2015/0248
Pakt für den Nachmittag - Rahmenkonzept Pilotphase ab dem Schuljahr 2015/2016
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Stadt Darmstadt – Konzepterstellung „Pakt für den Nachmittag“ Stellungnahme Finanzierungskonzept, 19.06.2015 1 Begleitung der Konzepterstellung zur Umsetzung des Modellprojektes „Pakt für den Nachmittag“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Stellungnahme zur Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes Die Frage der zur Verfügung stehenden Ressourcen für den Personaleinsatz in den veränderten Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Paktes für den Nachmittag ist seit Beginn der Konzeptentwi cklungshase gelicherma ßen zentral wie o ffen. Dabei sind zirkuläre Abhängigkeiten vorhanden, die eine B eantwortung komplex machen: Die Formulierung eines konkreten Finanzbedarfes vor Ort einerseits, benötigt ein spezifisches, mit bestimmten Parametern gefülltes Konzept. Andererseits besteht bei der Entwicklung eine s solchen Konzeptes ab einem gewissen Zeitpunkt die Notwendigkeit, die zur Verfügung stehenden R essourcen als Rahmenbedingungen festzulegen. Wir empfehlen für die Entwicklung eines Finanzierungskonzeptes zu diesem Zeitpunkt daher ein pragmatisches Vorgehen: Die durch das Land Hessen zur Verfügung gestellten Mittel berechnen sich auf Grundlage der Gesamtschülerzahlen am jeweiligen Pilotstandort und stehen zumindest für die Pilot phase fest. Zusätzlich sollte nun der kommunale Anteil an dem zur Verfügung gestellten Gesamtvolumen zur Finanzierung der Personalressourcen bestimmt werden. Eine Berechnung dazu kann analog der bisherigen Berechnungsweise zur vorhandenen Schulkindbetreuung unter Einbezug der im Konzept beschriebenen , veränderten Parameter zur Gruppengröße sowie zum Fachkräfteanteil erfolgen. Hierin sollten auch die ggf. durch Horteinrichtungen eingebrachten Personalressourcen einbezogen werden. Grundlage dafür sollte die an beid en Pilotstandorten zu Beginn der Pilotphase vorgesehene Anzahl der Betreuungsplätze sein. So kann eine einheitliche Berechnung sichergestellt und trotz der zwei sehr unterschiedlichen Modelle dennoch eine finanzielle Gleichbehandlung der beiden Standorte gewährleistet werden. Stehen die kommunalen Mittel und damit die zur Verfügung stehenden Persona lressourcen insgesamt fest, sollte jeweils vor Ort über deren konkreten Einsatz entschieden werden. An beiden Pilotstandorten sollte jeweils berechnet und geplant werden, wie die dann insgesamt zur Verfügung stehenden Personalressourcen am besten auf das individuell entwickelte Konzept abgestimmt werden können. Diese Entscheidungen erfordern neben ressourcenabhängigen Überlegungen auch inhaltich-fachliche Einschätzungen, die am besten Stadt Darmstadt – Konzepterstellung „Pakt für den Nachmittag“ Stellungnahme Finanzierungskonzept, 19.06.2015 2 von den Akteuren vor Ort getroffen werden können. So gilt es z.B. zu entscheiden, an welcher Stelle Doppelbesetzungen am sinnvollsten sind, wo und wie Aufteilungen von Gruppen stattfinden können, welche Aufgaben von (zusätzlichen) Lehrkräften und welche durch die päd. Fachkräfte wahrgenommen werden u.v.m. Im Laufe der Pilotphase wird es dann darum gehen, den konkreten Einsatz der Personalressourcen zu beobachten, die diesbezüglich getroffenen Entsc heidungen zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Am Ende der Pilotphase könnten für beide Standorte konkretisierte und auf das individuelle Konzept abgestimmte Aussagen zum weiteren Ressourcenbedarf, insbesondere bei einem geplanten, weiteren Ausbau des Angebotes getroffen werden.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.06.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat V
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0248
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2110-21 Sachkonto: 7128620
Betreff: Pakt für den Nachmittag - Rahmenkonzept Pilotphase ab dem Schuljahr 2015/2016
Vorlage vom: 23.06.2015
Beschlussvorschlag :
1. Der erste Entwurf des vorgelegten Rahmenkonzepts für die Pilotphase zur Umsetzung des
Modellprojektes „Pakt für den Nachmittag“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Magistrat beschließt , für das Haushaltsjahr 2016 bei der Kostenstelle 040 -026-
1000, Sachkonto 7128622 einen Betrag von 550.000,00 € für den Pakt für den
Nachmittag und beim Sachkonto 7128620 einen Betrag von 1.155.000,00 € für die
Schulkindbetreuung zu etatisieren.
3. Der Magistrat besch ließt im Nachtragshaushalt 2015 die Etatisierung von 212.000,00 €
bei der Kostenstelle 040 -026-1000, Sachkonto 7128622 sowie die Reduzie rung des
Ansatzes für die Schulkindbetreuung bei der Kostenstelle 040 -026-1000, Sachkonto
7128620 um 30.000,00 € auf 1.136.000,00 €.
- 2 -
Anlagen: Anlage 1 - Erster Entwurf des Rahmenkonzepts zur Pilotphase Pakt für den
Nachmittag
Anlage 2 - Stellungnahme zu r Entwicklung eines Finanzierungkonzeptes
Pilotphase Pakt für den Nachmittag
Anlage 3 - Finanzierungskonzept Pilotphase Pakt für den Nachmittag
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23.06.2015
Mit dem Pakt für den Nachmittag will die hessische Landesregierung , gemäß dem
Koalitionsvertrag, im Grundschulbereich (Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen in
öffentlicher Trägersc haft) ein verlässliches Bildungs - und B etreuungsangebot bis 17:00 Uhr
erreichen. Als eine von sechs Modellregionen ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt zusammen
mit dem Landkreis Darmstadt -Dieburg als „Bildungsregion Darmstadt & Darmstadt-Dieburg“
Teil der ersten Umsetzungsphase ab dem Schuljahr 2015/2016.
Für die Pilotphase ab dem Schuljahr 2015/2016 wird mit dem Land Hessen eine
Rahmenvereinbarung geschlossen (siehe Magistratsbeschluss 0216, Vorlage 2015/0188 vom
20.5.2015). In der Rahmenvereinbarung bek räftigen das Land Hessen und die
Wissenschaftsstadt Dar mstadt das gemeinsame Ziel, ein verlässliches, bedarfsorientiertes
Bildungs- und Betreuungsa ngebot bereitzustellen und damit einen wesentlichen Beitrag zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu mehr Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe
zu leisten.
Die gemeinsame Verantwortung von Land, Schulträger und Jugendhilfeträger für ein
integriertes Kooperationsmodell zur Verknüpfung von Bildungs - und Betreuungsangeboten
durch inte rdisziplinäre Teams vor Ort ist hierbei von grundlegender Bedeutung. Für die
konkrete Ausgestaltung an den beteiligten Schulen vor Ort in Darmstadt wurde gemei nsam mit
Vertretungen von Verwaltung, Schule, Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendhilfe und
weiteren unmittelbar Be teiligten der jetzt vorliegende erste Entwurf eines Rahmenkonzeptes
erstellt. Hierbei handelt es sich um ein Arbeitsergebnis, welches im Rahmen von Workshops
entwickelt wurde. Dieses wird in der Pilotphase zunächst erprobt. Nach Abschluss der
Pilotphase werden alle beteiligten Akteure ein entgültiges Konzept gemeinsam abstimmen,
dieses wird den Gremien zur Beschlussfassung vorlegt. Die Prozessbegleitung erfolgte durch
die dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) in Frankfurt angeschlossene ISS
Beratungs- und Entwicklungs GmbH.
Darauf abgestimmt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Dezernat V/Jugendamt das
beigefügte Finanzierungskonzept für die Pilotphase (2 Jahre) erstellt. Während dieser
Pilotphase wird die Finanzierung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter
Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Landesmit tel hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit
evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Die Ressource des Jugendamtes (Kontingent von 1.365 Fachkraftstunden im Jahr – siehe
Seiten 3 und 4 der Anlage 3) für die Erich Kästner -Schule ist bereits von dort im städtischen
Haushalt etatisiert und wird durch Beschäftige der städtischen (Hort -)Einrichtung in der
Jägertorstraße realisiert.
. . .
- 4 -
Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden
gewahrt. Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt der Zustimmung des Personalrats.
Darmstadt, 23.06.2015
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Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
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Ansprechpartner: Jens Küsslich Frankfurt am Main, im Mai 2015 Prozess-Steuerung und Konzepterstellung zur Umsetzu ng des Modellprojektes „Pakt für den Nachmittag“ in der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Konzeptentwurf Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 2 2 Gemeinsames Rahmenkonzept der Bildungsregion 4 2.1 Übergreifende Handlungsfelder 4 2.2 Gemeinsames Ziel 5 3 Rahmenbedingungen 6 3.1 Vorgaben des Landes Hessen 6 3.2 Vorgaben der Stadt Darmstadt 8 4 Pilotstandorte in der Stadt Darmstadt 9 4.1 Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein 4.2 Ludwig-Schwamb- + Mühltalschule in Darmstadt-Eb erstadt 5 Ausgestaltung der Handlungsfelder 10 5.1 Gemeinsame Pädagogische Haltung 10 5.2 Eingesetztes Personal 11 5.3 Zeitstruktur 11 5.4 Finanz- bzw. Ressourcenbedarf 17 5.5 Raumkonzept 17 5.6 Gestaltung der Essenssituation 19 5.7 Ferienbetreuung 20 5.8 Strukturen der Kooperation 20 5.9 Organisatorische Abwicklung 22 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Flex-Klassen 13 Tabelle 2: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Klassen 3 und 4 14 Tabelle 3: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 1, 2 und Vorklasse 15 Tabelle 4: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 3, 4 und Grundstufe 16 Tabelle 5: Kooperationsgremien Kranichstein 21 Tabelle 6: Kooperationsgremien Eberstadt 22 Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 2 1 Vorbemerkung Die Bildungsregion Darmstadt und Darmstadt-Dieburg ist gemeinsame Pilotregion im Modellprojekt „Pakt für den Nachmittag“ des Landes Hessen. Der Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt haben als gemeinsam es Rahmenkonzept Elemente benannt, deren jeweilige Ausgestaltung voneinander abweichen kann. An den Pilotschulstandorten Eberstadt und Kranichst ein fanden unter Beteiligung der Sozialdezernentin und des Schuldezernenten im Janua r 2015 Auftaktveranstaltungen statt, zu denen alle Akteure aus den Stadtteilen eingeladen waren. Informationen zum aktuellen Stand der Vereinbarunge n mit dem Hessischen Kultusministerium, die Vorstellung der Begleitung d urch die ISS Beratungs- und Entwicklungs GmbH und Konstituierung der Arbeitsgru ppen sowie die Terminplanung wurden thematisiert. Das vorliegende Konzept ist die Ausgestaltung der S tadt Darmstadt. Es ist Ergebnis der Konzeptlegungsphase im Projekt: Prozess-Steuerung und Konzepterstellung zur Umsetzung des Modellprojektes „Pakt für den Nachmittag“ in de r Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgte an den Pilotstan dorten Kranichstein und Eberstadt in insgesamt sechs Workshops. In jeweils drei eintägig en Workshops wurde unter Beteiligung aller relevanten Akteure die individuelle Ausgestal tung der zum Schuljahr 2015/2016 beginnenden Pilotphase erarbeitet. Handlungsleitend waren dafür sowohl die durch das Hessische Kultusministerium gemachten Vorgaben sowi e die speziell von der Stadt Darmstadt gesetzten Rahmenbedingungen. Die Workshop s wurden durch die ISS Beratungs- und Entwicklungs GmbH begleitet, welche auch die Ergebnissicherung übernahm. Konkrete Beteiligte an den Workshops waren jeweils: Schule (Schulleitung und Lehrkräfte) Elternvertretungen (Schule und Kindertagesstätten) Träger der Schulbetreuung, Fördervereine Horte mit Kindern im Schulbezirk bzw. an der Schul e (Leitung und Fachkräfte) Träger von Kinder- und Jugendzentren im Schulbezir k (Leitung und Fachkräfte) Schulsozialarbeit Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 3 Staatliches Schulamt Schulamt (Amtsleitung) Jugendamt (Amtsleitung) In den Workshops wurden die relevanten Handlungsfel der zur organisatorischen und strukturellen Umsetzung identifiziert, bearbeitet und dazu Vereinbarungen getroffen. Ziel war es zum einen die wichtigsten Themenfelder und deren Ausgestaltung vorliegen zu haben und zum anderen eine Grundlage für Strukturen der weiteren Zusammenarbeit zu erarbeiten. Beide Ziele wurden mit der Konzeptlegung erreicht. Auch fachlich-inhaltliche Themenbereiche wurden diskutiert und an den zu dies em Zeitpunkt relevanten Punkten in die Konzeption einbezogen. Das Schuljahr 2015/2016 stellt die Pilotphase des Modellprojektes dar. In diesem soll explizit die Möglichkeit bestehen Dinge auszuprobieren, Erfa hrungen zu sammeln sowie diese auszutauschen und weiterzugeben. Die entsprechenden Anpassungen, Weiterentwicklung oder Ausdifferenzierungen des Konzeptes sind dem Um setzungsprozess in der Pilotphase daher inhärent. In diesem Sinne enthält die vorlieg ende Konzeption wenig endgültige Regelungen und weist notwendigerweise noch einige o ffene Punkt auf. Nichtsdestoweniger wird dadurch ein guter Grundstein für die weitere E ntwicklung gelegt. Am Ende der Pilotphase sollen die gemachten Erfahrungen im Sinn e von „Best-Practice-Ansätzen“ für weitere Schulen nutzbar gemacht werden. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 4 2 Gemeinsames Rahmenkonzept der Bildungsregion 2.1 Übergreifende Handlungsfelder Der Landkreises Darmstadt-Dieburg und die Stadt Dar mstadt benennen folgende Elemente (Handlungsfelder) als übergreifend relevante Aspekte bei der Umsetzung des Paktes für den Nachmittag in der gesamten Bildungsregion: 1) Es soll eine Festlegung zum Fachkräfteanteil in den Betreuungssettings erfolgen; 2) Die Gruppengröße zur Berechnung der benötigten Personalressourcen soll konkret festgelegt sein; 3) Es soll ein Raumkonzept beschrieben werden, dass mindestens bei Neubauten Rückzugsräume für Schülerinnen und Schüler berücksichtig; 4) Es sollen Aussagen zur Struktur der Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote enthalten sein: Mittelfristig wird die Notwendigkeit zu einer Professionalisierung der Trägerorganisationen gesehen. Es soll eine Entwicklung weg von ehrenamtlichen Betreuungsvereinen, hin zu professionellen Trägern der Jungendhilfe erreicht werden. In diesem Prozess muss es einzelne Entwicklungsschritte und Übergangslösungen geben; 5) Es soll eine Definition des Fachpersonals erfolgen und Möglichkeiten zur Nachqualifizierung von Bestandspersonal sollen entwickelt werden; 6) Möglichkeiten eines veränderten Umgangs mit Eingliederungsmaßnahmen für junge Menschen mit seelischer Behinderung (nach § 35a SGB VIII) sollen aufgezeigt werden; 7) Die konkrete Regelung der Kooperation zwischen J ugendhilfe und Schule vor Ort soll beschrieben sein. Dabei soll das Konzept Ergebnis einer gleichberechtigten Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe sein. 8) Eine Berücksichtigung von Leitungsfreistellung(en) bei entsprechend großen Betreuungssystemen soll erfolgen; 9) Es sollen Aussagen zur Qualität des Essens bzw. zu den Standards für die Essenssituation erfolgen. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 5 In der jeweiligen Konzeption finden diese Handlungsfelder eine weitere Ausgestaltung. 2.2 Gemeinsames Ziel Viele pädagogische Forschungen zum Thema Lernen und Schule befürworten einen längeren Schulalltag mit einer Verteilung von Phasen der An- und Entspannung auf den Vor- und Nachmittag. Einhergehend mit modernen, individu ellen Lernformen und einer stärkeren Kooperation von Lehrkräften und sozialpädagogischen bzw. erzieherischen Fachkräften, ergeben sich dadurch zahlreiche positive Effekte fü r die Kinder. Diese Haltung wird grundsätzlich auch von den Verantwortlichen im Land kreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt geteilt. Gemeinsames langfristiges Ziel der Bildungsregion D armstadt & Darmstadt-Dieburg für die Grundschulen ist daher ein rhythmisierter Unterricht bis 14:30 Uhr in der Ganztagschule in einer gebundenen Form . Der Pakt für den Nachmittag soll sich in seiner Aus gestaltung auch auf dieses Ziel ausrichten. Die vorgesehene Zeitschiene und die Ent wicklungsschritte unterscheiden sich dabei zwischen dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 6 3 Rahmenbedingungen 3.1 Vorgaben des Landes Hessen In der Rahmenvereinbarung, die zwischen dem Hessisc hen Kultusministerium und den Pilotschulen an den Modellstandorten geschlossen wi rd, sind einige Rahmenbedingungen für die Konzeptentwicklung festgelegt: Fachliche Rahmenbedingungen Die Weiterentwicklung der Grundschulen erfolgt unt er besonderer Berücksichtigung der individuellen Förderung; Ziel ist eine Bildung, Erziehung und Betreuung aus einem Guss; Es findet eine Verzahnung der bestehenden Angebote statt – nichts soll verdrängt oder aufgelöst werden; Die Verknüpfung von schulischen und außerschulisch en Komponenten, von Jugendhilfe und Schule soll erreicht bzw. intensiviert werden; Das Kind steht, gemäß des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes, im Mittelpunkt der Weiterentwicklung; Schule und Jugendhilfe entwickeln im Zusammenwirke n mit den Eltern ein verlässliches, bedarfsorientiertes und integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung von Bildungs- und Betreuungsangeboten als Teil des Schulprogramms; Organisatorische Rahmenbedingungen Schule und Träger der Angebote entwickeln und steu ern gemeinsam die inhaltliche, qualitative und organisatorische Verbindung des Unterrichts und der übrigen Angebote; Vorhandene Träger bewährter Bildungs- und Betreuun gsangebote vor Ort werden in die Angebote einbezogen; Angebote im Pakt für den Nachmittag sind freiwilli ge Angebote; Es findet ein verlässliches und bedarfsorientierte s Bildungs- und Betreuungsangebot von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt; Das Bildungs- und Betreuungsangebot kann in versch iedenen Zeitblöcken organisiert werden; Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 7 Die Zeit von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr wird gemeinsam von Land & Kommune finanziert, die Zeit von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr von der Kommune alleine; Es findet eine, durch die Kommune finanzierte, Fer ienbetreuung statt; Finanzielle Rahmenbedingungen (Ressourcen) Das Land gewährleistet die Versorgung der Pakt-Sch ulen mit Lehrerstunde und Mitteln; Die Kommune gewährleistet die Versorgung der Pakt- Schulen mit Fachpersonal (Definition erfolgt in der Rahmenvereinbarung); Als Berechnungsgrundlage für die Ressourcen des La ndes in der Pilotphase dient die Zahl der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Pilotschule; Der Faktor für die Ressourcen beträgt 0,0094 Stell en (oder entsprechende Mittel) pro Schülerin und Schüler; dies entspricht bei 180 Schülerinnen und Schülern 1,7 Lehrerstellen; Eine Aufteilung in Lehrerstunden und Mittel ist gr undsätzlich möglich, dabei müssen jedoch mindestens ein Drittel der Ressourcen in Lehrerstunden und mindestens ein Viertel in Finanzmitteln abgerufen werden. Die restlichen ca. 42 % können frei verteilt werden; An der Schule bereits vorhandene Ganztagsressource n werden in diese Ressourcen eingerechnet. D.h. zusätzliche Ressourcen gibt es in Höhe der Differenz aus der o.a. Berechnung und der bereits vorhandenen Ressourcen. Rechtliche Rahmenbedingungen Das kommunal finanzierte Personal der Bildungs- un d Betreuungsangebote unterliegt bei seiner Tätigkeit im Rahmen des Paktes für den Nachmittag den Weisungen der Schulleitung; Die personalwirtschaftliche und personalrechtliche Zuständigkeit liegt beim Träger der Bildungs- und Betreuungsangebote; Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind schulisc he Veranstaltungen – es besteht der gesetzliche Versicherungsschutz durch die Unfallkasse Hessen, dies betrifft auch die Ferienangebote; Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 8 Die Schulleitung trägt dafür Sorge, dass während d er Bildungs- und Betreuungsangebote eine zur Aufsicht verpflichtete Person in der Schule anwesend ist; Die Schulleitung übt das Hausrecht aus; 3.2 Vorgaben der Stadt Darmstadt Die Stadt Darmstadt hat über die Vorgaben des Landes hinaus weitere Rahmenbedingungen gesetzt: Der rhythmisierte Unterricht bis 14.30 Uhr in eine r Ganztagsschule in gebundener Form soll für die Pilotschulen mittelfristiges Ziel sein. Die Ausgestaltung des Paktes für den Nachmittag soll bereits in der Pilotphase die notwendigen Grundlagen für entsprechende Entwicklungsschritte legen; Es soll eine enge Verzahnung von Schule und Jugend hilfe stattfinden; Es soll eine multiprofessionelle Kooperation auf A ugenhöhe stattfinden; Es wird keinen Kostenbeitrag der Eltern für die Bi ldungs- und Betreuungsangebote in der Zeit von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr geben; Für die Zeit von 14:30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie für die Schulferien wird es einen angemessener Kostenbeitrag der Eltern für die Bildungs- und Betreuungsangebote geben; Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 9 4 Pilotstandorte in der Stadt Darmstadt Bei der Auswahl der Pilotschulstandorte in der Bild ungsregion Darmstadt & Darmstadt- Dieburg wurden folgende Aspekte mit dem Landkreis D armstadt-Dieburg vereinbart und der Entscheidung zu Grunde gelegt: Innere Schulentwicklung Sozialräumliche Betrachtung Sozial- + bildungspolitische Aspekte Bauliche Voraussetzungen Darüber hinaus erfolgte eine enge Abstimmung mit de m Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 10 5 Ausgestaltung der Handlungsfelder 5.1 Gemeinsame Pädagogische Haltung Eine wichtige Grundlage langfristiger, guter Zusamm enarbeit in den Bildungs- und Betreuungsangeboten am Lernort Schule durch Lehrkrä fte und Fachkräfte der Jugendhilfe, ist die Entwicklung einer gemeinsamen pädagogischen Haltung gegenüber den Schülerinnen und Schülern. Ausgangspunkt dafür soll ein ganzheit licher Blick auf das individuelle Kind im Mittelpunkt der Weiterentwicklung sein. Ziele sind dabei z.B.: das Stärken der Persönlichkeit und der sozialen Kompetenzen, das Etablieren von in dividuellen Lernformen, das Fördern von Selbstorganisation und das Verbessern von Bildungschancen. Es soll gelingen, dass die Kinder den Ort Schule in den verschiedensten Facett en als Lebensort wahrnehmen, in dem sie sich individuell entfalten können. Insofern ist die pädagogische Grundhaltung ein Quer schnittsthema, das Auswirkungen auf alle Handlungsfelder zur Ausgestaltung des Paktes für den Nachmittag hat. Sie soll in einem gemeinsamen Entwicklungsprozess gestaltet werden. I n einem ersten Schritt erfolgt, sofern durch die bisherige Zusammenarbeit nicht bereits ge schehen, die gegenseitige Kenntnisnahme der vorhandenen Leitbilder und Grunds ätze der pädagogischen Arbeit aller beteiligten Institutionen. Auf dieser Basis kann di e Entwicklung eines gemeinsamen Leitbildes bzw. einer gemeinsamen pädagogischen Hal tung für die gemeinsame Arbeit erfolgen. Dies bedarf Zeit und erfolgt parallel zur Weiterentwicklung und konkreten Ausgestaltung der Zusammenarbeit vor Ort. Diese Ent wicklung soll gestützt und reflektiert werden durch die neu geschaffenen Kooperationsstruk turen zur weiteren Umsetzung des Paktes für den Nachmittag. Zentrale Aspekte dieses Prozesses der inhaltlichen Auseinandersetzung sind: Eine Kooperation auf Augenhöhe mit beiderseitigem, transparentem Informationsaustausch; Die Anerkennung der Rolle, Grenzen und Zwänge der jeweils anderen Profession; Ein Agieren als gemeinsames Team; Die Möglichkeit des Kennenlernens des jeweils ande ren Arbeitsfeldes bzw. Systems durch „ausprobieren“; Die unterschiedlichen Kompetenzen zusammenwerfen u nd voneinander und miteinander lernen; Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 11 5.2 Eingesetztes Personal In der Definition des Fachpersonals richtet sich di e Konzeption der Stadt Darmstadt nach den Festlegungen in der Rahmenvereinbarung. Für in den Bildungs- und Betreuungsangeboten bereits eingesetztes Personal, das nicht die Kriterien als Fachpersonal erfüllt, besteht ein Bestandsschutz. E s werden Fortbildungsmaßnahmen, ausgerichtet an den konkreten Bedarfen, ausgewählt bzw. konzipiert, um eine Nachqualifikation in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen. Als Betreuungsschlüssel für Bildungs- und Betreuung sangebote außerhalb der Lernzeit und des Unterrichts wird festgelegt: 20 Kinder pro 1,5 Betreuungspersonen bei 75% Anteil an Fachpersonal . Bei entsprechend großen Betreuungssystemen an den P ilotstandorten sollen Personalressourcen für Leitungsaufgaben in Form von Freistellungen vorgesehen werden. Hierfür erfolgt eine Orientierung an den Standards der Kindertagesstätten in der Stadt Darmstadt. 5.3 Zeitstruktur Vor dem Hintergrund des mittelfristigen Ziels eines rhythmisierten Unterrichts, stellt die Zeitstruktur ein zentrales Handlungsfeld dar. Grundsätzlich muss sie geeignet sein Elemente der Entspannung und Bildungsangebote außerhalb des klassischen Unterrichts auch am Vormittag zu gewährleisten sowie Unterrichts- bzw. Lerninhalte auch am Nachmittag zu verorten. Außerdem soll sie eine (stärkere) Einbindung der Jugendhilfe, d.h. von Fachkräften aus den Horten oder Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in den Schulalltag gewährleisten. Ein gemeinsamer Einsatz von Lehrern und Fachkräften der Jugendhilfe im Rahmen des Schultages und eine gemeinsame Verantwor tung für die Inhalte müssen möglich und vorgesehen sein. Als ein zentrales Element für solch interdisziplinä re Kooperation, wird die Weiterentwicklung der klassischen Hausaufgaben hin zu in den Schulall tag integrierten Lernzeiten gesehen. Am Vor- oder Nachmittag stattfindende Lernzeiten – in, durch Lehrkräfte und Fachkräfte der Jugendhilfe doppelt besetzten, Lerng ruppen oder Klassenverbänden – Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 12 ermöglichen Formen des individuellen Lernens und st ellen einen Teil eines rhythmisierten Schulalltages dar. Die Rahmenbedingung der Freiwilligkeit im Pakt für den Nachmittag sowie die an die Gesamtschülerzahl gebundenen Ressourcen, machen ein e vollständige Veränderung der Zeitstruktur für alle Schülerinnen und Schüler zunä chst nicht möglich. Ebenso birgt die grundsätzliche Einrichtung von Doppelstrukturen des Schulalltages für Schülerinnen und Schüler, die an dem Pakt für den Nachmittag teilnehmen und solchen, die es nicht tun – also „Pakt-Klassen“ mit rhythmisiertem Unterricht bis 14 .30 Uhr und „Nicht-Pakt-Klassen“ mit Unterricht am Vormittag – erhebliche organisatorisc he Herausforderung und Risiken für die Pilotschulen. Beides erscheint darüber hinaus aufgr und der kurzen noch zur Verfügung stehenden Zeit bis zum Beginn des Schuljahres 2015/ 2016 und im Laufe der Pilotphase für die Pilotschulen als nicht umsetzbar. Es wird in di esem Zeitfenster durch die Verantwortlichen auch nicht angestrebt. Insofern sollen die veränderten Zeitstrukturen gute erste bzw. weitere Schritte auf dem Weg zu einer vollständigen Rhythmisierung sein. Aufgrun d sehr unterschiedlicher Startvoraussetzungen und Rahmenbedingungen an den b eiden Schulstandorten wurden jeweils etwas andere Modelle für die Zeitstruktur entwickelt. Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein An der Erich Kästner-Schule besteht für die Jahrgän ge eins und zwei das System der Flex- Klassen. Das bedeutet, es gibt hier jahrgangsübergr eifende Klassen und jedes Kind kann diese Jahrgänge individuelle in ein bis drei Schulj ahren absolvieren. Die Vorgesehene Zeitstruktur bildet dies ab: Die Flex-Klassen des Jahrgangs 1/2 haben grundsätzl ich Schule von 07.45 Uhr bis 12.30 Uhr. In dieser Zeit finden drei Zeit-Blöcke statt, zusätzlich dazu eine offene „Ankommzeit“, eine Klassenzeit und Pausen. Die Blöcke beinhalten Unterricht, Lernzeit und Entspannungsphasen. Es werden teilweise kleinere Gruppen als im Klassenverband gebildet und Doppelbesetzungen, bestehend aus Lehrkräften sowie Fachkräften aus der Jugendhilfe, eingesetzt. Die Verteilung der Lernzeit kann je nach Tag und Klasse unterschiedlich gestaltet sein und somit auch an den verfügbaren Räumen und P ersonalressourcen ausgerichtet werden. Die Verortung in untenstehender Darstellung ist somit nur beispielhaft. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 13 In der Zeitspanne von 7.00 - 07.45 Uhr ist gegebenenfalls ein Frühstückangebot vorgesehen. Dies steht unter Vorbehalt der räumlichen und personellen Verfügbarkeit der Akteure vor Ort, die angehalten sind, diesbezüglich in der Praxis Einigung zu erzielen. Tabelle 1: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Flex-Klassen Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 1. und 2. Zeit Was mögliche Beteiligte 7:45 – 8:00 Uhr Ankommzeit in der Schule Lehrkraft, Hortpersonal 8:00 – 9:30 Uhr 1. Block ggfs. Lernzeit 4x 45 min. (z.B. 8:00 – 8:45 Uhr) Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 9:30 – 9:50 Uhr Hofpause 9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 10:00 – 11:00 Uhr 2. Block Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 11:00 – 11:15 Uhr Pause 11:15 – 12:30 Uhr 3. Block Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 12:30 – 13:30 Uhr Mittagspause Hortpersonal, Schulkindbetreuung 13:30 – 14:30 Uhr AGs & freies Spielen Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung, Externe 14:30 – 17:00 Uhr kostenpflichtiges Angebot Schulki ndbetreuung, Externe Die Umsetzung nach o.a. Tagesablauf führt dazu, dass für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 1/2 bis 13.30 Uhr alle laut Stundentafel vorgeschriebenen Unterrichtszeiten sowie alle notwendigen Lernzeiten abgedeckt sind. Das bedeutet, der Schultag endet tatsächlich um 13.30 Uhr, darüber hinaus sind keine Hausaufgaben mehr vorgesehen. Für Kinder, die am Pakt für den Nachmittag teilnehm en bzw. Betreuungsangebote wahrnehmen, finden nach einer Mittagspause (wie tei lweise bereits auch jetzt schon) gemeinsam durch Lehrkräfte und Fachkräfte der Jugen dhilfe konzipierte und durchgeführte Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 14 Betreuungsangebote statt. Eine Kontinuität in den B etreuungspersonen am Vor- und Nachmittag wird angestrebt. Tabelle 2: Tagesablauf / Zeitstruktur EKS Klassen 3 und 4 Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 3. und 4. Zeit Was mögliche Beteiligte 7:45 – 8:00 Uhr Ankommzeit in der Schule Lehrkraft, Hortpersonal 8:00 – 9:30 Uhr 1. Block (ggfs. Lernzeit 1x 45 min.) Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 9:30 – 9:50 Uhr Hofpause 9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 10:00 – 11:00 Uhr 2. Block (ggfs. Lernzeit 1x 30 min) Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 11:00 – 11:15 Uhr Pause 11:15 – 12:45 Uhr 3. Block Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung 12:45 – 13:30 Uhr Mittagspause Hortpersonal, Schulkindbetreuung 13:30 – 14:30 Uhr Lernzeit und AG Lehrkraft, Hortpersonal, Schulkindbetreuung, Externe 14:30 – 17:00 Uhr Kostenpflichtiges Angebot Schulki ndbetreuung, Externe Der angestrebte Aufbau der Tagesstruktur für die Ja hrgangstufen drei und vier gleicht weitestgehend dem der oben dargestellten Flex-Klass en. Durch die für diese Jahrgänge zusätzlich vorgeschriebenen Unterrichtsstunden, kan n allerdings bis 12.45 Uhr neben der Unterrichtszeit nicht die komplett vorgesehene Lern zeit untergebracht werden. Das bedeutet für die Schülerinnen und Schüler, die an keinem wei teren Betreuungsangebot in der Schule teilnehmen, dass Sie weiterhin Hausaufgaben zu erle digen haben. Für Kinder die an Bildungs- und Betreuungsangeboten teilnehmen wird i n der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr eine weitere Lernzeit untergebracht, soda ss für diese ebenfalls keine Hausaufgaben vorgesehen sind. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 15 Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt An der Ludwig-Schwamb-Schule bestehen jeweils separate Klassen in den Jahrgängen eins bis vier sowie eine Vorklasse. Die Mühltalschule ha t als Förderschule eine jahrgangsübergreifende Grundstufe für die Jahrgänge eins bis vier. Tabelle 3: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 1, 2 und Vorklasse Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 1. und 2. sowie Vorklasse Zeit Was mögliche Beteiligte 7:00 – 8:00 Uhr Ankommen und Frühstück Jugendhilfe, Schule (ggfs. delegiert) 7:45 – 8:00 Uhr Aufsicht Lehrkraft 8:00 – 9:50 Uhr 1. Block 10 min Ankommen 90 min Unterricht 10 min Frühstück Jugendhilfe und Lehrkraft 9:50 – 10:10 Uhr Hofpause Lehrkraft und Schulsozialarbeit 9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Jugendhilfe und Lehrkr aft 10:10 – 11:40 Uhr 2. Block Lernzeit und Unterricht Jugendhilfe und Lehrkraft 11:40 – 12:00 Uhr Hofpause (Mittagessen 1. Schicht) Jugendhilfe, Lehrkraft und Hauswirtschaft 12:00 – 12:45 Uhr Mittagspause (Mittagessen 2. und 3. Schicht) , offene Spielangebote, Ruhezeit Jugendhilfe und Lehrkraft 12:45 – 13:30 Uhr 3. Block „Entdeckendes Lernen“ Unterricht Projektarbeit Förderunterricht Jugendhilfe und Lehrkraft 13:30 – 14:30 Uhr Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 16 Die hier entwickelte Zeitstruktur sieht für jeden J ahrgang einen verbindlichen sogenannten „langen Tag“ vor. An diesem Tag geht die Schulzeit für alle Kinder, unabhängig davon, ob Sie an einem Bildungs- und Betreuungsangebot nach d em Unterricht teilnehmen oder nicht, bis 14.30 Uhr. Dieser Tag findet für jeden Jahrgang an einem Wochentag statt: für die ersten, zweiten und die Vorklasse gemeinsam an eine m Tag und für die dritten, vierten und die Grundstufe gemeinsam an einem anderen Tag. Tabelle 4: Tagesablauf / Zeitstruktur LSS/MTS Klassen 3, 4 und Grundstufe Tagesablauf / Zeitstruktur für die Klassen 3. und 4. sowie Grundstufe Zeit Was Beteiligte 7:00 – 8:00 Uhr Ankommen und Frühstück Jugendhilfe, Schule (ggfs. delegiert) 7:45 – 8:00 Uhr Aufsicht Lehrkraft 8:00 – 9:50 Uhr 1. Block 10 min Ankommen 90 min Unterricht 10 min Frühstück Jugendhilfe und Lehrkraft 9:50 – 10:10 Uhr Hofpause Lehrkraft und Schulsozialarbeit 9:50 – 10:00 Uhr Klassenzeit Jugendhilfe und Lehrkr aft 10:10 – 11:40 Uhr 2. Block Lernzeit und Unterricht Jugendhilfe und Lehrkraft 11:40 – 12:00 Uhr Hofpause Lehrkraft und Schulsozialarbeit 12:00 – 12:45 Uhr 3. Block I Unterricht und Lernzeit Jugendhilfe und Lehrkraft 12:45 – 13:45 Uhr Mittagspause Mittagessen, offene Spielangebote, Ruhezeit Jugendhilfe, Lehrkraft und Hauswirtschaft Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 17 13:45 – 14:30 Uhr 3. Block II „Entdeckendes Lernen“ Unterricht Projektarbeit Förderunterricht Jugendhilfe und Lehrkraft An den restlichen Wochentagen finden die Pflichtstu nden in der klassischen Kernzeit bis max. zur 6. Schulstunde statt. Für Kinder die an Bildungs- und Betreuungsangeboten teilnehmen folgt dann bis 14.30 Uhr, entsprechend d em langen Tag, ein 3. Block mit Lernzeit, Projektarbeit, Förderunterricht, Arbeitsg emeinschaften, etc. Nach 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr findet ein kostenpflichtiges Angebot statt. 5.4 Finanz- bzw. Ressourcenbedarf Die durch das Land zur Verfügung gestellten Ressour cen in Lehrerstellen oder Finanzmittel machen eine Umsetzung der vorgesehenen Zeitstruktur für alle Kinder an beiden Pilotstandorten nicht möglich. Zusätzliche Ressourc en fließen durch die bereits bestehende Schulkindbetreuung, die Beteiligung von Personal de r Einrichtungen der Jugendhilfen (zunächst im Schwerpunkt aus den Horten) sowie teil weise der Schulsozialarbeit oder anderer bestehender Programme ein. Durch die sehr u nterschiedlichen Startvoraussetzungen, Größen der Schulen und geplan ten Zeitstrukturen ergeben sich verschiedene Ressourcenbedarfe. Mindeststandards: Eine Doppelbesetzung in mindestens zwei Blöcken am jeweils langen Tag der Jahrgänge muss gewährleistet sein; Für die Betreuung ab 7.30 Uhr muss eine Doppelbese tzung vorhanden sein; Zur Umsetzung der Lernzeit an allen Tagen, muss ei ne Doppelbesetzung der Gruppen (Klassen) gewährleistet sein. 5.5 Raumkonzept Die Ausweitung der Betreuungsangebote an Schule, di e zunehmende Rhythmisierung des Unterrichts und die stärkere Kooperation zwischen J ugendhilfe und Schule, stellen veränderte Bedingungen an die Räumlichkeiten in- un d außerhalb der Schule. Schülerinnen Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 18 und Schüler verbringen dadurch, genauso wie Lehrkrä fte und Fachkräfte der Jugendhilfe, perspektivisch mehr Zeit am Lernort Schule. Die dort stattfindenden Angebote und Aufgaben werden vielfältiger. Grundsätzlich sollten zu einer Umsetzung des vorliegenden Konzeptes, neben angemessenen Räumen zur Zubereitung bzw. Vorb ereitung und Durchführung des Mittagessens, daher folgende Räume vorhanden sein: Rückzugs- und Ruheräume, um Phasen der Entspannung im Tagesverlauf gewährleisten zu können; Aktionsräume / Räume zum Toben, um Phasen der Bewe gung bzw. des freien Spiels zu ermöglichen; Personalräume, um Vor- und Nachbereitung und Absti mmungen durchzuführen bzw. persönliche Arbeitsplätze zu schaffen und Unterlagen und Materialen zu lagern; Für verschiedene Angebote spezielle ausgestattete Räume, wie z.B. eine Forscherwerkstatt oder eine Bibliothek bzw. Medienwerkstatt; Örtlichkeiten im Freien bzw. eine angemessene Gest altung des Schulhofes; in Anzahl und Ausstattung angemessene Sanitäreinri chtungen bzw. Toiletten; Grundsätzlich ist bei der Raumkonzeption zu beachte n, dass eine mehrfunktionale Nutzung von Räumen möglich und sinnvoll ist (z.B. von Essen sräumen außerhalb der Essenszeiten als Ruheräume) und daher mitgedacht werden soll. Di e Umsetzung dieser Raumanforderungen muss vor Ort, insbesondere vor de m Hintergrund der anstehenden Umbaumaßnahmen an beiden Pilotstandorten, während d er Pilotphase und auch darüber hinaus noch weiterentwickelt werden. Einige individ uelle Lösungsansätze und Mindestanforderungen wurden bereits erarbeitet: Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein Zur Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und E ltern sollten Räume für Elternarbeit vorhanden sein bzw. nutzbar gemacht werden. Hier kö nnte auf Räumlichkeiten der Schulkindbetreuung oder andere im Stadtteil vorhand en Räume (Bürgerhaus, Familienzentrum) zurückgegriffen werden. Für die Ör tlichkeiten im Freien könnten neben dem Schulhof auch die Gärten anderer Einrichtungen (Horte, Kindertagesstätten, Jugendhäuser) mitgenutzt werden. Entsprechende Vere inbarungen bzw. Kooperationen sollen angegangen werden. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 19 Mindeststandard: Zur Sicherstellung eines Personalraumes und eines Projektraumes, der z.B. auch zur Unterbringung der vorhandenen Forsche rwerkstatt genutzt werden kann, ist die Aufstockung der für die Umbaumaßnahmen zur Verf ügung stehenden Multifunktionscontainer zum Schuljahresbeginn 2015/2016 erforderlich. Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt Ein „Toberaum“ ist bisher im Pavillon vorhanden. Rä ume für spezielle Angebote und AGs müssen nicht zwingend an der Schule vorhanden sein, wenn entsprechende Räumlichkeiten in Einrichtungen der Jugendhilfe mitgenutzt werden können. Es soll eine Kindercafé eingerichtet werden, das an zentraler Stelle in der Schule zugleich Anlaufstelle für Kinder bei Fragen und Schwierigkeit als auch Rückzugs- und Ruheraum sein kann. Ein Infopoint für die Eltern, ausgestattet mi t Telefon und PC, zur Beantwortung von organisatorischen Fragen rund um die Bildungs- und Betreuungsangebote am Lernort Schule wird als sinnvolle Erweiterung angesehen. Ge gebenenfalls ist eine Kombination mit dem Kindercafé möglich. Mindeststandard: Bei einem Mehrbedarf an Betreuungsplätzen durch de n Pakt für den Nachmittag sind zusätzliche Räume für die Schulkind betreuung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 erforderlich. 5.6 Gestaltung der Essenssituation Grundsätzlich gibt es an beiden Pilotstandorten ber eits das Angebot eines warmen Mittagessens mit einem entsprechenden Konzept. Bei einer Ausweitung der Schülerzahlen, die voraussichtlich daran teilnehmen werden, besteh en allerdings (noch) nicht die räumlichen Voraussetzungen – in Form einer Mensa o. ä. – um die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler, problemlos und zeitgleich zu versorgen . Für die Pilotphase werden daher Lösungen in Form von „Schichten“ des Mittagessens oder mehreren Räumen umgesetzt. Um die Essensituation für die Schülerinnen und Schüler angemessen zu gestalten, sollen die Essengruppen jeweils nicht größer als 20 Kinder sei n. Das Angebot eines warmen Mittagsessens soll auch im Rahmen des Paktes für den Nachmittag kein Pflichtangebot sein, eine Alternativlösung über ein Lunchpaket soll ermöglicht werden. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 20 Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein Es stehen zwei Räume für das Mittagessen zur Verfüg ung. Noch geprüft wird, ob evtl. ein dritter Raum dafür nutzbar gemacht werden kann, bzw . ob es die Möglichkeit gibt z.B. Klapptische in einzelnen Fluren aufzustellen, an de nen gegessen werden kann. Zur Betreuung des Essens soll festes Personal vorhanden sein. Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt Am Standort in Eberstadt entsteht ein hoher Mehrbed arf der Teilnahme am Mittagessen für die jeweiligen Klassen, die ihren verbindlichen „la ngen Tag“ haben. Am langen Tag der 1. und 2. Klassen z.B. nehmen ca. 120 Kinder dieser Ja hrgangsstufen, zusätzlich zu den Kindern der 3. und 4. Klassen, die regulär das Mitt agessen nutzen, daran teil. Daher soll das Essen an den Wochentagen mit einem der beiden lange n Tage in insgesamt vier Schichten zwischen 11.40 Uhr und 13.45 Uhr in bis zu drei Räumen stattfinden. 5.7 Ferienbetreuung Angebote zur Ferienbetreuung bestehen an beiden Sta ndorten bereits. Ein Weiterentwicklung oder Neukonzipierung im Rahmen de s Paktes für den Nachmittag muss noch erfolgen. Die Kooperation mit den AnbieterInne n von Ferienspielangeboten soll intensiviert werden. 5.8 Strukturen der Kooperation Um die Umsetzung des Konzeptes vor Ort zu gestalten und die konkrete Zusammenarbeit auszugestalten und zu begleiten muss die Kooperatio n strukturell verankert werden. Als Grundlage zur Entwicklung dieser Strukturen, wurde an beiden Standorten die Konstituierung verschiedener Gremien beschlossen. D iese sollen sich dauerhaft regelmäßig treffen, um die Zusammenarbeit auf den verschiedene n Ebenen weiterzuentwickeln bzw. zu konkretisieren. Die entwickelten Grundsätze der Zus ammenarbeit sollen in einer Kooperationsvereinbarung unter allen Beteiligten festgehalten werden. Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 21 An beiden Standorten wird die Einrichtung einer Koo rdinationsstelle zur nachhaltigen Fortentwicklung und Organisation der Bildungs- und Betreuungsangebote am jeweiligen Standort angestrebt. Erich Kästner-Schule in Darmstadt-Kranichstein Am Standort Kranichstein bestehen bereits diverse G remien der inter-institutionellen Zusammenarbeit. Teilweise können diese auch für die weitere Kooperation im Pakt für den Nachmittag genutzt werden, teilweise sollen neue Gremien etabliert werden: Tabelle 5: Kooperationsgremien Kranichstein Bezeichnung Konstituierung Beteiligte Inhalte „Koop PfN“ Neugründung Schulleitungen, Kita-/Hort-Leitungen, SKA, Caritas Kooperationsvereinbarung ausarbeiten, Koordinationsstelle planen, Entscheidungen im Verlauf treffen, „AG PfN“ aus bestehender „AG Ganztag“ Lehrkräfte und Fachkräfte aller Professionen, Elternvertretungen Informationsaustausch, zentraler Mitwirkungsort für Eltern, konzeptionelle Weiterentwicklung, Jahrgangs- teams Erweiterung bestehender Jahrgangsteams Lehrkräfte und Fachkräfte des jeweiligen Jahrgangs konkrete Projekte und Angebote im Jahrgang Stadt Darmstadt – Konzeptentwicklung „Pakt für den Nachmittag“ Konzeptentwurf 22 Ludwig-Schwamb- und Mühltalschule in Darmstadt-Eberstadt Am Standort Eberstadt sollen Gremien der Zusammenarbeit auf zwei verschiedenen Ebenen installiert werden: Tabelle 6: Kooperationsgremien Eberstadt Bezeichnung Konstituierung Beteiligte Inhalte Steuerungs- gruppe Neugründung Schulleitungen, Leitungen Träger und päd. Leitungen Einrichtungen, Elternvertretungen, Verwaltungsleitungen (JA, SA) Kooperationsvereinbarung ausarbeiten, z.B.: Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Kalkulation & Finanzierung, Jahresplanung, Informationsfluss, Terminplanung, Koordinationsstelle Akteure- gruppe Neugründung Lehrkräfte und Fachkräfte aller Professionen, Zusammensetzung nach Bedarf konkrete Planung von Projekten und Angeboten (orientiert an gemeinsam arbeitenden Teams); 5.9 Organisatorische Abwicklung Die organisatorische Abwicklung der Anmeldung zu de n Bildungs- und Betreuungsangeboten im Rahmen des Paktes für den Nachmittag erfolgt aus pragmatischen Gesichtspunkten für die Pilotphase über das bestehende System zur Schulkindbetreuung.
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Finanzierungskonzept Pilotphase "Pakt für den Nachmittag" I. Rahmenbedingungen Schul-Tage pro Jahr 195 Schul-Wochen Pro Jahr 39 Betreuungsstunden 2,5 Schülerinnen und Schüler (Schuljahr 2014/2015) 5.118 Schülerinnen und Schüler je Gruppe 30 Betreuungsplätze (Schuljahr 2014/2015) 1.755 Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe Personen (VZÄ) 2 Abdeckung der Betreuungszeit je Gruppe (Anteil je VZÄ) 0,8 Fachkräfteanteil Betreuung (prozentual) 75% zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Fachkraft 15% zzgl. Arbeitszeitanteil Vorbereitung/Koordination Ergänzungskraft 10% zzgl. Sachkostenanteil 8% zzgl. Verwaltungskostenanteil 5% AG-Personalkosten Fachkraft/Jahr (TVöD S6) 49.200,00 € AG-Personalkosten Ergänzungskraft/Jahr (TVöD S3) 41.100,00 € AG-Personalkosten Hauswirtschaftskraft (TVöD E3) 36.600,00 € Verfügungszeit im Jahr (Std.) 1570 Anlage 3 II. Kalkulation (Gruppengröße 30 SuS) Die Gesamtkosten für 2,5 Betreuungsstunden (bis 14:30 Uhr - ohne Kostenanteil Eltern) für ein Schuljahr belaufen sich bei einer Gruppengröße von 30 SuS auf: 2.176.541,67 € Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr 1.211,12 € Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz (mtl.) 100,93 € Städtischer Kostenanteil (mtl.) 33,33% 33,64 € Kostenanteil Eltern (mtl.) 66,67% 67,29 € Städtischer Zuschuss pro Platz / pro Schuljahr 403,66 € Städtischer Zuschuss Plätze gesamt / pro Schuljahr 708.431,56 € 300.504,07 € Städtischer Zuschuss Plätze gesamt / pro Schuljahr 407.927,49 € 1.240,19 € 232,44 € Gesamtkosten pro Schuljahr für Betreuungsstunden mit Kostenanteil Eltern von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr 2,5 407.927,49 € Betreuungsstunden ohne Kostenanteil Eltern bis 14:30 Uhr 2,5 2.176.541,67 € ges.: 2.584.469,16 € (Gruppengröße 30 SuS) kalkulatorische Bereinigung Kosten der Hauswirtschaft Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr für insgesamt 2,5 Betreuungsstunden (Gruppengröße: 30 SuS) - VORMITTAGS Ohne KB Ke Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr für insgesamt 2,5 Betreuungsstunden (Gruppengröße: 30 SuS) - NACHMITTAGS Mit KB Ke 1.472,63 € mtl. 122,72 € III. Pakt für den Nachmittag in Kranichstein Auf die Erich Kästner-Schule bezogen: Ressource JugendA Fachkraft (Std./jährl.): 5830,5 1365,0 Ergänzungskraft (Std./jährlich): 1859,0 23,4% Hauswirtschaftskraft (Stunden/jährl.): 845,0 Auf die Erich Kästner-Schule bezogen (5 Stunden PfdN): jährliche Personalstunden Personalkosten Personalkosten inkl. Sachkosten und Verwaltungskosten Fachkraft (Std./jährl.): 5830,5 182.713,76 € 206.466,55 € Ergänzungskraft (Std./jährlich): 1859 48.665,54 € 54.992,06 € Hauswirtschaftskraft (Stunden/jährl.): 845 19.698,73 € 22.259,56 € gesamt: 251.078,03 € 283.718,17 € Jugendamt mit 23,4% Schulamt mit 76,6% (für alle Grundschulen - 5 Stunden PfdN) An den Gesamtkosten hinsichtlich der jährlich notwendigen Fachkraftstunden beteiligt sich das 48.336,65 € 158.129,90 € Durchschnittliche Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr für insgesamt 5 Betreuungsstunden (Gruppengröße: 30 SuS) Aus den Rahmenbedingungen entstehen die genannten Kosten. Diesen wiederum liegen folgende Stunden- umfänge zu grunde (die prozentualen Aufschläge für Vorbereitung sind hier bereits berücksichtigt): 4465,5 Ressource SchulA 76,6% Jugendamt: 48.336,65 € 17,0% Schulamt: 235.381,52 € 83,0% 283.718,17 € IV. Pakt für den Nachmittag in Eberstadt Auf die Ludwig-Schwamb-Schule und Mühltalschule bezogen (5 Stunden PfdN): jährliche Personalstunden Personalkosten Personalkosten inkl. Sachkosten und Verwaltungskosten Fachkraft (Std./jährl.): 5606,25 175.686,31 € 198.525,53 € Ergänzungskraft (Std./jährlich): 1787,5 46.793,79 € 52.876,98 € Hauswirtschaftskraft (Stunden/jährl.): 812,5 18.941,08 € 21.403,42 € gesamt: 241.421,18 € 272.805,93 € V. Pakt für den Nachmittag Haushalterische Auswirkungen 2015 1.166.000,00 € 725.997,47 € 384.308,10 € 25.000,00 € 30.694,43 € a) Haushaltsansatz für Schulkindbetreuung für das Jahr 2015 (SK 7128620): bis zum 18.06.2015 ausgezahlt: benötigte Mittel für die Grundschulen für 08/15 bis 12/15 (außer EKS/LSS) gem. des seitherigen Planungsprozesses: noch zur Verfügung stehende Mittel: benötigte Mittel für Ferienbetreuung: Somit teilen sich die Kosten für den Pakt für den Nachmittag an der Erich Kästner-Schule wie folgt auf: ges.: der Gesamtkosten der Gesamtkosten 118.215,90 € 113.669,14 € 20.140,27 € 211.744,77 € VI. Pakt für den Nachmittag Haushalterische Auswirkungen 2016 Plätze Pakt für den Nachmittag Plätze an der EKS Plätze Pakt für den Nachmittag Annahme: Finanzierungsbetrag PfdN ab 08/2015: 1.472,63 € Erich Kästner-Schule Plätze PfdN Ludwig-Schwamb-Schule mit Mühltalschule Grundstufe Plätze PfdN künftige Schulen (anteilsmäßig für die Monate 08/16 - 12/16) Plätze PfdN (entsprechen aufgerundet 550.000,00 €) b) Haushaltsansatz Pakt für den Nachmittag für das Jahr 2015 (SK 7128622) Finanzierungsbedarf der Pilotschulen für 08/15 bis 12/15: Finanzierungsbedarf EKS für 08/15 - 12/15 130 125 270 191.442,16 € 184.079,00 € 165.671,10 € 541.192,26 € 130 125 Plätze an der LSS mit Mühltalschule Grundstufe 270 Plätze werden jährlich durchschnittlich aus der seitherigen Finanzierung in den PfdN überführt Finanzierungsbedarf LSS MTS für 08/15 - 12/15 abzüglich Ressource JA für 08/15 - 12/15
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Jägertorstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0248
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.06.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00