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2015/0248

Pakt für den Nachmittag - Rahmenkonzept Pilotphase ab dem Schuljahr 2015/2016

Magistratsvorlage 23.06.2015

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Stadt Darmstadt – Konzepterstellung „Pakt für den Nachmittag“ 
Stellungnahme Finanzierungskonzept, 19.06.2015 
1 
 
Begleitung der Konzepterstellung zur Umsetzung des Modellprojektes 
„Pakt für den Nachmittag“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Stellungnahme zur Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes 
Die Frage der zur Verfügung stehenden Ressourcen für den Personaleinsatz in den 
veränderten Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Paktes für den Nachmittag 
ist seit Beginn der Konzeptentwi cklungshase gelicherma ßen zentral wie o ffen. Dabei sind 
zirkuläre Abhängigkeiten vorhanden, die eine B eantwortung komplex machen: Die 
Formulierung eines konkreten Finanzbedarfes vor Ort einerseits, benötigt ein spezifisches, mit 
bestimmten Parametern gefülltes Konzept.  Andererseits besteht bei der Entwicklung eine s 
solchen Konzeptes ab einem gewissen Zeitpunkt die Notwendigkeit, die zur Verfügung 
stehenden R essourcen als Rahmenbedingungen festzulegen. Wir empfehlen für die 
Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes zu diesem Zeitpunkt daher ein pragmatisches 
Vorgehen: 
Die durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Mittel berechnen sich auf Grundlage der 
Gesamtschülerzahlen am jeweiligen Pilotstandort und stehen zumindest für die Pilot phase 
fest. Zusätzlich sollte nun der kommunale Anteil an dem zur Verfügung gestellten 
Gesamtvolumen zur Finanzierung der Personalressourcen bestimmt werden. Eine 
Berechnung dazu kann analog der bisherigen Berechnungsweise zur vorhandenen 
Schulkindbetreuung unter Einbezug der im Konzept beschriebenen , veränderten Parameter 
zur Gruppengröße sowie zum Fachkräfteanteil erfolgen. Hierin sollten auch die ggf. durch 
Horteinrichtungen eingebrachten Personalressourcen einbezogen werden. 
Grundlage dafür sollte die an beid en Pilotstandorten zu Beginn der Pilotphase vorgesehene 
Anzahl der Betreuungsplätze sein. So kann eine einheitliche Berechnung sichergestellt und 
trotz der zwei sehr unterschiedlichen Modelle dennoch eine finanzielle Gleichbehandlung der 
beiden Standorte gewährleistet werden. 
Stehen die kommunalen Mittel und damit die zur Verfügung stehenden Persona lressourcen 
insgesamt fest, sollte jeweils vor Ort über deren konkreten Einsatz entschieden werden. An 
beiden Pilotstandorten sollte jeweils berechnet und geplant werden, wie die dann insgesamt 
zur Verfügung stehenden Personalressourcen am besten auf das individuell entwickelte 
Konzept abgestimmt werden können. Diese Entscheidungen erfordern neben 
ressourcenabhängigen Überlegungen auch inhaltich-fachliche Einschätzungen, die am besten

Stadt Darmstadt – Konzepterstellung „Pakt für den Nachmittag“ 
Stellungnahme Finanzierungskonzept, 19.06.2015 
2 
 
von den Akteuren vor Ort getroffen werden können. So gilt es z.B. zu entscheiden, an welcher 
Stelle Doppelbesetzungen am sinnvollsten sind, wo und wie Aufteilungen von Gruppen 
stattfinden können, welche Aufgaben von (zusätzlichen) Lehrkräften und welche durch die 
päd. Fachkräfte wahrgenommen werden u.v.m. 
Im Laufe der Pilotphase wird es dann darum gehen, den konkreten Einsatz der 
Personalressourcen zu beobachten, die diesbezüglich getroffenen Entsc heidungen zu 
überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Am Ende der Pilotphase könnten für beide 
Standorte konkretisierte und auf das individuelle Konzept abgestimmte Aussagen zum 
weiteren Ressourcenbedarf, insbesondere bei einem geplanten, weiteren Ausbau des 
Angebotes getroffen werden.

2015/0248

5235 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.06.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat V 
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0248 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-21 Sachkonto: 7128620 
 
Betreff: Pakt für den Nachmittag - Rahmenkonzept Pilotphase ab dem Schuljahr 2015/2016  
 
Vorlage vom: 23.06.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der erste Entwurf des vorgelegten Rahmenkonzepts für die Pilotphase zur Umsetzung des 
Modellprojektes „Pakt für den Nachmittag“ wird zur Kenntnis genommen. 
2. Der Magistrat beschließt , für das Haushaltsjahr 2016 bei der Kostenstelle 040 -026-
1000, Sachkonto 7128622 einen Betrag von 550.000,00 € für den Pakt für den 
Nachmittag und beim Sachkonto 7128620 einen Betrag von 1.155.000,00 € für die 
Schulkindbetreuung zu etatisieren.  
3. Der Magistrat besch ließt im Nachtragshaushalt 2015  die Etatisierung von 212.000,00 € 
bei der Kostenstelle 040 -026-1000, Sachkonto 7128622 sowie die Reduzie rung des 
Ansatzes für die Schulkindbetreuung bei der Kostenstelle 040 -026-1000, Sachkonto 
7128620 um 30.000,00 € auf 1.136.000,00 €.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 - Erster Entwurf des Rahmenkonzepts zur Pilotphase Pakt für den 
Nachmittag 
Anlage 2 - Stellungnahme zu r Entwicklung eines Finanzierungkonzeptes 
Pilotphase Pakt für den Nachmittag  
Anlage 3 - Finanzierungskonzept Pilotphase Pakt für den Nachmittag  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2015 
 
 
Mit dem Pakt für den Nachmittag will die hessische Landesregierung , gemäß dem 
Koalitionsvertrag, im Grundschulbereich (Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen in 
öffentlicher Trägersc haft) ein  verlässliches Bildungs - und B etreuungsangebot bis 17:00 Uhr 
erreichen. Als eine von sechs Modellregionen ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammen 
mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg als „Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg“ 
Teil der ersten Umsetzungsphase ab dem Schuljahr 2015/2016. 
 
Für die Pilotphase ab dem Schuljahr 2015/2016 wird mit dem Land Hessen eine 
Rahmenvereinbarung geschlossen (siehe Magistratsbeschluss 0216, Vorlage 2015/0188 vom 
20.5.2015). In der Rahmenvereinbarung bek räftigen das Land Hessen und die 
Wissenschaftsstadt Dar mstadt das gemeinsame Ziel, ein verlässliches, bedarfsorientiertes 
Bildungs- und Betreuungsa ngebot bereitzustellen und damit einen wesentlichen Beitrag zur 
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe 
zu leisten. 
 
Die gemeinsame Verantwortung von Land, Schulträger und Jugendhilfeträger für ein 
integriertes Kooperationsmodell zur Verknüpfung von Bildungs - und Betreuungsangeboten 
durch inte rdisziplinäre Teams  vor Ort ist hierbei von grundlegender Bedeutung. Für die 
konkrete Ausgestaltung an den beteiligten Schulen vor Ort in Darmstadt wurde gemei nsam mit 
Vertretungen von Verwaltung, Schule, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendhilfe und 
weiteren unmittelbar Be teiligten der jetzt vorliegende  erste Entwurf eines Rahmenkonzeptes 
erstellt. Hierbei handelt es sich um ein Arbeitsergebnis, welches im Rahmen von Workshops 
entwickelt wurde. Dieses wird in der Pilotphase zunächst erprobt. Nach Abschluss der 
Pilotphase werden alle beteiligten Akteure ein entgültiges Konzept gemeinsam abstimmen, 
dieses wird den Gremien zur Beschlussfassung vorlegt. Die Prozessbegleitung erfolgte durch 
die dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt angeschlossene ISS 
Beratungs- und Entwicklungs GmbH. 
 
Darauf abgestimmt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat V/Jugendamt das 
beigefügte Finanzierungskonzept für die Pilotphase (2 Jahre) erstellt. Während dieser 
Pilotphase wird die Finanzierung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Landesmit tel hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit 
evaluiert und gegebenenfalls angepasst. 
 
Die Ressource des Jugendamtes (Kontingent von 1.365 Fachkraftstunden im Jahr – siehe 
Seiten 3 und 4 der Anlage  3) für die Erich Kästner -Schule ist bereits von dort im städtischen 
Haushalt etatisiert und wird durch Beschäftige der städtischen (Hort -)Einrichtung in der 
Jägertorstraße realisiert. 
 
 
 
 
            . . .

- 4 - 
 
Die Beteiligungsrechte der  Personalvertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden 
gewahrt. Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Personalrats.   
 
 
Darmstadt, 23.06.2015 
40 kr 
 
 
Dezernat I  Dezernat II  Dezernat IV   Dezernat V 
 
 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer  André Schellenberg  Barbara Akdeniz 
Oberbürgermeister Bürgermeister  Stadtkämmerer  Stadträtin

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Ansprechpartner: 
Jens Küsslich 
 
 
 
Frankfurt am Main, im Mai 2015 
 
Prozess-Steuerung und Konzepterstellung zur Umsetzu ng des Modellprojektes 
„Pakt für den Nachmittag“ in der Wissenschaftsstadt  Darmstadt.  
 
 
 
Konzeptentwurf

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“  
Konzeptentwurf  
 
1 
Inhaltsverzeichnis 
1 Vorbemerkung 2 
2 Gemeinsames Rahmenkonzept der Bildungsregion 4  
2.1 Übergreifende Handlungsfelder 4 
2.2 Gemeinsames Ziel 5 
3 Rahmenbedingungen 6 
3.1 Vorgaben des Landes Hessen 6 
3.2 Vorgaben der Stadt Darmstadt 8 
4 Pilotstandorte in der Stadt Darmstadt 9  
4.1 Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein  
4.2 Ludwig-Schwamb- + Mühltalschule in Darmstadt-Eb erstadt  
5 Ausgestaltung der Handlungsfelder 10  
5.1 Gemeinsame Pädagogische Haltung 10 
5.2 Eingesetztes Personal 11 
5.3 Zeitstruktur 11 
5.4 Finanz- bzw. Ressourcenbedarf 17 
5.5 Raumkonzept 17 
5.6 Gestaltung der Essenssituation 19 
5.7 Ferienbetreuung 20 
5.8 Strukturen der Kooperation 20 
5.9 Organisatorische Abwicklung 22  
 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Flex-Klassen 13 
Tabelle 2: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Klassen 3 und 4 14 
Tabelle 3: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 1, 2 und Vorklasse 15 
Tabelle 4: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 3, 4 und Grundstufe 16 
Tabelle 5: Kooperationsgremien Kranichstein 21 
Tabelle 6: Kooperationsgremien Eberstadt 22

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
2 
 
1 Vorbemerkung 
Die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ist gemeinsame Pilotregion im 
Modellprojekt „Pakt für den Nachmittag“ des Landes Hessen. Der Landkreis Darmstadt-
Dieburg und die Stadt Darmstadt haben als gemeinsam es Rahmenkonzept Elemente 
benannt, deren jeweilige Ausgestaltung voneinander abweichen kann. 
An den Pilotschulstandorten Eberstadt und Kranichst ein fanden unter Beteiligung der 
Sozialdezernentin und des Schuldezernenten im Janua r 2015 Auftaktveranstaltungen statt, 
zu denen alle Akteure aus den Stadtteilen eingeladen waren.  
Informationen zum aktuellen Stand der Vereinbarunge n mit dem Hessischen 
Kultusministerium, die Vorstellung der Begleitung d urch die ISS Beratungs- und 
Entwicklungs GmbH und Konstituierung der Arbeitsgru ppen sowie die Terminplanung 
wurden thematisiert. 
 
Das vorliegende Konzept ist die Ausgestaltung der S tadt Darmstadt. Es ist Ergebnis der 
Konzeptlegungsphase im Projekt: Prozess-Steuerung und Konzepterstellung zur Umsetzung 
des Modellprojektes „Pakt für den Nachmittag“ in de r Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die 
inhaltliche Ausgestaltung erfolgte an den Pilotstan dorten Kranichstein und Eberstadt in 
insgesamt sechs Workshops. In jeweils drei eintägig en Workshops wurde unter Beteiligung 
aller relevanten Akteure die individuelle Ausgestal tung der zum Schuljahr 2015/2016 
beginnenden Pilotphase erarbeitet. Handlungsleitend  waren dafür sowohl die durch das 
Hessische Kultusministerium gemachten Vorgaben sowi e die speziell von der Stadt 
Darmstadt gesetzten Rahmenbedingungen. Die Workshop s wurden durch die ISS 
Beratungs- und Entwicklungs GmbH begleitet, welche auch die Ergebnissicherung 
übernahm. 
Konkrete Beteiligte an den Workshops waren jeweils: 
 Schule (Schulleitung und Lehrkräfte) 
 Elternvertretungen (Schule und Kindertagesstätten)  
 Träger der Schulbetreuung, Fördervereine 
 Horte mit Kindern im Schulbezirk bzw. an der Schul e (Leitung und Fachkräfte) 
 Träger von Kinder- und Jugendzentren im Schulbezir k (Leitung und Fachkräfte) 
 Schulsozialarbeit

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
3 
 
 Staatliches Schulamt 
 Schulamt (Amtsleitung) 
 Jugendamt (Amtsleitung) 
In den Workshops wurden die relevanten Handlungsfel der zur organisatorischen und 
strukturellen Umsetzung identifiziert, bearbeitet und dazu Vereinbarungen getroffen. Ziel war 
es zum einen die wichtigsten Themenfelder und deren  Ausgestaltung vorliegen zu haben 
und zum anderen eine Grundlage für Strukturen der weiteren Zusammenarbeit zu erarbeiten. 
Beide Ziele wurden mit der Konzeptlegung erreicht. Auch fachlich-inhaltliche 
Themenbereiche wurden diskutiert und an den zu dies em Zeitpunkt relevanten Punkten in 
die Konzeption einbezogen. 
Das Schuljahr 2015/2016 stellt die Pilotphase des Modellprojektes dar. In diesem soll explizit 
die Möglichkeit bestehen Dinge auszuprobieren, Erfa hrungen zu sammeln sowie diese 
auszutauschen und weiterzugeben. Die entsprechenden  Anpassungen, Weiterentwicklung 
oder Ausdifferenzierungen des Konzeptes sind dem Um setzungsprozess in der Pilotphase 
daher inhärent. In diesem Sinne enthält die vorlieg ende Konzeption wenig endgültige 
Regelungen und weist notwendigerweise noch einige o ffene Punkt auf. Nichtsdestoweniger 
wird dadurch ein guter Grundstein für die weitere E ntwicklung gelegt. Am Ende der 
Pilotphase sollen die gemachten Erfahrungen im Sinn e von „Best-Practice-Ansätzen“ für 
weitere Schulen nutzbar gemacht werden.

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
4 
 
2 Gemeinsames Rahmenkonzept der Bildungsregion 
2.1 Übergreifende Handlungsfelder 
Der Landkreises Darmstadt-Dieburg und die Stadt Dar mstadt benennen folgende Elemente 
(Handlungsfelder) als übergreifend relevante Aspekte bei der Umsetzung des Paktes für den 
Nachmittag in der gesamten Bildungsregion:  
1) Es soll eine Festlegung zum Fachkräfteanteil  in den Betreuungssettings erfolgen; 
2) Die Gruppengröße  zur Berechnung der benötigten Personalressourcen soll konkret 
festgelegt sein; 
3) Es soll ein Raumkonzept  beschrieben werden, dass mindestens bei Neubauten 
Rückzugsräume für Schülerinnen und Schüler berücksichtig; 
4) Es sollen Aussagen zur Struktur der Träger der Bildungs- und 
Betreuungsangebote  enthalten sein: Mittelfristig wird die Notwendigkeit zu einer 
Professionalisierung der Trägerorganisationen gesehen. Es soll eine Entwicklung 
weg von ehrenamtlichen Betreuungsvereinen, hin zu professionellen Trägern der 
Jungendhilfe erreicht werden. In diesem Prozess muss es einzelne 
Entwicklungsschritte und Übergangslösungen geben; 
5) Es soll eine Definition des Fachpersonals  erfolgen und Möglichkeiten zur 
Nachqualifizierung von Bestandspersonal sollen entwickelt werden; 
6) Möglichkeiten eines veränderten Umgangs mit Eingliederungsmaßnahmen  für 
junge Menschen mit seelischer Behinderung (nach § 35a SGB VIII) sollen aufgezeigt 
werden; 
7) Die konkrete Regelung der Kooperation zwischen J ugendhilfe und Schule vor Ort soll 
beschrieben sein. Dabei soll das Konzept Ergebnis einer gleichberechtigten 
Kooperation  zwischen Schule und Jugendhilfe sein. 
8) Eine Berücksichtigung von Leitungsfreistellung(en)  bei entsprechend großen 
Betreuungssystemen soll erfolgen; 
9) Es sollen Aussagen zur Qualität des Essens bzw. zu den Standards für die 
Essenssituation  erfolgen.

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
5 
 
In der jeweiligen Konzeption finden diese Handlungsfelder eine weitere Ausgestaltung. 
2.2 Gemeinsames Ziel 
Viele pädagogische Forschungen zum Thema Lernen und  Schule befürworten einen 
längeren Schulalltag mit einer Verteilung von Phasen der An- und Entspannung auf den Vor- 
und Nachmittag. Einhergehend mit modernen, individu ellen Lernformen und einer stärkeren 
Kooperation von Lehrkräften und sozialpädagogischen  bzw. erzieherischen Fachkräften, 
ergeben sich dadurch zahlreiche positive Effekte fü r die Kinder. Diese Haltung wird 
grundsätzlich auch von den Verantwortlichen im Land kreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt 
Darmstadt geteilt. 
Gemeinsames langfristiges Ziel der Bildungsregion D armstadt & Darmstadt-Dieburg für die 
Grundschulen ist daher ein rhythmisierter Unterricht bis 14:30 Uhr in der Ganztagschule 
in einer gebundenen Form . 
Der Pakt für den Nachmittag soll sich in seiner Aus gestaltung auch auf dieses Ziel 
ausrichten. Die vorgesehene Zeitschiene und die Ent wicklungsschritte unterscheiden sich 
dabei zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt.

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
6 
 
3 Rahmenbedingungen 
3.1 Vorgaben des Landes Hessen 
In der Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Hessisc hen Kultusministerium und den 
Pilotschulen an den Modellstandorten geschlossen wi rd, sind einige Rahmenbedingungen 
für die Konzeptentwicklung festgelegt: 
Fachliche Rahmenbedingungen 
 Die Weiterentwicklung der Grundschulen erfolgt unt er besonderer Berücksichtigung 
der individuellen Förderung; 
 Ziel ist eine Bildung, Erziehung und Betreuung aus  einem Guss; 
 Es findet eine Verzahnung der bestehenden Angebote  statt – nichts soll verdrängt 
oder aufgelöst werden; 
 Die Verknüpfung von schulischen und außerschulisch en Komponenten, von 
Jugendhilfe und Schule soll erreicht bzw. intensiviert werden; 
 Das Kind steht, gemäß des Hessischen Bildungs- und  Erziehungsplanes, im 
Mittelpunkt der Weiterentwicklung; 
 Schule und Jugendhilfe entwickeln im Zusammenwirke n mit den Eltern ein 
verlässliches, bedarfsorientiertes und integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung 
von Bildungs- und Betreuungsangeboten als Teil des Schulprogramms; 
Organisatorische Rahmenbedingungen 
 Schule und Träger der Angebote entwickeln und steu ern gemeinsam die inhaltliche, 
qualitative und organisatorische Verbindung des Unterrichts und der übrigen 
Angebote; 
 Vorhandene Träger bewährter Bildungs- und Betreuun gsangebote vor Ort werden in 
die Angebote einbezogen; 
 Angebote im Pakt für den Nachmittag sind freiwilli ge Angebote; 
 Es findet ein verlässliches und bedarfsorientierte s Bildungs- und Betreuungsangebot 
von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt; 
 Das Bildungs- und Betreuungsangebot kann in versch iedenen Zeitblöcken organisiert 
werden;

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
7 
 
 Die Zeit von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr wird gemeinsam  von Land & Kommune 
finanziert, die Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr von der Kommune alleine; 
 Es findet eine, durch die Kommune finanzierte, Fer ienbetreuung statt; 
Finanzielle Rahmenbedingungen (Ressourcen) 
 Das Land gewährleistet die Versorgung der Pakt-Sch ulen mit Lehrerstunde und 
Mitteln; 
 Die Kommune gewährleistet die Versorgung der Pakt- Schulen mit Fachpersonal 
(Definition erfolgt in der Rahmenvereinbarung); 
 Als Berechnungsgrundlage für die Ressourcen des La ndes in der Pilotphase dient die 
Zahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Pilotschule; 
 Der Faktor für die Ressourcen beträgt 0,0094 Stell en (oder entsprechende Mittel) pro 
Schülerin und Schüler; dies entspricht bei 180 Schülerinnen und Schülern 1,7 
Lehrerstellen; 
 Eine Aufteilung in Lehrerstunden und Mittel ist gr undsätzlich möglich, dabei müssen 
jedoch mindestens ein Drittel der Ressourcen in Lehrerstunden und mindestens ein 
Viertel in Finanzmitteln abgerufen werden. Die restlichen ca. 42 % können frei verteilt 
werden; 
 An der Schule bereits vorhandene Ganztagsressource n werden in diese Ressourcen 
eingerechnet. D.h. zusätzliche Ressourcen gibt es in Höhe der Differenz aus der o.a. 
Berechnung und der bereits vorhandenen Ressourcen. 
Rechtliche Rahmenbedingungen 
 Das kommunal finanzierte Personal der Bildungs- un d Betreuungsangebote unterliegt 
bei seiner Tätigkeit im Rahmen des Paktes für den Nachmittag den Weisungen der 
Schulleitung; 
 Die personalwirtschaftliche und personalrechtliche  Zuständigkeit liegt beim Träger der 
Bildungs- und Betreuungsangebote; 
 Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind schulisc he Veranstaltungen – es besteht 
der gesetzliche Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Hessen, dies betrifft auch 
die Ferienangebote;

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
8 
 
 Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass während d er Bildungs- und 
Betreuungsangebote eine zur Aufsicht verpflichtete Person in der Schule anwesend 
ist; 
 Die Schulleitung übt das Hausrecht aus; 
 
3.2 Vorgaben der Stadt Darmstadt 
Die Stadt Darmstadt hat über die Vorgaben des Landes hinaus weitere Rahmenbedingungen 
gesetzt: 
 Der rhythmisierte Unterricht bis 14.30 Uhr in eine r Ganztagsschule in gebundener 
Form soll für die Pilotschulen mittelfristiges Ziel sein. Die Ausgestaltung des Paktes 
für den Nachmittag soll bereits in der Pilotphase die notwendigen Grundlagen für 
entsprechende Entwicklungsschritte legen; 
 Es soll eine enge Verzahnung von Schule und Jugend hilfe stattfinden; 
 Es soll eine multiprofessionelle Kooperation auf A ugenhöhe stattfinden; 
 Es wird keinen Kostenbeitrag der Eltern für die Bi ldungs- und Betreuungsangebote in 
der Zeit von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr geben; 
 Für die Zeit von 14:30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie für  die Schulferien wird es einen 
angemessener Kostenbeitrag der Eltern für die Bildungs- und Betreuungsangebote 
geben;

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
9 
 
4 Pilotstandorte in der Stadt Darmstadt 
Bei der Auswahl der Pilotschulstandorte in der Bild ungsregion Darmstadt & Darmstadt-
Dieburg wurden folgende Aspekte mit dem Landkreis D armstadt-Dieburg vereinbart und der 
Entscheidung zu Grunde gelegt: 
 Innere Schulentwicklung 
 Sozialräumliche Betrachtung 
 Sozial- + bildungspolitische Aspekte 
 Bauliche Voraussetzungen 
Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung mit de m Staatlichen Schulamt für den 
Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt.

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
10 
 
5 Ausgestaltung der Handlungsfelder 
5.1 Gemeinsame Pädagogische Haltung 
Eine wichtige Grundlage langfristiger, guter Zusamm enarbeit in den Bildungs- und 
Betreuungsangeboten am Lernort Schule durch Lehrkrä fte und Fachkräfte der Jugendhilfe, 
ist die Entwicklung einer gemeinsamen pädagogischen Haltung gegenüber den Schülerinnen 
und Schülern. Ausgangspunkt dafür soll ein ganzheit licher Blick auf das individuelle Kind im 
Mittelpunkt der Weiterentwicklung sein. Ziele sind dabei z.B.: das Stärken der Persönlichkeit 
und der sozialen Kompetenzen, das Etablieren von in dividuellen Lernformen, das Fördern 
von Selbstorganisation und das Verbessern von Bildungschancen. Es soll gelingen, dass die 
Kinder den Ort Schule in den verschiedensten Facett en als Lebensort wahrnehmen, in dem 
sie sich individuell entfalten können. 
Insofern ist die pädagogische Grundhaltung ein Quer schnittsthema, das Auswirkungen auf 
alle Handlungsfelder zur Ausgestaltung des Paktes für den Nachmittag hat. Sie soll in einem 
gemeinsamen Entwicklungsprozess gestaltet werden. I n einem ersten Schritt erfolgt, sofern 
durch die bisherige Zusammenarbeit nicht bereits ge schehen, die gegenseitige 
Kenntnisnahme der vorhandenen Leitbilder und Grunds ätze der pädagogischen Arbeit aller 
beteiligten Institutionen. Auf dieser Basis kann di e Entwicklung eines gemeinsamen 
Leitbildes bzw. einer gemeinsamen pädagogischen Hal tung für die gemeinsame Arbeit 
erfolgen. Dies bedarf Zeit und erfolgt parallel zur  Weiterentwicklung und konkreten 
Ausgestaltung der Zusammenarbeit vor Ort. Diese Ent wicklung soll gestützt und reflektiert 
werden durch die neu geschaffenen Kooperationsstruk turen zur weiteren Umsetzung des 
Paktes für den Nachmittag. Zentrale Aspekte dieses Prozesses der inhaltlichen 
Auseinandersetzung sind: 
 Eine Kooperation auf Augenhöhe mit beiderseitigem,  transparentem 
Informationsaustausch; 
 Die Anerkennung der Rolle, Grenzen und Zwänge der jeweils anderen Profession; 
 Ein Agieren als gemeinsames Team; 
 Die Möglichkeit des Kennenlernens des jeweils ande ren Arbeitsfeldes bzw. Systems 
durch „ausprobieren“; 
 Die unterschiedlichen Kompetenzen zusammenwerfen u nd voneinander und 
miteinander lernen;

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
11 
 
 
5.2 Eingesetztes Personal 
In der Definition des Fachpersonals richtet sich di e Konzeption der Stadt Darmstadt nach 
den Festlegungen in der Rahmenvereinbarung. Für in den Bildungs- und 
Betreuungsangeboten bereits eingesetztes Personal, das nicht die Kriterien als 
Fachpersonal erfüllt, besteht ein Bestandsschutz. E s werden Fortbildungsmaßnahmen, 
ausgerichtet an den konkreten Bedarfen, ausgewählt bzw. konzipiert, um eine 
Nachqualifikation in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen. 
Als Betreuungsschlüssel für Bildungs- und Betreuung sangebote außerhalb der Lernzeit und 
des Unterrichts wird festgelegt: 20 Kinder pro 1,5 Betreuungspersonen bei 75% Anteil an 
Fachpersonal . 
Bei entsprechend großen Betreuungssystemen an den P ilotstandorten sollen 
Personalressourcen für Leitungsaufgaben in Form von  Freistellungen vorgesehen werden. 
Hierfür erfolgt eine Orientierung an den Standards der Kindertagesstätten in der Stadt 
Darmstadt. 
5.3 Zeitstruktur 
Vor dem Hintergrund des mittelfristigen Ziels eines  rhythmisierten Unterrichts, stellt die 
Zeitstruktur ein zentrales Handlungsfeld dar. Grundsätzlich muss sie geeignet sein Elemente 
der Entspannung und Bildungsangebote außerhalb des klassischen Unterrichts auch am 
Vormittag zu gewährleisten sowie Unterrichts- bzw. Lerninhalte auch am Nachmittag zu 
verorten. Außerdem soll sie eine (stärkere) Einbindung der Jugendhilfe, d.h. von Fachkräften 
aus den Horten oder Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in den Schulalltag 
gewährleisten. Ein gemeinsamer Einsatz von Lehrern und Fachkräften der Jugendhilfe im 
Rahmen des Schultages und eine gemeinsame Verantwor tung für die Inhalte müssen 
möglich und vorgesehen sein. 
Als ein zentrales Element für solch interdisziplinä re Kooperation, wird die Weiterentwicklung 
der klassischen Hausaufgaben hin zu in den Schulall tag integrierten Lernzeiten gesehen. 
Am Vor- oder Nachmittag stattfindende Lernzeiten – in, durch Lehrkräfte und 
Fachkräfte der Jugendhilfe doppelt besetzten, Lerng ruppen oder Klassenverbänden –

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
12 
 
ermöglichen Formen des individuellen Lernens und st ellen einen Teil eines 
rhythmisierten Schulalltages dar.  
Die Rahmenbedingung der Freiwilligkeit im Pakt für den Nachmittag sowie die an die 
Gesamtschülerzahl gebundenen Ressourcen, machen ein e vollständige Veränderung der 
Zeitstruktur für alle Schülerinnen und Schüler zunä chst nicht möglich. Ebenso birgt die 
grundsätzliche Einrichtung von Doppelstrukturen des  Schulalltages für Schülerinnen und 
Schüler, die an dem Pakt für den Nachmittag teilnehmen und solchen, die es nicht tun – also 
„Pakt-Klassen“ mit rhythmisiertem Unterricht bis 14 .30 Uhr und „Nicht-Pakt-Klassen“ mit 
Unterricht am Vormittag – erhebliche organisatorisc he Herausforderung und Risiken für die 
Pilotschulen. Beides erscheint darüber hinaus aufgr und der kurzen noch zur Verfügung 
stehenden Zeit bis zum Beginn des Schuljahres 2015/ 2016 und im Laufe der Pilotphase für 
die Pilotschulen als nicht umsetzbar. Es wird in di esem Zeitfenster durch die 
Verantwortlichen auch nicht angestrebt. 
Insofern sollen die veränderten Zeitstrukturen gute  erste bzw. weitere Schritte auf dem Weg 
zu einer vollständigen Rhythmisierung sein. Aufgrun d sehr unterschiedlicher 
Startvoraussetzungen und Rahmenbedingungen an den b eiden Schulstandorten wurden 
jeweils etwas andere Modelle für die Zeitstruktur entwickelt. 
Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein 
An der Erich Kästner-Schule besteht für die Jahrgän ge eins und zwei das System der Flex-
Klassen. Das bedeutet, es gibt hier jahrgangsübergr eifende Klassen und jedes Kind kann 
diese Jahrgänge individuelle in ein bis drei Schulj ahren absolvieren. Die Vorgesehene 
Zeitstruktur bildet dies ab: 
Die Flex-Klassen des Jahrgangs 1/2 haben grundsätzl ich Schule von 07.45 Uhr bis 12.30 
Uhr. In dieser Zeit finden drei Zeit-Blöcke statt, zusätzlich dazu eine offene „Ankommzeit“, 
eine Klassenzeit und Pausen. Die Blöcke beinhalten Unterricht, Lernzeit und 
Entspannungsphasen. Es werden teilweise kleinere Gruppen als im Klassenverband gebildet 
und Doppelbesetzungen, bestehend aus Lehrkräften sowie Fachkräften aus der Jugendhilfe, 
eingesetzt. Die Verteilung der Lernzeit kann je nach Tag und Klasse unterschiedlich gestaltet 
sein und somit auch an den verfügbaren Räumen und P ersonalressourcen ausgerichtet 
werden. Die Verortung in untenstehender Darstellung ist somit nur beispielhaft.

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Konzeptentwurf 
 
13 
 
In der Zeitspanne von 7.00 - 07.45 Uhr ist gegebenenfalls ein Frühstückangebot vorgesehen. 
Dies steht unter Vorbehalt der räumlichen und personellen Verfügbarkeit der Akteure vor Ort, 
die angehalten sind, diesbezüglich in der Praxis Einigung zu erzielen. 
Tabelle 1: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Flex-Klassen 
Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 1. und 2. 
Zeit Was mögliche Beteiligte 
7:45 – 8:00 Uhr Ankommzeit in der Schule Lehrkraft,  Hortpersonal 
8:00 – 9:30 Uhr 
1. Block 
ggfs. Lernzeit 4x 45 min. 
(z.B. 8:00 – 8:45 Uhr) 
Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
9:30 – 9:50 Uhr Hofpause  
9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
10:00 – 11:00 Uhr 2. Block Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
11:00 – 11:15 Uhr Pause  
11:15 – 12:30 Uhr 3. Block Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
12:30 – 13:30 Uhr Mittagspause Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
13:30 – 14:30 Uhr AGs & freies Spielen Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung, Externe 
 
14:30 – 17:00 Uhr kostenpflichtiges Angebot Schulki ndbetreuung, Externe  
Die Umsetzung nach o.a. Tagesablauf führt dazu, dass für die Schülerinnen und Schüler des 
Jahrgangs 1/2 bis 13.30 Uhr alle laut Stundentafel vorgeschriebenen Unterrichtszeiten sowie 
alle notwendigen Lernzeiten abgedeckt sind. Das bedeutet, der Schultag endet 
tatsächlich um 13.30 Uhr, darüber hinaus sind keine  Hausaufgaben mehr vorgesehen.  
Für Kinder, die am Pakt für den Nachmittag teilnehm en bzw. Betreuungsangebote 
wahrnehmen, finden nach einer Mittagspause (wie tei lweise bereits auch jetzt schon) 
gemeinsam durch Lehrkräfte und Fachkräfte der Jugen dhilfe konzipierte und durchgeführte

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Konzeptentwurf 
 
14 
 
Betreuungsangebote statt. Eine Kontinuität in den B etreuungspersonen am Vor- und 
Nachmittag wird angestrebt. 
Tabelle 2: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Klassen 3 und 4 
Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 3. und 4. 
Zeit Was mögliche Beteiligte 
7:45 – 8:00 Uhr Ankommzeit in der Schule Lehrkraft,  Hortpersonal 
8:00 – 9:30 Uhr 1. Block 
(ggfs. Lernzeit 1x 45 min.) 
Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
9:30 – 9:50 Uhr Hofpause  
9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
10:00 – 11:00 Uhr 2. Block 
(ggfs. Lernzeit 1x 30 min) 
Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
11:00 – 11:15 Uhr Pause  
11:15 – 12:45 Uhr 3. Block Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
12:45 – 13:30 Uhr Mittagspause Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung 
13:30 – 14:30 Uhr Lernzeit und AG Lehrkraft, Hortpersonal, 
Schulkindbetreuung, Externe 
 
14:30 – 17:00 Uhr Kostenpflichtiges Angebot Schulki ndbetreuung, Externe  
Der angestrebte Aufbau der Tagesstruktur für die Ja hrgangstufen drei und vier gleicht 
weitestgehend dem der oben dargestellten Flex-Klass en. Durch die für diese Jahrgänge 
zusätzlich vorgeschriebenen Unterrichtsstunden, kan n allerdings bis 12.45 Uhr neben der 
Unterrichtszeit nicht die komplett vorgesehene Lern zeit untergebracht werden. Das bedeutet 
für die Schülerinnen und Schüler, die an keinem wei teren Betreuungsangebot in der Schule 
teilnehmen, dass Sie weiterhin Hausaufgaben zu erle digen haben. Für Kinder die an 
Bildungs- und Betreuungsangeboten teilnehmen wird i n der Zeit von 13.30 Uhr bis 
14.30 Uhr eine weitere Lernzeit untergebracht, soda ss für diese ebenfalls keine 
Hausaufgaben vorgesehen sind.

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Konzeptentwurf 
 
15 
 
Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt 
An der Ludwig-Schwamb-Schule bestehen jeweils separate Klassen in den Jahrgängen eins 
bis vier sowie eine Vorklasse. Die Mühltalschule ha t als Förderschule eine 
jahrgangsübergreifende Grundstufe für die Jahrgänge eins bis vier. 
Tabelle 3: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 1, 2 und Vorklasse 
Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 1. und 2. sowie Vorklasse 
Zeit Was mögliche Beteiligte 
7:00 – 8:00 Uhr Ankommen und Frühstück Jugendhilfe, 
Schule (ggfs. delegiert) 
7:45 – 8:00 Uhr Aufsicht Lehrkraft 
8:00 – 9:50 Uhr 
1. Block 
10 min Ankommen 
90 min Unterricht 
10 min Frühstück 
 
Jugendhilfe und Lehrkraft 
9:50 – 10:10 Uhr Hofpause Lehrkraft und 
Schulsozialarbeit 
9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Jugendhilfe und Lehrkr aft 
10:10 – 11:40 Uhr 2. Block  
Lernzeit und Unterricht 
 Jugendhilfe und Lehrkraft 
11:40 – 12:00 Uhr Hofpause 
(Mittagessen 1. Schicht)  
Jugendhilfe, Lehrkraft und 
Hauswirtschaft 
12:00 – 12:45 Uhr 
Mittagspause 
(Mittagessen 2. und 3. Schicht) , 
offene Spielangebote, 
Ruhezeit 
Jugendhilfe und Lehrkraft 
12:45 – 13:30 Uhr 3. Block „Entdeckendes Lernen“ 
Unterricht 
Projektarbeit 
Förderunterricht 
 
Jugendhilfe und Lehrkraft 
13:30 – 14:30 Uhr

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Konzeptentwurf 
 
16 
 
Die hier entwickelte Zeitstruktur sieht für jeden J ahrgang einen verbindlichen sogenannten 
„langen Tag“ vor. An diesem Tag geht die Schulzeit für alle Kinder, unabhängig davon, ob 
Sie an einem Bildungs- und Betreuungsangebot nach d em Unterricht teilnehmen oder nicht, 
bis 14.30 Uhr. Dieser Tag findet für jeden Jahrgang  an einem Wochentag statt: für die 
ersten, zweiten und die Vorklasse gemeinsam an eine m Tag und für die dritten, vierten und 
die Grundstufe gemeinsam an einem anderen Tag. 
Tabelle 4: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 3, 4 und Grundstufe 
Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 3. und 4. sowie Grundstufe 
Zeit Was Beteiligte 
7:00 – 8:00 Uhr Ankommen und Frühstück Jugendhilfe, 
Schule (ggfs. delegiert) 
7:45 – 8:00 Uhr Aufsicht Lehrkraft 
8:00 – 9:50 Uhr 
1. Block 
10 min Ankommen 
90 min Unterricht 
10 min Frühstück 
 
Jugendhilfe und Lehrkraft 
9:50 – 10:10 Uhr Hofpause Lehrkraft und 
Schulsozialarbeit 
9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Jugendhilfe und Lehrkr aft 
10:10 – 11:40 Uhr 2. Block  
Lernzeit und Unterricht 
 Jugendhilfe und Lehrkraft 
11:40 – 12:00 Uhr Hofpause Lehrkraft und 
Schulsozialarbeit 
12:00 – 12:45 Uhr 3. Block I 
Unterricht und Lernzeit Jugendhilfe und Lehrkraft 
12:45 – 13:45 Uhr 
Mittagspause 
Mittagessen, offene Spielangebote, 
Ruhezeit 
 
Jugendhilfe, Lehrkraft und 
Hauswirtschaft

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Konzeptentwurf 
 
17 
 
13:45 – 14:30 Uhr 
3. Block II „Entdeckendes Lernen“ 
Unterricht 
Projektarbeit 
Förderunterricht 
 
Jugendhilfe und Lehrkraft 
An den restlichen Wochentagen finden die Pflichtstu nden in der klassischen Kernzeit bis 
max. zur 6. Schulstunde statt. Für Kinder die an Bildungs- und Betreuungsangeboten  
teilnehmen folgt dann bis 14.30 Uhr, entsprechend d em langen Tag, ein 3. Block mit 
Lernzeit, Projektarbeit, Förderunterricht, Arbeitsg emeinschaften, etc. Nach 14.30 Uhr 
bis 17.00 Uhr findet ein kostenpflichtiges Angebot statt. 
 
5.4 Finanz- bzw. Ressourcenbedarf 
Die durch das Land zur Verfügung gestellten Ressour cen in Lehrerstellen oder Finanzmittel 
machen eine Umsetzung der vorgesehenen Zeitstruktur  für alle Kinder an beiden 
Pilotstandorten nicht möglich. Zusätzliche Ressourc en fließen durch die bereits bestehende 
Schulkindbetreuung, die Beteiligung von Personal de r Einrichtungen der Jugendhilfen 
(zunächst im Schwerpunkt aus den Horten) sowie teil weise der Schulsozialarbeit oder 
anderer bestehender Programme ein. Durch die sehr u nterschiedlichen 
Startvoraussetzungen, Größen der Schulen und geplan ten Zeitstrukturen ergeben sich 
verschiedene Ressourcenbedarfe. 
Mindeststandards: 
 Eine Doppelbesetzung in mindestens zwei Blöcken am  jeweils langen Tag der 
Jahrgänge muss gewährleistet sein; 
 Für die Betreuung ab 7.30 Uhr muss eine Doppelbese tzung vorhanden sein; 
 Zur Umsetzung der Lernzeit an allen Tagen, muss ei ne Doppelbesetzung der 
Gruppen (Klassen) gewährleistet sein. 
 
5.5 Raumkonzept 
Die Ausweitung der Betreuungsangebote an Schule, di e zunehmende Rhythmisierung des 
Unterrichts und die stärkere Kooperation zwischen J ugendhilfe und Schule, stellen 
veränderte Bedingungen an die Räumlichkeiten in- un d außerhalb der Schule. Schülerinnen

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
18 
 
und Schüler verbringen dadurch, genauso wie Lehrkrä fte und Fachkräfte der Jugendhilfe, 
perspektivisch mehr Zeit am Lernort Schule. Die dort stattfindenden Angebote und Aufgaben 
werden vielfältiger. Grundsätzlich sollten zu einer  Umsetzung des vorliegenden Konzeptes, 
neben angemessenen Räumen zur Zubereitung bzw. Vorb ereitung und Durchführung des 
Mittagessens, daher folgende Räume vorhanden sein: 
 Rückzugs- und Ruheräume, um Phasen der Entspannung  im Tagesverlauf 
gewährleisten zu können; 
 Aktionsräume / Räume zum Toben, um Phasen der Bewe gung bzw. des freien Spiels 
zu ermöglichen; 
 Personalräume, um Vor- und Nachbereitung und Absti mmungen durchzuführen bzw. 
persönliche Arbeitsplätze zu schaffen und Unterlagen und Materialen zu lagern; 
 Für verschiedene Angebote spezielle ausgestattete Räume, wie z.B. eine 
Forscherwerkstatt oder eine Bibliothek bzw. Medienwerkstatt; 
 Örtlichkeiten im Freien bzw. eine angemessene Gest altung des Schulhofes; 
 in Anzahl und Ausstattung angemessene Sanitäreinri chtungen bzw. Toiletten; 
Grundsätzlich ist bei der Raumkonzeption zu beachte n, dass eine mehrfunktionale Nutzung 
von Räumen möglich und sinnvoll ist (z.B. von Essen sräumen außerhalb der Essenszeiten 
als Ruheräume) und daher mitgedacht werden soll. Di e Umsetzung dieser 
Raumanforderungen muss vor Ort, insbesondere vor de m Hintergrund der anstehenden 
Umbaumaßnahmen an beiden Pilotstandorten, während d er Pilotphase und auch darüber 
hinaus noch weiterentwickelt werden. Einige individ uelle Lösungsansätze und 
Mindestanforderungen wurden bereits erarbeitet: 
Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein 
Zur Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und E ltern sollten Räume für Elternarbeit 
vorhanden sein bzw. nutzbar gemacht werden. Hier kö nnte auf Räumlichkeiten der 
Schulkindbetreuung oder andere im Stadtteil vorhand en Räume (Bürgerhaus, 
Familienzentrum) zurückgegriffen werden. Für die Ör tlichkeiten im Freien könnten neben 
dem Schulhof auch die Gärten anderer Einrichtungen (Horte, Kindertagesstätten, 
Jugendhäuser) mitgenutzt werden. Entsprechende Vere inbarungen bzw. Kooperationen 
sollen angegangen werden.

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Konzeptentwurf 
 
19 
 
Mindeststandard:  Zur Sicherstellung eines Personalraumes und eines Projektraumes, der 
z.B. auch zur Unterbringung der vorhandenen Forsche rwerkstatt genutzt werden kann, ist 
die Aufstockung der für die Umbaumaßnahmen zur Verf ügung stehenden 
Multifunktionscontainer zum Schuljahresbeginn 2015/2016 erforderlich. 
Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt 
Ein „Toberaum“ ist bisher im Pavillon vorhanden. Rä ume für spezielle Angebote und AGs 
müssen nicht zwingend an der Schule vorhanden sein,  wenn entsprechende Räumlichkeiten 
in Einrichtungen der Jugendhilfe mitgenutzt werden können. 
Es soll eine Kindercafé eingerichtet werden, das an  zentraler Stelle in der Schule zugleich 
Anlaufstelle für Kinder bei Fragen und Schwierigkeit als auch Rückzugs- und Ruheraum sein 
kann. Ein Infopoint für die Eltern, ausgestattet mi t Telefon und PC, zur Beantwortung von 
organisatorischen Fragen rund um die Bildungs- und Betreuungsangebote am Lernort 
Schule wird als sinnvolle Erweiterung angesehen. Ge gebenenfalls ist eine Kombination mit 
dem Kindercafé möglich. 
Mindeststandard:  Bei einem Mehrbedarf an Betreuungsplätzen durch de n Pakt für den 
Nachmittag sind zusätzliche Räume für die Schulkind betreuung zum Schuljahresbeginn 
2015/2016 erforderlich. 
 
5.6 Gestaltung der Essenssituation 
Grundsätzlich gibt es an beiden Pilotstandorten ber eits das Angebot eines warmen 
Mittagessens mit einem entsprechenden Konzept. Bei einer Ausweitung der Schülerzahlen, 
die voraussichtlich daran teilnehmen werden, besteh en allerdings (noch) nicht die 
räumlichen Voraussetzungen – in Form einer Mensa o. ä. – um die zusätzlichen Schülerinnen 
und Schüler, problemlos und zeitgleich zu versorgen . Für die Pilotphase werden daher 
Lösungen in Form von „Schichten“ des Mittagessens oder mehreren Räumen umgesetzt. 
Um die Essensituation für die Schülerinnen und Schüler angemessen zu gestalten, sollen die 
Essengruppen jeweils nicht größer als 20 Kinder sei n. Das Angebot eines warmen 
Mittagsessens soll auch im Rahmen des Paktes für den Nachmittag kein Pflichtangebot sein, 
eine Alternativlösung über ein Lunchpaket soll ermöglicht werden.

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
20 
 
Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein 
Es stehen zwei Räume für das Mittagessen zur Verfüg ung. Noch geprüft wird, ob evtl. ein 
dritter Raum dafür nutzbar gemacht werden kann, bzw . ob es die Möglichkeit gibt z.B. 
Klapptische in einzelnen Fluren aufzustellen, an de nen gegessen werden kann. Zur 
Betreuung des Essens soll festes Personal vorhanden sein. 
Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt 
Am Standort in Eberstadt entsteht ein hoher Mehrbed arf der Teilnahme am Mittagessen für 
die jeweiligen Klassen, die ihren verbindlichen „la ngen Tag“ haben. Am langen Tag der 1. 
und 2. Klassen z.B. nehmen ca. 120 Kinder dieser Ja hrgangsstufen, zusätzlich zu den 
Kindern der 3. und 4. Klassen, die regulär das Mitt agessen nutzen, daran teil. Daher soll das 
Essen an den Wochentagen mit einem der beiden lange n Tage in insgesamt vier Schichten 
zwischen 11.40 Uhr und 13.45 Uhr in bis zu drei Räumen stattfinden. 
 
5.7 Ferienbetreuung 
Angebote zur Ferienbetreuung bestehen an beiden Sta ndorten bereits. Ein 
Weiterentwicklung oder Neukonzipierung im Rahmen de s Paktes für den Nachmittag muss 
noch erfolgen. Die Kooperation mit den AnbieterInne n von Ferienspielangeboten soll 
intensiviert werden. 
5.8 Strukturen der Kooperation 
Um die Umsetzung des Konzeptes vor Ort zu gestalten  und die konkrete Zusammenarbeit 
auszugestalten und zu begleiten muss die Kooperatio n strukturell verankert werden. Als 
Grundlage zur Entwicklung dieser Strukturen, wurde an beiden Standorten die 
Konstituierung verschiedener Gremien beschlossen. D iese sollen sich dauerhaft regelmäßig 
treffen, um die Zusammenarbeit auf den verschiedene n Ebenen weiterzuentwickeln bzw. zu 
konkretisieren. Die entwickelten Grundsätze der Zus ammenarbeit sollen in einer 
Kooperationsvereinbarung unter allen Beteiligten festgehalten werden.

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
21 
 
An beiden Standorten wird die Einrichtung einer Koo rdinationsstelle zur nachhaltigen 
Fortentwicklung und Organisation der Bildungs- und Betreuungsangebote am jeweiligen 
Standort angestrebt. 
Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein 
Am Standort Kranichstein bestehen bereits diverse G remien der inter-institutionellen 
Zusammenarbeit. Teilweise können diese auch für die  weitere Kooperation im Pakt für den 
Nachmittag genutzt werden, teilweise sollen neue Gremien etabliert werden: 
Tabelle 5: Kooperationsgremien Kranichstein 
Bezeichnung Konstituierung Beteiligte Inhalte 
„Koop PfN“ Neugründung 
Schulleitungen, 
Kita-/Hort-Leitungen, 
SKA, 
Caritas 
Kooperationsvereinbarung 
ausarbeiten, 
Koordinationsstelle planen, 
Entscheidungen im Verlauf 
treffen, 
„AG PfN“ 
aus 
bestehender 
„AG Ganztag“ 
Lehrkräfte und 
Fachkräfte aller 
Professionen, 
Elternvertretungen 
Informationsaustausch, 
zentraler Mitwirkungsort für 
Eltern, 
konzeptionelle 
Weiterentwicklung, 
Jahrgangs-
teams 
Erweiterung 
bestehender 
Jahrgangsteams 
 
Lehrkräfte und 
Fachkräfte des 
jeweiligen Jahrgangs 
konkrete Projekte und 
Angebote im Jahrgang

Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ 
Konzeptentwurf 
 
22 
 
Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt 
Am Standort Eberstadt sollen Gremien der Zusammenarbeit auf zwei verschiedenen Ebenen 
installiert werden: 
Tabelle 6: Kooperationsgremien Eberstadt 
Bezeichnung Konstituierung Beteiligte Inhalte 
Steuerungs-
gruppe Neugründung 
Schulleitungen, 
Leitungen Träger und 
päd. Leitungen 
Einrichtungen, 
Elternvertretungen,  
Verwaltungsleitungen 
(JA, SA) 
Kooperationsvereinbarung 
ausarbeiten, z.B.: 
Zuständigkeiten und 
Verantwortlichkeiten, 
Kalkulation & Finanzierung, 
Jahresplanung, 
Informationsfluss, 
Terminplanung, 
Koordinationsstelle 
Akteure-
gruppe Neugründung 
Lehrkräfte und 
Fachkräfte aller 
Professionen, 
Zusammensetzung 
nach Bedarf 
konkrete Planung von 
Projekten und Angeboten 
(orientiert an gemeinsam 
arbeitenden Teams); 
 
 
5.9 Organisatorische Abwicklung 
Die organisatorische Abwicklung der Anmeldung zu de n Bildungs- und 
Betreuungsangeboten im Rahmen des Paktes für den Nachmittag erfolgt aus pragmatischen 
Gesichtspunkten für die Pilotphase über das bestehende System zur Schulkindbetreuung.

anlage 3

5298 Zeichen

Finanzierungskonzept Pilotphase "Pakt für den Nachmittag"
I. Rahmenbedingungen
Schul-Tage pro Jahr 195
Schul-Wochen Pro Jahr 39
Betreuungsstunden 2,5
Schülerinnen und Schüler
(Schuljahr 2014/2015) 5.118
Schülerinnen und Schüler je Gruppe 30
Betreuungsplätze
(Schuljahr 2014/2015) 1.755
Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe Personen (VZÄ) 2
Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe (Anteil je VZÄ) 0,8
Fachkräfteanteil Betreuung (prozentual) 75%
zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 15%
zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 10%
zzgl. Sachkostenanteil 8%
zzgl. Verwaltungskostenanteil 5%
AG-Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVöD S6) 49.200,00 €
AG-Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVöD S3) 41.100,00 €
AG-Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E3) 36.600,00 €
Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1570
Anlage 3

II. Kalkulation (Gruppengröße 30 SuS)
Die Gesamtkosten für 2,5 Betreuungsstunden (bis 14:30 Uhr - ohne Kostenanteil Eltern) für ein Schuljahr 
belaufen sich bei einer Gruppengröße von 30 SuS auf: 2.176.541,67 €
Durchschnittliche Gesamtkosten
pro Betreuungsplatz pro Schuljahr 1.211,12 €
Durchschnittliche Gesamtkosten
pro Betreuungsplatz (mtl.) 100,93 €
Städtischer Kostenanteil (mtl.) 33,33% 33,64 €
Kostenanteil Eltern (mtl.) 66,67% 67,29 €
Städtischer Zuschuss
pro Platz / pro Schuljahr 403,66 €
Städtischer Zuschuss
Plätze gesamt / pro Schuljahr 708.431,56 €
300.504,07 €
Städtischer Zuschuss
Plätze gesamt / pro Schuljahr 407.927,49 €
1.240,19 €
232,44 €
Gesamtkosten pro Schuljahr für 
Betreuungsstunden
mit Kostenanteil Eltern
von 14:30 Uhr
bis 17:00 Uhr 2,5 407.927,49 €
Betreuungsstunden
ohne Kostenanteil Eltern bis 14:30 Uhr 2,5 2.176.541,67 €
ges.: 2.584.469,16 €
(Gruppengröße 30 SuS)
kalkulatorische Bereinigung Kosten der Hauswirtschaft
Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr für
insgesamt 2,5 Betreuungsstunden (Gruppengröße: 30 SuS) - VORMITTAGS Ohne KB Ke
Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr für
insgesamt 2,5 Betreuungsstunden (Gruppengröße: 30 SuS) - NACHMITTAGS Mit KB Ke

1.472,63 €
mtl. 122,72 €
III. Pakt für den Nachmittag
in Kranichstein
Auf die Erich Kästner-Schule bezogen: Ressource JugendA
Fachkraft (Std./jährl.): 5830,5 1365,0
Ergänzungskraft (Std./jährlich): 1859,0 23,4%
Hauswirtschaftskraft (Stunden/jährl.): 845,0
Auf die Erich Kästner-Schule bezogen
(5 Stunden PfdN):
jährliche
Personalstunden Personalkosten
Personalkosten inkl.
Sachkosten und
Verwaltungskosten
Fachkraft (Std./jährl.): 5830,5 182.713,76 € 206.466,55 €
Ergänzungskraft (Std./jährlich): 1859 48.665,54 € 54.992,06 €
Hauswirtschaftskraft (Stunden/jährl.): 845 19.698,73 € 22.259,56 €
gesamt: 251.078,03 € 283.718,17 €
Jugendamt mit 23,4%
Schulamt mit 76,6%
(für alle Grundschulen - 5 Stunden PfdN)
An den Gesamtkosten hinsichtlich der jährlich notwendigen Fachkraftstunden beteiligt sich das
48.336,65 €
158.129,90 €
Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr für
insgesamt 5 Betreuungsstunden (Gruppengröße: 30 SuS)
Aus den Rahmenbedingungen entstehen die genannten Kosten. Diesen wiederum liegen folgende Stunden-
umfänge zu grunde (die prozentualen Aufschläge für Vorbereitung sind hier bereits berücksichtigt):
4465,5
Ressource SchulA
76,6%

Jugendamt: 48.336,65 € 17,0%
Schulamt: 235.381,52 € 83,0%
283.718,17 €
IV. Pakt für den Nachmittag 
in Eberstadt
Auf die Ludwig-Schwamb-Schule und
Mühltalschule bezogen (5 Stunden PfdN):
jährliche
Personalstunden Personalkosten
Personalkosten inkl.
Sachkosten und
Verwaltungskosten
Fachkraft (Std./jährl.): 5606,25 175.686,31 € 198.525,53 €
Ergänzungskraft (Std./jährlich): 1787,5 46.793,79 € 52.876,98 €
Hauswirtschaftskraft (Stunden/jährl.): 812,5 18.941,08 € 21.403,42 €
gesamt: 241.421,18 € 272.805,93 €
V. Pakt für den Nachmittag
Haushalterische Auswirkungen 2015
1.166.000,00 €
725.997,47 €
384.308,10 €
25.000,00 €
30.694,43 €
a) Haushaltsansatz für Schulkindbetreuung
für das Jahr 2015 (SK 7128620):
bis zum 18.06.2015 ausgezahlt:
benötigte Mittel für die Grundschulen
 für 08/15 bis 12/15 (außer EKS/LSS) gem.
des seitherigen Planungsprozesses:
noch zur Verfügung stehende Mittel:
benötigte Mittel für Ferienbetreuung:
Somit teilen sich die Kosten für den Pakt für den Nachmittag an der Erich Kästner-Schule wie folgt auf:
ges.:
der Gesamtkosten
der Gesamtkosten

118.215,90 €
113.669,14 €
20.140,27 €
211.744,77 €
VI. Pakt für den Nachmittag
Haushalterische Auswirkungen 2016
Plätze Pakt für den Nachmittag Plätze an der EKS
Plätze Pakt für den Nachmittag
Annahme:
Finanzierungsbetrag PfdN ab 08/2015: 1.472,63 €
Erich Kästner-Schule Plätze PfdN
Ludwig-Schwamb-Schule mit 
Mühltalschule Grundstufe Plätze PfdN
künftige Schulen (anteilsmäßig für
die Monate 08/16 - 12/16) Plätze PfdN
(entsprechen aufgerundet
550.000,00 €)
b) Haushaltsansatz Pakt für den Nachmittag für das Jahr 
2015 (SK 7128622)
Finanzierungsbedarf der Pilotschulen für 08/15 bis 12/15:
Finanzierungsbedarf EKS für 08/15 - 12/15
130
125
270
191.442,16 €
184.079,00 €
165.671,10 €
541.192,26 €
130
125 Plätze an der LSS mit Mühltalschule Grundstufe
270
Plätze werden jährlich durchschnittlich aus der seitherigen 
Finanzierung in den PfdN überführt
Finanzierungsbedarf LSS MTS für 08/15 - 12/15
abzüglich Ressource JA für 08/15 - 12/15

Beratungsverlauf (4)

TOP 11
TOP 288
TOP 22
TOP 7

Orte (1)

  • Jägertorstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0248
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.06.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00