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2013/0337

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO i.V.m. 3.4.7. DAH in Höhe von 12.000 Euro bei KST 041-250-1000 Erinnerungsort Liberale Synagoge

Magistratsvorlage 30.09.2013

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2013/0337

3246 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Kulturamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0337 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 291010 
Kostenstelle: 041-250-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 2910-11 Sachkonto: 6179000      
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO i.V.m. 3.4.7. DAH in Höhe von 12.000 Euro 
bei KST 041-250-1000 Erinnerungsort Liberale Synagoge 
 
Vorlage vom: 30.09.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Für den Austausch der Leuchten in der Gedenkstätte Erinnerungsort Liberale Synagoge sind 
überplanmäßige Mittel erforderlich in Höhe von 12.000 Euro. 
2. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis 
besteht, und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 HGO. 
3. Die Etatisierung erfolgt im Nachtrag 2013. 
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, umgehend nach Beschlussfassung durch den Magistrat die 
erforderlichen Aufträge zu erteilen. 
 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.09.2013:  
 
Die Beleuchtungsanlage in der Gedenkstätte ist seit  2008 in Betrieb. Die Ausleuchtung der 
Gedenkstätte ist einerseits Teil des künstlerischen Konzeptes und auf die Projektionen abgestimmt, 
andererseits erfolgt darüber auch  die Grund- und Arbeitsbeleuchtung. Die Haltbarkeit der 
verwendeten konventionellen Leuchtkörper erwies sich im Praxisbetrieb allerdings als nicht 
zufriedenstellend, die Arbeitsbeleuchtung wurde als zu dunkel empfunden. Mittlerweile sind  
zahlreiche Lampen ausgefallen, so dass eine hinreichende Ausleuchtung der Gedenkstätte zurzeit 
nicht mehr möglich ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf. 
 
Ein Ersatz durch Lampen gleichen Typs ist nicht möglich, da diese im Farbton „warmweiß“ nicht 
mehr hergestellt werden.  Die Lampen sollen daher durch effizientere und langlebigere LED –
Strahler im vorhandenen Schienensystem ersetzt werden. Zudem soll die Grund- und 
Arbeitsbeleuchtung separat geschaltet werden, eine Maßnahme, die die Betriebssicherheit erhöht.   
 
Der Austausch der Lampen sollte bis zum 9.11.2013, dem 75. Jahrestag der Zerstörung der 
Synagogen durch die Nationalsozialisten, erfolgen. Aus diesem Anlass sind erweiterte 
Besuchszeiten und Sonderführungen geplant. Den Besuchern und Gästen, darunter auch 
ehemalige jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger,  soll der Erinnerungsort in einem würdigen 
Erscheinungsbild gezeigt werden können.  
 
Die Arbeiten müssen daher schnellstmöglich beauftragt werden.  
 
Die Ausgaben sind unvorhergesehen und unabweisbar. 
 
 
Darmstadt, den 30.09.2013 
41 
 
 
 
Der Dezernent I       Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch       André Schellenberg 
Oberbürgermeister       Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0337
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.09.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00