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0753/2020

ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss)

Beschlussvorlage Ausschuss 16.06.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Ansehen

Anlage 2 RPA-Bedarfsprüfung

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Ansehen

Anlage 3 Klimaauswirkung

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Ansehen

Anlage 5 Auszug 04.06.2020 AUG TOP 4.2.2 Rheinboulevard Porz

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Ansehen

Anlage 7 Auszug FA zu 0753-2020 ISEK

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Ansehen

Anlage 6 Rheinboulevard Porz

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Ansehen

Anlage 4 Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1429 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen im Rahmen des Planungs- 
            prozesses.   
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Anlage 2 RPA-Bedarfsprüfung

2791 Zeichen

44 OT. ©2 2020
143 .

67 über Dezernat VI

Neu- und Umgestaltung Rheinboulevard Porz

hier: Bedarfsprüfung für die Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen
RPA-Nr.: BD 2020/0307

Summe vor Prüfung (gerundet): 462.000,- € (netto), 550.000,- € (brutto)
Summe nach Prüfung (gerundet): 462.000,- € (netto), 550.000,- € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz legen Sie die
Bedarfsprüfung für externe Planungs- und Bauleitungsleistungen in Höhe von rund
462.000,- € netto vor. Nach Ihren Angaben kann die zeitgemäße Umsetzung der Maßnahme
nur unter Zuhilfenahme externer Planungsleistungen gewährleistet werden, da Ihr eigenes
Planungspersonal durch andere Projekte bereits ausgelastet ist. j
Inwiefern Sie grundsätzlich Personalzusetzungen planen oder gar bereits initiiert haben,
wurde von Ihnen nicht dargestellt.

Die Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen beabsichtigen Sie im Rahmen eines eu-
ropaweiten VgV-Verfahrens durchzuführen.

Die voraussichtlichen Honorarkosten wurden auf Grundlage der geschätzten anrechenbaren
Baukosten entsprechend den Mindestsätzen der Honorarordnung (HOAI 2013) im Leis-
tungsbild Freianlagen nachvollziehbar berechnet. Angenommen wurden dabei Nettoausbau-
kosten von 2,8 Mio € bzw. von 250,- € pro m?, bei insgesamt 11.000 m? Ausbaufläche.

Die Ermittlung des Nebenkostenanteils und der besonderen Leistungen basieren auf Erfah-
rungswerten zurückliegender Maßnahmen. Ein Umbauzuschlag wurde in der Honorarvo-
rausberechnung nicht berücksichtigt, obwohl dieser von Ihnen nicht ausgeschlossen werden
kann. :

Kostenrisiken erkenne ich in den angenommenen anrechenbaren Baukosten, im ungeklärten
Umbauzuschlag, sowie in den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 bezüglich der
Unzulässigkeit verbindlicher Mindest- und Höchstpreise für Leistungen nach HOAI.

Sie beabsichtigen eine stufenweise Beauftragung der notwendigen Planungsleistungen.

In der ersten Beauftragungsstufe sollen lediglich die zur Beantragung von Fördermitteln not-
wendigen Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI beauftragt werden. Entsprechend Ihrer Hono-
rarvorausberechnung, ergäbe dies zunächst eine Auftragssumme von rund 128.000,- € netto
inkl. Nebenkosten.

Zur Begrenzung der Kostenrisiken empfehle ich vor Initiierung des europaweiten Vergabe-
verfahrens zu klären, ob bei der Maßnahme ein Umbauzuschlag gerechtfertigt ist und diesen
ggf. mit einzukalkulieren. Außerdem rate ich, mit der Angebotseinholung eine Baukosten-

12

I.

obergrenze vorzugeben und eine Aufwandskalkulation einzufordern. Letztere kann dann für
die Vergütungsvereinbarung von ggf. notwendigen zusätzlichen Leistungen zu Grunde ge-
legt werden.

Mit freundlichen Grüß

Hans-Jochen Hemsing

Anlage: Bedarfsprüfungsunterlagen

Anlage 3 Klimaauswirkung

290 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Grundsätzlich können positive Klimaauswirkungen z. B. durch die Radwegsanierung und 
Begrünungsmaßnahmen attestiert werden. Eine dezidierte ökologische Bilanzierung ist 
jedoch erst nach Bekanntgabe der Förder- bzw. Projektkonturen möglich.

Anlage 5 Auszug 04.06.2020 AUG TOP 4.2.2 Rheinboulevard Porz

4456 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Umwelt und Grün vom 04.06.2020 
öffentlich 
4.2.2 ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss)  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale 
Stadt" Porz-Mitte 
0753/2020 
Herr Kaune teilt mit, dass die Bezirksvertretung Porz die Beschlussvorlage zurück-
gestellt habe, heute aber eine Dringlichkeitsentscheidung in Porz getroffen wurde, 
die folgende zwei Ergänzungen beinhalte: 
 
 Die Planungen dürfen keine großflächige Versiegelung der Uferböschung oder 
des Rheinufers beinhalten. 
 
 Im Vertrag mit dem Planungsbüro und dem weiteren Verfahren ist eine Betei-
ligung vorzuschreiben, die der Bezirksvertretung ein komplexes Mitgestal-
tungsrecht einräumt. 
 
Herr Kaune erklärt, dass die Verwaltung beide Ergänzungen umsetzen könne. 
 
SB Herr Becker beantragt, den Punkt zum Planungsverfahren dahingehend zu präzi-
sieren, dass die Entwicklung der Planungsentwürfe im Rahmen eines Werkstattver-
fahrens erfolgen soll. 
 
Außerdem soll vertraglich abgesichert werden, dass das Urheberrecht auf die Stadt 
Köln übergeht. 
 
RM Herr Brust schlägt vor, über den Ergänzungstext der DE aus Porz abzustimmen. 
Hinsichtlich des Urheberrechts könne er nicht beurteilen, ob und wie das möglich sei.  
 
RM Frau Welcker informiert darüber, dass man das Urheberrecht wahrscheinlich mit 
Geld ablösen könne. Da die Beschlussvorlage noch in den Finanzausschuss gehe, 
könne diese Möglichkeit bis dahin geklärt werden. Die Problematik von Urheberrech-

ten sei in der Stadt bekannt. Sie schlage daher vor, die Ergänzung so wie Porz zu 
beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Sitzung des Finanzaus-
schusses zu klären, ob das Urheberrecht ablösbar sei. 
 
Nach einer weiteren Diskussion schlägt der Ausschussvorsitzende folgende Ergän-
zung des Beschusstextes der DE aus Porz vor: 
 
 Die Entwicklung der Planungsentwürfe soll im Rahmen eines Werkstattverfah-
rens erfolgen. 
 
 Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Finanzausschusses eine 
Stellungnahme abzugeben, ob und in welcher Form es möglich ist, sich ver-
traglich zuzusichern, dass das Urheberrecht auf die Stadt Köln übergeht. 
 
Die Mitglieder des Ausschusses Umwelt und Grün sind mit dem Vorschlag einver-
standen, so dass der Ausschussvorsitzende folgenden geänderten Beschlusstext 
zur Abstimmung stellt: 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich 
der Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz 
Mitte durch das Land NRW und vorbehaltlich der Bewilligung aus dem avisier-
ten Förderzugang mit der Gesamtplanung der Maßnahme „Aufwertung sowie 
Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz“ durch ein externes Land-
schaftsarchitekturbüro (550.000,00 €). Für die Herstellung der Förderreife ist 
zunächst nur die Vergabe der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit Kosten 
von 152.300,00 € vorgesehen. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen 
wird mit dem Förderstatus korrelieren. 
 
 Die Planungen dürfen keine großflächige Versiegelung der Uferbö-
schung oder des Rheinufers beinhalten. 
 
 Im Vertrag mit dem Planungsbüro und dem weiteren Verfahren ist eine 
Beteiligung vorzuschreiben, die der Bezirksvertretung ein komplexes 
Mitgestaltungsrecht einräumt.  
 
Die Entwicklung der Planungsentwürfe soll im Rahmen eines Werkstatt-
verfahrens erfolgen. 
 
 Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Finanzausschusses ei-
ne Stellungnahme abzugeben, ob und in welcher Form es möglich ist, 
sich vertraglich zuzusichern, dass das Urheberrecht auf die Stadt Köln 
übergeht. 
 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün bittet den Finanzausschuss, wie folgt zu be-
schließen: 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer 
investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 152.300,00 € für die Pla-
nungsabwicklung zunächst bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) im

Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für 
Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2021. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung: 
Es wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 7 Auszug FA zu 0753-2020 ISEK

1400 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 16.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 15.06.2020  
öffentlich 
7.5 ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbe-
schluss)  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia-
le Stadt" Porz-Mitte 
0753/2020 
RM Joisten kritisiert, dass die im Ausschuss Umwelt und Grün angeforderte Stel-
lungnahme der Verwaltung nicht vorliege. 
 
Herr Beigeordneter Rau sagt eine schriftliche Information zu. 
 
RM Frank regt an, die Beschlussfassung in Form einer Dringlichkeitsentscheidung 
nachzuholen, wenn die Stellungnahme vorliege. 
 
RM Henk-Hollstein bittet darum, die Bezirksvertretung Porz darüber zu informieren, 
dass eine Beschlussfassung in der Fassung des Ausschusses Umwelt und Grün be-
absichtigt sei, die heute noch nicht erfolgen könne, weil die Stellungnahme der Ver-
waltung nicht vorliege. 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage zur weiteren Bearbeitung zurück an die 
Verwaltung, weil die vom Ausschuss für Umwelt und Grün angeforderte Stellung-
nahme nicht vorliegt. Der Finanzausschuss befürwortet eine Beschlussfassung in der 
Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün im Wege einer Dringlichkeitsent-
scheidung.

Anlage 6 Rheinboulevard Porz

998 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün 
vom 04.06.2020 
 
 
4.2.2 ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss)  
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz-Mitte 
0753/2020 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Finanzausschusses eine Stellungnahme 
abzugeben, ob und in welcher Form es möglich ist, sich vertraglich zuzusichern, dass das 
Urheberrecht auf die Stadt Köln übergeht. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Köln (AVB) für Verträge mit freiberuflich 
Tätigen behandeln unter § 5 sehr umfangreich alle mit dem Urheberrecht verbundenen 
Tatbestände, die sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer betreffen. 
 
Die Intention der Stadt zielt auch im vorliegenden Fall darauf ab, umfänglich und weitreichend 
die in Verbindung mit dem Urheberrecht möglichen Rechte der Stadt zu sichern.

Anlage 4 Dringlichkeitsbegründung

399 Zeichen

Dringlichkeitsbegründung: 
 
Nach der Bedarfsfeststellung kann die Ausschreibung der Planungsleistungen unmittelbar in die 
Wege geleitet werden. Die Ergebnisse der Entwurfsplanung sind die Voraussetzung für den 
Förderantrag für das Projekt Rheinboulevard Porz, der zum 01.07.2021 gestellt werden soll.  
 
Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass die vorgesehene Beratungsfolge eingehalten wird.

Beschlussvorlage Ausschuss

11756 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/670/22 
1502-0902-7-5221 /  Hahn 
Vorlagen-Nummer 
 0753/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
ISEK Porz-Mitte - Rheinboulevard Porz (Bedarfsfeststellungsbeschluss) 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz-Mitte 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Anerkennung 
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Porz Mitte durch das Land NRW und 
vorbehaltlich der Bewilligung aus dem avisierten Förderzugang mit der Gesamtplanung der 
Maßnahme „Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz“ durch ein 
externes Landschaftsarchitekturbüro (550.000,00 €). Für die Herstellung der Förderreife ist 
zunächst nur die Vergabe der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit Kosten von 152.300,00 
€ vorgesehen. Die Beauftragung weiterer Planungsleistungen wird mit dem Förderstatus kor-
relieren. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt unter gleichem Vorbehalt die Freigabe einer investiven Aus-
zahlungsermächtigung in Höhe von 152.300,00 € für die Planungsabwicklung zunächst bis zur 
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 
8 – Auszahlung für Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2021. 
 
 
 
 
 
Alternative: 
 
Der Planungsbeschluss ist alternativlos, da der Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 (1061/2018) 
einen Grundsatzbeschluss (incl. u. a. umfassender Bedarfsanerkennung) gefasst hat.  
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 28.05.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   550.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 385.000  €  70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  550.000   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 385.000  €  70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat am 27.09.2018 (1061/2018) das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz – Mitte 
beschlossen und die Verwaltung u. a. mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen vorbehaltlich der 
Zustimmung der zuständigen Fachausschüsse und der Bezirksvertretung Porz beauftragt.   
 
Auf Anregung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nord-
rhein-Westfalen (MHKBG) erfolgt derzeit seitens der Stadt Köln eine Prüfung der Programmfestle-
gung als „Soziales Stadt-Gebiet“ oder gemäß „Stadtumbau West“.  
 
Die Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz sind Bestandteil des ISEK 
Porz – Mitte (Maßnahme 1.01) und umfassen folgende Planungsschwerpunkte bzw. Handlungsfelder: 
 
- Radwegsanierung (Leinpfad) 
- Platz- / Flächengestaltung 
- Begrünung  
- Neubau / Anpassung Rampe 
- Erneuerung Geländer Ufermauer 
- Beleuchtungskonzept

3 
 
Im Rahmen des Planungsprozesses ist eine intensive Bürgerbeteiligung vorgesehen. 
 
Um die notwendige Grundlage für die Einreichung des Förderantrages bis Sommer 2021 (Leistungs-
phasen 1-3 zum Stadterneuerungsprogramm – STEP - 2022) zu erarbeiten, ist mangels eigener Pla-
nungskapazität die Unterstützung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zwingend erforderlich. 
 
Nach gelingender Förderqualifizierung muss im weiteren Verfahrensablauf neben der Objektplanung 
auch die Durchführung der den Planungsprozess begleitenden intensiven Bürgerbeteiligungen, die 
Öffentlichkeitsarbeit, Förderantragsstellung, Bodengutachten usw. Gegenstand der Vergabeleistun-
gen sein. Die weitere Prozessbegleitung durch externe Planungsleistungen korreliert mit den Förder-
möglichkeiten o. g. Projektbausteine.      
 
Die Durchführung eines Planungswettbewerbs hält die Verwaltung für entbehrlich. Mit den vorgege-
benen Qualitätsanforderungen bei der Planungsausschreibung im europaweiten Verfahren nach der 
Vergabeverordnung und der begleitenden intensiven Bürgerbeteiligung während des gesamten Pla-
nungsprozesses ist die Verwaltung der Auffassung, dass in jeglicher Hinsicht eine hohe Planungs-
qualität erzielt wird. Darüber hinaus wird die vorgesehene Planung auf den bereits durchgeführten 
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb Friedrich-Ebert-Platz mit Ideenteil für die Innenstadt 
von Porz einschließlich Rheinufer Bezug nehmen. 
 
Gemäß den Städtebauförderrichtlinien ist dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung zu tragen.  
Vor diesem Hintergrund wurden vorrangige Förderzugänge geprüft mit dem Ergebnis einer Förder-
möglichkeit des Projektbausteins „Radwegsanierung (Leinpfad)“ im unteren Rheinuferbereich durch 
die Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes 
Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Nahmobilität „FöRi-Nah“). Der maximale Fördersatz beträgt 
70%. Der verbleibende städtische Eigenanteil wird aus dem Budget des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung, Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle „Radwegsanierung“ be-
reitgestellt.  
 
Falls eine Förderung über die o. g. Förderrichtlinie nicht gelingt, ist eine Finanzierung des Projektbau-
steins „Radwegsanierung (Leinpfad)“ zu 100 % aus dem Budget des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung, Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle „Radwegsanierung“ vor-
gesehen.  
Dies wird im weiteren Projektverlauf konkretisiert. Eine Förderung im Rahmen des ISEK Porz Mitte / 
Städtebauförderung entfällt für diesen Projektbaustein. 
 
 
Nachrichtliche Darstellung der neuen Maßnahme 1.03 am „Rheinboulevard Porz“  
(vgl. Sachstandbericht zum ISEK Porz Mitte - Session: 3907/2019): 
Nach Erhalt des Ergebnisses des freiraumplanerischen Wettbewerbs für den Friedrich-Ebert-Platz 
und das Porzer Bezirkszentrum wurde deutlich, dass für die bei ISEK-Erstellung nur grob gefassten 
Maßnahmenbestandteile für den Porzer Rheinuferbereich ein größerer räumlicher Rahmen und Um-
fang erforderlich wird. Aus diesem Grund ist vorgesehen, das ISEK um die Maßnahme 1.03 „Stär-
kung Ost-West-Achsen für Fuß- und Radverkehr - Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des 
Rathausumfeldes“ zu ergänzen und die erforderliche Fortschreibung des ISEK den politischen Gre-
mien zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
 
Finanzierung: 
Die erforderlichen Haushaltsermächtigungen dienen sowohl der Vorfinanzierung der Maßnahme als 
auch der Sicherstellung der Finanzierung des städtischen Eigenanteils. Maßnahmen, die über die 
Städtebauförderung finanziert werden, weisen derzeit eine Förderquote von 70 % der förderfähigen 
Kosten auf. 
 
Die Gesamtkosten für Aufwertungs-, Neu- und Umgestaltungsmaßnahmen des Rheinboulevards Porz

4 
„ISEK Porz-Mitte“ belaufen sich auf rd. 3.901.000,00 € (Planung und Bau) und sind im HPL 
2020/2021 incl. mittelfristiger Finanzplanung veranschlagt. Die Kosten (die exakte Höhe wird im Zuge 
des weiteren Planungsprozesses ermittelt) für den Projektbaustein „Radwegsanierung (Leinpfad)“ 
sind mit Blick auf die förderrechtlichen Aspekte entsprechend separat zu betrachten (siehe oben).  
 
Die zu erwartende Investitionszuwendung des Landes NRW ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch 
nicht konkret bezifferbar. Die unter „Haushaltsmäßige Auswirkungen“ ausgewiesenen Zuwendungs-
beträge müssen insofern abzüglich der Förderung von Kostenanteilen für Planungsleistungen des 
Projektbausteins „Radwegsanierung (Leinpfad)“ betrachtet werden.   
 
Für die Herstellung der Förderreife ist in Anlehnung an o. g. Ratsbeschluss (Ziff. 3) zunächst die 
Vergabe der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) mit Kosten von 152.300,00 € vorgesehen. Die Be-
auftragung weiterer Planungsleistungen wird mit dem Förderstatus korrelieren. Eine förderunschädli-
che Beauftragung ist bis Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe, Erstellung von Leistungsver-
zeichnissen etc.) möglich. Die Weiterbeauftragung erfolgt erst nach Eingang des Zuwendungsbe-
scheides durch den Fördergeber. 
 
Die Finanzierung der investiven Auszahlung in Höhe von 152.300,00 € für die vorgesehene Beauftra-
gung eines externen Landschaftsarchitekturbüros zur Abdeckung der Leistungsphase 3 (Entwurfspla-
nung) erfolgt aus dem Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung, Finanzstelle 1502-0902-7-5221 „ISEK 
Porz-Mitte – Rheinboulevard Porz“. Für die Förderantragstellung im Rahmen des ISEK Porz Mitte 
werden die Kostenanteile der Planung für die Radwegsanierung entsprechend extrahiert. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat am 05.02.2020 (RPA-Nr. BD 2020/0307) den gesamten Pla-
nungsbedarf anerkannt (siehe Anlage 2). Die Anmerkungen des RPA werden im Rahmen des euro-
paweiten Vergabeverfahrens berücksichtigt bzw. dem preislichen Wettbewerb unterworfen. 
 
Die Maßnahmen im städtischen Grün (ausgenommen Radweg „Leinpfad) stellen grundsätzlich Inves-
titionen im als Festwert bewerteten städtischen Vermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen 
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine jährlichen bilanziellen 
Abschreibungsaufwendungen, jedoch sind den Festwert betreffende Neu- und Ersatzinvestitionen in 
voller Höhe gleichfalls im Ergebnisplan als Aufwand abzubilden.  
 
Die für das Projekt “Rheinboulevard Porz“ im Festwert erforderliche Aufwandsdeckung wird zunächst 
vollständig im Teilergebnisplan 0902 - Stadtentwicklung ausgewiesen, denn die konkreten festwert-
spezifischen Flächenanteile (Verkehrs- und Grünflächen) lassen sich erst nach der Entwurfsplanung 
(Leistungsphase 3), wenn eine aussagefähige Objektbeschreibung, Dokumentation des Entwurfser-
gebnisses sowie eine prüffähige Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegt, zuverlässig aufgliedern.  
 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen stellen sich demnach grundsätzlich sowohl im investiven Teilfi-
nanzplan beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik als auch im konsumtiven Teilergebnisplan des 
Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen dar. 
 
Korrespondierende Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus.  
 
Der Abruf der Fördermittel erfolgt nach Maßnahmenfortschritt und auf Basis der jährlich bereitgestell-
ten Fördermittelbeträge. Die Einzahlungen/Erträge werden daher zeitversetzt zu den Aufwendungen 
und investiven Auszahlungen abgebildet.  
 
 
Begründung für die Beschlusszuständigkeit: 
 
Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Erstel-
lung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklungskonzeptes. Der Rat hat sowohl in seiner Sitzung 
am 23.03.2010 (zukünftige Bauleitplanung) als auch am 27.09.2018 (Festlegung des Planungsgebie-
tes gem. Baugesetzbuch) die überbezirkliche Bedeutung unter umfassender Berücksichtigung der 
Partikularinteressen des Stadtbezirkes Porz einerseits und der gesamtstädtischen Belange hinsicht-
lich der städtebaulichen und sozialräumlichen Struktur andererseits wahrgenommen.

5 
 
Art, Umfang und Bedeutungsgehalt des Entscheidungsgegenstandes weisen auch mit Blick auf den 
überregionalen Einzugsbereich (u. a. Fernradreiseweg) auf eine bezirksübergreifende Bedeutung hin. 
 
Anlagen: 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Bedarfsprüfung RPA 
3. Klimaauswirkung

Beratungsverlauf (4)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
28.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 7.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0753/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.06.2020
Erstellt
04.03.2020 10:57