2013/0337
Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO i.V.m. 3.4.7. DAH in Höhe von 12.000 Euro bei KST 041-250-1000 Erinnerungsort Liberale Synagoge
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2013/0337
3246 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.10.2013 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Kulturamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2013/0337 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 291010 Kostenstelle: 041-250-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 2910-11 Sachkonto: 6179000 Betreff: Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO i.V.m. 3.4.7. DAH in Höhe von 12.000 Euro bei KST 041-250-1000 Erinnerungsort Liberale Synagoge Vorlage vom: 30.09.2013 Beschlussvorschlag: 1. Für den Austausch der Leuchten in der Gedenkstätte Erinnerungsort Liberale Synagoge sind überplanmäßige Mittel erforderlich in Höhe von 12.000 Euro. 2. Der Magistrat genehmigt diese überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht, und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 HGO. 3. Die Etatisierung erfolgt im Nachtrag 2013. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, umgehend nach Beschlussfassung durch den Magistrat die erforderlichen Aufträge zu erteilen. Anlagen: - 2 - Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.09.2013: Die Beleuchtungsanlage in der Gedenkstätte ist seit 2008 in Betrieb. Die Ausleuchtung der Gedenkstätte ist einerseits Teil des künstlerischen Konzeptes und auf die Projektionen abgestimmt, andererseits erfolgt darüber auch die Grund- und Arbeitsbeleuchtung. Die Haltbarkeit der verwendeten konventionellen Leuchtkörper erwies sich im Praxisbetrieb allerdings als nicht zufriedenstellend, die Arbeitsbeleuchtung wurde als zu dunkel empfunden. Mittlerweile sind zahlreiche Lampen ausgefallen, so dass eine hinreichende Ausleuchtung der Gedenkstätte zurzeit nicht mehr möglich ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ein Ersatz durch Lampen gleichen Typs ist nicht möglich, da diese im Farbton „warmweiß“ nicht mehr hergestellt werden. Die Lampen sollen daher durch effizientere und langlebigere LED – Strahler im vorhandenen Schienensystem ersetzt werden. Zudem soll die Grund- und Arbeitsbeleuchtung separat geschaltet werden, eine Maßnahme, die die Betriebssicherheit erhöht. Der Austausch der Lampen sollte bis zum 9.11.2013, dem 75. Jahrestag der Zerstörung der Synagogen durch die Nationalsozialisten, erfolgen. Aus diesem Anlass sind erweiterte Besuchszeiten und Sonderführungen geplant. Den Besuchern und Gästen, darunter auch ehemalige jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger, soll der Erinnerungsort in einem würdigen Erscheinungsbild gezeigt werden können. Die Arbeiten müssen daher schnellstmöglich beauftragt werden. Die Ausgaben sind unvorhergesehen und unabweisbar. Darmstadt, den 30.09.2013 41 Der Dezernent I Der Dezernent IV Jochen Partsch André Schellenberg Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0337
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.09.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00