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Sicherung des landkreisübergreifenden FFH-Gebiets 30 "Oste mit Nebenbächen" als geschützten Landschaftsbestandteil – Übertragung der Zuständigkeit gem. § 32 Abs. 2 NAGBNatSchG

Beschlussvorlage 2016-21/0175

Stand: Am 21.06.2017 im Kreistag beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.05.2017

    Ausschuss für Umwelt und Planung

    TOP 9. Ergebnis: empfohlen
  2. 21.06.2017 zuletzt

    Kreistag

    TOP 12. Ergebnis: beschlossen

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