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0909/2021

Beantwortung der Anfrage AN/0405/2021 nach der Geschäftsordnung des Rates: Standortfragen an der Elsa-Brandström-Realschule und der Gesamtschule Lindenthal

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 19.04.2021, TOP 3.1.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer  15.03.2021 
 0909/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0405/2021 nach der Geschäftsordnung des Rates: 
Standortfragen an der Elsa-Brandström-Realschule und der Gesamtschule Lindenthal 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt: 
 
1. Wie beurteilt die Verwaltung den Vorschlag, die letzten drei Jahrgänge der EBS am Standort 
Sülz zu belassen und die Jahrgänge 5-7 der Gesamtschule in Müngersdorf anzusiedeln? Die-
se Variante würde die Beschulung der Jahrgänge 8-13 der Gesamtschule am Standort Sülz 
beinhalten. 
 
2. Falls dies nicht möglich sein sollte: sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die EBS gemeinsam 
mit den Klassen 5-7 der Gesamtschule am Standort Sülz zu belassen? Diese Variante wäre 
im ersten Jahr vor dem Auslaufen der Realschule mit beengten Raumverhältnissen verbun-
den, würde von der Schulgemeinde der EBS aber hingenommen, weil sich damit ein Umzug 
vermeiden ließe. 
 
3. Sieht die Verwaltung räumliche Alternativen für die Geißbock-Akademie, so dass deren Räu-
me vorübergehend bis zum Auslaufen der EBS von der Realschule mitgenutzt werden kön-
nen, beispielsweise den leerstehenden Gebäudetrakt auf dem Gelände der Förderschule 
Redwitzstraße / Eingang Ägidiusstraße?  
 
4. Sind die Möglichkeiten zur vertikalen Gliederung der Gesamtschule an ihren beiden Teilstand-
orten abschließend geprüft oder lässt die aktuelle Situation eine Neubewertung zu? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Die Elsa-Brandström-Schule beschult in den letzten drei Jahrgängen insgesamt sieben Schul-
klassen. Die Gesamtschule Lindenthal hingegen beschult in den Klassen 5-7 insgesamt 12 
Schulklassen. Da am Schulstandort Alter Militärring lediglich sieben Klassenräume zur Verfü-
gung stehen, ist eine Beschulung der Jahrgangsstufen 5-7 der Gesamtschule Lindenthal am 
Schulstandort Alter Militärring anstatt der letzten drei Jahrgänge der Elsa-Brandström-Schule 
nicht umsetzbar. 
 
2. Der Vorschlag der Realschule einer beengten Unterbringung beinhaltet die Nutzung der alten 
Fertigbaueinheit mit 4 Klassenräumen. Diese Anlage ist jedoch im Sommer 2021 abgängig, 
um die Fertigstellung einer neuen Fertigbaueinheit im Sommer 2022 zu ermöglichen. Eine 
Verschiebung dieses Neubaus ist nicht möglich, da Raumbedarf der im Aufbau befindlichen 
Gesamtschule dies im Schuljahr 2022/23 erforderlich macht. Ein Verbleib der Elsa-

2 
 
Brandström-Schule am Standort Berrenrather Str. ist daher nicht möglich. 
 
3. Inwieweit die Räumlichkeiten des „FC-Containers“ auf dem Schulgelände Berrenrather Str. im 
kommenden Schuljahr für den regulären Schulbetrieb möglich ist, kann derzeit nicht festgelegt 
werden. Durch einen Umbau dieser Containeranlage könnten lediglich zwei Klassenräume er-
schlossen werden. Ein Verbleib der Realschule an diesem Standort würde jedoch fünf zusätz-
liche Klassenräume erfordern.  
 
Der angesprochene Gebäudetrakt am Schulstandort Redwitzstr. kann derzeit aufgrund feh-
lender Brandschutzvoraussetzungen nicht genutzt werden. Inwieweit eine Ertüchtigung des 
Gebäudeteils möglich ist, muss die Gebäudewirtschaft prüfen. Sollte eine Instandsetzung des 
Gebäudetraktes baulich möglich sein, könnten die notwendigen Planungen, Bauanträge, Aus-
schreibungen und die Durchführung der baulichen Arbeiten nicht innerhalb von fünf Monaten 
erfolgen. Eine Nutzung durch die Elsa-Brandström-Schule zum Schuljahrbeginn 2021/22 ist 
daher ausgeschlossen. 
 
4. Grundsätzlich schließt §83 Schulgesetz NW die vertikale Teilung der Gesamtschule aus. Eine 
Ausnahmegenehmigung ist darüber hinaus nicht möglich, da die Gesamtschule für den Ver-
bleib der Elsa-Brandström-Schule gleichzeitig horizontal und vertikal geteilt werden müsste. 
Daher lässt die aktuelle Situation keine Neubewertung zu. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Redwitzstraße
  • Berrenrather Straße
  • Alter Militärring
  • Ägidiusstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
0909/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.03.2021
Erstellt
08.03.2021 08:49