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4217/2019

Nachfrage zur Vorlage 3687/2019 "Barrierefreie Gehwegmobilität"

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 12.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2020, TOP 12.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2798 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4217/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2020 
 
Nachfrage zur Vorlage 3687/2019 "Barrierefreie Gehwegmobilität" 
Bei der 43. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.11.2019 stellte Bezirksvertreter Klemm 
(Bündnis 90/Die Grünen) unter Tagesordnungspunkt 6.6.1 Beantwortung der Anfrage AN/1085/2019 
„Barrierefreie Gehwegmobilität", Vorlage 3687/2019, fünf Nachfragen.  
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Zu Frage eins und zwei antwortet die Verwaltung, dass die Herstellung der Barrierefrei-
heit ein laufendes Geschäft der Verwaltung sei. Hierzu habe er rechtliche Zweifel. Er 
vertrete die Auffassung, dass die Politik hierzu durchaus politische Beschlüsse fassen 
könne und fragt nach, mit welcher Begründung die Verwaltung das Thema Barrierefrei-
heit als Geschäft der laufenden Verwaltung definiere. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Nachfrage bezieht sich augenscheinlich auf den Satz der o.a. Vorlage 3687/2019: 
„Darüber hinaus erstreckt sich der o.a. Beschluss der Bezirksvertretung auf das Geschäft der laufen-
den Verwaltung und kann daher nur eine Empfehlung  an die die Verwaltung sein, wie beschlossen 
zu verfahren.“ 
 
Dieser Satz bezieht sich auf die Parkraumüberwachung, die ein Geschäft der laufenden Verwaltung 
darstellt. 
 
2. Warum argumentiert die Verwaltung in der Beantwortung der Frage drei bei der Ableh-
nung von Begrünungsmaßnahmen mit dem Beschluss der BV zur Herstellung der Bar-
rierefreiheit, obwohl sie es als Geschäft der laufenden Verwaltung ansieht? 
 
Mit der o.a. Vorlage 3687/2019 hat die Verwaltung dargelegt, dass sie den Beschluss der Bezirksver-
tretung 4 (Ehrenfeld) NICHT zum Anlass nimmt, Begrünungsmaßnahmen abzulehnen. 
 
3. Zu den Fragen vier und fünf antworte die Verwaltung, dass sie anlassbezogen eine 
Restgehwegbreite unter 1,20 Meter toleriere. Er fragt nach, wie die Verwaltung sicher-
stelle, dass Kinder, die auf mit einem Fahrrad dem Gehweg fahren müssen, diesen 
dann nutzen können. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung toleriert keine Restgehwegbreite unter 1,20 Meter und hat in der o.a. Vorlage 
3687/2019 nicht darstellen wollen, dass sie „…eine Restgehwegbreite unter 1,20 Meter toleriere“. 
1,20 Meter stellt den unteren Wert der tolerierten Restgehwegbreite dar.

2 
 
4. Welchen Wert nach unten toleriert die Verwaltung hinsichtlich der Restgehwegbreite? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1,20 Meter. 
 
5. Welchen Anlass zieht die Verwaltung heran, um die Restgehwegbreite unter 1,20 Meter 
zu tolerieren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Keinen, da sie keine Restgehwegbreiten unter 1,20 Metern toleriert.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4217/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
12.12.2019
Erstellt
03.12.2019 11:20