2024/0317
Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 - Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße
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2024/0317
18867 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0317
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0530 Investitionsnummer: 21066-9180
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße
Vorlage vom: 24.10.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Anpassung der Radverkehrsanlage in der Alexanderstraße /
Dieburger Straße zu.
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 13 stehen unter der
Investitionsnummer 21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 –
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur Verfügung.
Anlagen: Anlage 1 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 1v10
Anlage 2 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 2v10
- 2 -
Anlage 3 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 3v10
Anlage 4 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 4v10
Anlage 5 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 5v10
Anlage 6 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 6v10
Anlage 7 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 7v10
Anlage 8 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 8v10
Anlage 9 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 9v10
Anlage 10 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 10v10
Anlage 11 Luf tbildskizze Deckensanierung Alexanderstraße - Dieburger Straße
Anlage 12 Luftbildskizze Ausbau Pflasterstreifen
Anlage 13 Kostenkalkulation Schutzstreifen Alexanderstraße - Dieburger Straße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024
Die Radverkehrsanlage in der Dieburger Straße im Bereich Rhönring bis Dieburger Straße 232
befindet sich seit vielen Jahren in einer kontroversen Diskussion. 2021 wurde der nicht mehr
regelwerkskonforme Schutzstreifen umgestaltet und durch eine Variante mit mehreren
Verschwenkungen ersetzt. In der Folge gab es eine umfangreiche öffentliche Diskussion um
dadurch entfallende Parkmöglichkeiten sowie Sicherheitsrisiken, die durch die
Fahrbahnverschwenkung entstehen.
Die Radverkehrsanlage Dieburger Straße entwickelte sich zu einer Grundsatzfrage, wie und in
welcher Schrittweite Anpassungen im Verkehrsraum vorgenommen werden, um zeitgemäße
und den heutigen Ansprüchen genügende Zustände zu erreichen. Die vorliegende Variante
stellt einen Interessensausgleich im Sinne des Mobilitätsfriedens zwischen Interessen von
Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie dem Radverkehr dar. Gleichzeitig enthält sie innovative
Elemente, die bei erfolgreicher Entwicklung beispielgebend für die Gesamtstadt sein können.
Prämissen der Raumaufteilung von Straßen und des Systems Verkehr
Grundsätzlich ist bei Verkehrsanlagen die Verkehrssicherheit das höchste Gut und an erster
Stelle sicherzustellen. Auch wenn die Sicherheit fördernde Maßnahmen in Einzelfällen zu
Behinderungen des Verkehrsflusses führen können, sind diese jedoch trotzdem zwingend zu
treffen und nicht verhandelbar. Es liegt in der Natur der Sache, hierbei schwächere
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger (im Besonderen Kinder, Senioren und Behinderte) und den
Radverkehr besonders zu schützen.
Als nächstes sind der Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit zu betrachten. Hierbei sollen
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt berücksichtigt werden. Es ist daher sicherzustellen,
dass Fußgänger ausreichend Raum und Querungsmöglichkeiten haben, dass der Radverkehr
sicher und attraktiv geführt wird und dass der motorisierte Verkehr möglichst gut fließen kann.
Dem ÖPNV ist zur Erhöhung der Attraktivität eine Bevorrechtigung an erforderlichen Stellen
einzuräumen, um die Fahrpläne zu ermöglichen.
Der ruhende Verkehr (parkende Fahrzeuge) hat im begrenzten öffentlichen Raum bei den
vorgenannten Zielen daher oft weniger Raum als bisher. Trotzdem muss auch hier nach
Lösungen gesucht werden um dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen nachzukommen.
Schutzstreifen als innerstädtische Kompromisslösung
Schutzstreifen sind in der Fachwelt durchaus umstritten, jedoch in Großstädten wie Darmstadt
unumgänglich. Der Straßenraum ist an sehr vielen Stellen selbst unter Wegnahme des
ruhenden Verkehrs zu klein für baulich getrennte Radverkehrsanlagen. Schutzstreifen stellen in
diesen Bereich eine Möglichkeit dar, trotzdem mehr Verkehrssicherheit zu erreichen und die
Attraktivität des Radverkehrs zu steigern.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Schutzstreifen auf der Straße eine Realität abbilden, die auch
ohne Schutzstreifen gesetzlich geregelt ist. Der Radverkehr ist auf Straßen ohne baulich
getrennte Radwege gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und darf nur mit ausreichendem
Abstand überholt werden. Der Schutzstreifen visualisiert dies im Besonderen und schafft
dadurch Sicherheit durch Bewusstseinsbildung. Umgekehrt ist es so, dass Schutzstreifen vom
Autoverkehr befahren werden dürfen, wenn kein/e Radfahrer/innen diesen befährt.
- 4 -
Mobilitätsfrieden und innerstädtische Mobilitätsplanung
Die oft umkämpfte Verkehrsthematik lässt sich an und für sich simpel entschärfen, wenn jeder
ein Grundverständnis für seine Mitmenschen an den Tag legt. Die meisten Menschen nutzen
nicht nur ein Verkehrsmittel, in der Fachsprache spricht man von Multimodalität.
Autofahrer/innen gehen auch zu Fuß. Radfahrer/innen brauchen auch mal ein Auto. Es gibt
daher nicht „die Autofahrer/innen“ oder „die Radfahrer/innen“.
Trotzdem laufen Diskussionen oft anekdotisch und generalisierend ab. Es werden meist
Geschichten aufgezählt von Szenarien, wo man von einem Auto geschnitten wurde oder wo ein
Radfahrer eine rote Ampel überfahren hat. Diese persönlichen Erlebnisse werden dann für
allgemeingültig erklärt. Verkehrsplanung muss jedoch Fakten und Realitäten anerkennen und
dafür Lösungen suchen, um jedem Menschen die Mobilität zu ermöglichen, die er braucht.
Dabei gibt es keine besseren oder schlechteren Menschen. Aber es gibt Randbedingungen,
ohne die unser Verkehrssystem nicht funktionieren kann.
Der öffentliche Straßenraum ist begrenzt und kann so gut wie nicht erweitert werden. Dies
entwickelt sich durch die steigende Verkehrsmenge zu einem Problem für unser
Verkehrssystem. Es ist daher zwingend erforderlich zu handeln, um die Funktionsfähigkeit
unseres Verkehrssystems zu erhalten.
Hierbei sind zum einen technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Leistungsfähigkeit zu
steigern, wie zum Beispiel moderne digitale Ampelanlagen. Hier ist Darmstadt an einer
führenden Stelle, hat jedoch auch noch Entwicklungsmöglichkeiten. Durch das Projekt
Danalytics werden umfangreiche Echtzeitverkehrsdaten erfasst und die Aufgabe ist es jetzt,
diese immer mehr anzuwenden im Rahmen einer intelligenten Verkehrslenkung.
Als zentrale Säule fungiert trotz der technischen Neuerungen die Steigerung der Attraktivität
von Radverkehr und ÖPNV. Dies ist nicht, wie oft gemutmaßt, ein Angriff auf den Autoverkehr.
Ganz im Gegenteil. Je höher der Anteil des Radverkehrs und des ÖPNV am Verkehr ist, desto
flüssiger läuft letztendlich auch der motorisierte Verkehr. Dem ÖPNV und insbesondere der
Straßenbahn kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu, da dieser ganzjährig attraktiv und für
alle Bevölkerungsgruppen nutzbar ist.
Die zentrale Aufgabe von Stadt und Politik an dieser Stelle ist es, den Interessenausgleich bei
Maßnahmen herzustellen und Wege zu gehen, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen.
Hierbei ist es unerlässlich, die Menschen abzuholen und durch aktive Kommunikation die
getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.
Die Dieburger Straße
Im vorliegenden Projekt wurde genau dies versucht und erfolgreich umgesetzt. Die Dieburger
Straße wird eine Radverkehrsanlage erhalten, die Sicherheit schafft. Trotzdem bleiben so viele
Parkplätze wie möglich dabei erhalten. Aber es bleibt nicht bei dieser Maßnahme. Dur ch eine
durchgehende Anordnung von Tempo 30 bis zum Cityring sowie der Schaffung eines
Schutzstreifens in der Alexanderstraße wird außerdem eine durchgehende Radverkehrsachse
in die Innenstadt geschaffen.
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Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen
Die bestehende Radverkehrsanlage Alexanderstraße/Dieburger Straße zwischen Schlossgraben
und Dieburger Straße Anwesen Nr. 232 soll angepasst und verbreitert werden. Dies erfolgt im
Anschluss an eine unabhängig vom Vorhaben geplante Fahrbahndeckensanierung zwischen
Magdalenenstraße und Pützerstraße, auf Basis des Interessensaustauschs mit der IG
Dieburger Straße und den Anliegern. Die Maßnahme umfasst Markierungs- und
Beschilderungsarbeiten sowie die Schaffung von Flächen für Fahrradanlehnbügel und
Abstellflächen für Shared-Mobility-Angebote. Darüber hinaus soll die zulässige
Höchstgeschwindigkeit entlang dieser Strecke auf 30 km/h reduziert werden.
Abschnitt 1 - Schlossgraben bis Pützerstraße
Die Fahrbahndecke der Alexanderstraße soll zwischen Magdalenenstraße und Pützerstraße im
Jahr 2025 saniert sowie die bestehenden roten Pflasterstreifen durch eine Asphaltdecke
ersetzt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, einen Teil des Einmündungsbereichs Merckstraße
der Fahrbahn zuzuschlagen. Dafür wird das Betonpflaster ausgebaut und der Oberbau neu
erstellt. Auf dem Abschnitt zwischen Schlossgraben und Magdalenenstraße sollen
ausschließlich die Pflasterstreifen durch Asphalt ersetzt werden, da diese durch die Belastung
des Schwerverkehrs ebenfalls in einem schlechten Zustand sind.
Die Belastung nach Verkehrsmengen macht nach den Planungsrichtlinien eine getrennte
Radverkehrsführung notwendig, die aber wegen ungünstiger Fahrbahnquerschnitte nicht
realisiert werden kann. Aus diesem Grund sollen ca. 2 m breite Radschutzstreifen mit einer
Kernfahrbahnbreite von ca. 5,00 m eingerichtet werden. Eine durchgängige Rotfärbung der
Schutzstreifen soll die Fahrbahnbreite optisch verringern und somit zu einer angepassten
Geschwindigkeit der Kfz beitragen.
Auf Höhe der Gebäude der TU Darmstadt befinden sich im Bestand ca. 13 baulich hergestellte
Parkstände, die 1,60 m breit und durch ein Bord von der Fahrbahn abgesetzt sind. Daneben
ist in grauem Pflaster ein 40 cm breiter Sicherheitsabstand zum rot gepflasterten
Radverkehrsstreifen dargestellt. Sowohl die Breite der Parkstände, als auch der
Sicherheitsraum entsprechen nicht den technischen Regelwerken und können zu gefährlichen
Situationen durch Dooring führen, weshalb die Parkstände in der Planung entfallen. Al s
Alternative bietet das angrenzende Parkhaus darmstadtium ausreichend Kapazitäten.
Teilbereiche dieser freiwerdenden Flächen sollen unter Federführung des Grünflächenamtes
nach der Umsetzung entsiegelt werden. Es ist vorgesehen, an strategisch sinnvollen Punkten,
wie dem Zugang zum TU-Gelände, Flächen für Fahrradanlehnbügel und Abstellflächen zur
Nutzung von Shared Mobility anzubieten, wodurch z.B. E-Tretroller auf dafür gewidmeten
Flächen gebündelt abgestellt werden könnten.
Die Einmündung Magdalenenstraße (Anlage 2) soll kompakter gestaltet werden, um das
Queren für Fußgänger zu erleichtern. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts
besteht die Möglichkeit, dort vier Längsparkstände aus der Alexanderstraße vorzusehen.
Auf Höhe Merckstraße wird der Schutzstreifen stadtauswärts aufgelöst und der Radverkehr in
den Mischverkehr entlassen. Dies wird zwischen Merckstraße und Pützerstraße durch das
Angebot „Gehweg, Rad frei“ ergänzt.
Abschnitt 2 - Pützerstraße bis Wolfskehlstraße
Zwischen Pützerstraße und Wolfskehlstraße soll Radfahren ausschließlich auf der Fahrbahn
erlaubt sein, da der Seitenraum aufgrund verschiedener Ausschlusskriterien
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(mangelnde Breite, starkes Fußverkehrsaufkommen) nicht für den Radverkehr freigegeben
werden kann. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ermöglich in diesem Bereich keine
Radverkehrsanlage. Stadtauswärts ist es wiederum möglich „Gehweg, Rad frei“ bis zur
Stiftstraße anzubieten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht für ausfahrende
Fahrzeuge aus den Einmündungen Lichtenbergstraße und Kittlerstraße müssen ca. vier
Parkstände entfallen und können durch Fahrradanlehnbügel bzw. Grünfläche ersetzt werden.
Auf dem gesamten Streckenabschnitt sollen, ähnlich wie im Bestand, Radpiktogramme in
regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn eine regelkonforme Fahrbahnnutzung durch
Radfahrende unterstützen.
Abschnitt 3 - Wolfskehlstraße bis Dieburger Straße Nr. 232
Die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße ist Teil des
beschlossenen Maßnahmenprogramms 4x4 Radmobilität (Maßnahme Nr. 16/ Vorlage
2020/0184). Im Magistratsbeschluss mit der Vorlage-Nr. 2021/0025 wurde der Neuplanung
zugestimmt, welche bereits größtenteils umgesetzt wurde. Dieser Bestand umfasst
Radschutzstreifen mit den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr sowie
wechselseitig auf Nord- und Südseite angeordnete Längsparkstände. Der Radschutzstreifen
wurde in dem sich daraus ergebenden Versatzbereich durch Sperrflächen und Fahrbahnteiler
geschützt angelegt.
Auf Grundlage dieser Planung sind Parkstände entfallen, was zu Kritik bei den Anwohnenden
führte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte nach erfolgloser Kompromissfindung
eine fachliche Überprüfung des Straßenraumentwurfs durch ein unabhängiges Sicherheitsaudit
für den Bestand durch die Hochschule Darmstadt. Laut Sicherheitsaudit entspricht die
Planung dem Stand der Technik und berücksichtigt sowohl die Belange des Radverkehrs als
auch des ruhenden Verkehrs. Insgesamt weise der Bestand nur geringe Mängel auf, wie die
Gestaltung der Fahrbahnversätze und der Taxistand vor dem Altenzentrum.
Im Zuge des Interessensausgleichs wurde der Bestand erneut überplant. Auf die verschwenkte
Fahrbahnführung wird nun verzichtet und Längsparken durchgängig auf der Nordseite
ermöglicht. Daraus ergeben sich ca. 45 Parkstände mehr als im aktuellen Bestand. Die
Kernfahrbahnbreite soll durchgängig 4,50 m betragen, wodurch die Radschutzstreifenbreite
zwischen 1,65 m und 1,90 m und an einer Engstelle mit 1,50 m variiert. Die Radschutzstreifen
sollen durchgängig rot eingefärbt werden. Dies soll die Kernfahrbahnbreite optisch verringern
und zu einer angepassten Geschwindigkeit der Kfz beitragen. Diese Maßnahme ist
insbesondere auch deshalb erforderlich, weil durch das einseitige Fahrbahnparken und die
Geradlinigkeit der Verkehrsführung damit zu rechnen ist, dass das Tempolimit vermehrt
überschritten wird. Der Radschutzstreifen soll mittels Trennung durch Sperrflächen und Baken
zu den notwendigen Fahrbahnversätzen geschützt werden. Da ein relevanter Fahrbahnversatz
ca. 90 m östlich des ursprünglichen Planungsbereichs liegt, soll die Neuplanung diesen
Bereich ebenfalls mit berücksichtigen (Höhe Liegenschaft Dieburger Straße 232).
Die Bestands-Querungshilfe auf Höhe des Altenzentrums an der Rosenhöhe verbleibt und bildet
zwischen der Einmündung Flotowstraße einen Mittelstreifen aus, der für Abbiegevorgänge
genutzt werden kann. Der Taxistand verbleibt auf der Südseite und soll um ca. 50 m
stadteinwärts im direkten Anschluss an die Haltestelle „Regerweg“ verlegt werden. Aufgrund
des Haltestellenkaps entfällt hier der problematische Versatz des Radschutzstreifens.
Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30
Es wird angestrebt im gesamten Abschnitt zwischen Schlossgraben und Dieburger Straße Nr.
232 eine durchgängige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 anzuordnen. Gründe liegen unter
anderem in den angrenzenden sensiblen Einrichtungen Altenzentrum an der Rosenh öhe,
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Krankenhaus Alice-Hospital, Kinderklinik Prinzessin Margaret und Kinderkrippe Krabbelstube
Rotznasen e.V., die über die Dieburger Straße erschlossen werden. Personengruppen dieser
sensiblen Einrichtungen sind auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung vorbeugend zu
schützen.
Darüber hinaus ist der Gehweg im Abschnitt zwischen Pützerstraße und Spessartring stark
frequentiert und lässt wegen zu geringer Querschnittsbreiten keinen Radverkehr im Seitenraum
zu. Der Radverkehr muss folglich trotz hoher Kfz-Verkehrsmengen bei unübersichtlicher
Linienführung der Straße und ungünstiger Fahrbahnbreite in den Mischverkehr entlassen
werden, was bei Tempo 50 eine qualifizierte Gefahrenlage hinreichend begründet.
Des Weiteren sind verschiedene Abschnitte zwischen Schlossgraben und Spessartring trotz
Querungsmöglichkeiten wie Lichtsignalanlagen, Mittelinseln und Mittelstreifen aufgrund des
starken Fußgängerverkehrs und den daraus resultierenden Fahrbahnquerungen unfallauffällig,
darunter auch der Zebrastreifen in der Alexanderstraße.
Finanzierung
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 13 beigefügt.
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 21066-9180,
Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr –
Haushaltsausgabereste zur Verfügung. Die Deckensanierung und Entsiegelungen zu
Grünflächen selbst sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat VI
Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 5
1947 Zeichen
freiZ-1022-10 75 76 77 78 8084 85 92 94 94A96 9898A98B 100 104104A 106A 2 46 1 Spessartring Dieburger Straße Lucasweg Dieburger Straße GG G A H H PPP P PPPP P P PP P KKK KK KKK KK K K K SS SS KKK K K KKK K KKKK KK K WWW WWW W WWWWWWWW WWWW Z-239freiZ-1022-10 Z-239freiZ-1022-10 undAn¼ie©erfrei Z-250ɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1Kittlerstraße Z-209-30 freiZ-1022-10 freiZ-1022-10Z-239Z-283Z-267 frei Z-267 freiZ-1022-10 Z-314-10Z-314-20 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-314Z-1044-10Z-314-10 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-314-20 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT freiZ-1022-10Z-239Z-283 Z-306 Z-274-30 Z-239 Z-267freiZ-1022-10Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 undAn¼ie©erfreiZ-250 Z-250 undAn¼ie©erfrei Z-239Z-274-30 6,50Z-605-205,97 Grünfläche (ehem.Parkstand) ɹɶZ-274.2ZINE MA 1,06 1,001,00 1,00 1,00 1,00 1,0023,006,00 5.00 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2024_Pützerstr bis Spessartring\240402_Dieburger Straße_Pützerstraße bis Wolfskehlstraße.dwg GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. AnlagePlanart SBSGLABL. Darmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtMarkierungs- undBeschilderungsplan1 :250VI-66.1.3 WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt N 5/10 Z. Kenntnis Juni 202406.06.2024StadtratPaul Georg Wandrey Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Dezernat VI 66.266.3 104.07.2024Entsiegelungsfläche/ Grünfläche angepasstAWJG Anlage 5 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger StraßeMarkierungs- und Beschilderungsplan 5v10 Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 8
1733 Zeichen
150 152 156 179181181A183 187 188 189 191193195 3 A H P BUSBUS Z-224 Z-101Z-101AltenheimZ-1012-52 Z-306 Z-250Anlie©eبØeiçnZ-1020-12 Z-205 Z-101Z-101Z-283 Z-224Z-205 Z-306Z-205 Blatt 3Blatt 2 Blatt 3Blatt 2 Blatt 4Blatt 3 Blatt 4Blatt 3 Z-626-30Z-626-30 Z-626-10 ɹʍɻmZ-626-10 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2 Z-626-30Z-626-30 Weberweg Dieburger Straße Haltestelle Bestand Regerweg Flotowstraße ɸdõenZ-1050-31Z-229 4,50 5,50 8,12 Z-274-30 Z-274-30Z-274-30 12,00 Z-626-300,75 0,75 1,90 1,91 1,93 0,792,00 2,72 3,091,91 Z-274-30 Z-274-30 2,00 0,75 1,80 1,520,75 1,941,801,804,501,62 1,62 1,90 1,68 1,86 1,804,502,10 1,804,502,08 4,50 2,00 2,004,57 2,001,612,00 4,501,61 1,91 0,900,890,90 2,001,594,501,934,504,50 3,90 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt N SB:SGL:ABL: 1 :250VI-66.1.38/10Markierungs-/Beschilderungsplan Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Z. Kenntnis Juni 2024 Anlage 8 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 8v10 06.06.2024 Bearbeitungsstand 66.266.3 104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 6
1553 Zeichen
2101103 105 111 114116118 120A 108 Am Löwentor G GG BUS Anschluss anden Bestand Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-224 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12 ɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1 Z-205 Z-306 Blatt 2Blatt 1 Blatt 2Blatt 1 Z-626-30Z-626-30Z-314-10Z-314-202 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-322 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-32Z-1042-31Z-1042-31Z-306 Z-314-10 Z-314-202 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-32 2 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-32Z-1042-31 Z-1042-31 Dieburger Straße Am Löwentor Wolfskehlstraße Am Breitwiesenberg1,64 1,65 2,001,65 0,581,65 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 Z-239freiZ-1022-10Z-274-30 1,654,501,650,755,00 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Kenntnis AnlagePlanartJuni 2024Darmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt N Anlage 6 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 6v10 SB: SGL:ABL: 1 :250VI-66.1.36/10Markierungs-/Beschilderungsplan 06.06.2024 Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung 66.266.3 104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 14
18940 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0317
Magistratsbeschluss -Nr.
373
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-000-0530 Investitionsnummer: 21066-9180
Kostenträger: 5410-15 Sachkonto: 0613010
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße
Vorlage vom: 24.10.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Anpassung der Radverkehrsanlage in der Alexanderstraße /
Dieburger Straße zu.
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 13 stehen unter der
Investitionsnummer 21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 –
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur Verfügung.
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Anlagen: Anlage 1 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 1v10
Anlage 2 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 2v10
Anlage 3 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 3v10
Anlage 4 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 4v10
Anlage 5 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 5v10
Anlage 6 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 6v10
Anlage 7 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 7v10
Anlage 8 Schutzstreif en Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 8v10
Anlage 9 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 9v10
Anlage 10 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und
Beschilderungsplan 10v10
Anlage 11 Luftbildskizze Deckensanierung Alexanderstraße - Dieburger Straße
Anlage 12 Luftbildskizze Ausbau Pflasterstreifen
Anlage 13 Kostenkalkulation Schutzstreifen Alexanderstraße - Dieburger Straße
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024
Die Radverkehrsanlage in der Dieburger Straße im Bereich Rhönring bis Dieburger Straße 232
befindet sich seit vielen Jahren in einer kontroversen Diskussion. 2021 wurde der nicht mehr
regelwerkskonforme Schutzstreifen umgestaltet und durch eine Variante mit mehreren
Verschwenkungen ersetzt. In der Folge gab es eine umfangreiche öffentliche Diskussion um
dadurch entfallende Parkmöglichkeiten sowie Sicherheitsrisiken, die durch die
Fahrbahnverschwenkung entstehen.
Die Radverkehrsanlage Dieburger Straße entwickelte sich zu einer Grundsatzfrage, wie und in
welcher Schrittweite Anpassungen im Verkehrsraum vorgenommen werden, um zeitgemäße
und den heutigen Ansprüchen genügende Zustände zu erreichen. Die vorliegende Variante
stellt einen Interessensausgleich im Sinne des Mobilitätsfriedens zwischen Interessen von
Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie dem Radverkehr dar. Gleichzeitig enthält sie innovative
Elemente, die bei erfolgreicher Entwicklung beispielgebend für die Gesamtstadt sein können.
Prämissen der Raumaufteilung von Straßen und des Systems Verkehr
Grundsätzlich ist bei Verkehrsanlagen die Verkehrssicherheit das höchste Gut und an erster
Stelle sicherzustellen. Auch wenn die Sicherheit fördernde Maßnahmen in Einzelfällen zu
Behinderungen des Verkehrsflusses führen können, sind diese jedoch trotzdem zwingend zu
treffen und nicht verhandelbar. Es liegt in der Natur der Sache, hierbei schwächere
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger (im Besonderen Kinder, Senioren und Behinderte) und den
Radverkehr besonders zu schützen.
Als nächstes sind der Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit zu betrachten. Hierbei sollen
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt berücksichtigt werden. Es ist daher sicherzustellen,
dass Fußgänger ausreichend Raum und Querungsmöglichkeiten haben, dass der Radverkehr
sicher und attraktiv geführt wird und dass der motorisierte Verkehr möglichst gut fließen kann.
Dem ÖPNV ist zur Erhöhung der Attraktivität eine Bevorrechtigung an erforderlichen Stellen
einzuräumen, um die Fahrpläne zu ermöglichen.
Der ruhende Verkehr (parkende Fahrzeuge) hat im begrenzten öffentlichen Raum bei den
vorgenannten Zielen daher oft weniger Raum als bisher. Trotzdem muss auch hier nach
Lösungen gesucht werden um dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen nachzukommen.
Schutzstreifen als innerstädtische Kompromisslösung
Schutzstreifen sind in der Fachwelt durchaus umstritten, jedoch in Großstädten wie Darmstadt
unumgänglich. Der Straßenraum ist an sehr vielen Stellen selbst unter Wegnahme des
ruhenden Verkehrs zu klein für baulich getrennte Radverkehrsanlagen. Schutzstreifen stellen in
diesen Bereich eine Möglichkeit dar, trotzdem mehr Verkehrssicherheit zu erreichen und die
Attraktivität des Radverkehrs zu steigern.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Schutzstreifen auf der Straße eine Realität abbilden, die auch
ohne Schutzstreifen gesetzlich geregelt ist. Der Radverkehr ist auf Straßen ohne baulich
getrennte Radwege gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und darf nur mit ausreichendem
Abstand überholt werden. Der Schutzstreifen visualisiert dies im Besonderen und schafft
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dadurch Sicherheit durch Bewusstseinsbildung. Umgekehrt ist es so, dass Schutzstreifen vom
Autoverkehr befahren werden dürfen, wenn kein/e Radfahrer/innen diesen befährt.
Mobilitätsfrieden und innerstädtische Mobilitätsplanung
Die oft umkämpfte Verkehrsthematik lässt sich an und für sich simpel entschärfen, wenn jeder
ein Grundverständnis für seine Mitmenschen an den Tag legt. Die meisten Menschen nutzen
nicht nur ein Verkehrsmittel, in der Fachsprache spricht man von Multimodalität.
Autofahrer/innen gehen auch zu Fuß. Radfahrer/innen brauchen auch mal ein Auto. Es gibt
daher nicht „die Autofahrer/innen“ oder „die Radfahrer/innen“.
Trotzdem laufen Diskussionen oft anekdotisch und generalisierend ab. Es werden meist
Geschichten aufgezählt von Szenarien, wo man von einem Auto geschnitten wurde oder wo ein
Radfahrer eine rote Ampel überfahren hat. Diese persönlichen Erlebnisse werden dann für
allgemeingültig erklärt. Verkehrsplanung muss jedoch Fakten und Realitäten anerkennen und
dafür Lösungen suchen, um jedem Menschen die Mobilität zu ermöglichen, die er braucht.
Dabei gibt es keine besseren oder schlechteren Menschen. Aber es gibt Randbedingungen,
ohne die unser Verkehrssystem nicht funktionieren kann.
Der öffentliche Straßenraum ist begrenzt und kann so gut wie nicht erweitert werden. Dies
entwickelt sich durch die steigende Verkehrsmenge zu einem Problem für unser
Verkehrssystem. Es ist daher zwingend erforderlich zu handeln, um die Funktionsfähigkeit
unseres Verkehrssystems zu erhalten.
Hierbei sind zum einen technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Leistungsfähigkeit z u
steigern, wie zum Beispiel moderne digitale Ampelanlagen. Hier ist Darmstadt an einer
führenden Stelle, hat jedoch auch noch Entwicklungsmöglichkeiten. Durch das Projekt
Danalytics werden umfangreiche Echtzeitverkehrsdaten erfasst und die Aufgabe ist es jetzt,
diese immer mehr anzuwenden im Rahmen einer intelligenten Verkehrslenkung.
Als zentrale Säule fungiert trotz der technischen Neuerungen die Steigerung der Attraktivität
von Radverkehr und ÖPNV. Dies ist nicht, wie oft gemutmaßt, ein Angriff auf den Autoverkehr.
Ganz im Gegenteil. Je höher der Anteil des Radverkehrs und des ÖPNV am Verkehr ist, desto
flüssiger läuft letztendlich auch der motorisierte Verkehr. Dem ÖPNV und insbesondere der
Straßenbahn kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu, da dieser ganzjährig attraktiv und für
alle Bevölkerungsgruppen nutzbar ist.
Die zentrale Aufgabe von Stadt und Politik an dieser Stelle ist es, den Interessenausgleich bei
Maßnahmen herzustellen und Wege zu gehen, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen.
Hierbei ist es unerlässlich, die Menschen abzuholen und durch aktive Kommunikation die
getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen.
Die Dieburger Straße
Im vorliegenden Projekt wurde genau dies versucht und erfolgreich umgesetzt. Die Dieburger
Straße wird eine Radverkehrsanlage erhalten, die Sicherheit schafft. Trotzdem bleiben so viele
Parkplätze wie möglich dabei erhalten. Aber es bleibt nicht bei dieser Maßnahme. Durch eine
durchgehende Anordnung von Tempo 30 bis zum Cityring sowie der Schaffung eines
Schutzstreifens in der Alexanderstraße wird außerdem eine durchgehende Radverkehrsachse in
die Innenstadt geschaffen.
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Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen
Die bestehende Radverkehrsanlage Alexanderstraße/Dieburger Straße zwischen Schlossgraben
und Dieburger Straße Anwesen Nr. 232 soll angepasst und verbreitert werden. Dies erfolgt im
Anschluss an eine unabhängig vom Vorhaben geplante Fahrbahndeckensanierung zwischen
Magdalenenstraße und Pützerstraße, auf Basis des Interessensaustauschs mit der IG
Dieburger Straße und den Anliegern. Die Maßnahme umfasst Markierungs- und
Beschilderungsarbeiten sowie die Schaffung von Flächen für Fahrradanlehnbügel und
Abstellflächen für Shared-Mobility-Angebote. Darüber hinaus soll die zulässige
Höchstgeschwindigkeit entlang dieser Strecke auf 30 km/h reduziert werden.
Abschnitt 1 - Schlossgraben bis Pützerstraße
Die Fahrbahndecke der Alexanderstraße soll zwischen Magdalenenstraße und Pützerstraße im
Jahr 2025 saniert sowie die bestehenden roten Pflasterstreifen durch eine Asphaltdecke
ersetzt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, einen Teil des Einmündungsbereichs Merckstraße
der Fahrbahn zuzuschlagen. Dafür wird das Betonpflaster ausgebaut und der Oberbau neu
erstellt. Auf dem Abschnitt zwischen Schlossgraben und Magdalenenstraße sollen
ausschließlich die Pflasterstreifen durch Asphalt ersetzt werden, da diese durch die Belastung
des Schwerverkehrs ebenfalls in einem schlechten Zustand sind.
Die Belastung nach Verkehrsmengen macht nach den Planungsrichtlinien eine getrennte
Radverkehrsführung notwendig, die aber wegen ungünstiger Fahrbahnquerschnitte nicht
realisiert werden kann. Aus diesem Grund sollen ca. 2 m breite Radschutzstreifen mit einer
Kernfahrbahnbreite von ca. 5,00 m eingerichtet werden. Eine durchgängige Rotfärbung der
Schutzstreifen soll die Fahrbahnbreite optisch verringern und somit zu einer angepassten
Geschwindigkeit der Kfz beitragen.
Auf Höhe der Gebäude der TU Darmstadt befinden sich im Bestand ca. 13 baulich hergestellte
Parkstände, die 1,60 m breit und durch ein Bord von der Fahrbahn abgesetzt sind. Daneben
ist in grauem Pflaster ein 40 cm breiter Sicherheitsabstand zum rot gepflasterten
Radverkehrsstreifen dargestellt. Sowohl die Breite der Parkstände, als auch der
Sicherheitsraum entsprechen nicht den technischen Regelwerken und können zu gefährlichen
Situationen durch Dooring führen, weshalb die Parkstände in der Planung entfallen. Als
Alternative bietet das angrenzende Parkhaus darmstadtium ausreichend Kapazitäten.
Teilbereiche dieser freiwerdenden Flächen sollen unter Federführung des Grünflächenamtes
nach der Umsetzung entsiegelt werden. Es ist vorgesehen, an strategisch sinnvollen Punkten,
wie dem Zugang zum TU-Gelände, Flächen für Fahrradanlehnbügel und Abstellflächen zur
Nutzung von Shared Mobility anzubieten, wodurch z.B. E-Tretroller auf dafür gewidmeten
Flächen gebündelt abgestellt werden könnten.
Die Einmündung Magdalenenstraße (Anlage 2) soll kompakter gestaltet werden, um das
Queren für Fußgänger zu erleichtern. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts
besteht die Möglichkeit, dort vier Längsparkstände aus der Alexanderstraße vorzusehen.
Auf Höhe Merckstraße wird der Schutzstreifen stadtauswärts aufgelöst und der Radverk ehr in
den Mischverkehr entlassen. Dies wird zwischen Merckstraße und Pützerstraße durch das
Angebot „Gehweg, Rad frei“ ergänzt.
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Abschnitt 2 - Pützerstraße bis Wolfskehlstraße
Zwischen Pützerstraße und Wolfskehlstraße soll Radfahren ausschließlich auf der Fahrbahn
erlaubt sein, da der Seitenraum aufgrund verschiedener Ausschlusskriterien
(mangelnde Breite, starkes Fußverkehrsaufkommen) nicht für den Radverkehr freigegeben
werden kann. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ermöglich in diesem Bereich keine
Radverkehrsanlage. Stadtauswärts ist es wiederum möglich „Gehweg, Rad frei“ bis zur
Stiftstraße anzubieten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht für ausfahrende
Fahrzeuge aus den Einmündungen Lichtenbergstraße und Kittlerstraße müssen ca. vier
Parkstände entfallen und können durch Fahrradanlehnbügel bzw. Grünfläche ersetzt werden.
Auf dem gesamten Streckenabschnitt sollen, ähnlich wie im Bestand, Radpiktogramme in
regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn eine regelkonforme Fahrbahnnutzung durch
Radfahrende unterstützen.
Abschnitt 3 - Wolfskehlstraße bis Dieburger Straße Nr. 232
Die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße ist Teil des
beschlossenen Maßnahmenprogramms 4x4 Radmobilität (Maßnahme Nr. 16/ Vorlage
2020/0184). Im Magistratsbeschluss mit der Vorlage-Nr. 2021/0025 wurde der Neuplanung
zugestimmt, welche bereits größtenteils umgesetzt wurde. Dieser Bestand umfasst
Radschutzstreifen mit den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr sowie
wechselseitig auf Nord- und Südseite angeordnete Längsparkstände. Der Radschutzstreifen
wurde in dem sich daraus ergebenden Versatzbereich durch Sperrflächen und Fahrbahnteiler
geschützt angelegt.
Auf Grundlage dieser Planung sind Parkstände entfallen, was zu Kritik bei den Anwohnenden
führte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte nach erfolgloser Kompromissfindung
eine fachliche Überprüfung des Straßenraumentwurfs durch ein unabhängiges Sicherheitsaudit
für den Bestand durch die Hochschule Darmstadt. Laut Sicherheitsaudit entspricht die
Planung dem Stand der Technik und berücksichtigt sowohl die Belange des Radverkehrs als
auch des ruhenden Verkehrs. Insgesamt weise der Bestand nur geringe Mängel auf, wie die
Gestaltung der Fahrbahnversätze und der Taxistand vor dem Altenzentrum.
Im Zuge des Interessensausgleichs wurde der Bestand erneut überplant. Auf die verschwenkte
Fahrbahnführung wird nun verzichtet und Längsparken durchgängig auf der Nordseite
ermöglicht. Daraus ergeben sich ca. 45 Parkstände mehr als im aktuellen Bestand. Die
Kernfahrbahnbreite soll durchgängig 4,50 m betragen, wodurch die Radschutzstreifenbreite
zwischen 1,65 m und 1,90 m und an einer Engstelle mit 1,50 m variiert. Die Radschutzstreifen
sollen durchgängig rot eingefärbt werden. Dies soll die Kernfahrbahnbreite optisch verringern
und zu einer angepassten Geschwindigkeit der Kfz beitragen. Diese Maßnahme ist
insbesondere auch deshalb erforderlich, weil durch das einseitige Fahrbahnparken und die
Geradlinigkeit der Verkehrsführung damit zu rechnen ist, dass das Tempolimit vermehrt
überschritten wird. Der Radschutzstreifen soll mittels Trennung durch Sperrflächen und Baken
zu den notwendigen Fahrbahnversätzen geschützt werden. Da ein relevanter Fahrbahnversatz
ca. 90 m östlich des ursprünglichen Planungsbereichs liegt, soll die Neuplanung diesen
Bereich ebenfalls mit berücksichtigen (Höhe Liegenschaft Dieburger Straße 232).
Die Bestands-Querungshilfe auf Höhe des Altenzentrums an der Rosenhöhe verbleibt und bildet
zwischen der Einmündung Flotowstraße einen Mittelstreifen aus, der für Abbiegevorgänge
genutzt werden kann. Der Taxistand verbleibt auf der Südseite und soll um ca. 50 m
stadteinwärts im direkten Anschluss an die Haltestelle „Regerweg“ verlegt werden. Aufgrund
des Haltestellenkaps entfällt hier der problematische Versatz des Radschutzstreifens.
Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30
Es wird angestrebt im gesamten Abschnitt zwischen Schlossgraben und Dieburger Straße Nr.
232 eine durchgängige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 anzuordnen. Gründe liegen unter
anderem in den angrenzenden sensiblen Einrichtungen Altenzentrum an der Rosenh öhe,
Krankenhaus Alice-Hospital, Kinderklinik Prinzessin Margaret und Kinderkrippe Krabbelstube
Rotznasen e.V., die über die Dieburger Straße erschlossen werden. Personengruppen dieser
sensiblen Einrichtungen sind auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung vorbeugend zu
schützen.
Darüber hinaus ist der Gehweg im Abschnitt zwischen Pützerstraße und Spessartring stark
frequentiert und lässt wegen zu geringer Querschnittsbreiten keinen Radverkehr im Seitenraum
zu. Der Radverkehr muss folglich trotz hoher Kfz-Verkehrsmengen bei unübersichtlicher
Linienführung der Straße und ungünstiger Fahrbahnbreite in den Mischverkehr entlassen
werden, was bei Tempo 50 eine qualifizierte Gefahrenlage hinreichend begründet.
Des Weiteren sind verschiedene Abschnitte zwischen Schlossgraben und Spessartring trotz
Querungsmöglichkeiten wie Lichtsignalanlagen, Mittelinseln und Mittelstreifen aufgrund des
starken Fußgängerverkehrs und den daraus resultierenden Fahrbahnquerungen unfallauffällig,
darunter auch der Zebrastreifen in der Alexanderstraße.
Finanzierung
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 13 beigefügt.
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 21066-9180,
Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr –
Haushaltsausgabereste zur Verfügung. Die Deckensanierung und Entsiegelungen zu
Grünflächen selbst sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat VI
Hanno Benz André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 15
322 Zeichen
Punkt 9: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 - Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße (V-Nr. 2024/0317) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 11
582 Zeichen
Erich-Ollenhauer-PromenadeAlexanderstraße Mauerstraße Alexanderstraße Dieburger Straße Merckstraße A PP PP P P P P P P P P P KK S KKK KKKKK KKK K KK KK K KK KK KK K KK K K KK KK K KKK K KKK K K K K K K K KKK K K KKK KKK K K S S S S S S S S S S S S S W W W WW WW W W WWWW W WW WWWWWWWWWWWW WW WWWWW WW GG GGG G G G GG G GGG G G GG GG G GG Ballonplatz Platz Hiroshima- Karl-Roth-Platz RK 1 310 1 3 4 3986 2 31292725 31A23 2 3533 5 7241 21 7 3 1A6 2A 1012 2 864 13 142 26 4 5 35 14 1 1A 1B 1C 4 4A4B 4 25A25B 2A Magdalenenstraße LADEZONE Alexanderstraße Heinheimer Straße Pützer-straße
anlage 12
582 Zeichen
Erich-Ollenhauer-PromenadeAlexanderstraße Mauerstraße Alexanderstraße Dieburger Straße Merckstraße A PP PP P P P P P P P P P KK S KKK KKKKK KKK K KK KK K KK KK KK K KK K K KK KK K KKK K KKK K K K K K K K KKK K K KKK KKK K K S S S S S S S S S S S S S W W W WW WW W W WWWW W WW WWWWWWWWWWWW WW WWWWW WW GG GGG G G G GG G GGG G G GG GG G GG Ballonplatz Platz Hiroshima- Karl-Roth-Platz RK 1 310 1 3 4 3986 2 31292725 31A23 2 3533 5 7241 21 7 3 1A6 2A 1012 2 864 13 142 26 4 5 35 14 1 1A 1B 1C 4 4A4B 4 25A25B 2A Magdalenenstraße LADEZONE Alexanderstraße Heinheimer Straße Pützer-straße
anlage 4
1528 Zeichen
Alice-Hospital31 31E 39 42 464850 5254 55 5660 61 62 62A 64 65 6668 69 70 7274767880 4 7 1 HohlerWeg Dieburger Straße Lucasweg Taunusstraße GGG A H PP P P K K K SS S KK KK KK KKK KKKKKK W W W WW WWW WWWWWWWW WWWWWWWW Z-209-30freiZ-1022-10 Z-283-10 freiZ-1022-10Z-239 Z-283-10Z-283-20 LichtenbergstraßeɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1 Z-283-10 freiZ-1022-10Z-239 Z-205 freiZ-1022-10Z-239 Z-283-30Z-133-10KrankenhausZ-1012-53 Z-283-30 Z-209-30freiZ-1022-10 Z-267freiZ-1022-10 freiZ-1022-10 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 Z-239 Z-267freiZ-1022-10 Anlehnbügel 2xZ-605-206,72 Z-605-1032,87 1,00 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2024_Pützerstr bis Spessartring\240402_Dieburger Straße_Pützerstraße bis Wolfskehlstraße.dwg N GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. AnlagePlanart SBSGLABL. Darmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtMarkierungs- undBeschilderungsplan1 :250VI-66.1.3 WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt4/10 Z. Kenntnis Juni 202406.06.2024StadtratPaul Georg Wandrey Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Dezernat VI 66.266.3 Anlage 4 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger StraßeMarkierungs- und Beschilderungsplan 4v10 Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 17
199 Zeichen
Punkt 11: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 - Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße (V-Nr. 2024/0317) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD
anlage 16
269 Zeichen
Punkt 12: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 - Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße (V-Nr. 2024/0317) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD
anlage 3
1668 Zeichen
freiZ-1022-10 R8 1012 13 14 15 1618 19 20 22 29 30 32 34 36 38 40 42 2 1 2 3 Spirwesweg Dieburger Straße Heinheimer Straße Stiftstraße Pützerstraße G G GH HH P PP P PP P PS K K K KK K K KK K K KK K K K KK K K S WWW WW W W WW WWW WW W W W W WW LichtenbergstraßeɹɶZ-274.2freiZ-1022-10Z-239 Z-205 freiZ-1022-10Z-239 Z-306 freiZ-1022-10Z-239Z-314-10 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-314-20 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-283 freiZ-1022-10Z-239 Z-357-50 Z-283-11ZINE MAParken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-239Z-283 freiZ-1022-10Z-239Z-133-10KrankenhausZ-1012-53 Z-239 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30Anlehnbügel 2xZ-605-206,72 0,70 0,70 1,00 1,00 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2024_Pützerstr bis Spessartring\240402_Dieburger Straße_Pützerstraße bis Wolfskehlstraße.dwg N GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Kenntnis AnlagePlanart SBSGLABL. Juni 2024Darmstadt,Mobilitäts- und Tiefbauamt06.06.2024 Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250VI-66.1.3Anlage 3 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger StraßeMarkierungs- und Beschilderungsplan 3v10 WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt3/10 StadtratPaul Georg Wandrey Bearbeitungsstand Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Dezernat VI 66.266.3Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 9
1666 Zeichen
194 195 197 197A 199 201201A201B201C201D 203 205 214A214B GA Anschluss anden Bestand Feuerwehrzufahrt Z-101Z-101 Z-229 Z-222 Z-222 Z-240 Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrtZ-1050-312 Taxen Z-286-10 Z-206 Z-283-20 Z-101Z-101AlãeneiÁZ-1012-52Z-283-10Z-306Z-283-20Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12 Z-205Blatt 4Blatt 3 Blatt 4Blatt 3Z-626-10 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2Flotowstraße Schumannstraße Dieburger StraßeG Z-626-30 1,90 1,922,631,90 Z-222 Z-222 0,75 2,75 4,50 2,00Z-274-30 Z-278-30 0,751,802,72 Z-274-30 1,81 2,622,01 2,00 Blatt 5Blatt 4 Blatt 5Blatt 4 1,901,91 2,662,022,641,87 1,824,501,90 4,501,90 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt N SB:SGL: ABL: 1 :250VI-66.1.39/10Markierungs-/Beschilderungsplan Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Z. Kenntnis Juni 2024 Anlage 9 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 9v10 06.06.2024 66.266.3 104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 1
2764 Zeichen
Alexanderstraße AlexanderstraßePP PP P P P P KK KKKKK KKK K KK KK K KK K KKK K K K K KKK KKK K K S S S S S S SS WW W W WWWW W WW WWWWWWWWWWWW GGG G G GG GG Platz 86 272523 1A 1B 1CZ-626-30 Z-306 Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32 Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32 Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼heniht er¼aut ɹZ-262-3,5Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼heniht er¼aut Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32 Z-222 Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32 Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼heniht er¼aut Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼heniht er¼aut Z-283-10Z-283-30Ladehofdarmstadtium ɼɶm Z-283-30 Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrtHalteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrt Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrt Z-350-10 Z-350-10Z-350-20 Z-350-20 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT ZINE MAZ-314.1ZINE MAZ-314.2Z-283-30 Z-314-101/2 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-32Mo-Fr1ɶ-1ɿ hSa 1ɶ-1ɺ h1/2 Std.Mo-Fr1ɶ-1ɿ hSa 1ɶ-1ɺ h Z-314-10Z-1010-62 4.5015.00 1.201.20 0.40 15.000.40 Anlehnbügel 5x Fläche E-Tretroller(ehem. Parkstand)SperrpfostenentfernenSperrpfostenentfernen Anlehnbügel 2x1.200.50Z-274-30 Grünfläche (ehem.Parkstand)FlächeE-Tretroller Anlehnbügel 6x1.201.20 Grünfläche (ehem.Parkstand)2.201.201.202.131.201.202.210.40 4.09 5.002.105.30 5.00 5.00 2.10 2.04 2.042.60 Z-278-30mit fahrbahn-abgewandtemKragarm Grünfläche (ehem.Parkstand)Z-314Z-314 Grünfläche (ehem.Parkstand) Grünfläche (ehem.Parkstand)1.841.83 0.40 Z-1010-68Z-1010-68 1.502.00 2.00 2.003.27 2.75 2x Betonpoller 2.10 1.241.85 1.85 8.201.85 4.50 1.50 2.102.00 0.401.852.042.10 2.04 R37.253.092.002.872.00 10.25 5.002.11 4.50 2.11 Fahrradpiktogramme entlangGussasphaltrinne in Abstandvon 0,05-0,10 m platzieren GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Kenntnis AnlagePlanart SBSGLABL. Darmstadt,Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Alexanderstraße\2023_Zeughausstr bis Pützerstr\Entwurf\240729_Zeughausstraße bis Pützer.dwg N 1/10 Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierung/ EntfallGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Anlage 1 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 1v10Juni 2024Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIDipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung06.06.2024VI-66.1.3StadtratPaul Georg Wandrey66.266.3 "Baumanfahrschutz entfernen" entfällt04.07.20241 AWJG
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1354 Zeichen
234A 201D 203 205207209 211 214B 232 234 234A234B1 3 3A Dieburger StraßeGG G G Anschluss anden Bestand Z-240 Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrt Z-286-10 Z-206 Z-283-20 30Z-274.1-40Rückseite Z 274.230Z-274.1-40Rückseite Z 274.2 Schumannstraße Anschluss anden Bestand4,531,504,50 2,00Z-274-30 Z-278-30 Z-626-30 0,751,80 0,754,501,891,822,00Blatt 5Blatt 4 Blatt 5Blatt 4 1,90 1,50 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt N SB:SGL:ABL: 1 :250VI-66.1.3Markierungs-/Beschilderungsplan Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung 10/10 Z. Kenntnis Juni 2024 Anlage 10 SchutzstreifenAlexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 10v10 06.06.2024 66.266.3 104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
anlage 2
2796 Zeichen
Mauerstraße Dieburger Straße A P P P S K K KK K K KK K K K K K KKK K K SBallonplatz 1 10 39312927 3533 21 3 1A6 2A4 864 226 4 3 14 Magdalenenstraße Z-314-10Z-314-201/2 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-32MoʣFr1ɶʣ1ɿ hSa 1ɶʣ1ɺ h1/2 Std. ANKUNFTSZEIT Z-1040-32MoʣFr1ɶʣ1ɿ hSa 1ɶʣ1ɺ h Z-283-30 Z-224ZINE MAZ-314.2ɹɶZ-274.1Parken mit ParkscheinoderParkausweis MA ɹɶZ-274.2ZINE MAZ-314.2 Z-239freiZ-1022-10 Z-222 Z-314-10 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-314-20werkta©sɾʣ1ɿhZ-286-10 =AEZINE Z-286-20werkta©sɾʣ1ɿh Z-306 freiZ-1022-10Z-239Z-314-10 Parken mit 2 Std.oderParkausweis MA ANKUNFTSZEIT Z-306 Z-286-10werkta©sɾʣ2ɶh werkta©sɾʣ2ɶh Z-286-20ɹɶZ-274.1 Z-314-20ewohnermit Parkausweis Zone 1freiZ-224Z-283-10Z-205 ɹɶZ-274.1ɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1 Z-315-57 Alexanderstraße Heinheimer Straße Pützer-straße 4.58 2.592.00 2.482.02 Z-205 2.00 2.000.60 0.80 5.75 Z-274-30 Z-222 Z-222 BUSBUS 1.20 9x SperrpfostenGehweg entfernen Anlehnbügel 2x1.200.50 1.00Z-605-101.000.800.310.40 2x Anlehnbügelauf Parkstand Z-274-30 Z-274-30 MAUERSTRASSEZ-274-30 Z-274-30 Anlehnbügel 6x 0.40 1.48 2.392.492.012.002.012.08 2.002.292.792.01 2.08 2.732.752.05 2.00 2.51 2.00 2.342.00 Grünfläche (ehem.Parkstand) 2.492.04 Z-222 2.753.102.492.753.103.241.002.00 0.60 2.46 ca. 19 Sperrpfosten aufGehweg entfernen Z-605-20 Z 605 in Größe 250x750mm. GesamthöheSchildmast ca. 1,35 m 5.75 5.75 6.50 0.501.001.101.001.201.201.000.80 2.10 2.002.002.00 1.201.221.201.201.241.52 2x Betonpoller(Basis 0,50 m) 1.526x AnlehnbügelTyp Lastenrad 1.752.00 5.75 0.500.50 2.16 2.462.482.062.462.552.46 2.462.572.172.882.12 1.061.271.53 1.10 Sperrpfosten 3x2.5045°2.001.20 R4.85 2.00 neues Tiefbord inEinmündungsbereich 5.002.11 2.11 0.60 GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. Z. Kenntnis AnlagePlanart SBSGLABL. Darmstadt, I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Alexanderstraße\2023_Zeughausstr bis Pützerstr\Entwurf\240729_Zeughausstraße bis Pützer.dwg N Markierungs- undBeschilderungsplan1 :2502/10Juni 2024Mobilitäts- und Tiefbauamt06.06.2024VI-66.1.3Dezernat VI WissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierung/ EntfallGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Anlage 2 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 2v10 StadtratPaul Georg Wandrey Bearbeitungsstand 66.266.3 "Baumanfahrschutz entfernen" entfällt04.07.20241 AWJGPosition Tiefbord Einmündung Merckstraße neu11.07.20242 AWJG Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
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1557 Zeichen
113 115115A117 134 140142 144 146146A146B 148A 1731771 2 G Z-205 Z-306 Z-205Z-306 Z-205 Blatt 2Blatt 1 Blatt 2Blatt 1 Blatt 3Blatt 2 Blatt 3Blatt 2 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12 Z-626-30Z-626-30 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2 Am Oberfeld RosenhöhwegDieburger Straße 2,010,75 1,66 Z-274-30 276 - 115DIEBURGER STRASSE 3 - 23AM OBERFELD Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 Z-274-30 1,634,50 0,75 1,61 4,501,61 4,501,78 1,80 0,752,00 1,80 2,75 1,612,00 4,501,61 I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt......................... Datum: M. = Gezeichnet: Plan-Nr. AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt N SB:SGL: ABL: 1 :250VI-66.1.37/10Markierungs-/Beschilderungsplan Legende Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00 1,30 Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung Z. Kenntnis Juni 2024 Anlage 7 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße Markierungs- und Beschilderungsplan 7v10 06.06.2024 Bearbeitungsstand 66.266.3 104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung
Beratungsverlauf (3)
Orte (27)
- Alexanderstraße
- Dieburger Straße 232
- Magdalenenstraße
- Zeughausstraße
- Lichtenbergstraße
- Pützerstraße
- Wolfskehlstraße
- Stiftstraße
- Kittlerstraße
- Schumannstraße
- Merckstraße
- Spessartring
- Schlossgraben
- Regerweg
- Spirwesweg
- Weberweg
- Karl-Roth-Platz
- Am Löwentor
- Am Breitwiesenberg
- Heinheimer Straße
- Taunusstraße
- Flotowstraße
- Mauerstraße
- Lucasweg
- Rhönring
- Ballonplatz
- Am Oberfeld
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0317
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.10.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00