Mandari Insight

2024/0317

Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 - Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße

Magistratsvorlage 24.10.2024

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2024/0317

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0317 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  21066-9180 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -  
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße  
 
Vorlage vom: 24.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Anpassung der Radverkehrsanlage in der Alexanderstraße / 
Dieburger Straße zu.  
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 13 stehen unter der 
Investitionsnummer 21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 – 
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur Verfügung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 1v10  
Anlage 2 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 2v10

- 2 - 
Anlage 3 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 3v10  
Anlage 4 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 4v10  
Anlage 5 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 5v10  
Anlage 6 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 6v10  
Anlage 7 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 7v10  
Anlage 8 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 8v10  
Anlage 9 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 9v10  
Anlage 10 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 10v10  
Anlage 11 Luf tbildskizze Deckensanierung Alexanderstraße - Dieburger Straße  
Anlage 12 Luftbildskizze Ausbau Pflasterstreifen  
Anlage 13 Kostenkalkulation Schutzstreifen Alexanderstraße - Dieburger Straße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024 
 
 
Die Radverkehrsanlage in der Dieburger Straße im Bereich Rhönring bis Dieburger Straße 232 
befindet sich seit vielen Jahren in einer kontroversen Diskussion. 2021 wurde der nicht mehr 
regelwerkskonforme Schutzstreifen umgestaltet und durch eine Variante mit mehreren 
Verschwenkungen ersetzt. In der Folge gab es eine umfangreiche öffentliche Diskussion um 
dadurch entfallende Parkmöglichkeiten sowie Sicherheitsrisiken, die durch die 
Fahrbahnverschwenkung entstehen. 
 
Die Radverkehrsanlage Dieburger Straße entwickelte sich zu einer Grundsatzfrage, wie und in 
welcher Schrittweite Anpassungen im Verkehrsraum vorgenommen werden, um zeitgemäße 
und den heutigen Ansprüchen genügende Zustände zu erreichen. Die vorliegende Variante 
stellt einen Interessensausgleich im Sinne des Mobilitätsfriedens zwischen Interessen von 
Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie dem Radverkehr dar. Gleichzeitig enthält sie innovative 
Elemente, die bei erfolgreicher Entwicklung beispielgebend für die Gesamtstadt sein können.  
 
Prämissen der Raumaufteilung von Straßen und des Systems Verkehr 
 
Grundsätzlich ist bei Verkehrsanlagen die Verkehrssicherheit das höchste Gut und an erster 
Stelle sicherzustellen. Auch wenn die Sicherheit fördernde Maßnahmen in Einzelfällen zu 
Behinderungen des Verkehrsflusses führen können, sind diese jedoch trotzdem zwingend zu 
treffen und nicht verhandelbar. Es liegt in der Natur der Sache, hierbei schwächere 
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger (im Besonderen Kinder, Senioren und Behinderte) und den 
Radverkehr besonders zu schützen. 
 
Als nächstes sind der Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit zu betrachten. Hierbei sollen 
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt berücksichtigt werden. Es ist daher sicherzustellen, 
dass Fußgänger ausreichend Raum und Querungsmöglichkeiten haben, dass der Radverkehr 
sicher und attraktiv geführt wird und dass der motorisierte Verkehr möglichst gut fließen kann. 
Dem ÖPNV ist zur Erhöhung der Attraktivität eine Bevorrechtigung an erforderlichen Stellen 
einzuräumen, um die Fahrpläne zu ermöglichen. 
 
Der ruhende Verkehr (parkende Fahrzeuge) hat im begrenzten öffentlichen Raum bei den 
vorgenannten Zielen daher oft weniger Raum als bisher. Trotzdem muss auch hier nach 
Lösungen gesucht werden um dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen nachzukommen.  
 
Schutzstreifen als innerstädtische Kompromisslösung 
 
Schutzstreifen sind in der Fachwelt durchaus umstritten, jedoch in Großstädten wie Darmstadt 
unumgänglich. Der Straßenraum ist an sehr vielen Stellen selbst unter Wegnahme des 
ruhenden Verkehrs zu klein für baulich getrennte Radverkehrsanlagen. Schutzstreifen stellen in 
diesen Bereich eine Möglichkeit dar, trotzdem mehr Verkehrssicherheit zu erreichen und die 
Attraktivität des Radverkehrs zu steigern. 
 
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Schutzstreifen auf der Straße eine Realität abbilden, die auch 
ohne Schutzstreifen gesetzlich geregelt ist. Der Radverkehr ist auf Straßen ohne baulich 
getrennte Radwege gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und darf nur mit ausreichendem 
Abstand überholt werden. Der Schutzstreifen visualisiert dies im Besonderen und schafft 
dadurch Sicherheit durch Bewusstseinsbildung. Umgekehrt ist es so, dass Schutzstreifen vom 
Autoverkehr befahren werden dürfen, wenn kein/e Radfahrer/innen diesen befährt.

- 4 - 
 
Mobilitätsfrieden und innerstädtische Mobilitätsplanung 
 
Die oft umkämpfte Verkehrsthematik lässt sich an und für sich simpel entschärfen, wenn jeder 
ein Grundverständnis für seine Mitmenschen an den Tag legt. Die meisten Menschen nutzen 
nicht nur ein Verkehrsmittel, in der Fachsprache spricht man von Multimodalität. 
Autofahrer/innen gehen auch zu Fuß. Radfahrer/innen brauchen auch mal ein Auto. Es gibt 
daher nicht „die Autofahrer/innen“ oder „die Radfahrer/innen“.  
 
Trotzdem laufen Diskussionen oft anekdotisch und generalisierend ab. Es werden meist 
Geschichten aufgezählt von Szenarien, wo man von einem Auto geschnitten wurde oder wo ein 
Radfahrer eine rote Ampel überfahren hat. Diese persönlichen Erlebnisse werden dann für 
allgemeingültig erklärt. Verkehrsplanung muss jedoch Fakten und Realitäten anerkennen und 
dafür Lösungen suchen, um jedem Menschen die Mobilität zu ermöglichen, die er braucht. 
Dabei gibt es keine besseren oder schlechteren Menschen. Aber es gibt Randbedingungen, 
ohne die unser Verkehrssystem nicht funktionieren kann. 
 
Der öffentliche Straßenraum ist begrenzt und kann so gut wie nicht erweitert werden. Dies 
entwickelt sich durch die steigende Verkehrsmenge zu einem Problem für unser 
Verkehrssystem. Es ist daher zwingend erforderlich zu handeln, um die Funktionsfähigkeit 
unseres Verkehrssystems zu erhalten.  
 
Hierbei sind zum einen technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Leistungsfähigkeit zu 
steigern, wie zum Beispiel moderne digitale Ampelanlagen. Hier ist Darmstadt an einer 
führenden Stelle, hat jedoch auch noch Entwicklungsmöglichkeiten. Durch das Projekt 
Danalytics werden umfangreiche Echtzeitverkehrsdaten erfasst und die Aufgabe ist es jetzt, 
diese immer mehr anzuwenden im Rahmen einer intelligenten Verkehrslenkung. 
 
Als zentrale Säule fungiert trotz der technischen Neuerungen die Steigerung der Attraktivität 
von Radverkehr und ÖPNV. Dies ist nicht, wie oft gemutmaßt, ein Angriff auf den Autoverkehr. 
Ganz im Gegenteil. Je höher der Anteil des Radverkehrs und des ÖPNV am Verkehr ist, desto 
flüssiger läuft letztendlich auch der motorisierte Verkehr. Dem ÖPNV und insbesondere der 
Straßenbahn kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu, da dieser ganzjährig attraktiv und für 
alle Bevölkerungsgruppen nutzbar ist. 
 
Die zentrale Aufgabe von Stadt und Politik an dieser Stelle ist es, den Interessenausgleich bei 
Maßnahmen herzustellen und Wege zu gehen, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. 
Hierbei ist es unerlässlich, die Menschen abzuholen und durch aktive Kommunikation die 
getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen. 
 
Die Dieburger Straße 
 
Im vorliegenden Projekt wurde genau dies versucht und erfolgreich umgesetzt. Die Dieburger 
Straße wird eine Radverkehrsanlage erhalten, die Sicherheit schafft. Trotzdem bleiben so viele 
Parkplätze wie möglich dabei erhalten. Aber es bleibt nicht bei dieser Maßnahme. Dur ch eine 
durchgehende Anordnung von Tempo 30 bis zum Cityring sowie der Schaffung eines 
Schutzstreifens in der Alexanderstraße wird außerdem eine durchgehende Radverkehrsachse 
in die Innenstadt geschaffen.

- 5 - 
 
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen 
Die bestehende Radverkehrsanlage Alexanderstraße/Dieburger Straße zwischen Schlossgraben 
und Dieburger Straße Anwesen Nr. 232 soll angepasst und verbreitert werden. Dies erfolgt im 
Anschluss an eine unabhängig vom Vorhaben geplante Fahrbahndeckensanierung zwischen 
Magdalenenstraße und Pützerstraße, auf Basis des Interessensaustauschs mit der IG 
Dieburger Straße und den Anliegern. Die Maßnahme umfasst Markierungs- und 
Beschilderungsarbeiten sowie die Schaffung von Flächen für Fahrradanlehnbügel und 
Abstellflächen für Shared-Mobility-Angebote. Darüber hinaus soll die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit entlang dieser Strecke auf 30 km/h reduziert werden.  
 
Abschnitt 1 - Schlossgraben bis Pützerstraße 
Die Fahrbahndecke der Alexanderstraße soll zwischen Magdalenenstraße und Pützerstraße im 
Jahr 2025 saniert sowie die bestehenden roten Pflasterstreifen durch eine Asphaltdecke 
ersetzt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, einen Teil des Einmündungsbereichs Merckstraße 
der Fahrbahn zuzuschlagen. Dafür wird das Betonpflaster ausgebaut und der Oberbau neu 
erstellt. Auf dem Abschnitt zwischen Schlossgraben und Magdalenenstraße sollen 
ausschließlich die Pflasterstreifen durch Asphalt ersetzt werden, da diese durch die Belastung 
des Schwerverkehrs ebenfalls in einem schlechten Zustand sind. 
 
Die Belastung nach Verkehrsmengen macht nach den Planungsrichtlinien eine getrennte 
Radverkehrsführung notwendig, die aber wegen ungünstiger Fahrbahnquerschnitte nicht 
realisiert werden kann. Aus diesem Grund sollen ca. 2 m breite Radschutzstreifen mit einer 
Kernfahrbahnbreite von ca. 5,00 m eingerichtet werden. Eine durchgängige Rotfärbung der 
Schutzstreifen soll die Fahrbahnbreite optisch verringern und somit zu einer angepassten 
Geschwindigkeit der Kfz beitragen.  
 
Auf Höhe der Gebäude der TU Darmstadt befinden sich im Bestand ca. 13 baulich hergestellte 
Parkstände, die 1,60 m breit und durch ein Bord von der Fahrbahn abgesetzt sind. Daneben 
ist in grauem Pflaster ein 40 cm breiter Sicherheitsabstand zum rot gepflasterten 
Radverkehrsstreifen dargestellt. Sowohl die Breite der Parkstände, als auch der 
Sicherheitsraum entsprechen nicht den technischen Regelwerken und können zu gefährlichen 
Situationen durch Dooring führen, weshalb die Parkstände in der Planung entfallen. Al s 
Alternative bietet das angrenzende Parkhaus darmstadtium ausreichend Kapazitäten. 
Teilbereiche dieser freiwerdenden Flächen sollen unter Federführung des Grünflächenamtes 
nach der Umsetzung entsiegelt werden. Es ist vorgesehen, an strategisch sinnvollen Punkten, 
wie dem Zugang zum TU-Gelände, Flächen für Fahrradanlehnbügel und Abstellflächen zur 
Nutzung von Shared Mobility anzubieten, wodurch z.B. E-Tretroller auf dafür gewidmeten 
Flächen gebündelt abgestellt werden könnten. 
 
Die Einmündung Magdalenenstraße (Anlage 2) soll kompakter gestaltet werden, um das 
Queren für Fußgänger zu erleichtern. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts 
besteht die Möglichkeit, dort vier Längsparkstände aus der Alexanderstraße vorzusehen.  
 
Auf Höhe Merckstraße wird der Schutzstreifen stadtauswärts aufgelöst und der Radverkehr in 
den Mischverkehr entlassen. Dies wird zwischen Merckstraße und Pützerstraße durch das 
Angebot „Gehweg, Rad frei“ ergänzt.  
 
Abschnitt 2 - Pützerstraße bis Wolfskehlstraße 
Zwischen Pützerstraße und Wolfskehlstraße soll Radfahren ausschließlich auf der Fahrbahn 
erlaubt sein, da der Seitenraum aufgrund verschiedener Ausschlusskriterien

- 6 - 
(mangelnde Breite, starkes Fußverkehrsaufkommen) nicht für den Radverkehr freigegeben 
werden kann. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ermöglich in diesem Bereich keine 
Radverkehrsanlage. Stadtauswärts ist es wiederum möglich „Gehweg, Rad frei“ bis zur 
Stiftstraße anzubieten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht für ausfahrende 
Fahrzeuge aus den Einmündungen Lichtenbergstraße und Kittlerstraße müssen ca. vier 
Parkstände entfallen und können durch Fahrradanlehnbügel bzw. Grünfläche ersetzt werden.  
Auf dem gesamten Streckenabschnitt sollen, ähnlich wie im Bestand, Radpiktogramme in 
regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn eine regelkonforme Fahrbahnnutzung durch 
Radfahrende unterstützen.  
 
Abschnitt 3 - Wolfskehlstraße bis Dieburger Straße Nr. 232 
Die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße ist Teil des 
beschlossenen Maßnahmenprogramms 4x4 Radmobilität (Maßnahme Nr. 16/ Vorlage 
2020/0184). Im Magistratsbeschluss mit der Vorlage-Nr. 2021/0025 wurde der Neuplanung 
zugestimmt, welche bereits größtenteils umgesetzt wurde. Dieser Bestand umfasst 
Radschutzstreifen mit den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr sowie 
wechselseitig auf Nord- und Südseite angeordnete Längsparkstände. Der Radschutzstreifen 
wurde in dem sich daraus ergebenden Versatzbereich durch Sperrflächen und Fahrbahnteiler 
geschützt angelegt. 
Auf Grundlage dieser Planung sind Parkstände entfallen, was zu Kritik bei den Anwohnenden 
führte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte nach erfolgloser Kompromissfindung 
eine fachliche Überprüfung des Straßenraumentwurfs durch ein unabhängiges Sicherheitsaudit 
für den Bestand durch die Hochschule Darmstadt. Laut Sicherheitsaudit entspricht die 
Planung dem Stand der Technik und berücksichtigt sowohl die Belange des Radverkehrs als 
auch des ruhenden Verkehrs. Insgesamt weise der Bestand nur geringe Mängel auf, wie die 
Gestaltung der Fahrbahnversätze und der Taxistand vor dem Altenzentrum.  
 
Im Zuge des Interessensausgleichs wurde der Bestand erneut überplant. Auf die verschwenkte 
Fahrbahnführung wird nun verzichtet und Längsparken durchgängig auf der Nordseite 
ermöglicht. Daraus ergeben sich ca. 45 Parkstände mehr als im aktuellen Bestand. Die 
Kernfahrbahnbreite soll durchgängig 4,50 m betragen, wodurch die Radschutzstreifenbreite 
zwischen 1,65 m und 1,90 m und an einer Engstelle mit 1,50 m variiert. Die Radschutzstreifen 
sollen durchgängig rot eingefärbt werden. Dies soll die Kernfahrbahnbreite optisch verringern 
und zu einer angepassten Geschwindigkeit der Kfz beitragen. Diese Maßnahme ist 
insbesondere auch deshalb erforderlich, weil durch das einseitige Fahrbahnparken und  die 
Geradlinigkeit der Verkehrsführung damit zu rechnen ist, dass das Tempolimit vermehrt 
überschritten wird. Der Radschutzstreifen soll mittels Trennung durch Sperrflächen und Baken 
zu den notwendigen Fahrbahnversätzen geschützt werden. Da ein relevanter Fahrbahnversatz 
ca. 90 m östlich des ursprünglichen Planungsbereichs liegt, soll die Neuplanung diesen 
Bereich ebenfalls mit berücksichtigen (Höhe Liegenschaft Dieburger Straße 232).  
 
Die Bestands-Querungshilfe auf Höhe des Altenzentrums an der Rosenhöhe verbleibt und bildet 
zwischen der Einmündung Flotowstraße einen Mittelstreifen aus, der für Abbiegevorgänge 
genutzt werden kann. Der Taxistand verbleibt auf der Südseite und soll um ca. 50 m 
stadteinwärts im direkten Anschluss an die Haltestelle „Regerweg“ verlegt werden. Aufgrund 
des Haltestellenkaps entfällt hier der problematische Versatz des Radschutzstreifens.  
 
Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 
Es wird angestrebt im gesamten Abschnitt zwischen Schlossgraben und Dieburger Straße Nr. 
232 eine durchgängige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 anzuordnen. Gründe liegen unter 
anderem in den angrenzenden sensiblen Einrichtungen Altenzentrum an der Rosenh öhe,

- 7 - 
Krankenhaus Alice-Hospital, Kinderklinik Prinzessin Margaret und Kinderkrippe Krabbelstube 
Rotznasen e.V., die über die Dieburger Straße erschlossen werden. Personengruppen dieser 
sensiblen Einrichtungen sind auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung vorbeugend zu 
schützen.   
Darüber hinaus ist der Gehweg im Abschnitt zwischen Pützerstraße und Spessartring stark 
frequentiert und lässt wegen zu geringer Querschnittsbreiten keinen Radverkehr im Seitenraum 
zu. Der Radverkehr muss folglich trotz hoher Kfz-Verkehrsmengen bei unübersichtlicher 
Linienführung der Straße und ungünstiger Fahrbahnbreite in den Mischverkehr entlassen 
werden, was bei Tempo 50 eine qualifizierte Gefahrenlage hinreichend begründet.  
 
Des Weiteren sind verschiedene Abschnitte zwischen Schlossgraben und Spessartring trotz 
Querungsmöglichkeiten wie Lichtsignalanlagen, Mittelinseln und Mittelstreifen aufgrund des 
starken Fußgängerverkehrs und den daraus resultierenden Fahrbahnquerungen unfallauffällig, 
darunter auch der Zebrastreifen in der Alexanderstraße.  
 
Finanzierung 
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 13 beigefügt.  
 
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem 
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 21066-9180, 
Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr – 
Haushaltsausgabereste zur Verfügung.  Die Deckensanierung und Entsiegelungen zu 
Grünflächen selbst sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. 
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg   Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer   Stadtrat

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1947 Zeichen

freiZ-1022-10
75
76
77
78 8084
85
92 94 94A96
9898A98B 100
104104A 106A
2
46
1
Spessartring
Dieburger Straße
Lucasweg
Dieburger Straße
GG
G
A
H
H PPP P PPPP P P PP
P
KKK
KK
KKK
KK K
K
K
SS SS
KKK K K
KKK
K
KKKK
KK
K
WWW WWW
W
WWWWWWWW
WWWW
Z-239freiZ-1022-10
Z-239freiZ-1022-10        undAn¼ie©erfrei
Z-250ɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1Kittlerstraße
Z-209-30
freiZ-1022-10
freiZ-1022-10Z-239Z-283Z-267
frei
Z-267
freiZ-1022-10
Z-314-10Z-314-20
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-314Z-1044-10Z-314-10
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-314-20
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
freiZ-1022-10Z-239Z-283
Z-306
Z-274-30
Z-239
Z-267freiZ-1022-10Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30        undAn¼ie©erfreiZ-250
Z-250        undAn¼ie©erfrei
Z-239Z-274-30
6,50Z-605-205,97
Grünfläche (ehem.Parkstand)
ɹɶZ-274.2ZINE MA
1,06
1,001,00
1,00 1,00
1,00
1,0023,006,00
5.00
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2024_Pützerstr bis Spessartring\240402_Dieburger Straße_Pützerstraße bis Wolfskehlstraße.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  AnlagePlanart
SBSGLABL.
Darmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtMarkierungs- undBeschilderungsplan1 :250VI-66.1.3
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
N
5/10
Z. Kenntnis
Juni 202406.06.2024StadtratPaul Georg Wandrey
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Dezernat VI
66.266.3
104.07.2024Entsiegelungsfläche/ Grünfläche angepasstAWJG
Anlage 5 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger StraßeMarkierungs- und Beschilderungsplan 5v10
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 8

1733 Zeichen

150 152 156
179181181A183 187
188
189 191193195
3
A
H
P
BUSBUS
Z-224
Z-101Z-101AltenheimZ-1012-52
Z-306 Z-250Anlie©eبØeiçn•Z-1020-12
Z-205
Z-101Z-101Z-283
Z-224Z-205
Z-306Z-205
Blatt 3Blatt 2
Blatt 3Blatt 2 Blatt 4Blatt 3
Blatt 4Blatt 3
Z-626-30Z-626-30
Z-626-10
ɹʍɻmZ-626-10
ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2
ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2
Z-626-30Z-626-30
Weberweg
Dieburger Straße
Haltestelle Bestand
Regerweg Flotowstraße
ɸd‚õenZ-1050-31Z-229
4,50 5,50
8,12
Z-274-30
Z-274-30Z-274-30
12,00
Z-626-300,75 0,75 1,90
1,91 1,93
0,792,00 2,72
3,091,91
Z-274-30
Z-274-30
2,00
0,75
1,80
1,520,75
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1,62
1,90
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1,86 1,804,502,10 1,804,502,08
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2,00
2,004,57
2,001,612,00
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3,90
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
N
SB:SGL:ABL:
1 :250VI-66.1.38/10Markierungs-/Beschilderungsplan
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Z. Kenntnis
Juni 2024
Anlage 8 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 8v10
06.06.2024
Bearbeitungsstand
66.266.3
104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 6

1553 Zeichen

2101103 105 111
114116118
120A
108
Am Löwentor
G
GG
BUS
Anschluss anden Bestand
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-224
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
ɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1
Z-205
Z-306
Blatt 2Blatt 1
Blatt 2Blatt 1
Z-626-30Z-626-30Z-314-10Z-314-202 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-322 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-32Z-1042-31Z-1042-31Z-306 Z-314-10 Z-314-202 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-32 2 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-32Z-1042-31 Z-1042-31
Dieburger Straße
Am Löwentor
Wolfskehlstraße
Am Breitwiesenberg1,64
1,65
2,001,65
0,581,65
Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30
Z-239freiZ-1022-10Z-274-30
1,654,501,650,755,00
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Kenntnis
AnlagePlanartJuni 2024Darmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
N
Anlage 6 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 6v10
SB: SGL:ABL:
1 :250VI-66.1.36/10Markierungs-/Beschilderungsplan
06.06.2024
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
66.266.3
104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 14

18940 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
05.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0317 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
373 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-000-0530 Investitionsnummer:  21066-9180 
Kostenträger:  5410-15 Sachkonto: 0613010 
 
Betreff: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -  
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße  
 
Vorlage vom: 24.10.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Anpassung der Radverkehrsanlage in der Alexanderstraße / 
Dieburger Straße zu.  
2. Die benötigten Haushaltsmittel gemäß datenschutzrelevanter Anlage 13 stehen unter der 
Investitionsnummer 21066-9180, Kostenstelle 066-000-0530 – 
Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr - zur Verfügung.

- 3 - 
 
Anlagen: Anlage 1 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 1v10  
Anlage 2 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 2v10  
Anlage 3 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 3v10  
Anlage 4 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 4v10  
Anlage 5 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 5v10  
Anlage 6 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 6v10  
Anlage 7 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 7v10  
Anlage 8 Schutzstreif en Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 8v10  
Anlage 9 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 9v10  
Anlage 10 Schutzstreifen Alexanderstraße -Dieburger Straße - Markierungs- und 
Beschilderungsplan 10v10  
Anlage 11 Luftbildskizze Deckensanierung Alexanderstraße - Dieburger Straße  
Anlage 12 Luftbildskizze Ausbau Pflasterstreifen  
Anlage 13 Kostenkalkulation Schutzstreifen Alexanderstraße - Dieburger Straße  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2024  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2024 
 
 
Die Radverkehrsanlage in der Dieburger Straße im Bereich Rhönring bis Dieburger Straße 232 
befindet sich seit vielen Jahren in einer kontroversen Diskussion. 2021 wurde der nicht mehr 
regelwerkskonforme Schutzstreifen umgestaltet und durch eine Variante mit mehreren 
Verschwenkungen ersetzt. In der Folge gab es eine umfangreiche öffentliche Diskussion um 
dadurch entfallende Parkmöglichkeiten sowie Sicherheitsrisiken, die durch die 
Fahrbahnverschwenkung entstehen. 
 
Die Radverkehrsanlage Dieburger Straße entwickelte sich zu einer Grundsatzfrage, wie und in 
welcher Schrittweite Anpassungen im Verkehrsraum vorgenommen werden, um zeitgemäße 
und den heutigen Ansprüchen genügende Zustände zu erreichen. Die vorliegende Variante 
stellt einen Interessensausgleich im Sinne des Mobilitätsfriedens zwischen Interessen von 
Anwohnerinnen und Anwohnern, sowie dem Radverkehr dar. Gleichzeitig enthält sie innovative 
Elemente, die bei erfolgreicher Entwicklung beispielgebend für die Gesamtstadt sein können.  
 
Prämissen der Raumaufteilung von Straßen und des Systems Verkehr 
 
Grundsätzlich ist bei Verkehrsanlagen die Verkehrssicherheit das höchste Gut und an erster 
Stelle sicherzustellen. Auch wenn die Sicherheit fördernde Maßnahmen in Einzelfällen zu 
Behinderungen des Verkehrsflusses führen können, sind diese jedoch trotzdem zwingend zu 
treffen und nicht verhandelbar. Es liegt in der Natur der Sache, hierbei schwächere 
Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger (im Besonderen Kinder, Senioren und Behinderte) und den 
Radverkehr besonders zu schützen. 
 
Als nächstes sind der Verkehrsfluss und die Leistungsfähigkeit zu betrachten. Hierbei sollen 
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt berücksichtigt werden. Es ist daher sicherzustellen, 
dass Fußgänger ausreichend Raum und Querungsmöglichkeiten haben, dass der Radverkehr 
sicher und attraktiv geführt wird und dass der motorisierte Verkehr möglichst gut fließen kann. 
Dem ÖPNV ist zur Erhöhung der Attraktivität eine Bevorrechtigung an erforderlichen Stellen 
einzuräumen, um die Fahrpläne zu ermöglichen. 
 
Der ruhende Verkehr (parkende Fahrzeuge) hat im begrenzten öffentlichen Raum bei den 
vorgenannten Zielen daher oft weniger Raum als bisher. Trotzdem muss auch hier nach 
Lösungen gesucht werden um dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen nachzukommen.  
 
Schutzstreifen als innerstädtische Kompromisslösung 
 
Schutzstreifen sind in der Fachwelt durchaus umstritten, jedoch in Großstädten wie Darmstadt 
unumgänglich. Der Straßenraum ist an sehr vielen Stellen selbst unter Wegnahme des 
ruhenden Verkehrs zu klein für baulich getrennte Radverkehrsanlagen. Schutzstreifen stellen in 
diesen Bereich eine Möglichkeit dar, trotzdem mehr Verkehrssicherheit zu erreichen und die 
Attraktivität des Radverkehrs zu steigern. 
 
Grundsätzlich ist zu sagen, dass Schutzstreifen auf der Straße eine Realität abbilden, die auch 
ohne Schutzstreifen gesetzlich geregelt ist. Der Radverkehr ist auf Straßen ohne baulich 
getrennte Radwege gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer und darf nur mit ausreichendem 
Abstand überholt werden. Der Schutzstreifen visualisiert dies im Besonderen und schafft

- 5 - 
dadurch Sicherheit durch Bewusstseinsbildung. Umgekehrt ist es so, dass Schutzstreifen vom 
Autoverkehr befahren werden dürfen, wenn kein/e Radfahrer/innen diesen befährt.  
 
Mobilitätsfrieden und innerstädtische Mobilitätsplanung 
 
Die oft umkämpfte Verkehrsthematik lässt sich an und für sich simpel entschärfen, wenn jeder 
ein Grundverständnis für seine Mitmenschen an den Tag legt. Die meisten Menschen nutzen 
nicht nur ein Verkehrsmittel, in der Fachsprache spricht man von Multimodalität. 
Autofahrer/innen gehen auch zu Fuß. Radfahrer/innen brauchen auch mal ein Auto. Es gibt 
daher nicht „die Autofahrer/innen“ oder „die Radfahrer/innen“.  
 
Trotzdem laufen Diskussionen oft anekdotisch und generalisierend ab. Es werden meist 
Geschichten aufgezählt von Szenarien, wo man von einem Auto geschnitten wurde oder wo ein 
Radfahrer eine rote Ampel überfahren hat. Diese persönlichen Erlebnisse werden dann für 
allgemeingültig erklärt. Verkehrsplanung muss jedoch Fakten und Realitäten anerkennen und 
dafür Lösungen suchen, um jedem Menschen die Mobilität zu ermöglichen, die er braucht. 
Dabei gibt es keine besseren oder schlechteren Menschen. Aber es gibt Randbedingungen, 
ohne die unser Verkehrssystem nicht funktionieren kann. 
 
Der öffentliche Straßenraum ist begrenzt und kann so gut wie nicht erweitert werden. Dies 
entwickelt sich durch die steigende Verkehrsmenge zu einem Problem für unser 
Verkehrssystem. Es ist daher zwingend erforderlich zu handeln, um die Funktionsfähigkeit 
unseres Verkehrssystems zu erhalten.  
 
Hierbei sind zum einen technische Maßnahmen zu ergreifen, um die Leistungsfähigkeit z u 
steigern, wie zum Beispiel moderne digitale Ampelanlagen. Hier ist Darmstadt an einer 
führenden Stelle, hat jedoch auch noch Entwicklungsmöglichkeiten. Durch das Projekt 
Danalytics werden umfangreiche Echtzeitverkehrsdaten erfasst und die Aufgabe ist es jetzt, 
diese immer mehr anzuwenden im Rahmen einer intelligenten Verkehrslenkung. 
 
Als zentrale Säule fungiert trotz der technischen Neuerungen die Steigerung der Attraktivität 
von Radverkehr und ÖPNV. Dies ist nicht, wie oft gemutmaßt, ein Angriff auf den Autoverkehr. 
Ganz im Gegenteil. Je höher der Anteil des Radverkehrs und des ÖPNV am Verkehr ist, desto 
flüssiger läuft letztendlich auch der motorisierte Verkehr. Dem ÖPNV und insbesondere der 
Straßenbahn kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu, da dieser ganzjährig attraktiv und für 
alle Bevölkerungsgruppen nutzbar ist. 
 
Die zentrale Aufgabe von Stadt und Politik an dieser Stelle ist es, den Interessenausgleich bei 
Maßnahmen herzustellen und Wege zu gehen, die auf Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen. 
Hierbei ist es unerlässlich, die Menschen abzuholen und durch aktive Kommunikation die 
getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar zu begründen. 
 
Die Dieburger Straße 
 
Im vorliegenden Projekt wurde genau dies versucht und erfolgreich umgesetzt. Die Dieburger 
Straße wird eine Radverkehrsanlage erhalten, die Sicherheit schafft. Trotzdem bleiben so viele 
Parkplätze wie möglich dabei erhalten. Aber es bleibt nicht bei dieser Maßnahme. Durch eine 
durchgehende Anordnung von Tempo 30 bis zum Cityring sowie der Schaffung eines 
Schutzstreifens in der Alexanderstraße wird außerdem eine durchgehende Radverkehrsachse in 
die Innenstadt geschaffen.

- 6 - 
 
 
 
 
Übersicht der in der Vorlage enthaltenen Maßnahmen 
Die bestehende Radverkehrsanlage Alexanderstraße/Dieburger Straße zwischen Schlossgraben 
und Dieburger Straße Anwesen Nr. 232 soll angepasst und verbreitert werden. Dies erfolgt im 
Anschluss an eine unabhängig vom Vorhaben geplante Fahrbahndeckensanierung zwischen 
Magdalenenstraße und Pützerstraße, auf Basis des Interessensaustauschs mit der IG 
Dieburger Straße und den Anliegern. Die Maßnahme umfasst Markierungs- und 
Beschilderungsarbeiten sowie die Schaffung von Flächen für Fahrradanlehnbügel und 
Abstellflächen für Shared-Mobility-Angebote. Darüber hinaus soll die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit entlang dieser Strecke auf 30 km/h reduziert werden.  
 
Abschnitt 1 - Schlossgraben bis Pützerstraße 
Die Fahrbahndecke der Alexanderstraße soll zwischen Magdalenenstraße und Pützerstraße im 
Jahr 2025 saniert sowie die bestehenden roten Pflasterstreifen durch eine Asphaltdecke 
ersetzt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, einen Teil des Einmündungsbereichs Merckstraße 
der Fahrbahn zuzuschlagen. Dafür wird das Betonpflaster ausgebaut und der Oberbau neu 
erstellt. Auf dem Abschnitt zwischen Schlossgraben und Magdalenenstraße sollen 
ausschließlich die Pflasterstreifen durch Asphalt ersetzt werden, da diese durch die Belastung 
des Schwerverkehrs ebenfalls in einem schlechten Zustand sind. 
 
Die Belastung nach Verkehrsmengen macht nach den Planungsrichtlinien eine getrennte 
Radverkehrsführung notwendig, die aber wegen ungünstiger Fahrbahnquerschnitte nicht 
realisiert werden kann. Aus diesem Grund sollen ca. 2 m breite Radschutzstreifen mit einer 
Kernfahrbahnbreite von ca. 5,00 m eingerichtet werden. Eine durchgängige Rotfärbung der 
Schutzstreifen soll die Fahrbahnbreite optisch verringern und somit zu einer angepassten 
Geschwindigkeit der Kfz beitragen.  
 
Auf Höhe der Gebäude der TU Darmstadt befinden sich im Bestand ca. 13 baulich hergestellte 
Parkstände, die 1,60 m breit und durch ein Bord von der Fahrbahn abgesetzt sind. Daneben 
ist in grauem Pflaster ein 40 cm breiter Sicherheitsabstand zum rot gepflasterten 
Radverkehrsstreifen dargestellt. Sowohl die Breite der Parkstände, als auch der 
Sicherheitsraum entsprechen nicht den technischen Regelwerken und können zu gefährlichen 
Situationen durch Dooring führen, weshalb die Parkstände in der Planung entfallen. Als 
Alternative bietet das angrenzende Parkhaus darmstadtium ausreichend Kapazitäten. 
Teilbereiche dieser freiwerdenden Flächen sollen unter Federführung des Grünflächenamtes 
nach der Umsetzung entsiegelt werden. Es ist vorgesehen, an strategisch sinnvollen Punkten, 
wie dem Zugang zum TU-Gelände, Flächen für Fahrradanlehnbügel und Abstellflächen zur 
Nutzung von Shared Mobility anzubieten, wodurch z.B. E-Tretroller auf dafür gewidmeten 
Flächen gebündelt abgestellt werden könnten. 
 
Die Einmündung Magdalenenstraße (Anlage 2) soll kompakter gestaltet werden, um das 
Queren für Fußgänger zu erleichtern. Durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts 
besteht die Möglichkeit, dort vier Längsparkstände aus der Alexanderstraße vorzusehen.  
 
Auf Höhe Merckstraße wird der Schutzstreifen stadtauswärts aufgelöst und der Radverk ehr in 
den Mischverkehr entlassen. Dies wird zwischen Merckstraße und Pützerstraße durch das 
Angebot „Gehweg, Rad frei“ ergänzt.

- 7 - 
 
Abschnitt 2 - Pützerstraße bis Wolfskehlstraße 
Zwischen Pützerstraße und Wolfskehlstraße soll Radfahren ausschließlich auf der Fahrbahn 
erlaubt sein, da der Seitenraum aufgrund verschiedener Ausschlusskriterien  
(mangelnde Breite, starkes Fußverkehrsaufkommen) nicht für den Radverkehr freigegeben 
werden kann. Der vorhandene Fahrbahnquerschnitt ermöglich in diesem Bereich keine 
Radverkehrsanlage. Stadtauswärts ist es wiederum möglich „Gehweg, Rad frei“ bis zur 
Stiftstraße anzubieten. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht für ausfahrende 
Fahrzeuge aus den Einmündungen Lichtenbergstraße und Kittlerstraße müssen ca. vier 
Parkstände entfallen und können durch Fahrradanlehnbügel bzw. Grünfläche ersetzt werden.  
Auf dem gesamten Streckenabschnitt sollen, ähnlich wie im Bestand, Radpiktogramme in 
regelmäßigen Abständen auf der Fahrbahn eine regelkonforme Fahrbahnnutzung durch 
Radfahrende unterstützen.  
 
Abschnitt 3 - Wolfskehlstraße bis Dieburger Straße Nr. 232 
Die Dieburger Straße zwischen Wolfskehlstraße und Schumannstraße ist Teil des 
beschlossenen Maßnahmenprogramms 4x4 Radmobilität (Maßnahme Nr. 16/ Vorlage 
2020/0184). Im Magistratsbeschluss mit der Vorlage-Nr. 2021/0025 wurde der Neuplanung 
zugestimmt, welche bereits größtenteils umgesetzt wurde. Dieser Bestand umfasst 
Radschutzstreifen mit den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr sowie 
wechselseitig auf Nord- und Südseite angeordnete Längsparkstände. Der Radschutzstreifen 
wurde in dem sich daraus ergebenden Versatzbereich durch Sperrflächen und Fahrbahnteiler 
geschützt angelegt. 
Auf Grundlage dieser Planung sind Parkstände entfallen, was zu Kritik bei den Anwohnenden 
führte. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beauftragte nach erfolgloser Kompromissfindung 
eine fachliche Überprüfung des Straßenraumentwurfs durch ein unabhängiges Sicherheitsaudit 
für den Bestand durch die Hochschule Darmstadt. Laut Sicherheitsaudit entspricht die 
Planung dem Stand der Technik und berücksichtigt sowohl die Belange des Radverkehrs als 
auch des ruhenden Verkehrs. Insgesamt weise der Bestand nur geringe Mängel auf, wie die 
Gestaltung der Fahrbahnversätze und der Taxistand vor dem Altenzentrum.  
 
Im Zuge des Interessensausgleichs wurde der Bestand erneut überplant. Auf die verschwenkte 
Fahrbahnführung wird nun verzichtet und Längsparken durchgängig auf der Nordseite 
ermöglicht. Daraus ergeben sich ca. 45 Parkstände mehr als im aktuellen Bestand. Die 
Kernfahrbahnbreite soll durchgängig 4,50 m betragen, wodurch die Radschutzstreifenbreite 
zwischen 1,65 m und 1,90 m und an einer Engstelle mit 1,50 m variiert. Die Radschutzstreifen 
sollen durchgängig rot eingefärbt werden. Dies soll die Kernfahrbahnbreite optisch verringern 
und zu einer angepassten Geschwindigkeit der Kfz beitragen. Diese Maßnahme ist 
insbesondere auch deshalb erforderlich, weil durch das einseitige Fahrbahnparken und die 
Geradlinigkeit der Verkehrsführung damit zu rechnen ist, dass das Tempolimit vermehrt 
überschritten wird. Der Radschutzstreifen soll mittels Trennung durch Sperrflächen und Baken 
zu den notwendigen Fahrbahnversätzen geschützt werden. Da ein relevanter Fahrbahnversatz 
ca. 90 m östlich des ursprünglichen Planungsbereichs liegt, soll die Neuplanung diesen 
Bereich ebenfalls mit berücksichtigen (Höhe Liegenschaft Dieburger Straße 232).  
 
Die Bestands-Querungshilfe auf Höhe des Altenzentrums an der Rosenhöhe verbleibt und bildet 
zwischen der Einmündung Flotowstraße einen Mittelstreifen aus, der für Abbiegevorgänge 
genutzt werden kann. Der Taxistand verbleibt auf der Südseite und soll um ca. 50 m 
stadteinwärts im direkten Anschluss an die Haltestelle „Regerweg“ verlegt werden. Aufgrund 
des Haltestellenkaps entfällt hier der problematische Versatz des Radschutzstreifens.

Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 30 
Es wird angestrebt im gesamten Abschnitt zwischen Schlossgraben und Dieburger Straße Nr. 
232 eine durchgängige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 anzuordnen. Gründe liegen unter 
anderem in den angrenzenden sensiblen Einrichtungen Altenzentrum an der Rosenh öhe, 
Krankenhaus Alice-Hospital, Kinderklinik Prinzessin Margaret und Kinderkrippe Krabbelstube 
Rotznasen e.V., die über die Dieburger Straße erschlossen werden. Personengruppen dieser 
sensiblen Einrichtungen sind auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung vorbeugend zu 
schützen.   
Darüber hinaus ist der Gehweg im Abschnitt zwischen Pützerstraße und Spessartring stark 
frequentiert und lässt wegen zu geringer Querschnittsbreiten keinen Radverkehr im Seitenraum 
zu. Der Radverkehr muss folglich trotz hoher Kfz-Verkehrsmengen bei unübersichtlicher 
Linienführung der Straße und ungünstiger Fahrbahnbreite in den Mischverkehr entlassen 
werden, was bei Tempo 50 eine qualifizierte Gefahrenlage hinreichend begründet.  
 
Des Weiteren sind verschiedene Abschnitte zwischen Schlossgraben und Spessartring trotz 
Querungsmöglichkeiten wie Lichtsignalanlagen, Mittelinseln und Mittelstreifen aufgrund des 
starken Fußgängerverkehrs und den daraus resultierenden Fahrbahnquerungen unfallauffällig, 
darunter auch der Zebrastreifen in der Alexanderstraße.  
 
Finanzierung 
Eine detaillierte Kostenaufstellung der Kosten ist als datenschutzrelevante Anlage 13 beigefügt.  
 
Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, sind die anfallenden Kosten aus dem 
Finanzhaushalt zu zahlen. Hierfür stehen unter der Investitionsnummer 21066-9180, 
Kostenstelle 066-000-0530 - Sonderinvestitionsprogramm Radverkehr – 
Haushaltsausgabereste zur Verfügung.  Die Deckensanierung und Entsiegelungen zu 
Grünflächen selbst sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. 
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat VI 
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg   Paul Georg Wandrey 
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 15

322 Zeichen

Punkt 9: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -  
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße 
 (V-Nr. 2024/0317) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 11

582 Zeichen

Erich-Ollenhauer-PromenadeAlexanderstraße
Mauerstraße
Alexanderstraße
Dieburger Straße
Merckstraße
A
PP PP
P P
P P P P
P
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WW GG GGG
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GGG G G
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Ballonplatz
Platz Hiroshima-
Karl-Roth-Platz
RK
1
310 1
3
4
3986
2
31292725
31A23
2
3533
5
7241
21
7 3
1A6
2A
1012
2
864 13
142
26
4
5
35 14
1
1A 1B 1C
4 4A4B
4
25A25B
2A
Magdalenenstraße LADEZONE
Alexanderstraße
Heinheimer Straße
Pützer-straße

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582 Zeichen

Erich-Ollenhauer-PromenadeAlexanderstraße
Mauerstraße
Alexanderstraße
Dieburger Straße
Merckstraße
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Platz Hiroshima-
Karl-Roth-Platz
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864 13
142
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5
35 14
1
1A 1B 1C
4 4A4B
4
25A25B
2A
Magdalenenstraße LADEZONE
Alexanderstraße
Heinheimer Straße
Pützer-straße

anlage 4

1528 Zeichen

Alice-Hospital31
31E
39
42
464850
5254
55
5660
61
62
62A
64
65
6668
69
70
7274767880
4 7
1
HohlerWeg
Dieburger Straße
Lucasweg
Taunusstraße
GGG A
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P P
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K K
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KK KK
KK
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Z-283-10
freiZ-1022-10Z-239
Z-283-10Z-283-20
LichtenbergstraßeɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1
Z-283-10
freiZ-1022-10Z-239
Z-205
freiZ-1022-10Z-239 Z-283-30Z-133-10KrankenhausZ-1012-53 Z-283-30
Z-209-30freiZ-1022-10
Z-267freiZ-1022-10
freiZ-1022-10
Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30
Z-239
Z-267freiZ-1022-10
Anlehnbügel 2xZ-605-206,72
Z-605-1032,87
1,00
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2024_Pützerstr bis Spessartring\240402_Dieburger Straße_Pützerstraße bis Wolfskehlstraße.dwg
N
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  AnlagePlanart
SBSGLABL.
Darmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtMarkierungs- undBeschilderungsplan1 :250VI-66.1.3
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt4/10
Z. Kenntnis
Juni 202406.06.2024StadtratPaul Georg Wandrey
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Dezernat VI
66.266.3
Anlage 4 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger StraßeMarkierungs- und Beschilderungsplan 4v10
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 17

199 Zeichen

Punkt 11: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -  
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße 
 (V-Nr. 2024/0317) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: AfD

anlage 16

269 Zeichen

Punkt 12: Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 -  
Anpassung Radverkehranlage in der Alexanderstraße/ Dieburger Straße 
 (V-Nr. 2024/0317) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: AfD

anlage 3

1668 Zeichen

freiZ-1022-10
R8 1012
13
14
15
1618
19
20 22
29
30 32
34
36
38
40
42
2
1 2
3
Spirwesweg
Dieburger Straße
Heinheimer Straße
Stiftstraße
Pützerstraße
G
G
GH HH
P
PP
P
PP
P
PS
K
K
K
KK K K
KK
K
K
KK
K
K
K
KK
K
K
S
WWW WW
W
W
WW
WWW
WW
W
W W
W
WW LichtenbergstraßeɹɶZ-274.2freiZ-1022-10Z-239
Z-205
freiZ-1022-10Z-239
Z-306
freiZ-1022-10Z-239Z-314-10
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-314-20
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-283
freiZ-1022-10Z-239
Z-357-50
Z-283-11ZINE MAParken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-239Z-283 freiZ-1022-10Z-239Z-133-10KrankenhausZ-1012-53
Z-239
Z-274-30 Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30Anlehnbügel 2xZ-605-206,72
0,70 0,70 1,00
1,00
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2024_Pützerstr bis Spessartring\240402_Dieburger Straße_Pützerstraße bis Wolfskehlstraße.dwg
N
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Kenntnis
AnlagePlanart
SBSGLABL.
Juni 2024Darmstadt,Mobilitäts- und Tiefbauamt06.06.2024
Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250VI-66.1.3Anlage 3 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger StraßeMarkierungs- und Beschilderungsplan 3v10
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt3/10
StadtratPaul Georg Wandrey
Bearbeitungsstand
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Dezernat VI
66.266.3Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 9

1666 Zeichen

194
195 197 197A
199
201201A201B201C201D 203 205
214A214B
GA
Anschluss anden Bestand
Feuerwehrzufahrt
Z-101Z-101 Z-229 Z-222
Z-222
Z-240
Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrtZ-1050-312 Taxen
Z-286-10
Z-206
Z-283-20
Z-101Z-101Alãen­eiÁZ-1012-52Z-283-10Z-306Z-283-20Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
Z-205Blatt 4Blatt 3
Blatt 4Blatt 3Z-626-10
ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2
ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2Flotowstraße Schumannstraße
Dieburger StraßeG
Z-626-30
1,90 1,922,631,90
Z-222
Z-222
0,75 2,75
4,50
2,00Z-274-30
Z-278-30
0,751,802,72
Z-274-30
1,81
2,622,01 2,00 Blatt 5Blatt 4
Blatt 5Blatt 4
1,901,91
2,662,022,641,87
1,824,501,90
4,501,90
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
N
SB:SGL: ABL:
1 :250VI-66.1.39/10Markierungs-/Beschilderungsplan
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Z. Kenntnis
Juni 2024
Anlage 9 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 9v10
06.06.2024
66.266.3
104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 1

2764 Zeichen

Alexanderstraße AlexanderstraßePP PP P P P P
KK
KKKKK
KKK
K
KK
KK
K
KK
K KKK
K
K K
K KKK
KKK
K
K
S
S S
S
S
S
SS
WW W W WWWW
W WW WWWWWWWWWWWW GGG G G
GG
GG
Platz
86
272523
1A 1B 1CZ-626-30
Z-306
Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32
Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32
Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼†heniht er¼auŽt
ɹZ-262-3,5Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼†heniht er¼auŽt
Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32
Z-222
Z-205Z-209-30Linien-verkehrfreiZ-1026-32
Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼†heniht er¼auŽt
Z-239freiZ-1022-10torfahrtwe¼ome .ote¼freiParken auf der©esamtenP¼atúf¼†heniht er¼auŽt
Z-283-10Z-283-30Ladehofdarmstadtium
ɼɶm Z-283-30
Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrtHalteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrt
Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrt
Z-350-10
Z-350-10Z-350-20
Z-350-20
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
ZINE MAZ-314.1ZINE MAZ-314.2Z-283-30
Z-314-101/2 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-32Mo-Fr1ɶ-1ɿ hSa 1ɶ-1ɺ h1/2 Std.Mo-Fr1ɶ-1ɿ hSa 1ɶ-1ɺ h
Z-314-10Z-1010-62
4.5015.00
1.201.20
0.40
15.000.40
Anlehnbügel 5x Fläche E-Tretroller(ehem. Parkstand)SperrpfostenentfernenSperrpfostenentfernen
Anlehnbügel 2x1.200.50Z-274-30
Grünfläche (ehem.Parkstand)FlächeE-Tretroller Anlehnbügel 6x1.201.20 Grünfläche (ehem.Parkstand)2.201.201.202.131.201.202.210.40
4.09 5.002.105.30 5.00 5.00
2.10
2.04 2.042.60
Z-278-30mit fahrbahn-abgewandtemKragarm Grünfläche (ehem.Parkstand)Z-314Z-314 Grünfläche (ehem.Parkstand) Grünfläche (ehem.Parkstand)1.841.83
0.40 Z-1010-68Z-1010-68
1.502.00
2.00
2.003.27
2.75
2x Betonpoller
2.10
1.241.85
1.85
8.201.85
4.50
1.50 2.102.00
0.401.852.042.10 2.04
R37.253.092.002.872.00
10.25
5.002.11
4.50 2.11
Fahrradpiktogramme entlangGussasphaltrinne in Abstandvon 0,05-0,10 m platzieren
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Kenntnis
AnlagePlanart
SBSGLABL.
Darmstadt,Markierungs- undBeschilderungsplan1 :250
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Alexanderstraße\2023_Zeughausstr bis Pützerstr\Entwurf\240729_Zeughausstraße bis Pützer.dwg
N
1/10
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierung/ EntfallGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Anlage 1 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 1v10Juni 2024Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIDipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung06.06.2024VI-66.1.3StadtratPaul Georg Wandrey66.266.3
"Baumanfahrschutz entfernen" entfällt04.07.20241 AWJG

anlage 10

1354 Zeichen

234A
201D 203 205207209 211
214B 232 234
234A234B1 3 3A
Dieburger StraßeGG G G
Anschluss anden Bestand
Z-240
Halteverbot nach StVoFeuerwehrzufahrt
Z-286-10
Z-206
Z-283-20
30Z-274.1-40Rückseite Z 274.230Z-274.1-40Rückseite Z 274.2
Schumannstraße
Anschluss anden Bestand4,531,504,50
2,00Z-274-30
Z-278-30 Z-626-30
0,751,80 0,754,501,891,822,00Blatt 5Blatt 4
Blatt 5Blatt 4
1,90
1,50
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
N
SB:SGL:ABL:
1 :250VI-66.1.3Markierungs-/Beschilderungsplan
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
10/10
Z. Kenntnis
Juni 2024
Anlage 10 SchutzstreifenAlexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 10v10
06.06.2024
66.266.3
104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 2

2796 Zeichen

Mauerstraße
Dieburger Straße
A
P P
P
S
K
K
KK
K
K
KK
K
K
K
K
K
KKK
K K
SBallonplatz
1
10
39312927 3533
21
3
1A6 2A4
864
226
4
3
14
Magdalenenstraße
Z-314-10Z-314-201/2 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-32MoʣFr1ɶʣ1ɿ hSa 1ɶʣ1ɺ h1/2 Std.
ANKUNFTSZEIT
Z-1040-32MoʣFr1ɶʣ1ɿ hSa 1ɶʣ1ɺ h Z-283-30 Z-224ZINE MAZ-314.2ɹɶZ-274.1Parken mit ParkscheinoderParkausweis MA
ɹɶZ-274.2ZINE MAZ-314.2
Z-239freiZ-1022-10
Z-222
Z-314-10
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-314-20werkta©sɾʣ1ɿhZ-286-10
=AEZINE
Z-286-20werkta©sɾʣ1ɿh Z-306 freiZ-1022-10Z-239Z-314-10
Parken mit      2 Std.oderParkausweis MA
ANKUNFTSZEIT
Z-306
Z-286-10werkta©sɾʣ2ɶh
werkta©sɾʣ2ɶh
Z-286-20ɹɶZ-274.1
Z-314-20ewohnermit Parkausweis Zone 1freiZ-224Z-283-10Z-205
ɹɶZ-274.1ɹɶZ-274.2ɹɶZ-274.1
Z-315-57
Alexanderstraße
Heinheimer Straße
Pützer-straße
4.58
2.592.00
2.482.02
Z-205
2.00
2.000.60
0.80
5.75
Z-274-30
Z-222
Z-222 BUSBUS
1.20
9x SperrpfostenGehweg entfernen
Anlehnbügel 2x1.200.50
1.00Z-605-101.000.800.310.40
2x Anlehnbügelauf Parkstand
Z-274-30 Z-274-30
MAUERSTRASSEZ-274-30
Z-274-30
Anlehnbügel 6x
0.40
 1.48
2.392.492.012.002.012.08 2.002.292.792.01
2.08 2.732.752.05
2.00 2.51
2.00
2.342.00
Grünfläche (ehem.Parkstand)
2.492.04
Z-222 2.753.102.492.753.103.241.002.00 0.60
2.46
ca. 19 Sperrpfosten aufGehweg entfernen
Z-605-20
Z 605 in Größe 250x750mm. GesamthöheSchildmast ca. 1,35 m
5.75
5.75
6.50
0.501.001.101.001.201.201.000.80
2.10 2.002.002.00
1.201.221.201.201.241.52
2x Betonpoller(Basis 0,50 m)
1.526x AnlehnbügelTyp Lastenrad
1.752.00
5.75
0.500.50
2.16 2.462.482.062.462.552.46 2.462.572.172.882.12
1.061.271.53
1.10
Sperrpfosten 3x2.5045°2.001.20
R4.85
2.00
neues Tiefbord inEinmündungsbereich
5.002.11
2.11
0.60
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  
Z. Kenntnis
AnlagePlanart
SBSGLABL.
Darmstadt,
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Alexanderstraße\2023_Zeughausstr bis Pützerstr\Entwurf\240729_Zeughausstraße bis Pützer.dwg
N
Markierungs- undBeschilderungsplan1 :2502/10Juni 2024Mobilitäts- und Tiefbauamt06.06.2024VI-66.1.3Dezernat VI
WissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierung/ EntfallGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Anlage 2 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 2v10
StadtratPaul Georg Wandrey
Bearbeitungsstand
66.266.3
"Baumanfahrschutz entfernen" entfällt04.07.20241 AWJGPosition Tiefbord Einmündung Merckstraße neu11.07.20242 AWJG
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

anlage 7

1557 Zeichen

113 115115A117
134 140142
144 146146A146B 148A
1731771
2
G
Z-205
Z-306 Z-205Z-306
Z-205
Blatt 2Blatt 1
Blatt 2Blatt 1
Blatt 3Blatt 2
Blatt 3Blatt 2
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12 Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12Z-250AnliegerfreiundZ-1020-12
Z-626-30Z-626-30
ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2 ɹɶZ-274.1-40Rückseite Z 274.2
Am Oberfeld RosenhöhwegDieburger Straße
2,010,75
1,66
Z-274-30
276 - 115DIEBURGER STRASSE
3 - 23AM OBERFELD
Z-274-30
Z-274-30
Z-274-30 Z-274-30
1,634,50
0,75
1,61 4,501,61
4,501,78 1,80
0,752,00
1,80
2,75 1,612,00
4,501,61
I:\66.1.3 Nahmobilität\_Straßenliste\Dieburger Straße\2023_Schutzstreifen\CAD\2407004_Dieburger Straße T30.dwg
GeprüftArt Nr.DatumBearbeitetÄnderungenZur Ausführung freigegebenPlanung abgeschlossenDarmstadt.........................
Datum: 
M.  =  Gezeichnet:
Plan-Nr.  AnlagePlanartDarmstadt,Mobilitäts- und TiefbauamtDezernat VIStadtratPaul Georg Wandrey
WissenschaftsstadtDarmstadtWissenschaftsstadtDarmstadtDer MagistratMobilitäts- und Tiefbauamt
N
SB:SGL: ABL: 
1 :250VI-66.1.37/10Markierungs-/Beschilderungsplan
Legende
Piktogramm Radfahrer Planung/ BestandDemarkierungGrundstückszufahrtenVerkehrszeichen Bestand/PlanungVerkehrszeichen entfernen1,00        1,30
Markierung Bestand/PlanungRotmarkierung Bestand/Planung
Z. Kenntnis
Juni 2024
Anlage 7 Schutzstreifen Alexanderstraße-Dieburger Straße   Markierungs- und Beschilderungsplan 7v10
06.06.2024
Bearbeitungsstand
66.266.3
104.07.2024Roteinfärbung u.Piktogramme an Rinnstein angepasstAWJG
Dipl.-Ing. Thomas EmigStellv. Amtsleitung

Beratungsverlauf (3)

TOP 9
TOP 12
TOP 11

Orte (27)

  • Alexanderstraße
  • Dieburger Straße 232
  • Magdalenenstraße
  • Zeughausstraße
  • Lichtenbergstraße
  • Pützerstraße
  • Wolfskehlstraße
  • Stiftstraße
  • Kittlerstraße
  • Schumannstraße
  • Merckstraße
  • Spessartring
  • Schlossgraben
  • Regerweg
  • Spirwesweg
  • Weberweg
  • Karl-Roth-Platz
  • Am Löwentor
  • Am Breitwiesenberg
  • Heinheimer Straße
  • Taunusstraße
  • Flotowstraße
  • Mauerstraße
  • Lucasweg
  • Rhönring
  • Ballonplatz
  • Am Oberfeld

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0317
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.10.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00