V/0747/2014
Beitrag zur Unterstützung von Unwettergeschädigten - Sondertarif Stromkosten (ABV/0004/2014)
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Beschlussvorlage
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V/0747/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Beitrag zur Unterstützung von Unwettergeschädigten - Sondertarif Stromkosten (ABV/0004/2014) Beratungsfolge 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadtwerke Münster GmbH richtet keinen zeitlich begrenzten Sondertarif für Stromkosten ein. Begründung: Unter Bezugnahme auf die Anregung ABV/0004/2014 der Bezirksvertretung Münster-West nahm die Stadtwerke Münster GmbH wie folgt Stellung: „Ein Sonderstromtarif, wie er vorgeschlagen wurde, ist letztlich eine staatliche Transferleistung. Diese sollte daher - nach entsprechendem Ratsbeschluss - aus dem Haushalt der Stadt geleistet werden, wie es bei anderen Sozialtransfers auch die Regel ist. Da ein "Rabatt" der Stadtwerke letztlich zu einer Kürzung der Ausschüttung an die Stadt führen würde, käme dies wirtschaftlich auf das gleiche Ergebnis hinaus, nämlich eine Belastung des städtischen Haushaltes. Im Gegensatz dazu wäre ein "Rabatt" aber nicht durch einen Ratsbeschluss legitimiert. Zudem besteht eine erhebliche Nachweisproblematik. Die Stadtwerke müssten prüfen, - ob ein Anspruch überhaupt vorliegt (Flutschaden) - ob ein Bautrockner überhaupt in Anspruch genommen wurde - ob tatsächlich die vom Kunden angegebene Strommenge für den Bautrockner verbraucht wurde - ob der durch den Bautrockner verbrauchte Strom bereits durch die Versicherung erstattet wurde Die Stadtwerke sind nicht in der Lage oder auch nur befugt, diese Prüfungen vorzunehmen. Bei Verzicht auf die Prüfungen wird es sehr wahrscheinlich zu Missbrauchsfällen kommen. Daher wä- ren Prüfungen zur Vermeidung von Untreuevorwürfen vermutlich zwingend erforderlich. Auch die Einbindung eines Sonderstromtarifs in die IT- und Abrechnungssysteme sowie nötige Schulungen der Servicemitarbeiter würde bei den Stadtwerken für einen finanziellen Aufwand im fünfstelligen Bereich sorgen. Vorlagen-Nr.: V/0747/2014 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 02.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0747/2014 Seitens der nicht vom Unwetter betroffenen Kunden könnte der Vorwurf erhoben werden, dass die Begünstigung der Flutopfer letztlich auf die nicht betroffenen Stromkunden abgewälzt wird. Dies würde zwar keinesfalls geschehen, aber alleine die öffentliche Diskussion könnte mit Negativ- schlagzeilen den erhofften positiven Effekt wieder konterkarieren. Die genannten Gründe lassen uns zu dem Schluss kommen, dass ein Sonderstromtarif in der Pra- xis nur schwer umsetzbar ist. Selbstverständlich ist uns aber bewusst, wie schwer das Unwetter viele Münsteraner getroffen hat. Daher schlagen wir eine Art "Stromspende" vor: Zugunsten des Fluthilfe-Kontos. Über diesen Weg kann man besonders hart getroffene Menschen unbürokratisch helfen.“ Darüber hinaus weist die Verwaltung darauf hin, dass es bereits Hilfen für Privathaushalte gibt. Das Deutsche Rote Kreuz, das 300 Bautrockner im gesamten Stadtgebiet verliehen hatte, setzt die dort eingehenden Spenden vorrangig da für ein, um den Privathaushalten Stromkostenz uschüsse für den Einsatz der Bautrockner zu zahlen. Ansprechpartner für Anträge auf Unterstützung aus dem Spendenfonds ist der DRK -Kreisverband Münster e.V. (Frau Gudrun Sturm), E -Mail: i n- fo@drk-muenster.de. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Anregung der Bezirksvertretung Münster-West
Anregung BV West Stromsondertarif
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Anlage Amt für Bürger- und Ratsservice : ABV10004/2014 Anregung der Bezirksvertretung Münster-West den Rat Die Bezirksvertretung beschloss am 21.08.2014 folgende Anregung an den Rat: Beitrag zur Unterstützung von Unwettergeschädigten - Sondertarif Stromkosten „Die Stadtwerke Münster als regionaler Stromanbieter richten einen zeitlich begrenzten Sondertarif für Stromkosten ein, um Betroffene des Juli-Unwetters, die ihre Wohnungen oder Häuser trocknen müssen, finanziell zu entlasten.“
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0747/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37