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V/0747/2014

Beitrag zur Unterstützung von Unwettergeschädigten - Sondertarif Stromkosten (ABV/0004/2014)

Vorlagen 02.10.2014

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 29.10.2014, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anregung BV West Stromsondertarif

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Beschlussvorlage

3549 Zeichen

V/0747/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beitrag zur Unterstützung von Unwettergeschädigten - Sondertarif Stromkosten (ABV/0004/2014) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH richtet keinen zeitlich begrenzten Sondertarif für Stromkosten ein. 
 
 
Begründung: 
Unter Bezugnahme auf die Anregung ABV/0004/2014 der Bezirksvertretung Münster-West nahm 
die Stadtwerke Münster GmbH wie folgt Stellung: 
 
„Ein Sonderstromtarif, wie er vorgeschlagen wurde, ist letztlich eine staatliche Transferleistung. 
Diese sollte daher - nach entsprechendem Ratsbeschluss - aus dem Haushalt der Stadt geleistet 
werden, wie es bei anderen Sozialtransfers auch die Regel ist. Da ein "Rabatt" der Stadtwerke 
letztlich zu einer Kürzung der Ausschüttung an die Stadt führen würde, käme dies wirtschaftlich auf 
das gleiche Ergebnis hinaus, nämlich eine Belastung des städtischen Haushaltes. Im Gegensatz 
dazu wäre ein "Rabatt" aber nicht durch einen Ratsbeschluss legitimiert. 
 
Zudem besteht eine erhebliche Nachweisproblematik. Die Stadtwerke müssten prüfen, 
- ob ein Anspruch überhaupt vorliegt (Flutschaden) 
- ob ein Bautrockner überhaupt in Anspruch genommen wurde 
- ob tatsächlich die vom Kunden angegebene Strommenge für den Bautrockner verbraucht 
wurde 
- ob der durch den Bautrockner verbrauchte Strom bereits durch die Versicherung erstattet 
wurde 
 
Die Stadtwerke sind nicht in der Lage oder auch nur befugt, diese Prüfungen vorzunehmen. Bei 
Verzicht auf die Prüfungen wird es sehr wahrscheinlich zu Missbrauchsfällen kommen. Daher wä-
ren Prüfungen zur Vermeidung von Untreuevorwürfen vermutlich zwingend erforderlich. Auch die 
Einbindung eines Sonderstromtarifs in die IT- und Abrechnungssysteme sowie nötige Schulungen 
der Servicemitarbeiter würde bei den Stadtwerken für einen finanziellen Aufwand im fünfstelligen 
Bereich sorgen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0747/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0747/2014 
 
Seitens der nicht vom Unwetter betroffenen Kunden könnte der Vorwurf erhoben werden, dass die 
Begünstigung der Flutopfer letztlich auf die nicht betroffenen Stromkunden abgewälzt wird. Dies 
würde zwar keinesfalls geschehen, aber alleine die öffentliche Diskussion könnte mit Negativ-
schlagzeilen den erhofften positiven Effekt wieder konterkarieren. 
 
Die genannten Gründe lassen uns zu dem Schluss kommen, dass ein Sonderstromtarif in der Pra-
xis nur schwer umsetzbar ist. Selbstverständlich ist uns aber bewusst, wie schwer das Unwetter 
viele Münsteraner getroffen hat. Daher schlagen wir eine Art "Stromspende" vor: Zugunsten des 
Fluthilfe-Kontos. Über diesen Weg kann man besonders hart getroffene Menschen unbürokratisch 
helfen.“ 
 
 
Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass es bereits Hilfen für Privathaushalte gibt. 
Das Deutsche Rote Kreuz, das 300 Bautrockner im gesamten Stadtgebiet verliehen hatte, setzt die 
dort eingehenden Spenden vorrangig da für ein, um den Privathaushalten Stromkostenz uschüsse 
für den Einsatz der Bautrockner zu zahlen. Ansprechpartner für Anträge auf Unterstützung aus 
dem Spendenfonds ist der DRK -Kreisverband Münster e.V. (Frau Gudrun Sturm), E -Mail: i n-
fo@drk-muenster.de. 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez.  
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage: Anregung der Bezirksvertretung Münster-West

Anregung BV West Stromsondertarif

492 Zeichen

Anlage

Amt für Bürger- und Ratsservice : ABV10004/2014

Anregung der Bezirksvertretung Münster-West den Rat

Die Bezirksvertretung beschloss am 21.08.2014 folgende Anregung an den Rat:

Beitrag zur Unterstützung von Unwettergeschädigten - Sondertarif Stromkosten

„Die Stadtwerke Münster als regionaler Stromanbieter richten einen zeitlich begrenzten Sondertarif
für Stromkosten ein, um Betroffene des Juli-Unwetters, die ihre Wohnungen oder Häuser trocknen
müssen, finanziell zu entlasten.“

Beratungsverlauf (1)

29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0747/2014
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37