltung: 1,20 Meter. 5. Welchen Anlass zieht die Verwaltung heran, um die Restgehwegbreite unter 1,20 Meter zu tolerieren? Antwort der Verwaltung: Keinen, da sie keine Restgehwegbreiten unter 1,20 Metern toleriert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4217/2019
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 12.12.2019
- Erstellt
- 03.12.2019 11:20